Dennis Sonne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich ein wenig irritiert über die Handreichungsgeschichte, die hier gerade zur Sprache kam. Natürlich wurden wir angesprochen. Die CDU und die grüne Fraktion hätten auch großes Interesse an einem interfraktionellen Antrag gehabt. Wenn nach dieser Ansprache allerdings der Antrag eine Woche später auf einmal auf der Tagesordnung des Plenums steht, bin ich tatsächlich sehr irritiert, obwohl die Absprache war, dass wir einen größeren Aufschlag machen wollen, auch gerne gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen. Dass ich anschließend Ihren Antrag auf der Tagesordnung wiederfinde, hat mich tatsächlich sehr irritiert. Von Handreichung kann hier tatsächlich nicht die Rede sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Franziska Müller-Rech [FDP]: Aber das krie- gen wir doch geheilt!) Jeder hat ein Recht auf Bildung – Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir wissen um den hohen Stellenwert von Bildung für die Lebensgestaltung und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. Wir verstehen Bildung als ein Recht jedes Menschen und wollen daher ein inklusives Bildungssystem fördern. Um dem Recht auf Bildung tatsächlich nachhaltig nachzukommen und es für jeden Menschen umzusetzen, ist es nicht möglich, Bildung ohne Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit zu denken, geschweige denn zu gestalten. Dabei müssen viele Bereiche angegangen werden. Einer dieser Bereiche betrifft Lese-Rechtschreib-Störungen und Rechenschwächen von Lernenden. 26.05.2023 Etwa zwei Kinder pro Grundschulklasse sind von einer Lese-Rechtschreib-Störung oder einer Rechenschwäche betroffen. Diese führen während der Schullaufbahn oftmals zu Nachteilen bei der Leistungsbemessung und dem Lernfortschritt. Dieser Umstand erhöht wiederum den psychischen Druck auf Lernende und lässt sie zu häufig an ihrem Leistungsvermögen und sogar an ihrem Selbstwert zweifeln. Ende des vergangenen Jahres habe ich nach einer Podiumsdiskussion in Köln noch lange mit Lehrkräften, aber auch mit Eltern über LRS und Dyskalkulie gesprochen. Es wurde schnell deutlich, wie belastend die nicht passenden Maßnahmen für alle Beteiligten sind. Ein Elternpaar erzählte mir von seinem Kind, welches emotional sehr unter seiner Dyskalkulie und den damit einhergehenden Nachteilen leidet. Um ein gerechtes, schüler*innenzentriertes Bildungssystem zu gewährleisten, müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Ihnen entsprechend müssen Maßnahmen und Regularien festgelegt werden. In NRW wird auf die Lese-Rechtschreib-Störung durch den LRS-Erlass für Nordrhein-Westfalen eingegangen. Durch beispielsweise den Nachteilsausgleich und den Notenschutz sollen betroffene Lernende auf ihrem Bildungsweg die nötige Unterstützung und Förderung erhalten. Jedoch wurde der Teilleistungsstörung Dyskalkulie bisher nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Eltern, Betroffene sowie Lehrkräfte haben dementsprechend keine rechtliche Grundlage, um mit Dyskalkulie von Lernenden umzugehen, so ihren Auftrag zu erfüllen und die Kinder und Jugendlichen angemessen zu fördern. Diesem Missstand waren sich Grüne und CDU bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode bewusst. So haben wir in unserem Zukunftsvertrag Folgendes festgehalten: „Wir streben eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Empfehlungen der Kultusminister-Konferenz (KMK) zur inklusiven Bildung und eine Überarbeitung der Grundsätze der KMK zur Rechenschwäche an.“ Die angestrebte Aktualisierung und Weiterentwicklung soll und wird unterschiedliche Bereiche umfassen. Dabei werden aktuelle Forschungsergebnisse und verschiedene Perspektiven einbezogen. Ziel wird es sein, in unserem Bildungssystem das Recht auf Bildung für jeden zu stärken. Im Bildungssystem mit all seinen Facetten soll Chancengerechtigkeit grundgesetzt sein. Dies ist nur möglich, wenn auf individuelle Bedürfnisse von Lernen-Landtag den sowie auf Lese-Rechtschreib-Schwächen oder Rechenschwächen eingegangen wird. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Eg- gers [CDU])
