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Christian Dorst

BSW 20.06.2025 Sitzungen 8/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute freue ich mich darüber, dass die parlamentarischen Beratungen über den Doppelhaushalt 2025/2026 endlich zum Abschluss kommen. Das heißt aber nicht, dass wir uns in den kommenden Wochen und Monaten nicht weiter über finanzpolitische Themen austauschen müssen. Die Herausforderungen werden uns mit Sicherheit bis zum Ende der Wahlperiode begleiten. So beobachte ich mit großer Aufmerksamkeit die finanzpolitischen Entwicklungen beim Bund, Stichwort: Investitionsbooster. Die seitens der Bundesregierung für die Wirtschaft geplanten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen werden sich auf die Einnahmenseite des Landes Brandenburg und vor allem unserer Städte und Gemeinden unmittelbar negativ niederschlagen. Rekordausgaben in Höhe von rund 16,84 und 17,4 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 sind weiß Gott kein Sparhaushalt. Sie sind das Ergebnis intensiver Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen, aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden – Meilensteine nicht nur für das Parlament, sondern in erster Linie für die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Zur finanzpolitischen Wahrheit gehört jedoch auch, dass bei der Vielzahl von Politikfeldern nicht alle wünschenswerten Maßnahmen finanzierbar sind. Es war aus meiner Sicht auch richtig und wichtig, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss eine zweite Anhörung zur geplanten Änderung des Paragrafen 18a der Landeshaushaltsordnung zur Aufnahme der konjunkturbedingten Schulden durchgeführt haben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Doch, Sie haben’s bloß nicht verstanden. (Beifall BSW und SPD – Lachen bei der AfD) Wir konnten feststellen, dass die angehörten Sachverständigen allesamt die Auffassung vertreten, dass eine Änderung des bestehenden Verfahrens notwendig ist. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber nicht diese, Herr Dorst!) – Dazu können wir später kommen. – Unterschiedliche Meinungen gab es zum Bewertungszeitraum des in Anwendung zu bringenden Glättungsverfahrens. Der Sachverständige der CDU-Fraktion, Herr Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft, plädierte für vier Jahre; (Dr. Jan Redmann [CDU]: Und die Bundesbank!) der vom Finanzministerium vorgeschlagene Zeitraum von zehn Jahren wurde von Prof. Dr. Achim Truger vom Institut für Sozioökonomie der Universität Duisburg-Essen und von Prof. Tom Krebs von der Universität Mannheim für vertretbar gehalten. Die BSW-Fraktion folgt dem Vorschlag eines zehnjährigen Bewertungszeitraums, um die bestehende negative Konjunkturlage mit unserer Haushaltspolitik nicht zu verschärfen und der konjunkturellen Entwicklung entgegenwirken zu können – das ist eigentlich normales staatspolitisches Handeln. (Beifall BSW und SPD) Wenn es wieder besser läuft, müssen die Kredite getilgt werden; so geben es das Symmetriegebot der Verfassung und die Landeshaushaltsordnung vor. Dass man seitens der CDU-Fraktion diesbezüglich anderer Auffassung ist, haben wir zur Kenntnis genommen.

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