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Britta Müller

20.06.2025 Sitzungen 8/16

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Prof. Schierack, zu Ihrer Anfrage bezüglich der Leerfahrten: Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage im Mai ausführte, haben sich der Landkreistag, die Landkreise Barnim, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland und die Kostenträger erst einmal zu bilateralen Gesprächen getroffen, was ich sehr begrüße. Wir sehen also, sie sind in einen intensiven Verhandlungsprozess getreten. Ein Ziel bei den Terminen ist es auch, dass die Kostenträger und die acht Landkreise für die Träger eine Grundlage für eine Kosten- und Leistungsrechnung im Rettungsdienst schaffen; denn es ist bislang nicht gelungen, dies im Einklang mit den Rettungsdienstgebühren zu erzielen. Ich übernehme, wie Sie wissen, an dieser Stelle eine moderierende Rolle. Die explizite Frage nach der Berücksichtigung von Leerfahrten und Fehleinsätzen ist in den Gesprächen aber zurückgestellt worden. Hintergrund ist eine ausstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zum Rettungsdienst in Teltow-Fläming. Aber bereits im November letzten Jahres hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland betreffend entschieden, dass die Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, sämtliche Fehlfahrten im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan zu erstatten. Wörtlich wird in der Urteilsbegründung aufgeführt – ich zitiere –: Eine Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme dieser Gebühren besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V nicht. Insgesamt konnten die Verhandlungspartner bislang also keine abschließende Einigung zur Thematik der Leerfahrten – sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze im Sinne von § 4 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan – erzielen. Ich möchte aber betonen, dass die Landesregierung hier nicht nur darauf wartet, dass sich zwei Parteien einigen. Wir denken auch an Alternativen. Sollte sich hierzu wider Erwarten keine Einigung ergeben, müssen wir über eine andere Systematik für die Problemlösung nachdenken und uns auf eine solche einigen. In dem von Bundesministerin Nina Warken für dieses Jahr angekündigten Entwurf für das Gesetz zur Notfallversorgung, in dem eine klare Regelung zu den Fehlfahrten getroffen werden soll, soll vorgesehen werden, dass auch Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können. Diesen Entwurf würden wir unterstützen und auch auf eine rasche Verabschiedung drängen. Sollte das Bundesgesetz so nicht kommen – auch das müssen wir ins Auge fassen –, müssten wir über landesrechtliche Regelungen, zum Beispiel Schiedsverfahren, nachdenken, um Instrumente für die schnellere Herbeiführung von Ergebnissen in der Hand zu haben.

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