Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Der Fachbegriff „Vorbescheide“ ist in der Tat etwas irreführend – da gebe ich Ihnen vollkommen recht, durchaus. Nach der Vorbescheidung erfolgt nach wie vor immer noch eine Beantragung der Genehmigung. Das heißt, die Hauptgenehmigung wurde dann noch nicht erteilt.
