Jouleen Gruhn
Der Pakt für den Rechtsstaat ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zu Verbesserung der Ausstattung von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei in Deutschland verpflichtet haben. Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr bezüglich einer Fortsetzung des Paktes für den Rechtsstaat für die Berlin-Brandenburgische Sozialgerichtsbarkeit vor bzw. wie kann die Verbesserung der Ausstattung erreicht werden?
