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Dr. Hartmut Beucker

AfD 26.05.2023 Sitzungen 18/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Ein Haus zerstört, 17 zum Teil lebensgefährlich verletzte Menschen und, am schlimmsten, fünf junge Menschenleben ausgelöscht: Das ist das traurige Resultat des Brandanschlags von Solingen, dessen wir heute in Trauer gedenken. Ich selbst wohnte damals weit weg, in Ostbayern. Der niederschmetternde Eindruck eines Gewaltverbrechens mit wahrhaft niedrigen Beweggründen und solch furchtbaren Folgen hat jedoch keine geografische Abstufung. Einen vergleichbaren Anschlag kennen wir aus NRW nicht, weder vorher noch nachher. Wir können aber feststellen, dass der Anschlag die Gesellschaft nicht gespalten hat. Deutschland ist ungebrochen Ziel von Millionen muslimischer Einwanderer aus aller Welt. Dies zeigt, dass die hier erlebte Realität für muslimische Einwanderer überwiegend eine gänzlich andere ist, als der Antrag an dieser Stelle impliziert – Gott sei Dank! Aber an einem solchen Tag sind wir aufgerufen, die Lehren aus diesem feigen Anschlag neu zu ziehen. Schafft das der Antrag? – Insoweit, als er sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus wendet, durchaus. Dem stimmen wir uneingeschränkt zu. Zwar müssen wir uns gegen jede Form von Extremismus wenden, aber gerade am heutigen Tag ist Anlass, das speziell für den Rechtsextremismus zu betonen. Der Antrag vermischt dabei zwei Dinge. Zu Recht wendet er sich gegen Rassismus und die hier wirksam gewordene Form von Extremismus. Mit dem Anschlag gar nichts zu tun, hat aber die Bekämpfung einer dann auch gar nicht näher, ja, ausdrücklich nicht näher definierten Diskriminierung. Auf eine unvermittelte Art wird eine Beziehung hergestellt zwischen gesetzlich definierten Straftaten und einer Unterschiedsbehandlung, von der im Einzelfall kaum sicher entschieden werden kann, ob sie überhaupt schon moralisch verwerflich ist, von der Strafbarkeit ganz zu schweigen. Soweit ein solches Verhalten nicht verboten ist, kann auch kein staatlich gewährtes Recht bestehen, sich dagegen zu wehren. 26.05.2023 Keineswegs alle Diskriminierungen sind verboten. Alles das wirft der Antrag durcheinander. Der Grund ist politischer Natur, denn es soll die Arbeit der jüngst errichteten Meldestellen zu Vorfällen des Rassismus und der Queerfeindlichkeit künstlich mit Bedeutung aufgeladen werden. Und so wird dem Forderungsteil die Unterstützung dieser Stellen untergeschoben. Wir halten das für eine unangebrachte Vermischung, eine Vermischung, die zudem nichts in Hinsicht auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus verbessern wird. Sie wissen gar nicht, was da zu tun ist. Der vorliegende Antrag hält das Problem für groß, auch weil er neben extremistischen Taten zudem solche von Geisteskranken aufführt. Aber er stellt nicht die sich doch aufdrängende Frage, ob die bisherige Arbeit wirklich effizient und zielgerichtet angelegt ist. Warum ist trotz aller Bemühungen die Gefahr, die Sie als größte Gefahr für die Demokratie selbst bezeichnen, noch nicht verringert, gar beseitigt? Und warum sollen gerade die Bemühungen vermehrt und intensiviert werden, die doch allem Anschein nach erfolglos waren? Wir bringen den Antrag unter Berücksichtigung dieser methodenkritischen Aspekte neu ein. Wir lehnen zudem die Bezeichnung „antimuslimischer Rassismus“ ab. Der Islam definiert keine Rasse. Im Sinne politischer Klarheit ist dieser Begriff daher unzulässig. Belassen haben wir aber im Feststellungsteil, dass der Landtag für eine lebendige, demokratische Debattenkultur ohne Ausgrenzung und Diskriminierung steht. Theoretisch ist das nämlich der Anspruch. Praktisch allerdings erleben wir als Oppositionspolitiker Diskriminierung und Ausgrenzung – bildhaft sichtbar an der Ausgrenzung beim Einbringen just dieses Antrags sowie bei der Besetzung des Präsidiums des Landtags und anderer Gremien. Dies jedoch nützt Ihnen nichts, meine Damen und Herren. Das fällt als undemokratisch auf Sie selbst zurück. Ich fasse zusammen: Leider bietet der Antrag den dringenden Grund, ihn so, wie von uns gefasst, neu einzubringen. Gerade wer das heutige Gedenken ernst nimmt, kann an einer grundsätzlichen Methodenkritik nicht vorbei. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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