Daniel Freiherr von Lützow
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Sie sagten gerade, es ergehe ein Vorbescheid. Dieser Vorbescheid sieht aber folgendermaßen aus: Er ist das Ergebnis einer Prüfung einer von 21 Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz, wie Sie gesagt haben. Der Vorhabenträger, der diese Prüfung haben möchte, gibt auch noch vor, welche dieser Maßnahmen geprüft wird. Geben Sie mir recht, wenn ich als Kommunalvertreter behaupte, dass die Bezeichnung „Vorbescheid“ für unsere ehrenamtlichen Kommunalvertreter absolut irreführend ist, weil sie dann denken, dass das Land definitiv schon Entscheidungen getroffen hat? So treten die Herren der Firma Energiequelle jedenfalls auf. – Danke.
