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Carlo Clemens

AfD 26.05.2023 Sitzungen 18/35

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ein nicht unerheblicher Teil der Grundschüler ist von einer Lernstörung oder einer Lernschwäche betroffen. Die Zahlen variieren. Bei Lernstörungen oder Teilleistungsstörungen an Grundschulen in den Bereichen „Lesen“, „Schreiben“ oder „Rechnen“ geht man in der Wissenschaft von bis zu 12 % aus, bei Lernschwächen von ca. 4 bis 6 %. Es gibt in Nordrhein-Westfalen zur Lese-Rechtschreib-Störung einen Erlass aus dem Jahre 1991. Dieser sieht vor, dass Schulen bzw. Deutschlehrer Lernstörungen selber über einen mehrmonatigen Zeitraum erkennen und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten sollen. Ärztliche Gutachten sind hierfür nicht vorgesehen. Landtag Hier stoßen wir in der Praxis auf Probleme. Vielen Lehrkräften fehlt die Ausbildung für eine angemessene Diagnostik und die individuelle Förderung. Sie haben im Lehralltag ohnehin schon genug um die Ohren. Informations- und Fortbildungsangebote sind spärlich vorhanden. Es fehlen sowohl für die Eltern als auch für die Lehrer selbst geschulte Ansprechpartner für Legasthenie und Rechenschwäche. Viele Schulen kennen den Erlass aus dem Jahre 1991 noch nicht einmal und fordern von betroffenen Schülern und deren Eltern ärztliche Atteste ein, damit es überhaupt zu Nachteilsausgleichen kommen kann. Damit verstoßen viele Schulen nicht nur gegen den besagten Erlass, sondern es vergeht auch viel wertvolle Zeit, in der den betroffenen Schülern die ihnen zustehende individuelle Unterstützung nicht gewährt wird. Viel zu oft werden Lernstörungen und Lernschwächen viel zu spät erkannt. Die meisten Eltern suchen sich außerhalb der Schule Hilfe für ihre Kinder. Hier kommen weitere belastende Faktoren für Eltern und Kinder hinzu. Die diagnostischen Ansätze von außerschulischen Psychiatern sind für die pädagogischen Bedarfe oft unzureichend. Hinzu kommen der zusätzliche organisatorische Aufwand und die Tatsache, dass eine solche außerschulische Förderung auch viel Geld kostet. Dafür fallen etwa 300 bis 350 Euro pro Monat an. Zudem bestehen zwischen Schule und außerschulischer Förderung oft keine Absprachen. Aber an allererster Stelle müssen wir festhalten: Viele Schulen kommen ihrer Aufgabe gemäß Erlass nicht nach. Sie verstoßen sogar oft unbewusst gegen den Erlass, zum Beispiel, wenn sie Atteste einfordern, die es eigentlich gar nicht braucht. Auch die Nachteilsausgleiche werden in den Schulen ganz unterschiedlich umgesetzt – oft mit pauschalen Regelungen für alle, ohne auf individuelle Voraussetzungen einzugehen. Viele Schulen haben keinerlei Förderkonzept. Zahlreiche Schüler, die von ihrer Intelligenz her zu mehr fähig sind, fallen durchs Raster und bleiben so unter ihren Möglichkeiten. Andererseits: Was müssen Lehrer noch alles machen? Wird das alles nicht langsam zu viel? Wenn es zu wenig Aufklärung, kaum Standards und keinen schulrechtlichen Rahmen gibt, kommen wir als Politik ins Spiel. Dieser Antrag stellt vernünftige Forderungen, die längst überfällig sind – etwa, den Erlass zur Lese-Rechtschreib-Störung aus dem Jahre 1991 um die Dyskalkulie bzw. Rechenstörung bzw. Rechenschwäche zu ergänzen und damit auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen, den Erlass im Schulgesetz zu verankern, die Lehrerausbildung und die Lehrerfortbildung in diesen Bereichen zu verbessern, Nachteilsausgleiche für die Rechenschwäche zu ermöglichen, mehr Lern- und Sprachtherapeuten an die Schulen zu holen und die 26.05.2023 Lehrer zu entlasten, damit sie sich wieder ihrer Kernaufgabe widmen können. Es gibt eine umfangreiche Forschungslage zu diesem Thema, die so manche Vorurteile widerlegt. Es gibt keinen Grund, warum man die Rechenstörung anders als die Legasthenie behandeln sollte. In sehr vielen Fällen geht das eine mit dem anderen einher. Wichtig ist, Lernstörungen, Teilleistungsstörungen oder Lernschwächen frühzeitig zu erkennen, am besten schon im Kindergarten, um frühzeitig zu fördern. Was die Nachteilsausgleiche oder den Notenschutz angeht, so muss sich das Land mit den Experten und den Praktikern zusammensetzen, um einheitliche Regeln für die Schulen zu erarbeiten. Ich sage hier ganz deutlich: Die Schulen in den Kommunen haben genug Aufgaben. Hier ist ganz klar das Schulministerium gefordert, für Klarheit und Entlastung zu sorgen. Dafür braucht es überall mehr Fachpersonal. Besonders traurig ist es, wenn Informations- und Beratungsangebote, von denen es ohnehin zu wenige gibt, immer wieder mit der Schulbürokratie zu kämpfen haben. Ich habe in Gesprächen mit einem ehrenamtlichen Verein für LRS und Dyskalkulie leidenschaftliche und herzliche Streiter für ihre Sache kennengelernt und viel über das Thema gelernt. Es kann nicht sein, dass Ehrenamtliche unter Einsatz ihrer spärlichen Freizeit für Eltern und hilfesuchende Lehrer diejenige Arbeit leisten, die eigentlich Schulen leisten müssten, welche wiederum durch die Politik keine ordentlichen Rahmenbedingungen bekommen. Die Landesregierung ist dringend gefordert. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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