Britta Müller
Vielen Dank, Frau Dr. Oeynhausen. Zu Ihren Nachfragen: Ihre Aussage war, um Sie zu zitieren, dass „die Kreise auf den Kosten hocken bleiben“. Nein, das bleiben sie nicht, denn in der ersten Vereinbarung, die wir am 30. März auch im Beisein des Ministerpräsidenten getroffen haben, wurde ausführlich vereinbart, dass die Kreise rückwirkend zum 01.01. die jetzige Differenz aus dem Verhandlungsergebnis erstattet bekommen. Sie bleiben also nicht auf den Kosten hocken, bekommen in der Zeit aber Abschläge. Wie gesagt, die Differenz ist durch diese Vereinbarung gesichert, also ein Hockenbleiben auf den Kosten gibt es nicht. Sie fragen zum Zweiten nach einer Deadline, also welche Frist sich das MGS bzw. ich mir als Ministerin gesetzt habe, um dieses Verhandlungsgeschehen zu beobachten. Ich habe keine Deadline gesetzt, weil ich parallel natürlich an Lösungen arbeite. Und ich habe bereits in der Antwort betont: Sollte es zu keinem Verhandlungsergebnis kommen, setze ich unter anderem auf das von Nina Warken für September angekündigte Notfallreformgesetz. Wir werden bald eine Stellungnahme zu diesem Gesetz erarbeiten, und hier war in Änderungsanträgen in der damaligen Lesung vorgesehen, klare Festlegungen zu den Fehlfahrten zu machen. – Das ist das eine. Zum anderen prüfen wir im Haus derzeit intensiv alternative Verhandlungsmodelle. Wir haben momentan ein Gebührenrecht und denken auch über ein Verhandlungsrecht nach, bei dem es auch andere Möglichkeiten – zum Beispiel der Schiedsstellen – gibt; ja, das läuft parallel. Ich habe also keine Deadline, sondern brauche im Fall des Scheiterns der Verhandlungen – welches ich nicht ermesse –, auch andere Lösungen. 26 Landtag Sie hatten noch eine Frage nach der Kalkulation: Das Ministerium hat keine direkte Empfehlung für eine Kalkulation abgegeben. In der ersten Vereinbarung wurde festgelegt, dass es eine Musteroffenheit gibt. Es gibt momentan mehrere Modelle. Für die Landkreise, die bereits eine geeinte Kalkulation haben, gab es ein Beratermodell. Derzeit arbeiten die Partner auch an einem Modell mit ORGAKOM zusammen. Das ist jetzt auch in der Erarbeitung. Dieses Modell, die Technik, die Strukturen müssen aber erst stehen. Darüber hat man sich zu 90 % geeint. Man hat sich auch über die Frage der Abschreibungszeiträume, was immer strittig war, verständigt. Die Fehlfahrten – das habe ich bereits erwähnt – sind wegen des zu erwartenden Urteils ausgeklammert. Sobald die Technik am 30.06. steht, geht es darum, das Kalkulationsmuster mit Realzahlen aus den Landkreisen zu füllen. Das sollte schnellstmöglich gehen, aber ich denke, dass das eventuell über den 30.06. hinaus Zeit braucht; danach kann man dann tatsächlich in die einzelnen Verhandlungen treten.
