Wolfgang Roick
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger hier im Saal und zu Hause am Livestream! Ist ein Windrad am Ende seiner Lebenslaufzeit angekommen oder lohnt sich der Weiterbetrieb nicht mehr, muss es ersetzt werden. Das betrifft in den kommenden zehn Jahren jedes zweite der hierzulande rund 30 000 installierten Windräder. Damit steht Deutschland vor einer Rückbauwelle. 2021 endete für mehr als 5 000 Windenergieanlagen die zwanzigjährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz; für 8 000 weitere Anlagen folgt dies bis zum Ende dieses Jahres. Einige dieser Anlagen werden durch leistungsstärkere ersetzt – das ist das sogenannte Repowering –, andere werden über die Förderperiode hinaus weiterbetrieben. Bei der Demontage von Windrädern gilt es, unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen, angefangen bei der Baustellensicherung und der Qualifikation der Arbeiter: Rotorblätter, Turm und Gondel müssen fachgerecht zerlegt werden; dabei ist sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Bei der Entsorgung muss klar sein, welche Bestandteile der Windenergieanlage sich wie verwerten lassen. Auftraggeber sollten darüber hinaus wissen, wie der Rückbau zu dokumentieren ist und welche behördlichen Genehmigungen für den Rückbau in dem jeweiligen Bundesland notwendig sind. Um Windenergieanlagen umweltschonend und sicher zurückzubauen und Teile davon wiederzuverwerten, ist ein standardisiertes Vorgehen hilfreich. Dafür gibt es eine DIN, also eine Deutsche Industrienorm: die DIN SPEC 4866. Die Spezifikation legt die Anforderungen für den gesamten Rückbauprozess fest, von der Planung über die eigentliche Demontage bis hin zur Dokumentation. Dabei geht es nicht um einen reinen Abriss, sondern um einen nachhaltigen Rückbau, bei dem möglichst viele Bestandteile verwertet werden. Die 26-seitige DIN SPEC 4866 gibt zu allen Themenbereichen konkrete Empfehlungen, ebenso einen Überblick über die vorab erforderlichen Erkundungen, Planungen sowie die damit verbundenen behördlichen Genehmigungen. Betreiber, Behörden sowie Abriss- und Recyclingbetriebe haben damit einen praktischen Leitfaden an der Hand. Dieser Leitfaden ist gut; er wird angewendet – und dem ist nichts hinzuzufügen. Ich erkläre das deswegen so genau – Herr Kubitzki, Sie haben es ja umschrieben –, weil immer wieder vor alten Anlagen gewarnt wird: Der Beton bleibe im Boden, die Flügel lägen überall herum etc. – Es gibt Umweltverbrecher, das ist richtig, aber die sind Sache des Staatsanwaltes. Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind alle Voraussetzungen gegeben. Nun schreiben Sie aber in Ihrem Antrag, dass die Flügel mittels Pyrolyseverfahren aufbereitet werden sollen. Wie ist dort der aktuelle technische Stand? Es gibt eben leider nur einen begrenzten Nutzen der Pyrolyse, denn die zurückgewonnenen Carbonfasern verlieren 20 bis 70 % ihrer Zugfestigkeit. Das gewonnene Material ist also nicht mehr wirtschaftlich einsetzbar. Außerdem gibt es etablierte Alternativen, die bereits Praxis sind: Es handelt sich um das mechanische Schreddern, welches die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt. Restaschen gibt es dabei nicht. Es gibt noch einen weiteren Grund, und der ist ganz wichtig: Alle Windenergieanlagenbetreiber müssen Rückstellungen bilden und diese hinterlegen; das heißt, diese sind beim Landesumweltamt als Geldbetrag oder Kredit hinterlegt. Diese Sicherheitsleistungen basieren auf den bisherigen Kostenannahmen. Eine Pyrolysepflicht würde diese Rücklagen sprengen und die Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz führen. (Lars Hünich [AfD]: Das wäre ja super!) Dann hätten wir gar nichts gewonnen. Dieser Vorschlag von Ihnen beweist nur, welch ein Risiko Sie für unsere Wirtschaftsunternehmen darstellen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Auch der Bundesverband Windenergie, der Verband der Windenergieanlagenbetreiber, stellt fest, dass 16 verschiedene Länderlösungen nicht helfen würden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der richtige Verband!) Es könnte natürlich sein, dass Sie den Standort Brandenburg für Windenergieanlagenbetreiber unattraktiv machen wollen. Das wäre dann der Fall, wenn es diese Entsorgungsverpflichtung gäbe, und zwar nur hier in Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber das machen wir nicht mit. Wir bleiben für Windkraftanlagenbetreiber weiterhin attraktiv; immerhin kommen einige auch aus Brandenburg. Der Wirtschaftsminister ist gerade nicht da, aber 2025 31 ich weise darauf hin, dass damit auch entsprechende Steuereinnahmen verbunden sind. Wir lehnen also Ihren Antrag ab. (Beifall SPD und BSW)
