Robert Crumbach
Herr Galau, herzlichen Dank für die Frage. In Ihrem Antrag ist zu lesen, dass Sie eine strukturelle Verschuldung verhindern wollen. Wir reden hier aber über die konjunkturbedingten Kredite, die wir aufnehmen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Sie wissen, dass das Grundgesetz geändert wurde, dass es uns in Zukunft erlaubt sein soll, auch strukturelle Kredite aufzunehmen, aber Sie wissen auch ganz genau, dass diese Möglichkeit für das Land Brandenburg noch nicht besteht. Es fehlt ein Bundesgesetz, und – auch darüber haben wir im Ausschuss schon miteinander gesprochen – es ist noch immer zu klären, ob die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit angesichts der Regelung in unserer Landesverfassung auch für uns gelten wird. Ich tendiere stark dazu, sich bei Dingen, die sehr wichtig sind – Herr Bretz hat es angesprochen –, sehr genau zu überlegen, was man macht, wie man es macht und wie man es bezeichnet. – Ich werde darauf zurückkommen und versuchen, das Verfahren etwas zu erläutern. Aber wenn ich mir Ihre weiteren Vorschläge anschaue – insbesondere, dass Sie unser Heil darin sehen, Stellen abzubauen –, weiß ich, dass es nicht klug wäre, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) 16 Landtag Die Möglichkeit, antizyklisch zu handeln und konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen, wurde in die Schuldenbremse – sei es auf Bundes- oder Landesebene – aufgenommen. Man hebt es sprachlich – auch darüber sprachen wir grade – deutlich von strukturellen Krediten ab und will damit deutlich machen, dass die Länder strukturell schuldenfrei bleiben müssen, sich aber bei schlechter Konjunkturlage, also konjunkturbedingt etwas verschulden dürfen. Dass auch das nicht ausreicht, damit die Länder all ihren Aufgaben, vor allem als öffentlicher Investor, gerecht werden können, ist auf Bundesebene erkannt worden. Nur so erklärt sich, dass sich die Länder zukünftig in überschaubarem Maße auch strukturell verschulden dürfen. Wenn es nach mir und meiner Partei ginge, setzten wir die Schuldenbremse für Investitionen in Brücken, in Schulen, in Straßen und Schienen und vieles mehr aus – das kennt man in der Wirtschaftswissenschaft im Übrigen als sogenannte Goldene Regel. Es wäre klug, vernünftig und gerecht. (Beifall BSW) Die aktuelle Schuldenbremse auf Bundesebene lässt dies für Investitionen von bis zu 1 % des Bruttoinlandproduktes zu – soweit es sich dabei um Militärausgaben handelt. Da wir diese Goldene Regel auf Landesebene nicht haben, müssen wir die Spielräume für konjunkturbedingte Kredite nutzen, die uns verfassungsrechtlich zustehen. Um sie zu berechnen, wenden wir derzeit noch ein Bundesverfahren – das sogenannte Konjunkturbereinigungsverfahren – an, das im Wesentlichen auf der Berechnung der Konjunkturkomponente über eine Schätzung des Produktionspotenzials beruht. Wenn wir darüber sprechen, in welchem Ausmaß das Land Brandenburg Kredite aufnehmen darf, muss im gegenwärtigen Verfahren zunächst bewertet werden, inwieweit die konjunkturbedingte Wirtschaftsleistung – also das, was realisiert, was tatsächlich produziert wird – gegenwärtig von ihrem grundsätzlichen Potenzial abweicht. Die Berechnung der Differenz, der Produktionslücke, hängt folglich ganz wesentlich von der nicht direkt beobachtbaren Größe des Produktionspotenzials ab. Um dieses Produktionspotenzial zu schätzen, werden Daten aus der Vergangenheit extrapoliert bzw. fortgeschrieben. Die zugrunde liegenden Zahlen liefert das Bundeswirtschaftsministerium drei Mal pro Jahr – es sind keine Schätzungen, die wir beeinflussen oder die wir selbst durchführen, sondern sie kommen von der Bundesregierung. Eine solche Schätzung sieht in etwa so aus: Wenn die Produktion schnell wächst, es also eine bessere wirtschaftliche Entwicklung gibt als in den Jahren zuvor erwartet, wird das Produktionspotenzial in der aktuellen Schätzung nach oben korrigiert; es findet also eine Revision statt. Diese ermöglicht dann eine erhöhte Kreditaufnahme. Tritt der umgekehrte Fall ein und die Wirtschaft entwickelt sich schlechter als erwartet, findet spiegelbildlich eine Abwärtsrevision statt, die den konjunkturbedingten Spielraum verkleinert. In dieser Situation befinden wir uns derzeit. Um es mit den Worten des Sachverständigen Prof. Krebs in der zurückliegenden Anhörung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auszudrücken: „Wir befinden uns eigentlich seit fünf Jahren“ – Herr Redmann – „in einem Zustand der Dauerkrise.“ Daher haben wir das Problem, dass die krisenbedingte starke Unterauslastung unserer Wirtschaft nach mehreren Abwärtsrevisionen im Zuge der Potenzialschätzungen zunehmend als strukturell, also dauerhaft interpretiert wird. Es ist paradox: Obwohl wir gerade jetzt in der Krise deutliche fiskalische Impulse setzen müssten, um wieder auf einen Wachstumspfad zu gelangen, sorgt das gegenwärtige Verfahren dafür, dass wir den Gürtel noch enger schnallen müssen als ohnehin schon. Ein weiterer gewichtiger Kritikpunkt am derzeitigen Verfahren: Die ständigen Revisionen, also Korrekturen des geschätzten Produktionspotenzials gehen zulasten der für öffentliche Haushalte wichtigen Planbarkeit. Ein Beispiel – ich will es Ihnen einmal vor Augen führen –: Noch vor drei Jahren wurde die Konjunkturkomponente für Brandenburg für das Jahr 2025 nach dem derzeitigen Verfahren auf plus 15,28 Millionen Euro geschätzt; nunmehr schätzen wir, dass wir 366 Millionen Euro an Schulden aufnehmen können. Die Schätzung hat sich innerhalb dieser drei Jahre um das 25-fache verändert. Eine weitsichtige Haushaltspolitik ist so nicht möglich. Daher haben wir uns nach juristischer und volkswirtschaftlicher Beratung entschieden, das gegenwärtige Bundesverfahren zu modifizieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wir werden in Zukunft Schätzungen des Produktionspotenzials der vergangenen zehn Jahre einbeziehen und daraus einen inflationsbereinigten Durchschnittswert bilden. Mit der Erhöhung der Anzahl der einbezogenen Projektionen erhöht sich auch die Stabilität der Schätzung; kurzfristige Ausreißer werden unwahrscheinlicher. Aber wir weiten die Glättung nicht beliebig aus. Wir haben einen Zeitraum von zehn Jahren gewählt, weil sich so die Aufwärts- und Abwärtsbewegungen eines vollständigen Konjunkturzyklus abbilden lassen. Wir handeln auch nicht opportunistisch und erweitern etwa unsere finanziellen Möglichkeiten zulasten späterer Regierungen oder gar Generationen, wie einige behaupten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) Dem wichtigen Symmetriegebot wird Rechnung getragen. Wenn es wirtschaftlich schlecht läuft, vergrößert sich der Spielraum, um finanzpolitisch wirken zu können, und wenn es wirtschaftlich gut läuft, verringert er sich dementsprechend wieder. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann läuft es in den nächsten fünf Jahren schlecht!) Dass das alte Verfahren, Herr Berndt, mangelhaft ist und wir hier einen zulässigen Reformvorschlag vorgelegt haben, wurde von einer Vielzahl von Experten nach einer Prüfung auf Herz und Nieren bestätigt.
