Andreas Galau
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Frau Balzer, das ist das Problem, wenn man nur selektiv zuhört, sich die Rosinen herauspickt und das Gehörte auch noch verdreht, wie man will. Wenn ich von Taschenspielertricks rede, geht es hauptsächlich um die Neuverschuldung, über die wir hier sprechen. (Beifall AfD) Es geht nicht nur um die globale Minderausgabe, die wir immer schon hatten und die selbstverständlich immer wieder als Deckungsquelle herangezogen wird. Die Frage ist nur, wie man es tut; genau das ist der Punkt. Darüber habe ich geredet. (Beifall AfD) Nichtsdestotrotz geht es heute hauptsächlich um den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, zumindest von meiner Seite aus. Dazu haben wir noch einen Änderungsantrag eingebracht. Auf jeden Fall ist das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 ein Gesetzentwurf, der in seiner Wirkung weit über das hinausgeht, was in der Drucksache steht. Was die Koalition hier vorgelegt hat, bedeutet nichts weniger als einen fundamentalen Kurswechsel in der brandenburgischen Finanzpolitik, und zwar in eine Richtung, die wir als unverantwortlich und perspektivlos ablehnen müssen. Genau deshalb legen wir Ihnen unseren berichtigenden Änderungsantrag zu Ihrem Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz vor – übrigens das erste seit zehn Jahren. Der zentrale Streitpunkt in Ihrem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes ist der überarbeitete § 18 der Landeshaushaltsordnung. Die Landesregierung will sich hier einen neuen, eigenen Mechanismus zur Bestimmung der sogenannten Ex-ante-Konjunkturkomponente schaffen. Mit anderen Worten: Sie will sich auf dem Papier eine Wirtschaftskrise herbeirechnen – Herr Dr. Berndt hat es am Mittwoch schon gesagt –, um sich kreditfinanzierte Handlungsspielräume zu schaffen, die mit der konjunkturellen Realität nur wenig zu tun haben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Trick, Frau Balzer!) – Genau, das ist der Trick. – Die Kritik namhafter Sachverständiger in der Anhörung war unmissverständlich. Lassen Sie mich 8 Landtag mit Prof. Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft beginnen: Er hat klargestellt, dass die geplante zehnjährige Glättung der Potenzialwachstumsprognose die Gefahr birgt, die Symmetrie der Schuldenregel dauerhaft zu verletzen. Mit anderen Worten: Eine Kreditaufnahme, die in der Krise erlaubt ist, würde im Aufschwung nicht automatisch durch Tilgung ausgeglichen. Die Schuldenbremse wird damit ausgehebelt. Boysen-Hogrefe bezeichnete das geplante Verfahren als „ohne Beispiel“. Keine internationale Organisation, keine Zentralbank – nicht einmal die Bundesbank – nutzt ein vergleichbar langes Glättungsverfahren. Das Ergebnis ist eine künstlich überhöhte Produktionslücke und damit ein maximal erhöhter Kreditrahmen. Statt weiter, wie bisher, den Regeln des Bundesmodells zu folgen, schafft sich Brandenburg ein eigenes Modell, das – ich sagte es bereits – mit der Realität wenig zu tun hat. Es ist ein konjunkturpolitisches Luftschloss mit direkter Wirkung auf die Verschuldung. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages warnt in seinem Gutachten zu Recht vor der hohen Manipulationsfähigkeit des neuen Verfahrens. Es erlaubt eine politisch motivierte Prognosemanipulation zur Maximierung von Kreditspielräumen. Damit verabschieden Sie sich von einer der zentralen Ideen der Schuldenbremse: der Trennung zwischen konjunktureller Reaktion und struktureller, langfristiger Verantwortung. Sie, werte Landesregierung, wollen sich Manipulationsinstrumente schaffen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre ideologiegeleitete, verantwortungslose Wirtschafts- und Energiepolitik weiterzubetreiben. Die Steuerzahler, die die Risiken tragen, sind Ihnen dabei schlicht egal. Noch klarer wird die Dimension, wenn wir die Zahlen betrachten: Nach bisheriger Regelung liegt der maximal zulässige Kreditspielraum bei etwa 580 Millionen Euro. Ihr neues Verfahren würde diesen Rahmen auf bis zu 3,7 Milliarden Euro bis 2028 erweitern – eine Versechsfachung. Das ist keine konjunkturelle Flexibilität, das ist eine Kreditaufnahme-Orgie auf Kosten kommender Generationen. (Beifall AfD) In der Anhörung vor dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vergangene Woche verteidigte der von Ihnen bestellte und leider etwas einseitig gebriefte Gutachter Prof. Achim Truger das neue Verfahren. Er verwies auf die wirtschaftliche Ausnahmesituation und auf mögliche künftige Aufschwünge. Das Problem ist: Die Hoffnung auf einen Aufschwung ersetzt keine fiskalische Verantwortung. Truger selbst räumte ein, dass ein solcher Weg nur bei dauerhafter Anwendung und wissenschaftlicher Begleitung zu rechtfertigen ist. Aber, meine Damen und Herren, wo ist denn diese wissenschaftliche Kontrolle? Wo ist das transparente Kontrollkonto, das Prof. Boysen-Hogrefe zu Recht forderte? Ein weiterer von Ihnen, werte Koalition, bestellter Gutachter, Prof. Tom Krebs, bezeichnete diese Methode in der Anhörung zwar als „ökonomisch plausibel“, weil die Zukunft unsicher sei – aber gerade diese Unsicherheit ist der Grund dafür, dass man sich auf bewährte Verfahren verlassen sollte, und kein Grund, diese auszuhebeln. Die Unklarheit darüber, ob es sich um einen konjunkturellen Abschwung oder eine strukturelle Wachstumsschwäche handelt, ist keine Einladung zur Verschuldung, sondern ein Aufruf zur Haushaltsdisziplin. (Beifall AfD) Diesen Aufruf Ihres eigenen Gutachters zur Haushaltsdisziplin lassen Sie, meine Damen und Herren, aber im Brandenburger Walde verhallen. Auch die CDU hat in der von ihr beantragten Anhörung ihre Bedenken geäußert. Sie kritisierte die methodischen Unklarheiten, die asymmetrische Wirkung der Glättung und den massiven Verschuldungsspielraum. Doch leider, liebe CDU, bleiben Sie dabei ambivalent, liefern uns keine klaren Alternativen, kein Ausgabenmoratorium, keine Vorschläge zur Priorisierung. Damit ist Ihre Kritik halbherzig und ausschließlich taktischer Natur. Wenn Sie, liebe Kollegen von der CDU, nicht ausschließlich taktieren und Ihren letzten Wählern vorgaukeln wollen, dass Sie zur Opposition gehören, können Sie das mit der Annahme unseres Änderungsantrages heute beweisen. Ich komme zu einem anderen Thema: Bürokratieabbau. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Wir als AfD-Fraktion wollen mit unserem Antrag erreichen, dass im Hinblick auf § 17a der Landeshaushaltsordnung die Personalbedarfsplanung für alle Ressorts zentralisiert bleibt. Mehr noch: Die Ministerialverwaltung und ihre nachgeordneten Landesämter sollen jährlich 2 % der befristeten Verwaltungsstellen streichen, sukzessive digitale Lösungen einführen, um Routineaufgaben zu erleichtern, und einen jährlich zu aktualisierenden Stellenabbauplan vorlegen. Wir brauchen einen schlanken Staat und vor allem mehr Effizienz. SPD und BSW wollen aber anscheinend das Erfolgsmodell des damaligen SPD-Ministers Rainer Speer rückabwickeln, das dem Brandenburger Steuerzahler seit seiner Einführung 2006 erhebliche Kosten eingespart hat. Sie gaukeln den Wählern einerseits mit der Reform der Vergabeordnung Bürokratieabbau vor, wollen aber gleichzeitig beim Ausbau der Landesverwaltung freie Hand haben – wieder einmal Wählertäuschung, aber nicht mit der AfD, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Die „Märkische Allgemeine“ bringt in ihrem Artikel vom 16. Juni die politische Realität auf den Punkt: Der Bund entlastet die Wirtschaft durch seine Steuerpolitik – oder hat es zumindest vor. Die Länder verlieren Einnahmen und versuchen, die Lücke durch Schulden zu schließen. Nun setzt die SPD-geführte Landesregierung auf maximale Verschuldungsspielräume – das habe ich schon gesagt – und die CDU auf kosmetische Kritik. Der Steuerzahler bliebe auf der Strecke – wenn es nicht uns von der AfD mit unserem vorliegenden konsequenten Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz als seine letzte Hoffnung gäbe. (Beifall AfD) Nicht nur der Steuerzahler, auch unsere Brandenburger Kommunen werden spätestens ab 2027 massiv unter Druck geraten. Sie haben vor, die steuerliche Verbundmasse nur noch 2025 und 2026 nicht anzurühren. Was folgt danach – und dann noch bei geringeren Umsatz- und Gewerbesteuereinnahmen? Sie bedienen sich seit Jahren bei den Kommunen, indem Sie die Konnexitätsverpflichtungen bei sozialen Pflichtaufgaben, aber vor allem bei der Flüchtlingsunterbringung schlicht ignorieren. Sehenden Auges betreiben Sie die Aushöhlung der kommunalen Handlungsfähigkeit, insbesondere ab 2027. Sagen Sie mal, schämen Sie sich eigentlich gar nicht vor der kommunalen Familie, deren Verbundenheit Sie sonst doch immer so betonen? Mit der geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes droht den Kommunen nach 2026 eine strukturelle Schlechterstellung. Die neue Berechnungssystematik verringert den Anteil der Kommunen an den Gesamtsteuereinnahmen des Landes dauerhaft und trägt damit zu einer schleichenden Aushöhlung ihrer Finanzkraft bei. Diese Entwicklung fällt zeitlich mit einer weiteren gefährlichen Entwicklung zusammen: mit den massiven Steuerentlastungen für Unternehmen auf Bundesebene, insbesondere durch Sonderabschreibungen und Investitionsanreize. Was auf Bundesebene als konjunkturpolitisches Instrument gefeiert wird, entzieht den Kommunen vor Ort realverfügbare Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer. In Brandenburg rechnet man mit jährlichen Einbußen von bis zu 340 Millionen Euro. Die Kommunen müssen dabei zusehen, wie ihnen die Mittel für Schulen, Kitas, Straßen und soziale Daseinsvorsorge unter den Händen zerrinnen – und das bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Diese doppelte Belastung, weniger Mittel aus dem Landesfinanzausgleich – nicht Länderfinanzausgleich, nicht verwechseln – und sinkende Einnahmen aufgrund der Bundespolitik, ist brandgefährlich. (Beifall AfD) Sie unterminiert die kommunale Selbstverwaltung und verschärft die Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Regionen. Die geplanten Ausgleichsmechanismen, unter anderem aus dem Sondervermögen des Bundes, reichen nicht aus, um den Schaden zu kompensieren. (Beifall AfD) Stattdessen wird der Schwarze Peter an die kommunale Ebene weitergereicht. Investitionen müssen verschoben, freiwillige Leistungen gekürzt, Pflichtaufgaben mit weniger Personal erledigt werden. Die Bürger werden noch stärker zur Kasse gebeten, ob für Parktickets oder Verwaltungsleistungen. Auch das ist nicht nur unsozial, sondern auch demokratieschädlich. Deswegen: Wir fordern einen fairen und verfassungskonformen Finanzausgleich ab 2027 und eine klare Kompensation für alle kommenden Einnahmeverluste aus Bundesentscheidungen – sonst bricht uns die Basis funktionierender Daseinsvorsorge weg. (Beifall AfD) Doch unser Änderungsantrag will nicht nur die geplante Haushaltssystematik heilen, er zielt auch auf die Inhalte ab, insbesondere auf die geplanten Maßnahmen im Bildungs- und Kitabereich, die eine schleichende Aushöhlung öffentlicher Standards darstellen. In Artikel 4 Ihres Gesetzentwurfes wird das sogenannte Dritte Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der Kinder- und Jugendhilfe aufgeweicht. Die ursprünglich geplante Verbesserung des Betreuungsschlüssels wird gestrichen. Die Ersparnis für das Land beträgt 12,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und ab 2026 33,8 Millionen Euro jährlich – doch auf wessen Kosten? Auf Kosten der Kinder, der Eltern und des ohnehin überlasteten Betreuungspersonals. Das ist nicht nur ein bildungspolitischer Rückschritt, sondern auch schon wieder massive Wählertäuschung, denn noch im Wahlkampf 2024 haben sich SPD, CDU und Grüne mit diesen 2025 9 geplanten Verbesserungen geschmückt. Sie lobten sich für ihre Fortschritte bei den Personalschlüsseln, und nun streichen sie einfach stillschweigend die Umsetzung – eigentlich unfassbar. Noch gravierender sind die Einschnitte im Schulbereich. Artikel 13 des Gesetzentwurfes sieht eine Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte um eine Stunde vor. Grundschullehrer müssen künftig 28 Stunden unterrichten, bei allen anderen sind es 26 Stunden pro Woche. Der Kollege Hohloch hat das ja schon in der Haushaltsdebatte erwähnt. Das sind nicht nur vier zusätzliche Unterrichtsstunden pro Monat, wie Ministerpräsident Woidke beschwichtigend behauptete, nein, es sind vier Stunden plus Vor- und Nachbereitung. In der Praxis bedeutet das eine zusätzliche Arbeitsbelastung von rund acht Stunden monatlich – natürlich mal wieder ohne Lohnausgleich. (Beifall AfD) Die Begründung ist fadenscheinig: Brandenburg müsse Lehrer einsparen, heißt es. Die Maßnahme ersetze rechnerisch 800 Vollzeitstellen und bringe 70 Millionen Euro Einsparungen pro Jahr – aber zu welchem Preis? Wir wissen, wie schwierig es jetzt schon ist, Lehrer für Brandenburg zu gewinnen. Mit der Erhöhung verliert das Land seinen einzigen Standortvorteil: die im Bundesvergleich niedrige Pflichtstundenzahl. Brandenburg wird für Lehrer noch unattraktiver. Gerade in den ländlichen Regionen wird sich die Personalnot dadurch weiter verschärfen. Auch die vermeintlichen Entlastungsmaßnahmen – weniger Klassenarbeiten, weniger Lehrerkonferenzen, der Wegfall von Abschlussprüfungen in der 10. Klasse – sind bestenfalls symbolisch. Die wirkliche Arbeitsbelastung entsteht im Alltag: durch Elternkommunikation, Inklusion, Integration, Dokumentation, Evaluation. Keine KI der Welt, meine Damen und Herren, wird ihnen diese Aufgaben abnehmen können. Mit Artikel 11 – ich rausche jetzt nur noch durch den Rest des Haushaltsbegleitgesetzes – wollen Sie ein duales Masterstudium einführen. Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist an sich sinnvoll, aber es wird nicht erwähnt, dass das Mentoring eine zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte darstellt. Zusätzliche Stunden? – Fehlanzeige. Es ist kein Ausgleich vorgesehen. Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes reduziert zwar die Mindestanzahl der Lehrerkonferenzen von sechs auf vier pro Schuljahr – ein kleiner Fortschritt –, insgesamt werden die Einschnitte aber bei Weitem nicht kompensiert. Sehr geehrte Kollegen! Dieses Haushaltsbegleitgesetz ist ein Irrweg. (Beifall AfD) Es legt die Axt an die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse. Es schafft ein konjunkturpolitisches Schattenhaushaltsrecht. Es ist der Einstieg in einen massiven Bürokratieausbau. Es spart an der frühkindlichen Bildung, es überlastet unsere Lehrer, und es basiert auf Hoffnung statt auf Verantwortung. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der § 18 der Landeshaushaltsordnung in seiner bisherigen verfassungsgemäßen Form beibehält. Wir fordern, dass die geplanten Kürzungen im Bildungsbereich gestrichen werden, und wir fordern eine ehrliche, strukturelle Debatte über Prioritäten, Ausgabenkontrolle und Verwaltungseffizienz. (Beifall AfD) 10 Landtag Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – aus Verantwortung für Brandenburg, aus Respekt vor den nächsten Generationen und aus Ehrlichkeit gegenüber den Menschen in diesem Land! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
