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Hans-Christoph Berndt

AfD 20.06.2025 Sitzungen 8/16

Unter dem Titel „Als herrsche Rechtlosigkeit“ berichtet die „Berliner Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 14./15. Juni 2025 über das Vorhaben, im Naturschutzgebiet Dahme-Heideseen einen „gigantischen Windpark mitten im Wald“ zu errichten. Die Rede ist von bis zu 74 Windkraftanlagen mit Höhen von bis zu 270 Metern. Hauptprofiteur wäre ein im Bundesland Rheinland-Pfalz beheimateter Waldbesitzer, der mit dem Windpark jährliche Pachteinnahmen in Höhe von mehr als 6 Millionen Euro erzielen könnte. Der Chef der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald schließt aus, dass die für den Windpark vorgesehenen Flächen als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden; doch der Vorhabenträger beruft sich auf eine am 30. Juni 2025 20 Landtag auslaufende EU-Notverordnung, die die regulären Genehmigungswege für Windkraftanlagen entbehrlich mache. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde im Januar 2025 im Rahmen einer Übergangssteuerung für Windenergie die Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb der in den Entwürfen der Regionalpläne vorgesehenen Windenergiegebiete für sechs Monate ausgesetzt. Ich frage die Landesregierung: Ist sie willens, ähnlich dem Vorgehen in Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung über die Genehmigung des Windparks im Gebiet Dahme-Heideseen erst nach Aufstellung eines Windenergie-Regionalplans Lausitz-Spreewald zu treffen?

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