Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie, alle Abgeordneten des Landtages Brandenburg, die Vertreter der Regierung, die Vertreter der Landtagsverwaltung, die Vertreter der Presse hier im Saal und alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns am Livestream dieser wichtigen Sitzung folgen. Ich begrüße Sie zur 16. Sitzung des Landtages Brandenburg und darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Abstimmung über die Tagesordnung bitten. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass Tagesordnungspunkt 2 in Gebärdensprache übersetzt wird. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige Abwesenheit von Herrn Abgeordneten Hanko angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/744 3. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung Drucksache 8/1240 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 3. Lesung Drucksache 8/1322 in Verbindung damit: Haushaltsbegleitgesetz zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 - HBeglG 2025/2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/746 3. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung Drucksache 8/1231 (Neudruck) 2025 3 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 3. Lesung Drucksache 8/1323 Ich eröffne die Aussprache, und als Erster spricht der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Herr Abgeordneter Janke, bitte. (Beifall AfD) Falk Janke (Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Heute stehen wir vor der finalen Entscheidung, den Haushalt 2025/2026 zu beschließen. Das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz sind das Fundament für die finanzielle Planung unseres Landes in den Jahren 2025 und 2026 und bestimmen, wie unsere Steuergelder eingesetzt werden, um das Leben unserer Bürger und Bürgerinnen zu verbessern. Ich muss eigentlich nicht betonen, wie wichtig eine verantwortungsvolle Haushaltsführung ist, um nachhaltige Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und Sicherheit zu gewährleisten. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Mittel effizient und transparent zu verwenden, damit wir die Zukunft unseres Landes sichern. Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen kam in diesem Jahr dabei die besondere Aufgabe zu, neben dem Haushaltsgesetz über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 zu beraten. Mit einem solchen Begleitgesetz werden die im Landeshaushalt eingeplanten Änderungen an anderen Gesetzen nachvollzogen. Die Befassung mit zwei Gesetzentwürfen hat die Messlatte für die Beratungen im Ausschuss noch einmal angehoben. Dies hat sich auf die Länge der Beratungen und die Anzahl der Anhörungen im Ausschuss ausgewirkt. Dazu ein paar Daten und Statistiken, denn der Ausschuss für Haushalt und Finanzen arbeitet naturgemäß mit Zahlen: Insgesamt hat der Ausschuss (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) zwei mündliche und eine schriftliche Anhörung mit insgesamt elf Anzuhörenden sowie den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Die reine Anhörungsdauer betrug 885 Minuten, also ca. 15 Stunden. An der ersten Anhörung im April nahmen auch Abgeordnete aus den anderen Fachausschüssen teil, was die Diskussion durchaus bereichert hat. Dafür danke ich den Kolleginnen und Kollegen aus den mitberatenden Ausschüssen. Ein Schwerpunkt der Anhörungen lag auf der Novellierung der Landeshaushaltsordnung, insbesondere auf der geplanten Änderung von § 18a LHO. Diese Regelung enthält Details zur Ausgestaltung der sogenannten Ex-ante-Konjunkturkomponente, die Auswirkungen auf die Errechnung der zulässigen Kreditaufnahme des Landes hat. Im Ergebnis entschied der Ausschuss mehrheitlich, den Glättungszeitraum für die Konjunkturkomponente auf 10 Jahre festzulegen. Im Gesetzentwurf der Landesregierung war noch die Formulierung „bis zu 10 Jahre“ enthalten, was theoretisch einen ständigen Wechsel des Berechnungsverfahrens ermöglicht hätte. Aus Sicht der Opposition wären darüber hinaus weitere Änderungen an der genannten Regelung erforderlich gewesen; die 4 Landtag entsprechenden Änderungsanträge allerdings fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Zurück zu den Zahlen: Insgesamt wurden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung 285 Änderungsanträge eingebracht. Davon entfielen 189 auf die Opposition. Genau gesagt kamen 123 Änderungsanträge von der AfD und 66 von der CDU, 80 entfielen auf die Koalition und sieben Änderungsanträge wurden gemeinsam von der SPD-, der BSW- und der CDU-Fraktion gestellt; neun Änderungsanträge entfielen auf die Präsidentin des Landtages. Alle Änderungsanträge wurden im Ausschuss beraten. Die allermeisten Änderungsanträge waren zuvor bereits in den mitberatenden Fachausschüssen erörtert worden. Allerdings setzten die Fraktionen unterschiedliche Prioritäten, was die Titelansätze und deren Deckung mit anderen Haushaltstiteln anbelangt. Kurz gesagt: Was der einen Fraktion zu viel ist, ist der anderen dort zu wenig. Die Einzelheiten können Sie jeweils in den vorliegenden Beschlussempfehlungen nachlesen. Der Umfang der Änderungsanträge ist aber nicht nur Beleg für den immensen Aufwand in den Ausschüssen, sondern zeigt auch die tiefgründige Beschäftigung mit dem Haushalt in den Fraktionen, die die Änderungen erarbeitet und in den Haushaltsausschuss eingebracht haben. Über die eingebrachten Änderungsanträge wurden auch die Ergebnisse aus der Mai-Schätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ berücksichtigt. Im Ergebnis der Beratungen im Haushaltsausschuss erhöhten sich die Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung um knapp 155 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025 und um knapp 30 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026. Es wurden drei zusätzliche Stellen für die vom Landtag eingesetzte Enquetekommission zur Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ausgebracht. Im Vergleich zu früheren Haushalten sind dies zurückhaltende Erhöhungen. Dennoch hat der Gesetzentwurf durch die Beschlüsse des Haushaltsausschusses inhaltliche Änderungen erfahren. Auch die Schwerpunkte wurden anders gesetzt, als die Landesregierung es mit ihrem Entwurf vorgegeben hat. So soll die von der Landesregierung geplante Streichung von § 17 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz zum Familienleistungsausgleich nicht umgesetzt werden. Dies war den Kommunen ein wichtiges Anliegen. Kritisch bleibt jedoch der Vorwegabzug von der Verbundmasse 2026 in Höhe von 77 Millionen Euro, der neu eingesetzt wurde. Ich muss angesichts der Zeit jetzt kürzen. Die Proteste von Verbänden lasse ich weg. Schließlich möchte ich noch danken: Mein Dank gilt Ihnen allen, daneben auch den Beschäftigten in den Fraktionen und allen mit dem Haushalt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und Behörden. Ich danke den Ressortchefinnen und -chefs und den Behördenleiterinnen und -leitern, die uns in den Ausschüssen Erläuterungen gegeben und unsere Fragen beantwortet haben. Insbesondere danke ich meinem Stellvertreter, Herrn Vogelsänger. Sie haben sich wieder mit Engagement eingebracht und einen Teil der Ausschusssitzungen geleitet. Es ist kein Geheimnis, dass wir beide uns im Verfahren zu den Anhörungen und der Vorbereitung der Ausschusssitzungen kollegial abgestimmt und ergänzt haben. (Allgemeiner Beifall) Schließlich – letzter Satz – muss und möchte ich auch den Kolleginnen vom Ausschusssekretariat für ihre kompetente und rechtsförmliche Zuarbeit recht herzlich danken. Es ist hier erwähnenswert, dass dieses Ausschusssekretariat mit Blick auf das wohl rekordverdächtige Anhörungsverfahren, das wir dieses Jahr in unserem Ausschuss hatten, vor unerwartete Herausforderungen gestellt wurde. Sie haben mit außerordentlichem Fleiß und Bravour alle Fristen und alle unsere Begehren erfüllt. Dafür danke ich ganz herzlich. (Allgemeiner Beifall)
