Christian Dorst
Gut, Herr Berndt – oder Sie melden sich noch einmal, kurz vor Schluss. – Dann verbleiben wir so; ich kündige es an. (Heiterkeit) Dass man seitens der CDU-Fraktion diesbezüglich anderer Auffassung ist, haben wir zur Kenntnis genommen. Nur so viel: Ob ein Haushalt verfassungswidrig ist, entscheidet nicht die brandenburgische CDU oder Herr Bretz, sondern das brandenburgische Verfassungsgericht. (Steeven Bretz [CDU]: Und das BSW auch nicht!) Eine diesbezügliche schmerzliche Erfahrung – dies möchte ich durchaus zugestehen – mussten Sie im Juni des vergangenen Jahres mit Ihrem kreditfinanzierten sogenannten Brandenburg-Paket in Höhe von zwei Milliarden Euro machen. Auch stellte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Graf, im Rahmen der zweiten Anhörung fest, dass die Opposition im Landtag viele Änderungsanträge gestellt hat, um mehr Geld auszugeben, und hielt es auch aufgrund dieser Bedarfe für vertretbar und nachvollziehbar, die verfassungsrechtlichen Spielräume auszuweiten. Da bin ich bei Ihrem ganz persönlichen Hausaufgabenheft, Herr Bretz, denn Hausaufgaben geben Sie der Landesregierung bei jeder Gelegenheit mit auf den Weg. Das durfte ich in den letzten zweieinhalb Monaten regelmäßig ellenlang verfolgen. (Steeven Bretz [CDU]: Es war nicht zu Ihrem Nachteil!) Es spricht nicht für Sie als haushalts- und finanzpolitischen Sprecher, dass Sie den Familienleistungsausgleich mittels Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz erhalten wollen, aber keinen Deckungsvorschlag machen, wie die 150 Millionen Euro per anno finanziert werden sollen. (Steeven Bretz [CDU]: Das habe ich mit Jörg Vogelsänger persönlich besprochen!) Natürlich kann man angesichts eines Glättungsverfahrens über zehn Jahre Bauchschmerzen haben. Bei einer Verkürzung auf vier Jahre, wie in Ihrem Änderungsvertrag gefordert, hätten wir aber automatisch auch einen anderen Rahmen für die konjunkturelle Nettokreditaufnahme. Sie müssten wenigstens den Anstand haben, zu erklären, wo Sie im Landeshaushalt die fehlenden rund 500 Millionen Euro einzusparen gedenken. (Steeven Bretz [CDU]: Dafür brauchen wir Sie nicht!) Aber auch diesbezüglich musste ich bei Ihnen eine große Fehlstelle konstatieren. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die unmittelbaren Auswirkungen Ihrer insgesamt 48 Änderungsanträge hätten ein Volumen von rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Im Vergleich zum geplanten Volumen des Haushalts für 2025 in Höhe von 16,84 Milliarden Euro wären das gerundet 0,3 %. Anhand dieser Größenordnung dürfte wohl jedem klar sein, welche Handschrift und politische Prioritätensetzung mit den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion verbunden ist. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Inhaltlich will ich diese Änderungsanträge nicht bewerten; aus Sicht meiner Fraktion wären viele davon fachpolitisch durchaus unterstützenswert. Als Haushälter schaue ich mir aber auch die Deckungsvorschläge an. Während ein Teil dieser 50 Millionen Euro durch Umschichtung finanziert werden soll, setzt sich ein Großteil der angegebenen Deckungsquellen wie folgt zusammen: Erhöhung der GMA – globalen Minderausgabe – in den Einzelplänen in Höhe von 3,8 Millionen Euro, Personalverstärkungsmittel aus Einzelplan 20 in Höhe von 1,7 Millionen, Erhöhung der GMA in Einzelplan 20 in Höhe von 29,6 Millionen, neun Änderungsanträge zu Einzelplan 03 mit einem Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro und Deckung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei über 35,1 Millionen Euro bzw. 70 % dieser Deckung ist die Gegenfinanzierung mehr als fragwürdig; globale Minderausgaben tragen nicht zur Haushaltswahrheit und -klarheit bei. Während die CDU auf der einen Seite Mehrausgaben zum Beispiel für den kommunalen Straßenbau und Landesstraßenbau 2025 11 sowie Investitionen in den ÖPNV verspricht, bleibt sie eine Erklärung zur Gegenfinanzierung schuldig und überlässt es der Exekutive, wo diese Mehrausgaben eingespart werden sollen. Die globale Minderausgabe in Einzelplan 20 wird auf alle Einzelpläne umgelegt und führt zu Einsparungen. Aber das ist typisch – man beantragt mehr Geld für Straßeninfrastruktur und ÖPNV, bleibt aber einen Einsparungsvorschlag schuldig. Zur Ehrlichkeit gehört es aber auch, zu sagen, dass wir uns als Koalition für die Sicherstellung der Kofinanzierung des Deutschlandtickets für 2026 ebenso einer GMA in Höhe von 24 Millionen Euro in Einzelplan 20 bedienen mussten. Das finde ich politisch allemal besser, als sich wie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Wegner, hinzustellen und das Deutschlandticket infrage zu stellen, mit der Begründung, Berlin könne es sich nicht mehr leisten. (Danny Eichelbaum [CDU]: Wir sind aber in Brandenburg!) Nachdem der Berliner Senat in der Vergangenheit ein Deutschlandticket für 29 Euro subventioniert hat, ist das ein politischer Offenbarungseid eines CDU-Politikers schlechthin. Herr Bretz, da Sie im Plenum und im Ausschuss gern regelmäßig für sich in Anspruch nehmen, gute Ratschläge zu geben – gestatten Sie mir bitte, Ihnen heute auch einmal einen Rat zu geben. (Steeven Bretz [CDU]: Gerne!) Schauen Sie sich Ihren Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 8/1286 an – über ihn haben wir am Mittwoch im Zusammenhang mit Einzelplan 07 im Plenum und davor in den Ausschüssen beraten. Nach diesem Antrag wollen Sie zusätzliche Mittel in Höhe von 500 000 Euro für die Kinderwunschbehandlung zur Verfügung stellen. Gern würde ich Ihrem Anliegen folgen, aber das kann ich leider schon deswegen nicht, weil als Deckung ein Einnahmetitel angegeben ist, den Sie um 500 000 Euro kürzen wollen. Richtig wäre es, ihn um 500 000 Euro zu erhöhen. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Sehr geehrte Damen und Herren, der Landeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 ist nicht nur eine Sammlung von Zahlen und Tabellen. Er ist ein Spiegel unserer Verantwortung für die Zukunft des Landes Brandenburg. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] begibt sich an ein Saalmikrofon.) – Wir haben noch ein bisschen Zeit, Herr Berndt.
