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Jonathan Grunwald

CDU 26.05.2023 Sitzungen 18/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um ehrlich zu sein, bin ich über den vorliegenden Antrag irritiert. Das Anliegen mag berechtigt sein. Das Timing Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP, ist jedoch wenig zielführend. In der Sitzung des Schulausschusses am 14. Dezember 2022 hat Ministerin Dorothee Feller ausführlich dargelegt, dass eine Überarbeitung des entsprechenden Erlasses erst dann konkretisiert wird, wenn die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen wurde. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, findet die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 28. Juni 2023 statt, also bereits in knapp fünf Wochen. Die Entscheidung und die Begründung des Bundesverfassungsgerichts liefern eine wichtige und vor allem rechtssichere Grundlage für das weitere Vorgehen. Dass Sie trotzdem bereits heute Ihren Antrag einbringen, anstatt auf das Ergebnis vom 28. Juni zu warten, spricht für blinden Aktionismus. Zudem vermisse ich in Ihrem Antrag einen wesentlichen Punkt. Richtigerweise sprechen Sie von dem Ziel einer möglichst individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, die von LRS und Dyskalkulie betroffen sind. Gleichzeitig erwähnen Sie aber mit keinem Wort die vielfältigen Potenziale digitaler Bildungsanwendungen, die maßgeschneiderte Angebote vorhalten und auf die speziellen Lernbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit LRS oder Dyskalkulie angepasst sind. Durch den Einsatz von KI und technologischen Hilfsmitteln können wir in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten betroffenen Schülern mittlerweile ein nie da gewesenes Maß an individueller Lernunterstützung anbieten. Um die Chancengerechtigkeit für unsere Kinder weiter zu erhöhen und die Zukunfts-Landtag fähigkeit unseres Landes zu stärken, müssen und werden wir dies noch viel intensiver in den Blick nehmen. Wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen festgehalten, werden wir uns mit einer Anpassung des LRS-Erlasses und der Thematik der Rechenstörung auseinandersetzen – allerdings erst dann, wenn wir über eine fundierte Rechtsgrundlage verfügen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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