Plenarprotokoll 8/16
20.06.2025 · 142 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (22)BSW (9)SPD (7)CDU (6)
Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie, alle Abgeordneten des Landtages Brandenburg, die Vertreter der Regierung, die Vertreter der Landtagsverwaltung, die Vertreter der Presse hier im Saal und alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns am Livestream dieser wichtigen Sitzung folgen. Ich begrüße Sie zur 16. Sitzung des Landtages Brandenburg und darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Abstimmung über die Tagesordnung bitten. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass Tagesordnungspunkt 2 in Gebärdensprache übersetzt wird. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige Abwesenheit von Herrn Abgeordneten Hanko angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/744 3. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung Drucksache 8/1240 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 3. Lesung Drucksache 8/1322 in Verbindung damit: Haushaltsbegleitgesetz zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 - HBeglG 2025/2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/746 3. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung Drucksache 8/1231 (Neudruck) 2025 3 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 3. Lesung Drucksache 8/1323 Ich eröffne die Aussprache, und als Erster spricht der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Herr Abgeordneter Janke, bitte. (Beifall AfD) Falk Janke (Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Heute stehen wir vor der finalen Entscheidung, den Haushalt 2025/2026 zu beschließen. Das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz sind das Fundament für die finanzielle Planung unseres Landes in den Jahren 2025 und 2026 und bestimmen, wie unsere Steuergelder eingesetzt werden, um das Leben unserer Bürger und Bürgerinnen zu verbessern. Ich muss eigentlich nicht betonen, wie wichtig eine verantwortungsvolle Haushaltsführung ist, um nachhaltige Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und Sicherheit zu gewährleisten. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Mittel effizient und transparent zu verwenden, damit wir die Zukunft unseres Landes sichern. Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen kam in diesem Jahr dabei die besondere Aufgabe zu, neben dem Haushaltsgesetz über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 zu beraten. Mit einem solchen Begleitgesetz werden die im Landeshaushalt eingeplanten Änderungen an anderen Gesetzen nachvollzogen. Die Befassung mit zwei Gesetzentwürfen hat die Messlatte für die Beratungen im Ausschuss noch einmal angehoben. Dies hat sich auf die Länge der Beratungen und die Anzahl der Anhörungen im Ausschuss ausgewirkt. Dazu ein paar Daten und Statistiken, denn der Ausschuss für Haushalt und Finanzen arbeitet naturgemäß mit Zahlen: Insgesamt hat der Ausschuss (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) zwei mündliche und eine schriftliche Anhörung mit insgesamt elf Anzuhörenden sowie den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Die reine Anhörungsdauer betrug 885 Minuten, also ca. 15 Stunden. An der ersten Anhörung im April nahmen auch Abgeordnete aus den anderen Fachausschüssen teil, was die Diskussion durchaus bereichert hat. Dafür danke ich den Kolleginnen und Kollegen aus den mitberatenden Ausschüssen. Ein Schwerpunkt der Anhörungen lag auf der Novellierung der Landeshaushaltsordnung, insbesondere auf der geplanten Änderung von § 18a LHO. Diese Regelung enthält Details zur Ausgestaltung der sogenannten Ex-ante-Konjunkturkomponente, die Auswirkungen auf die Errechnung der zulässigen Kreditaufnahme des Landes hat. Im Ergebnis entschied der Ausschuss mehrheitlich, den Glättungszeitraum für die Konjunkturkomponente auf 10 Jahre festzulegen. Im Gesetzentwurf der Landesregierung war noch die Formulierung „bis zu 10 Jahre“ enthalten, was theoretisch einen ständigen Wechsel des Berechnungsverfahrens ermöglicht hätte. Aus Sicht der Opposition wären darüber hinaus weitere Änderungen an der genannten Regelung erforderlich gewesen; die 4 Landtag entsprechenden Änderungsanträge allerdings fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Zurück zu den Zahlen: Insgesamt wurden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung 285 Änderungsanträge eingebracht. Davon entfielen 189 auf die Opposition. Genau gesagt kamen 123 Änderungsanträge von der AfD und 66 von der CDU, 80 entfielen auf die Koalition und sieben Änderungsanträge wurden gemeinsam von der SPD-, der BSW- und der CDU-Fraktion gestellt; neun Änderungsanträge entfielen auf die Präsidentin des Landtages. Alle Änderungsanträge wurden im Ausschuss beraten. Die allermeisten Änderungsanträge waren zuvor bereits in den mitberatenden Fachausschüssen erörtert worden. Allerdings setzten die Fraktionen unterschiedliche Prioritäten, was die Titelansätze und deren Deckung mit anderen Haushaltstiteln anbelangt. Kurz gesagt: Was der einen Fraktion zu viel ist, ist der anderen dort zu wenig. Die Einzelheiten können Sie jeweils in den vorliegenden Beschlussempfehlungen nachlesen. Der Umfang der Änderungsanträge ist aber nicht nur Beleg für den immensen Aufwand in den Ausschüssen, sondern zeigt auch die tiefgründige Beschäftigung mit dem Haushalt in den Fraktionen, die die Änderungen erarbeitet und in den Haushaltsausschuss eingebracht haben. Über die eingebrachten Änderungsanträge wurden auch die Ergebnisse aus der Mai-Schätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ berücksichtigt. Im Ergebnis der Beratungen im Haushaltsausschuss erhöhten sich die Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung um knapp 155 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025 und um knapp 30 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026. Es wurden drei zusätzliche Stellen für die vom Landtag eingesetzte Enquetekommission zur Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ausgebracht. Im Vergleich zu früheren Haushalten sind dies zurückhaltende Erhöhungen. Dennoch hat der Gesetzentwurf durch die Beschlüsse des Haushaltsausschusses inhaltliche Änderungen erfahren. Auch die Schwerpunkte wurden anders gesetzt, als die Landesregierung es mit ihrem Entwurf vorgegeben hat. So soll die von der Landesregierung geplante Streichung von § 17 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz zum Familienleistungsausgleich nicht umgesetzt werden. Dies war den Kommunen ein wichtiges Anliegen. Kritisch bleibt jedoch der Vorwegabzug von der Verbundmasse 2026 in Höhe von 77 Millionen Euro, der neu eingesetzt wurde. Ich muss angesichts der Zeit jetzt kürzen. Die Proteste von Verbänden lasse ich weg. Schließlich möchte ich noch danken: Mein Dank gilt Ihnen allen, daneben auch den Beschäftigten in den Fraktionen und allen mit dem Haushalt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und Behörden. Ich danke den Ressortchefinnen und -chefs und den Behördenleiterinnen und -leitern, die uns in den Ausschüssen Erläuterungen gegeben und unsere Fragen beantwortet haben. Insbesondere danke ich meinem Stellvertreter, Herrn Vogelsänger. Sie haben sich wieder mit Engagement eingebracht und einen Teil der Ausschusssitzungen geleitet. Es ist kein Geheimnis, dass wir beide uns im Verfahren zu den Anhörungen und der Vorbereitung der Ausschusssitzungen kollegial abgestimmt und ergänzt haben. (Allgemeiner Beifall) Schließlich – letzter Satz – muss und möchte ich auch den Kolleginnen vom Ausschusssekretariat für ihre kompetente und rechtsförmliche Zuarbeit recht herzlich danken. Es ist hier erwähnenswert, dass dieses Ausschusssekretariat mit Blick auf das wohl rekordverdächtige Anhörungsverfahren, das wir dieses Jahr in unserem Ausschuss hatten, vor unerwartete Herausforderungen gestellt wurde. Sie haben mit außerordentlichem Fleiß und Bravour alle Fristen und alle unsere Begehren erfüllt. Dafür danke ich ganz herzlich. (Allgemeiner Beifall)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Das Wort geht an Frau Abgeordnete Balzer. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD und BSW)
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten beiden Tagen haben wir wirklich viel über den Haushalt gesprochen: über das Haushaltsgesetz, den Haushaltsplan, das Haushaltsbegleitgesetz. Es gab viele Wortbeiträge, teilweise Wortgefechte, manchmal auch ein bisschen Wortklauberei. Ich kann Ihnen versichern: Dieser Haushalt ist nicht der Untergang des Abendlandes, auch wenn in manchen Beiträgen in den letzten Tagen wohl das Gefühl vermittelt werden sollte, dass das Ende unseres Landes kurz bevorstehe. Große Worte sind da gefallen: Nichts sei getan worden, sagt die AfD. Es sei Steuerverschwendung, Geld für Schulen auszugeben, sagt die AfD. (Lachen und Zurufe AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Lügen!) Mit Tricks habe die Landesregierung gearbeitet, behauptet die AfD. Aber wissen Sie, den einzigen Trick, den ich in den letzten Tagen wahrgenommen habe, war, wie die AfD ihre Redezeit für die Einbringung des Haushaltes 2025/2026 zur 2. Lesung genutzt hat. (Beifall SPD und BSW) Da waren Herr Berndt, das Brot und das Backfest. Ich hatte das Gefühl, Sie haben Ihre Redezeit zum Haushalt 2025/2026 dafür genutzt, uns von Ihrer privaten Freizeitgestaltung an Pfingsten zu erzählen. (Beifall SPD, BSW und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Reden Sie zur Sache!)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Melanie Balzer SPD
Nein, dafür ist mir der Haushalt zu wichtig. (Beifall SPD, BSW und CDU – Vereinzelt Heiterkeit – Dennis Hohloch [AfD]: Widerspruch geht nicht! – Andreas Galau [AfD]: Das ist feige!) Das scheint Ihnen wirklich wichtiger zu sein, als die vorläufige Haushaltsführung dieses Landes zu beenden. Das sagt mehr als tausend Worte. Deswegen lassen Sie mich sagen, wie es besser geht. Ich möchte gerne wegkommen vom Negativen, hin zum Positiven. (Beifall SPD und BSW) Denn wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich. (Beifall SPD und BSW – Zurufe von CDU und AfD) Der Familienleistungsausgleich bleibt. Die Rückzahlung der Wohngeldförderung ans Land wird moderat erfolgen. Die Einigung der Koalitionsfraktionen SPD und BSW mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag hat im ganzen Land zum Aufatmen in den kommunalen Verwaltungen geführt. Ich freue mich wirklich sehr, dass wir in guten und fairen Diskussionen diesen Kompromiss aushandeln konnten. Das ist eine tolle Nachricht fürs ganze Land. (Beifall SPD und BSW) Ich danke vor allem den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren und auch den Kämmerinnen und Kämmerern, die sich an uns gewandt und mit uns beraten haben, wie wir es besser machen, wie wir diesen Haushaltsplanentwurf besser gestalten können. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich danke auch den Experten in den Anhörungen des Haushaltsausschusses. Sie haben uns eine wirklich schwierige Materie mit viel Geduld und Fachwissen erläutert. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen Stabilität, und die bekommen sie auch. Städte, Gemeinden und Ämter in diesem Land müssen keine Nachtragshaushalte planen; sie müssen kein Haushaltssicherungskonzept im laufenden Haushaltsjahr aufstellen. Die Beibehaltung von § 17 im Finanzausgleichsgesetz ist für mich als Landes- und Kommunalpolitikerin nicht nur ein Änderungsantrag – für mich ist das Herzenssache. (Beifall SPD und BSW) Umso besser, dass es den Kompromiss gibt und der kommunale Finanzausgleich gesichert wurde. Schließungen von Freizeitbädern, Museen, Bibliotheken und Jugendclubs konnten vermieden 2025 5 werden. Das ist gut für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger. Das kann sich sehen lassen. (Beifall SPD und BSW) Natürlich gab es in den Beratungen auch Kontroversen, klar. Das gehört zur Demokratie dazu: unterschiedliche Schwerpunkte, verschiedene Blickwinkel, langwierige Fragerunden. An dieser Stelle danke ich deswegen allen Beteiligten, vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des Finanzministeriums sowie allen anderen, die an diesem Entwurf mitgewirkt haben. Ihre Arbeit, Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Geduld haben bei diesem kurzen, aber intensiven Haushaltsaufstellungsverfahren größtes Lob verdient. (Beifall SPD und BSW) Insbesondere möchte ich meinen beiden Kollegen Jörg Vogelsänger und Andreas Noack sowie unserem Referenten Stefan Pinter danken. Wir haben in den letzten Wochen wirklich viel Zeit miteinander verbracht – mehr als mit unseren Familien – und waren immer frohen Mutes, dass wir den Herausforderungen gemeinsam gut begegnen werden, vom Familienleistungsausgleich bis zur Ex-ante-Konjunkturberechnung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Haushaltsplan stellen wir die Weichen für die kommenden Monate. Wir beschließen mehr als Zahlen, Tabellen und Paragrafen. Hier geht es um Menschen, hier geht es um Brandenburgerinnen und Brandenburger – und das in jeder Zeile dieses Haushalts. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Der vorliegende Haushaltsentwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und sachlicher Debatten. Mit dem Entwurf der Landesregierung und 80 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen legen wir den Grundstein für die Einnahmen und Ausgaben unseres Landes. Ja, die Anträge zu redaktionellen Änderungen sind dabei schon mitgerechnet; denn es soll nicht nur inhaltlich gut werden, es soll am Ende auch richtig sein – und das ist es auch. Brandenburg steht vor großen Herausforderungen, und deswegen investieren wir. Wir investieren in die Infrastruktur, damit Straßen, Schienen und Netze gute und tragfähige Verbindungen schaffen; in Klimaschutz, Energieversorgung und Wirtschaft, damit Brandenburg weiter Vorreiter bleibt; in die innere Sicherheit mit mehr Polizistinnen und Polizisten auf unseren Straßen, und wir investieren in den ländlichen Raum, zum Beispiel in die Heimvolkshochschule am Seddiner See. (Beifall SPD) Als Mitglied im Kreisverband Potsdam-Mittelmark der Landfrauen sage ich: Auch die Erhöhung der Mittel für den Brandenburger Landfrauenverband hat mich sehr gefreut – nicht zu vergessen die Mittel für Pflege, Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und für die Krankenhausförderung sowie die Erhöhung der Mittel für die Medizinische Hochschule Brandenburg und den Pakt für Pflege. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Gleichzeitig setzen wir auf einen ausgeglichenen Haushalt. Wir investieren, aber vorausschauend; denn Krisenbewältigung, 6 Landtag Investitionen und Haushaltsdisziplin schließen sich nicht aus. Sie bedingen einander, wenn man Politik mit Augenmaß macht. Mein Blick richtet sich dabei auch auf das Sondervermögen des Bundes. Ich bin wirklich sehr gespannt auf die Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates zu den zusätzlichen Investitionen. Die Ergebnisse der Beratung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler stimmen mich zuversichtlich, dass die Weichen richtig gestellt wurden. Auch auf europäischer Ebene stehen mittelfristig Weichenstellungen bevor. Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU wird entscheidend für die Frage sein, ob brandenburgische Regionen auch zukünftig von EU-Mitteln profitieren können. Sehr geehrte Damen und Herren, Brandenburg steht heute besser da als viele andere Bundesländer: wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Vor allem in der Bildung!) Das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist das Ergebnis einer guten Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. (Beifall SPD) Das war, seit die SPD an der Regierung ist, der Fall, und das wird auch so bleiben. (Beifall SPD) Bei aller Kritik, die man haben kann: Der Landtag gibt mit dem Haushalt ein stabiles Gerüst für zwei Jahre vor – und mit diesem Gerüst beenden wir die vorläufige Haushaltsführung. Vereine, Verbände und Kommunen bekommen endlich ihr Geld; die Durststrecke ist beendet. Dieser Haushalt ist jetzt richtig. Wir können nicht länger warten. Wir, die SPD-Fraktion, stimmen dem Haushaltsentwurf deswegen zu, nicht nur weil das Gerüst stabil ist, sondern weil es auch zusammenhält. Um es mit Worten zu sagen, die in anderen Fraktionen besser verstanden werden: Wir backen heute die Brötchen für morgen und für übermorgen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt angemeldet. (Beifall AfD) Gestatten Sie mir bitte zwischenzeitlich einen Hinweis: Es ist gerade ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1324 zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingegangen, Stichwort: Strukturelle Neuverschuldung verhindern, Zentrale Personalbedarfsplanung beibehalten, Lehrer entlasten, Kommunen finanziell absichern. Dazu sollen Änderungen in den Artikeln 1, 3, 4, 13 und 15 vorgenommen werden. Der Änderungsantrag ist ausgelegt. Ich bitte Sie, ihn sich zu beschaffen. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.
Hans-Christoph Berndt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Balzer, Sie geben hier ein Beispiel für die Überforderung Ihrer Koalition. Sie sind zunächst einmal überfordert im Umgang mit der AfD. (Beifall AfD) Sie haben keine Antworten auf uns und müssen deswegen Popanze aufbauen: Sie sagen, wir hätten gesagt, Sie hätten nichts getan. Nein. Es wäre ja schön, wenn Sie nichts getan hätten, aber Sie haben etwas getan. Sie haben einen unmöglichen Haushaltsentwurf vorgelegt. (Beifall AfD) Ich habe daran erinnert, dass Sie das, was Sie eingangs der Haushaltsberatungen vor drei Monaten feststellten, nämlich dass es für die Jahre 2025 und 2026 Deckungslücken von 1,2 bzw. 1,5 Milliarden Euro gibt, nicht repariert haben. Die Lücken sind jetzt genauso groß wie am Anfang. Sie haben einfach nichts erreicht – das habe ich gesagt. (Beifall AfD) Zweitens: Sie behaupten, wir würden sagen, Ausgaben für Schulen seien Steuergeldverschwendung. Auch das ist eine böswillige Karikatur unserer Aussagen; Herr Hohloch hat etwas anderes gesagt. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) – Herr Scheetz, Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten mit dem Verstehen. – Herr Hohloch hat gesagt, das Steuergeld ist dafür da, um Schulen zu bauen. Dafür brauchen wir keine Sondervermögen, sprich: Sonderschulden. Wir haben ja genug Steuereinnahmen, wie Ihre damalige Finanzministerin Lange, auf die Sie öfter hören sollten, gesagt hat. Sie können einfach nicht mit dem Geld umgehen. (Beifall AfD) Drittens haben Sie generell ein Problem mit der Wahrheit. Frau Balzer, Sie behaupten, jeder Euro bzw. jede Zeile dieses Haushaltsentwurfs sei für Brandenburg. Sie geben aber mehr als zehnmal so viel Geld für Asylbewerber aus als noch vor zehn Jahren. (Beifall AfD) Es sind Unsummen, die Sie ausgeben – und die sind nicht für Brandenburg, sie sind für irgendjemanden in der Welt! (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Wir sind in Deutschland!) Ich halte fest: Durch Trickserei im Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz, durch Trickserei mit der Landeshaushaltsordnung schaffen Sie sich die Möglichkeit, die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse dauerhaft zu umgehen. Sie suchen nach Art der Amöben Schlupflöcher in der Landesverfassung, um sich die weitere Schuldenmacherei zu erlauben, und reden dabei von Haltung. – Frau Balzer, das ist so peinlich wie Ihr Haushaltsentwurf und Ihre Regierung. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Balzer, Sie möchten die Gelegenheit nutzen, auf die Kurzintervention zu reagieren. Bitte schön.
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Herr Berndt, das war ja zu erwarten. (Beifall SPD – Oh! bei der AfD) Immerhin haben Sie zugehört; das finde ich gut. Vielen Dank dafür, Herr Berndt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das unterscheidet uns, Frau Balzer!) Aber ich muss mich schon wundern; denn Sie können alles nachlesen. Ich habe es mir nicht ausgedacht, sondern ich habe in den letzten beiden Tagen an meinem Platz gesessen und mir das, was Ihre Fraktion gesagt hat, angehört. Was ich zitiert habe, ist so gesagt worden; das können Sie nicht abstreiten. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Lügnerin! Sie sind eine Lügnerin!) Sie können auch die Änderungsanträge nicht abstreiten, die Ihre Fraktion gestellt hat. Sie wollen die Reduzierung der Kosten für V-Leute; Sie wollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 15 Millionen Euro kürzen. (Beifall AfD) Sie wollen die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte abschaffen. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und die Polizeibeauftragte!) Das alles sagt mehr über Ihre Gesinnung aus, als Ihnen vielleicht lieb ist. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Versorgungsposten können weg!) Dann behaupten Sie, wir arbeiteten mit Tricks – Sie haben es gerade bestätigt. Also, was ist das für ein Taschenspielertrick, den Herr Galau erwähnt hat? Im Haushaltsentwurf ist eine globale Minderausgabe vorgesehen, und er bezeichnet das als Taschenspielertrick. Das ist interessant, denn in den Änderungsanträgen, die Sie vorgelegt haben, haben Sie die globale Minderausgabe als Deckungsquelle genannt. Sie sollten sich wirklich einmal entscheiden, was Sie wollen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) 2025 7 Uns wurde von Ihnen vorgeworfen, es handele sich um einen ideologisch geprägten Haushaltsentwurf. Ich muss mich schon wundern; denn ideologisch geprägt waren in den letzten Tagen nur die Reden Ihrer Fraktion. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir setzen die Aussprache fort. Herr Abgeordneter Galau hat das Wort für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Andreas Galau AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Frau Balzer, das ist das Problem, wenn man nur selektiv zuhört, sich die Rosinen herauspickt und das Gehörte auch noch verdreht, wie man will. Wenn ich von Taschenspielertricks rede, geht es hauptsächlich um die Neuverschuldung, über die wir hier sprechen. (Beifall AfD) Es geht nicht nur um die globale Minderausgabe, die wir immer schon hatten und die selbstverständlich immer wieder als Deckungsquelle herangezogen wird. Die Frage ist nur, wie man es tut; genau das ist der Punkt. Darüber habe ich geredet. (Beifall AfD) Nichtsdestotrotz geht es heute hauptsächlich um den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, zumindest von meiner Seite aus. Dazu haben wir noch einen Änderungsantrag eingebracht. Auf jeden Fall ist das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 ein Gesetzentwurf, der in seiner Wirkung weit über das hinausgeht, was in der Drucksache steht. Was die Koalition hier vorgelegt hat, bedeutet nichts weniger als einen fundamentalen Kurswechsel in der brandenburgischen Finanzpolitik, und zwar in eine Richtung, die wir als unverantwortlich und perspektivlos ablehnen müssen. Genau deshalb legen wir Ihnen unseren berichtigenden Änderungsantrag zu Ihrem Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz vor – übrigens das erste seit zehn Jahren. Der zentrale Streitpunkt in Ihrem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes ist der überarbeitete § 18 der Landeshaushaltsordnung. Die Landesregierung will sich hier einen neuen, eigenen Mechanismus zur Bestimmung der sogenannten Ex-ante-Konjunkturkomponente schaffen. Mit anderen Worten: Sie will sich auf dem Papier eine Wirtschaftskrise herbeirechnen – Herr Dr. Berndt hat es am Mittwoch schon gesagt –, um sich kreditfinanzierte Handlungsspielräume zu schaffen, die mit der konjunkturellen Realität nur wenig zu tun haben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Trick, Frau Balzer!) – Genau, das ist der Trick. – Die Kritik namhafter Sachverständiger in der Anhörung war unmissverständlich. Lassen Sie mich 8 Landtag mit Prof. Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft beginnen: Er hat klargestellt, dass die geplante zehnjährige Glättung der Potenzialwachstumsprognose die Gefahr birgt, die Symmetrie der Schuldenregel dauerhaft zu verletzen. Mit anderen Worten: Eine Kreditaufnahme, die in der Krise erlaubt ist, würde im Aufschwung nicht automatisch durch Tilgung ausgeglichen. Die Schuldenbremse wird damit ausgehebelt. Boysen-Hogrefe bezeichnete das geplante Verfahren als „ohne Beispiel“. Keine internationale Organisation, keine Zentralbank – nicht einmal die Bundesbank – nutzt ein vergleichbar langes Glättungsverfahren. Das Ergebnis ist eine künstlich überhöhte Produktionslücke und damit ein maximal erhöhter Kreditrahmen. Statt weiter, wie bisher, den Regeln des Bundesmodells zu folgen, schafft sich Brandenburg ein eigenes Modell, das – ich sagte es bereits – mit der Realität wenig zu tun hat. Es ist ein konjunkturpolitisches Luftschloss mit direkter Wirkung auf die Verschuldung. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages warnt in seinem Gutachten zu Recht vor der hohen Manipulationsfähigkeit des neuen Verfahrens. Es erlaubt eine politisch motivierte Prognosemanipulation zur Maximierung von Kreditspielräumen. Damit verabschieden Sie sich von einer der zentralen Ideen der Schuldenbremse: der Trennung zwischen konjunktureller Reaktion und struktureller, langfristiger Verantwortung. Sie, werte Landesregierung, wollen sich Manipulationsinstrumente schaffen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre ideologiegeleitete, verantwortungslose Wirtschafts- und Energiepolitik weiterzubetreiben. Die Steuerzahler, die die Risiken tragen, sind Ihnen dabei schlicht egal. Noch klarer wird die Dimension, wenn wir die Zahlen betrachten: Nach bisheriger Regelung liegt der maximal zulässige Kreditspielraum bei etwa 580 Millionen Euro. Ihr neues Verfahren würde diesen Rahmen auf bis zu 3,7 Milliarden Euro bis 2028 erweitern – eine Versechsfachung. Das ist keine konjunkturelle Flexibilität, das ist eine Kreditaufnahme-Orgie auf Kosten kommender Generationen. (Beifall AfD) In der Anhörung vor dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vergangene Woche verteidigte der von Ihnen bestellte und leider etwas einseitig gebriefte Gutachter Prof. Achim Truger das neue Verfahren. Er verwies auf die wirtschaftliche Ausnahmesituation und auf mögliche künftige Aufschwünge. Das Problem ist: Die Hoffnung auf einen Aufschwung ersetzt keine fiskalische Verantwortung. Truger selbst räumte ein, dass ein solcher Weg nur bei dauerhafter Anwendung und wissenschaftlicher Begleitung zu rechtfertigen ist. Aber, meine Damen und Herren, wo ist denn diese wissenschaftliche Kontrolle? Wo ist das transparente Kontrollkonto, das Prof. Boysen-Hogrefe zu Recht forderte? Ein weiterer von Ihnen, werte Koalition, bestellter Gutachter, Prof. Tom Krebs, bezeichnete diese Methode in der Anhörung zwar als „ökonomisch plausibel“, weil die Zukunft unsicher sei – aber gerade diese Unsicherheit ist der Grund dafür, dass man sich auf bewährte Verfahren verlassen sollte, und kein Grund, diese auszuhebeln. Die Unklarheit darüber, ob es sich um einen konjunkturellen Abschwung oder eine strukturelle Wachstumsschwäche handelt, ist keine Einladung zur Verschuldung, sondern ein Aufruf zur Haushaltsdisziplin. (Beifall AfD) Diesen Aufruf Ihres eigenen Gutachters zur Haushaltsdisziplin lassen Sie, meine Damen und Herren, aber im Brandenburger Walde verhallen. Auch die CDU hat in der von ihr beantragten Anhörung ihre Bedenken geäußert. Sie kritisierte die methodischen Unklarheiten, die asymmetrische Wirkung der Glättung und den massiven Verschuldungsspielraum. Doch leider, liebe CDU, bleiben Sie dabei ambivalent, liefern uns keine klaren Alternativen, kein Ausgabenmoratorium, keine Vorschläge zur Priorisierung. Damit ist Ihre Kritik halbherzig und ausschließlich taktischer Natur. Wenn Sie, liebe Kollegen von der CDU, nicht ausschließlich taktieren und Ihren letzten Wählern vorgaukeln wollen, dass Sie zur Opposition gehören, können Sie das mit der Annahme unseres Änderungsantrages heute beweisen. Ich komme zu einem anderen Thema: Bürokratieabbau. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Wir als AfD-Fraktion wollen mit unserem Antrag erreichen, dass im Hinblick auf § 17a der Landeshaushaltsordnung die Personalbedarfsplanung für alle Ressorts zentralisiert bleibt. Mehr noch: Die Ministerialverwaltung und ihre nachgeordneten Landesämter sollen jährlich 2 % der befristeten Verwaltungsstellen streichen, sukzessive digitale Lösungen einführen, um Routineaufgaben zu erleichtern, und einen jährlich zu aktualisierenden Stellenabbauplan vorlegen. Wir brauchen einen schlanken Staat und vor allem mehr Effizienz. SPD und BSW wollen aber anscheinend das Erfolgsmodell des damaligen SPD-Ministers Rainer Speer rückabwickeln, das dem Brandenburger Steuerzahler seit seiner Einführung 2006 erhebliche Kosten eingespart hat. Sie gaukeln den Wählern einerseits mit der Reform der Vergabeordnung Bürokratieabbau vor, wollen aber gleichzeitig beim Ausbau der Landesverwaltung freie Hand haben – wieder einmal Wählertäuschung, aber nicht mit der AfD, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Die „Märkische Allgemeine“ bringt in ihrem Artikel vom 16. Juni die politische Realität auf den Punkt: Der Bund entlastet die Wirtschaft durch seine Steuerpolitik – oder hat es zumindest vor. Die Länder verlieren Einnahmen und versuchen, die Lücke durch Schulden zu schließen. Nun setzt die SPD-geführte Landesregierung auf maximale Verschuldungsspielräume – das habe ich schon gesagt – und die CDU auf kosmetische Kritik. Der Steuerzahler bliebe auf der Strecke – wenn es nicht uns von der AfD mit unserem vorliegenden konsequenten Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz als seine letzte Hoffnung gäbe. (Beifall AfD) Nicht nur der Steuerzahler, auch unsere Brandenburger Kommunen werden spätestens ab 2027 massiv unter Druck geraten. Sie haben vor, die steuerliche Verbundmasse nur noch 2025 und 2026 nicht anzurühren. Was folgt danach – und dann noch bei geringeren Umsatz- und Gewerbesteuereinnahmen? Sie bedienen sich seit Jahren bei den Kommunen, indem Sie die Konnexitätsverpflichtungen bei sozialen Pflichtaufgaben, aber vor allem bei der Flüchtlingsunterbringung schlicht ignorieren. Sehenden Auges betreiben Sie die Aushöhlung der kommunalen Handlungsfähigkeit, insbesondere ab 2027. Sagen Sie mal, schämen Sie sich eigentlich gar nicht vor der kommunalen Familie, deren Verbundenheit Sie sonst doch immer so betonen? Mit der geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes droht den Kommunen nach 2026 eine strukturelle Schlechterstellung. Die neue Berechnungssystematik verringert den Anteil der Kommunen an den Gesamtsteuereinnahmen des Landes dauerhaft und trägt damit zu einer schleichenden Aushöhlung ihrer Finanzkraft bei. Diese Entwicklung fällt zeitlich mit einer weiteren gefährlichen Entwicklung zusammen: mit den massiven Steuerentlastungen für Unternehmen auf Bundesebene, insbesondere durch Sonderabschreibungen und Investitionsanreize. Was auf Bundesebene als konjunkturpolitisches Instrument gefeiert wird, entzieht den Kommunen vor Ort realverfügbare Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer. In Brandenburg rechnet man mit jährlichen Einbußen von bis zu 340 Millionen Euro. Die Kommunen müssen dabei zusehen, wie ihnen die Mittel für Schulen, Kitas, Straßen und soziale Daseinsvorsorge unter den Händen zerrinnen – und das bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Diese doppelte Belastung, weniger Mittel aus dem Landesfinanzausgleich – nicht Länderfinanzausgleich, nicht verwechseln – und sinkende Einnahmen aufgrund der Bundespolitik, ist brandgefährlich. (Beifall AfD) Sie unterminiert die kommunale Selbstverwaltung und verschärft die Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Regionen. Die geplanten Ausgleichsmechanismen, unter anderem aus dem Sondervermögen des Bundes, reichen nicht aus, um den Schaden zu kompensieren. (Beifall AfD) Stattdessen wird der Schwarze Peter an die kommunale Ebene weitergereicht. Investitionen müssen verschoben, freiwillige Leistungen gekürzt, Pflichtaufgaben mit weniger Personal erledigt werden. Die Bürger werden noch stärker zur Kasse gebeten, ob für Parktickets oder Verwaltungsleistungen. Auch das ist nicht nur unsozial, sondern auch demokratieschädlich. Deswegen: Wir fordern einen fairen und verfassungskonformen Finanzausgleich ab 2027 und eine klare Kompensation für alle kommenden Einnahmeverluste aus Bundesentscheidungen – sonst bricht uns die Basis funktionierender Daseinsvorsorge weg. (Beifall AfD) Doch unser Änderungsantrag will nicht nur die geplante Haushaltssystematik heilen, er zielt auch auf die Inhalte ab, insbesondere auf die geplanten Maßnahmen im Bildungs- und Kitabereich, die eine schleichende Aushöhlung öffentlicher Standards darstellen. In Artikel 4 Ihres Gesetzentwurfes wird das sogenannte Dritte Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der Kinder- und Jugendhilfe aufgeweicht. Die ursprünglich geplante Verbesserung des Betreuungsschlüssels wird gestrichen. Die Ersparnis für das Land beträgt 12,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und ab 2026 33,8 Millionen Euro jährlich – doch auf wessen Kosten? Auf Kosten der Kinder, der Eltern und des ohnehin überlasteten Betreuungspersonals. Das ist nicht nur ein bildungspolitischer Rückschritt, sondern auch schon wieder massive Wählertäuschung, denn noch im Wahlkampf 2024 haben sich SPD, CDU und Grüne mit diesen 2025 9 geplanten Verbesserungen geschmückt. Sie lobten sich für ihre Fortschritte bei den Personalschlüsseln, und nun streichen sie einfach stillschweigend die Umsetzung – eigentlich unfassbar. Noch gravierender sind die Einschnitte im Schulbereich. Artikel 13 des Gesetzentwurfes sieht eine Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte um eine Stunde vor. Grundschullehrer müssen künftig 28 Stunden unterrichten, bei allen anderen sind es 26 Stunden pro Woche. Der Kollege Hohloch hat das ja schon in der Haushaltsdebatte erwähnt. Das sind nicht nur vier zusätzliche Unterrichtsstunden pro Monat, wie Ministerpräsident Woidke beschwichtigend behauptete, nein, es sind vier Stunden plus Vor- und Nachbereitung. In der Praxis bedeutet das eine zusätzliche Arbeitsbelastung von rund acht Stunden monatlich – natürlich mal wieder ohne Lohnausgleich. (Beifall AfD) Die Begründung ist fadenscheinig: Brandenburg müsse Lehrer einsparen, heißt es. Die Maßnahme ersetze rechnerisch 800 Vollzeitstellen und bringe 70 Millionen Euro Einsparungen pro Jahr – aber zu welchem Preis? Wir wissen, wie schwierig es jetzt schon ist, Lehrer für Brandenburg zu gewinnen. Mit der Erhöhung verliert das Land seinen einzigen Standortvorteil: die im Bundesvergleich niedrige Pflichtstundenzahl. Brandenburg wird für Lehrer noch unattraktiver. Gerade in den ländlichen Regionen wird sich die Personalnot dadurch weiter verschärfen. Auch die vermeintlichen Entlastungsmaßnahmen – weniger Klassenarbeiten, weniger Lehrerkonferenzen, der Wegfall von Abschlussprüfungen in der 10. Klasse – sind bestenfalls symbolisch. Die wirkliche Arbeitsbelastung entsteht im Alltag: durch Elternkommunikation, Inklusion, Integration, Dokumentation, Evaluation. Keine KI der Welt, meine Damen und Herren, wird ihnen diese Aufgaben abnehmen können. Mit Artikel 11 – ich rausche jetzt nur noch durch den Rest des Haushaltsbegleitgesetzes – wollen Sie ein duales Masterstudium einführen. Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist an sich sinnvoll, aber es wird nicht erwähnt, dass das Mentoring eine zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte darstellt. Zusätzliche Stunden? – Fehlanzeige. Es ist kein Ausgleich vorgesehen. Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes reduziert zwar die Mindestanzahl der Lehrerkonferenzen von sechs auf vier pro Schuljahr – ein kleiner Fortschritt –, insgesamt werden die Einschnitte aber bei Weitem nicht kompensiert. Sehr geehrte Kollegen! Dieses Haushaltsbegleitgesetz ist ein Irrweg. (Beifall AfD) Es legt die Axt an die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse. Es schafft ein konjunkturpolitisches Schattenhaushaltsrecht. Es ist der Einstieg in einen massiven Bürokratieausbau. Es spart an der frühkindlichen Bildung, es überlastet unsere Lehrer, und es basiert auf Hoffnung statt auf Verantwortung. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der § 18 der Landeshaushaltsordnung in seiner bisherigen verfassungsgemäßen Form beibehält. Wir fordern, dass die geplanten Kürzungen im Bildungsbereich gestrichen werden, und wir fordern eine ehrliche, strukturelle Debatte über Prioritäten, Ausgabenkontrolle und Verwaltungseffizienz. (Beifall AfD) 10 Landtag Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – aus Verantwortung für Brandenburg, aus Respekt vor den nächsten Generationen und aus Ehrlichkeit gegenüber den Menschen in diesem Land! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für das BSW hat Herr Abgeordneter Dorst das Wort. (Beifall BSW und SPD)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute freue ich mich darüber, dass die parlamentarischen Beratungen über den Doppelhaushalt 2025/2026 endlich zum Abschluss kommen. Das heißt aber nicht, dass wir uns in den kommenden Wochen und Monaten nicht weiter über finanzpolitische Themen austauschen müssen. Die Herausforderungen werden uns mit Sicherheit bis zum Ende der Wahlperiode begleiten. So beobachte ich mit großer Aufmerksamkeit die finanzpolitischen Entwicklungen beim Bund, Stichwort: Investitionsbooster. Die seitens der Bundesregierung für die Wirtschaft geplanten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen werden sich auf die Einnahmenseite des Landes Brandenburg und vor allem unserer Städte und Gemeinden unmittelbar negativ niederschlagen. Rekordausgaben in Höhe von rund 16,84 und 17,4 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 sind weiß Gott kein Sparhaushalt. Sie sind das Ergebnis intensiver Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen, aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden – Meilensteine nicht nur für das Parlament, sondern in erster Linie für die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Zur finanzpolitischen Wahrheit gehört jedoch auch, dass bei der Vielzahl von Politikfeldern nicht alle wünschenswerten Maßnahmen finanzierbar sind. Es war aus meiner Sicht auch richtig und wichtig, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss eine zweite Anhörung zur geplanten Änderung des Paragrafen 18a der Landeshaushaltsordnung zur Aufnahme der konjunkturbedingten Schulden durchgeführt haben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Doch, Sie haben’s bloß nicht verstanden. (Beifall BSW und SPD – Lachen bei der AfD) Wir konnten feststellen, dass die angehörten Sachverständigen allesamt die Auffassung vertreten, dass eine Änderung des bestehenden Verfahrens notwendig ist. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber nicht diese, Herr Dorst!) – Dazu können wir später kommen. – Unterschiedliche Meinungen gab es zum Bewertungszeitraum des in Anwendung zu bringenden Glättungsverfahrens. Der Sachverständige der CDU-Fraktion, Herr Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft, plädierte für vier Jahre; (Dr. Jan Redmann [CDU]: Und die Bundesbank!) der vom Finanzministerium vorgeschlagene Zeitraum von zehn Jahren wurde von Prof. Dr. Achim Truger vom Institut für Sozioökonomie der Universität Duisburg-Essen und von Prof. Tom Krebs von der Universität Mannheim für vertretbar gehalten. Die BSW-Fraktion folgt dem Vorschlag eines zehnjährigen Bewertungszeitraums, um die bestehende negative Konjunkturlage mit unserer Haushaltspolitik nicht zu verschärfen und der konjunkturellen Entwicklung entgegenwirken zu können – das ist eigentlich normales staatspolitisches Handeln. (Beifall BSW und SPD) Wenn es wieder besser läuft, müssen die Kredite getilgt werden; so geben es das Symmetriegebot der Verfassung und die Landeshaushaltsordnung vor. Dass man seitens der CDU-Fraktion diesbezüglich anderer Auffassung ist, haben wir zur Kenntnis genommen.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Christian Dorst BSW
Kollege Berndt, vielleicht kommen wir am Schluss dazu; ich würde meine Rede gerne zu Ende führen.
Ulrike Liedtke
Zum Schluss geht es nicht. Das ist nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen – entweder dazwischen oder gar nicht.
Christian Dorst BSW
Gut, Herr Berndt – oder Sie melden sich noch einmal, kurz vor Schluss. – Dann verbleiben wir so; ich kündige es an. (Heiterkeit) Dass man seitens der CDU-Fraktion diesbezüglich anderer Auffassung ist, haben wir zur Kenntnis genommen. Nur so viel: Ob ein Haushalt verfassungswidrig ist, entscheidet nicht die brandenburgische CDU oder Herr Bretz, sondern das brandenburgische Verfassungsgericht. (Steeven Bretz [CDU]: Und das BSW auch nicht!) Eine diesbezügliche schmerzliche Erfahrung – dies möchte ich durchaus zugestehen – mussten Sie im Juni des vergangenen Jahres mit Ihrem kreditfinanzierten sogenannten Brandenburg-Paket in Höhe von zwei Milliarden Euro machen. Auch stellte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Graf, im Rahmen der zweiten Anhörung fest, dass die Opposition im Landtag viele Änderungsanträge gestellt hat, um mehr Geld auszugeben, und hielt es auch aufgrund dieser Bedarfe für vertretbar und nachvollziehbar, die verfassungsrechtlichen Spielräume auszuweiten. Da bin ich bei Ihrem ganz persönlichen Hausaufgabenheft, Herr Bretz, denn Hausaufgaben geben Sie der Landesregierung bei jeder Gelegenheit mit auf den Weg. Das durfte ich in den letzten zweieinhalb Monaten regelmäßig ellenlang verfolgen. (Steeven Bretz [CDU]: Es war nicht zu Ihrem Nachteil!) Es spricht nicht für Sie als haushalts- und finanzpolitischen Sprecher, dass Sie den Familienleistungsausgleich mittels Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz erhalten wollen, aber keinen Deckungsvorschlag machen, wie die 150 Millionen Euro per anno finanziert werden sollen. (Steeven Bretz [CDU]: Das habe ich mit Jörg Vogelsänger persönlich besprochen!) Natürlich kann man angesichts eines Glättungsverfahrens über zehn Jahre Bauchschmerzen haben. Bei einer Verkürzung auf vier Jahre, wie in Ihrem Änderungsvertrag gefordert, hätten wir aber automatisch auch einen anderen Rahmen für die konjunkturelle Nettokreditaufnahme. Sie müssten wenigstens den Anstand haben, zu erklären, wo Sie im Landeshaushalt die fehlenden rund 500 Millionen Euro einzusparen gedenken. (Steeven Bretz [CDU]: Dafür brauchen wir Sie nicht!) Aber auch diesbezüglich musste ich bei Ihnen eine große Fehlstelle konstatieren. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die unmittelbaren Auswirkungen Ihrer insgesamt 48 Änderungsanträge hätten ein Volumen von rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Im Vergleich zum geplanten Volumen des Haushalts für 2025 in Höhe von 16,84 Milliarden Euro wären das gerundet 0,3 %. Anhand dieser Größenordnung dürfte wohl jedem klar sein, welche Handschrift und politische Prioritätensetzung mit den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion verbunden ist. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Inhaltlich will ich diese Änderungsanträge nicht bewerten; aus Sicht meiner Fraktion wären viele davon fachpolitisch durchaus unterstützenswert. Als Haushälter schaue ich mir aber auch die Deckungsvorschläge an. Während ein Teil dieser 50 Millionen Euro durch Umschichtung finanziert werden soll, setzt sich ein Großteil der angegebenen Deckungsquellen wie folgt zusammen: Erhöhung der GMA – globalen Minderausgabe – in den Einzelplänen in Höhe von 3,8 Millionen Euro, Personalverstärkungsmittel aus Einzelplan 20 in Höhe von 1,7 Millionen, Erhöhung der GMA in Einzelplan 20 in Höhe von 29,6 Millionen, neun Änderungsanträge zu Einzelplan 03 mit einem Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro und Deckung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei über 35,1 Millionen Euro bzw. 70 % dieser Deckung ist die Gegenfinanzierung mehr als fragwürdig; globale Minderausgaben tragen nicht zur Haushaltswahrheit und -klarheit bei. Während die CDU auf der einen Seite Mehrausgaben zum Beispiel für den kommunalen Straßenbau und Landesstraßenbau 2025 11 sowie Investitionen in den ÖPNV verspricht, bleibt sie eine Erklärung zur Gegenfinanzierung schuldig und überlässt es der Exekutive, wo diese Mehrausgaben eingespart werden sollen. Die globale Minderausgabe in Einzelplan 20 wird auf alle Einzelpläne umgelegt und führt zu Einsparungen. Aber das ist typisch – man beantragt mehr Geld für Straßeninfrastruktur und ÖPNV, bleibt aber einen Einsparungsvorschlag schuldig. Zur Ehrlichkeit gehört es aber auch, zu sagen, dass wir uns als Koalition für die Sicherstellung der Kofinanzierung des Deutschlandtickets für 2026 ebenso einer GMA in Höhe von 24 Millionen Euro in Einzelplan 20 bedienen mussten. Das finde ich politisch allemal besser, als sich wie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Wegner, hinzustellen und das Deutschlandticket infrage zu stellen, mit der Begründung, Berlin könne es sich nicht mehr leisten. (Danny Eichelbaum [CDU]: Wir sind aber in Brandenburg!) Nachdem der Berliner Senat in der Vergangenheit ein Deutschlandticket für 29 Euro subventioniert hat, ist das ein politischer Offenbarungseid eines CDU-Politikers schlechthin. Herr Bretz, da Sie im Plenum und im Ausschuss gern regelmäßig für sich in Anspruch nehmen, gute Ratschläge zu geben – gestatten Sie mir bitte, Ihnen heute auch einmal einen Rat zu geben. (Steeven Bretz [CDU]: Gerne!) Schauen Sie sich Ihren Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 8/1286 an – über ihn haben wir am Mittwoch im Zusammenhang mit Einzelplan 07 im Plenum und davor in den Ausschüssen beraten. Nach diesem Antrag wollen Sie zusätzliche Mittel in Höhe von 500 000 Euro für die Kinderwunschbehandlung zur Verfügung stellen. Gern würde ich Ihrem Anliegen folgen, aber das kann ich leider schon deswegen nicht, weil als Deckung ein Einnahmetitel angegeben ist, den Sie um 500 000 Euro kürzen wollen. Richtig wäre es, ihn um 500 000 Euro zu erhöhen. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Sehr geehrte Damen und Herren, der Landeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 ist nicht nur eine Sammlung von Zahlen und Tabellen. Er ist ein Spiegel unserer Verantwortung für die Zukunft des Landes Brandenburg. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] begibt sich an ein Saalmikrofon.) – Wir haben noch ein bisschen Zeit, Herr Berndt.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Christian Dorst BSW
Wir haben noch einen Moment – ich werde ein Zeichen geben. (Heiterkeit) 12 Landtag Wir stehen vor vielen Herausforderungen: marode Infrastruktur, schlechte Unterrichtsversorgung, Aufbau der Digitalisierung, neue außenpolitische Konstellationen mit den entsprechenden Sicherheitsfragen, die daran hängen, Verkehrswende, Umbau der Energieversorgung, demografischer Wandel und seine Folgen, Migration, aufkommender Protektionismus mit ernsten wirtschaftlichen Folgen auch für unser Land und Ausfinanzierung der kommunalen Aufgaben – um nur einige Problemfelder zu nennen. Dabei sollte uns klar sein, dass wir zur Bewältigung dieser Herausforderungen ein finanzpolitisch stark aufgestelltes Land Brandenburg brauchen. Das kann man in Gänze nicht mehr so nebenbei aus einem normalen Haushalt stemmen – selbst dann nicht, wenn Aufgabenkritik und Ausgabeverhalten vorbildlich sind. Der vorliegende Landeshaushaltsplan ist das Ergebnis harter Arbeit, sorgfältiger Abwägungen und verantwortungsvoller Prioritätensetzung, die uns allen am Herzen liegen dürfte. Ich lade Sie ein, über parteipolitische Grenzen hinauszudenken und diesen Haushalt mitzutragen. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen und Zukunft gestalten. Ihre Zustimmung wäre ein klares Zeichen für Stabilität und Fortschritt. Lassen Sie uns gemeinsam für unser Land und seine Menschen handeln. Deshalb werbe ich dafür, dass Sie den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz zustimmen. Mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes können wir die vorläufige Haushaltsführung beenden, und alle im Land Brandenburg, die vom Haushalt abhängig sind, erhalten endlich Planungssicherheit.
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie noch einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen, denn nach Ihrer Rede geht es definitiv nicht.
Christian Dorst BSW
Ja.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Berndt.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Dorst, dass Sie die Frage zulassen. – Folgende Frage habe ich: Nach alter Regelung ermöglicht Ihnen die Ex-ante-Prognose, also die Vorausschau auf die Konjunktur, in den Jahren 2025 bis 2029 konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen; es würde aber von Jahr zu Jahr weniger werden, und 2029 könnten Sie keine konjunkturbedingten Kredite mehr aufnehmen. Durch die von Ihnen vorgesehenen Änderungen in der Landeshaushaltsordnung sieht die Sache anders aus: Sie könnten nicht nur höhere, sondern über den gesamten Zeitraum von 2025 bis 2029 Kredite aufnehmen, sogar mit steigender Tendenz. Die konjunkturbedingten Kredite sind ja dazu da, eine schlechte konjunkturelle Lage zu beheben. Ich frage Sie jetzt: Wenn Sie mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung dafür sorgen, dass Sie über den gesamten Zeitraum Ihrer Regierungszeit konjunkturbedingte Kredite mit steigender Tendenz aufnehmen können, zeigt das nicht, dass Sie entweder von vornherein vorhaben, die Konjunktur zu drücken, oder der von Ihnen vorgesehene Haushalt zumindest nicht antizyklisch wirkt? Das heißt, dass Ihre Haushaltsmittel nicht dazu da sind, die konjunkturelle Lage zu beleben, weil Sie am Ende der Zeit mehr konjunkturelle Mittel als am Anfang Ihrer Kreditaufnahme brauchen. Stimmen Sie mir zu, dass die von Ihnen vorgesehenen Änderungen der Landeshaushaltsordnung ein Ausweis dafür sind, dass Ihre Politik die konjunkturelle Lage verschlechtert oder zumindest Ihre Haushaltspolitik vom wirtschaftlichen Geschehen völlig entkoppelt ist?
Christian Dorst BSW
Das beantworte ich Ihnen kurz und knapp mit zweimal Nein. (Beifall BSW und SPD) Dieser Haushalt ist ein Haushalt der Zukunft, Herr Berndt, weil er nicht nur kurzfristige Bedürfnisse finanziert, sondern auch langfristige Perspektiven bedient. Wir investieren in Sicherheit und Daseinsfürsorge, mit über 200 Millionen Euro für unsere Krankenhausstandorte in die Gesundheitsversorgung, in Wirtschaft, Infrastruktur, Digitalisierung und Kultur. Wir sorgen dafür, dass Brandenburg ein lebenswertes Bundesland bleibt und gleichzeitig für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft gut gewappnet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bedanke auch ich mich ganz persönlich – selbstverständlich auch im Namen der BSW-Fraktion – bei allen, die dazu beigetragen haben, dass wir heute diesen Doppelhaushalt 2025/2026 und das Haushaltsbegleitgesetz beschließen können. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Frau Dr. Klocke und Frau Bruns, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Diensts und den vielen weiteren, die daran beteiligt waren, dass wir trotz zusätzlicher Anhörungen im Haushaltsausschuss den Zeitplan einhalten und heute endlich den Doppelhaushalt verabschieden können. Ich bitte dementsprechend um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bretz. Bitte sehr. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Vereinzelt Heiterkeit – Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Steeven Bretz (CDU):* Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 2009 in den Landtag gewählt wurde, hat der damalige Ministerpräsident Matthias Platzeck darauf hingewiesen, dass das Land Brandenburg über Jahre hinweg – wir waren im Jahr 2009 – mit einem Haushaltsvolumen von etwa 8 oder 9 Milliarden Euro klarkommen muss. Warum erzähle ich das? Ich erzähle das nicht, um einen verdienten Sozialdemokraten Brandenburgs irgendwie der Unrichtigkeit seiner Prognose zu überführen, sondern ich erzähle das, weil wir heute über ein Haushaltsvolumen von etwa 17 Milliarden Euro sprechen. Das zeigt, welch enorme Entwicklung Brandenburg in den Einnahmen und Ausgaben seit dem Jahr 2009 genommen hat. Ich glaube, diese Zahlen verdienen es, dass man sie einmal in Gänze auf sich wirken lässt. Wir haben heute den Haushalt der Landesregierung in der 3. Lesung zu diskutieren, einen Haushalt, von dem ich den Eindruck hatte, dass es nahezu ein epochales Ereignis war, weil der Finanzminister ja nicht müde wurde, zu bestätigen, wie schwierig es sei, dem Parlament hier einen solchen Haushaltsentwurf vorzulegen, und wie arbeitsintensiv denn diese Aufgabe sei. Ich möchte darauf hinweisen, dass 17 Parlamente in Deutschland regelmäßig nach Wahlen gezwungen sind, Haushaltspläne vorzulegen, und ich freue mich, Herr Finanzminister, dass Sie die Pflicht, einen Haushalt vorzulegen, mit dem heutigen Tag auch erfüllt haben. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es im Kern? Was ist die politische Quintessenz dieses Haushaltes? Die politische Quintessenz ist, dass dem Finanzminister, als er sein Amt übernommen hat, der Entwurf des Haushaltsplans mit einem bestimmten Bearbeitungsstand vorgelegt wurde, und der Finanzminister hat festgestellt, dass es darin pro Jahr eine Deckungslücke von ungefähr 2 Milliarden Euro gibt. Das war so ungefähr die Situation. (Minister Robert Crumbach: Das stimmt nicht! Ich sage Ihnen die genaue Zahl!) – Natürlich, Herr Finanzminister, selbstverständlich werden Sie mir noch die genaue Zahl sagen. Ich freue mich darauf und bin auch gern bereit, diese Zahl zu korrigieren; das ist doch überhaupt kein Problem. Jedenfalls haben Sie, Herr Minister, eine Deckungslücke vorgefunden. Und was erwartet man jetzt von einem Finanzminister? Man erwartet doch von einem Finanzminister, dass er Kante zeigt, dass er einen Anspruch hat, dass er diesem Haus und dem Land erklärt: Was sind angesichts dieser Deckungslücke meine Leitplanken, was ist meine Marschroute? Was ist meine Stoßrichtung, wo möchte ich gerne hin? – Das würde man erwarten. Man erwartet auch von einem Finanzminister, der zudem noch stellvertretender Ministerpräsident ist, dass er – gerade, wenn er neu in der Regierung ist, mit einem neuen Bündnis – diesem Land einmal irgendwie darüber Aufklärung gibt: Was ist jetzt das Neue? Was ist jetzt das andere? Was unterscheidet ihn jetzt von demjenigen, weswegen er gesagt hat, er möchte in den Landtag gewählt werden? Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrheit ist – der Finanzminister wird mir ja gleich die richtige Zahl sagen –: Er sah sich nicht imstande, diese Deckungslücke zu schließen. Das ist die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU und AfD) Er sah sich nicht imstande, diese Deckungslücke zu schließen. Er wollte sie auch gar nicht schließen, weil er gar nicht den Anspruch hat, Finanzpolitik zu betreiben, die ein Finanzminister zu betreiben hat, nämlich auch zu sagen, dass er Hüter der Finanzen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU und AfD – Zuruf vom BSW) 2025 13 Stattdessen ist er auf die glorreiche Idee gekommen, die Exante-Konjunkturkomponente in der Landeshaushaltsordnung zu ändern, um so diese Deckungslücke zu schließen und zu gucken, welchen Spielraum wir denn haben. Ohne dass er sich die Mühe der Ebene machen muss, ohne dass er anecken muss und ohne dass er – was sein Job wäre – prägend tätig sein muss, liefert er anspruchslos, zurückgewandt, vor Ehrfurcht vor seinem Amt sitzend eine Lösung, die ihm keinen Ärger bereitet, die für ihn alle Konflikte beiseitelässt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rede hier nicht wie ein Blinder von der Farbe, sondern ich war im Jahr 2019 tief in die Entwicklung dieser Lösung involviert und habe mich sehr, sehr genau informiert und kundig gemacht, warum wir damals zu dieser Lösung gekommen sind. Deshalb versteht man vielleicht auch besser, warum es mir nicht möglich war, ihn mit dieser Trickserei durchkommen zu lassen, und warum wir im Ausschuss sehr detailliert nachgefragt haben. Er wählt eine Trickserei, die es ihm ermöglicht, sich ohne Blessuren, ohne Aufwand und ohne Bemühen durch die Zeit zu mogeln. Das ist auch die bittere, bittere Wahrheit dieses Haushalts, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU und AfD) Nun will ich Ihnen etwas sagen: Es ist nicht so, dass dieser neue Finanzminister, der vom BSW kommt, etwa ein Verfahren von Transparenz an den Tag gelegt hätte, etwa diesem Hohen Haus mitgeteilt hätte, wie er diesen Weg geht – nein, das hat er nicht getan. Nachdem er aus dem Urlaubsflieger gestiegen ist – wir hatten im Ausschuss schon mit der Arbeit begonnen –, haben wir gesehen, wie dieser Finanzminister im Ausschuss eine Excel-Tabelle vorgestellt hat, die im Ergebnis bezeugt, dass die Sachverständigen, die wir im Ausschuss zu dieser Lösung angehört haben, eben jene Sachverständige waren, die diese Lösung erarbeitet haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Lars Hünich [AfD]: Das war ja sehr praktisch!) Lassen Sie mich absolut klarstellen: Ich habe nichts gegen Sachverständige, die die Landesregierung beraten, und ich habe auch nichts gegen Sachverständige, die bei der Entwicklung von Lösungen helfen, aber ich habe etwas dagegen, dass die Landesregierung nicht transparent mit dem Parlament umgeht – dass sie nicht vor den Ausschuss tritt und transparent macht, dass das, was wir jetzt hören, bereits von beratenden Experten entwickelt worden ist. (Beifall CDU und AfD) Und dann haben Sie noch die Chuzpe – die Chuzpe, Herr Finanzminister –, angesichts der Größe Ihres Amtes voller Ehrfurcht und Demut in der Presse zu verkünden, Sie fühlten sich durch die Sachverständigen bestätigt! (Heiterkeit und Beifall CDU und AfD) So viel Chuzpe muss man erst einmal haben, dass man sich von einer Beratungsleistung bestätigt fühlt, die man selbst in Auftrag gegeben hat. 14 Landtag Insofern haben Sie im Ausschuss getrickst und getäuscht, Herr Finanzminister – und diese Knitterfalte in Ihrem weißen Hemd kriegen Sie durch kein Glättungsverfahren wieder ausgebügelt. Das möchte ich Ihnen sagen, Herr Finanzminister. (Heiterkeit und Beifall CDU und AfD) Nun kommen wir einmal zum nächsten Thema: zu diesem Glättungsverfahren. Ich möchte hier – da wir diesbezüglich zum Teil auch missverstanden worden sind – explizit festhalten: (Zuruf von der SPD: Aha!) Ich habe überhaupt gar nichts dagegen, dass das Land Brandenburg im Falle konjunktureller Abweichungen prüft, ob man auch Konjunkturkredite aufnehmen kann. Das sieht schon die jetzige Regelung der Landeshaushaltsordnung vor. (Andreas Galau [AfD]: Richtig!) Mir geht es darum, dass hier ein solches Glättungsverfahren gewählt worden ist, das dem Land Brandenburg ermöglicht, jedes Jahr 900 Millionen Euro an konjunkturellen Schulden aufzunehmen. Herr Finanzminister, ich möchte Ihnen sagen: Ich hätte erwartet, dass Sie sich keinen schlanken Fuß machen und sich nicht mit einer solchen Regelung in die Büsche schlagen, sondern dass Sie kämpfen – dass Sie uns zeigen, dass Sie aus einem Holz geschnitzt sind, das eines Finanzministers würdig ist, anstatt den Weg zu gehen, den Sie jetzt gewählt haben. (Beifall CDU und AfD) Ich sage Ihnen: Sie haben es sich sehr leicht gemacht. Und Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich in aller Klarheit sagen: Es geht hier, in diesem Raum, nicht um die kleinkarierte Nörgelei eines einzelnen Abgeordneten (Zuruf von der SPD: Was?) – nein, darum geht es nicht –, sondern es geht um die Frage, was diese Regeln für die Zukunft Brandenburgs bedeuten. Ich muss in Richtung der SPD blicken und fragen: Haben Sie sich gut überlegt, was damit auf Sie zurollt? Ich will Ihnen sagen, was die entscheidenden Konsequenzen der Lösung sind, die der Herr Finanzminister vorschlägt: Sie werden sich heute feiern – Sie werden sich feiern als die Größten der Großen, als diejenigen, die Brandenburg heute noch brandenburgischer gemacht haben; ich sehe das alles schon vor mir –, aber wissen Sie was? Es gibt den Tag nach dieser Feier: Es gibt ein Morgen, und es gibt ein Übermorgen, und dann gibt es auch noch ein Überüberübermorgen, an dem nicht mehr Herr Crumbach Finanzminister sein wird, sondern eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger. Und soll ich Ihnen noch etwas sagen? Diese Nachfolgerin oder dieser Nachfolger wird die Suppe auslöffeln müssen, die uns Herr Crumbach heute eingebrockt hat. (Beifall CDU und AfD) Darauf möchte ich Sie hinweisen. Ich will Ihnen auch sagen – damit Sie das wissen –, was die Zutaten dieser Suppe sind. Sie können das gerne ins Protokoll aufnehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn ich werde Ihnen diese Zeilen zu gegebener Zeit vorhalten. Ich werde Ihnen sagen, woraus die Suppe besteht: Nimmt man den Finanzminister ernst – was mir zugegebenermaßen immer schwerer fällt, aber ich tue es –, dann bedeutet es, dass die Schulden, die er heute in seinen Etat schreibt, von zukünftigen Haushalten zurückgezahlt werden müssen, um das Symmetriegebot zu erfüllen. Das bedeutet, dass diese zukünftigen Haushalte jährliche Tilgungsleistungen von 200 bis 300 Millionen Euro erbringen müssen. Was für ein Wahnsinn, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn schon jetzt streicht diese Landesregierung die Tilgung bestehender Kredite aus dem Entwurf ihres Haushaltsplans. Da sehen Sie einmal, was das für ein finanzpolitisches Chaos ist! (Beifall CDU und AfD) Ich will Sie auch auf die zweite Konsequenz hinweisen: Mit der jetzigen Glättungsregel definieren Sie eine Regel, die man nicht mehr ohne Weiteres ändern kann, weil mit der jetzigen Festlegung des Glättungsverfahrens eine enorm hohe Hürde für alle zukünftigen Landesregierungen eingeführt wird. Es wird dann nicht mehr möglich sein, von diesem zehnjährigen Glättungsverfahren abzuweichen, auch wenn es in bestimmten Fällen vielleicht aus anderen Erwägungen notwendig wäre. Darum warne ich davor, diesen Weg zu gehen. Die Belastungen für die Zukunft dieses Landes wären enorm. Darauf möchte ich Sie hingewiesen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herr Minister, ich will Ihnen zum Schluss Folgendes sagen: Sie haben Ihren Job als Finanzminister nicht in der Weise erledigt, wie ich es und wie wir im Landtag es von einem Finanzminister hätten erwarten dürfen. Wir haben von Ihnen keine einzige Anstrengung gesehen, sich schwitzend gegen die Schuldenmacherei in diesem Land aufzulehnen. (Einzelbeifall) Sie versuchen, sich in die Büsche zu schlagen. Sie versuchen, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, und ich finde, dass das für jemanden, der stellvertretender Ministerpräsident sein will und diesen Anspruch auch in Form und Statur zum Ausdruck bringt, nicht würdig ist. Ich möchte, dass Sie dieser Form und Statur auch Substanz hinzufügen. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie diesem Hohen Haus als Finanzminister Vorschläge gemacht hätten, wie wir die finanzpolitischen Schwierigkeiten, die auf dieses Land zurollen, in den Griff bekommen. (Beifall CDU und AfD) Lassen Sie mich das an einem Punkt festmachen: Der Finanzminister des Landes Brandenburg, Robert Crumbach, gebiert ja gelegentlich große Gedanken. Man kann ihm förmlich dabei zuschauen. Einer dieser großen Gedanken ist folgender: Brandenburg lebt über seine Verhältnisse. Ich möchte Ihnen – ich wollte das erst nicht – ein Geheimnis verraten. (Heiterkeit CDU und AfD) Mein Geheimnis ist: Es war ein Gänsehautmoment in den Haushaltsberatungen, als der Finanzminister feststellte, Brandenburg lebe über seine Verhältnisse. Die Frage ist allein, welche Konsequenzen aus diesem Satz erwachsen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lasse diese Frage rhetorisch offen, und ich freue mich auf die Rede des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers der Finanzen Robert Crumbach. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und AfD)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht der Minister der Finanzen und für Europa. – Herr Minister Crumbach, Sie haben das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW und SPD)
Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Immerhin wissen wir, dass ich aus einem gewissen Holz geschnitzt bin, Herr Bretz. Das ist auch gut so. Es kommt jedenfalls nicht – wie bei anderen – aus Collodi. Artikel 101 unserer Landesverfassung verpflichtet uns, einen Haushaltsplan vorzulegen, der nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Während die Ausgaben allein aufgrund jährlich steigender Sach- und Personalkosten quasi automatisch steigen, halten die Steuereinnahmen damit nicht Schritt, jedenfalls nicht, wenn man sich in einer schlechten Konjunkturlage befindet – und das ist, wie unschwer zu erkennen ist, gegenwärtig der Fall. In einer schlechten ökonomischen Situation wird weniger konsumiert und weniger Gewinn gemacht. Die Steuereinnahmen, ob Konsum- oder Gewinnsteuern, gehen also – relativ zu einer wirtschaftlichen Normallage oder sogar absolut im Verhältnis zum Vorjahr – zurück. Wenn man sich, wie wir derzeit, in einer veritablen Wirtschaftskrise befindet, ist es ökonomisch falsch, als Staat die Krise durch falsches Sparen zu verschärfen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Das Land darf sich weder als öffentlicher Investor noch als Konsument zurückziehen. Der Staat muss antizyklisch handeln: In schlechten Zeiten darf er nicht massiv kürzen, sondern er muss privaten Konsum und private Investitionen fördern. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Dem trägt die Schuldenbremse, wie sie in unserem Grundgesetz und auch in der Landesverfassung verankert ist, Rechnung. Man hat erkannt, dass man den Ländern, wenn sie in wirtschaftlich schlechten Zeiten schon keine strukturellen Kredite aufnehmen dürfen – bei Ihrem Änderungsantrag wäre noch einmal zu überprüfen, ob Sie die Unterscheidung zwischen strukturellen und konjunkturellen Krediten wirklich richtig treffen –, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) die Möglichkeit der konjunkturbedingten Kredite eröffnen muss. Einnahmeausfälle müssen über Kredite kompensiert werden können, auch wenn die Einsicht, wie wichtig antizyklisches Handeln ist, nicht bei allen Vätern der Schuldenbremse vorhanden war bzw. ist. 2025 15
Ulrike Liedtke
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Robert Crumbach
Sehr gern.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Galau.
Andreas Galau AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Weil Sie auf unseren Änderungsantrag zu sprechen kommen: Ist Ihnen aufgefallen, dass damit letzten Endes nichts weiter beabsichtigt wird, als den Status quo beizubehalten? (Vereinzelt Beifall AfD) Dementsprechend kann ich Ihre Schlussfolgerung nicht nachvollziehen, denn es bliebe so, wie es ist – und das kann unserer Meinung nach nicht falsch sein. (Vereinzelt Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Robert Crumbach
Herr Galau, herzlichen Dank für die Frage. In Ihrem Antrag ist zu lesen, dass Sie eine strukturelle Verschuldung verhindern wollen. Wir reden hier aber über die konjunkturbedingten Kredite, die wir aufnehmen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Sie wissen, dass das Grundgesetz geändert wurde, dass es uns in Zukunft erlaubt sein soll, auch strukturelle Kredite aufzunehmen, aber Sie wissen auch ganz genau, dass diese Möglichkeit für das Land Brandenburg noch nicht besteht. Es fehlt ein Bundesgesetz, und – auch darüber haben wir im Ausschuss schon miteinander gesprochen – es ist noch immer zu klären, ob die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit angesichts der Regelung in unserer Landesverfassung auch für uns gelten wird. Ich tendiere stark dazu, sich bei Dingen, die sehr wichtig sind – Herr Bretz hat es angesprochen –, sehr genau zu überlegen, was man macht, wie man es macht und wie man es bezeichnet. – Ich werde darauf zurückkommen und versuchen, das Verfahren etwas zu erläutern. Aber wenn ich mir Ihre weiteren Vorschläge anschaue – insbesondere, dass Sie unser Heil darin sehen, Stellen abzubauen –, weiß ich, dass es nicht klug wäre, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) 16 Landtag Die Möglichkeit, antizyklisch zu handeln und konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen, wurde in die Schuldenbremse – sei es auf Bundes- oder Landesebene – aufgenommen. Man hebt es sprachlich – auch darüber sprachen wir grade – deutlich von strukturellen Krediten ab und will damit deutlich machen, dass die Länder strukturell schuldenfrei bleiben müssen, sich aber bei schlechter Konjunkturlage, also konjunkturbedingt etwas verschulden dürfen. Dass auch das nicht ausreicht, damit die Länder all ihren Aufgaben, vor allem als öffentlicher Investor, gerecht werden können, ist auf Bundesebene erkannt worden. Nur so erklärt sich, dass sich die Länder zukünftig in überschaubarem Maße auch strukturell verschulden dürfen. Wenn es nach mir und meiner Partei ginge, setzten wir die Schuldenbremse für Investitionen in Brücken, in Schulen, in Straßen und Schienen und vieles mehr aus – das kennt man in der Wirtschaftswissenschaft im Übrigen als sogenannte Goldene Regel. Es wäre klug, vernünftig und gerecht. (Beifall BSW) Die aktuelle Schuldenbremse auf Bundesebene lässt dies für Investitionen von bis zu 1 % des Bruttoinlandproduktes zu – soweit es sich dabei um Militärausgaben handelt. Da wir diese Goldene Regel auf Landesebene nicht haben, müssen wir die Spielräume für konjunkturbedingte Kredite nutzen, die uns verfassungsrechtlich zustehen. Um sie zu berechnen, wenden wir derzeit noch ein Bundesverfahren – das sogenannte Konjunkturbereinigungsverfahren – an, das im Wesentlichen auf der Berechnung der Konjunkturkomponente über eine Schätzung des Produktionspotenzials beruht. Wenn wir darüber sprechen, in welchem Ausmaß das Land Brandenburg Kredite aufnehmen darf, muss im gegenwärtigen Verfahren zunächst bewertet werden, inwieweit die konjunkturbedingte Wirtschaftsleistung – also das, was realisiert, was tatsächlich produziert wird – gegenwärtig von ihrem grundsätzlichen Potenzial abweicht. Die Berechnung der Differenz, der Produktionslücke, hängt folglich ganz wesentlich von der nicht direkt beobachtbaren Größe des Produktionspotenzials ab. Um dieses Produktionspotenzial zu schätzen, werden Daten aus der Vergangenheit extrapoliert bzw. fortgeschrieben. Die zugrunde liegenden Zahlen liefert das Bundeswirtschaftsministerium drei Mal pro Jahr – es sind keine Schätzungen, die wir beeinflussen oder die wir selbst durchführen, sondern sie kommen von der Bundesregierung. Eine solche Schätzung sieht in etwa so aus: Wenn die Produktion schnell wächst, es also eine bessere wirtschaftliche Entwicklung gibt als in den Jahren zuvor erwartet, wird das Produktionspotenzial in der aktuellen Schätzung nach oben korrigiert; es findet also eine Revision statt. Diese ermöglicht dann eine erhöhte Kreditaufnahme. Tritt der umgekehrte Fall ein und die Wirtschaft entwickelt sich schlechter als erwartet, findet spiegelbildlich eine Abwärtsrevision statt, die den konjunkturbedingten Spielraum verkleinert. In dieser Situation befinden wir uns derzeit. Um es mit den Worten des Sachverständigen Prof. Krebs in der zurückliegenden Anhörung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auszudrücken: „Wir befinden uns eigentlich seit fünf Jahren“ – Herr Redmann – „in einem Zustand der Dauerkrise.“ Daher haben wir das Problem, dass die krisenbedingte starke Unterauslastung unserer Wirtschaft nach mehreren Abwärtsrevisionen im Zuge der Potenzialschätzungen zunehmend als strukturell, also dauerhaft interpretiert wird. Es ist paradox: Obwohl wir gerade jetzt in der Krise deutliche fiskalische Impulse setzen müssten, um wieder auf einen Wachstumspfad zu gelangen, sorgt das gegenwärtige Verfahren dafür, dass wir den Gürtel noch enger schnallen müssen als ohnehin schon. Ein weiterer gewichtiger Kritikpunkt am derzeitigen Verfahren: Die ständigen Revisionen, also Korrekturen des geschätzten Produktionspotenzials gehen zulasten der für öffentliche Haushalte wichtigen Planbarkeit. Ein Beispiel – ich will es Ihnen einmal vor Augen führen –: Noch vor drei Jahren wurde die Konjunkturkomponente für Brandenburg für das Jahr 2025 nach dem derzeitigen Verfahren auf plus 15,28 Millionen Euro geschätzt; nunmehr schätzen wir, dass wir 366 Millionen Euro an Schulden aufnehmen können. Die Schätzung hat sich innerhalb dieser drei Jahre um das 25-fache verändert. Eine weitsichtige Haushaltspolitik ist so nicht möglich. Daher haben wir uns nach juristischer und volkswirtschaftlicher Beratung entschieden, das gegenwärtige Bundesverfahren zu modifizieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wir werden in Zukunft Schätzungen des Produktionspotenzials der vergangenen zehn Jahre einbeziehen und daraus einen inflationsbereinigten Durchschnittswert bilden. Mit der Erhöhung der Anzahl der einbezogenen Projektionen erhöht sich auch die Stabilität der Schätzung; kurzfristige Ausreißer werden unwahrscheinlicher. Aber wir weiten die Glättung nicht beliebig aus. Wir haben einen Zeitraum von zehn Jahren gewählt, weil sich so die Aufwärts- und Abwärtsbewegungen eines vollständigen Konjunkturzyklus abbilden lassen. Wir handeln auch nicht opportunistisch und erweitern etwa unsere finanziellen Möglichkeiten zulasten späterer Regierungen oder gar Generationen, wie einige behaupten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) Dem wichtigen Symmetriegebot wird Rechnung getragen. Wenn es wirtschaftlich schlecht läuft, vergrößert sich der Spielraum, um finanzpolitisch wirken zu können, und wenn es wirtschaftlich gut läuft, verringert er sich dementsprechend wieder. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann läuft es in den nächsten fünf Jahren schlecht!) Dass das alte Verfahren, Herr Berndt, mangelhaft ist und wir hier einen zulässigen Reformvorschlag vorgelegt haben, wurde von einer Vielzahl von Experten nach einer Prüfung auf Herz und Nieren bestätigt.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage, Herr Minister?
Robert Crumbach
Aber sehr gern.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ganz herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Darf ich das, was Sie eben gesagt haben, so verstehen, dass Sie in der Landesregierung die Erwartung haben, dass die nächsten Jahre bis 2029 wirtschaftlich schlecht und schlechter laufen werden?
Ulrike Liedtke
Bitte sehr.
Robert Crumbach
Danke schön. – Herr Berndt, natürlich nicht. Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar, dass sie ein Konjunkturprogramm auflegt. Wir sehen noch einige Schwierigkeiten in dessen Finanzierung; sie sind in der Debatte eben schon angesprochen worden. Wir gehen nicht davon aus, dass sich die Wirtschaftslage in den nächsten Jahren – Sie haben vom Zeitraum bis 2029 gesprochen – negativ entwickelt. Wir haben derzeit eine schlechte wirtschaftliche Lage. Deswegen ist es notwendig, dass sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen als auch der Bund antizyklisch handeln und Anreize setzen, damit die Wirtschaft besser wird – und das passiert gerade auf all diesen Ebenen. Deswegen gehen wir davon aus, dass wir in den nächsten Jahren einen Wirtschaftsaufschwung erleben werden. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage?
Robert Crumbach
Ich glaube, das ist eine Nachfrage, oder?
Ulrike Liedtke
Bitte.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, dass Sie das gestatten. Ja, Herr Minister, müsste sich dann nicht dieser konjunkturelle Kreditrahmen im Laufe der Jahre bis 2029 vermindern, wenn die wirtschaftliche Lage besser würde? Das ist ja gerade die Frage. Der konjunkturelle Kreditrahmen vergrößert sich, und wenn er antizyklisch wirken soll, spricht das doch dafür, dass die wirtschaftliche Lage nicht besser, sondern schlechter wird.
Ulrike Liedtke
Bitte schön. 2025 17
Robert Crumbach
Herr Berndt, das scheint mir ein Missverständnis zu sein. Deswegen finde ich es gut, dass Sie die Frage stellen. Wir legen nicht jetzt die Höhe der Verschuldungsmöglichkeit für 2027, 2028 oder 2029 fest. Was wir tun, ist, dass wir die Berechnungsmethode festlegen; diese verändern wir. Wir werden die Projektionen, die in diesem Jahr folgen, in die Berechnung einbeziehen, wir werden die Projektionen, die im Jahr 2026 erfolgen, in die Berechnung einbeziehen und dies gegebenenfalls auch 2027, 2028, 2029 – wann auch immer – tun. Aus diesen Projektionsdaten der Bundesregierung wird sich dann der konkrete Spielraum ergeben. Bei einer steigenden und besser werdenden Wirtschaftslage wird dieser Spielraum für uns selbstverständlich geringer werden, und irgendwann wird der Zeitpunkt eintreten, an dem wir die Kredite dann auch zurückzahlen müssen. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?
Robert Crumbach
Sehr gern. Ich finde zwar, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer in der Geschäftsordnungsdebatte vielleicht auch einmal dazu kommen dürften, die Nachfragen auf eine bestimmte Anzahl je Fraktion zu begrenzen, aber: sehr gern. (Dennis Hohloch [AfD]: Das entscheidet das Parlament noch selbst!)
Ulrike Liedtke
Es sind pro Person zwei Zwischenfragen möglich; diese Möglichkeit gibt es. – Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben sich mit dieser zehnjährigen Glättung die Möglichkeit gegeben, in dieser Legislatur tatsächlich eine Milliarde Euro pro Jahr an Schulden aufzunehmen. (Zurufe von der AfD: Nee, 3,6 Milliarden!) Deswegen jetzt meine Frage: Warum folgen Sie nicht der Empfehlung der Bundesbank, nämlich eine vierjährige Glättung, um eben nicht diese sehr umstrittene zehnjährige Glättung vornehmen zu müssen? Sie sagen, Sie gehen von einem Wirtschaftswachstum, einer positiven Wirtschaftsentwicklung aus. Warum sind Sie dann nicht so mutig und nehmen einfach eine Glättungsmethode, die allgemein anerkannt ist und empfohlen wird? Und wenn Sie das schon nicht möchten: Warum führen Sie dann nicht ein konjunkturunabhängiges Referenzkonto ein, um Transparenz für den Steuerzahler zu schaffen?
Ulrike Liedtke
Herr Minister, bitte. 18 Landtag
Robert Crumbach
Frau Präsidentin, ich würde die Frage ohnehin in meiner Rede sofort beantworten, sodass ich eigentlich gern fortfahren würde, weil darin die Antworten gleich kommen. Aber ich sehe, dass der Kollege Dr. Redmann auch noch eine Frage hat, die ich an der Stelle auch gern zulasse, wenn Sie mich danach fragen.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Dr. Redmann.
Jan Redmann CDU
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie führten gerade aus, dass Sie natürlich davon ausgehen, dass sich die Konjunktur in den nächsten Jahren wieder aufhellen und eine Konjunkturaufhellung zu Steuermehreinnahmen führen würde, welche dann zur Tilgung der konjunkturbedingten Kredite verwendet werden müssten.
Robert Crumbach
Teilweise, ja.
Jan Redmann CDU
Na ja, wir haben gerade vom Kollegen Bretz gehört, dass angesichts des Umfangs der Kredite dann also mehrere hundert Millionen Euro im Jahr zur Tilgung anstehen würden – im Falle der konjunkturellen Aufhellung. Können Sie beschreiben, in welchem Umfang dann überhaupt ein Spielraum bestünde? Der Kollege Lüttmann hat in der Pressekonferenz am vergangenen Dienstag nämlich skizziert, dass im Falle wirtschaftlicher Aufhellung wieder das Geld für Schulen da wäre, um ausreichend Lehrer zu beschäftigen und in Bildung zu investieren. Wie verträgt sich diese Aussage mit der eben von Ihnen getroffenen Aussage, dass im Falle der konjunkturellen Aufhellung das Geld verwendet werden müsse, um in erster Linie die Schulden zurückzuzahlen, deren Aufnahme Sie uns heute beschließen lassen wollen?
Ulrike Liedtke
Herr Minister.
Robert Crumbach
Herzlichen Dank, Herr Bretz … Entschuldigung! – Herr Dr. Redmann, für die Frage. – Ich bin es so gewohnt, Fragen von Ihnen zu bekommen, Herr Bretz. – Sie sehen mir das nach, Herr Redmann. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist synonym! – Vereinzelt Heiterkeit SPD) Was mich bei dem, was Sie gerade gesagt haben, irritiert, ist die Formulierung „in erster Linie“. Herr Bretz hat für bestimmte Fälle Extrapolationen vorgenommen; diese Berechnungen sind auch in Ordnung. Ob das tatsächlich so kommt oder ob das vielleicht sogar noch höher oder etwas niedriger ausfällt, werden wir dann sehen. Ich weiß auch nicht, was Herr Lüttmann in der Pressekonferenz gesagt hat, weil ich sie leider nicht verfolgt habe; (Steeven Bretz [CDU]: Das müssen Sie in Zukunft ändern!) wahrscheinlich hatte ich am Dienstag einen anderen Termin. Aber ich will Ihnen etwas sagen: Mit dem Haushalt 2025 – so, wie ihn die Parlamentsfraktionen verändert haben – geben wir, wenn wir ihn denn hoffentlich gleich beschließen, 10 % mehr Geld für Schule aus als 2024. Ich kann die von Ihnen behaupteten Kürzungen nicht erkennen. Zurück zur Rede: Dass das alte Verfahren, das wir zur Berechnung der Konjunkturkomponente haben, mangelhaft ist und wir einen zulässigen Reformvorschlag vorgelegt haben, wurde von einer Vielzahl von Experten nach einer Prüfung auf Herz und Nieren bestätigt. Der Parlamentarische Beratungsdienst kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass es kein bestes Verfahren oder die eine richtige Methode gibt. Der Parlamentarische Beratungsdienst betont jedoch sehr wohl, dass der Landesgesetzgeber im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben einen erheblichen Gestaltungsspielraum besitzt. Ob das von uns angedachte Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist, haben wir zudem noch durch ein externes juristisches Gutachten explizit prüfen lassen; es wurde bestätigt. Darüber hinaus hat uns ein ökonomisches Gutachten darin bestärkt, dass eine mehrjährige Glättung eine adäquate Lösung für das Revisionsproblem ist und die angedachten zehn Jahre ein angemessener Glättungszeitraum sind. In zwei Anhörungen hat sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen intensiv mit der angedachten Reform der Konjunkturkomponente auseinandergesetzt. Dafür will ich Ihnen, Herr Bretz, an dieser Stelle ausdrücklich danken. Das war eine gute Idee, und es war eine hervorragende Anhörung. Herzlichen Dank! (Beifall BSW, SPD und CDU) Aber: Auch wenn wir eine dritte, vierte oder fünfte Anhörung durchführen würden, kämen die Sachverständigen zu keinem anderen Ergebnis. Aus verfassungsrechtlicher und aus finanzwissenschaftlicher Sicht steht der angedachten Reform nichts, aber auch gar nichts im Wege. Ich habe das Gefühl, dass sich im Rahmen der Anhörung auch die Opposition – dafür bin ich sehr dankbar – mit unserem Reformvorschlag etwas anfreunden konnte. Zum einen war es ihr Sachverständiger, der uns in der letzten Anhörung bestätigt hat, dass über die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente im politischen Raum – im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben – entschieden werden muss. Das tun wir, das tun Sie heute in dieser Abstimmung. (Steeven Bretz [CDU]: Sie tricksen ja schon wieder!) Zum anderen konnten wir es nur so ermöglichen, trotz der Deckungslücken, die bei Amtsübernahme vorhanden waren – 3,1 Milliarden Euro für 2025 und 4,2 Milliarden Euro für 2026 –, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, einen Haushalt, der zudem Akzente setzt und Gestaltung ermöglicht. Die Alternative wäre ein Rotstift-Haushalt gewesen. Das kann nicht der Sinn sein. Vor allem wäre es nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres schönen Brandenburgs. (Beifall BSW und SPD) Ich möchte meine Rede nicht beenden, ohne mich zu bedanken. Mein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, des Stenografischen Dienstes und der gesamten Landtagsverwaltung für die Koordinierung der parlamentarischen Abstimmung. (Beifall BSW und SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Ich danke auch den einzelnen Ressorts der Landesregierung für wirklich konstruktive und faire Verhandlungen bei der Erstellung des Haushaltsplanes und des Haushaltsbegleitgesetzes. Nicht zuletzt geht mein Dank an die Haushaltsabteilung meines Hauses, des Ministeriums der Finanzen und für Europa. Ohne den Einsatz und die Professionalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte es diesen wirklich guten Haushalt in so kurzer Zeit nicht gegeben. (Beifall BSW und SPD) Ich bin – das will ich ausdrücklich sagen; das gilt nicht nur für meine Haushaltsabteilung – von der Expertise meiner Mitarbeitenden beeindruckt. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die besten, die es gibt. Ich will aber auch Ihnen allen danken. Sie haben durch Ihr Engagement und Ihre Expertise den Haushalt noch besser gemacht. – Herzlichen Dank! (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zu den wichtigen Abstimmungen. Erstens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 3. Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, Haushaltsgesetz 2025/2026, Drucksache 8/1322. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet. (Starker Beifall SPD und BSW sowie auf der Regierungsbank) Ich rufe den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1324 auf. Die Überschrift lautet: „Strukturelle Neuverschuldung verhindern, Zentrale Personalbedarfsplanung beibehalten, Lehrer entlasten, Kommunen finanziell absichern“. Dafür sollen Änderungen in den Artikeln 1, 3, 4, 13 und 15 vorgenommen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit 2025 19 wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Stimmenthaltungen. Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu dem Haushaltsbegleitgesetz zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, Drucksache 8/1323, auf. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet. (Beifall SPD und BSW sowie auf der Regierungsbank) Ich schließe Tagesordnungspunkt 1. Ab der Fragestunde wird Herr Münschke die Leitung der Sitzung übernehmen. Bitte schön.
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf all diejenigen, die sich nach dem Abschluss des ersten Tagesordnungspunktes austauschen möchten, bitten, den Plenarsaal zu verlassen und dies vor dem Saal zu tun. Denn ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 4 des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD-Fraktion) Drucksache 8/1311 Fragestunde Drucksache 8/1205 Ihnen liegen neben der Dringlichen Anfrage insgesamt 14 mündliche Anfragen vor. Die Dringliche Anfrage 4 (Errichtung von Windkraftanlagen im Naturschutzgebiet Dahme-Heideseen) hat der Abgeordnete Dr. Berndt zu formulieren. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie haben das Wort.
Hans-Christoph Berndt AfD
Unter dem Titel „Als herrsche Rechtlosigkeit“ berichtet die „Berliner Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 14./15. Juni 2025 über das Vorhaben, im Naturschutzgebiet Dahme-Heideseen einen „gigantischen Windpark mitten im Wald“ zu errichten. Die Rede ist von bis zu 74 Windkraftanlagen mit Höhen von bis zu 270 Metern. Hauptprofiteur wäre ein im Bundesland Rheinland-Pfalz beheimateter Waldbesitzer, der mit dem Windpark jährliche Pachteinnahmen in Höhe von mehr als 6 Millionen Euro erzielen könnte. Der Chef der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald schließt aus, dass die für den Windpark vorgesehenen Flächen als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden; doch der Vorhabenträger beruft sich auf eine am 30. Juni 2025 20 Landtag auslaufende EU-Notverordnung, die die regulären Genehmigungswege für Windkraftanlagen entbehrlich mache. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde im Januar 2025 im Rahmen einer Übergangssteuerung für Windenergie die Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb der in den Entwürfen der Regionalpläne vorgesehenen Windenergiegebiete für sechs Monate ausgesetzt. Ich frage die Landesregierung: Ist sie willens, ähnlich dem Vorgehen in Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung über die Genehmigung des Windparks im Gebiet Dahme-Heideseen erst nach Aufstellung eines Windenergie-Regionalplans Lausitz-Spreewald zu treffen?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Mittelstädt, antworten. Bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, ich versuche es mal. Sie nehmen den Artikel der „Berliner Zeitung“ zum Anlass, mit einer Dringlichen Anfrage Auskunft des Zeitpunktes einer Genehmigung eines Windenergie-Vorhabens zu erhalten. Nur, wir haben noch gar keine Anfrage für eine Genehmigung. – Das ist der erste Punkt. Ferner haben Sie dem Artikel offenbar entnommen, dass es eine am Ende des Monats auslaufende Rechtslage gebe, die die regulären Genehmigungswege für Windkraftanlagen entbehrlich mache. Das ist nicht der Fall, sondern es gibt bis dahin nur Erleichterungen. Kommen wir aber zu den Fakten – ich will Ihnen da auch Auskunft geben –: Im Oktober 2024 beantragte die Firma Energiequelle einen Vorbescheid – wir reden hier von den Vorbescheiden – nach § 9 Abs. 1a des Bundesimmissionsschutzgesetzes für 34 Windkraftanlagen in Halbe, Gemarkung Freidorf, welcher am 17. Juni, also einige Tage zuvor, auf 26 Windkraftanlagen reduziert wurde. Mit diesem Vorbescheid soll die Vereinbarung der Windkraftanlagen mit dem am geplanten Standort befindlichen Landschaftsschutzgebiet festgestellt werden. In diesem Verfahren wird aktuell die Beteiligung der fachlich betroffenen Behörden vorbereitet. Wir sind dazu auch verpflichtet. Eine Entscheidung über diese Vorbescheide liegt allerdings noch nicht vor. Ein weiterer Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides von Windenergieanlagen in Teupitz, Gemarkung Tornow und Neuendorf, wurde am 18. Juni für 29 Windkraftanlagen gestellt. Das ist der aktuelle Stand von vorgestern. – Anträge auf Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in Halbe und Teupitz, wie Sie das in der Frage formulieren, liegen der Genehmigungsbehörde aktuell nicht vor. Ganz offensichtlich ist das aus dem Artikel nicht klar geworden. Gestatten Sie mir hier noch zwei rechtliche Einordnungen dieser Situation: Mit Vorbescheiden soll über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen entschieden werden. Ob man dann an dem fraglichen Standort später einmal Anlagen errichtet oder betreiben möchte, ist damit nach wie vor offen. Also, es muss noch ein gesonderter Antrag auf Genehmigung gestellt werden. In den Genehmigungsverfahren werden sämtliche Umstände überprüft, durch die schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können oder durch die in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet, erheblich benachteiligt oder belästigt werden könnte. Zudem wird geprüft, ob dem Vorhaben andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragen zu dem Themenkomplex. Zunächst Herr Freiherr von Lützow, bitte.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Sie sagten gerade, es ergehe ein Vorbescheid. Dieser Vorbescheid sieht aber folgendermaßen aus: Er ist das Ergebnis einer Prüfung einer von 21 Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz, wie Sie gesagt haben. Der Vorhabenträger, der diese Prüfung haben möchte, gibt auch noch vor, welche dieser Maßnahmen geprüft wird. Geben Sie mir recht, wenn ich als Kommunalvertreter behaupte, dass die Bezeichnung „Vorbescheid“ für unsere ehrenamtlichen Kommunalvertreter absolut irreführend ist, weil sie dann denken, dass das Land definitiv schon Entscheidungen getroffen hat? So treten die Herren der Firma Energiequelle jedenfalls auf. – Danke.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Der Fachbegriff „Vorbescheide“ ist in der Tat etwas irreführend – da gebe ich Ihnen vollkommen recht, durchaus. Nach der Vorbescheidung erfolgt nach wie vor immer noch eine Beantragung der Genehmigung. Das heißt, die Hauptgenehmigung wurde dann noch nicht erteilt.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Ich sehe den Wunsch einer Nachfrage beim Abgeordneten Filter. Bitte sehr.
Benjamin Filter AfD
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Sehr geehrte Frau Ministerin, noch einmal konkret die Nachfrage: Der Betreiber bzw. die Beteiligten, die bei Energiequelle mit dabei sind, suggerieren indirekt, dass aufgrund dieser EU-Notfallverordnung auf kommunaler Ebene jetzt beschleunigt Beschlüsse herbeigeführt werden müssen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass diese EU-Notfallverordnung in keiner Form irgendwelche Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess hier vor Ort bei uns hat, oder ist das anders zu verstehen?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Filter. – Kleine Anmerkung: Mir würde die Ansprache als sehr geehrter Herr Präsident genügen. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich versuche, auch diese Nachfrage noch einmal zu klären. In der Tat bin ich keine Juristin. Sehen Sie es mir nach, ich versuche es. Die EU-Notfallverordnung sieht vor, dass bestimmte Genehmigungserleichterungen erfolgen können, und zwar dann, wenn die Privilegierung gegeben und an dem Standort schon ein Windgebiet ausgewiesen ist. Das ist in diesem Fall aber nicht so. Dementsprechend: Nein.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine weitere Nachfrage des ursprünglichen Fragestellers Dr. Berndt. Bitte sehr.
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Ministerin. Vielleicht gestatten Sie mir noch eine Frage. In dem Bericht der „Berliner Zeitung“ war davon die Rede, dass das Vorhaben im Naturschutzgebiet Dahme-Heideseen ein gigantischer Windpark sei und dass es seinesgleichen in Deutschland und anderswo nicht gebe. Die Frage ist, wie die Landesregierung das bewertet. Vielleicht können Sie etwas dazu sagen, zumal Ihr Kollege Herr Keller gestern berichtete, dass wir die Ausbauziele in Bezug auf erneuerbare Energien in Brandenburg weitgehend schon erfüllt und erreicht haben. Ist eine solche gigantische Errichtung eines Windparks im Naturschutzgebiet im Sinne der Landesregierung, oder sind Sie da reserviert?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Die aktuelle bundesrechtliche Lage gibt uns hier, leider Gottes, den Rechtsrahmen vor, an den wir uns halten müssen. Ob ich das nun gut finde oder nicht oder die Landesregierung das gut findet oder nicht: Wir müssen uns danach richten und daran halten. Halten wir uns nicht an die Rechtsbedarfe, wird geklagt, dass wir untätig sind. Das kostet schlichtweg Landesmittel. 2025 21
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da Herr Dr. Berndt derjenige ist, der die Dringliche Anfrage gestellt hat, obliegt ihm die Möglichkeit, bis zu drei Nachfragen zu stellen. Er hat eine gestellt. Wie ich vernehme, folgt eine zweite. Bitte sehr.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin. Stimmen Sie mir zu, dass wir verpflichtet sind, das einzuhalten, was gesetzlich vorgesehen ist – Ausbauziele, so und so viele Flächenanteile mit Windkraft zu bebauen –, dass wir aber nicht verpflichtet sind, überobligatorisch mehr Fläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen, als gesetzlich vorgesehen ist?
Daniel Münschke
Frau Ministerin, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): An die bundesgesetzlichen Regelungen müssen wir uns halten. Sollten sich die bundesgesetzlichen Regelungen ändern, werden wir uns dann daran halten.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow. Das ist auch seine zweite. Bitte sehr.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Herr Präsident! Frau Ministerin, ich muss noch einmal auf die Vorbescheide eingehen. Es ist wirklich Augenwischerei, was Energiequelle – oder wie die Betreiber alle heißen – erklären. In Mückendorf war es das Gleiche, ich war auf der Versammlung gewesen. Es heißt immer: Wir haben einen Bescheid des Landes, wir können hier bauen, was ja nicht richtig ist – was die Bürger aber nicht wissen und die Kommunalvertreter vor Ort auch nicht wissen. Was gedenken Sie, in dem Fall zu unternehmen, Frau Ministerin, um die Kommunen darüber zu unterrichten, was die Betreiber machen dürfen und was nicht? Es geht in dem Fall ja um unsere Wälder – Mückendorf, Teupitz, Halbe; das betrifft alles Waldflächen. Da gibt es übrigens auch massenhaft Bodendenkmäler, die auch betroffen sind, was ich Ihrem Mitarbeiter in einer Ausschusssitzung auch schon einmal gesagt habe. Was gedenken Sie, da zu tun? – Danke.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin. 22 Landtag Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Soweit ich Kenntnis habe, laufen Informationsveranstaltungen der Regionalen Planungsgemeinschaften, auf denen diese Vorbescheide auch erklärt worden sind. In der Tat – ich gebe Ihnen recht –, manchmal sind all die Rechtsbegriffe sehr irreführend. Vielleicht kann ich Ihnen anbieten, dass wir bilateral ins Gespräch kommen, um auch auf kommunaler Ebene Informationen preiszugeben. Da gab es auch eine Gesetzesänderung bezüglich der Vorbescheide. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Das nehme ich gerne an!)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Ich danke Ihnen herzlich. Ich rufe die Frage 164 (Realisierung eines Radweges an der B 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf) des Abgeordneten Jörg Vogelsänger, SPD-Fraktion, auf. Bitte sehr.
Jörg Vogelsänger SPD
Herr Präsident! Ich freue mich, dass ich die Frage stellen darf. Der Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf ist eines der wichtigsten Verkehrsprojekte in der S5-Region. Die Planungen laufen seit über zehn Jahren. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es gefühlt eine „unendliche Geschichte“. Es gilt, dieses wichtige Projekt endlich in die Realisierung zu bekommen. Das Vorhaben befindet sich, wie bekannt, im Planfeststellungsverfahren. Gegenwärtig ist nach meiner Kenntnis eine Klärung hinsichtlich eines Grundstückes für ein Sickerbecken und eine entsprechende Umplanung noch offen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der unteren Wasserbehörde nach Vorlage der Umplanung zeitnah erfolgt. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Herr Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, die Maßnahmen zum Bau dieses wichtigen Radweges befinden sich, wie Sie bereits erwähnt haben, im Planfeststellungsverfahren. Im Zuge dessen waren im Zusammenhang mit der Regenentwässerung leider Umplanungen erforderlich, die das zuständige Ingenieurbüro nun erbracht hat. Im nächsten Schritt werden diese vom Landesbetrieb Straßenwesen als Vorhabenträger geprüft und fachlich bewertet. Auf dieser Grundlage wird die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises erfolgen. Nach Vorlage der abgestimmten Lösung wird sie der Planfeststellungsbehörde übermittelt, die unter diesen Voraussetzungen die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses fortsetzen wird.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen Nachfragebedarf. Ich rufe die Frage 165 (Wasserbedarf der geplanten Rechenzentren von Amazon Web Services [AWS] in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen, AfD-Fraktion, auf. Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Präsident! Anfang Juni wurde bekannt, dass Amazon Web Services in Brandenburg ein Milliardeninvestment in eine europäische Cloudregion plant. Hintergrund ist, dass Europa eine digitale Infrastruktur einrichten will, die unabhängig von US-amerikanischen Servern und Rechenzentren betrieben werden soll. Nach Presseberichten sollen dafür mehrere Rechenzentren in Brandenburg gebaut werden. Ich frage die Landesregierung: Wie will sie den enormen Wasserbedarf für die Kühlung der Rechenzentren, die für die neue europäische Cloudregion in Brandenburg geplant sind, sicherstellen?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, also wieder Frau Mittelstädt. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, die Absicht der Amazon-Tochtergesellschaft Amazon Web Services, in Deutschland neue Rechenzentren zu errichten und hierbei bis zum Jahr 2024 fast 7,8 Milliarden Euro in die Standorte in Brandenburg zu investieren, ist bereits seit Mai letzten Jahres bekannt. Bis heute ist allerdings nicht definiert, an welchen Standorten genau die vorgesehenen Investitionen realisiert werden sollen. Für die Auswahl konkreter Standorte wird eine Vielzahl von Faktoren geprüft, darunter insbesondere auch infrastrukturelle Rahmenbedingungen. Es ist keine Frage: Die Entscheidung für oder gegen einen potenziellen und angebotenen Standort tritt das Unternehmen selbst. Hierbei spielt die Anbindung an eine leistungsfähige Energieversorgung tatsächlich eine entscheidendere Rolle als die Wasserversorgung. Die Frage nach dem Wasserbedarf von modernen Rechenzentren wurde erst jüngst auf dem Wasserkongress 2025 der Industrie- und Handelskammern in Berlin erörtert. Nach Ansicht der Experten und auch von Branchenvertretern ist der Wasserbedarf von Rechenzentren in der Regel überschaubar, zumal inzwischen der Einsatz von ressourcensparender Kühltechnik wesentliche Fortschritte gemacht hat und auch andere Kühltechniken zum Einsatz kommen. Nur am Rande sei hier die Luftkühlung erwähnt. Bei der Standortwahl im Vorfeld jeder Ansiedlungsentscheidung wird grundsätzlich der örtlich zuständige Wasserversorger unmittelbar einbezogen. Dies ist schon deshalb notwendig, weil die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bei Gewerbeflächen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge den Gemeinden obliegen. Die standortbezogene Sicherstellung der Wasserversorgung ist damit unmittelbar an die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen geknüpft, die gleichermaßen im Rahmen der kommunalen Hoheit bei der Bauleitplanung erfolgt. Den verantwortungsvollen Umgang mit Wasser – die Zusage kann ich Ihnen geben – haben wir im Blick, ohne Frage. Aber man muss die Verbraucherinnen und Verbraucher auch durchaus einmal darauf hinweisen, dass die Vorgärten bei absoluter Trockenheit nicht gesprengt werden sollen. Auch dabei können wir von Ressourcenschonung sprechen. Die Landesregierung wird die wertvolle und lebensnotwendige Ressource auch bei ihrer zukunftsorientierten Wasserstrategie stets im Blick haben.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Oeynhausen. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich möchte erst einmal zwei Nachfragen stellen. Nach meiner Kenntnis ist der Wasserbedarf für die Kühlung von Rechenzentren ganz erheblich. Deswegen an Sie die Frage: Mit welchem voraussichtlichen Wasserbedarf rechnen Sie bei der Cloud Region – insbesondere bis 2040, wenn voraussichtlich alle Rechenzentren in Betrieb gegangen sind? Zweite Frage: Gab es deswegen schon Gespräche mit Wasserverbänden? Was weiß die Landesregierung darüber? Gab es bereits Absprachen?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bitte, Frau Ministerin. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich habe eingangs schon gesagt: Ich weiß nicht, an welchen Standorten die Rechenzentren entstehen sollen, und ich weiß auch nicht, wie viele Rechenzentren entstehen sollen. Ich kann es nicht sagen. Dementsprechend kann ich im Moment keinen Wasserbedarf eruieren. – Ich kann keine Aussage dazu treffen, wo die Standorte sind, wie viel Wasser wir benötigen etc. Zur zweiten Frage: Sobald seitens des Unternehmens eine Standortauswahl getroffen ist, wird es sich sicherlich auch mit den örtlichen Wasser- und Bodenverbänden sowie mit den Wasserversorgern in Verbindung setzen; denn das ist in der Bauleitplanung so vorgesehen.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Dr. Oeynhausen hat die Möglichkeit, noch eine letzte Nachfrage zu stellen. Bitte sehr. 2025 23
Daniela Oeynhausen AfD
Frau Ministerin, Ihre Antwort überrascht mich jetzt sehr. Es handelt sich doch um ein wirklich großes Projekt, das auch Wasserbedarf hat, und wir haben in Brandenburg ein Problem mit dem Wasser: Deshalb überrascht es mich sehr, dass Sie mir jetzt hier keinen geschätzten Wasserbedarf angeben können. Daraus schließe ich, dass Sie mit einer kompletten Wasseraufbereitung rechnen. Können Sie ausschließen, dass diese Cloud Region mit ihren benötigten Rechenzentren Auswirkungen auf unser Grundwasser hat, dass dort auf unser Grundwasser zurückgegriffen wird?
Daniel Münschke
Bitte, Frau Ministerin. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich versuche es gerne noch einmal: Ich habe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Ahnung, wie viele Rechenzentren aktuell an welchem Standort geplant sind; es ist seitens des Unternehmens auch noch keine Standortauswahl getroffen worden. Ich habe keine Kenntnis darüber, ob das Unternehmen eine Wasseraufbereitung bereitstellt oder nicht, weil ich noch immer nicht weiß, mit welcher Technik gearbeitet wird. Es gibt derzeit keine Informationen darüber, und solange ich keine Auskünfte über die Anzahl der Rechenzentren, über die Standorte etc. geben kann, kann ich Ihnen diese Fragen nicht beantworten.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Ich sehe, es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Treuenbrietzen. Seien Sie uns im Plenarsaal herzlich willkommen. Viel Spaß beim Zuschauen! (Allgemeiner Beifall) Wir kommen nun zur Frage 166 (Finanzierung des geplanten Kompetenzzentrums für grüne Logistik und Mobilität in Ludwigsfelde), gestellt von Herrn Abgeordneten Skopec, BSW-Fraktion. Sie haben das Wort.
Oliver Skopec BSW
Im Industrie- und Zukunftspark Ludwigsfelde haben sich laut dem Ergebnis einer Umfrage zahlreiche Unternehmen für die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für grüne Logistik und Mobilität ausgesprochen. In Gesprächen mit den ansässigen Unternehmen zeigte sich, dass insbesondere der Zugang zu angewandter Forschung, modernen Technologien wie KI und Automatisierung sowie praxisnahen Schulungsangeboten fehlt. Hinzu kommen strukturelle Probleme wie unzureichende Infrastruktur und Fachkräftemangel. Von einem Kompetenzzentrum für grüne Logistik und Mobilität erhoffen sich die Unternehmen konkrete Unterstützung bei der Transformation ihrer Logistikprozesse sowie bessere Vernetzung mit Wissenschaft und Politik. Vor diesem Hintergrund ist die 24 Landtag Erwartung an die Landesregierung groß, ein solches Kompetenzzentrum aktiv zu unterstützen. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit ist eine finanzielle Beteiligung des Landes am Aufbau des geplanten Kompetenzzentrums für grüne Logistik und Mobilität in Ludwigsfelde vorgesehen?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Herr Minister Keller, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, antworten. Bitte sehr. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Skopec, die Errichtung eines Kompetenzzentrums für grüne Logistik und Mobilität am Standort Ludwigsfelde wird von der Landesregierung und auch von mir als Wirtschaftsminister ausdrücklich begrüßt. Der Standort Ludwigsfelde hat sich insbesondere in den letzten Jahren auch im Bereich der Logistik zu einem wichtigen Drehkreuz entwickelt. Die Landesregierung hat im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – auch bekannt als GRW Regionalbudget – vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung gefördert. Hierzu zählt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie einschließlich einer Unternehmensbefragung im Bereich der Logistik. Eine mögliche Förderung der Errichtung des Kompetenzzentrums im Rahmen des Bund-Länder-Programmes – hier: GRW Infrastruktur – wird derzeit geprüft. Hierzu liegt der Investitionsbank des Landes Brandenburg – der ILB – als Geschäftsbesorgerin für das Programm derzeit ein Antrag der Stadt Ludwigsfelde vor. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planung für das Vorhaben erfolgt die abschließende Entscheidung über eine Förderung aus Mitteln der GRW Infrastruktur gegebenenfalls erst zu Beginn des Jahres 2026, aber das Land Brandenburg hat wie gesagt ein großes Interesse daran. Daher vielen Dank für die Frage. (Vereinzelt Beifall SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 167 (In ganz Brandenburg: Keine Kosten für Leerfahrten in Rechnung stellen), gestellt vom Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack, CDU-Fraktion. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Im Streit um die Finanzierung der Rettungsdienste haben sich Landkreise und Krankenkassenverbände auf eine Vereinbarung verständigt: Seit dem 1. April gilt eine Friedenspflicht, die am 30. Juni ausläuft. Es gibt eine neue Diskussion darüber, wer die Kosten für die Leerfahrten trägt, wenn der Transport ins Krankenhaus nicht medizinisch notwendig ist – so ist es jedenfalls der Tageszeitung zu entnehmen. Ich frage die Landesregierung: Liegen ihr aktuelle Informationen vor, ob es bereits eine Einigung zu den Leerfahrten gibt bzw. wie es weitergeht? – Danke.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales.
Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Prof. Schierack, zu Ihrer Anfrage bezüglich der Leerfahrten: Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage im Mai ausführte, haben sich der Landkreistag, die Landkreise Barnim, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland und die Kostenträger erst einmal zu bilateralen Gesprächen getroffen, was ich sehr begrüße. Wir sehen also, sie sind in einen intensiven Verhandlungsprozess getreten. Ein Ziel bei den Terminen ist es auch, dass die Kostenträger und die acht Landkreise für die Träger eine Grundlage für eine Kosten- und Leistungsrechnung im Rettungsdienst schaffen; denn es ist bislang nicht gelungen, dies im Einklang mit den Rettungsdienstgebühren zu erzielen. Ich übernehme, wie Sie wissen, an dieser Stelle eine moderierende Rolle. Die explizite Frage nach der Berücksichtigung von Leerfahrten und Fehleinsätzen ist in den Gesprächen aber zurückgestellt worden. Hintergrund ist eine ausstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zum Rettungsdienst in Teltow-Fläming. Aber bereits im November letzten Jahres hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland betreffend entschieden, dass die Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, sämtliche Fehlfahrten im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan zu erstatten. Wörtlich wird in der Urteilsbegründung aufgeführt – ich zitiere –: Eine Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme dieser Gebühren besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V nicht. Insgesamt konnten die Verhandlungspartner bislang also keine abschließende Einigung zur Thematik der Leerfahrten – sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze im Sinne von § 4 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan – erzielen. Ich möchte aber betonen, dass die Landesregierung hier nicht nur darauf wartet, dass sich zwei Parteien einigen. Wir denken auch an Alternativen. Sollte sich hierzu wider Erwarten keine Einigung ergeben, müssen wir über eine andere Systematik für die Problemlösung nachdenken und uns auf eine solche einigen. In dem von Bundesministerin Nina Warken für dieses Jahr angekündigten Entwurf für das Gesetz zur Notfallversorgung, in dem eine klare Regelung zu den Fehlfahrten getroffen werden soll, soll vorgesehen werden, dass auch Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können. Diesen Entwurf würden wir unterstützen und auch auf eine rasche Verabschiedung drängen. Sollte das Bundesgesetz so nicht kommen – auch das müssen wir ins Auge fassen –, müssten wir über landesrechtliche Regelungen, zum Beispiel Schiedsverfahren, nachdenken, um Instrumente für die schnellere Herbeiführung von Ergebnissen in der Hand zu haben.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Prof. Dr. Schierack, der die Frage eingereicht hat, hat Nachfragebedarf. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Klarstellung und für Ihre Positionierung. Es scheint jetzt auch etwas Bewegung in die Position der Landesregierung hinsichtlich der Abschlüsse mit den Krankenkassen und den Trägern des Rettungsdienstes zu kommen. Wir haben ja gerade über diese Schwierigkeiten gesprochen. Wir haben eine Friedenspflicht bis zum 30.06.; ich gehe jetzt davon aus, dass bis dahin keine Einigung erzielt werden wird. Wird denn darüber nachgedacht, diese Friedenspflicht zu verlängern? Wann, glauben Sie, wird man an der Stelle zu einer Einigung kommen? Dritte Frage: Es gibt gerade unter den Landkreisen, die mit den Rettungsdiensten zu Vereinbarungen gekommen sind, eine Diskussion darüber, dass es dort gegenwärtig Schwierigkeiten mit der Finanzierung und Abrechnung der Fahrten gibt. Können Sie dazu etwas sagen? – Danke.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Ministerin.
Britta Müller
Vielen Dank für die Nachfragen. Sie zielen auf die Verlängerung der Friedenspflicht, aber auch auf einen ganz wesentlichen Aspekt ab, nämlich auf die weitere Sicherstellung, dass Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg keine Gebührenbescheide erhalten. Ich möchte noch einmal ganz klar betonen, dass es auch im weiteren Verhandlungsgeschehen nicht dazu kommen soll und dass deshalb eine Verlängerung der Friedenspflicht über den 30.06. hinaus diskutiert wird. Sollten die Parteien, die jetzt zum einen in intensiven Verhandlungen über das neue Kalkulationsmodell, zum anderen in einzelnen Verhandlungen mit den jeweiligen Trägern sind, wider Erwarten den Zeitrahmen nicht halten können, werden wir in unserer Besprechung am 30.06. – ich habe wieder ins Ministerium eingeladen, um mich über den Stand der Verhandlungen und ihr Fortschreiten zu informieren – über eine Verlängerung der Friedenspflicht sprechen und eine neue Vereinbarung in einer entsprechenden Form vorlegen. Die zweite Frage zielte darauf ab, dass es ja bereits Verständigungen auf geeinte Gebührenkalkulationen mit anderen Landkreisen gab. Hier gibt es noch einmal Punkte, die im Nachgang einer bereits geeinten Kalkulation vonseiten der Rettungsdienstträger aufgerufen wurden. Ich nehme hier einmal den Landkreis Uckermark sowie die Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus; Oberbürgermeister Tobias Schick war in dieser Woche auch bei mir. Ich habe hierüber auch noch einmal ein Gespräch mit dem Verhandlungsführer des vdek geführt. Diese Verhandlungspartner werden noch in diesem Monat zu Gesprächen zusammenkommen. In Frankfurt (Oder) und in Cottbus ist je ein Termin vereinbart, der auch vom Ministerium begleitet wird, sodass diese Nachverhandlungen hoffentlich zum Abschluss gebracht werden. In der Uckermark wurde in der letzten Woche ein Verhandlungsstand erzielt. Hier wurde in Nachverhandlungen, in denen auch noch einmal Punkte aufflammten, ein Ergebnis herbeigeführt. 2025 25
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine weitere Nachfrage der Abgeordneten Dr. Oeynhausen. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Das heißt für mich in der Schlussfolgerung, dass die Kreise jetzt in der Friedenspflicht auf den Kosten hocken bleiben, weil die Krankenkassen nur Pauschalen zahlen und die Rechnungsdifferenz eben nicht versendet wird. Deswegen an Sie die Frage – Sie sagten gerade, Sie verhandeln am 30.06. noch einmal über eine Verlängerung der Friedenspflicht –: Haben Sie für sich, für das MGS, eine Deadline gesetzt, bei der Sie sagen: „Schluss mit Verhandlungen, jetzt greife ich als Gesundheitsministerin ein, um die Versicherten vor Kostenbescheiden zu schützen“? Sie als Ministerium haben die Musterkalkulation ja auch empfohlen. Einige Kreise akzeptieren sie nicht und sagen: Wir warten auf das Urteil der Klage von Teltow-Fläming. – Da an Sie die Frage: Welche Gründe führen die Kreise, die die Musterkalkulation noch nicht akzeptiert haben, obwohl sie vorliegt, an, dass sie sagen: „Nein, wollen wir nicht, unsere Kosten sind offensichtlich nicht gedeckt“? – Können Sie uns noch einmal Auskunft darüber geben, welche Kritikpunkte da jetzt aufflammen?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Britta Müller
Vielen Dank, Frau Dr. Oeynhausen. Zu Ihren Nachfragen: Ihre Aussage war, um Sie zu zitieren, dass „die Kreise auf den Kosten hocken bleiben“. Nein, das bleiben sie nicht, denn in der ersten Vereinbarung, die wir am 30. März auch im Beisein des Ministerpräsidenten getroffen haben, wurde ausführlich vereinbart, dass die Kreise rückwirkend zum 01.01. die jetzige Differenz aus dem Verhandlungsergebnis erstattet bekommen. Sie bleiben also nicht auf den Kosten hocken, bekommen in der Zeit aber Abschläge. Wie gesagt, die Differenz ist durch diese Vereinbarung gesichert, also ein Hockenbleiben auf den Kosten gibt es nicht. Sie fragen zum Zweiten nach einer Deadline, also welche Frist sich das MGS bzw. ich mir als Ministerin gesetzt habe, um dieses Verhandlungsgeschehen zu beobachten. Ich habe keine Deadline gesetzt, weil ich parallel natürlich an Lösungen arbeite. Und ich habe bereits in der Antwort betont: Sollte es zu keinem Verhandlungsergebnis kommen, setze ich unter anderem auf das von Nina Warken für September angekündigte Notfallreformgesetz. Wir werden bald eine Stellungnahme zu diesem Gesetz erarbeiten, und hier war in Änderungsanträgen in der damaligen Lesung vorgesehen, klare Festlegungen zu den Fehlfahrten zu machen. – Das ist das eine. Zum anderen prüfen wir im Haus derzeit intensiv alternative Verhandlungsmodelle. Wir haben momentan ein Gebührenrecht und denken auch über ein Verhandlungsrecht nach, bei dem es auch andere Möglichkeiten – zum Beispiel der Schiedsstellen – gibt; ja, das läuft parallel. Ich habe also keine Deadline, sondern brauche im Fall des Scheiterns der Verhandlungen – welches ich nicht ermesse –, auch andere Lösungen. 26 Landtag Sie hatten noch eine Frage nach der Kalkulation: Das Ministerium hat keine direkte Empfehlung für eine Kalkulation abgegeben. In der ersten Vereinbarung wurde festgelegt, dass es eine Musteroffenheit gibt. Es gibt momentan mehrere Modelle. Für die Landkreise, die bereits eine geeinte Kalkulation haben, gab es ein Beratermodell. Derzeit arbeiten die Partner auch an einem Modell mit ORGAKOM zusammen. Das ist jetzt auch in der Erarbeitung. Dieses Modell, die Technik, die Strukturen müssen aber erst stehen. Darüber hat man sich zu 90 % geeint. Man hat sich auch über die Frage der Abschreibungszeiträume, was immer strittig war, verständigt. Die Fehlfahrten – das habe ich bereits erwähnt – sind wegen des zu erwartenden Urteils ausgeklammert. Sobald die Technik am 30.06. steht, geht es darum, das Kalkulationsmuster mit Realzahlen aus den Landkreisen zu füllen. Das sollte schnellstmöglich gehen, aber ich denke, dass das eventuell über den 30.06. hinaus Zeit braucht; danach kann man dann tatsächlich in die einzelnen Verhandlungen treten.
Daniel Münschke
Vielen Dank Frau Ministerin. – Es gibt keinen Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur nächsten Frage, Frage 168 (ÖPNV attraktiver machen – Handy- und Datenempfang flächendeckend gewährleisten). Sie wird von der Abgeordneten Martina Maxi Schmidt für die SPD-Fraktion gestellt. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Martina Maxi Schmidt SPD
Wer in Brandenburg mit Bus und Bahn unterwegs ist, kennt das Problem: Eine stabile und durchgängige Internetverbindung ist längst nicht überall gewährleistet. Gerade für Pendlerinnen und Pendler ist das ein wachsendes Ärgernis. Sie möchten ihre Fahrzeit sinnvoll nutzen, sei es zum Arbeiten, Lernen oder zur Kommunikation, nicht zuletzt für Fahrplaninformationen oder den Ticketkauf. Digitale Mobilität ist heute ein selbstverständlicher Teil moderner öffentlicher Mobilität. Ein attraktiver ÖPNV braucht deshalb nicht nur gute Takte und zuverlässige Verbindungen, sondern auch eine zuverlässige Mobilfunkabdeckung entlang der Strecken und idealerweise WLAN in den Fahrzeugen. Ich frage die Landesregierung: Welche mittelfristigen Maßnahmen sind geplant, um den Handy- und Datenempfang in Bus und Bahn in Brandenburg flächendeckend zu gewährleisten, sowohl entlang der Strecken als auch in den Fahrzeugen selbst?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Minister Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Schmidt, die Verfügbarkeit von WLAN im öffentlichen Personennahverkehr ist für viele Pendlerinnen und Pendler und auch für viele Touristen ein wichtiges Kriterium bei der Nutzung. Zur Ausstattung im Regionalverkehr einschließlich der Verkehre nach Polen gehört neben der kostenlosen Nutzung von Steckdosen auch WLAN, das zum technischen Komfort der Fahrgäste beiträgt. Im Ergebnis des VBB-Pilotprojekts „Digital im Regio“ im Jahre 2018 wurde WLAN in die Vergabeunterlagen für den Schienenpersonennahverkehr, also für die Verträge der Länder Berlin-Brandenburg, als Qualitätskriterium aufgenommen, und entsprechend gibt es auf allen nach dem Jahre 2019 vergebenen Schienenpersonennahverkehrsstrecken ein WLAN-Angebot. Die Kosten werden über die Verkehrsverträge von den Ländern Brandenburg und Berlin übernommen. Auch die Neufahrzeuge der vom Verbundgebiet geförderten PlusBusse verfügen standardmäßig über eine Ausstattung mit WLAN. Laut Befragung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg wird das Angebot gut genutzt und von den Fahrgästen als äußerst positiv bewertet. – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine Nachfragen dazu, deshalb kommen wir gleich zu Frage 169 (Illegale Durchreise von drei Somaliern durch das Land Brandenburg nach Berlin unter „Zuhilfenahme“ der Beratungsstelle Pro Asyl), gestellt von der Abgeordneten Lena Kotré von der AfD-Fraktion. Bitte sehr. Lena Kotré (AfD):* Drei somalische Staatsbürger wurden durch Bundespolizisten an der illegalen Einreise nach Deutschland gehindert und nach Polen zurückgewiesen. Unter „Zuhilfenahme“ der Nichtregierungsorganisation Pro Asyl wurden drei Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin im Eilverfahren erwirkt, nach deren Tenor ein Dublin-Verfahren – Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrages – im grenznahen Bereich vorher hätte durchgeführt werden müssen. Die drei Somalier Sabirin M. H. – angeblich 16 Jahre alt –, Sakeria A. M. und Ibrahim A. M. haben sich jedoch in der Folge der Beschlüsse der Durchführung der Dublin-Verfahren im Land Brandenburg entzogen und sind illegal in das Bundesland Berlin „weitergereist“. Unter anderem der Chef der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz hat Strafanzeige wegen Schleusung und Urkundenfälschung gestellt. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Strafverfahren werden im Zusammenhang mit der illegalen Einreise der drei Somalier gegen diese und deren „Helfer“ geführt?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister der Justiz und für Digitalisierung Dr. Grimm. Bitte sehr. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Kotré, zur Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz, der Beihilfe zur unerlaubten Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Strafgesetzbuches sowie wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches führt. Darüber hinaus hat die Bundespolizei in Frankfurt (Oder) von Amts wegen jeweils Ermittlungsverfahren gegen die drei somalischen Staatsbürger wegen unerlaubter Einreisehandlung am 2. Mai, am 3. Mai und am 9. Mai 2025 gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Diese Ermittlungsverfahren werden derzeit noch bei der Polizei bearbeitet und liegen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht vor. Da es sich um laufende Ermittlungsverfahren handelt, können derzeit keine weiteren Ausführungen gemacht werden. Soweit sich Ihre Anfrage auch auf die erfolgreichen Einreisehandlungen am 5. Juni 2025 bezieht, kann ich Ihnen mitteilen, dass insoweit wiederum von Amts wegen Ermittlungsverfahren gegen die drei somalischen Staatsbürger in der Zuständigkeit der Landespolizei in Berlin bearbeitet werden und mir daher keine weiteren Erkenntnisse dazu vorliegen.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt dazu keine Nachfragen. Daher kommen wir zur Frage 170 (Überlastung der Züge auf der RE3-Linie zwischen Berlin und der Ostsee am Pfingstwochenende), gestellt von der Abgeordneten Maxi Schmidt von der SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Martina Maxi Schmidt SPD
Der RE3 ist regelmäßig Gegenstand der Presse, da dieser regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen stößt oder aufgrund von Schienenersatzverkehr ausfällt. Am Pfingstwochenende kam es auf der Relation Berlin-Ostsee zu massiven Überlastungen beim RE3. Am Freitagnachmittag wurde ein Zug des RE3 sogar teilgeräumt – offenbar mit der Begründung, nur noch Fahrgäste mit Sitzplatz weiterbefördern zu wollen. Dies führte nicht nur zu erheblichem Unmut bei den Reisenden, sondern auch zu Verspätungen und Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Auch an anderen Feiertagen soll es bereits zu solchen Situationen gekommen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen werden künftig ergriffen, um grundsätzlich sowie bei erwartbarer Überlastung die Situation für Pendlerinnen, Pendler und Reisende auf der Linie RE3 zu entspannen?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die jetzt zurück in den Plenarsaal gekommen sind, ich darf Sie bitten, während des Vortragens von mündlichen Fragen etwas ruhiger zu sein oder, wenn Sie sich in Gesprächen austauschen möchten, dies vor dem Plenarsaal zu tun. – Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Herr Tabbert. Bitte sehr. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Schmidt, neben dem hohen Pendleraufkommen ist eine Wirkung des Deutschlandtickets, dass vor allem die langlaufenden Regionalexpresslinien stark für touristische Zwecke und Ausflüge genutzt werden. Die bereitgestellten Züge reichen für diese stark angestiegene Nachfrage im Einzelfall nicht aus. 2025 27 Das führt zu den von Ihnen beschriebenen Kapazitätsengpässen. Dies betrifft unter anderem auch die Zugverbindung von Berlin nach Stralsund. Wir haben in Abstimmung mit den beteiligten Aufgabenträgern nach Lösungen gesucht, die aus den vorhandenen Mitteln für den Schienenpersonalverkehr finanziert werden können. In diesem Zusammenhang kann ich auf die kurzfristigen Verstärkerfahrten im Rahmen der Saisonverkehre von April bis September 2025 verweisen: Am Samstag und Sonntag verkehren in dieser Zeit zwei Zugpaare mehr auf der Regionalexpresslinie 3. Aufgrund der extrem großen Nachfrage ist – zur weiteren Entlastung am Wochenende – mit der DB Regio zudem ein drittes Zugpaar zwischen Berlin-Brandenburg und der Ostsee in Abstimmung. Noch bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres können überdies durch die bis dahin noch bestehenden Tarifanerkennungen auch die Fernverkehrszüge ab Berlin in Richtung Stralsund mit dem Nahverkehrsticket genutzt werden. Mit Blick auf die Zukunft ist es gelungen, das Angebot der Regionalexpresslinie 3 in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ab Dezember 2025 auf ein stündliches Angebot auszuweiten. Zunächst ist ab Dezember dieses Jahres noch ein Umstieg in Angermünde erforderlich. Später wird – über Prenzlau und Greifswald – aber eine stündliche Direktverbindung mit dem Regionalexpresses 3 von Berlin nach Stralsund angeboten. Der Regionalexpress 3 fährt weiter jeweils zweistündlich zwischen Stralsund bzw. Schwedt und Angermünde. Von Angermünde aus fahren die Züge im Stundentakt nach Berlin. Ab Dezember 2025 wird zusätzlich die neue Regionalexpresslinie 30 eingesetzt, die das Angebot des RE 3 zwischen Angermünde und Stralsund auf einen Stundentakt verbessert. Die Linie RE 30 fährt Montag bis Sonntag ganztägig und bietet zusätzliche Anschlussmöglichkeiten, zum Beispiel in Pasewalk von und zum Regionalexpress 4 aus bzw. in Richtung Stettin. Zu den Neuerungen verweise ich auch auf die Pressemitteilung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2025. – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt dazu keine Nachfragen. Daher kommen wir zur Frage 171 (Fortsetzung des Paktes für den Rechtsstaat), gestellt von der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn von der BSW-Fraktion. Bitte sehr.
Jouleen Gruhn BSW
Der Pakt für den Rechtsstaat ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zu Verbesserung der Ausstattung von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei in Deutschland verpflichtet haben. Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr bezüglich einer Fortsetzung des Paktes für den Rechtsstaat für die Berlin-Brandenburgische Sozialgerichtsbarkeit vor bzw. wie kann die Verbesserung der Ausstattung erreicht werden?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister der Justiz und für Digitalisierung Dr. Grimm. Bitte sehr. 28 Landtag Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Dr. Gruhn, die Justizministerinnen und Justizminister haben zur Stärkung und Sicherung der Justiz als Garant für ein funktionierenden Rechtsstaat eine Beschlussvorlage verabschiedet, mit der sie an die Bundesjustizministerin und die Bundesregierung appellieren, gemeinsam mit den Ländern zügig die Schritte zum Abschluss eines neuen Paktes für den Rechtsstaat einzuleiten und die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen. Das betrifft – erstens – die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von mindestens 2 000 weiteren neuen Stellen für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst sowie von in der Folge notwendigen Stellen des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltschaftlichen Personals. Das betrifft – zweitens – die jährliche Bereitstellung von mindestens 200 Millionen Euro während der kommenden vier Jahre zur Unterstützung von Digitalmaßnahmen wie dem Fachverfahren, der E-Akte und der Justizcloud. Und das betrifft – drittens – die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen. Nach Königsteiner Schlüssel entfallen von den 2 000 neuen Stellen ca. 60 auf Brandenburg und ca. 90 auf Berlin; sie werden bedarfsorientiert geschaffen. Derzeit ist für Brandenburg noch nicht absehbar, wie die Stellen auf die Geschäftsbereiche verteilt werden, daher lässt sich auch noch nicht absehen, inwiefern die Sozialgerichtsbarkeit davon profitieren bzw. nicht profitieren wird. Wir beobachten die personellen Entwicklungen und die geschäftliche Auslastung aller Gerichtsbarkeiten fortlaufend und werden die gebotene stellenwirtschaftliche Vorsorge entsprechend den Bedarfen treffen.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt auch hierzu keinen Nachfragebedarf. – Wir kommen zur Frage 172 (Gymnasiale Oberstufe an der Hans-Klakow-Gesamtschule in Brieselang), die der Abgeordnete Corrado Gursch, CDU-Fraktion, stellt. Bitte sehr.
Corrado Gursch CDU
Nach aktuellem Stand wird es an der Hans-Klakow-Gesamtschule in Brieselang im kommenden Schuljahr keine gymnasiale Oberstufe geben. Zwar liegen insgesamt über 40 Anmeldungen vor, doch geht das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport davon aus, dass ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler keine gymnasiale Empfehlung erhalten wird. Damit wird die erforderliche Mindestzahl von 40 geeigneten Anmeldungen voraussichtlich nicht erreicht. Dies ist ein Rückschlag für die Schulentwicklung in Brieselang, zumal die Schule seit Jahren auf vier Standorte verteilt ist und der dringend benötigte Neubau gerade erst geplant wird – es liegt jetzt ein Mietmodell vor, das von der Gemeindevertretung mitgetragen wird. Entscheidend ist nun, das Vertrauen der Eltern zurückzugewinnen und verlässliche Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler vor Ort zu schaffen. Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie sicher, dass spätestens zum Schuljahr 2026/2027 eine gymnasiale Oberstufe an der Hans-Klakow-Gesamtschule in Brieselang eingerichtet werden wird, um den Schulstandort Brieselang langfristig zu stärken?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, antworten. Bitte sehr.
Steffen Freiberg
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Einrichtung einer Jahrgangsstufe 11 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien erfordert gemäß Nr. 8 Abs. 1 der VV-Unterrichtsorganisation mindestens – mindestens! – 40 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für die 11. Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe haben sich lediglich 29 Schülerinnen und Schüler mit einem Erst- und 13 Schülerinnen und Schüler mit einem Zweitwunsch für den Besuch an der Hans-Klakow-Gesamtschule angemeldet – es ist wichtig, das zu differenzieren; ich komme gleich darauf zurück. Diese Anmeldezahlen sind nicht ausreichend, um eine 11. Jahrgangsstufe einrichten zu können. Die von Ihnen genannte Zahl wird sich aus zwei Gründen reduzieren. Einen davon haben Sie bereits in Ihrer Fragestellung genannt: Es werden nicht alle Schülerinnen und Schüler die erforderliche Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben; das ist bedauerlich. Erfreulich ist jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler – und zwar alle –, die sich mit dem Zweitwunsch angemeldet haben, die Gesamtschule in Brieselang nicht besuchen werden, da sich ihr jeweiliger Erstwunsch am beruflichen Gymnasium Havelland bzw. an der Gesamtschule Immanuel Kant in Falkensee realisieren lässt. Es ist also damit zu rechnen, das von den in Rede stehenden 42 Schülerinnen und Schülern, die sich mit Erst- oder Zweitwunsch angemeldet haben, letztlich lediglich ca. 25 für den Schulbesuch an der betreffenden Schule infrage kommen. Damit lässt sich selbst bei einer eingeschränkten Wahlmöglichkeit ganz klar kein stabiles Kursangebot für die Schülerinnen und Schüler organisieren – das übrigens nicht für ein Schuljahr, sondern für drei Schuljahre gewährleistet werden müsste. Die Gesamtschule in Brieselang ist Bestandteil der Schulentwicklungsplanung, und sie ist für den Landkreis Havelland wichtig, um perspektivisch ausreichend Schulplätze für die gymnasiale Oberstufe vorzuhalten; das ändert sich durch diese Entscheidung nicht. Daher wurden am 9. Mai und am 10. Juni in zwei Beratungsgesprächen jeweils unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes Neuruppin, der Gemeinde Brieselang als Schulträger, dem Landkreis Havelland, der Schule und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport konkrete zukunftsgerichtete Verabredungen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe am Standort getroffen. Diese umfassen unter anderem Informationsveranstaltungen für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Brieselang und der Oberschulen in der Region – gegebenenfalls auch unter Teilnahme des MBJS –, Informationen zur Anmeldung – auf der Homepage und gegebenenfalls in sozialen Medien – und die gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler der aktuellen Jahrgangsstufe 9, damit der Abschluss der Fachoberschulreife mit Qualifikation erreicht werden kann. Darüber hinaus wird es Gespräche zur Abstimmung und zur Organisation der gymnasialen Oberstufe zwischen dem Staatlichen Schulamt, dem MBJS und der Schule geben, zum Beispiel zum Angebot der Leistungskurse. Die Schule bereitet auf dieser Grundlage, dieser Verabredung, einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen bis Schuljahresende – also quasi jetzt – vor, um die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2026/2027 wieder zu ermöglichen. Bei dieser Gelegenheit sei mir gestattet, mich beim Abgeordneten Funke zu bedanken, der zwischen den beiden Beratungsterminen ein Gespräch mit der Bürgermeisterin und weiteren Vertreterinnen der Gemeinde organisiert hatte. Das war der Vorbereitung des zweiten Abstimmungsgespräches vor Ort sehr dienlich. – Herzlichen Dank.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Gursch. Bitte sehr.
Corrado Gursch CDU
Herr Minister, Sie haben ja gerade beschrieben, was Sie alles machen wollen und vorhaben, und Sie sagten auch, dass es einen Plan gebe, um für nächstes Jahr eine Besserung herbeizuführen. Aber was passiert, wenn zum Beispiel wieder eine ähnliche Anmeldezahl wie dieses Jahr vorliegen sollte? Steht die Rückabwicklung der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule im Raum, wenn wieder keine zwei Klassen eröffnet werden können? Wie sieht der Plan für diesen Fall aus?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Kollege Gursch. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Steffen Freiberg
Herr Abgeordneter, ich möchte mich jetzt nicht an Spekulationen nach dem Motto „Was wäre, wenn …“ beteiligen. Ich gehe fest davon aus, dass es gelingen wird, die Attraktivität des Schulstandortes – auch mit Perspektive auf den Schulneubau, der dort in Rede steht – vor Ort so zu vermitteln, dass der Schulstandort, an dem eine pädagogisch sehr gute Arbeit geleistet wird, in der Zukunft auch für die Oberstufe häufiger als erste Wahl auf einer Wunschliste angegeben wird als bisher.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Wir sind somit punktgenau um 12.07 Uhr am Ende der Fragestunde angelangt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich weise Sie darauf hin, dass alle mündlichen Anfragen, die während dieser Fragestunde keine Behandlung erfahren haben, wie gewohnt schriftlich vom jeweiligen Minister bzw. der jeweiligen Ministerin beantwortet werden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und möchte ganz herzlich 2025 29 begrüßen, und zwar Studentinnen und Studenten der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die auf Einladung des Abgeordneten Matthias Steinfurth von der SPD-Fraktion zu uns gekommen sind. – Seien Sie bei uns im Landtag herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Verpflichtung zu einem stofflichen Recycling der carbonfaserhaltigen Rotorblätter und zu einer fachgerechten Entsorgung von Windkraftanlagen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1150 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragseinreichende Fraktion spricht der Abgeordnete Steffen Kubitzki. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Steffen Kubitzki AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Gäste auf der Tribüne! Es geht um die Entsorgung und das Recycling von Windkraftanlagen, vor allen Dingen der Rotorblätter. Jeder, der sich im Netz und im Fernsehen informiert hat, hat die Bilder davon gesehen, dass Rotorblätter irgendwo im Sand vergraben werden, dass eine deutsche Firma sie einfach nach Tschechien gebracht hat. „Leider“ ist sie erwischt worden; (Vereinzelt Heiterkeit AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Leider!) das hat also auch nicht hingehauen. So geht es immer weiter. Wir haben das Riesenproblem, dass es meiner Meinung nach im Jahr 2030 wahrscheinlich 20 000 t von dem Zeug geben wird, die wir entsorgen müssen, doch wir werden damit nicht hinterherkommen. Deswegen haben wir den vorliegenden Antrag gestellt, auch wenn er heute zu später Stunde nach der Haushaltsberatung an der Reihe ist (Heiterkeit CDU) und wahrscheinlich auch niemanden mehr interessiert, weil alle nach Hause wollen. Es gibt offensichtlich weder eine sachgerechte Entsorgung noch gar ein funktionierendes Recycling, auf das in der angestrebten Kreislaufwirtschaft sonst so viel Wert gelegt wird; das geschieht nicht. Nein, es scheint sich nur um eine illegale Entsorgung von Rotorblättern zu handeln. Damit soll wohl der Rückbau, zu dem Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet sind, umgangen werden. Jetzt komme ich zu einem wichtigen Punkt: Wir – meine Kollegen – haben im Landtag eine Anfrage zum Thema Rückbau von Windkraftanlagen gestellt: Kleine Anfrage 414, Drucksache 8/949. Ich war richtig erschrocken: Auf Frage 1, wie viele Windkraftanlagen in den letzten Jahren in Brandenburg 30 Landtag zurückgebaut wurden, wurde dargelegt, dass von 195 stillgelegten WKA – Windkraftanlagen – lediglich 86 Anlagen wirklich zurückgebaut wurden. Die anderen stehen noch irgendwo in der Weltgeschichte; der Rest steht also in der Landschaft herum. Für diejenigen, die sagen: „Das kannst du alles vergessen!“, will ich aus einem Artikel zu diesem Thema zitieren, der in „Tichys Einblick“ erschien. Das ist ein wirklich wunderbarer Artikel, den ich jedem empfehlen kann. Geschrieben hat ihn Frank Hennig, der aus Peitz – bei mir in der Nähe – kommt und selbst Kraftwerker und Energieingenieur war; er hat also Ahnung. „Sie [die Windkraftanlagen] gelten als stillgelegt, wenn der Betreiber sie abmeldet oder über durchgehend 12 Monate kein Strom erzeugt wurde. In der Uckermark ist die Lage besonders augenfällig. Im selben Zeitraum wurden hier 76 Anlagen vom Netz genommen und nur 21 demontiert. Die Bauordnungsämter der Kreise erhalten dazu vom zuständigen Landesumweltamt nicht einmal eine Mitteilung.“ Das ist das Problem, das ich sehe: Die Betreiber können eigentlich machen, was sie wollen, denn niemand fühlt sich dafür verantwortlich. Das ist ähnlich wie beim Ostsee: Da haben Sie damals auch gesagt, Sie seien nicht für die Solarpanels zuständig, sondern der Kreis. – So scheint es auch hier ein bisschen durcheinanderzugehen, wer wofür verantwortlich ist. Und wir wissen: Die Kreise haben nicht genug Mitarbeiter, um alles zu kontrollieren. Ich möchte eines verhindern – und jeder, der gesehen hat, wie es seit 1990 in Brandenburg gelaufen ist, kennt das –, nämlich dass wir dahinkommen, dass hier auf einmal wieder Mülldeponien entstehen. Das war ja so in Brandenburg: Jeder hat da irgend so ein Ding aufgemacht – und zum Schluss muss der Steuerzahler wieder für die Entsorgung des ganzen Zeugs aufkommen. Das kann nicht sein! (Beifall AfD) Wohin werden die Rotorblätter verbracht? Sie sollen entsorgt werden. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben uns mit dem Thema schon sehr frühzeitig beschäftigt. Im Frühjahr 2019 war ich beim Barnimer Sommerfest, und da saß ein Herr Steinbach bei mir am Tisch. (Lars Hünich [AfD]: Wer war das noch?) – Das ist der ehemalige Wirtschaftsminister. – Als ich mich vorstellen wollte, hat er gesagt: Ich kenne Sie. – Ich habe ihn dann gefragt: Sie sind doch an der BTU gewesen. Wie sieht es denn mit Recycling aus? Das wäre für uns eine große Chance, zum Beispiel in der Lausitz vielleicht irgend so ein großes Werk zu errichten. – Da hat er mir damals gesagt: Herr Kubitzki, wir sind dabei, das an der BTU zu erforschen; das geht alles seinen Gang, wir sind fett dabei. – Leider habe ich bis dato nichts weiter davon gehört. Vielleicht kommt ja nach dem heutigen Tag nächste Woche noch ein Anruf. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein bisschen Wasserstoff und dann geht das!) – Na ja. – Wie gesagt, das geht so nicht. Wir müssen zusehen, dass die Firmen – richtig – kontrolliert werden, dass sie Belege beibringen müssen, wo sie das Ganze entsorgt haben. Es kann keiner sagen, wo diese Sachen überhaupt entsorgt werden. Da müssen wir ran. Denn wir wissen doch: Gerade in der Müllbranche gibt es die größten schwarzen Schafe. In der Müllbranche wird richtig dick Kohle gemacht. Wenn da nicht ordentlich kontrolliert wird und wir nicht endlich dazu kommen, dass die Windräder ordentlich recycelt werden, werden wir auf einmal 180 000 „Denkmäler“ auf der Weide stehen haben. (Beifall AfD) Es ist ja schon passiert, dass ein Windrad einfach so zum Denkmal gemacht wurde. Das möchte ich nicht. Sie wollen – der Minister sagt es ja auch – Windkraft immer weiter ausbauen, und wenn ich das sehe: In Groß Jamno und überall bei uns sollen Riesenteile hinkommen. Nach 20, 25 Jahren sind die im Eimer und müssen weg. Deswegen müssen wir jetzt eine Lösung finden: Wie recyceln wir die kaputten Anlagen? Da müssen wir also ran. Jetzt bin ich gespannt, ob Sie vielleicht auch einmal eine Idee haben und nicht immer nur sagen: Das ist alles Quatsch! – Denn mir ist es egal, wer hier – von welcher Seite –was macht. Wichtig ist, dass wir das Thema angehen. Mal schauen – ich lasse das erst einmal so stehen. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – In der Aussprache setzen wir mit dem Beitrag des Abgeordneten Roick fort. Er spricht für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD und BSW)
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger hier im Saal und zu Hause am Livestream! Ist ein Windrad am Ende seiner Lebenslaufzeit angekommen oder lohnt sich der Weiterbetrieb nicht mehr, muss es ersetzt werden. Das betrifft in den kommenden zehn Jahren jedes zweite der hierzulande rund 30 000 installierten Windräder. Damit steht Deutschland vor einer Rückbauwelle. 2021 endete für mehr als 5 000 Windenergieanlagen die zwanzigjährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz; für 8 000 weitere Anlagen folgt dies bis zum Ende dieses Jahres. Einige dieser Anlagen werden durch leistungsstärkere ersetzt – das ist das sogenannte Repowering –, andere werden über die Förderperiode hinaus weiterbetrieben. Bei der Demontage von Windrädern gilt es, unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen, angefangen bei der Baustellensicherung und der Qualifikation der Arbeiter: Rotorblätter, Turm und Gondel müssen fachgerecht zerlegt werden; dabei ist sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Bei der Entsorgung muss klar sein, welche Bestandteile der Windenergieanlage sich wie verwerten lassen. Auftraggeber sollten darüber hinaus wissen, wie der Rückbau zu dokumentieren ist und welche behördlichen Genehmigungen für den Rückbau in dem jeweiligen Bundesland notwendig sind. Um Windenergieanlagen umweltschonend und sicher zurückzubauen und Teile davon wiederzuverwerten, ist ein standardisiertes Vorgehen hilfreich. Dafür gibt es eine DIN, also eine Deutsche Industrienorm: die DIN SPEC 4866. Die Spezifikation legt die Anforderungen für den gesamten Rückbauprozess fest, von der Planung über die eigentliche Demontage bis hin zur Dokumentation. Dabei geht es nicht um einen reinen Abriss, sondern um einen nachhaltigen Rückbau, bei dem möglichst viele Bestandteile verwertet werden. Die 26-seitige DIN SPEC 4866 gibt zu allen Themenbereichen konkrete Empfehlungen, ebenso einen Überblick über die vorab erforderlichen Erkundungen, Planungen sowie die damit verbundenen behördlichen Genehmigungen. Betreiber, Behörden sowie Abriss- und Recyclingbetriebe haben damit einen praktischen Leitfaden an der Hand. Dieser Leitfaden ist gut; er wird angewendet – und dem ist nichts hinzuzufügen. Ich erkläre das deswegen so genau – Herr Kubitzki, Sie haben es ja umschrieben –, weil immer wieder vor alten Anlagen gewarnt wird: Der Beton bleibe im Boden, die Flügel lägen überall herum etc. – Es gibt Umweltverbrecher, das ist richtig, aber die sind Sache des Staatsanwaltes. Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind alle Voraussetzungen gegeben. Nun schreiben Sie aber in Ihrem Antrag, dass die Flügel mittels Pyrolyseverfahren aufbereitet werden sollen. Wie ist dort der aktuelle technische Stand? Es gibt eben leider nur einen begrenzten Nutzen der Pyrolyse, denn die zurückgewonnenen Carbonfasern verlieren 20 bis 70 % ihrer Zugfestigkeit. Das gewonnene Material ist also nicht mehr wirtschaftlich einsetzbar. Außerdem gibt es etablierte Alternativen, die bereits Praxis sind: Es handelt sich um das mechanische Schreddern, welches die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt. Restaschen gibt es dabei nicht. Es gibt noch einen weiteren Grund, und der ist ganz wichtig: Alle Windenergieanlagenbetreiber müssen Rückstellungen bilden und diese hinterlegen; das heißt, diese sind beim Landesumweltamt als Geldbetrag oder Kredit hinterlegt. Diese Sicherheitsleistungen basieren auf den bisherigen Kostenannahmen. Eine Pyrolysepflicht würde diese Rücklagen sprengen und die Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz führen. (Lars Hünich [AfD]: Das wäre ja super!) Dann hätten wir gar nichts gewonnen. Dieser Vorschlag von Ihnen beweist nur, welch ein Risiko Sie für unsere Wirtschaftsunternehmen darstellen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Auch der Bundesverband Windenergie, der Verband der Windenergieanlagenbetreiber, stellt fest, dass 16 verschiedene Länderlösungen nicht helfen würden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der richtige Verband!) Es könnte natürlich sein, dass Sie den Standort Brandenburg für Windenergieanlagenbetreiber unattraktiv machen wollen. Das wäre dann der Fall, wenn es diese Entsorgungsverpflichtung gäbe, und zwar nur hier in Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber das machen wir nicht mit. Wir bleiben für Windkraftanlagenbetreiber weiterhin attraktiv; immerhin kommen einige auch aus Brandenburg. Der Wirtschaftsminister ist gerade nicht da, aber 2025 31 ich weise darauf hin, dass damit auch entsprechende Steuereinnahmen verbunden sind. Wir lehnen also Ihren Antrag ab. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
In der Aussprache erhält als Nächster der Abgeordnete Gursch von der CDU-Fraktion das Wort. (Einzelbeifall AfD)
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Dieser Antrag ist eine weitere Folge aus der Serie „Die AfD im Kampf gegen Windkraftanlagen“. (Vereinzelt Beifall AfD) In dieser Folge sorgt man sich also um die Entsorgung der Anlagen. Es ist schon bemerkenswert, um nicht zu sagen: amüsant, dass sich die AfD nun um das Recycling von Windkraftanlagen kümmern will und über den Umweltschutz Gedanken macht. Aber es ja nie zu spät, das Thema Umwelt zu priorisieren. (Zuruf von der AfD) Auf den ersten Blick klingt es vielleicht nach Fortschritt, aber dieses Verfahren erweist sich in der Gesamtbetrachtung als technisch unausgereift, wirtschaftlich riskant und von Ideologie geprägt. Natürlich wird der Rückbau von Windkraftanlagen, insbesondere die Entsorgung der Rotorblätter, ein zunehmend ernstes Thema. Die carbonfaserverstärkten Kunststoffe stellen eine Herausforderung dar, die es zu bewältigen gilt. Deshalb sind bereits verschiedene Nutzungsverfahren im Einsatz, zum Beispiel als Ersatzbrennstoff oder als Zuschlagstoff in der Zementindustrie. Diese Verfahren sind bewährt, rechtlich zulässig und technisch umsetzbar. Im Ergebnis – das zeigt auch die heutige Pressemitteilung – werden bereits heute 80 bis 90 % des Materials recycelt. Das von der AfD in das Schaufenster gestellte Pyrolyseverfahren ist zwar eine interessante Entwicklung; aber es ist bislang nicht im großtechnischen Maßstab wirtschaftlich einsetzbar. Eine sofortige Pflicht dazu wäre weder praktikabel noch zielführend. Mit ihrem Antrag stellt die AfD unter Beweis, was sie unter Technologieoffenheit versteht, (Oh! bei der AfD) nämlich gerade keine Offenheit. Ein pauschaler Zwang zur Nutzung eines bestimmten Verfahrens widerspricht dem Grundsatz der Technologieoffenheit, den wir als CDU ausdrücklich vertreten und weiterverfolgen. (Beifall CDU – Zuruf von der AfD: Auch für Kernreaktoren?) 32 Landtag – Ja, das ist ein guter Hinweis. Mich wundert, dass Sie im Zusammenhang mit Kernreaktoren, die Sie ja fordern, das Entsorgungsproblem ausblenden. Dieses Problem müssten Sie bei Ihrem Hochhalten der Kerntechnologie im Hinterkopf behalten; aber das vergessen Sie gern einmal. Neue Lösungen etablieren sich, indem sie im Rahmen von Forschung und Pilotprojekten untersucht und durch anschließende Skalierung zur Marktreife gebracht werden, nicht aber durch starre gesetzliche Vorgaben, die eine Technologie vorschreiben und dieser hinterherlaufen. Dabei ist die pauschale Ablehnung von Windrädern für die AfD eigentlich schon zur Religion geworden. Auf der Bundesebene regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz umfassend die Produktverantwortung und den Rückbau technischer Anlagen; Herr Roick hat es soeben erläutert. Ein Landesgesetz, das darüber hinausgeht, würde in der Praxis wieder nur mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand erzeugen. Wir als CDU in diesem Landtag wollen aber Bürokratie und Berichtspflichten für unsere Wirtschaft abbauen – wir wollen grundsätzlich deregulieren und nicht mehr Regelungswut. Hinzu kommt, dass dieser Antrag mit unbelegten Behauptungen arbeitet. Die AfD suggeriert, Rotorblätter würden hier unkontrolliert in der Landschaft entsorgt oder einfach ins Ausland verbracht werden. Für solche pauschalen Vorwürfe gibt es aber keine belastbaren Belege. (Lachen und Zuruf von der AfD: Nee!) Von Ihnen wird eher Stimmung gemacht als ein Beitrag zur Lösung geleistet. Aber auch das überrascht uns nicht mehr. Wir als CDU nehmen die Herausforderungen des Recyclings sehr ernst. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Ja, ja!) Wir sehen darin auch eine Chance. Brandenburg ist eines der windenergiestärksten Bundesländer. Gerade deshalb haben wir die Möglichkeit, die Entwicklung innovativer Recyclingtechnologien aktiv zu begleiten und diese idealerweise auch bei uns im Land anzusiedeln; darum geht es ja. Das sichert nicht nur den Umweltschutz, sondern auch industrielle Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in unserem Land. Was wir brauchen, sind also die Förderung von Forschung, ein rechtlicher Rahmen mit Augenmaß und die Zusammenarbeit von Unternehmen, Wissenschaft und Politik. All das schafft der Antrag der AfD-Fraktion nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Der Abgeordnete Hünich von der AfD-Fraktion hat eine Kurzintervention angezeigt. Er erhält das Wort. (Beifall AfD)
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Gursch, Sie sind neu. Um Gottes willen, das kann ich Ihnen nicht übelnehmen. Aber: Seit 2014 sitzt die AfD im Landtag. (Ludwig Scheetz [SPD]: Altpartei!) Seit 2014 kämpfen wir dafür, dass auch das Abbauen und das Recyceln von Windrädern Beachtung finden. Seit 2014 kämpfen wir dafür, dass diejenigen, die Windräder aufbauen – Sie; Sie sind anscheinend deren CDU-Großlobbyist im Havelland –, (Beifall AfD) auch die Verantwortung für das Abbauen bedenken, also die Frage beantworten, wie die Windkraftanlagen entsorgt werden sollen. Es ist ja nicht nur das Rotorblatt, sondern die gesamte Anlage, auch der Anteil, der im Boden ist. Die Themen Abbau und Entsorgung sind von Ihnen von Anfang an nie mitgedacht worden. Wir haben schon 2014 und 2015 entsprechende Anfragen gestellt. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass diejenigen, die solche Anlagen erbauen, auch dafür Sorge tragen müssen, dass sie später wegkommen. (Beifall AfD) Das Einzige, was Sie tun, ist, sich hier hinzustellen und zu sagen: Es müssen weitere Windräder gebaut werden. – Jeder, der darüber nachdenkt, wie sie irgendwann entsorgt werden können, ist für Sie ein Populist. Das ist falsch. Fahren Sie mal in Richtung Westen Deutschlands und schauen Sie genau hin, wie viele Windräder dort und wie viele hier in Brandenburg stehen. Ich glaube, wir im Osten haben das Recht zu sagen: Wer in Deutschland diese Windräder haben will, der soll sie gefälligst bei sich aufstellen, aber nicht bei uns in Brandenburg. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Ich sehe, dass der Abgeordnete Gursch erwidern möchte. Das kann er jetzt tun.
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Kollege, dass ich Großlobbyist bin, wäre mir neu. Mir geht es einfach um eine vernünftige Debatte. Es ehrt Sie, dass Sie die Bedeutung des Recyclings seit 2014 ansprechen. Ich würde mir wünschen, dass Sie Recycling und Umweltschutz auch bei anderen Themen im Hinterkopf hätten. Komischerweise erinnern Sie sich immer nur dann daran, wenn es um erneuerbare Technologien geht, die Sie ja ablehnen. Da ist schon bemerkenswert. (Beifall CDU, SPD und BSW – Zuruf von der AfD) Da Sie schon gesagt haben, dass ich aus dem Havelland komme, will ich Ihnen gern eine weitere Geschichte erzählen: Sie sind ja auch die selbsternannte Volkspartei, die für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eintritt. (Jean-René Adam [AfD]: Sie sind es ja nicht! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wir hatten bei uns in Rathenow den Antrag gestellt, zu der Frage des Baus von Windkraftanlagen einen Bürgerentscheid durchzuführen. Am Ende haben wir selbst die Frage offengelassen; ursprünglich hatten wir eine Frage formuliert. Wir wollten also zu der Frage des Baus von vier Windkraftanlagen, von denen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort profitieren sollten, einen Bürgerentscheid durchführen. Dann kam von der AfD der Einwand: Nein, das ist eine Suggestivfrage. – Daraufhin haben wir gesagt: Okay, wir streichen die Frage, einigen uns überfraktionell, und dann machen wir das. Wer hat diesen Bürgerentscheid komplett abgelehnt? Die AfD! Daran sieht man: Wenn Sie einen Bürgerentscheid aus Ihrer Sicht brauchen, dann fordern Sie ihn ein. Wenn es aber konkret wird, dann zucken Sie komischerweise zurück. (Beifall CDU, SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das ist die Realität bei uns vor Ort im Havelland. Ich erwähne das nur, weil Sie das Thema angesprochen haben. An dem, was Sie dann hier wieder gesagt haben, zeigt sich Ihre Doppelzüngigkeit. (Beifall CDU, SPD und BSW)
Daniel Münschke
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Meyer. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrter Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Antrag verfolgt ein berechtigtes Ziel, nämlich den Umwelt- und Ressourcenschutz beim Rückbau von Windkraftanlagen. Wir müssen aber auch die Umsetzbarkeit und den aktuellen Stand der Technik realistisch bewerten. Der Antrag verlangt, von heute auf morgen eine verpflichtende stoffliche Verwertung von Rotorblättern mittels Pyrolyseverfahren einschließlich Nachweispflichten für die Betreiber vorzusehen. Das klingt auf dem Papier gut, ist aber technisch noch nicht ausgereift und im industriellen Maßstab noch nicht realisierbar; es ist auch wirtschaftlich noch nicht darstellbar. Während sich Stahltürme, Betonfundamente und Kupferkabel relativ leicht recyceln lassen, ist das bei Rotorblättern viel aufwendiger. Meine Vorredner haben darauf schon hingewiesen. Genau deshalb sollten wir Forschung, Innovation und wirtschaftliche Lösungen fördern, statt überhastet gesetzlich vorzuschreiben, was technologisch noch in der Entwicklung steckt. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) 2025 33 Wie ich den Reden entnehmen konnte, sind wir uns einig, dass der Bedarf wachsen wird. In den nächsten 20 Jahren werden Zigtausend Rotorblätter anfallen, die entsorgt werden müssen. Das Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme in Norddeutschland entwickelt gerade zwei Pyrolyseverfahren. Es gibt zwar schon welche, aber der Fokus liegt darauf, die Rotorblattabfälle nicht nur als Füllstoffe zu verwenden, sondern möglichst eine Kreislaufwirtschaft zu betreiben, um die Fasern wiederzuverwenden, denn diese sind ja wertvoll. Wenn man diese Glas- oder Carbonfasern aufbereitet, kann man sie in Windturbinen oder Autokarosserien wiederverwenden – Füllstoff ist eine sehr minderwertige Verwendung –, upcyceln, könnte man sagen. Darüber hinaus werden weitere vielversprechende Recyclingverfahren wie hydrothermale Verfahren oder die Solvolyse erprobt, die insbesondere bei der Faserqualität bessere Ergebnisse liefern. Auch diese Verfahren sind noch in der Pilotphase und müssen sich hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Skalierbarkeit beweisen. Welches Verfahren sich am Ende durchsetzt, ist heute noch nicht abzusehen. Wir müssen die Ergebnisse abwarten. Besonders freut mich, dass im Industriepark Schwarze Pumpe letztes Jahr eine Kooperation von vier Hochschulen gestartet ist, um eine besonders moderne Kreislaufwirtschaft im Industriemaßstab zu entwickeln. Wenn alles nach Plan läuft, werden im nächsten Jahr Pilotanlagen für die Aufbereitungsverfahren und die Recyclingmaterialentwicklung in Betrieb genommen. Im vorliegenden Antrag wird ein Problem benannt, aber die vorgeschlagene Lösung Pyrolyse schränkt die Verfahren ein, obwohl wir uns noch in der Entwicklungsphase befinden. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es noch keine wirtschaftlich guten Lösungen hinsichtlich einer Kreislaufwirtschaft für die Rotorblätter, denn der Fokus muss auf einer Verbesserung der Qualität der zurückgewonnenen Fasern liegen, damit sie nicht nur als Füllstoff, sondern auch als strukturgebende Komponente eingesetzt werden können. Ich sehe im Moment auch keinen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Mein Vorredner hat es gesagt: Für die Rotorblätter besteht ein Deponieverbot. Es ist natürlich ein Problem, wenn sie in der Natur landen, das muss bekämpft werden. Das wird mit diesem Antrag aber nicht angegangen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Doch!) Zweitens gibt es schon einige Firmen, die die Fasern recyceln. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das reicht doch nicht! – Lars Hünich [AfD]: Zu Jacken?! Kann man daraus Pullunder machen?) Wie gesagt: Die Verfahren werden weiterentwickelt – und das ist auch notwendig. Außerdem braucht es aus unserer Sicht einen länderübergreifenden, bundesweiten Rechtsrahmen, um damit möglichst eine schadstoffarme Entsorgung und eine effiziente Wiederverwendung sicherzustellen. (Beifall BSW und SPD) Ich komme zum Schluss. Ihr Antrag ist in dieser Form – wie ich schon ausgeführt habe – nicht sinnvoll. Wir werden ihn deshalb ablehnen. (Lars Hünich [AfD]: Das ist aber schade!) 34 Landtag Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Mittelstädt das Wort. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne und im Digitalen! – Ja, heute ist mein Redetag, Herr Hünich. Ich bin auch ganz überrascht. Die Entwicklung hin zu einer ressourcenbewussten Kreislaufwirtschaft wird auch im Zusammenhang mit den Technologien der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle spielen. Wertvolle Ressourcen werden in vielen unterschiedlichen Bauteilen von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen eingesetzt. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 2024 der vorherigen Bundesregierung sieht in der Rohstoffzirkularität und in der Sicherung der Rohstoffversorgung bei Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien eines der zehn relevantesten Themenfelder. Bei der Herstellung und dem Aufbau von Windkraftanlagen werden große Mengen von mineralischen Rohstoffen für den Turm, seltene Erden, Kupfer und andere Metalle für elektrische Bauteile und weitere wichtige Rohstoffe, Ressourcen für Rotorblätter und andere Bauteile benötigt. In der Problemanalyse weist die Kreislaufwirtschaftsstrategie bisher tatsächlich ein Defizit in der Infrastruktur für das Recycling von Rotorblättern aus, (Lars Hünich [AfD]: Ach!) welche teilweise carbonverstärkte und glasfaserverstärkte Verbundstoffe enthalten. Ziel ist – das ist ganz klar definiert und formuliert –, bis zum Jahr 2040 eine hochwertige Verwertung und Weiterverwendung demontierter Rotorblätter sicherzustellen. Grundsätzlich ist die Weiterverwendung von Windkraftanlagen eine erste sinnvolle Sachoption, soweit das unter Einhaltung sämtlicher Sicherheitsbestimmungen zulässig erscheint. Die Gesamtbetriebszeit von mehr als 30 Jahren nach dem heutigen Erkenntnisstand ließe das zu. Auch die Zahlen für Brandenburg deuten darauf hin, dass bereits vor 2040 mit einer relevanten Anzahl an Rückbauprojekten von Windkraftanlagen zu rechnen ist. Ich finde nicht, dass das alles Quatsch ist – um Gottes willen. (Vereinzelt Beifall AfD) Das will ich hier vehement zurückweisen. Denn zum gegebenen Zeitpunkt haben wir tatsächlich nur ein unzureichend funktionierendes Recyclingverfahren – das ist in der Tat so. Die Kreislaufwirtschaft besteht nicht nur darin, dass wir schreddern und das der Zementindustrie zuführen, nein, wir müssen den gesamten Kreislauf betrachten. Und ja, in der Tat sind die Fachabteilungen unseres Ministeriums seit einigen Jahren im intensiven fachlichen Austausch mit den relevanten Akteuren der Branche und tauschen sich mit den für den abfallrechtlichen Vollzug verantwortlichen unteren Abfallwirtschaftsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aus. Deswegen kann ich die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem LfU und den Landkreisen nicht nachvollziehen. Wir sind auch mit anderen Bundesländern eng im Kontakt, um mögliche Entsorgungswege, andere Recyclingverfahren zu eruieren und auf ihre tatsächliche Eignung zu prüfen. Die gerade geschilderte Vorgehensweise zeigt die richtige Strategie der Landesregierung auf, im Konsens mit den in der Verwertungskette beteiligten Marktteilnehmern sowie mit anderen Bundesländern eine gemeinsame, zukunftsorientierte Basis für ein Recyclingsystem zu erarbeiten, das sowohl die technischen als auch die ökonomischen Aspekte im Detail bewertet. Wir sind klug beraten, die bis 2040 verbleibende Zeit zu nutzen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und uns nicht bereits heute auf bürokratische Gesetzesverfahren einzulassen, die an zukunftsfähigen, pragmatischen Systemlösungen vorbeigehen – insbesondere im Hinblick auf zukünftig zu erwartende Bundesinitiativen.
Daniel Münschke
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich bin fertig.
Daniel Münschke
Sie haben Ihren Abschlusssatz noch nicht gesagt, deswegen die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Günther zulassen. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Nein, lasse ich nicht. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir raten, den Antrag abzulehnen. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Damit kommen wir noch einmal zur antragseinbringenden Fraktion. Der Abgeordnete Kubitzki erhält das Wort. (Beifall AfD)
Steffen Kubitzki AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Kommen wir mal zu den einzelnen Abgeordneten: Wie gesagt, Herr Roick, Sie haben mich wahrscheinlich nicht richtig verstanden. Sie haben das Thema Rückstellungen angesprochen. Wir wissen selbst, was Rückstellungen sind. Wir haben dazu schon Anträge gestellt und wissen auch, dass die Rückstellungen, die damals festgelegt wurden, heute viel zu niedrig sind, (Beifall AfD) weil sich die Baukosten, die Baupreise permanent erhöht haben. Aber da geht es nicht um Rückstellungen. Ich bin der Ministerin für ihren ordentlichen Beitrag dankbar – sie hat gesagt, dass wir demnächst, bis 2040, beim Recycling und bei der Entsorgung der Rotorblätter und Windkraftanlagen vielleicht doch ein kleines Problem haben werden. Mir geht es hier doch – das habe ich vorhin auch gesagt – nicht darum, dass wir sofort eine Lösung finden müssen. Wir wollen das Thema erst einmal anstoßen; wir wollen darauf aufmerksam machen. Herr Gursch, ich bin schwer enttäuscht. Was Sie hier so alles hineingebracht haben – „von Ideologie geprägt“, „Kampf gegen Windkraftanlagen“ und „Religion“. Sie haben hier Dinge rausgehauen, und das kurz vor dem Wochenende – (Heiterkeit AfD und CDU) das geht gar nicht. (Beifall AfD) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, da wünsche ich mir Saskia Ludwig zurück. Sie werden das auch noch verstehen. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie Lobbyist sind, aber es geht hier um die Sache. Frau Meyer, danke für Ihren Beitrag. Sie haben nicht mit Hass und Hetze losgelegt, sondern klipp und klar gesagt, was in dem Antrag nicht richtig ist. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Wie gesagt, wir wollen über das Verfahren sprechen. Ich kann damit leben, dass wir da vielleicht einmal schauen müssen, wofür wir uns entscheiden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Na ja!) Aber der Punkt ist doch – und das sage ich Ihnen jetzt noch einmal –: Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend nötig, und wir brauchen eine lückenlose Überwachung aller Rückbauaktivitäten, dokumentarisch und vor Ort. (Beifall AfD) Die Aktivitäten und Informationsflüsse zwischen den Behörden könnten beispielsweise von einer Stabsstelle Rückbau des Landesumweltamtes organisiert werden. Der Aufwand wäre den Gebühren der Eigentümer der rückzubauenden WKAs hinzuzurechnen. Wir können es aber auch ganz anders machen; auch das habe ich vorhin schon gesagt. Im Prinzip ist es mir egal, wie wir es machen, aber wir müssen das in den nächsten Jahren angehen, 2025 35 weil wir uns sonst alle gegenseitig angucken und fragen werden: Wo wollen wir mit dem Mist hin? (Lars Hünich [AfD]: Da hat er absolut recht, der Herr Kubitzki!) Wenn Sie sagen, dies oder das ist Fake – entschuldigen Sie bitte, wir haben Bilder gesehen: Windkraftanlagen wurden irgendwo eingebuddelt oder man hat versucht, sie in Tschechien zu entsorgen. Das gibt es nun einmal; das sind keine Fakes. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Jeder weiß, dass es in der Müllwirtschaft immer schwarze Schafe gibt. (Beifall AfD) Wir wollen nur, dass das ein bisschen überwacht wird. Wer überwacht zum Beispiel stillgelegte und herumstehende, verrottete Anlagen? Wer überwacht den Rückbau? Eine TÜV-Überwachung gibt es nicht, obwohl die WKA-Bauwerke riesenhoch sind. Wenn sie da herumstehen, interessiert das niemanden. Es gibt keine behördliche oder brancheninterne Unfall- und Havariedatenbank. Da müssen wir rangehen, und da werden wir rangehen. In der Sache werden wir auch einen nächsten Antrag stellen. Noch besser wäre es aber, wenn Sie vom BSW und von der SPD Ihre Umweltministerin fragen würden. Sie weiß auch, dass das Problem irgendwann auf uns zukommen wird. Stellen Sie beim nächsten Mal doch selbst einen Antrag, und dann stimme ich zu. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragender Beitrag!)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter …
Steffen Kubitzki AfD
Dann geht das …
Daniel Münschke
Finden Sie einen passenden Abschlusssatz, bevor das Wochenende komplett in die Hose geht?
Steffen Kubitzki AfD
Ja, der Schlusssatz lautet: Nach den langen Haushaltsverhandlungen, die nicht einfach waren, wünsche ich jedem ein schönes Wochenende. – Tschüss! (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) 36 Landtag
Daniel Münschke
Das ist in der Tat ein passender Schlusssatz; am Ende des nächsten Tagesordnungspunkts werde ich ihn sicherlich aufgreifen. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1150, (Lars Hünich [AfD]: Hervorragender Antrag!) „Verpflichtung zu einem stofflichen Recycling der carbonfaserhaltigen Rotorblätter und zu einer fachgerechten Entsorgung von Windkraftanlagen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! (Lars Hünich [AfD]: Oh, das ist knapp! Hätte ich nicht erwartet!) – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. (Unruhe) – Darf ich Sie noch um Ihre Aufmerksamkeit bitten, meine Damen und Herren? TOP 4: Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 2 des Petitionsausschusses Drucksache 8/1107 Es wurde vereinbart, keine Aussprache zu führen. Damit ist die Übersicht 2 des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen restlichen Arbeitstag so- wie ein angenehmes Wochenende und schließe hiermit die 16. Sitzung des Landtages Brandenburg. (Beifall der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Andreas Galau [AfD] – Lars Hünich [AfD]: Danke an das Ausschusssekretariat, die ganzen Mitarbeiter!) Ende der Sitzung: 12.45 Uhr Anlagen Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) 2025 37 Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 20.06.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 173 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Negative Auswirkungen für die Tourismuswirtschaft krautbahn nach Schmachtenhagen Der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) wechsel 2025/2026 Anpassungen des Angebots gekündigt wurde unter anderem die Einstellung RB 27 (Heidekrautbahn) nach Wensickendorf/Schmachtenhagen. anderem die Caravanserei in Schmachtenhagen, eröffnen soll. Die Einstellung des Bahnbetriebs, somit ein Rückschlag für den regionalen Tourismus. Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie im das Potenzial der Linie RB 27 für den regionalen speziell mit Blick auf die Caravanserei in Schmachtenhagen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Im Rahmen der für den SPNV in Brandenburg 2025/2026 Anpassungen des Angebots im Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit Linien Fahrten identifiziert, die weniger als zehn Die von Ihnen angesprochene Linie RB 27 schwankt über den Tag im Durchschnitt. Die Wochenendfahrten tenhagen weisen im Durchschnitt lediglich sechs Für die Caravanserei in Schmachtenhagen liegen Fahrgastpotenzial vor. Laut eigener Darstellung Rahmen der Caravanserei insbesondere Stellplätze Caravane. Daneben gibt es noch Tiny Häuser in der Regel mit dem eigenen Auto anreisen. Mit der Buslinie 805 der Oranienburger Verkehrsgesellschaft Liebenwalde) ist ein umfangreiches Angebot zur werktags als auch an den Wochenenden vorhanden. Die Anbindung von und nach Oranienburg (unter Rostock/Stralsund und S 1 nach Berlin) ist außerdem Eingegangen: 20.06.2025 / Ausgegeben: 20.06.2025 durch Abbestellung der Heidehatte angekündigt, dass zum Fahrplanim Regionalverkehr erforderlich sind. Andes Wochenendverkehrs auf der Linie des Davon betroffen ist unter die im Herbst als neuer touristischer Ort gerade an den Wochenendtagen, bedeutet Vorfeld ihrer Entscheidung zur Abbestellung Tourismus betrachtet und eingeschätzt - Minister für Infrastruktur und Landesplanung begrenzten Mittel sind zum Fahrplanwechsel Regionalverkehr erforderlich. Unter dem wurden auf unterschiedlichen Fahrgäste ausweisen. zwischen zwei und sieben Fahrgästen Basdorf-Wensickendorf-Schmach-Fahrgäste auf. keine Prognosen über das zu erwartende des Projekts im Internet entstehen im für motorisierte Wohnmobile und und Zeltplätze, deren Mieterinnen und Mieter (S Oranienburg-ZehlendorfÖPNV-Erschließung des Standorts sowohl anderem Anschluss zu RE 5 aus/nach weiterhin gewährleistet. Die Machbarkeitsstudie Schmachtenhagen-Oranienburg zum Fahrplanangebot im Jahr 2026 unberührt Halbjahr vorgesehen. - 2 bleibt von den Entscheidungen und ist weiterhin zur Durchführung im zweiten - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 174 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDUFraktion) Polizeibewerber und Sprachkompetenz Die Polizei steht angesichts wachsender Herausforderungen ständigem Druck, ausreichend qualifiziertes sprachliche Ausdrucksfähigkeit ein grundlegendes rechtssichere Dokumentation und Bürgerkontakt. weiterhin eine erhebliche Zahl an Bewerberinnen DeutschDiktat trotz bereits gesenkter Anforderungen. vor einem schleichenden Qualitätsverlust im Streifendienst. Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen der hohen Durchfallquote beim Diktat im Auswahlverfahren blick auf die Balance zwischen Qualitätssicherung Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Für diesen verantwortungsvollen Beruf wollen bzw. eine gute Polizistin sind vielseitige Anforderungen Mindestanforderungen erfüllt werden. Neben gesundheitlichen und sportlichen Anforderungen drucksfähigkeit wichtig für die polizeiliche Arbeit. Fähigkeit auch im Auswahlverfahren getestet. In den letzten Jahren lag der Anteil der Bewerbenden, wahlverfahren nicht bestanden haben, zwischen stellen, dass nur ein geringer Anteil der Bewerbenden Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens wird gangenen Jahren Anpassungen, auch im Rahmen petenzen, vorgenommen, beim Diktat hinsichtlich quote. Seit 2019 darf das Diktat innerhalb des Text gleicher Art und Güte wiederholt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass im Rahmen die Anforderungen erfüllen. Aktuell ist zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, rens – und damit auch die Prüfung der sprachlichen wertet und Vorschläge unterbreitet. Eingegangen: 20.06.2025 / Ausgegeben: 20.06.2025 in der inneren Sicherheit unter Personal zu gewinnen. Gleichzeitig ist die Kriterium für dienstliche Kommunikation, Medienberichten zufolge scheitert jedoch und Bewerbern im Auswahlverfahren am Die Gewerkschaft der Polizei warnt zieht das Innenministerium aus von Polizeibewerbern im Hin und Personalgewinnung? Minister des Innern und für Kommunales die wir die Richtigen. An einen guten Polizisten zu stellen. Es müssen daher gewisse ist gerade die sprachliche Aus Und genau aus diesem Grund wird diese die aufgrund des Diktats das Aus 12,5 und 15 Prozent. Insofern ist festzu am Diktat scheitert. regelmäßig überprüft. So wurden in den ver der Überprüfung der sprachlichen Kom des Umfangs und der zulässigen Fehler Bewerbungszeitraumes einmalig mit einem der Bestenauslese nicht alle Bewerbenden die alle Bestandteile des Auswahlverfah Voraussetzungen – überprüft und be Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 175 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDUFraktion) Digitalisierungsgesetz für das Land Brandenburg Mehrere Bundesländer darunter NordrheinWestfalen, haben in den vergangenen Jahren eigene Digitalisierungsgesetze Grundsätze, Zuständigkeiten und Standards für Verwaltung gesetzlich zu verankern. In Brandenburg Regelung. Ich frage die Landesregierung: Welche Haltung Digitalisierungsgesetzes für das Land Brandenburg gesetzlicher Regelungen in anderen Bundesländern Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Land Brandenburg besitzt wie die meisten mentGesetz, das am 24. November 2018 in Kraft 2024 geändert wurde. Sowohl die den Namen oder Namensbestandteil Verwaltungsdigitalisierungsgesetz tragenden Niedersachsens und Hamburgs wie auch die einschließlich des Brandenburgischen EGovernmentGesetzes Regelungsinhalte zur elektronischen Verwaltung mit den Bestimmungen des EGovernmentGesetz insbesondere auf den elektronischen Zugang der Identität oder relevanter Unterlagen EAktenführung oder die elektronische Informationsbereitstellung Die in den Vorbemerkungen des Fragestellers Brandenburg keine den Ländern NordrheinWestfalen, weiteren Ländern vergleichbaren Regelungen Wir werden das BbgEGovG evaluieren und fortschreiben, Zeit bleibt. Eingegangen: 20.06.2025 / Ausgegeben: 20.06.2025 Berlin und SchleswigHolstein eingeführt, um zentrale die digitale Transformation der öffentlichen existiert bislang keine vergleichbare vertritt sie zur Einführung eines eigenen vor dem Hintergrund entsprechender und eines möglichen Bedarfs im Land? Minister der Justiz und für Digitalisierung die anderen Länder und der Bund ein EGovern getreten ist und in den Jahren 2020 und Digital, Digitalisierungs oder Gesetze Bayerns, SchleswigHolsteins, übrigen EGovernmentGesetze der Länder weisen hinsichtlich ihrer einen hohen Grad an Übereinstimmung des Bundes (EGovG) auf. Dies trifft zur Verwaltung, den elektronischen Nachweis durch antragstellende Personen, die der Behörde zu. enthaltene Feststellung, wonach im Land Berlin und SchleswigHolstein oder existieren, trifft danach nicht zu. Im Gegenteil: sodass es stets auf der Höhe der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 176 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) AWS-Cloud-Zentrale in Potsdam: Risiken für und Stadtentwicklung? Kürzlich berichtete die Presse unter dem Titel Konzernen“ über die geplante Ansiedlung der dam. Dabei wurden erhebliche Bedenken hinsichtlich brauch und städtebaulicher Auswirkungen geäußert. Frage, wie die Landesregierung dieses Vorhaben menbedingungen getroffen wurden, um eine einseitige zu vermeiden. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie AWS-Cloud-Zentrale in Potsdam unter Berücksichtigung politischen und städtebaulichen Auswirkungen bedingungen zur Vermeidung einer einseitigen Konzern? Namens der Landesregierung beantwortet der Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung bewertet die geplante Ansiedlung grundsätzlich positiv. Nach derzeitiger Kenntnis weder energiepolitische noch städtebauliche Auswirkungen tionen zur Ausgestaltung liegen der Landesregierung AWS plant den Ausbau seiner Cloud-Dienste „AWS European Sovereign Cloud“. Diese richtet Unternehmen, die kritische Infrastrukturen Datenschutzanforderungen haben. AWS hat Cloud als unabhängige Cloud-Lösung in Hauptstadtregion Berlin ist AWS mit ForschungsAWS kündigte auf dem AWS Summit in Berlin samt Investitionen von mehreren Milliarden Euro Fokus auf Brandenburg plant AWS Investitionen European Sovereign Cloud. Am 03.06.2025 verkündete AWS zusätzlich, dass eine eigenständige Governance-Struktur erhält. Organisation und ein neues Betriebsmodell Eingegangen: 20.06.2025 / Ausgegeben: 20.06.2025 Datensouveränität, Energieversorgung „Wir bleiben eine digitale Kolonie von USeuropäischen AWS-Cloud-Zentrale in Potsdigitaler Souveränität, Energiever-Vor diesem Hintergrund stellt sich die bewertet - und welche vertraglichen Rah-Abhängigkeit von einem US-Konzern die geplante Ansiedlung der europäischen von Datensouveränität, energie- sowie im Hinblick auf vertragliche Rahmen-Abhängigkeit von einem US-amerikanischen Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und der AWS-Cloud-Zentrale in Potsdam sind aufgrund der Nutzung als Bürostandort zu erwarten. Konkrete Informaderzeit noch nicht vor. in Europa und startete im Oktober 2023 die sich insbesondere an Behörden und betreiben (KRITIS) oder hohe angekündigt, die AWS European Sovereign Europa auszubauen. Bereits in der und Rechenzentrumskapazitäten aktiv. am 16.05.2024 an, bis zum Jahr 2040 insgein Deutschland zu tätigen. Im speziellen von etwa 7,8 Milliarden Euro in die AWS das AWS Cloud-Projekt in Brandenburg Dazu wird AWS eine neue europäische für die AWS European Sovereign Cloud etablieren, mit einer neuen Muttergesellschaft Deutschland eingetragen sind. Zur Frage der Datensouveränität gilt: Jedes Unternehmen über die Speicherung seiner Daten. Eine Positionierung sätzlich nicht. Die Ansiedlung eines Wirtschaftsunternehmens dieses zugleich eine Auftragsbeziehung zum vielmehr im Wege von Vergabeverfahren vergeben. schlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten. - 2 und drei Tochtergesellschaften, die in entscheidet eigenverantwortlich seitens des Landes erfolgt grundim Land Brandenburg bedeutet nicht, dass Land begründet. Öffentliche Aufträge werden Selbstredend werden dabei alle ein-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 177 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Situation an der L 401 (Zeuthener Straße) Auswirkungen auf den Anwohnerverkehr Seit dem 15. Mai 2025 wird in Eichwalde (Landkreis schnitt der L401 (Zeuthener Straße) umgesetzt. der Godbersenstraße und der Schmöckwitzer wurde eine Behelfsspur eingerichtet, die durch Praxis wird diese jedoch regelmäßig durch Autofahrer kungslos. Die Schranke lässt sich zwar per Funksender defekt, was insbesondere den Rettungsverkehr Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet Geh- und Radweg eingerichteten Behelfsspur den motorisierten Individualverkehr im Hinblick kehrssicherheit sowie mögliche Maßnahmen bräuchlichen Verhaltens? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Verkehrssicherung entlang der Baustelle einmal täglich, kontrolliert. An Werktagen erfolgt Sofern festgestellt wurde, dass die Schranke Gewalteinwirkung verdreht wurde, wird diese jeweils instandgesetzt. Nach Kenntnis der Straßenbauverwaltung für Busse und Rettungsfahrzeuge vorgesehen durchgeführten Begehungen vor Ort wurde dies Die Beschilderung entspricht der verkehrsrechtlichen zuständigen Stellen geprüft und bestätigt. Ein Fehlverhalten durch den motorisierten missbräuchliche Nutzung der vorgesehenen nicht sanktioniert werden, da eine Überwachung ausschließlich der Polizei obliegt. Eingegangen: 20.06.2025 / Ausgegeben: 20.06.2025 in Eichwalde - zweiter Bauabschnitt und Dahme-Spreewald) der zweite Bauab-Dieser erfordert eine Vollsperrung zwischen Straße. Für Busse und Rettungsfahrzeuge eine Schranke gesichert werden soll. In der zur Seite gedreht und ist faktisch wiröffnen, doch das System ist häufig beeinträchtigt. sie die unberechtigte Nutzung der auf dem entlang der L 401 (Zeuthener Straße) durch auf Ursachen, Auswirkungen auf die Verzur wirksamen Unterbindung dieses miss-Minister für Infrastruktur und Landesplanung an der L 401 wird regelmäßig, mindestens eine zusätzliche zweite Kontrolle pro Tag. mutwillig geöffnet oder durch am selben Tag schnellstmöglich wieder funktionieren die Funksender, die sind, ordnungsgemäß. Bei den ebenfalls bestätigt. Anordnung und wurde von den Individualverkehr, insbesondere die Behelfsspur, kann von der Landesregierung und Ahndung solcher Verstöße
