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Dirk Bergner

FDP 05.07.2023 Sitzungen 7/113

a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, einleitend möchte ich eins vorwegschicken: Wir als Freie Demokraten sind der Meinung, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass jeder, der sich für eine Wahl aufstellen lässt, sich auch zu der Rechtsordnung bekennt, auf der diese Wahl beruht. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Jetzt diskutieren wir geradezu erwartungsgemäß über die Aktuelle Stunde der AfD. Meine sehr verehrten Damen und Herren und sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, es steht nun mal im Thüringer Kommunalwahlgesetz, dass nicht gewählt werden kann, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Und eine Treuepflicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung besteht auch im Beamtenrecht. Das gilt natürlich auch für Landräte als Wahlbeamte. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn ein Kandidat Wahlwerbung damit macht, dass er Bundesgesetze, die er für falsch hält, nicht durchsetzen wird, dann kann man natürlich daran zweifeln, ob er sich unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt. Manch andere Äußerung, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihres Sonneberger Kandidaten würde mich auch nicht dazu neigen lassen, unbedingt sofort die Hand für seine Verfassungstreue ins Feuer zu legen. Freilich bleibt auch die Frage, welche Prüfungen seitens des Wahlvorstands vorgenommen worden sind. Man muss aber auch dazu sagen, meine Damen und Herren, die gleiche Prüfung hätte auch stattfinden müssen, wenn beispielsweise jemand von der Kommunistischen Plattform aus der Linkspartei oder von der DKP oder was auch immer zum Landrat gewählt worden wäre. Das gilt dort pari pari. Wenn Sie wollen, dass es keine nachträgliche Prüfung gibt, dann hätten Sie ja einen Gesetzentwurf vorlegen können, der eine solche Prüfung ausschließlich vor die Wahl legt. Aber nein, wir diskutieren hier in dieser Aktuellen Stunde, die nur dazu dient, Empörung über Vorgänge zu schüren, die sich nach den bestehenden Gesetzen richten, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich wende mich aber auch an Herrn Innenminister: Wenn Ihre Staatssekretärin einfach gesagt hätte, zu laufenden Vorgängen geben Sie keine Auskunft, wäre alles gut gewesen. Denn ich will mal so sagen: Das macht ja Ihr Ministerium an anderen Stellen gar nicht so selten. Sie sind also mit Anlauf über das virtuelle Stöckchen gesprungen und haben ohne Not das nahe Tief der Fraktion rechts außen bedient. Das wäre nicht nötig gewesen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)

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