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Robert Crumbach

20.06.2025 Sitzungen 8/16

Herr Berndt, das scheint mir ein Missverständnis zu sein. Deswegen finde ich es gut, dass Sie die Frage stellen. Wir legen nicht jetzt die Höhe der Verschuldungsmöglichkeit für 2027, 2028 oder 2029 fest. Was wir tun, ist, dass wir die Berechnungsmethode festlegen; diese verändern wir. Wir werden die Projektionen, die in diesem Jahr folgen, in die Berechnung einbeziehen, wir werden die Projektionen, die im Jahr 2026 erfolgen, in die Berechnung einbeziehen und dies gegebenenfalls auch 2027, 2028, 2029 – wann auch immer – tun. Aus diesen Projektionsdaten der Bundesregierung wird sich dann der konkrete Spielraum ergeben. Bei einer steigenden und besser werdenden Wirtschaftslage wird dieser Spielraum für uns selbstverständlich geringer werden, und irgendwann wird der Zeitpunkt eintreten, an dem wir die Kredite dann auch zurückzahlen müssen. (Beifall BSW und SPD)

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