Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in unsere Sitzung eintreten, darf ich Sie ganz herzlich um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit bitten. Unsere langjährigen Kollegen Klaus von der Krone und Maik Nothnagel sind am 10. Juni und am 28. Juni verstorben. Die Nachricht von ihrem Tod hat uns schockiert. Wir verlieren engagierte Partner, Freunde und auch Weggefährten. Wir denken heute an zwei Männer, die dieses Land und ihre Heimatregion maßgeblich mitgestalteten. Klaus von der Krone wurde am 25. Februar 1944 in Ichtershausen geboren und blieb seiner Heimat lebenslang treu als gelernter Schlosser und Maschinenbauingenieur, als erster frei gewählter Bürgermeister nach der friedlichen Revolution, als Abgeordneter und Alterspräsident des Thüringer Landtags. Sein Name bleibt verbunden mit dem Aufbau des Erfurter Kreuzes, den Dorferneuerungen in Ichtershausen und dem zum Gemeindezentrum umgebauten Nadelwerk in der Gemeinde Amt Wachsenburg. Beharrlichkeit, tiefe Sachkenntnis und Weitsicht – das zeichnete Klaus von der Krone aus. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken wahren. Es sind diese Eigenschaften, die ich auch mit Ma ik Nothnagel verbinden möchte. Sein Leben lang setzte er sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ein, besonders aber für Menschen mit Behinderungen. Maik Nothnagel wurde am 24. Dezember 1966 in Bad Liebenstein geboren und war in Steinbach-Hallenberg zu Hause. Sein beruf liches, politisches und ehrenamtliches Engagement galt der Region Schmalkalden-Meiningen als gelernter Wirtschaftskaufmann und Ingenieurökonom, als Leiter der Kreisdiakoniestelle Schmalkalden, als sozialpolitischer Referent des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter. Er war Stadtrat und leitete im Kreistag den Gesundheits- und Sozialausschuss. Im Landtag galt sein Engagement der Wahrung der Würde des Menschen, ob im Bereich der Gleichstellung und Inklusion oder des Strafvollzugs. Wir werden Maik Nothnagel und sein Wirken stets in unseren Erinnerungen behalten. Klaus von der Krone und Maik Nothnagel mögen verschiedenen Fraktionen angehört und unterschiedliche Auffassungen geteilt haben, aber beide einte ihre Entschlossenheit, sich für das Wohl des Landes einzusetzen. Sie waren mutige Gestalter und werden nicht vergessen werden. Ich danke Ihnen sehr für diese Aufmerksamkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, damit treten wir nun in unsere Sitzung ein. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Urbach betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Herr Abgeordneter Malsch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Dr. Wagler und Frau Ministerin Werner, die auf der Gesundheitsministerkonferenz weilt, entschuldigt. Einige Hinweise: Am Beginn der heutigen Plenarsitzung möchte ich Sie darüber informieren, dass das Redepult gegenwärtig nicht höhenverstellbar ist. Kurzfristig kann der Schaden leider nicht behoben werden, es ist versucht worden, aber es muss vorläufig in der mittleren Position genutzt werden, wie es jetzt steht. Eine Veränderung dieser Position wird erst nach der notwendigen Reparatur wieder möglich sein. Der Ältestenrat hat für Herrn Tilman Hochreither, der für den Verein Freies Radio Erfurt tätig ist, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Handwerkskammer Erfurt statt, der gegen 19.00 Uhr beginnen soll. Für die Tagesordnung ergehen folgende Hinweise: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der Tagesordnung genannt wurden: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/8301 und zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/8310. Zu Tagesordnungspunkt 1 werden ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8349 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8351 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 2 werden ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8347, ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8352, ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8348 und ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8350 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 3 b wird eine korrigierte Fassung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7786 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 9 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8239 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Unterrichtung zu Tagesordnungspunkt 25 hat die Drucksachennummer 7/8342. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 26 die 7/8331, zu 29 die 7/8332, zu 30 die 7/8302, zu 31 die 7/8333, zu 32 die 7/8334, zu 33 die 7/8313 und zu 34 die 7/8335. Zu den Tagesordnungspunkten 27 und 28 liegen keine Wahlvorschläge vor, sodass ich davon ausgehe, dass diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das ist der Fall. Die Tagesordnungspunkte 38 sowie 39 a, 39 b und 39 c werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Der Tagesordnungspunkt 46 wird ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem der Antrag im zuständigen Ausschuss für erledigt erklärt wurde. Zu Tagesordnungspunkt 62 wird eine Neufassung des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8013 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, in der morgigen Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt 25 als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 8 als zweiten Punkt sowie die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b als dritte Punkte aufzurufen. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Tagesordnungspunkte 27 und 28 sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 26 und 29 bis 34 morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Am Freitag sollen der Tagesordnungspunkt 1 als erster Punkt sowie die Tagesordnungspunkte 24 a, 24 b und 24 c als zweite Punkte aufgerufen werden. So weit die eingegangenen Hinweise, die in die Tagesordnung bereits eingearbeitet wurden. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen, Widerspruch zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantragen wir, dass der Tagesordnungspunkt 4, Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/8230, in erster und zweiter Beratung stattfindet, wenn keine Ausschussüberweisungen beantragt wurden. Gleiches würde ich für den Tagesordnungspunkt 6, Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 7/8232 –, beantragen, erste und zweite Beratung, wenn keine Ausschussüberweisung beantragt und umgesetzt wird. Danke.
Vielen Dank. Es gibt also den Wunsch, TOP 4 und TOP 6 jeweils in erster und zweiter Beratung durchzuführen. Ich frage zum TOP 4: Erste und zweite Beratung, gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Ich frage zu Tagesordnungspunkt 6: erste und zweite Beratung, Widerspruch hierzu? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Damit nehmen wir das entsprechend so auf. Herr Abgeordneter Bühl, bitte.
Zwei Punkte: Zum einen möchte ich Widerspruch anmelden zur Aufnahme des Tagesordnungspunkts 11 unter Punkt I, weil zumindest wir vonseiten der Mitglieder der CDU-Fraktion im Ältestenrat uns in der Wahrnehmung einig waren, dass dieser Punkt nicht unter Punkt I aufgenommen wurde, weil im Ältestenrat nicht begründet werden konnte, warum der dringend unter Punkt I musste, und dann von Ihnen, Frau Präsidentin, das Ganze nicht zur Aufnahme gestellt wurde. Zumindest war das unsere Erinnerung. Das Protokoll liegt leider noch nicht vor, aber wir sind dennoch der Auffassung, dass das deswegen nicht unter Punkt I hier eingeordnet werden sollte. Das ist Punkt eins. Punkt zwei: Wir würden die Aufnahme eines neuen Antrags, des Antrags „Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe“, in die Tagesordnung und auch die Abarbeitung in diesem Plenum beantragen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr
Bühl, Sie wissen doch genau, dass das noch weniger dringlich ist als das Erwachsenenbildungsgesetz!)
Ich frage einmal nach hinten, da das Protokoll nicht zur Verfügung steht: TOP 11 ist nicht angemeldet unter Punkt I, das ist die Anfrage bzw. der angezeigte Widerspruch aus der CDU-Fraktion.
(Unruhe im Hause)
Jetzt sage ich mal, das Gedächtnisprotokoll sagt mir, es wurde tatsächlich der Antrag gestellt, es unter Punkt I zu setzen. Es wird auch hier genickt, aber das, was Ihnen vielleicht erinnerlich ist, ist, es wurde nicht diese Dringlichkeit begründet. Aber es gab auch keinen Widerspruch im Ältestenrat. Jetzt sage ich aber, da das hier gegenübersteht, stelle ich das zur Abstimmung hier im Plenum. Die Anfrage lautet, diesen Tagesordnungspunkt abzuarbeiten.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein,
das steht doch in der Tagesordnung!) Es steht auf der Tagesordnung unter Punkt I, das war, Herr Dittes, Aussage von Herrn Bühl, die Frage der Abarbeitung. Bitte.
Es ist bis jetzt, wenn ich noch einmal ergänzen darf, unter Punkt I einsortiert, das war ja der Antrag von den rot-rot-grünen Fraktionen. Nach meiner Auffassung haben wir nicht darüber abgestimmt, das in Punkt I einzusortieren, also müsste es in Punkt II einsortiert werden.
Nun machen wir etwas, was für mich auch neu ist, dass wir plötzlich Ältestenratsdiskussionen hier fortführen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Koalitionsfraktionen auch diesen Tagesordnungspunkt für I angemeldet haben. Das, was wir nicht getan haben, ist, dass wir diesen Tagesordnungspunkt begründet haben. Das ist ein Unterschied. Wenn Sie sagen, eine Begründung wäre zwingend notwendig gewesen: Nein, das ist aus meiner Sicht nicht so, sondern wir haben sie eigentlich nicht vorgenommen. Demzufolge müssten Sie formal nur den Antrag stellen, dass 11, wie gesagt, von der Tagesordnung runtergenommen wird, und da müssten wir dann wirklich zur Abstimmung schreiten. Da noch mal auch unsere Erinnerung an den Vorgang zum Tagesordnungspunkt 11.
Gut. Dann, sehr geehrte Parlamentarische Geschäftsführerinnen, kommen Sie doch bitte mal zu mir. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind folgendermaßen übereingekommen: Wir würden, da es eine Ungenauigkeit bei der Feststellung gibt, wie der Ältestenrat dazu entschieden hat, den Tagesordnungspunkt 11 mit dem Widerspruch aus der Fraktion der CDU zurückstellen. Wir würden das Protokoll prüfen bzw. aufrufen – es gibt ein Protokoll dazu, das wird rausgesucht – und wir würden morgen früh den Tagesordnungspunkt mit dem Widerspruch der CDU-Fraktion, wenn er denn noch seine Rechtskraft hat, hier aufrufen. Es gibt einen zweiten Antrag der CDU-Fraktion, der lautet, den Antrag der CDU-Fraktion „Sieben Prozent müssen bleiben ...“, heute verteilt in der Drucksache 7/8346, auf die Tagesordnung zu nehmen und abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich Widerspruch. Also lasse ich abstimmen.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, die Dringlichkeit zu unserem Antrag zu begründen. Ich bin mir sicher, gleich wird von linker Seite der Zwischenruf kommen: Was ist denn daran überhaupt dringlich? Das will ich hier gleich vornweg stellen. Es ist vor gar nicht allzu langer Zeit – vor zwei Wochen – im Bundestag ein Gesetzentwurf abgelehnt worden, der sich mit der Beibehaltung der 7 Prozent Mehrwertsteuer im Gastgewerbe beschäftigt. Dieser Gesetzentwurf soll im Herbst ein weiteres Mal aufgerufen werden, um darüber abzustimmen. Die Ampelregierung hat sich im Bundestag dagegengestellt. Wir sind der Auffassung, wir müssen die Zeit bis zum nächsten Aufruf im Bundestag dafür nutzen, um aus den Ländern heraus, auch aus Thüringen heraus den Finger in die Wunde zu legen und zu sagen: Diese 7 Prozent sind nötig. Deswegen ist dieser Antrag heute auch dringlich zu behandeln.
(Beifall CDU)
Warum ist das Ganze dringlich? Weil das Gastgewerbe schon dringende Hilferufe gesendet hat. Wir sehen, dass wir in Thüringen seit 2019 18,5 Prozent der Gastwirtschaften verloren haben. Wir sind jetzt bei 3.967 Gastwirtschaften, wir waren bei 4.869. Und wir müssen der Wahrheit ins Auge blicken, dass sich diese Spirale sogar noch beschleunigen könnte, wenn diese 7 Prozent zum Ende des Jahres wegfallen sollten, weil die Gastwirte vor Ort dann die Preise massiv erhöhen müssten und das dafür sorgt, dass vielleicht noch weniger Leute in die Gaststätten gehen und sich die Spirale dann schneller dreht.
(Beifall CDU)
Das kann nicht unser gemeinsamer Antrieb sein. Deswegen brauchen wir dringend auch den Druck in Richtung Berlin und in Richtung Ampel, dass diese 7 Prozent erhalten bleiben, denn wir haben massive Kostensteigerungen in der Gastronomie. Wir haben 21 Prozent Steigerung bei der Energie, wir haben 17 Prozent Steigerung bei den weiteren Lebensmittelkosten. Das sind alles Kosten, die müssen schon jetzt auf die Preise aufgeschlagen werden. Die Gastronomen werden gar nicht anders können, als dann auch die Preise in der Gaststätte zu erhöhen. Wir wollen unsere Gastwirtschaften schützen, wir wollen, dass die auch weiterhin eine Zukunft haben. Deswegen braucht es diese 7 Prozent.
(Beifall CDU)
Im Übrigen – und das ist vielleicht noch mal ein Argument, das für das ganze Haus wichtig ist – trifft das ja nicht nur das Essengehen, das man vielleicht mal mit Kerzenschein am Sonntagabend macht, sondern es trifft auch die Kantinen, es trifft auch unser Kindergarten- und Schulessen. Auch das wird alles teurer und wir wissen, dass es Familien bei diesen Kostensteigerungen gerade nicht leicht haben. Deswegen braucht es auch hier weiterhin diese 7 Prozent.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
Wenn wir wollen, dass wir vor allen Dingen gegenüber anderen Ländern in Europa konkurrenzfähig bleiben, dann sind auch dafür die 7 Prozent dringend nötig, denn wir sehen, dass 23 europäische Länder einen ermäßigten Steuersatz für Gastronomie, für Speisen haben und dass wir damit massiv abfallen würden. Wenn wir jetzt von dieser Regelung wieder zurückfallen, macht uns das auch in der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union deutlich Schwierigkeiten und wir würden dann auch als Tourismusstandort verlieren. Auch deswegen ist es nötig, die 7 Prozent zu erhalten. Ich glaube, damit sind genug Gründe auf den Tisch gepackt, damit wir uns heute hier mit diesem Antrag beschäftigen, damit wir ihn im besten Falle in diesem Plenum auch beschließen, damit – und das ist ja unsere Forderung des Antrags – die Landesregierung sowohl im Bundesrat als auch bei der Finanzministerkonferenz dafür eintritt, dass die 7 Prozent bleiben, und damit ein Umdenken in der Ampelregierung erzeugt wird. Darauf wollen wir hinaus und deswegen bitten wir heute um die Aufnahme. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Es gibt die Möglichkeit, gegen die Dringlichkeit zu sprechen. Möchte jemand davon Gebrauch machen? Das ist nicht der Fall. Es gab Widerspruch zur Aufnahme des Antrags. Dann werden wir gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung, da die Aufnahme nicht in der erforderlichen Frist eingereicht wurde, hier mit Zweidrittelmehrheit abstimmen. Wer für die Aufnahme des Antrags ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus den rot-rot-grünen Fraktionen. Damit gehe ich jetzt noch mal in die Anwesenheit. Die fraktionslose Abgeordnete hatte jetzt dafür gestimmt. Das heißt, die zwei Drittel zur Aufnahme wurden nicht erreicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, namens der Parlamentarischen Gruppe der FDP beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 62, Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen in Drucksache 7/8013, am Freitagvormittag zu platzieren und auch entsprechend zu beraten. Des Weiteren beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 41, Thüringer Krebsregistergesetz in Drucksache 7/8066, in dieser Plenarwoche zu beraten.
Zu Tagesordnungspunkt 62 wird eine Aufnahme in die Tagesordnungsabarbeitung für Freitag beantragt. Das ist der erste Antrag. Erhebt sich hier Widerspruch? Das ist so. Damit lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 62 am Freitag aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Damit – es reicht die einfache Mehrheit – ist die einfache Mehrheit hierfür erreicht und der Tagesordnungspunkt wird am Freitag aufgerufen. Es gibt weiterhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt 41 zur Abarbeitung innerhalb dieser Plenartage aufzunehmen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das ist so. Damit stelle ich auch das zur Abstimmung. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 41 aufzurufen und demnach auch abzuarbeiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit lasse ich hiermit noch einmal über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Wer der Tagesordnung in geänderter Fassung für diese Plenarsitzungen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit können wir entsprechend verfahren und ich kann zur Tagesordnung übergehen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 36 Die Fraktionen der AfD und der CDU haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit jeweils 5 Minuten, die auf die Themen aufgeteilt werden kann. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8289 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Damen und Herren, der Ausgangspunkt unserer Aktuellen Stunde ist schnell erklärt: Der AfD-Kandidat hat die Landratswahl in Sonneberg mit fast 53 Prozent gewonnen und nun will das Innenministerium prüfen lassen, ob man Herrn Sesselmann wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Amt entfernen kann. Dabei, meine Damen und Herren, geht es nicht um verfassungswidrige Handlungen von Robert Sesselmann, denn Herr Sesselmann hat nie etwas Verfassungswidriges getan. Herr Sesselmann hat während der Coronakrise keine Grundrechte suspendiert. Er hat auch keine Ausgrenzung von Ungeimpften gefordert. Er hat keinen Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt, weil er das falsche Urteil gefällt hat. Er hat nie legale Waffenbesitzer schikaniert. Er hat auch keine Ministerpräsidentenwahl rückgängig gemacht und er verweigert auch keiner Oppositionsfraktion die Teilhabe an den nach ihrem Wahlergebnis zustehenden Funktionen, insbesondere beispielsweise an der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes. Er hat auch nie Mitglieder irgendeiner Partei aus dem öffentlichen Dienst entfernen lassen. Er hat nie amtlichen Druck auf Unternehmen ausgeübt, Mitarbeiter zu entlassen. All das geschieht, allerdings mit Mitarbeitern der AfD.
(Beifall AfD)
Bei der Prüfung der Verfassungstreue von Herrn Sesselmann geht es vor allem darum, bei welchen Demos er teilgenommen hat, was er geschrieben hat, welche Auffassungen er vertreten hat. Meine Damen und Herren, das ist keine Verfassungsprüfung, das ist eine Gesinnungsprüfung.
(Beifall AfD)
Entlarvend ist in dem Zusammenhang, wer prüft. Da haben wir einerseits den Chef des Landesverwaltungsamts, das für die Prüfung zuständig ist. Das ist Herr Roßner, früher SED-Mitglied, heute SPD. Die SED war übrigens wirklich mal eine verfassungsfeindliche Partei. Sie ließ auf Flüchtlinge schießen. Sie sperrte Oppositionelle ein. All das, was man der AfD immer nur nachsagt.
(Beifall AfD)
Von einem Verfassungscheck von Herrn Roßner habe ich nie etwas gehört. Dann haben wir Staatssekretärin Schenk. Sie ist sozusagen Vorgesetzte von Herrn Roßner, ins Amt gekommen ohne Bestenauslese oder ohne Ausschreibung, das ist aus einem Rechnungshofgutachten. Begründet wird dieser ganze Prüfvorgang mit einer Zuarbeit aus dem Verfassungsschutz, einer Abteilung des Innenministeriums, geleitet von Stephan Kramer, auch er wie die beiden anderen mittlerweile SPD-Mitglied. Er führte diese Prüfung unter der Ägide seines Chefs, Innenminister Maier, auch SPD-Mitglied, durch. Zu Herrn Kramer gibt es noch Folgendes zu sagen: Er meint, 20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wären ein „brauner Bodensatz“. Dasselbe sagte er übrigens in einem Interview, befragt zur vermeintlichen Radikalisierung der AfD, indem er sie mit der Behauptung begründete, ja, sie versuche mit einer brachialen Sprache den politischen Gegner zu diffamieren. Wie gesagt, kurz nachdem er 20 Prozent der Wähler in Deutschland zu braunem Bodensatz erklärt hat. Was wir also feststellen können: Geprüft wird all das. Die ganze Prüfung ist durch ein SPD-Klüngel angestoßen worden, das kann man gar nicht anders sagen, nämlich eines, welches das Innenministerium im weitesten Sinne beherrscht. Gestützt wird sich dabei auch auf eine Ausarbeitung des Verfassungsschutzes, auch wiederum unter der Führung der SPD. Warum das problematisch ist? Da kann ich auf ein Interview verweisen, das die „Süddeutsche Zeitung“ mit Nora Markard, einer Verfassungsrechtlerin, geführt hat. Das war gestern abgedruckt. Die Frage der SZ lautete: Legt nicht der Verfassungsschutz fest, wer Extremist ist? Die Antwort von Frau Markard war: Schon, aber der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die den Weisungen des jeweiligen Innenministeriums unterliegt und die dort gerade herrschende politische Haltung zu einem gewissen Grad wiedergibt.
(Beifall AfD)
Aha! Genau das ist geschehen. Genau aus dem Grund, meine Damen und Herren, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes Artikel 21 eingeführt und festgelegt, dass nur eine Instanz entscheiden kann, ob eine Partei verfassungswidrig ist, und das ist das Bundesverfassungsgericht und kein Inlandsgeheimdienst.
(Beifall AfD)
Genau aus dem Grund, meine Damen und Herren, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen. Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive Bedeutung bei. Das wird seit Jahrzehnten überall in der Bundesrepublik beachtet, nur nicht in Thüringen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, so plump wäre nicht mal das Zentralkomitee der SED vorgegangen, wie Sie das hier gemacht haben,
(Beifall AfD)
denn dort galt immer noch der Grundsatz: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben. Im Thüringen des 21. Jahrhunderts scheint auch dieser Anspruch über Bord geworfen zu sein, es kann offenkundig auch undemokratisch aussehen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Für die Fraktion der SPD erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie zu erwarten war, hat sich die AfD jetzt hier als Opfer von politischer Willkür dargestellt und den Eindruck zu erwecken versucht, dass hier eine Prüfung aus politischen Gründen stattfinden würde, eine sogenannte Gesinnungsprüfung des Wahlsiegers Herrn Sesselmann.
(Heiterkeit AfD)
Die erste Enttäuschung, die ich Ihnen bereiten muss – oder auch die erste Information, die für die Öffentlichkeit wichtig ist –: Diese Prüfung auf Verfassungstreue von einem kommunalen Wahlbeamten, der ins Amt gekommen ist, ist nicht optional. Das ist also nicht irgendwie was, wo man nach Belieben sagen kann, das mache ich oder das mache ich nicht. Die findet immer statt. Das regelt ein Gesetz, nämlich § 24 Abs. 3 im Kommunalwahlgesetz – da geht es um die Bürgermeister –, und § 27 schreibt dann vor, dass das auch für die Landräte anzuwenden ist. Und die Verfassungstreue – um sich nicht an von Ihnen verachtete Gesetze halten zu müssen, drehen Sie neuerdings den Spieß um, wie auch eben schon wieder in Ihrer Rede. Sie haben ja auch, Herr Höcke, neulich bei der Demonstration selbst gesagt: „[Man] muss […] feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland kein voll entwickelter Rechtsstaat mehr ist, sondern ein Gesinnungsstaat.“ Das ist Ihre Meinung und damit machen Sie einmal mehr die Demokratie verächtlich. Demokratie ist aber keine Gesinnung. Demokratie ist eine Frage von Grundwerten und Demokratie ist eine Frage der Haltung.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Auch wenn Sie sich heute in Ihren aktuellen Umfragewerten sonnen, den demokratischen Rechtsstaat kann man nicht abwählen und auch nicht Gesetze so ohne Weiteres. Das passt Ihnen nicht in den Kram und daher haben Sie schon vor Jahren geäußert: „Die AfD ist die letzte evolutionäre, sie ist die letzte friedliche Chance für unser Vaterland.“ Auch das war Björn Höcke. Diese Äußerung hat das Bundesamtsgutachten zur Beurteilung der Verfassungstreue der AfD aus dem Jahr 2019 wie folgt bewertet: „Demokratische Entscheidungen werden [immer] nur [dann] akzeptiert, wenn diese zu einer Machtübernahme durch die AfD führen. Im Falle des Scheiterns der AfD gelte: ‚Danach kommt nur noch: Helm auf.‘“ Wenn Sie auch heute hier wieder belegte Zweifel an Ihrer Treue zu den Grundwerten unserer Verfassung für böswillige Unterstellungen halten, dann fangen Sie doch endlich mal an, sie tatsächlich auszuräumen. Ihre Distanzierung von rechtsradikalen Gedanken und Taten ist aber ein bloßes Lippenbekenntnis. Zu dem Spender der blauen Ballone, der die da in den Kindergarten geworfen hat, hieß es dann in Ihrer offiziellen Erklärung, er hätte sich immer wieder in den Vordergrund gedrängt, er habe nichts mit Ihnen zu tun. Dazu folgender Kommentar in einer Chatgruppe Ihrer Sonneberger AfD: Nun hat der LV in Unkenntnis davon, wie sehr Daniel in den Wahlkampf involviert war und wie stark er mit der AfD vernetzt ist, Daniel als exzentrischen Spinner dargestellt. Das wird in den Medien und sozialen Medien gerade genüsslich widerlegt. Schön auch dieses: Ihr Sonneberger Freund Alex lässt wissen: Das Video hat bereits 1 Million Klicks. Robert bittet jetzt darum, keine derartigen Sachen mehr zu posten, egal von wem. Bitte hier keine Hakenk. posten oder Sachen aus rechten Kanälen wie Tommy Frenck, PI-NEWS oder Freie Sachsen. Wir dürfen das jetzt nicht zerstören, was wir monatelang aufgebaut haben. – Das ist eine schöne Fangemeinde, die Sie haben, an die solche Appelle gerichtet werden müssen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Trotzdem hat der AfD-Sprecher Falko eine Landkarte gemalt, auf der ein Panzerzug nach kurzem Umweg nach Berlin unterwegs ist. Text: Nach dem Wahlsieg und der kurzzeitigen Besetzung Erfurts ziehen Sesselmann und seine Anhänger mit einem 50 Kilometer langen Militärkonvoi nach Berlin. – Und Ihr Fan Michael Brück – Freie Sachsen – erwartet Folgendes vom neuen Landrat: Wir sollten diese Zeilen aber als Anregung mitnehmen, um unsere tägliche politische Arbeit zu nutzen, damit wir die Verwaltungen ausleuchten und uns auf eine möglicherweise schnelle Veränderung der Machtverhältnisse vorbereiten. Und dann muss durch eine entschlossene Personalpolitik der Grundstein dafür gelegt werden, dass diese Macht nicht mehr aus den Händen gegeben wird. […] Bei dieser notwendigen Säuberung der Verwaltung darf es keine falsche Nachsicht geben. Wer politischer Anhänger der Täter-Parteien war oder ist, hat sich mitschuldig gemacht und ist Teil des Problems.“
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Steht da auch
etwas von der AfD?) Hat sich Herr Sesselmann in den letzten Tagen mal selbst zu solchen Statements geäußert? Ich kenne dazu nichts.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Warum? Ich
glaube, das ist niemand, der mit der AfD zu tun hat!) Dann ein Beispiel, weil Sie nach der AfD gefragt haben: Hatten Sie der Öffentlichkeit nicht versprochen, sich selbst von dem Kommunalpolitiker zu trennen, der auf dem Holocaust-Mahnmal in Berlin stehend mit ausgebreiteten Armen gepost hat: Das Denkmal der Schande gibt es wirklich? Herr Winterstein – so heißt er – sitzt aber bis heute als AfD-Mitglied für die AfD-Fraktion im Kreistag.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Der ist nicht
Mitglied!) In welchem Kreistag? Bingo: Sonneberg.
(Unruhe AfD)
Das geht aus der Website des Kreises hervor. Der frühere AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hat die zunehmende Radikalisierung Ihrer Partei scharf kritisiert. Mit seinem Abgang sei das gemäßigte Lager der Partei zerfallen. „Die Radikalen haben die Kontrolle über die AfD übernommen“, sagte Meuthen. Sie sei heute eine Partei am rechten Rand mit völkisch-nationalen Positionen. Und, Herr Höcke, wenn Sie Herrn Sesselmann wirklich helfen wollen, dann unterschreiben Sie doch heute endlich mal die immer noch ausstehende Erklärung, dass Sie nicht Landolf Ladig gewesen sind. Da könnten Sie ihm richtig gut helfen. Ich gebe es Ihnen mit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner. Bitte schön.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, einleitend möchte ich eins vorwegschicken: Wir als Freie Demokraten sind der Meinung, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass jeder, der sich für eine Wahl aufstellen lässt, sich auch zu der Rechtsordnung bekennt, auf der diese Wahl beruht.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Jetzt diskutieren wir geradezu erwartungsgemäß über die Aktuelle Stunde der AfD. Meine sehr verehrten Damen und Herren und sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, es steht nun mal im Thüringer Kommunalwahlgesetz, dass nicht gewählt werden kann, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Und eine Treuepflicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung besteht auch im Beamtenrecht. Das gilt natürlich auch für Landräte als Wahlbeamte.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wenn ein Kandidat Wahlwerbung damit macht, dass er Bundesgesetze, die er für falsch hält, nicht durchsetzen wird, dann kann man natürlich daran zweifeln, ob er sich unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt. Manch andere Äußerung, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihres Sonneberger Kandidaten würde mich auch nicht dazu neigen lassen, unbedingt sofort die Hand für seine Verfassungstreue ins Feuer zu legen. Freilich bleibt auch die Frage, welche Prüfungen seitens des Wahlvorstands vorgenommen worden sind. Man muss aber auch dazu sagen, meine Damen und Herren, die gleiche Prüfung hätte auch stattfinden müssen, wenn beispielsweise jemand von der Kommunistischen Plattform aus der Linkspartei oder von der DKP oder was auch immer zum Landrat gewählt worden wäre. Das gilt dort pari pari. Wenn Sie wollen, dass es keine nachträgliche Prüfung gibt, dann hätten Sie ja einen Gesetzentwurf vorlegen können, der eine solche Prüfung ausschließlich vor die Wahl legt. Aber nein, wir diskutieren hier in dieser Aktuellen Stunde, die nur dazu dient, Empörung über Vorgänge zu schüren, die sich nach den bestehenden Gesetzen richten, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP) Ich wende mich aber auch an Herrn Innenminister: Wenn Ihre Staatssekretärin einfach gesagt hätte, zu laufenden Vorgängen geben Sie keine Auskunft, wäre alles gut gewesen. Denn ich will mal so sagen: Das macht ja Ihr Ministerium an anderen Stellen gar nicht so selten. Sie sind also mit Anlauf über das virtuelle Stöckchen gesprungen und haben ohne Not das nahe Tief der Fraktion rechts außen bedient. Das wäre nicht nötig gewesen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, im Prinzip kann ich mich den Ausführungen meiner Vorredner Herr Bergner und Frau Marx in weiten Teilen anschließen. Wir haben hier mal wieder so eine Opfermodus-Aktuelle-Stunde der AfD, in der sie sozusagen Kerne von wehrhafter Demokratie versucht ad absurdum zu führen, und das ist das eigentliche Problem. Wenn wir hier eine Partei haben, die als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde – und das ja nicht nur in Thüringen diskutiert wird, sondern auch in anderen Bundesländern –, dann ist aus meiner Sicht das Parteibuch des jeweiligen Innenministers und des Verfassungsschutzchefs erst mal relativ gleich an dieser Stelle. Dass das natürlich, wenn jemand aus dieser Partei in ein Amt gewählt wird, in dem er der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet ist, zu einem Prüfvorgang führt, ist nur bedingt überraschend. Dass das noch nicht so häufig vorgekommen ist und deswegen eventuell für Irritationen gesorgt hat, das kann ich schon auch durchaus nachvollziehen. Wir haben ja die sogenannten Wahlausschüsse, die die Wählbarkeit der jeweiligen Kandidierenden in den Kreisen, aber auch in den Gemeinden entsprechend prüfen. Da, das muss man ehrlicherweise sagen, wäre es natürlich gut gewesen, wenn schon bei der Aufstellung des Kandidaten tatsächlich noch mal genauer hingeschaut worden wäre. Das ist aber verschüttete Milch. Nichtsdestotrotz ist eben genau die Frage, dass, wenn jemand Wahlbeamter wird – das haben ja die Kollegin Marx und auch der Kollege Bergner hier noch mal deutlich ausgeführt –, dann natürlich genau hingeschaut werden muss, ob dieser Mensch in der Lage ist und ob es auch tatsächlich gegeben ist, dass er für die Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für die Beamten des Landes geltenden Bestimmungen persönlich geeignet ist. Und das ist bei jemandem, der einer Partei angehört, die als extremistisch eingestuft ist, natürlich eine Frage, die dann auch ordentlich gestellt werden muss und wo dann auch auf bestimmte Quellen zurückgegriffen werden kann. Das kann man dann im Nachgang tatsächlich tun. Von daher ist es aus meiner Sicht ein Kernbestandteil einer wehrhaften Demokratie, was hier gerade passiert, und das ganze Gegenteil von dem, was die AfD behauptet, die sich ja schon in einer Diktatur wähnt, weil sie Gesetze einhalten muss. Und da liegt das eigentliche Problem: dass die AfD und auch Teile derjenigen, die sie wählen, glauben, in einer Diktatur zu leben. Ich glaube, da sind wir uns vielleicht dann auf der anderen Seite doch alle relativ einig, dass das nicht der Fall ist. Von daher kann ich an der Stelle auch nur allen demokratischen Kräften hier im Saal dazu raten – und damit schaue ich durchaus auch in die Gesichter, die sozusagen letzte Woche mal kurz Zweifel daran hatten, und das auch geäußert haben, was ich schwierig finde. Ich finde es immer gut, wenn Abgeordnete gut informiert in Pressekonferenzen gehen bzw. Pressevertretern dann auch mal sagen, Entschuldigung, das muss ich mir noch mal ansehen, anstatt dort Sachen zu erzählen, die so nicht richtig sind. Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass wir diesen Vorgang als das wahrnehmen, was er ist. Es ist ein normaler Vorgang. Es gibt berechtigte Zweifel daran, ob Herr Sesselmann als Wahlbeamter tatsächlich geeignet ist. Wir haben ja im Zuge der Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission im Jahr 2020 hier auch relativ deutlich im Plenum ausgeführt, warum Herr Sesselmann unter anderem aus unserer Perspektive nicht geeignet ist, in eine Parlamentarische Kontrollkommission gewählt zu werden, die dazu da ist, den Verfassungsschutz zu kontrollieren. Das können Sie gern in der 29. Sitzung des Landtags am 12. November 2020 nachlesen, nachlesbar ab Seite 2088 – wie passend – oder auf Seite 56 des PDF-Dokuments, da ist die Rede festgehalten. Da sind auch die Verbindungen von Herrn Sesselmann in den Flügel dokumentiert, diverse Verbindungen zu Herrn Kalbitz, na ja und der Fraktionsvorsitzende der AfD Björn Höcke ist ja selbstredend am rechten Rand zu verorten. Von daher nehmen wir auch nicht wahr, dass Herr Sesselmann versucht, sich von seinem Fraktionsvorsitzenden zu distanzieren. Im Gegenteil, er nimmt eine wichtige Rolle auch im Landesvorstand der AfD in Thüringen ein und dementsprechend muss man davon ausgehen, dass er den Kurs der Thüringer AfD entsprechend unterstützt. Ansonsten kann ich allen nur dazu raten, dass, wenn Sie mit dem Vorgehen des Rechtsstaats nicht einverstanden sind, Sie die Mittel des Rechtsstaats haben und dagegen klagen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Robert Sesselmann wurde in Sonneberg im zweiten Wahlgang mit fast 53 Prozent mehrheitlich zum neuen Landrat gewählt. Diese Nachricht würde normalerweise nur Provinzgazetten eine Nachricht wert sein und „MDR Aktuell“ 15 Minuten Beitrag, wenn, ja, wenn Robert Sesselmann nicht Mitglied der AfD und sogar als Beisitzer im Vorstand des Thüringer Landesverbandes wäre. Dies katapultiert freilich den Wahlerfolg im Kreis Sonneberg bis in die internationale Leitpresse, übrigens mit durchaus unterschiedlichem Echo. Wer nun erwartet hatte, dass dies die einzigen Reaktionen bleiben, wird eines Besseren belehrt. Da ja die Kanzlerin nicht mehr im Amt ist und die Wahl rückgängig machen kann, wie Anfang Februar 2020 bei Thomas Kemmerich geschehen, gibt es neue Ansätze, eine demokratische Wahl rückgängig machen zu wollen. Staatssekretärin Schenk, deren höchst fragwürdige Ernennung zur ministeriellen Spitzenbeamtin
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die ist nicht verbeamtet!) auch scharf durch den Thüringer Rechnungshof gerügt wird, verkündete postwendend,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube,
Sie haben es nicht verstanden!) dass das Thüringer Landesverwaltungsamt die Demokratiefähigkeit von Robert Sesselmann prüfen soll. Unter der Leitung des ehemaligen SED-Kaders Frank Roßner sollen unter dem Vorwand des Demokratiechecks Voraussetzungen gesucht werden, in deren Ergebnis auch die Annullierung der Wahl und Neuwahlen stehen können. Pikant dabei: Innenministerium und Landesverwaltungsamt sind SPD-geführt und damit etwa nicht neutral prüfend unterwegs, sondern erkennbar gegen Sesselmann eingestellt.
(Beifall AfD)
Die Demokratiefähigkeit und die Wählbarkeit für dieses Amt ist festzustellen und – Frau Marx, da bin ich bei Ihnen – nach § 24 Thüringer Kommunalwahlgesetz ist das die Aufgabe der Wahlkommission und des Wahlleiters. Mit der Forderung, das nachträglich zu tun, wird die Arbeit der Wahlkommission und des Wahlleiters angezweifelt und damit unterstellt, dass integre Menschen, denen die Demokratie in unserem Land am Herzen liegt, eine schlechte und unzuverlässige Arbeit gemacht haben.
(Beifall AfD)
Die richtige Antwort auf dieses Wahlergebnis wäre, mal ehrlich in den Spiegel zu schauen und zu reflektieren, warum die Menschen in Sonneberg so gewählt haben, wie sie gewählt haben – definitiv nicht, weil es ihnen zu gut geht, sie schon immer braun waren, weil die im Osten keine Ahnung von Demokratie haben oder sich doch immer nur selbst bemitleiden wollen. So etwa äußerte sich Herr Lochthofen im MDR vor der Stichwahl. Vielleicht sollte man den Menschen mal mehr zuhören, als sie nur vollzudröhnen und zu beschimpfen. Mitnehmen ist etwas anderes. Auch Sie, Herr Ramelow, haben die Situation falsch eingeschätzt, indem Sie davon überzeugt waren, dass Sesselmann keine Chance habe, wenn mehr Menschen zur Wahl gehen. 10 Prozent mehr Wahlbeteiligung bei der Stichwahl, das ist doch eine Ansage. Ich würde mir wünschen, wieder zur Demokratie zurückzufinden,
(Beifall AfD)
die Regeln der Demokratie zu akzeptieren und Niederlagen fair einstecken zu können. Es ist unehrlich und hinterhältig, nach Winkelzügen zu suchen, um Wahlergebnisse, die nicht gefallen, rückgängig zu machen.
(Beifall AfD)
Damit gewinnt man im Übrigen kein Vertrauen der Wähler zurück. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Bilay das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch heute wieder das Wort vom sogenannten Demokratiecheck gefallen. Das wabert seit der Landratswahl in Sonneberg durch den öffentlichen Raum. Die AfD hat in ihrem Antrag begründet, dass es ein mangelndes Maß an demokratischer Toleranz geben würde und dass Wahlen jetzt ungeschehen gemacht werden würden. Auch Frau Bergner hat eben wieder erzählt, dass sie zurückgedreht werden sollen. Das sind aus meiner Sicht starke Worte im öffentlichen Raum, die da einfach mal so dahingeworfen werden. Aber ich will es noch einmal deutlich sagen, auch an diejenigen, die hier vorhin geredet haben: Es geht nicht um politische Fragen, es geht um rechtsstaatliche Fragen, es geht um ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren, in dem eine Antwort auf die Frage gefunden werden muss, ob der Noch-Abgeordnete und Schon-Landrat Sesselmann am Ende die Gewähr dafür bietet, die Verfassung und das Grundgesetz auch in seinem Amt verteidigen zu können oder auch nicht. Dazu gibt es einen einheitlichen Rechtsrahmen und entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung. Frau Marx und andere haben darauf hingewiesen: Das Kommunalwahlgesetz in dieser Fassung ist 1993 beschlossen worden, vor ziemlich genau 30 Jahren. Seitdem gilt diese Überprüfungsregelung, die nämlich auch ein geordnetes Prüfverfahren vorsieht. Da gibt es zuerst den Wahlausschuss, dann gibt es die Wahl und nach der Wahl gibt es anschließend eine weitere Prüfung, ob derjenige/diejenige, die gewählt worden ist, auch den beamtenrechtlichen Standards genügt. Dieses Verfahren muss jede und jeder durchlaufen, der Beamtin oder Beamter werden will, jede Polizistin, jeder Polizist, jede Lehrerin, jeder Lehrer, jeder kleine Sachbearbeiter in einer öffentlichen Behörde muss dieses Prüfverfahren durchlaufen – also nichts Außergewöhnliches, wie das hier von der AfD wieder konstruiert wurde. Aber Sie nehmen für sich ein Sonderrecht heraus, Sie wollen sagen, dass Ihre AfD-Mitglieder von diesem Prüfverfahren ausgenommen werden sollen. Ich will noch mal darauf hinweisen: Die AfD ist nachgewiesen extrem rechts. Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratieprinzip und auch gegen sämtliche Prinzipien des Rechtsstaats. Sie werden auch deswegen vom Verfassungsschutz zu Recht überwacht und als rechtsextrem eingestuft.
(Unruhe AfD)
Diese Einstufung des Verfassungsschutzes ist handlungsleitend für sämtliche Behörden in diesem Land. Deswegen gibt es auch die entsprechenden Erklärungen. Aber ich will auch mal deutlich machen: Herr Sesselmann ist nicht nur ein einfaches Mitglied der AfD. Herr Sesselmann sitzt im Landesvorstand einer extrem rechten Partei. Er hat wiederholt für die AfD kandidiert, er hat sich auch von keiner politischen Äußerung oder von Personen distanziert. Und die Personalie Höcke wurde gerade in den letzten Wochen auffallend nah und häufig gesucht. Insofern muss man schon davon ausgehen, dass diese beamtenrechtliche Prüfung, die jetzt von der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt durchgeführt wird, gar nicht im Ermessen steht, sondern dass es jetzt verlangt ist, dass diese Prüfung erfolgt. Dazu gibt es entsprechende Entscheidungen. 2014 ist mal über die Nichtzulassung eines OB-Kandidaten im Falle eines NPD-Bewerbers entschieden worden. Das ist ausdrücklich bestärkt worden. Es gab jetzt vor Kurzem vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eine Entscheidung, bei dem einem Beamten das Ruhegehalt abgesprochen wurde, weil er für die NPD kandidiert hat. Es geht also nicht nur darum, einfach passives Mitglied einer Partei zu sein, sondern es geht um eine herausgehobene Stellung, um eine aktive Wahrnahme des Amts. Dazu hat auch schon das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen entschieden, übrigens schon in den 70er-, 80er-Jahren, dass der Dienstherr darauf achten muss, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Der Dienstherr muss es sicherstellen. Deswegen muss dieses Prüfverfahren auch durchgeführt werden. Im Falle von Herrn Sesselmann darf man aufgrund seiner Person durchaus zumindest annehmen, dass es diese entsprechenden Zweifel gibt, dass er auch immer für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt. Herr Möller, es kommt nicht darauf an, dass die Partei verboten ist, allein die Kandidatur reicht aus.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube,
Sie haben es nicht verstanden!) Doch! Sie sind ja angeblich auch Jurist. Ich verweise noch mal auf das OVG Magdeburg vom Januar dieses Jahres, das gesagt hat: Die Kandidatur für eine Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist ein Verstoß gegen die Verfassungstreue.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben es
nicht verstanden!) Allein das reicht schon aus, jemanden nicht in das Beamtenverhältnis zu berufen. Und darum geht es am Ende. Insofern schützt dieses Verfahren das Grundgesetz, was aus guten Gründen als Antwort auf die Verbrechen der Nationalsozialisten die Menschenrechte als unveräußerliche Rechte im Grundgesetz verankert hat und auch das Rechtsstaatlichkeitsprinzip, was Sie jetzt für Ihre Parteimitglieder infrage stellen. Insofern ist das Wahlergebnis in Sonneberg einem geordneten Verfahren zu unterziehen – Herr Sesselmann hat das zu durchlaufen –, das Landesverwaltungsamt wird ordnungsgemäß prüfen. Und entgegen Ihrer Arbeit hier im Landtag, wie Sie auch heute wieder in Ihren Reden dargestellt haben und auch in dem Antrag begründet haben, geht es nicht darum, dieses Prüfverfahren vorwegzunehmen, sondern abzuwarten, bis die Entscheidung vorliegt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Für die Fraktion der CDU erhält jetzt Frau Abgeordnete Meißner das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir erleben hier das, was wir immer erleben: Die AfD fühlt sich missverstanden, gegängelt und in der Opferrolle. Und angesichts dieser Aktuellen Stunde will sie noch mal verdeutlichen, dass sie die einzige Partei ist, die ein demokratisches Wahlergebnis akzeptiert. Ich kann Ihnen sagen: Das ist nicht so. Denn wir als CDU-Fraktion akzeptieren das Ergebnis einer ordentlich demokratisch durchgeführten Wahl. Ich möchte aber, bevor ich zu meiner Rede komme, noch mal erwähnen, dass wir auch nach der Wahl davon überzeugt sind, dass wir mit unserem Kandidaten Jürgen Köpper den besseren Landrat gestellt hätten.
(Beifall CDU)
Deswegen ist es für uns eine bittere Pille, aber wir müssen sie schlucken, denn das ist Demokratie. Und Demokratie lebt davon, dass sich Wähler darauf verlassen können, dass ihre Stimme zählt und dass das Ergebnis einer Wahl auch akzeptiert wird. Die gesetzlichen Grundlagen für den jetzt durchgeführten Prüfungsvorgang sind jetzt durch meine Vorredner schon oft genannt worden. Es ist das jederzeitige Einstehen für die freiheitlichdemokratische Grundordnung. Das Landesverwaltungsamt prüft jetzt anlassbezogen den Kandidaten bzw. den jetzigen Landrat. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Wer sich für solch ein Amt als Kandidat zur Verfügung stellt, der erklärt sich aus meiner Sicht selbstverständlich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einverstanden. Dabei nimmt er auch eine derartige Prüfung in Kauf und – ich muss auch sagen – dem gebührt es eigentlich auch nicht, sich jetzt über solch ein Prüfverfahren aufzuregen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Fakt ist aber eins: Dieses Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung braucht es nicht nur als Kandidat, sondern auch als Landrat bzw. als Bürgermeister und auch als Abgeordneter beispielsweise des Thüringer Landtags. Letztendlich ist das, was uns als CDU bei diesem jetzigen Fall aber stört, vor allen Dingen der Zeitpunkt und die Kommunikation.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Und das macht etwas mit jedem Menschen in unserem Freistaat, aber ganz besonders im Landkreis Sonneberg. Man muss sich schon die Frage stellen, wie die Entscheidung des Wahlausschusses jetzt infrage gestellt wird. Natürlich, ein Wahlausschuss hat aufgrund der kurzen Frist von 100 bis 11 Tagen keine Zeit für eine tiefergehende Prüfung. Aber was ist denn die Grundlage für diese Einschätzung? Die Grundlage ist die Mitgliedschaft in der AfD und diese gibt Zweifel an der Verfassungstreue. Jetzt muss man sich doch aber fragen: Was ist denn passiert zwischen der Kandidatur und der Prüfung des Wahlausschusses und dem jetzigen Prüfvorgang? Ist denn seit diesem Zeitraum etwas hinzugekommen, was diesen Zweifel nährt und rechtfertigt dieser Zweifel jetzt diesen öffentlichen Prüfvorgang? Wir sind gespannt auf das Ergebnis. Aber ich finde, so wie dieser Prüfvorgang durch das Innenministerium, insbesondere Frau Staatssekretärin Schenk kommuniziert wurde, erreicht er genau das Gegenteil. Denn wir haben hier einen Wahlkampf mit einer sehr aufgeheizten Stimmung erlebt. Es ist viel zugespitzt worden und die Menschen in Sonneberg sind auch durch die öffentliche Berichterstattung sehr sensibilisiert gewesen. Jetzt, unmittelbar nach einer Wahl von einem Demokratiecheck oder einem Gesinnungs-TÜV zu sprechen, schadet dem Demokratieverständnis der Wählerinnen und Wähler. Und das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen und muss es auch sagen dürfen.
(Beifall CDU)
Deswegen treiben solche Äußerungen und solche falsch kommunizierten Verfahrensregelungen die Menschen in die falschen Arme und das stärkt auch die Politikverdrossenheit. Deswegen kann ich dem Kollegen Bergner auch nur recht geben: Vielleicht wäre es an dieser Stelle sinnvoller gewesen, den Prüfvorgang mit einem Schweigen zu begleiten und nicht zusätzlich die Stimmung mit dieser Wortwahl aufzuheizen.
(Beifall CDU)
Ich kann Ihnen eins sagen: Wir werden den jetzigen Landrat im Landkreis Sonneberg an seinen Antworten auf die dringenden Fragen messen. Das ist zum einen die Frage: Warum distanziert er sich nicht von einem Neonazi, der ihn maßgeblich im Wahlkampf unterstützt hat und der jetzt auf übelste Art kleine Kinder im Kindergarten für Wahlpropaganda missbraucht?
(Beifall CDU)
Warum schweigt er dazu? Das ist eine Schwäche und viele im Landkreis erwarten dazu eine öffentliche Stellungnahme. Aber es gibt auch andere aktuelle Sachfragen, bei denen wir Herrn Sesselmann an seinen Antworten messen werden. Beispielsweise wurde heute bekannt gegeben, dass die Geburtsstation in Sonneberg schließt. Ich bin gespannt, wie der Landrat Sesselmann das verhindern wird.
(Beifall CDU)
So gibt es viele Themen wie beispielsweise auch die Schließung von Grundschulen, die Verbindungsstraße Steinach – Lauscha – jetzt muss Herr Sesselmann liefern. Und ich bin gespannt, wie er angesichts seiner Thesen im Wahlkampf da Antworten bieten wird. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung erhält Herr Innenminister Maier das Wort. Bitte.
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem alle öffentliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Dieser Grundsatz gilt für uns alle und dient auch dem Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Wahlrecht ist aus gutem Grund streng formal. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden an denselben Maßstäben gemessen. Die Abläufe sind so gestaltet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber dieselben Chancen erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich heute hier die Gelegenheit nutzen, diese formalen Abläufe einer Landratswahl zunächst näher zu beleuchten: Nach Aufforderung des Wahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge konnten im Landkreis Sonneberg bis zum 44. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, neben Parteien und Wählergruppen auch Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge für die Landratswahl einreichen. Am 33. Tag vor der Wahl trat dann der Wahlausschuss des Landkreises zusammen und hat über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge beraten. Die eingereichten Wahlvorschläge mussten den Anforderungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung entsprechen. Im Rahmen der Zulassung der Wahlvorschläge ist auch die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Landrats nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz vom Wahlausschuss zu prüfen. Dies ist ein normaler Vorgang. Von daher befremdet mich offen gesagt, dass in der aktuellen Debatte das Abweichen von dieser Regel gefordert wird, die in der Vergangenheit stets und ohne großes Aufsehen angewendet wurde. Die Regeln, auf die ich im Folgenden eingehen werde, dienen dem Zweck, unser Gemeinwesen zu schützen. Die wehrhafte Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine bloße Worthülse. Wegen der Bedeutung des aktiven und passiven Wahlrechts für unsere Demokratie ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die persönliche Eignung ein sehr umfassender beamtenrechtlicher Begriff, der die ganze Person umfasst. Die Frage, ob ein Bewerber beispielsweise die Gewähr der Verfassungstreue bietet, ist im Einzelfall anhand von Umständen zu beurteilen, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, ernste Besorgnis an der künftigen Erfüllung der Verfassungstreuepflicht zu begründen. Diese von der Rechtsprechung geforderte umfassende Einzelfallprüfung kann innerhalb der vorgesehenen kurzen wahlrechtlichen Frist ab Einreichung des Wahlvorschlags bis zur Entscheidung durch den Wahlausschuss regelmäßig durch den Wahlausschuss nicht detailliert geleistet werden. Die Prüfung ist daher auf die folgenden drei Sachverhalte beschränkt: erstens, ob die nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung geforderten Erklärungen beigefügt sind, zweitens auf die Prüfung des Inhalts dieser Erklärungen und drittens auf die dem Wahlausschuss bereits als sicher bekannten gravierenden Hinweise auf die persönliche Eignung. Eingereichte Wahlvorschläge, die zur Landratswahl in Sonneberg vom Wahlausschuss als gültig zugelassen wurden, können durch den Wahlausschuss zum Beispiel wegen der fehlenden Eignung des Bewerbers im Nachgang zu dieser Entscheidung nicht mehr abgeändert, das heißt für ungültig erklärt werden. Im Klartext: Der ehrenamtlich tätige Wahlausschuss hat in sehr kurzer Zeit eine Entscheidung zu treffen, die im Zweifel auch vor dem Hintergrund der Bedeutung der Wahl für unsere demokratische Rechtsordnung zugunsten des Kandidaten ausgeht. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen auf die Einhaltung der Wahlvorschriften hinzuwirken. Die Wahlorgane sind aber in ihrer Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge unabhängig und deshalb nicht an Weisungen der Kommunalaufsicht gebunden. Insoweit beschränkt sich die Tätigkeit der Rechtsaufsichtsbehörden auf eine aufsichtliche Beratung der Wahlorgane, die eine einheitliche und ordnungsgemäße Durchführung des Wahlverfahrens sicherstellen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Korrektiv für die wegen der kurzen Fristen nicht tiefgründig möglichen Prüfungen durch die Wahlausschüsse hat der Gesetzgeber der Rechtsaufsichtsbehörde die Aufgabe zugewiesen, bei Vorliegen entsprechender Indizien eine Wahlprüfung von Amts wegen nach der Wahl vorzunehmen. Von dieser Wahlprüfung ausdrücklich erfasst ist die Frage, ob der gewählten Person die Wählbarkeit fehlte. Die Frage der Wählbarkeit richtet sich insbesondere nach den genannten persönlichen Anforderungen an einen kommunalen Wahlbeamten. Danach kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Die besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Sie knüpft an die beamtenrechtliche Bestimmung an, nach der in das Beamtenverhältnis nur berufen werden kann, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen eintritt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue in diesem Sinne liegen dann vor, wenn die beurteilende Stelle im Augenblick ihrer Entscheidung nach den ihr zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht überzeugt ist, dass der Bewerber seiner Persönlichkeit nach die Gewähr dafür bietet, nach Begründung eines Beamtenverhältnisses jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Grundlage für die Beurteilung der Gewähr der Verfassungstreue müssen konkrete Umstände sein, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, ernste Besorgnis an der künftigen Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen. Geeignete Umstände für eine ernsthafte Besorgnis an der künftigen Erfüllung der Verfassungstreuepflicht sind beispielsweise die Mitgliedschaften in Parteien, deren Teilorganisationen oder Wählervereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielrichtung, gleichgültig ob die Partei für verfassungswidrig erklärt worden ist oder nicht. Für die konkrete Prüfung im Einzelfall ist hierbei ein wichtiges Indiz, ob die Partei oder Wählergruppe politische Ziele verfolgt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind. Außerdem ist bei abschließender Entscheidung über die Wählbarkeit des Bewerbers in besonderem Maße von Bedeutung, welche eigenen oder ihm zurechenbaren verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Aktivitäten bekannt sind. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden können im Rahmen ihrer oben beschriebenen Prüfung diesbezügliche Auskünfte bei den zuständigen Behörden mit dem Amt für Verfassungsschutz einholen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines will ich hier noch einmal deutlich machen: Die Wahl eines Landrats ist im Hinblick auf die Anforderungen an die Verfassungstreue nicht gleichzusetzen mit den Anforderungen an die Kandidaten für die Wahl zum Kreistag, zum Gemeinderat oder zu einem Parlament. Bewerber für Gemeinderäte, Kreistage und Parlamente sind so lange wählbar, wie sie nicht etwa durch Gerichtsurteil ihre Wählbarkeit verlieren oder das Bundesverfassungsgericht ihre Partei für verfassungswidrig erklärt hat. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lässt dadurch auch solchen Kandidaten einen großen Spielraum für politische Entfaltung, die unserer Gesellschaftsordnung eher ablehnend gegenüberstehen. Die Anforderungen an Bewerber für die Position des Landrats oder des Bürgermeisters sind aber andere. Während es bei Räten und Parlamentariern unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips zu einem gewissen Grad hingenommen wird, dass diese unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablehnend gegenüberstehen, wird von einem Landrat oder Bürgermeister, der kommunaler Wahlbeamter und damit ein wesentlicher Akteur in der öffentlichen Verwaltung ist, erwartet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wer hat das
bestimmt?) Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nimmt insbesondere der Landrat Aufgaben des Staats für diesen wahr. Durch die Gewährleistung der Verfassungstreue soll verhindert werden, dass Personen kommunale Wahlämter übernehmen, die ihre Position dann nutzen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterminieren und von innen heraus zu schädigen. Diese Regeln – und ich sagte es bereits – schützen unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen. Daran müssen wir alle ein Interesse haben.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das stimmt
eben nicht!) Ich möchte kurz zu dem konkreten Fall in Sonneberg zurückkommen: Die Amtszeit des neu gewählten Landrats begann aufgrund des krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzten Vorgängers am Tag nach der Annahme der Wahl. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Rechtmäßigkeit der Wahl und insbesondere die Frage der Wählbarkeit des gewählten Kandidaten einer Überprüfung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde unterzogen werden. Diese Prüfung für die Landratswahl in Sonneberg läuft derzeit im Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und ich rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8290 Das Wort erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt. Bitte.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, diese Woche steht im Deutschen Bundestag und im Bundesrat eine wichtige Entscheidung für die Frage der zukünftigen Energiepolitik unseres Landes an: das Heizungsgesetz. Es wird ernst. Das Gebäudeenergiegesetz soll im Schweinsgalopp verabschiedet werden: letzten Freitag mit einem neuen Textvorschlag, am Montag mit der Anhörung bei Experten. Die durften über das Wochenende mal das ganze Konvolut lesen, ihre Meinung abgeben, aber so richtig relevant war es dann auch nicht, weil heute, am Mittwoch, ist schon im Ausschuss durch die Mehrheit der Ampelkoalition darüber entschieden worden und am Freitag soll es durch den Bundestag und den Bundesrat gebracht werden. Ein Gesetz, das in die Lebenswirklichkeit vieler Deutscher, vieler Thüringerinnen und Thüringer massiv eingreift, und zwar über Jahrzehnte, in einem Schweinsgalopp, was der Wichtigkeit dieser Debatte absolut zu kurz kommt. Deswegen, glaube ich, ist das der falsche Weg, der da in Berlin gegangen wird, und es ist der richtige Punkt, dass wir das hier aktuell diskutieren.
(Beifall CDU)
76 Prozent der Menschen lehnen das Gesetz ab. Wir erleben in Thüringen viel Protest, wir haben mittlerweile über 20.000 Menschen, die sich an uns gewendet haben, und es gab Veränderungen. Es sind neue Vorschläge aufgekommen, unter anderem auch das Thema der kommunalen Wärmeplanung. Aber das Grundprinzip bleibt: Den Menschen ohne Technologieoffenheit vorzuschreiben, wie sie ihre Energie zu produzieren haben, ihre Wärme, das sehen wir als den falschen Weg an, weil wir glauben, dass es wichtig ist, nicht erst vorzuschreiben, zu bevormunden, den Menschen Geld zu nehmen, um dann wieder über Förderprogramme ihnen ein bisschen Geld zurückzugeben und damit in gewisser Weise Unsicherheit zu schüren, weil die Frage von einem warmen Zuhause ein Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ist. Bürger sorgen sich um die Wärmeversorgung und das hat maßgeblich mit dem Streit in Berlin, aber natürlich auch mit den unsinnigen Vorschlägen zu tun, die Handwerker kritisieren, die Bürger kritisieren, die die Bau- und Wohnungswirtschaft kritisiert, die alle Experten kritisieren, die mit Energiepolitik irgendwas zu tun haben. Deswegen kann ich für Thüringen nur fordern: Dem Gesetz kann man nicht zustimmen, weil es in die Lebenswirklichkeiten der Menschen eingreift. Genau aus diesem Grund muss Thüringen im Bundesrat diesem Gesetz widersprechen.
(Beifall CDU)
Ich glaube, dieser Widerspruch ist nötig, weil er auch eine konzeptionelle Frage stellt: Wie wollen wir eigentlich Menschen überzeugen, Energiepolitik in diesem Land zu machen? Es ist kaum Technologieoffenheit im Gesetz. Es sind unklare Fördermöglichkeiten. Es sind keine marktwirtschaftlichen Lösungen, was das Thema „CO -Bepreisung“ an2 geht, und es ist keine Klarheit bei der kommunalen Wärmeplanung. Für uns als CDU-Fraktion ist der Maßstab: Für jedes Haus muss die beste Lösung ermöglicht werden, die die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert. Nur das, was wir jetzt erleben, ist immer noch, mit Druck darauf zu setzen, dass es nur einen Weg geben kann, nämlich die Wärmepumpe, dass es nur einen Weg geben kann, nämlich die zwanghafte Sanierung – und das natürlich mit Größenordnungen zwischen 50.000 und 100.000 Euro Belastung für ganz normale Leute in diesem Land. In einer Situation – und daran sieht man das ganz Perfide dabei –, wo wir pro Monat Kaufkraftverluste zwischen 250 und 400 Euro bei einem Normalverdiener haben, wo wir gestiegene Energiepreise haben. Dort jetzt solch eine Überforderungspolitik zu machen, das zeigt, dass die Menschen zu Recht Sorge und Protest haben. Wir müssen uns aus Thüringer Perspektive dahinterstellen und sagen: Das darf nicht die Botschaft für unser Land sein! Denn wenn der Wohlstand der Bevölkerung gefährdet ist, wenn sie nicht mehr daran glaubt, dass wir die Fähigkeit haben, technologieoffen um die besten Lösungen zu streiten, damit wir weiterhin Wachstum und Wohlstand in diesem Land sichern, dann werden wir erstens kein Vorbild für die Welt, aber zweitens werden wir vor allen Dingen auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verlieren.
(Beifall CDU)
Aus dem Grund setzen wir als CDU-Fraktion darauf: Nehmen Sie das Gesetz zurück! Lassen Sie uns als Thüringerinnen und Thüringer dafür einsetzen, dass dieses Gesetz den Bundesrat nicht passiert, sondern dass der Einspruch stattfindet und wir damit an der Seite der Bürger und nicht einer falschen Ideologie stehen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Besten Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Besuchertribüne und am Livestream, die CDU-Fraktion hat sich mit der heutigen Aktuellen Stunde mal wieder als die Partei des Zweierlei-Maßes geoutet. Die Eigenanträge zur Wärmewende werden als fortschrittlich, unumgänglich und zukunftsweisend deklariert. Hier braucht es Tempo, hierfür müssen Millionen investiert werden. Aber das Gebäudeenergiegesetz schafft genau das. Es schafft Klarheit über die Ziele, es schafft den Rahmen für den technologieoffenen Einsatz von Heizungssystemen und vor allem ist die Debatte auf Bundesebene weder verkürzt noch falsch. Vielmehr setzt die Bundesregierung das um, was 2019 unter Schwarz-Rot verabschiedet wurde, das Bundes-Klimaschutzgesetz mit konkreten Maßnahmen und Regeln. Den ganzen Unsinn dieser Aktuellen Stunde fasst die antragstellende Fraktion selbst zusammen. In der Begründung heißt es: „Es steht außer Frage, dass der Gebäudesektor von zentraler Bedeutung für die Einhaltung der Klimaziele ist. Gerade deshalb muss das [Gebäudeenergie-]Gesetz zurückgenommen [...] werden.“ Sie merken das selbst. Wenn es um Inhalte geht, ist die SPD-Fraktion jederzeit zum Gespräch bereit. Doch das hier vorgelegte Niveau lässt eine sachliche Debatte nicht erkennen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn das Gebäudeenergiegesetz ist kein Gesetz des erhobenen Zeigefingers, vielmehr ist es ein Ermöglichungsgesetz, denn wir setzen die Förderung hoch. Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt der Bund beim Heizungstausch mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent kräftig. Die Grundförderung beträgt wie bisher 30 Prozent der Kosten. Gerade unsanierte Häuser mit einer veralteten Heizung werden besonders hoch gefördert. Zugleich gibt es keinen Zwang zum Ausbau von fossilen Heizungen, auch wenn das immer wieder kolportiert wird. Kommunen sind in der Pflicht, mit der kommunalen Wärmeplanung den Wärmebedarf zu erheben und sinnvolle, kostengünstige, öffentliche und private Lösungen zu finden. Das senkt mittelfristig Kosten für die privaten Haushalte, ob Mietende oder Menschen mit Eigentum. Dieses Senken von Anschaffungs- und Betriebskosten ermöglicht mit einem Ruck den Umstieg von ganzen Siedlungen und Quartieren. Eine entsprechende Förderung haben wir im Haushalt 2023 bereits hier in Thüringen eingebracht. Damit verbunden ist eine verpflichtende Energieberatung. Wer bisher öffentliche Kredite in Anspruch genommen hat, kennt dies bereits aus der Praxis. Es ist also tauglich. In Thüringen gilt ein Viertel der Wohngebäude als unsaniert, das sind ca. 130.000. Bei durchschnittlich 2 Prozent Sanierung pro Jahr bräuchten wir allein 50 Jahre, um diesen Bestand zu ertüchtigen. Daher sollten wir nicht weiter zögern, denn gerade die hohen Heizkosten – gerade bei den fossilen Heizmitteln – sind infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine massiv steigende Belastung für die Menschen. Im Bundesvergleich haben die Ostländer mit Abstand den geringsten Anteil an unsanierten Wohnhäusern. Gerade Mehrfamilienhäuer und Mietwohnungen sind bereits saniert, sodass Mieter und Eigentümer dank der Investitionen der letzten Jahre auf einem guten Stand sind. Ich werbe an dieser Stelle noch einmal dafür, dass das Land einen Heizungstauschbonus für 2024 auf den Weg bringt. Dieses Werkzeug soll ein zusätzlicher Anreiz sein und die Hürden des Heizungstausches weiter absenken. Thüringen hat eines der stärksten kommunalen Versorgungsnetze. Unsere Stadtwerke verfügen über das Know-how vor Ort, sind preisstabil, umweltfreundlich, um gemeinsam zu investieren. Unter anderem haben wir Sozialdemokraten das Programm für Mietheizungen in Thüringen weiter ausgebaut. Lösungen gehen also Hand in Hand, ob die Nutzung von Biogas und Biomasse nicht nur zur Stromgewinnung, der vermehrte Ausbau der Geothermie, der Einsatz von Großwärmespeichern oder die Nutzung von Industrieabwärme und diese mit den Verteilnetzen den Haushalten direkt vor Ort zur Verfügung zu stellen. Es gibt nicht die eine Lösung. Statt den Hype, liebe CDU, „Hauptsache dagegen“ noch zu befeuern, sollten vernunftorientierte Lösungsdiskussionen im Zentrum der Debatte stehen. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, das sogenannte Gebäudeenergiegesetz, das eigentlich Novelle des Gebäudeenergiegesetzes heißen müsste, das CDU und SPD – wie eben schon gesagt – im Jahr 2022 beschlossen haben, hat sehr große Wellen geschlagen. Die Frage ist: Warum hat es solche Wellen geschlagen? Ich will versuchen, das mal kurz zusammenzufassen. Es fängt damit an, dass aus dem grüngeführten Wirtschaftsministerium/Klimaministerium von Herrn Habeck – initiiert durch Herrn Graichen, der inzwischen nicht mehr Staatssekretär ist – ein früher Entwurf geleakt, also durchgestochen, wurde, der bis heute die mediale und öffentliche Debatte beherrscht und an vielen Stellen nie so das Licht der Welt erblickt hat. Aber er war einmal in der Welt und das hat viele Leute verunsichert. Das ist auch aufgenommen worden, auch von den Kollegen der CDU, auch hier im Thüringer Landtag; ich will die Wortwahl aller Beteiligten nicht wiederholen. In der Presse sah man das Konterfei von Herrn Habeck, wo er in fremden Kellern stand und die Heizung herausgerissen hat. Auch wir Freien Demokraten haben bei der Kabinettzustimmung, die formaljuristisch, parlamentarisch juristisch einwandfrei, aber vielleicht schwer erklärlich war, nicht dafür Sorge getragen, dass das Erstaunen gesunken ist. Alles in allem wurde tatsächlich der Eindruck erweckt, dass man sich an die Heizungen fast jedes Deutschen machen würde. Aber ich betone: Das war nie der Fall.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit sind wir bei dem Problem, dass wir auch dafür Sorge tragen, dass wir über die Thematiken sprechen, die vielleicht in Sonneberg auch dafür verantwortlich waren, dass die Wahl so ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist, dass wir die Umfragen so stehen haben, wie wir sie stehen haben. Deshalb sollten wir uns alle bemühen, anhand der Fakten zu diskutieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Fakt ist, dass das, was zurzeit als Beschluss vorliegt, in keiner Weise irgendeinen Eingriff in das Eigentum vorsieht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Jeder kann seine Heizung so lange betreiben, wie sie denn funktional ist. Und wenn es diese Wärmeplanung einer Kommune nicht gibt – denn die sind in der Pflicht, sie zu erstellen – und wenn sie es nicht hinbekommen, dann gibt es diese Wärmeplanung nicht und dann wird auch nichts passieren. Und nur in Neubaugebieten, nicht bei jedem Neubau, gibt es die Pflicht, Wärmepumpen mit den entsprechenden Klassifikationen einzubauen. Ansonsten kann jeder so weitermachen, wie er das heute tut. Und jeder, mit dem ich da draußen rede, sagt, es ist völlig normaler Selbstverstand, dass ich darüber nachdenke, wenn mir meine Heizung nach 30 Jahren oder früher oder später kaputtgeht, mir das nächstbessere, modernere, effizientere, sparsamere Modell einzubauen. Das beschreibt dieser Gesetzentwurf in Gänze und Ausführlichkeit, der nun die Parlamente passieren soll. Und er ist, lieber Kollege Voigt, ein technologieoffenes Angebot, der die Vielfältigkeit der Möglichkeiten abbildet, der ermöglicht, dass die Heizung zum Haus passt und nicht umgekehrt und dass in den Fällen, in denen sich Leute das nicht leisten können, wir das fördern. Sie wissen, dass mir als Liberaler das Wort sehr schwerfällt, dass wir das alles auf Förderung abstellen. Aber wenn jemand nicht in der Lage ist, sich mit einer neuen Heizung zu versorgen, weil die Kosten dagegenstehen, dann ist es nur sinnvoll, dass wir ihm da unter die Arme greifen, damit er sich eine neue Heizung leisten kann und nicht nur auf die natürlichen Effekte des Return of Invest angewiesen ist, also dass die Investition sich selbst durch niedrigeren Verbrauch, niedrigere Kosten und andere Entwicklungen reinspielt. Also alles in allem eine vernünftige Sache, auch wenn katastrophal kommuniziert. Und ich gebe auch das zu: Dieser sogenannte Schweinsgalopp, der zurzeit in Berlin passiert mit diesen kurzen Fristen, und dass das unbedingt vor der Sommerpause noch hat passieren müssen, findet auch nicht unsere Zustimmung.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber mitge-
macht haben Sie!) Aber wenn das Gesetz gut ist, gibt es auch keinen Grund, es weiter zu verzögern. Damit haben wir dann alle Klarheit. Meine Damen und Herren, uns drohen ja noch ganz andere Sachen. Zwei will ich nur ganz kurz anreißen, mehr Redezeit habe ich nicht. Aus der EU unter Federführung von Frau von der Leyen – wir wissen, welcher Partei sie angehört – droht die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Da sollten wir mal genau hinschauen, das könnte nämlich der nächste Frontalangriff auf viele Eigentümer von Häusern und Wohnungen sein, gerade auch hier im ländlichen Raum in Thüringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und, liebe Landesregierung, wenn Sie es mit der Energiewende so toll und so gut meinen, dann fangen Sie bei sich an. Frau Ministerin Karawanskij – zurzeit noch nicht im Hause – hat ja diese Woche gesagt, das schaffen wir alles nicht so schnell und es ist auch kaum bezahlbar. Ja, das trifft auch jeden privaten Eigentümer, und da sollte man auch diesen Menschen das Verständnis zugestehen. Der Ausbau von Solaranlagen war ja schon Thema, dass wir also nur 5, 7, 8 Prozent der Liegenschaften von Thüringen überhaupt mit Solaranlagen bepflastert haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich glaube auch, die Vorschläge von Herrn Stengele, 200 Hektar Landwirtschaftsfläche für Photovoltaikanlagen umzuwidmen, sind wenig sinnhaft und sträuben manchem Physiker die Haare. Und die Energiewirtschaft sagt auch: An den richtigen Stellen Photovoltaik zu installieren, macht Sinn, aber nicht nur, um 200 Hektar zu verplanen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren hier im Hause und am Livestream, wir erleben jetzt die vierte Aktuelle Stunde zu diesem Thema. Damit ist dieser Gesetzentwurf, den wir selbst noch nicht einmal verabschieden können, wahrscheinlich der, der am meisten diskutiert wurde – vielleicht auch zu Recht. Vielleicht ist aber auch die aktuelle Stimmung, die durch viele Beteiligte geschürt wird, ein Grund dafür, dass es so viel Verunsicherung gibt und dass Menschen das Vertrauen in die Politik verlieren, so wie das Herr Kollege Voigt, der jetzt gar nicht mehr im Raum ist, gerade eben gesagt hatte. Er hat das als Vorwurf gegenüber der Ampelregierung gemacht. Vielleicht ist es aber auch ein Vorwurf gegenüber sich selbst und seiner Fraktion, denn mit Worten wie „Energiestasi“ und anderen Zuspitzungen hier in dieser Debatte hat er dazu beigetragen, dass das Vertrauen in die Politik verloren geht. Und was das Ergebnis von verlorenem Vertrauen ist, das sieht man in Sonneberg und das sieht man auch in den aktuellen Umfragen. Insofern ist der Appell an alle Beteiligten, vielleicht in der Debatte etwas zurückzufahren und auch in anderen Debatten in der politischen Auseinandersetzung, denn dieser Kulturkampf, der hier geführt wird, vor allen Dingen auch – und das muss man sagen – seitens der CDU in Thüringen, also der Kulturkampf in der Hinsicht, was man noch sagen darf, was man noch essen darf, das ist alles quasi ein großer Brei, der da zusammengerührt wird, ein brauner Brei, und der schmeckt nun mal nur der AfD am besten. Insofern ist das demokratietheoretisch und auch das, was Sie hier im Parlament machen, eine Katastrophe. Denn es ist nicht nur eine Katastrophe für unsere Demokratie an sich, sondern auch für die Energiewende, die wir brauchen. Wir können Technologieoffenheit 35.000 Mal betonen. Das ist auch notwendig. Aber aktuell führt das dazu, dass die Energiewende im Wärmebereich eingebrochen ist. Ein paar Zahlen dazu vom Bundesamt für Wirtschaftsund Ausfuhrkontrolle: Während im letzten Jahr monatlich 20.000 Wärmepumpen in Deutschland verbaut wurden, sind es aktuell in diesem Jahr 7.000 bis 8.000 Wärmepumpen im Monat. Und wie man auch nachlesen kann, hat das nicht unbedingt den Grund, dass die Notwendigkeit nicht besteht, sondern das hat vor allen Dingen auch den Grund, dass Menschen sagen: Wir warten jetzt erst mal die Debatte ab, ob das überhaupt Sinn macht, obwohl die Heizungsbauer sagen, es würde gerade für Neubau Sinn machen. Und ja, dadurch geht Zeit ins Land, die wir eigentlich nicht haben. Gleichzeitig – und das ist vor allen Dingen aufgrund dieser starken Diskussion – sind auch die Auftragszahlen für Öl- und Gaskessel angestiegen. Das ist ganz erstaunlich, dass sich Menschen jetzt schnell noch Öl- und Gaskessel einbauen lassen aufgrund der Angst, die die AfD schürt, die die CDU schürt. Und ganz spannend wird es dann, wenn ich Richtung FDP schaue, wobei sich die Rede von Herrn Kemmerich heute ja fundamental von der ersten Aktuellen Stunde unterschieden hat, die wir hier hatten. Sie treiben die Menschen in eine Kostenfalle, denn ab 2027 kommt die CO -Bepreisung. Und das ist ja 2 das, was auch Herr Voigt gerade dargestellt hat als das, was Sinn machen würde, die CO -Bepreisung. 2 Dann wird es aber deutlich teurer, dann werden fossile Brennstoffe teurer, dann werden Öl und Gas teurer. Und was erzählen Sie dann den Menschen, die Sie jetzt dazu bewogen haben, noch schnell Ölund Gaskessel zu bauen?
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das war doch ein anderes Thema!) Da locken Sie die Menschen in die Kostenfalle und am Ende lacht wieder nur die AfD, denn Sie können die AfD damit nicht stellen. Die AfD wird sich hinstellen und sagen: Es gibt keinen menschengemachten Klimawandel und das, was Brüssel mit dieser CO -Bepreisung macht, ist ja gar nicht not2 wendig, denn wir können eigentlich so weitermachen wie bisher. Der nächste Punkt ist, dass es aus unserer Sicht wichtiger gewesen wäre, die kommunale Wärmeleitplanung nach vorne zu stellen, so wie das die Dänen gemacht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Die machen das seit 1979 und haben dann folgerichtig auch 2013 Öl- und Gasheizungsneueinbau verbieten können, weil die waren schon mal viel weiter. Dieser Schweinsgalopp, den Herr Voigt jetzt vorgeworfen hat, ist insofern auch falsch, wenn man sich überlegt, wer seit vielen Jahren vorher die Bundesregierung gestellt hat. Insofern will ich noch mal zusammenfassen: Aus unserer Sicht müsste jetzt die kommunale Wärmeleitplanung kommen. Wir brauchen Sanierungsbeauftragte für die Wärmenetze, wir brauchen eine sozial gestaffelte Förderung der Wärmewende von 100 Prozent bei den untersten Einkommensschichten bis 0 Prozent bei den höchsten Einkommensschichten. Wir brauchen wirksamen Mieterinnenschutz und wir brauchen auch eine klare Förderung für die Kommunen zum Umbau und eine klare Förderung auch für die Wärmewende im Gewerbe. Und dazu brauchen wir sehr viel Geld. Das funktioniert nur, wenn der Bund auch entsprechende Gesetze macht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Für die AfD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes oder kurz Habecks Heizungshammer bewegt die bundesdeutschen Gemüter, und das völlig zu Recht. Denn was mit allerlei Euphemismen unter dem Deckmantel „Klima“ daherkommt, ist in Wahrheit ein Enteignungsprogramm für das Eigentum der Bürger plus Zwangsbeglückung durch Berater mit Euronoten in den Augen.
(Beifall AfD)
Die Bundes-AfD wird daher gegen diese energiepolitische Abrissbirne klagen. Die Änderung beträfe in Thüringen mehr als 300.000 Wohngebäude und rund 500.000 Wohnungen. Eigentümer müssten Tausende Euro in die Hand nehmen, unter anderem für die Wärmepumpen allein, plus Stromkostenerhöhung wegen zunehmender Importabhängigkeit aufgrund des Kernkraftausstiegs. Über 1.000 Euro im Jahr pro Durchschnittshaushalt ergäbe allein dies für die Wärmepumpe. Mieter werden durch die Umlegung belastet. Und das alles will die Ampel bis 07.07. durch den Bundestag peitschen mit kurzfristigen Anhörungen unter Ignoranz gegenüber Einwänden. Der Deutsche Landkreistag hält dies für demokratieunwürdig und für nicht akzeptabel.
(Beifall AfD)
Kommen wir zur Genese dieses Machwerks. Das Gebäudeenergiegesetz, GEG, ist 2020 unter Schwarz-Rot in Kraft getreten und enthielt damals schon weitreichende Anforderungen – freilich im Rahmen der sogenannten Klimapolitik, die keine Lösung gegen den Klimawandel darstellt, Herr Gleichmann, einer Politik, die das Interesse entsprechender Investoren schützt, aber nicht die Umwelt, die mit massiven Eingriffen nicht nur in das Eigentum einhergeht, sondern auch in die Natur, eine Politik für eine fehlgeleitete Transformation, eine Politik, die deswegen von uns strikt abgelehnt wird.
(Beifall AfD)
Wie schon beim Ausstieg aus der Kernkraft und aus der Kohle legte also die vermeintlich konservative Union unter der Klimakanzlerin und später unter der schwarzen Kommissionspräsidentin von der Leyen den irrationalen Grundstein für grüne, physikfremde Ideologie, die alles noch verschlimmert, etwa wenn nach EU-Plänen 80 Prozent der Wärmepumpen wieder ausgebaut werden müssten. Interessant an den aktuell geplanten Änderungen des GEG ist, dass die FDP wie einst 2011 beim Ausstieg aus der Kernkraft die Rolle des rückgratlosen Mitläufers einnimmt statt der selbsternannten Vertretung der Wirtschaft. Der Wähler registriert es.
(Beifall AfD)
Und die Menschen werden auch hinschauen, wie die FDP hier im Landtag votiert, wenn der jüngst im Energieausschuss des Landtags abgestimmte Kernkraft-Alternativantrag zusammen mit dem zugrunde liegenden AfD-Antrag zurück ins Plenum kommt. Der Referentenentwurf zur Änderung des GEG jedenfalls wurde im Bundeskabinett durch SPD, Grüne und FDP beschlossen. Erst als es die völlig berechtigten Widerstände gab, tönten die angeblich Liberalen, dass man da noch etwas verbessern müsse. Aber auch hier kann es die Ampel-FDP nicht lassen, die Menschen zu veralbern. Es wurden Fristen geändert, das grundlegend falsche Vorhaben, nämlich der Eingriff in das Bürgereigentum plus horrende Summen, plus Strafzahlungen wurde nicht geändert, es wurde beibehalten – reine Kosmetik und Veralberung.
(Beifall AfD)
Ab 2029 sollen nun Gasheizungen mit vermeintlich grünen Gasen betrieben werden, bis 2035 soll dieser Anteil auf 30 Prozent ansteigen, 2040 müssen es dann 60 Prozent sein. Ausgenommen sind jedoch Neubaugebiete, wo das Gesetz ab 2024 gnadenlos zuschlägt. Und in der FDP feiert man sich dafür, dass man den Frosch nicht gleich ins heiße Wasser wirft, sondern allmählich erhitzt.
(Beifall AfD)
Die ursprüngliche Idee, über 80-Jährige zu befreien, wurde übrigens geändert. Dazu wird wieder ordentlich geframet bei der Technologieoffenheit, als wäre der enge Korridor im Namen der Energiewende ein weites Land der Energieerzeugung. Die Energiepolitik der Ampel ist aber genauso wenig divers wie der durch diese Regierung erlaubte öffentliche Diskurs. Worin sich die Ampelparteien in üblicher Manier dann einig sind, ist, den eigens produzierten Unsinn durch Steuergelder aka Subventionen zu verkleistern, also planwirtschaftliche, sozialistische Linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik in Milliardenhöhe, und mittendrin statt nur dabei die FDP. Lieber schlecht regieren als gar nicht.
(Beifall AfD)
Insofern ist die Aktuelle Stunde der CDU schon berechtigt, nur basiert die Begründung wieder einmal auf derselben Prämisse der Grünen, der sogenannten Klimaschutzpolitik, die keine Umweltschutzpolitik ist. Steigende Kohleverstromung durch Wärmepumpen oder strombetriebene Heizungen zeugt beispielsweise von der Widersinnigkeit der Agenda. Dennoch ein Danke an die einreichende Fraktion, denn so bietet sich mir die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass entgegen den Behauptungen der CDU diese Fraktion nicht die einzige war, die im letzten Plenum gegen das Heizungsgesetz gestimmt hat.
(Beifall AfD)
Wir, die AfD-Fraktion, haben nicht nur einen Entschließungsantrag gegen den Heizungshammer eingebracht, wir verhalfen dem CDU-Antrag in namentlicher Abstimmung auch zu 36 Jastimmen, während Rot-Rot-Grün dagegen votierte und die FDP sich tapfer enthalten hat. Da mir jetzt die Zeit fehlt, um die Namen der Jastimmen der AfD-Fraktion vorzulesen, halte ich diesen Flyer in die Kamera: Vorsicht Enteignung – gegen das Heizungsgesetz. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nun also zum fünften Mal in kurzer Folge eine Debatte im Thüringer Landtag zum Gebäudeenergiegesetz des Bundes, zum vierten Mal beantragt von der CDU. Leider hat uns die CDU in all diesen Stunden nicht ein einziges Mal überzeugend erklären können, wie sie die Klimaziele denn einhalten und die Wärmewende sozial gerecht gestalten will. Stattdessen hat die CDU nun neue polemische Begriffe für ihre Kampagne aus der Mottenkiste gegraben: der Schweinsgalopp und die Brechstange. Ich muss Ihnen sagen, ich bin diese Dauerpolemisierung der Generationenaufgabe Klimaschutz wirklich leid.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Voigt, die Umfragen zeigen es deutlich, die Bürgerinnen wollen Klimaschutz und haben verstanden, dass wir ihn brauchen. Alle vernünftigen Kräfte in diesem Land, die Unternehmen, die Kommunen arbeiten tagtäglich daran, auf dem Weg zur Klimaneutralität weiterzukommen. Und dafür gibt es einen Grund. Denn der Synthesebericht des Weltklimarats IPCC sagt deutlich: Das Zeitfenster, in dem eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle gesichert werden kann, schließt sich rapide. Wenn Friedrich Merz also behauptet, wir wären auf einem guten Weg, wenn wir in den nächsten zehn Jahren die Weichen richtig stellen, dann offenbart er damit eine fatale Ignoranz gegenüber der Klimawissenschaft. Denn wir überschreiten schon jetzt die ersten irreversiblen Kipppunkte. Ich war am Wochenende mit Bodo Ramelow und Förstern von ThüringenForst am Schneekopf wandern. Diese Förster, die täglich im Wald unterwegs sind, erklärten uns mit nüchternem Realismus, dass aufgrund von zunehmender Trockenheit und Hitze auch die jetzt noch stehenden Fichten mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren flächendeckend absterben werden. Der Thüringer Wald stirbt vor unser aller Augen und macht deutlich, warum Deutschland wie alle anderen Länder auch seine Klimaverpflichtungen einhalten muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kommen wir zurück zur angeblichen Brechstange. Die Union hatte in den letzten 16 Jahren Regierungsverantwortung viel Zeit, die Weichen zu stellen. Seit dem Pariser Klimaabkommen, seit Fridays for Future wurde Ihnen Hunderte Male erklärt, dass es für jedes Jahr, in dem die Energiewende verzögert wird, intensiverer Maßnahmen bedürfe, um die CO -Emissionen zu reduzieren. Der Bus muss 2 immer abrupter gebremst werden, um nicht über die Klippe hinabzustürzen, sondern noch davor zu bremsen. Und deshalb ist es richtig, dass wir jetzt den großen Brocken Wärmewende angehen, wenn wir das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 noch erreichen wollen. Denn das sind gerade mal noch läppische 22 Jahre – nicht viel Zeit. Union und FDP haben dagegen mit ihren Kampagnen geschafft, dass das Ziel Klimaneutralität in dem Bereich mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kaum noch realistisch scheint. Die Union verhindert nicht nur in der Regierung konsequenten Klimaschutz, sondern schafft es als Opposition auch noch, die Zukunft ihrer Kinder und Enkel zu gefährden. Na herzlichen Glückwunsch!
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als demokratische Parteien sollten wir allerdings in der Lage sein, unser Verhalten auch selbstkritisch zu hinterfragen. Und hier hat auch die Regierungskoalition der Ampel Fehler gemacht. Vor allem bei der Förderkulisse blieben viele Fragen im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit zu lange ungeklärt. Das hat Ängste bei den Menschen ausgelöst. Ängste, die allerdings auch noch unredlich gesteigert wurden, wenn Voigt von kalter Enteignung spricht und Zehntausende von Euro für eine Zukunftstechnologie in den Raum stellt, die zwar im Moment noch teurer, aber auch nicht übertrieben teurer als eine Öl- und Gasheizung ist. Und der Gesetzentwurf war darüber hinaus, wie schon gesagt, von Anfang an technologieoffen und lässt eine Vielzahl an möglichen Variationen zu. Wir sind jedenfalls sehr froh, dass es bei der Förderung nun endlich eine Einigung gab. Als Bündnis 90/Die Grünen begrüßen wir es ausdrücklich, dass es bei der Förderung eine soziale Staffelung geben wird. Für die unteren Einkommensgruppen können die Fördersätze auf bis zu 70 Prozent aufsummiert werden. Auch der Schutz von Mieterinnen wird berücksichtigt. Mit dieser Förderkulisse wird die Wärmepumpe im Regelfall sogar günstiger als der Neueinbau einer Gasheizung. Diese Förderung ist auf jeden Fall weitaus gerechter, als es die von der CDU ins Spiel gebrachte CO -Bepreisung als Anreizsystem gewesen wäre. 2 Nach Berechnungen des Mercator Research Institut würde sich die Gesamtbelastung der unteren Einkommensgruppen bei einem Weiterbetrieb der fossilen Heizungen in den nächsten 20 Jahren auf bis zu 22.000 Euro belaufen. Die Union will nach wie vor Menschen in diese Kostenfalle reinlaufen lassen. Deswegen ist es richtig, dass die Ampel jetzt eine Lösung gefunden hat, die sozial gerecht die Weichen für die Zukunft richtig stellt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Herr Minister Stengele das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Kolleginnen, liebe Menschen auf der Tribüne und am Livestream, Heizungswahn, Schnüffelstaat, Energiestasi, Atombombe für unser Land – so geht das seit Monaten. Die Menschen brauchen echte Informationen, brauchen Orientierung, brauchen Sachlichkeit und Planbarkeit. Deshalb ist es gut, wenn das Gesetz jetzt endlich kommt. Ich war vor etlichen Wochen in Sonneberg, da hat mich eine ältere Frau angesprochen …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat ge-
holfen!)
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Genau, kann ich Ihnen gleich sagen. Es hat mich eine alte Frau angesprochen und hat gesagt: Was soll ich denn machen, Herr Stengele, wenn ich am 01.01.24 jetzt eine neue Heizung einbauen muss, und ich habe eine kleine Rente, dann kommen Sie und enteignen mich. Dann habe ich gefragt: Wie alt ist denn Ihre Heizung? Dann hat sie gesagt: Fünf Jahre. Dann habe ich gesagt: Sie können sie bedenkenlos bis 2045 weiterlaufen lassen. Das war schon im allerersten Referentenentwurf enthalten, dass niemand ab 01.01.24 eine neue Heizung einbauen muss.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat auch
keiner gesagt!) Sie verbreiten Lügen! Sie verwirren die Leute und gehen mit diesen Lügen durch das Land. Das schafft eine Unsicherheit in der Bevölkerung, mit der wir alle insgesamt hier zu tun haben, und das ändert sich, sobald das Gesetz beschlossen ist.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wahrheit
reicht da nicht!)
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wer gleichzeitig erneuerbare Energien und Energieeffizienz blockiert, wer die Leute in Angst und Schrecken versetzt, der vergrößert die Politikverdrossenheit der Menschen, der vergrößert unsere Verletzlichkeit für Energiepreisschwankungen auf den internationalen Energiemärkten und der setzt den vielleicht bescheidenen Wohlstand dieser Menschen aufs Spiel. Wir sind gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, gemeinsam mit Kommunen, gemeinsam mit Stadtwerken und gemeinsam mit Wärme- und Gasversorgern auf einem guten Weg für Thüringen. Wir haben bereits Erfahrung, große Plattenbauten warmmietenneutral zu sanieren. Ich habe darüber gesprochen. Vor Kurzem war ich bei einem Hersteller für Heizkörper, der die Wärmewende Made in Thüringen voranbringt und beweist, dass das wesentlich günstiger möglich ist, als es auch Herr Voigt vorhin vorgerechnet hat. Seine Idee senkt die Vorlauftemperatur um 15 Grad und erhöht damit signifikant schon die Effizienz einer Gasheizung, vor allem aber dann einer Wärmepumpe im unsanierten Gebäude. Dabei und deshalb bleiben wir weit hinter diesen Horrorzahlen, die hier verbreitet werden, zurück. Ich bin absolut optimistisch, dass die Thüringer Wirtschaft und die deutsche Wirtschaft in kurzer Zeit immer noch effizientere und günstigere Modelle vorlegen können, denn wir sind gut darin.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dafür brauchen wir aber Planungs- und Investitionssicherheit. Thüringen hat dabei eine viel bessere Ausgangsposition als viele andere Bundesländer. Wir haben bereits einen hohen Fernwärmeanteil – rund ein Viertel der Wohnungen. Durch das Klimagesetz dieser Regierung aus dem Jahr 2018 liegen Konzepte der Wärmeversorger zur Dekarbonisierung der Fernwärmenetze bereits vor. Und wir haben dank der Sanierungen in den 90er-Jahren einen recht modernen, energieeffizienten Gebäudebestand. Das könnte die CDU mal den Menschen erzählen. Sie haben doch damals mitgeholfen in ihrer produktiven Phase. Jetzt will ich die Gelegenheit ein weiteres Mal nutzen und die wichtigsten Daten zum Gebäudeenergiegesetz einmal aufzählen: Wenn Ihre Heizung nicht 30 Jahre alt ist, müssen Sie erst mal gar nichts tun. In einem bestehenden Gebäude, das im Gebiet einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern liegt – also Erfurt, Jena –, kann bis zum Ablauf des 30.06.2026 jede Art von Heizungsanlage ausgetauscht und eingebaut werden. In einem bestehenden Gebäude, das im Gebiet einer Gemeinde bis 100.000 Einwohner oder weniger liegt, kann bis zum Ablauf des 30.06.2028 jede Art von Heizung ausgetauscht und betrieben werden. Danach gibt es – so viel zum Thema „Technologieoffenheit“ – folgende Optionen für den 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien: 1. Anschluss an ein Wärmenetz, 2. Wärmepumpe, 3. Strom-Direktheizung, 4. solarthermische Anlage, 5. Biomasse, 6. grüner oder blauer Wasserstoff sowie daraus hergestellte Derivate, 7. Wärmepumpen-Hybridheizung, 8. Solarthermie-Hybridheizung, 9. – ganz wichtig – Abwärmenutzung. Das sind neun Möglichkeiten, die bestehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dazu gibt es noch eine ganze Reihe von Übergangsfristen und der Einstieg in erneuerbare Wärme wird kräftig sozial flankiert. Der Bund plant eine Sockelförderung von 30 Prozent plus 20 Prozent für einen freiwillig vorgezogenen Heizungstausch plus 30 Prozent, jedoch insgesamt maximal 70 Prozent für Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Und es gibt einen Deckel von maximal 50 Cent für Mieterinnen und Mieter bei der Modernisierungsumlage beim Heizungstausch. Das heißt, bei einer durchschnittlichen Wohnung in Thüringen von 82,5 Quadratmetern wird die Mietsteigerung bei 41,25 Euro gedeckelt und gleichzeitig sinken sofort kurz- und auch langfristig die Energiekosten. Das ist das, was das Gesetz vorsieht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beratung: Wir brauchen natürlich Beratung, denn die Leute sind wirklich überfordert mit den vielen falschen Informationen, mit denen sie konfrontiert werden. Wir bilden Schornsteinfeger zu Energieberatern aus. Auch mit der Handwerkskammer, mit der IHK, mit der Hochschule in Nordhausen habe ich über die Beratungsleistungen von deren Wärmeexperten gesprochen. Wir brauchen eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Für Städte über 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis 2026 vorliegen, für mittlere Kommunen – das sind ca. 30 in Thüringen – bis 2028. Die flächendeckende Wärmeplanung ist aber wichtig für ganz Thüringen. Wir müssen ein Gesetz miteinander besprechen, wie wir das klären können. Wir versuchen, uns instand zu setzen, vor allem den kleinen Kommunen bis 10.000 Einwohner entsprechend beratend und finanziell zur Seite zu stehen. Eine freiwillige kommunale Wärmeplanung ist noch bis Ende dieses Jahres zu 90 Prozent über den Bund förderfähig, es lohnt sich, schnell zu sein. Und wir beraten die Kommunen bereits mit unserer Landesenergieagentur. Wir setzen uns natürlich auch weiterhin beim Bund für die Unterstützung der Kommunen ein. Hören Sie auf, unsere Bürgerinnen und Bürger zu verwirren! Hören Sie auf, in einer fossilen Vergangenheit herumzuwühlen, in der Hoffnung, dort etwas Trost für Ihre mangelnde Fantasie und Produktivität für unsere Zukunft zu finden! Hören Sie auf, die dringend benötigte Zuwanderung zu blockieren!
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Man merkt,
dass Sie aus dem Theater kommen!) Die Thüringer können Umbau, die Thüringer können Aufbau, sie können die Zukunft gewinnen, sie haben es bewiesen und sie werden es wieder tun. Dabei hilft uns das Gebäudeenergiegesetz: Es regelt die Dinge, es schafft Verlässlichkeit und Planbarkeit, es überfordert niemanden. Deshalb: Fein, wenn es endlich kommt! Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich hätte gern
welche, aber ich darf nicht!) Dafür gibt es Regeln, Herr Kollege, damit wir sie auch einhalten. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/8060 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8310 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8352 dazu: Vollständige und dauerhafte Erstattung der Flüchtlingskosten für die Kommunen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8348 Neu fassung dazu: Verantwortung gemeinsam wahrnehmen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8350 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält jetzt Frau Abgeordnete Maurer aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Zuschauende und Kolleginnen, die Berichterstattung kann ich sehr schnell und unkompliziert machen, weil wir uns hier in der Plenarsitzung als auch in dem Ausschuss darauf geeinigt haben, dass dieses Gesetz sehr schnell umgesetzt werden muss. Das Gesetz mit dem sehr langen Namen Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in Drucksache 7/8060 wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Plenarsitzung am 02.06. eingebracht. Die Mehrheit in der Sitzung hat das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, der ebenfalls am 02.06. eine schriftliche Anhörung beschlossen hat. Mit der Auswertung der Anhörung in der 47. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 29. Juni 2023 hat sich der Ausschuss mehrheitlich entschieden, das Gesetz zur Annahme zu empfehlen. Wie Sie es gerade eben gehört haben, liegen seit heute nun auch Anträge von der Fraktion der CDU und der Koalition Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Maurer. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Nein. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht?
(Zuruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ma-
chen wir so, im Laufe der Beratung!) Das ist also auch nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster steht hier bei den Wortmeldungen Abgeordneter Mühlmann von der AfDFraktion.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream, interessanter Vorgang, was wir heute hier erlebt haben – unbemerkt von der Öffentlichkeit wohlgemerkt. Sie hätten mal die Tirade an Anträgen erleben müssen, die heute hier direkt zu Plenumsbeginn zu diesem Gesetzentwurf eingebracht wurde.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil Sie es noch nicht auf die Reihe bekommen haben!) Wenn ich jetzt wie zum Beispiel Verfassungsschutzpräsident Kramer Anhänger von kruden Verschwörungstheorien wäre, dann würde ich jetzt hier öffentlich einen Zusammenhang damit herstellen, was die Umfragen heute wieder ergeben haben, aber ich bin nicht so wie Kramer. Zum Gesetz ist zu sagen, dass die Thüringer Landesregierung offenbar vor dem Thüringer Flüchtlingsgipfel Mitte Mai in Waltershausen kapituliert hat. Anders kann man die wesentlichen Teile des Gesetzentwurfs der Koalition nicht zusammenfassen. Sie betreiben Augenwischerei und legen ein Pflaster dahin, wo ein Verband auf eine blutende Wunde gehört hätte. Trotzdem ändern dieser Gesetzentwurf und auch die zahlreichen Änderungsund Entschließungsanträge nichts am eigentlichen Problem der Städte und Landkreise.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Deswegen haben Sie gleich gar nichts gemacht!) Sie verkennen aber – durchaus mit Problembewusstsein – die Probleme der Kommunen bei der Unterbringung der Ukrainer – von den sozialen Verwerfungen, die die jetzige Unterbringung verursacht, mal ganz abgesehen. Ich muss an der Stelle deshalb dringend wiederholen, was wir seit Jahren sagen und fordern: Erstens, begrenzen Sie die Zuwanderung, insbesondere im Bereich der Armutsmigration!
(Beifall AfD)
Schaffen Sie angemessenen Wohnraum, ohne dabei die eigene Bevölkerung jedes Mal wieder erneut vor den Kopf zu stoßen!
(Beifall AfD)
Schieben Sie ausreisepflichtige Asylbewerber effektiv und vor allem nachhaltig ab!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Darum geht es doch aber nicht!) Und vermeiden Sie unnötige Duldungen, ehe Sie weiterhin alle Welt nach Thüringen einladen! So schwer ist es eigentlich gar nicht.
(Beifall AfD)
Diese Forderungen müssen aus unserer Sicht umgesetzt werden, und das schafft auch wieder einmal nicht, was hier in dem Gesetz und in zahlreichen Anträgen steht. Zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalition ist daher eine Enthaltung das Maximale, und diese Enthaltung auch nur, weil uns als AfD die Kommunen am Herzen liegen und wir endlich – endlich! – gegen die zunehmende Spaltung der Bevölkerung durch die unselige Rhetorik und Migrationspolitik der Altparteien vorgehen müssen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie spalten mit Ihrer Hetze!) Und da sich die Enthaltung auch auf die Anträge bezieht, bei denen sich die beiden Seiten hier im Haus heute versucht haben, gegenseitig zu überbieten, möchte ich auch das begründen, weil es wahrscheinlich die Fragen dazu gibt und Sie mit Sicherheit wegen dieser Enthaltung dann zum Schluss wieder öffentlich uns irgendwie irgendwas unterstellen wollen. Wir enthalten uns bei diesen Anträgen, da eine Zustimmung bedeuten würde, dass wir Ihr System, immer mehr Geld in die Flüchtlingspolitik zu geben, mittragen. In dem Sinne wollen wir aber auch den Kommunen, die ja die Kosten erst mal zu tragen haben, nicht im Weg stehen. Deshalb lehnen wir es nicht ab, sondern enthalten uns. Abschließend ist zu sagen: Stellen Sie sich endlich Ihrer Verantwortung und sagen Sie Nein, wenn die Unterbringungskapazitäten in Thüringen erschöpft sind! Dann braucht es auch nicht solche Gesetzentwürfe.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Sie haben eben einmal mehr das Schauspiel erlebt, dass die AfD ihre übliche Tirade gegen Geflüchtete ablässt, ohne überhaupt auf den Inhalt der vorliegenden Gesetzlichkeiten und der dazu vorliegenden Änderungsanträge einzugehen. Es geht hier tatsächlich ausschließlich um die aus der Ukraine geflüchteten Kriegsflüchtlinge, um deren Unterbringung und um die Schülerbeförderung für die Kinder, die hier betroffen sind, und um niemanden sonst. Das heißt, Sie können sich Ihr gesamtes Gerede über Abschiebung im Allgemeinen oder im Besonderen sparen, weil Sie damit ausschließlich Stimmung machen, aber überhaupt nicht auf den Kern des Gesetzes kommen.
(Beifall SPD)
Die Bewältigung der Fluchtmigration ist nun mal eine dauerhafte Aufgabe von Bund, von Ländern und von Kommunen. Da gibt es immer ein zähes Verhandeln um die zukünftige Finanzierung der Aufgabe. Wie wir es eben erlebt haben, gerät dabei die Humanität oft aus dem Blick. Ich sage es aber noch mal: Abschottung und Abschreckung sind keine Lösungen, wenn wir Kriege wie derzeit in der Ukraine haben. Es gilt für uns, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu bewältigen, und da stehen wir als Gesamtgesellschaft vor dieser humanitären Verpflichtung. Ich weiß, es ist für Sie von der AfD ein Fremdwort, die Geflüchteten angemessen aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und natürlich auch zu integrieren. Mit dem Gesetz schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die schnelle und unkomplizierte Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Gelder – und zwar in vollem Umfang. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen im November 2022 und zuletzt im Mai 2023 wurden nämlich zusätzliche Umsatzsteueranteile bzw. Bundesmittel für die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2023 entstandenen Mehraufwendungen zugesagt. Wir hatten es hier schon bei der ersten Beratung: Das Land erstattet nun damit die Zuschussbedarfe der kommunalen Träger, sprich derjenigen, die die Aufgaben leisten, der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe zu 100 Prozent. Das letzte Mal hatten wir ja auch schon die Debatte darum, was sind 100 Prozent: 100 Prozent sind 100 Prozent. Hier geht es konkret um den Vorschuss, weil wir ja noch gar nicht wissen, wie hoch die Ausgaben letztlich sind. Das heißt, im Vorgriff erhalten die Kommunen nun eine Abschlagszahlung in Höhe von 46,5 Millionen Euro. Damit – und das sehen Sie aus unserem Änderungsantrag – nehmen wir einen Hinweis der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung auf. Zur Klarstellung – ich will das einfach hier noch mal deutlich sagen: Die volle Mittelausreichung an die Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt hat aber auch zur Folge – das muss uns allen bewusst sein –, dass beispielsweise für die Digitalisierung oder die Personalkosten der Ausländerbehörden neue Mittel gefunden werden müssen, denn die Aufgaben sind auch weiterhin da und müssen erfüllt werden. Wichtig ist dabei natürlich auch die Unterstützung des Fachministeriums bei der Haushaltsdebatte; darauf werden wir zurückkommen müssen. Wir sorgen also einmal mehr für die finanzielle Entlastung der Kommunen, denn über die Möglichkeit der Spitzabrechnung erfolgt dann die hundertprozentige Erstattung. Die Kommunen bleiben also nicht – das ist uns ganz wichtig – auf irgendwelchen Kosten oder zusätzlichen Kosten aufgrund der Sonderregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine im Anwendungsbereich des Zweiten, Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuchs sitzen. Auf diesem Weg kommt das Geld ganz direkt in den Kommunen an. Mit dem Entschließungsantrag setzen wir uns auch für eine weitergehende finanzielle Förderung der Bundesebene ein, um auch für das Jahr 2024 ausreichend Bundesgelder für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Geflüchteten bereitstellen zu können. Denn Migration – das sage ich ganz deutlich – und Integration ist keine Aufgabe, die wir mal eben schnell abhaken können. Es ist und bleibt eine Zukunftsaufgabe, für die wir auch eine tragfähige Finanzierung sicherstellen müssen. Wie gesagt, wir haben jetzt mehrere Änderungsanträge vorliegen, das ist kein Überbietungswettbewerb. Ich gehe davon aus, dass die CDU sicherlich auch der etwas höheren Summe aus unserem Antrag gern zustimmt, wenn es tatsächlich um die Sache geht. Wir haben schlichtweg die Gesamtsumme so aufgenommen, wie wir sie auch im Ausschuss diskutiert haben. Deshalb beide Änderungen, nämlich im Artikel 1 und im Artikel 3, wo einmal die Zahl 46,5 Millionen Euro anstelle von 32,1 Millionen Euro und einmal anstelle von 34,1 Millionen Euro 48,5 Millionen Euro eingefügt wird. Wir werben ebenfalls um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, der noch einmal deutlich macht, wo und wie die Mittel genau ankommen sollen, damit die Arbeit, die wichtige Arbeit, die in den Kommunen geleistet wird, auch entsprechend Anerkennung findet. Noch mal das Plädoyer: Wir dürfen dabei die Digitalisierung und auch die Aufgaben, die bei den Ausländerbehörden liegen, nicht vergessen, die bleiben selbstverständlich bestehen. Das allerdings werden wir dann mit dem Haushalt noch einmal debattieren. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Ich rufe für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum auf.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich steige mal mit so einer Grundlage ein, einfach damit wir es mal gesagt haben und damit es hier auch so stehen bleibt. Ein Asylrecht ist und bleibt grundlegendes Menschenrecht und deswegen sollte die Solidarität mit den Ukrainerinnen und mit allen Geflüchteten unsere Entscheidungen beeinflussen, unser Handeln hier auch begleiten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die Hauptlast bei all den Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung der Geflüchteten liegt bei den Kommunen. Deswegen ergibt sich daraus für uns der dringende Anspruch, diese in vollstem Umfang in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Zu dem Gesetzentwurf gab es eine Anhörung, da gab es sicher auch positive Bewertungen zu lesen. Ich möchte mal zwei Kritikpunkte aufgreifen, die der Gemeinde- und Städtebund vorgetragen hat. Die eine bezieht sich auf die jährliche Murmeltierrunde, nämlich darauf, dass die Kommunen das Gefühl haben, sich nicht auf die Übernahme der Kosten verlassen zu können und sich damit berechtigterweise auch jetzt fragen, wie es denn dann im nächsten Jahr weitergeht, wenn wir davon ausgehen, dass die Ukrainerinnen auch noch im nächsten Jahr nicht in ihr Land zurückkehren können. Die Situation löst dieses Gesetz nicht. Der Spielraum ist aber, so ehrlich muss man auch sein, an der Stelle in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht gegeben, weil wir nur die Mittel verteilen, die aus dem Bund heraus für diesen bisher einmaligen Rechtskreiswechsel entstehen und was in dem Zusammenhang auch ausreichend Probleme mit sich bringt. Hier stellt sich dann für uns durchaus auch die Frage, ob es dauerhaft in der Art der Finanzierung ein so taugliches Mittel ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Daher sollten wir die Kritik der Kommunen durchaus ernst nehmen und die Kostenübernahme muss für die Kommunen verlässlich sein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das betrifft aber nicht nur die zusätzlichen Kosten, die sich jetzt durch diesen Rechtskreiswechsel ergeben, sondern diese Kritik taucht auch immer wieder bei den Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten im Allgemeinen auf. Die Novellierung der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung hat aus unserer Sicht doch sehr viel Zeit in Anspruch genommen, mittlerweile ist sie da. Die ist aber wichtig, weil die Kommunen neue Unterbringungsplätze ausstatten müssen. Deswegen ist dieser Paradigmenwechsel zur Finanzierung der Unterbringung „Weg vom Kopf – hin zum Platz“ so wesentlich, vor allem dann, wenn wir im Land keine Erstaufnahmekapazitäten erweitern, die den Kommunen beim Eintreffen Geflüchteter Zeit geben würden, Wohnplätze zu schaffen. Das ist nämlich die andere Seite der Medaille. Kollege Bilay bringt das immer gern im Ausschuss an. Sie beharren ja immer so darauf, dass die Frage nach mehr Erstaufnahmekapazitäten eigentlich die Falsche sei, weil die Kommunen unterbringen müssen. Aber dieses bisschen Zeit hilft durchaus bei der Planungssicherheit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Verlässlichkeit ist grundsätzlich die wesentliche Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen, deswegen finde ich es schade, dass die Kommunen hier immer noch das Gefühl haben, nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Das gilt übrigens auch für die Zusammenarbeit zwischen Parlamentariern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da wäre eine frühzeitige Zuarbeit von Änderungsanträgen auch für unsere Abstimmung hier hilfreich gewesen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich komme zu einem zweiten Kritikpunkt, der sich mit der Schülerbeförderungspauschale beschäftigt. Der Gemeinde- und Städtebund weist darauf hin, dass es nicht nur um die Schülerbeförderungskosten gehen soll, sondern eigentlich auch um die Kosten, die den Schülern entstehen. Wir teilen das nicht zu 100 Prozent, zu sagen, dass hier unbedingt nachgezogen werden muss. Wenn es aber eine tatsächliche Differenz bei der Berücksichtigung der Schülerzahlen inklusive der Schülerinnen und Schüler bei der zugerechneten Schulpauschale gibt, dann muss hier durchaus noch einmal genauer hingeschaut werden. Gerade wenn wir sehen, vor welchen Herausforderungen die Schulträger zurzeit stehen auch unter Berücksichtigung der Neuberechnung von Klassenzimmerkapazitäten, da kommen einige Schulträger an ihre Grenzen. Was die Schülerbeförderung angeht, das habe ich auch in der ersten Debatte dazu gesagt, dass es sich uns nicht so richtig erschließt, warum wir die Kosten nicht einfach an der Stelle übernehmen, wo sie anfallen, anstatt pauschal zu verteilen, denn das Problem mit der Schülerbeförderung für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler haben nicht alle Landkreise. Grundsätzlich stimmen wir dem Vorhaben zu, den Kommunen die Kosten für die Mehraufwendungen zu erstatten. Wir sehen aber generell im Gesetz Schwachstellen. Ich kritisiere an dieser Stelle gern noch einmal ausdrücklich die Huckepack-Technik im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz. Auch wenn Mantelgesetze dazu immer einladen, mal noch ein paar Dinge schnell unterzubringen, ist und bleibt es schlechte Rechtsetzungstechnik. Und die Digitalfunkförderung hat nun wirklich gar nichts, nicht mal ansatzweise irgendwas mit der Erstattung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu tun. Deswegen: Unsere Abstimmung im Zusammenhang mit der Kritik zum Gesetzentwurf wird eine Enthaltung sein; das gilt auch für den Entschließungsantrag der CDU, der jetzt noch einmal in einer Neufassung vorliegt, so schnell kann ich nicht lesen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Der ist her-
vorragend!) Genau, Vertrauen ist alles, Herr Walk. Den Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen lehnen wir ab, weil wir unter anderem die Einschätzung nicht teilen, dass der Rechtskreiswechsel für alle die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen ist. Das zeigt die wiederholte Diskussion hier zu dieser Mittelverteilung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Jetzt rufe ich Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion auf.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir bringen heute dieses Gesetz zu einem Abschluss, das zwei grundlegende Fragen rund um die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine berührt. Zum einen: Wie können wir Menschen aus der Ukraine hier in Thüringen gerade auf dem Arbeitsmarkt auch eine Perspektive geben? Und zum anderen: Wie federn wir die Kosten ab, die natürlich auch dadurch entstehen, dass wir Menschen aus einem angegriffenen Land hier bei uns humanitären Schutz gewähren? Die Frage der Integration in den Arbeitsmarkt stellt sich, weil das genau einer der tragenden Gründe dafür war, warum der Bund die Geflüchteten aus der Ukraine aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis der Sozialgesetzgebung zugeordnet hat. Dieser Rechtskreiswechsel ist der Grund unserer heutigen Beratung. Wir als Gesellschaft haben die Menschen aus der Ukraine vor allem aufgenommen, weil wir ihnen eine Zuflucht bieten wollen vor diesem Angriffskrieg aus Russland, der in ihrem Land herrscht. Gleichzeitig ist wahr: Wenn wir zuletzt über 1,7 Millionen unbesetzte Stellen in Deutschland reden, dann macht es wenig Sinn, den Einstieg von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt nicht zu erleichtern. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind relativ viele mit Berufsabschlüssen. Von ihnen sind nicht wenige in Deutschland bereits berufstätig, aktuell ungefähr 140.000 an der Zahl in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diejenigen, die bereits in Arbeit sind, gehen auch in großer Mehrzahl Berufen nach, für die ein Abschluss erforderlich ist. Kurzum: gute Voraussetzungen für eine Integration in den Arbeitsmarkt, wofür das Asylbewerberleistungsgesetz nicht gedacht ist. Zugleich stellen sich aber auch viele Menschen die Frage: Kriegen wir das hin, dass diese Folgekosten von solchen Integrationsleistungen nicht auf dem Konto zum Beispiel unserer Kommunen hängen bleiben? Genau darum kümmern wir uns mit diesem Gesetz, das wir heute in der zweiten Lesung beraten. Das Wesentliche: Rot-Rot-Grün bringt heute im Landtag eine doppelte Finanzhilfe für die kommunale Ebene auf den Weg. Wir danken dabei nicht nur der kommunalen Familie, sondern wir geben ihr zwei greifbare Zahlen an die Hand, an die sie sich halten kann. Zum Ersten zahlen wir den Landkreisen und kreisfreien Städten zeitnah 46,5 Millionen Euro als Abschlag für Kosten, die ihnen aus dem Rechtskreiswechsel entstehen. An dieser Stelle haben wir diese Woche noch mal die Ärmel hochgekrempelt und auch auf die Anhörung reagiert, wie es eben schon gesagt wurde. Schon von vornherein wollen wir vermeiden, dass die Kommunen bis zur eigentlichen Abrechnung ihrer Ausgaben auf Kosten sitzen bleiben oder auf weitere Auszahlungen warten müssen. Das Land zahlt leicht über dem erwarteten Bedarf, den wir aktuell berechnet haben, weil uns eine schnelle und gute Ausfinanzierung der Kommunen das wert ist. Deswegen die erste Finanzzusage: 46,5 Millionen Euro Abschlagszahlung. Selbst im Falle, dass diese Gelder später nicht ausreichen, bleiben die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen, denn sie werden später mit den tatsächlichen Ausgaben verrechnet. Bei diesen tatsächlichen Ausgaben setzt dann unsere Finanzzusage zwei an, denn unser Gesetz regelt diese tatsächlichen Ausgaben und regelt vor allem, dass sie den Kommunen zu 100 Prozent erstattet werden. Die Kollegin hat es schon gesagt: 100 Prozent sind 100 Prozent. Mit diesen 100 Prozent sind wir in den Gesetzgebungsprozess reingegangen, und dabei bleibt es natürlich auch. Uns geht es vor allem darum, diese Entlastung heute zu beschließen. Die Auszahlung erfolgt dann auch nicht irgendwann, sondern spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Mittel an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgereicht. Ich verstehe auch das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände, dass wir bereits in diesem Gesetz eine Entlastungsperspektive für 2024 im Hinblick auf die Geflüchteten aus der Ukraine regeln sollten. Aber das hätte konkret zur Folge, dass in dieser kurzen Zeit ein hoher bürokratischer Aufwand von Abfragen, Daten und Prognosen angefordert werden müsste und dann stünden wir tatsächlich heute nicht so schnell mit einem handfesten Ergebnis für die kommunale Familie da. Deshalb werden wir das später natürlich auch angehen. Wir leben in einer Zeit großer Unsicherheit und erst recht im Hinblick auf die weitere Entwicklung in der Ukraine. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass es so viele engagierte Menschen, vor allem auch ehrenamtlich auf kommunaler Ebene gibt, die viel Tatkraft für die Unterbringung von Geflüchteten auf die Beine stellen. Es liegt heute an uns als Landtag, für mehr finanzielle Sicherheit zu sorgen. Senden wir das Signal: Eine Entlastung der Kreishaushalte und städtischen Haushalte kommt und sie kommt noch diesen Sommer. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Ich rufe für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Walk auf.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, noch nie sind so viele Flüchtlinge in Thüringen angekommen wie im letzten Jahr, unabhängig von den Ländern. Heute geht es vornehmlich um die Ukraine und deswegen will ich gleich voranstellen, weil es mir wichtig ist, dass ich mich – ich glaube, auch in Ihrem Namen – bei den vielen Verantwortlichen vor Ort bedanke, den kommunalen Verantwortungsträgern, den professionellen Helfern, aber insbesondere auch bei den vielen Ehrenamtlichen, die sich in diesem so wichtigen Bereich für uns alle engagieren.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels von ukrainischen Geflüchteten entstehen, ist nicht nur richtig und wichtig, er ist auch längst überfällig. Und wenn die bisherigen Beratungen eines gezeigt haben, dann ist es zum einen, dass wir uns darüber einig sind, dass die finanziellen Mittel, insbesondere die vom Bund zugesagten Finanzmittel, schnell und unkompliziert fließen sollen. Das ist zu begrüßen. Aber zweitens, das ist wichtig, kam mehrfach schon zur Sprache – deswegen kann ich es kürzen –, dass die Erstattungen sich auf tatsächlich 100 Prozent beziehen, die sogenannte Spitzabrechnung; das vielleicht noch mal als Merker. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, soweit in diesen genannten Punkten breiter Konsens besteht, komme ich jetzt aber noch mal zu zwei wesentlichen Kritikpunkten; sie sind teilweise hier auch schon angesprochen worden. Punkt 1: Mit dem Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten für das Jahr 2023 werden den Kommunen nun aber leider erst im Juli 2023 für das laufende Jahr Teile der vom Bund erhaltenen Mittel per Abschlagszahlung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet in der Praxis nichts anderes, als dass die angefallenen Mehrkosten bereits seit einem halben Jahr durch die Kommunen vorfinanziert werden mussten und somit natürlich auch deren Haushalte belasten. Weiterhin bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die Abschlagszahlung von 32,8 Millionen Euro ist nicht identisch mit dem errechneten Mindestbedarf von 44,2 Millionen Euro. Das schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen erheblich ein; auch das wurde schon mehrfach hier erwähnt.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu Recht und aus Sicht unserer Fraktion auch sehr gut nachvollziehbar fordern die kommunalen Spitzenverbände daher, dass die Höhe der Abschlagszahlung auch auf den hochgerechneten Mindestbedarf angepasst wird. Das haben wir heute auch gemeinsam vor. Dieser Meinung schließt sich im Übrigen auch der Thüringer Rechnungshof an. Wir sprechen immerhin von einer Finanzlücke von 11,4 Millionen Euro. Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat gesagt: Ja, wir haben jetzt einen neuen Vorschlag. Ich gehe gleich noch mal darauf ein und das soll kein Überbietungswettbewerb sein. Ich will jetzt schon ankündigen, dass wir selbstverständlich dieser weitgehenderen Lösung zustimmen werden. Das sage ich auch gar nicht süffisant. Natürlich ist es richtig, dass wir die Ersten waren. Ich hätte mir im Ausschuss auch vorgestellt, dass wir über dieses Thema anders gesprochen hätten. Da fand ich schon, dass wir ziemlich alleine dastanden. Jetzt hört man: Ja, wir haben darüber gesprochen und es war klar und die Bundesmittel, die vorher nicht da waren, sind jetzt trotzdem irgendwie da. Aber, Schwamm drüber – wir können damit unseren Kommunen tatsächlich helfen. Deswegen werden wir – das kann ich hier schon ankündigen – dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auch zustimmen. Interessant ist die neue Zahl bei dem vorliegenden Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün. Dort sind nämlich in der Höhe der Abschlagzahlungen diese 46,5 Millionen Euro enthalten. Und das ist genau die Zahl, die auch Ministerpräsident Ramelow sozusagen – ich will nicht sagen versprochen, aber – in Aussicht gestellt hat. Insofern ist dann auch der Lückenschluss gefüllt. Und im neuen Antrag – ich habe es noch mal rausgeschrieben, 7/8352, man muss aufpassen, dass man nicht durcheinanderkommt – findet sich genau diese Zahl auch wieder. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch ein Wort zur Höhe des hochgerechneten Mindestbedarfs sagen. Fakt ist, dass heute – das ist ehrlich und ich denke, das kann jeder nachvollziehen – keiner wissen und seriös voraussagen kann, wie sich die Situation aufgrund des brutalen Angriffskriegs auf die Ukraine weiterentwickeln wird. Wenn man sich mit den kommunalen Spitzen unterhält, dann hört man schon die Besorgnis, dass möglicherweise, selbst wenn wir die Abschlagszahlungen erhöhen, das Geld insgesamt nicht ausreichen wird. Aber – das ist auch schon erwähnt worden – zum Schluss wird es spitz abgerechnet und die Kommunen werden ihr Geld bekommen. Das war uns ganz wichtig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns steht fest – und das haben wir auch im Ausschuss deutlich gemacht, insofern freue ich mich über den Erkenntnisgewinn. Immerhin hatten wir am letzten Donnerstag die Ausschusssitzung und die Auswertung der Anhörung. Knapp eine Woche später werden wir heute über die Zukunft des Antrags und des Gesetzes entscheiden. Insofern freue ich mich wirklich über den Erkenntnisgewinn und will dennoch noch mal feststellen, dass ich froh bin, dass unsere Argumente offensichtlich dann auch im Ausschuss bei Ihnen Anklang gefunden haben. Nach den aktuellen Entwürfen oder dem Gesetzentwurf haben die Kommunen bis heute einen zusätzlichen Bedarf von mehr als 10 Millionen Euro. Jetzt gibt es zwei Anträge: einmal den von uns in der 7/8347, der schon eingereicht war, und den neuen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün in der 7/8352 – ich habe es gesagt –, der weitergehender ist. Damit können wir den Kommunen helfen. Deswegen, Herr Präsident, werden wir unseren Antrag dann auch nicht zur Abstimmung stellen. Gestatten Sie mir aber noch einen Blick auf einen letzten gravierenden Kritikpunkt, also Punkt 2. Bisher besteht noch keine dauerhafte Lösung oder finanzielle Folgeregelung, wie das so schön bürokratisch heißt, für eine Verstetigung des Kostenersatzes für das Jahr 2024. Das führte auch zur Kritik des Rechnungshofs, zur Kritik der kommunalen Spitzenverbände. Was wir wollen, ist – und Kollegin Baum hat es eben auch in ihrer Rede angesprochen –, wir wollen dauerhaft und unabhängig von der Unterstützung des Bundes vom Land die Kosten für die Kommunen erstattet bekommen wissen. Eine Verstetigung dieser Kosten im nächsten Jahr sorgt dafür, dass die Kommunen Planungssicherheit haben, dass ihnen Handlungsspielräume auch über das Jahr 2023 hinaus eröffnet werden. Genau dieses greifen wir jetzt im Entschließungsantrag in der Neufassung auf, Drucksache 7/8348, um einen dauerhaften rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass auch ab 2024 – bzw. so lange es nötig ist – den Kommunen die Mehrbelastungen auch tatsächlich erstattet werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Fazit. Erstens, Ziel und Rahmen des Gesetzes ist es, den Kommunen schnell Handlungs-, Planungs- und nicht zuletzt Rechtssicherheit zu geben. Zweitens, der vorliegende Entwurf geht auch in die richtige Richtung. Allerdings gibt es in zwei wesentlichen Punkten noch dringenden Nachbesserungsbedarf, zum einen die sofortige Zurverfügungstellung der Differenz zwischen Abschlagszahlung und errechnetem Mindestbedarf. Da haben wir jetzt die zwei Änderungsanträge vorliegen, die ich bereits erwähnt habe. Aber ein zweiter Bereich ist noch nicht geregelt und den wollen wir über unseren Entschließungsantrag auf den Weg bringen: die Erarbeitung einer gesetzlichen Erstattungsregelung über das Jahr 2023 hinaus, um Planungssicherheit für unsere Kommunen sicherzustellen. Ich lese es mal vor, Kollegin Baum hat gar nicht unrecht, aber es ist leicht zu verstehen. In II. der Neufassung steht hier: „Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, […] eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Erstattung von Mehrkosten der Kommunen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten über das Jahr 2023 hinaus sicherstellt“. Und die nötigen Finanzmittel sollen auch zur Verfügung gestellt werden. Insofern in Kurzform: Dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün stimmen wir zu. Ich werbe für unseren Entschließungsantrag, den ich im Kernpunkt gerade noch mal verlesen habe. Dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/8060 werden wir ebenfalls zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Herr Walk. Jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke noch mal Frau Abgeordnete KönigPreuss zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, viel Richtiges ist schon gesagt worden. Ich will als Erstes Herrn Walk und der CDU-Fraktion noch mal erklären, warum es Sinn macht, dass Sie Ihren eigenen Änderungsantrag nicht abstimmen lassen und warum der den Kommunen am Ende nichts nützen würde. Es tut mir leid, Herr Walk lacht, vermutlich weil er es schon weiß.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Weil wir ihn
doch zurückgezogen haben!) Die CDU geht in ihrem Änderungsantrag in der Drucksache 7/8347 nur auf die Änderung in Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 ein und ersetzt dort die Zahl „32,1“ durch die Zahl „43,5“ Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir haben ihn
doch zurückgezogen!) Was die CDU nicht macht, ist, in Artikel 3 und dort Nummer 1 auch die Summe in der dortigen Zahl zu ändern und ich zitiere ganz kurz. Das ist nämlich der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und das ist auch der Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen. Die CDU hat nämlich nicht formuliert: „Im Jahr 2023 sind bei den Anteilen des Landes aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer Einnahmen in Höhe von 34,1 Millionen Euro außer Betracht zu lassen.“ So war die alte Formulierung im Gesetzentwurf und die CDU hat das nicht beachtet. Was das in der Konsequenz bedeuten würde …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Hätte!)
Was das in der Konsequenz bedeuten würde, wenn der Änderungsantrag der CDU heute hier eine Mehrheit bekommen würde, dass im Jahr …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, wir ha-
ben ihn doch zurückgezogen!) Herr Walk, der Änderungsantrag liegt vor und ich rede jetzt zu Ihrem Änderungsantrag und erkläre, warum es sinnvoll ist, dass Ihr Änderungsantrag heute hier nicht abgestimmt wird.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Er ist zurück-
gezogen!) Unabhängig davon kann man doch mal erklären, warum dieser Änderungsantrag der CDU den Kommunen am Ende geschadet hätte.
(Beifall DIE LINKE)
Danke schön, dass ein paar Kolleginnen sich dafür interessieren, dass die CDU hier einfach einen Änderungsantrag nicht im Sinne der Kommunen vorgelegt hat, den sie mittlerweile zurückgezogen hat. Nämlich die 11,4 Millionen, die Sie in Ihrem Änderungsantrag mehr eingeplant haben, haben Sie nicht mit in dem Finanzausgleich 2024 reingerechnet, das heißt, die würden den Kommunen dann wiederum fehlen und das hätte infolge 2024 überhaupt keinen Mehrwert für die Kommunen gehabt. Insofern ist es nur gut, dass Sie den zurückgezogen haben. Vermutlich hätten Sie den nicht zurückgezogen, hätte Rot-Rot-Grün nicht den klugen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sowohl die Mittel für dieses Jahr entsprechend eingeplant sind, und zwar die vollen Mittel, und zum Zweiten auch der Finanzausgleich entsprechend mitbeachtet wird.
(Beifall DIE LINKE)
Das, finde ich, kann man dann auch schon mal nicht so abtun mit „wir stimmen jetzt zu“, weil dort mehr Geld drinsteht, sondern Sie stimmen auch zu, weil Ihr Änderungsantrag am Ende zum Nachteil der Kommunen ausgegangen wäre. Das, glaube ich, wäre auch ein bisschen ehrlich, das hier einzugestehen, Herr Walk, dass Sie an der Stelle einen Fehler gemacht haben. In Bezug auf den Entschließungsantrag der rot-rotgrünen Koalitionsfraktionen, zu dem die FDP erklärt hat, dass sie dem nicht zustimmen würde: An erster Stelle, Frau Baum, ein Dankeschön für Ihre klare Position am Anfang Ihrer Rede, nämlich dass es immer um Menschenrechte geht, dass es auch eine humanitäre Verpflichtung gibt, sich um Geflüchtete zu kümmern. Wir sind nicht Ihrer Ansicht, dass der Rechtskreiswechsel nicht für alle Geflüchteten sinnvoll ist und infrage kommt, sondern wir bekommen ja aktuell mit, um wie viel einfacher es sowohl für die Geflüchteten ist, die hier ankommen, wenn sie sofort in die Lage versetzt werden, arbeiten zu können, sich selbst auch den Wohnort zu suchen, und auch im Sinne einer Selbstständigkeit hier in Deutschland Unterstützung finden. Das zum einen. Insofern fänden wir das sehr sinnvoll, wenn es hier nicht zweierlei Maß gibt im Umgang mit Geflüchteten, sondern wenn alle Geflüchteten gleichermaßen menschenwürdig behandelt werden und auch die, die aus Afghanistan kommen oder aus Syrien kommen – wo ist der Unterschied zwischen Kriegen dort und dem Krieg in der Ukraine? –, die Möglichkeit haben, sich hier eine Wohnung zu suchen, hier auch sofort die Arbeitsgenehmigung erhalten usw. usf.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube, das wäre auch im Sinne der FDP, zumindest, wenn Sie das, was Sie ganz am Anfang Ihrer Rede gesagt haben, ernst meinen. Das Zweite: Wir sind der Überzeugung, dass es notwendig ist, dass Positivbeispiele, die wir hier in Thüringen hinbekommen haben – wie beispielsweise die Gesundheitskarte für alle Geflüchteten –, auch auf Bundesebene sinnvoll zu regeln wären und bitten mit dem Entschließungsantrag die Landesregierung, auch auf Bundesebene genau diese positiven Beispiele aus Thüringen anzuregen, bundespolitisch mit umzusetzen. Dazu gehört auch der Spurwechsel, um Menschen, die hierhergekommen sind, die Möglichkeit zu geben, aus dem Asylsystem in die Erwerbsmigration zu wechseln. Auch das halten wir für eine richtige politische Forderung, auch vor dem Hintergrund dessen, was der Ministerpräsident schon gesagt hat. Da vielleicht noch eine Information für Sie, Herr Walk: Wir haben im Innenausschuss sehr wohl die Zuschriften sowohl vom Gemeinde- und Städtebund, aber auch von anderen gelesen. Wir haben im Innenausschuss, glaube ich, auch gemeinsam darüber gesprochen, dass es notwendig ist, nicht nur 2023, sondern auch 2024 die Kommunen entsprechend zu unterstützen und die Mittel zur Verfügung zu stellen. Zumindest unter den demokratischen Fraktionen ist da eine sehr große Einigkeit. Das hat natürlich auch was damit zu tun, dass wir alle wissen, wer am Ende vor Ort die Arbeit macht, wer am Ende vor Ort die Geflüchteten unterstützt, wofür wir sowohl den Kommunen als auch den Initiativen und Vereinen, den Mitarbeitenden in den Unterkünften, die sich da einsetzen, sehr dankbar sind. Im bisherigen Gesetzentwurf stand bereits drin: 100 Prozent. Im Entschließungsantrag steht auch ganz klar drin, dass wir die Kommunen auch in den Folgejahren finanziell unterstützen wollen und werden. Es steht aber auch drin, dass das nicht allein nur das Land machen kann, sondern dass es dafür auch entsprechende Bundesmittel benötigt. Da wären wir sehr froh, wenn sich die CDU unserem Entschließungsantrag anschließen könnte. Wir zumindest haben bei Ihrem Entschließungsantrag keine Vorbehalte, weil wir natürlich auch die Notwendigkeit der hundertprozentigen Kostenerstattung für die Kommunen sehen. Aber weil wir die für notwendig halten, wäre es auch gut, wenn die CDU dann im Kontext des Haushalts 2024 für notwendige Mittel, die eingestellt werden müssen, mit bereit wäre und konstruktiv in die Verhandlung gehen würde. Das sage ich nicht nur im Hinblick auf die Kostenerstattung für die Kommunen, sondern das sage ich auch im Hinblick auf die Digitalisierungsmittel, die wir für die Ausländerbehörden in den Kommunen benötigen und die im ursprünglichen Entwurf mit vorgesehen waren, die jetzt erst mal nicht mit eingeplant sind. Die brauchen wir dann, Herr Walk – und das müsste eigentlich auch im Sinne der CDU sein –, im Haushaltsjahr 2024, weil wir alle wissen, dass die Digitalisierung in den Ausländerbehörden natürlich auch den Kommunen vor Ort nützt, natürlich auch den Strukturen vor Ort nützt, natürlich auch den Geflüchteten nützt. Insofern wäre es, glaube ich, ganz gut, wenn Sie noch mal überlegen, inwieweit es auch die Möglichkeit gibt, dem Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Zuletzt: Der Änderungsantrag mag knapp eingegangen sein, aber dass wir das vorhaben, hat der Ministerpräsident schon seit Wochen verkündet. Insofern haben die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen nichts anderes gemacht, als der Ankündigung des Ministerpräsidenten in der entsprechenden Untersetzung in Form eines Änderungsantrags Folge zu leisten. Der liegt heute vor und wir freuen uns, dass die CDU-Fraktion und, wenn ich es richtig verstanden habe, zumindest die FDP-Fraktion nicht dagegenstimmen werden, dass sich die CDU-Fraktion dem anschließt und auch eine gute Politik zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Thüringen damit mit ermöglicht. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Frau König-Preuss. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung Landesregierung. Herr Minister Maier, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, infolge des inzwischen seit mehr als einem Jahr andauernden verbrecherischen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine stehen die Thüringer Kommunen angesichts des anhaltenden Fluchtgeschehens weiter vor großen Herausforderungen. Insbesondere stellen die Beschaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für die aus der Ukraine Geflüchteten für viele Kommunen eine Herausforderung dar, da diese teilweise mit einer sehr angespannten Wohnungsmarktsituation einhergehen. Auf den Schultern der Kommunen lastet damit eine sehr große Verantwortung. Die Landesregierung weiß, welchen immensen Kraftakt die Kommunen – unterstützt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – in diesem Zusammenhang täglich zu bewältigen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die heutige parlamentarische Debatte zum Anlass nehmen, den Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nochmals meinen Dank für ihre große Aufnahme- und Hilfsbereitschaft für die Schutz suchenden Flüchtlinge aus der Ukraine auszusprechen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit Blick auf die zu bewältigenden Aufgaben erwarten die Thüringer Kommunen völlig zu Recht, dass sie finanziell vom Land entlastet werden. Insbesondere durch den im vergangenen Jahr bundesrechtlich beschlossenen Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Sozialleistung nach Sozialgesetzbuch II, IX und XII haben die Kommunen hier wesentliche finanzielle Lasten bei der Unterbringung und Versorgung dieser Flüchtlinge zu tragen. Anders als der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes werden diese Aufgaben nicht im übertragenen, sondern im eigenen Wirkungskreis durch die Kommunen wahrgenommen. Soweit keine Erstattung von Dritten erfolgt, werden die Aufwendungen für die im Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch genannten Sozialleistungen an aus der Ukraine Geflüchtete aus den eigenen Einnahmen und ergänzend nach Maßgabe des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes über Schlüsselzuweisungen des Landes finanziert. Da diese Mehrbelastungen der Kommunen in die Berechnung des kommunalen Finanzbedarfs für die Jahre 2022 und 2023 noch nicht eingeflossen sind, führen der Aufenthalt und der weitere Zugang Hilfesuchender aus der Ukraine auch im Jahr 2023 zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die öffentlichen Haushalte der Kommunen. Zudem entstehen durch den starken Anstieg der Anzahl an aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern den kommunalen Trägern der Schülerbeförderung erhöhte Kosten. Dieser Umstand macht sich besonders in den großen kreisfreien Städten, aber auch innerhalb einzelner Landkreise bemerkbar. Insbesondere die kreisfreien Städte und die größeren kreisangehörigen Gemeinden müssen zunehmend wegen ausgeschöpfter Kapazitäten im eigenen Zuständigkeitsbereich Schülerinnen und Schüler an weiter entfernt liegende Schulen zum Teil in die umliegenden Landkreise abgeben. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, schnell und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand sicherzustellen, dass die Kommunen auch im Jahr 2023 finanzielle Entlastungen für die vorgenannten Mehraufwendungen erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen der Landesregierung begrüße ich daher, dass mit dem heute hier in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten die Kommunen von den im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aus der Ukraine geflüchteten Menschen entstehenden Mehrbelastungen zeitnah und zu 100 Prozent entlastet werden. Insbesondere für die hochkomplexe Materie des Sozialrechts wird damit eine sachgerechte Lösung gefunden. Das sahen auch die beiden kommunalen Spitzenverbände und der Thüringer Rechnungshof im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu diesem Gesetzentwurf so. Sie begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich als den richtigen Schritt zur Refinanzierung der den Kommunen entstehenden Mehrkosten für aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Bereich der vorgenannten Sozialgesetzbücher. Wichtig war ihnen im Rahmen der Anhörung, dass im Jahr 2023 eine zeitnahe Abschlagszahlung erfolgt, um die Liquidität der Kommunen sicherzustellen, und dass eine Erstattung der Kosten zu 100 Prozent erfolgt. Beides wurde mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. So sollen die Kommunen mit dem vorliegenden Entwurf im Vorgriff auf die Erstattung der jeweiligen Zuschussbedarfe im Jahr 2024 für die Sozialleistungen des Jahres 2023 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 32,8 Millionen Euro erhalten. Darin enthalten ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 700.000 Euro an den Landkreis Gotha für die dort besonders zu pflegenden und medizinisch zu versorgenden Kinder.
(Beifall SPD)
Die Abschlagszahlungen werden innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von Amts wegen festgesetzt und an die Kommunen ausgezahlt. Seitens der regierungstragenden Fraktionen liegt Ihnen nun eine Änderung zur Beschlussfassung vor, welche die Höhe der Abschlagszahlungen um weitere 14,4 Millionen Euro nach oben korrigiert. Auf Selbiges wurde im Rahmen der Anhörung durch die kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Die Anpassung ist mit Blick auf die bereits entstandenen Kosten der Kommunen und den prognostizierten Finanzbedarf von 44,2 Millionen Euro natürlich zu begrüßen. Entscheidend ist, dass im Jahr 2024 die jeweiligen Zuschussbedarfe aus dem Jahr 2023 zu 100 Prozent erstattet werden. Unter diesen Maßgaben wurden die vorgesehenen Ausgleichsregelungen von den kommunalen Spitzenverbänden für angemessen erachtet. Auch bestand Einigkeit, dass der im Gesetzentwurf angegebene Finanzbedarf bei allen kriegsbedingten Unwägbarkeiten transparent und nachvollziehbar hergeleitet wurde. Begrüßt wurde im Rahmen der Anhörung auch, dass mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs eine gesetzliche Grundlage zur Gewährung einer Pauschale an die zuständigen kommunalen Träger der Schülerbeförderung geschaffen wurde. Den zuständigen Trägern der Schülerbeförderung sollen hierbei insgesamt rund 1,3 Millionen Euro als Pauschale zur Verfügung gestellt werden. Damit kann zumindest ein Teil der Kosten finanziell abgesichert werden, der bei der Planung 2022 für das Haushaltsjahr 2023 haushälterisch bei den kommunalen Trägern noch nicht veranschlagt worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung hat auch gezeigt, dass mit dem heute hier beratenen Gesetzentwurf noch nicht alle Kosten der Kommunen im Zusammenhang mit den aus der Ukraine Geflüchteten erstattet werden. So haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung deutlich gemacht, dass ihnen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung weitere Kosten entstehen, die nicht von den vorgenannten Sozialgesetzbüchern abgedeckt sind. Dies betrifft beispielsweise Verpflegungskosten in Notunterkünften, die Bewachungskosten der Gemeinschaftsunterkünfte und die Kosten der Sozialbetreuung sowie notwendige Investitionskosten. Ich gebe in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs allein der Ausgleich der Zuschussbedarfe der Kommunen für die Rechtskreise des Sozialgesetzbuchs II, IX und XII sowie die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung ist. Die von den Kommunen anlässlich der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf weiter angesprochenen Finanzierungsfragen, die nicht Regelungsgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sind, werden zwischen dem für Migrationsfragen zuständigen Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden noch zu diskutieren sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwar können mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht alle Kostenfragen im Zusammenhang mit dem Fluchtgeschehen aus der Ukraine geklärt werden, dennoch ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weil die Kosten, die den Kommunen für die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch an aus der Ukraine Geflüchteten entstehen, mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu 100 Prozent erstattet werden. Aus Sicht der Landesregierung kann ich daher nur dafür werben, der grundlegenden Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zur Kompensation zu folgen und dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung Ihre Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen zum Gesetzentwurf. Es lagen zwei Änderungsanträge vor, der der CDU ist zurückgezogen, wenn ich das richtig verstanden habe. Also stimmen wir nur noch ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8352. Ich frage: Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Moment mal!)
Keiner. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Und
des fraktionslosen Abgeordneten!) Danke für den Hinweis, das habe ich aus dem Blickwinkel hier nicht gesehen. Für das Protokoll: Der fraktionslose Abgeordnete Schütze hat sich ebenfalls enthalten. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/8310 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Ich frage wiederum, wer dafür ist. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und eine Stimme der CDU bis jetzt –
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie müssen
schneller gucken!) Na ja, Sie müssen mir schon die Chance geben, den Blick auch schweifen zu lassen. Wenn Sie es nicht schaffen, länger den Arm oben zu halten, ist das natürlich ihr Problem, wenn Sie so schwach drauf sind.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Frau Dr. Bergner war auch dabei!) – und von Frau Dr. Bergner als fraktionslose Abgeordnete. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es erwartungsgemäß keine. Enthaltungen? Wiederum die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Damit ist die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8060 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wiederum jetzt erst einmal die CDUFraktion, weil Sie die Arme nicht so lange oben halten können,
(Heiterkeit CDU)
die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Und Frau
Dr. Bergner!) und Frau Abgeordnete Dr. Bergner als fraktionslose Abgeordnete. Ich komme zu den Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Und der Abgeordnete Schütze!) und der Abgeordnete Schütze. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt sind wir bei der Schlussabstimmung. Ich frage, wer den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung annimmt. Vielleicht ist das mit dem Stehen auch so ein Problem, deswegen fangen wir mit der CDU-Fraktion an und machen weiter mit der SPDFraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke und Frau Dr. Bergner, die den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen haben. Gegenstimmen? Erwartungsgemäß keine. Jetzt kommen wir zu den Enthaltungen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Abstimmung über die Entschließungsanträge!) Schon klar, ich suche bloß das passende Blatt dazu. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Nein!)
Damit können direkt wir über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Keine weiteren Stimmen, auch nicht in dem Sektor des Hauses. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich gehe davon aus, es wird ebenfalls keine Ausschussüberweisung beantragt. Dann habe ich das so richtig verstanden und wir kommen direkt zur Abstimmung über diesen Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8350. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – keine weiteren. Dann komme ich zu den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Fraktion der AfD und der beiden fraktionslosen Abgeordneten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Auszählen!)
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Auszählen!)
Jetzt sehe ich aufgrund der Anwesenheit, dass wir hier zählen müssen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Wir
zählen mal aus!) Wir sind ja gerade dabei. Jetzt fangen wir mal mit den Gegenstimmen an, ich glaube, das ist einfacher zu zählen. – Danke, wir kommen zu den Jastimmen. Es gibt 40 Jastimmen. Und damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8230 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Begründung des Gesetzentwurfs war jetzt nicht vorgesehen, oder? Doch. Dann bitte schön, Frau Ministerin, vor der Aussprache die Begründung des Gesetzentwurfs.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und online, am 11. April 2023 und am 5. Mai 2023 wurde der Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen unterzeichnet. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht. Bitte lassen Sie mich erläutern, welche Bedeutung der Staatsvertrag und letztlich die gesetzliche Umsetzung für den Freistaat Thüringen haben. Gemäß § 120 Abs. 1 bis 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind die Oberlandesgerichte im Bezirk des Sitzes der Landesregierung erstinstanzlich unter anderem für sogenannte StaatsschutzStrafsachen zuständig. Die erstinstanzliche Zuständigkeitsbestimmung ist dem besonderen Umfang der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität und der Bedeutung der Staatsschutz-Strafsachen geschuldet. Es handelt sich um Verfahren mit terroristischem und/oder extremistischem Hintergrund. Dem Tatvorwurf entsprechend wird die Anklage durch den Generalbundesanwalt, dessen Hauptsitz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegt, erhoben und auch bei Gericht vertreten. Ohne den Abschluss des Staatsvertrags zur Übertragung der Zuständigkeit von Staatsschutz-Strafsachen verbliebe es bei der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung gemäß § 120 Gerichtsverfassungsgesetz und die Oberlandesgerichte im Bezirk des Sitzes der Landesregierung blieben erstinstanzlich zuständig. In Thüringen ist das das Oberlandesgericht Jena. Allerdings erfordert die Verhandlung von Staatsschutz-Strafsachen besonders wegen des terroristischen und/oder extremistischen Hintergrunds des Tatvorwurfs erhebliche Sicherheitsvorkehrungen insbesondere baulicher Art. Das Gerichtsgebäude des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena weist diese baulich gebotenen Sicherheitsstrukturen nicht auf. Auch darüber hinaus verfügt Thüringen nicht über Gebäude, die den besonderen Sicherheitsanforderungen genügen würden. Insofern sähe sich der Freistaat ohne den Staatsvertrag und ohne die notwendige gesetzliche Umsetzung in der Pflicht, ein eigenes Hochsicherheitsgebäude speziell für Verfahren zu errichten. Die Anzahl der in Thüringen bisher vom Generalbundesanwalt erhobenen Anklageverfahren war jedoch sehr gering und eine erhebliche Zunahme dieser Verfahren, die den kostenintensiven Bau eines Hochsicherheitsgebäudes in Thüringen rechtfertigen würden, steht ebenfalls nicht zu erwarten. Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen jedoch beabsichtigt, ein den aktuellen Sicherheitsanforderungen genügendes Hochsicherheitsgebäude zu errichten. Daraus hat sich für Thüringen ergeben, mit dem Land Niedersachsen einen entsprechenden Staatsvertrag zur Übertragung der Zuständigkeit auf das Oberlandesgericht Celle abzuschließen, auch um auf diese Weise künftig Kapazitäten durch die Nutzung und Stärkung von vorhandenen Verfahrensroutinen und Fachwissen zu bündeln. Eine Baukostenbeteiligung des Freistaats Thüringen ist im Staatsvertrag unter Kostenvereinbarung übrigens nicht vorgesehen. Thüringen ist lediglich zur Erstattung der verhandlungsbezogenen Kosten verpflichtet, die überwiegend pauschaliert auf Basis von Tageshaftkostensätzen bzw. standardisierten Stundensätzen in Höhe der tatsächlich geleisteten Stunden erfolgen wird. Die notwendige Haushaltsvorsorge ist im Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach Inbetriebnahme des geplanten Gebäudes ab 2027 zu treffen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur endgültigen Umsetzung des Vertrags in Landesrecht bedarf es nach Artikel 77 Abs. 2 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Allein hierdurch wird der Staatsvertrag wirksam. Das zur Umsetzung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in StaatsschutzStrafsachen notwendige Zustimmungsgesetz liegt Ihnen daher heute vor und ich werbe insofern um eine diesbezügliche Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt eröffne ich die Aussprache. Mir liegt die Wortmeldung des Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion vor.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste, sehr geehrte Kollegen, mich wundert ein bisschen, dass so eine Zuständigkeitsveränderung in einem besonders kritischen Bereich der Strafjustiz doch relativ – sage ich mal – emotionslos hier durchgewinkt wird. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass das Gerichtsverfassungsgesetz – § 120 – eine entsprechende Übertragung von Zuständigkeiten ermöglicht, sodass auch nicht von einem Verstoß gesprochen werden kann, jedenfalls nicht grundsätzlich von einem Verstoß gegen das Verbot von Ausnahmegerichten. Der Fall hat aber schon ein Geschmäckle. Und zwar möchte ich das mal im Detail erläutern. Ich weiß nicht, ob ich es überhört habe, aber ich habe bisher nichts gehört und auch, glaube ich, im Gesetzentwurf nichts zur Frage der Fallzahlen gelesen, die da betroffen sind. Ich gehe davon aus, dass solche besonderen Staatsschutzdelikte, die erstinstanzlich vorm Oberlandesgericht behandelt werden müssen, vergleichsweise sehr selten sind. Das ist sicherlich auch die Überlegung gewesen, warum man diese Verfahren lieber nach Niedersachsen gibt oder in ein anderes Bundesland und nicht die entsprechenden Räumlichkeiten, organisatorischen Anforderungen hier aufbaut. Ich habe aber in dem Staatsvertrag auch nicht gelesen, für welche Fälle zum Beispiel diese Regelungen und ab wann umzusetzen sind. Wie ist das beispielsweise bei einem Delikt, welches schon begangen worden ist, was dann nach Inkraftsetzung des Staatsvertrags sozusagen ermittelt wird und dann entsprechend auch angeklagt wird, dann allerdings in Niedersachsen und nicht am Oberlandesgericht in Jena? Da wird plötzlich die Zuständigkeit des gesetzlichen Richters ausgewechselt. Nach meiner rudimentären Kenntnis des Strafprozessrechts und der Verfahrensgrundrechte ist das zumindest ein Grenzbereich, in dem man durchaus mal abprüfen müsste – jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –, ob gerade bei dieser kleinen Gruppe an Betroffenen nicht vielleicht doch das Verbot von Ausnahmegerichten umgangen wird. Das ist der eine Punkt. Das kann man möglicherweise abräumen, indem man beispielsweise entsprechende Klarstellungen in den Staatsvertrag mit aufnimmt, deutlich macht, ab wann das gilt, für welche Fälle das gilt. Das lässt sich sicherlich alles klären, allerdings natürlich nicht im Hauruckverfahren mit zwei unmittelbar nacheinander folgenden Lesungen, sondern dazu müsste man auch entsprechende Ausschussbefassungen, also den üblichen, regulären Gang der Gesetzgebung gehen. Ein zweiter Punkt, der sozusagen nicht direkt die Verfahrensgrundrechte berührt, der mich aber auch hier vorgetrieben hat, ist der, dass ich es grundsätzlich problematisch finde, wenn sich jemand aus dem Freistaat Thüringen, der angeklagt wird, vor einem Gericht eines anderen Bundeslandes verantworten muss, insbesondere wenn es ein Ostdeutscher ist, der sich vor westdeutschen Gerichten verantworten muss. Warum ist das ein Problem?
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Darüber lachen Sie, weil Sie einfach kein grundsätzliches Verständnis für Fairness des Verfahrens haben. Wir regen uns seit Jahren auf – und auch Ihre Fraktionen machen das immer wieder gern –, dass Justiz, Verwaltung und Wissenschaft vor allem westdeutsch dominiert sind und dass daraus auch eine gewisse Demokratieverdrossenheit und Institutionenverdrossenheit folgt. Jetzt sollen demnächst in einem besonders strittigen strafrechtlichen Bereich westdeutsch sozialisierte Richter über mehrheitlich wahrscheinlich ostdeutsche Angeklagte urteilen. Ich halte das durchaus für diskussionswürdig. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich ein Problem. Denn im Gegensatz zu Ihnen, Frau Henfling, lache ich deswegen nicht darüber, weil Angeklagte grundsätzlich erst mal als unschuldig gelten, sie natürlich ein Recht haben, vor einen Richter zu kommen, der auch einen entsprechenden persönlichen Erfahrungshintergrund hat, um Taten auch vollumfänglich beurteilen zu können. Dazu zählt natürlich auch eine vergleichbare Sozialisation, jedenfalls ist das meine Überzeugung. Darüber kann man sicherlich diskutieren, aber man sollte es nicht einfach so mit einem Federstrich wegwischen oder gar darüber lachen, wie Sie das machen, Frau Henfling. Deswegen kündige ich schon jetzt mal an: Einer Ausschussüberweisung würden wir sicherlich zustimmen, aber einer Zustimmung zu diesem Gesetz im Hauruckverfahren werden wir uns auf jeden Fall verweigern, da wir letztlich auch befürchten, dass natürlich ein entsprechendes Verfahren genutzt wird von der – also wenn man einen Angeklagten hat, der unter dieses Prozedere fällt, dann wäre die Rüge des gesetzlichen Richters auf jeden Fall schon mal zu erheben, würde ich sagen. Man belastet damit entsprechende Strafverfahren auch mit Unsicherheiten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das heißt, dass Herr Höcke vor ein hessisches Gericht treten müsste!?) Das war eine sehr dumme Bemerkung, die Sie da gemacht haben, weil Herr Höcke nämlich keine Staatsschutz-Sachen verbrochen hat. Aber das können Sie natürlich nicht wissen, weil Sie – ich weiß nicht, ob Sie überhaupt eine Ausbildung haben – auf jeden Fall keine juristische Ausbildung haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: … weil Sie keine Ahnung haben!)
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Danke, Herr Möller. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit stelle ich die Frage, ob Ausschussüberweisung beantragt wird.
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Machen wir!)
Die AfD-Fraktion beantragt Ausschussüberweisung. Ich nehme an, an den Innen- und Kommunalausschuss.
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Nein, Justiz!)
Logisch. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Meine Damen und Herren, da eine Ausschussüberweisung abgelehnt worden ist, beende ich die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Gibt es Wortmeldungen? Das ist erwartungsgemäß nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache in der zweiten Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/8230. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Enthaltungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner enthält sich. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen, da der Gesetzentwurf angenommen ist, zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das waren also die Stimmen der CDU-Fraktion, die Gruppe der FDP, die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Enthaltungen? Frau Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme damit zum Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8231 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Vielen Dank, Herr Minister.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrte Damen und Herren, in Vertretung des Innenministers, der sich, glaube ich, auf dem Weg in das Plenum befindet, und mit dem Ziel, die Beratung hier zügig fortzuführen, darf ich Ihnen den Gesetzentwurf vortragen. Die Landesregierung bringt diesen Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen in den Landtag ein. Es ist das zweite Gemeindeneugliederungsgesetz der aktuellen Wahlperiode und zugleich das fünfte Gesetz, das seit dem Beginn der freiwilligen Gebietsreform in der 6. Legislaturperiode hier in den Landtag eingebracht wurde. Damit tragen wir gemeinsam mit den sich zusammenschließenden Gemeinden weiter dazu bei, die kommunalen Strukturen insbesondere im ländlichen Raum Thüringens nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Ich danke ausdrücklich im Namen der gesamten Landesregierung den zahlreichen Gemeinden, die sich erneut auf den Weg zu größeren und leistungsstärkeren Strukturen gemacht haben. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter haben Partner gefunden, Pläne entworfen, für ihr Vorhaben geworben und das Fusionsprojekt zum Teil auch gegen Kritik und Widerstände verteidigt und schließlich die entscheidenden Mehrheiten gebildet. Als Verantwortungsträger in den Kommunen haben sie mit Mut, Entschlossenheit und oft auch unermüdlichem Einsatz Verantwortung übernommen und erkannt, dass man gemeinsam stärker ist. Die seit 2018 erfolgreich umgesetzten Neugliederungen zeigen uns auch, dass der Weg nicht immer einfach ist, aber dass er sich lohnt, und das ist die einhellige Auffassung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister derjenigen Gemeinden, die diesen Weg in der Vergangenheit bereits gegangen sind. In dem aktuellen Gesetzentwurf wurden alle neun im Innenministerium vorliegenden Anträge auf Gemeindeneugliederung von insgesamt 29 Städten und Gemeinden aufgenommen. Der Gesetzentwurf sieht Gemeindeneugliederungen in sieben Landkreisen vor, konkret in den Landkreisen Eichsfeld, Gotha, Greiz und Schmalkalden-Meiningen, im Saale-Holzland-Kreis, im Unstrut-Hainich-Kreis und im Wartburgkreis. Er beinhaltet die Vergrößerung von acht Gemeinden durch die Eingliederung von insgesamt acht Gemeinden und die Bildung von zwei neuen Gemeinden unter Beteiligung von insgesamt 13 Gemeinden. Hierbei kann eine Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst werden, weil sich fast alle bisherigen Mitgliedsgemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen wollen. Zwei der vorgesehenen Gemeindeneugliederungen sind kreisübergreifend, daher umfasst der Gesetzentwurf auch Gebietsänderungen von Landkreisen. Wie bei zurückliegenden Kreisgebietsänderungen ist vorgesehen, dass die betroffenen Landkreise für die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile übergangsweise eine Kompensation erhalten. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen kommunalen Neugliederungen beruhen auf dem Leitbild und den Leitlinien der Gemeindegebietsreform, die auch den von mir schon zuvor genannten Gemeindeneugliederungsgesetzen zugrunde gelegen haben. In den Gesetzentwurf wurde auch ein Antrag auf Wechsel einer Gemeinde in eine andere Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen. Solche Strukturänderungen von weiteren Verwaltungsgemeinschaften sind zwar keine Gemeindeneugliederungen im Sinne des Leitbilds und der Leitlinien der Gebietsreform, sie sind aber nach der ThürKO zulässig, sofern ihnen keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen. Daher sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass es entsprechend aufgenommen wird. Wie in der Vergangenheit auch wird das Land die aktuellen Gemeindeneugliederungen wieder finanziell unterstützen. So werden die beteiligten Gemeinden zunächst nach dem ThürGFfG Mittel in Höhe von insgesamt 16,6 Millionen Euro erhalten. Darin sind zunächst die Neugliederungsprämien in Höhe von 12,5 Millionen Euro enthalten, die nicht zweckgebunden sind, und darüber hinaus Strukturbegleithilfen und Entschuldungshilfen in einer Gesamthöhe von ca. 4,1 Millionen Euro, um dann auch die Verschuldung der neuen Gemeindestrukturen zu verringern. Dann kommen dazu noch die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen ergänzenden Finanzhilfen. Mit der Zahlung in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro werden für eine Übergangszeit die finanziellen Nachteile betroffener Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften kompensiert. Das Land wird die aktuellen Gemeindeneugliederungen demnach mit insgesamt rund 21,4 Millionen Euro unterstützen. Ich bin im Namen der gesamten Landesregierung überzeugt, dass dies eine mehr als lohnenswerte Investition in die Zukunft unserer Kommunen und damit auch unseres Landes ist. Ich wünsche diesem Gesetzentwurf eine erfolgreiche Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Minister Prof. Hoff. Damit eröffne ich die Aussprache. Zuerst hat sich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Maurer zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauende, liebe Praktikanten, die noch da sind und unsere Fraktionen begleiten und heute vor allen Dingen lernen, wie konkret Politik sein kann, wie schnell wir ganz konkrete Dinge verändern können, ich möchte zu Anfang zwei Dinge sagen: Mit dem heute zur Diskussion stehenden Entwurf des Gemeindeneugliederungsgesetzes 2024 setzen wir den von Rot-Rot-Grün eingeleiteten Kurs fort, neue kommunale Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die vor allem eins sind – das haben wir gerade eben schon gehört –: zukunftsfest, und das ist gut so. Zweitens: Weil das eine echte Mammutaufgabe ist, möchte ich zu Beginn den zuständigen Mitarbeiterinnen im Ministerium meinen Dank aussprechen und natürlich auch den Gemeinden, die sich diesem Prozess stellen. Ich weiß, wie viele organisatorische Aufgaben damit verbunden sind, und vor allen Dingen, wie viel Überzeugungsarbeit dahintersteckt.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Warum machen wir das? Ich will das gern für die Zuschauenden erläutern, die sich, glaube ich, nicht jeden Tag mit solch einer Gemeindeneugliederung auseinandersetzen. Angefangen haben wir mit dieser Reform aus ganz unterschiedlichen Gründen. Unter anderem ein Blick auf die Einwohnerinnenzahl, die nämlich rückgängig prognostiziert wurde, hatte einen Einfluss darauf, weil wir uns vor allen Dingen auch mit der Frage beschäftigen mussten: Was machen wir mit einem immer älter werdenden Thüringen? Mal ein ganz konkretes Beispiel aus dem Thüringer Alltag, was das für das Jahr 2035 bedeuten könnte, denn dort könnten schätzungsweise nur noch 800.000 Thüringerinnen und Thüringer tatsächlich erwerbstätig sein. Am Ende bedeutet das was? Einnahmeausfälle und neue Ausgabebedarfe, die die Kommunen erfüllen müssen. Dazu kommt, dass Gemeinden besonders in dieser Zeit den immer weiter wachsenden Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge und den zu Recht hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden müssen. Sie müssen zum Beispiel – damit beschäftigen wir uns sehr oft hier im Landtag – mit der IT-Entwicklung Schritt halten und dafür – aber auch für andere Investitionen – spezialisiertes Personal zur Verfügung stellen, was – wie ich eben erwähnt habe – natürlich umso schwieriger ist, umso größer der demografische Wandel ist. Für kleine und leistungsschwache Kommunen ist das ein Problem, weil sie unter diesen Bedingungen mehr und mehr an ihren Handlungs- und Gestaltungsspielräumen verlieren. Das führt natürlich letztendlich zu einem der allerwichtigsten Dinge, nämlich der Aushöhlung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, was wir nicht wollen. Es gilt also zu handeln, und das vorliegende Gesetz der Landesregierung ist zum Glück genau das: eine echte Handlungsoption mit konstruktivem Ergebnis für die Gemeinden. Konkret – das haben wir gerade eben schon mal gehört – beinhaltet das Gesetz neun Neugliederungsmaßnahmen mit insgesamt 29 beteiligten Gemeinden, das betrifft sieben Landkreise. Wir haben sie eben schon mal gehört, aber ich will sie trotzdem noch mal wiederholen, weil das erklärt, was das für eine Bandbreite ist, oder weil es das besonders gut verdeutlicht: Eichsfeld, Gotha, Greiz, Schmalkalden-Meiningen sowie der SaaleHolzland-Kreis, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Wartburgkreis sind betroffen. Dieser ganze Aufwand wird natürlich finanziell durch das Land unterstützt, nämlich in Höhe von 21,4 Millionen Euro – gut investiertes Geld. Darin enthalten sind zum Beispiel Neugliederungsprämien, Strukturbegleit- und Entschuldungshilfen. Vielleicht dürfte Sie das interessieren: Das findet nicht nur der Thüringer Landtag gut und auch das Ministerium, das das Gesetz vorgelegt hat, sondern es gibt einen ganz aktuellen Bezug des Gesetzentwurfs zum Rechnungshofbericht, denn der hat in seinem diesjährigen Jahresbericht empfohlen, den Prozess der Neugliederung konsequent fortzusetzen und in diesem Zusammenhang auch Anreize dafür zu schaffen. Der größte Anreiz dürfte natürlich sein, dass größere Verwaltungseinheiten Vorteile sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht haben. Ich habe das vorhin schon gesagt mit dem fehlenden Personal. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf auch weitere Gemeinden, aber auch kreisfreie Städte und Landkreise in Thüringen ermuntert, sich künftig in neuen, zukunftsfesten Verwaltungsstrukturen zu organisieren. Ich weiß, dass das Land diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten wird und insbesondere finanziell unterstützen wird. Unterm Strich – das will ich gern noch mal sagen – ist die freiwillige Gemeindeneugliederung ein echtes Erfolgsprojekt von Rot-Rot-Grün, von dem das Land wirklich langfristig profitiert. Seit 2018 – auch das haben wir schon gehört – haben wir insgesamt immerhin fünf Gemeindeneugliederungsgesetze auf den Weg gebracht. Mit jeder Neugliederung wurde die Leistungs- und Verwaltungskraft der Gemeinden durch die beantragten Strukturänderungen verbessert. Das ist ein Interesse, das wir, glaube ich, alle verfolgen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Frau Maurer. Für die CDU-Fraktion rufe ich Abgeordneten Walk auf.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, die Menschen erleben den Staat und staatliche Einrichtungen nicht zuerst in Berlin oder in Erfurt, sondern ganz unmittelbar vor Ort in ihrer Stadt, in ihrem Landkreis oder in ihrem Dorf bzw. ihren Kommunen. Deshalb stehen wir fest an der Seite unserer Kommunen, denn sie sind verlässlich und der stabile Anker für die Menschen vor Ort. Klar ist aber auch: Überschaubare kommunale Verhältnisse vor Ort sind ein hohes Gut. Wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, da lässt sich bürgernahe Kommunalpolitik gestalten und das ehrenamtliche Engagement ist dann sehr gut ausgeprägt. Das ist – das wissen wir alle – schwer genug.
(Beifall CDU)
Es ist auch eher eine Postulierung eines Wunschs, dass das Ehrenamt von uns allen wertgeschätzt wird. Wie schwierig es ist, dass man noch genügend Menschen findet, die sich für Kommunalpolitik interessieren, sieht man daran, dass die Anzahl der leer gebliebenen Kommunalwahlzettel bei der letzten Kommunalwahl so hoch war wie noch nie. Auch heute gilt noch, dass überschaubare, leistungsfähige und auch bürgernahe Kommunalstrukturen für uns auch in dieser Wahlperiode Maßstab unserer verantwortungsvollen Kommunalpolitik sind. Ich will nur noch mal daran erinnern, so lange ist es noch gar nicht her – ich habe eben gehört, wie gut das alles läuft –: Der Versuch, in der letzten Wahlperiode eine Zwangsgebietsreform übers Knie zu brechen, war ein gravierender Fehler.
(Beifall CDU)
Im Nachgang ist man natürlich immer schlauer. Aber ich will nur sagen: So nimmt man die Menschen in Thüringen jedenfalls nicht mit.
(Beifall CDU)
Und – auch das ist neu – wir sind überzeugt, es ist besser, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Auch zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen brauchen wir deshalb vor allem zwei Dinge: Zum einen ist das die Überprüfung von Aufgaben und Standards, zum anderen eine engere interkommunale Zusammenarbeit. Ich will das klar benennen. Gerade in diesem so wichtigen Bereich, wo Effizienzgewinne wirklich auf der Hand liegen, sehe ich jedenfalls im Moment überhaupt keinen spürbaren Fortschritt. Dieser schlafende Riese schläft in Thüringen und schläft und schläft und wird offenbar auch nie geweckt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freiwillige Gemeindefusionen werden immer dann unsere Zustimmung finden, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten. Ich will jetzt aber noch mal auf Punkte eingehen, die mittelbar mit den freiwilligen Gemeindefusionen im Zusammenhang stehen. Ich habe schon mal angedeutet, was noch möglich wäre, was aus meiner Sicht noch nicht genügend nach vorn gebracht wurde. Es sind sechs Punkte. Erstens halten wir an der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen fest. Die Bürger vor Ort wissen am besten, ob und welche Gemeindestruktur eine leistungsstarke und damit zukunftssichere Gebietskörperschaft darstellt. Zwangsfusionen wird es jedenfalls mit uns nicht geben.
(Beifall CDU)
Zweiter Punkt: Wir wollen eine einfachere Zusammenarbeit auf der einen Seite von Gemeinden, Städten und Landkreisen untereinander, aber auch zwischen Kommunen und Landkreisen. Wer Personal und Sachmittel gemeinsam nutzt, der arbeitet wirtschaftlicher, Frau Finanzministerin, und ich finde es gut, dass nachweisbare und erhebliche Einspareffekte auch vom Land honoriert und gefördert werden sollten. Punkt 3: Wir stehen für Modellprojekte, verbesserte Beratungsangebote und einen strukturierten Erfahrungsaustausch zur interkommunalen Zusammenarbeit und dabei, das will ich auch betonen, sind auch unsere kommunalen Spitzenverbände in einer Mitverantwortung. Viertens: Wir brauchen eine Überprüfung von Aufgaben und Standards durch die Landesregierung. Dazu gehört auch eine auf die Kommunen bezogene Kostenfolgenabschätzung bei allen laufenden und zukünftigen Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich. Punkt 5: Wir wollen eine kundenfreundliche, wir wollen eine moderne Verwaltung mit dem Ziel, sämtliche behördliche Dienstleistungen künftig irgendwann einmal digital beantragen und Behördengänge online erledigen zu können. Ich erinnere nur an die digitale Justizakte. Ich weiß nicht, ob ich das in meiner Zeit hier im Landtag noch miterlebe, dass die endlich eingeführt wird. Aber – auch das steht fest – ohne individuellen Service und die persönliche Erreichbarkeit und Ansprache vor Ort wird es auch in Zukunft nicht gehen. Damit komme ich zum letzten Punkt, Punkt 6: Wir stehen für eine Verwaltung, die sich als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber versteht, mit dem Fokus auf einem bürgerfreundlichen Umgang. Geschultes Personal und familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle sind dafür ganz wesentliche Voraussetzungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf das vorliegende Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen eingehen. Zunächst einmal ist zu begrüßen, Herr Minister Hoff in Vertretung, dass die kommunalen Spitzenverbände bereits im Vorfeld Gelegenheit hatten, sich zum Thema zu äußern. Das ist gut und nicht selbstverständlich, in 2000 war das noch anders. Kritisch wird seitens der Verbände jedoch die Verkürzung des Förderzeitraums um zwei Jahre gesehen, also das Vorziehen von 2026 auf 2024. Ich bin mal gespannt – Herr Minister Maier ist ja jetzt wieder da –, was wir da im Ausschuss hören, denn die Gemeinden brauchen natürlich bei solchen schwierigen, komplizierten Prozessen Planungssicherheit. Das wird sicher ein Punkt sein, den wir uns noch mal genauer anschauen müssen. Das hängt natürlich alles auch immer mit den Finanzen zusammen, das ist mir schon klar. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Bürger vor Ort gut wissen, welche Gemeindestruktur für sie passend ist, zeigt das positive Beispiel der Gemeinde Rodeberg. Die haben dort eine umfangreiche Bürgerbefragung durchgeführt und das Ergebnis ist, dass die Bürger sich dafür entschieden haben, dass der Ortsteil Struth nach Dingelstädt und der Ortsteil Eigenrieden nach Mühlhausen eingegliedert wird. Es ist nur vernünftig, dass hier der Mehrheitswillen der Bürger tatsächlich auch ernst genommen wird.
(Beifall CDU)
Ich habe eben davon gesprochen, die Menschen mitzunehmen. Das fordern wir ja immer von uns selbst und auch von den anderen. Da kann ich nur sagen: Nicht nur fordern und sagen, man muss es auch tun. Die haben das dort oben gemacht, wenn ich es mal so salopp ausdrücken darf, und das ist genau der richtige Weg. Wir sehen noch ein Problem: Aufgrund des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Gesetzes wird es laut der Stellungnahme des Landeswahlleiters dazu führen, dass in der Stadt Dingelstädt und der Gemeinde Südeichsfeld die Bürger ihre Stimme nicht in dem Wahlkreis abgeben können, in dem die aufnehmende Gemeinde jetzt liegt oder dann liegt, sondern in ihren früheren Wahlkreisen. Und da, Herr Minister, können wir das ganz einfach dadurch hinbekommen, dass wir gut darüber kommunizieren, dass wir das transparent machen, sodass es auch am Wahltag jeder weiß. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden immer Freiwilligkeit fördern. Ich will noch mal positiv anmerken, dass wir aus der kommunalen Familie bisher noch keine größeren Problemanzeigen erhalten haben. Normal ist das ja immer so ein Seismograf. Das bedeutet nicht, das jetzt alle damit einverstanden sind. Deswegen werden wir uns das in der Anhörung und im Ausschuss genau anschauen. Ich freue mich auf die Beratung, bin guter Dinge, dass wir auch hier eine gute Lösung für die Thüringer Kommunen in Thüringen hinbekommen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling auf.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden ja nicht zum ersten Mal in den letzten Jahren im Thüringer Landtag über freiwillige Gemeindeneugliederungen. Ich freue mich, dass sich erneut zahlreiche Gemeinden zusammenschließen wollen, um ihren Weg zukünftig gemeinsam und umso stärker weiterzugehen. Denn klar ist: Viele kleine Kommunen werden – und das hat Kollegin Maurer hier auch schon noch einmal deutlich gemacht – in der Zukunft nur schwer bestehen können, wenn sie allein bleiben bzw. nichts an ihren Strukturen ändern. Dann können wir noch so viel Geld – aus meiner Sicht – in den Finanzausgleich geben – wenn wir keine leistungsfähigen Strukturen vor Ort haben, dann nützt an dieser Stelle auch mehr Geld nichts. Ich will auch auf das noch einmal eingehen, was Herr Walk gesagt hat. Grundsätzlich finde ich es ja gut, dass wir nicht nur darüber reden, dass wir bestimmte Gemeinden zusammenlegen, sondern dass es auch darum gehen muss, wie Verwaltungen leistungsfähig gemacht werden. Da sind natürlich diverse Reformen tatsächlich notwendig. Ich erkenne da durchaus zumindest auch den Willen, sich darüber auseinanderzusetzen. Faktisch muss man aber ehrlicherweise sagen, dass in ganz besonders kleinen Einheiten zum jetzigen Zeitpunkt Reformansätze auch einfach sehr schwierig sind. Es ist nicht so, als könnte man Reformen machen, ohne zum Beispiel momentan – gerade im Bereich der Digitalisierung – zusätzliches Personal zu rekrutieren. Das Problem ist, dass diese kleinen Einheiten das sehr schwer hinbekommen werden. Wenn die allein bleiben – Freiwilligkeit, da sind wir uns einig, ist da natürlich die Priorität –, dann werden die über kurz oder lang sehr große Probleme bekommen, Fachpersonal zu finden. Wir alle wissen selbst – auch der IT-Bereich auf Landesebene, das ist einfach unfassbar schwer, Personal zu finden, das bereit ist, diese ITGeschichten in den Verwaltungen umzusetzen. Und je kleiner und damit aus meiner Perspektive auch für den einen oder anderen IT-ler je unattraktiver es wird, umso schwieriger wird es auch für diese Verwaltungseinheiten, das tatsächlich umzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das Zauber-
wort ist interkommunale Zusammenarbeit!) Da können Sie mit dem Kopf schütteln, aber das ist faktisch ein riesengroßes Problem. Ja, interkommunale Zusammenarbeit, Herr Walk, braucht Ressourcen. Interkommunale Zusammenarbeit muss koordiniert werden, interkommunale Zusammenarbeit ist kein Garant dafür, dass Dinge besser laufen. Wenn Sie interkommunal in Strukturen zusammenarbeiten, die eigentlich wirklich reformbedürftig sind, dann nützt Ihnen auch die interkommunale Zusammenarbeit nichts. Das ist nur ein Aspekt. Ich bin total bei Ihnen. Ich finde interkommunale Zusammenarbeit auch wichtig, aber es ist nicht einfach damit getan, damit lösen Sie effektiv nicht die Probleme, die wir auf dem Tisch liegen haben.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Mit Rot-
Rot-Grün lösen wir auch nicht alle Probleme!) Das sage ich auch nicht. Ich habe gerade gesagt, Herr Urbach, wenn Sie mir zugehört hätten und dabei nicht auf Ihr Handy schauen würden, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass ich sogar – was ich selten tue – Ihrem innenpolitischen Sprecher recht gegeben habe, dass er wichtige Punkte aufgegriffen hat. Ich finde es wichtig, über diese freiwilligen Gemeindeneugliederungen zu reden. Aber im Ernstfall müssen wir eigentlich mal über das Gesamtpaket reden, also was wollen wir eigentlich? Wie wollen wir die Kommunen aufstellen? Welchen Grad der Digitalisierung wollen wir da erreichen? Ich finde es gut, dass Sie sagen, wir wollen eine digitale Verwaltung. Aber was heißt das eigentlich konkret? Wenn ich mir das OZG 2.0 ansehe, das OZG hat ja immer noch die GroKo – ich sage mal auf gut Deutsch – in den Sand gesetzt, und das OZG 2.0 löst nur bedingt an der einen oder anderen Stelle zum Beispiel bestimmte Probleme. Ich will sagen: Eigentlich bedarf es dazu einer viel grundlegenderen Diskussion, die Landesregierung stellt sich da auch teilweise der Frage nach einem modernen Thüringen, wie wir damit umgehen. Aber nur mit der Bearbeitung einer jeweiligen Geschichte ist es nicht getan. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das führt mich auch dazu, dass wir genau schauen müssen, wie wir Fachkräfte finden, die das umsetzen, und wie wir die Schlagkraft von Verwaltung auch tatsächlich erhöhen. Wir wissen auch aus dem Rechnungshofbericht, dass das rechtsstaatliche Probleme mit sich bringt, wenn Verwaltungen so klein sind. Auch das ist etwas, auf das wir eine Antwort brauchen, das können wir aus meiner Sicht an vielen Stellen auch nicht so stehen lassen. Deswegen: guter Schritt, weitere freiwillige Fusionen vorzunehmen. Allerdings muss die Diskussion aus meiner Perspektive hier deutlich weitergehen. Wir haben uns als Fraktion dazu auch positioniert, wir haben ein Papier zur modernen Verwaltung auf den Weg gebracht. Wir würden uns wünschen, dass wir hier im Landtag an gegebener Stelle auch darüber noch einmal stärker diskutieren müssen. Weil, wenn wir in Thüringen zukunftsfähig aufgestellt sein wollen, dann müssen wir mehr tun, als nur freiwillige Neugliederungen durchzuführen. Dann ist nämlich die Fahnenstange irgendwann relativ zügig erreicht mit den Effekten, die wir daraus haben. Aber ich freue mich zumindest, dass wir aus den freiwilligen Neugliederungen, die wir in den letzten Jahren hier in Thüringen erlebt haben, von denen ich sehr viel Positives weiß, lernen, dass andere Gemeinden und Kommunen sich tatsächlich auch ein Herz fassen und vielleicht ähnliche Wege gehen, zum Beispiel in Ostthüringen. Jetzt bin ich aber dafür, dass wir diesen Antrag erst einmal an den Ausschuss überweisen und tatsächlich darüber diskutieren und schauen, dass er da auch zügig wieder rauskommt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Henke das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, nachdem ich in der letzten Legislatur eine Kommunal- und Gebietsreform begleiten durfte, weiß ich, dass die Argumente ähnlich sein werden, angefangen von Minister Poppenhäger über Minister Maier bis Staatssekretär Uwe Höhn. Am Ende geht es immer um das Geld oder um die Hochzeitsprämie, um das Zusammengehen von Gebietskörperschaften voranzubringen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Was haben Sie?) Ein Beispiel hierfür ist der Wartburgkreis und die frühere kreisfreie Stadt Eisenach, wo mit rund 50 Millionen Euro eine Gebietsreform durchgeführt wurde,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Waren
nur 44!) in der sich zeigen muss, ob der neue Landkreis wirtschaftlich und finanziell gesund ist oder ob er künftig auf Bedarfszuweisungen angewiesen ist. Hören Sie noch den Landrat des Unstrut-HainichKreises über die letzte Gebietsneugliederung jammern? Ihm ist zu spät aufgefallen, dass die Einnahmen aus der Kreis- und Schulumlage von seinen in das Eichsfeld gewechselten Dörfern fehlen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich glaube, Sie wissen noch nicht mal, was das ist!) Es mangelt daher nach wie vor an einer Evaluation der bislang stattgefundenen kommunalen Neugliederungen. Ich wiederhole: Wir müssen evaluieren, was uns die eingesetzten Gelder gebracht haben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da hat
Herr Urbach ja einen guten Vorschlag gemacht!) Ich stehe heute vor Ihnen, um meine tiefgreifenden Bedenken und Ablehnung gegenüber dem Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden im Jahre 2024 zum Ausdruck zu bringen. Dieses Gesetz und damit einhergehende Änderungen beunruhigen mich zutiefst und ich möchte Ihnen gern erklären, warum.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ungerecht-
fertigt!) Das grundlegende Konzept der freiwilligen Neugliederung von Gemeinden ist zweifellos ein wichtiges Instrument, um die Effizienz und Funktionalität unserer kommunalen Strukturen zu verbessern. Die Möglichkeit, Fusionen von Gemeinden anzustreben, um beispielsweise Verwaltungsaufgaben zu bündeln oder finanzielle Ressourcen besser zu nutzen, kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Allerdings sollten solche Entscheidungen auf einer soliden Grundlage von Transparenz, demokratischer Legitimation und vor allem dem Willen der Bürger der betroffenen Gemeinden basieren. Ich wiederhole: Willen der Bürger.
(Beifall AfD)
Das vorliegende Gesetz scheint jedoch einige entscheidende Mängel aufzuweisen. Insbesondere stört mich die Tatsache, dass die Neugliederung von Gemeinden in Thüringen im Jahr 2024 nicht auf reiner Freiwilligkeit beruht, sondern durch dieses Gesetz aktiv gefördert und vorangetrieben wird. Dies stellt einen klaren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und lässt wenig Raum für eine autonome Entscheidungsfindung der betroffenen Gemeinden samt ihrer Bürger. Des Weiteren gibt es erhebliche Zweifel hinsichtlich der demokratischen Legitimation dieses Gesetzes. Eine derart weitreichende Veränderung der kommunalen Strukturen sollte nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg beschlossen werden. Es ist unerlässlich, dass die betroffenen Gemeinden ausreichend Zeit und Ressourcen haben, um eine umfassende öffentliche Debatte zu führen und ihre Stimme in diesem Prozess zu Gehör zu bringen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Was?) Wir werden sehen. Darüber hinaus sollten wir die Auswirkungen auf die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der betroffenen Gemeinden nicht unterschätzen. Lokale Gemeinschaften haben oft eine starke Bindung zu ihrer eigenen Identität und Geschichte. Eine hier unter anderem aus finanziellen Zwängen heraus erzwungene Neugliederung kann zu einem Verlust der Identität führen und das soziale Gefüge in den Gemeinden destabilisieren. Es ist daher von größter Bedeutung, dass in erster Linie die Bürger aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und ihre Anliegen und Bedenken ernst genommen werden. Wo ist das hier im Vorfeld geschehen? Ich weiß, dass im Gemeinderat darüber gesprochen worden ist, aber die Bürger selbst sind nicht so eingebunden worden, man hat sie auch nicht befragt.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wo denn?)
Zusammenfassend will ich betonen, dass wir das Ziel einer effizienten und funktionalen Verwaltung unserer Gemeinden unterstützen. Allerdings sollten solche Veränderungen auf einer soliden Grundlage des Willens der betroffenen Bürger, Transparenz und finanzieller Kraft der zusammengehenden Gemeinden und Städte beruhen. Wir werden uns der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss nicht verweigern und uns daher auf die Debatte freuen, die wir im Ausschuss führen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Als Nächste erhält für die Fraktion der SPD Abgeordnete Merz das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich will gleich zu Beginn mit einer Mär aufräumen, die der Kollege von der AfD eben gestreut hat, dass das alles über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden worden ist in den Kommunen, über die wir heute hier mit diesem Gesetzentwurf sprechen. Das ist mitnichten so. Wir haben es gerade schon über eine Kommune gehört, wo das passiert ist, und ich kann Ihnen eine weitere Kommune sagen, nämlich Sülzfeld: Da hat es definitiv einen Bürgerentscheid gegeben, nach dem sich der Gemeinderat dann für die Eingliederung in die Stadt Meiningen sogar gegen das ursprüngliche Votum des Gemeinderats gerichtet hat. Da haben die Bürgerinnen und Bürger sogar diesen Entscheid eingefordert. Von daher ist das wirklich mehr als Nonsens, was Sie hier erzählen.
(Beifall SPD)
Ich freue mich – anders als Sie –, dass wir heute wieder über ein weiteres Gemeindeneugliederungsgesetz reden, denn wie so ein Gesetz konkret aussieht, das hängt ganz maßgeblich davon ab, wie Kommunen vor Ort darüber entschieden haben. Freiwillige Entschlüsse von Gemeinderäten oder über ein Bürgervotum, das ist genau das, was dieser Gesetzentwurf abbildet. Ja, das verändert ein Stück weit unsere kommunale Landschaft in Thüringen. Aber diese Veränderung kommt konkret aus der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Das findet auch darin seinen Ausdruck, dass für die 32 von diesem Gesetz betroffenen Gemeinden eben nicht die eine uniforme Lösung gefunden wurde. Die Freiwilligkeit bleibt der Rahmen unserer Neugliederungspolitik. Gleichzeitig sagen wir aber auch, für welches Modell wir klar werben, dass kleine Gemeinden, die einer neuen Struktur bedürfen, mit einer größeren Gemeinde zusammengehen. In Thüringen haben wir nun bekanntlich eine historisch gewachsene Struktur aus sehr kleinen kommunalen Gebietskörperschaften und es ist keine Ketzerei, wenn wir hier und jetzt auch die Frage stellen, wie gut das in einzelnen Gemeinden überhaupt noch funktioniert. Konkret treiben mich Fragen um wie etwa: Wie schaffen wir Gemeindestrukturen, in denen sich trotz des demografischen Wandels oder des Bevölkerungsrückgangs genügend engagierte Kommunalpolitikerinnen finden? Wie gelingt es uns in Zeiten des Arbeitskräftemangels, den Gemeindeverwaltungen die Kapazitäten zu geben, ihre Aufgaben im Bürgerinteresse tatsächlich ordentlich zu erfüllen? Können zum Beispiel größere Gemeinden mit mehr Mitarbeitern nicht besser auf den Ausfall von einzelnen Beschäftigten zum Beispiel bei Krankheit reagieren und werden sie nicht als Arbeitgeber attraktiver, wenn die Beschäftigten in einem größeren Gemeindegebiet etwas mehr Abwechslung in ihrem Tätigkeitsfeld haben? Dieses Neugliederungsgesetz ist ein weiterer Schritt, um auch mit Blick auf all diese Fragen zu nachhaltig verfassten Gemeinden zu kommen. Wir setzen damit eine Politik fort, in der wir erst Anfang des Jahres vom Rechnungshof ausdrücklich bestärkt wurden. Auch er liefert stichhaltige Argumente für Gemeindefusionen. Es kann auf doppelten Verwaltungsaufwand verzichtet werden, zum Beispiel beim Aufstellen von mehreren Haushalten, wie Sie immer in VGs hohe Personalkapazitäten binden. Da hilft auch interkommunale Zusammenarbeit nichts, Herr Walk, denn in Verwaltungsgemeinschaften haben Sie nun mal viele Haushalte aufzustellen und können derzeit das Personal nicht für etwas anderes einsetzen. Aber die Geräte der Bauhöfe oder die Fahrzeuge der Feuerwehren können in größeren Gemeinden effizienter eingesetzt werden. Und die Kommunen werden in ihren Haushalten handlungsfähiger, weil wir sie als Land finanziell unterstützen und weil ihre Haushalte schlicht voluminöser werden, womit größere Vorhaben einfach besser umgesetzt werden können. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist lange an der Zeit, dass wir davon wegkommen, Gemeindeneugliederungen oder Gebietsreformen als Gruselwörter zu betrachten. Rot-Rot-Grün legt heute das fünfte Gesetz seit 2018 vor, mit dem sich Gemeinden auf den Weg in eine neue Struktur machen können. Das ist auch eine kleine Erfolgsgeschichte, denn es sind fünf Gesetze, mit denen wir Gemeinden die Möglichkeit gegeben haben, sich aus einer unbefriedigenden Ausgangssituation heraus in eine bessere Zukunft aufzumachen. Und selbst nach diesen fünf Gesetzen wird Thüringen immer noch deutlich mehr Gemeinden aufweisen als Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Wir haben auch zwei Gemeindeneugliederungen im heutigen Gesetz, die Landkreisgrenzen überschreiten. Da dürften in der Anhörung noch mal wertvolle Hinweise kommen. Unter dem Strich bleibt für mich dennoch stehen: Geben wir diesen Gesetzentwurf zur Beratung und Anhörung an den Innenausschuss, denn er ist meines Erachtens unbedenklich und er wird weiter leistungsfähigere Gemeinden in Thüringen ermöglichen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf soll, wie wir jetzt auch mehrfach hören konnten, den Eindruck vermitteln, dass die Neugliederung der Gemeinden eine Erfolgsgeschichte sei. Wenn das doch so wäre, müssten sich freilich die Gemeinden darum reißen, eingemeindet zu werden. Das Bild ist ein anderes. Die Zahl der Gemeinden sank von 2017 bis jetzt von 843 auf gerade einmal 624. Aber, Herr Henke, ich möchte Ihnen auch widersprechen: Es geht nicht nur ums Geld. Es geht um Entscheidungsfreiheit vor Ort. Es geht darum, dass dort, wo Menschen aktiv sind und sich für ihre Gemeinde engagieren, aus Entscheidern keine Bittsteller gemacht werden gegen ihren Willen, wenn es denn mit Druck geschieht. Und Effizienzgewinne sind dabei noch lange kein Automatismus. Es gibt auch Fälle, wo Effizienz verloren wurde, weil nämlich schlicht und einfach das ehrenamtliche Engagement der Leute für ihre Gemeinde abgenommen hat. Deswegen werben auch wir für interkommunale Zusammenarbeit statt Aufgabe der Freiheit. Interkommunale Zusammenarbeit schafft auch die Möglichkeit, dass Verwaltungen zusammenwirken, dass Verwaltungen effizientere Strukturen entwickeln, ohne dass Gemeinden auf ihre Selbstständigkeit verzichten müssen, wenn sie es denn nicht wollen. Meine Damen und Herren, wenn Frau Kollegin Merz von mehr Abwechslung durch mehr Vielfalt in größeren Verwaltungen spricht, ist meine Erfahrung eine andere. In den großen Strukturen haben wir dann viel mehr Spezialisierung, während in der VG der eine Bauamtsleiter alle Fachgebiete abdeckt usw. usf. Das lässt sich auf alle anderen Gebiete mit übertragen. Und die Frage der Haushalte für die Mitgliedsgemeinden: Wenn Eingemeindungen so erfolgen, wie sie erfolgen sollten, nämlich auf Augenhöhe und nicht als feindliche Übernahme, sind für alle dann kommenden Ortsteile genauso die Haushalte zu berechnen, sodass der Aufwand nicht sehr stark abnimmt. Wenn Sie von Erfolgen sprechen, stellt sich auch die Frage, warum der Investitionsstau in den Gemeinden nicht wirklich abnimmt. Die Brücken werden nicht weniger, die Straßen werden nicht kürzer, auch wenn ein Ort eingemeindet worden ist, die Frage der IT-Technik ebenso. Es ist in unseren Augen so, dass nachhaltige Politik deutlich anders aussieht, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wie man in der Debatte um die Gemeinde Vogelsberg sehen kann, müssen auch Gemeinden, die den Schritt der Neugliederung gegangen sind, erkennen, dass das einem im Nachgang durchaus auf die Füße fallen kann. Auch fällt auf, dass Sie auch immer mehr von Ihren Leitlinien abrücken, um irgendwie Gebietskörperschaften zusammenzuführen. Einwohnerzahlen von mindestens 6.000 werden nicht mehr als unbedingt notwendig erachtet – tatsächlich eine Position, die ich schon immer so geteilt habe. Die Frage, die man dann auch stellen muss, ist: Was ist mit den Gemeinden, wenn die Prämien verbraucht sind und die Vorgaben des KFA und FAG mit den Einwohnerzahlen nicht erfüllt werden? Bei veränderten Ausgabebedarfen wird sich die finanzielle Situation vor Ort nicht verbessern.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Deswegen sagen wir: Erkennen Sie endlich, dass nicht die veränderten Gemeindestrukturen der Schlüssel zum Erfolg sein werden, sondern eine Neustrukturierung der Aufgabenzuweisungen vom Land an die Kommunen und der damit neu zu gestaltenden Finanzausstattung, meine Damen und Herren. Da wurden in den letzten 20 Jahren unzählige Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Den Kommunen hat das freilich bei der Aufgabenerfüllung bis jetzt nicht geholfen, Geld in die Kassen zu bekommen und – wie bereits erwähnt – die großen Herausforderungen mit Blick auf dringend notwendige Investitionen umzusetzen. Gleichwohl, meine Damen und Herren, auch mit Blick auf die schwindende Redezeit, will ich das jetzt nicht in allen Details noch einmal diskutieren. Ich habe sehr oft zu dem Thema hier gesprochen. Fakt ist, dass auch das, was wir hier vorliegen haben, nicht frei ist von schmerzhaften Prozessen, wenn ich etwa an die Fusion von Berga/Elster mit Wünschendorf denke, wo man in der VG Wünschendorf natürlich auch sehr widerstreitende Diskussionen hat. Das heißt, wir werden Bedarf haben, im Ausschuss noch mal im Detail zu diskutieren, welche Lösungen tatsächlich tragfähig sein können. Eins bleibt aber natürlich auch Fakt: Wir Freien Demokraten haben immer gesagt: Freiwilligen Gebietsänderungen, die wirklich von den Menschen vor Ort gewollt sind, stellen wir uns nicht in den Weg. Insofern freuen wir uns auf eine interessante Debatte im zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Urbach.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrter Herr Kollege von der AfD, Herr Henke. Das ist falsch, was Sie hier dargestellt haben. Sie sagten, es wäre alles über die Köpfe der Bürger hinweg. Es gibt ganz klar das Beispiel von Rodeberg, wo die Menschen mit befragt worden sind, in Struth beispielsweise, über 80 Prozent Beteiligung. Ein demokratisches Ergebnis ist gefallen, auch über die Mehrheit ganz klar entschieden. Sie können sich nicht einfach hier hinstellen und sagen, dass das immer alles über die Köpfe der Bürger hinweg ist und dagegen sei. So wie auch im letzten Jahr: Da ist die Gemeinde Anrode aufgelöst worden, auch da haben wir eine Befragung gemacht. 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben dort teilgenommen. Und wenn Sie es ernst meinen mit der Bürgerbeteiligung, sprechen Sie mit den Leuten, aber sagen Sie nicht einfach, es ist immer alles über die Köpfe der Bürger hinweg. Das ist schlichtweg falsch! Sie haben keine Ahnung!
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Urbach. Weitere Redebeiträge sehe ich jetzt …
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Hier!)
Herr Henke, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Urbach, ich möchte auch noch mal vorgehen und sagen: Bei uns in der Gemeinde hat man niemanden gefragt. Das lief alles über den Gemeinderat und man hat das hintenrum beschlossen. Wenn man das hätte machen wollen – und ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich als damals zuständiger Landtagsabgeordneter wurde in diesem Gremium nicht mal mit eingeladen, als man da mit Bad Köstritz zusammengehen wollte. Ich muss Ihnen sagen: Es geht auch andersrum. Vielleicht haben Sie jetzt Beispiele genannt, die in Ordnung sind. Aber es gibt eine ganze Menge, wo das nicht so ist. Und genau die Bürger habe ich angesprochen und die sollte man dann auch mitnehmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Henke. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Ich schaue noch mal kurz in Richtung Landesregierung. Wird noch mal das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich habe das so verstanden, dass die Überweisung beantragt ist an den Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es weitere Ausschusswünsche? Das ist nicht der Fall. Damit lasse ich jetzt abstimmen über die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/8231 an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Gruppe und auch von Frau Dr. Bergner. Ich frage der guten Ordnung halber trotzdem nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie mit Blick auf die Uhr meiner Einschätzung folgen, dass kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen werden soll. Ich erinnere an den parlamentarischen Abend der Handwerkskammern, die es sicherlich verdient haben, dass wir uns möglichst umfangreich anhören, was sie uns zu sagen haben. Auch in dem Kontext wünsche ich Ihnen einen schönen Abend und freue mich auf eine gute Beratung morgen am selben Ort. Danke schön.