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Raymond Walk

CDU 05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, noch nie sind so viele Flüchtlinge in Thüringen angekommen wie im letzten Jahr, unabhängig von den Ländern. Heute geht es vornehmlich um die Ukraine und deswegen will ich gleich voranstellen, weil es mir wichtig ist, dass ich mich – ich glaube, auch in Ihrem Namen – bei den vielen Verantwortlichen vor Ort bedanke, den kommunalen Verantwortungsträgern, den professionellen Helfern, aber insbesondere auch bei den vielen Ehrenamtlichen, die sich in diesem so wichtigen Bereich für uns alle engagieren. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels von ukrainischen Geflüchteten entstehen, ist nicht nur richtig und wichtig, er ist auch längst überfällig. Und wenn die bisherigen Beratungen eines gezeigt haben, dann ist es zum einen, dass wir uns darüber einig sind, dass die finanziellen Mittel, insbesondere die vom Bund zugesagten Finanzmittel, schnell und unkompliziert fließen sollen. Das ist zu begrüßen. Aber zweitens, das ist wichtig, kam mehrfach schon zur Sprache – deswegen kann ich es kürzen –, dass die Erstattungen sich auf tatsächlich 100 Prozent beziehen, die sogenannte Spitzabrechnung; das vielleicht noch mal als Merker. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, soweit in diesen genannten Punkten breiter Konsens besteht, komme ich jetzt aber noch mal zu zwei wesentlichen Kritikpunkten; sie sind teilweise hier auch schon angesprochen worden. Punkt 1: Mit dem Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten für das Jahr 2023 werden den Kommunen nun aber leider erst im Juli 2023 für das laufende Jahr Teile der vom Bund erhaltenen Mittel per Abschlagszahlung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet in der Praxis nichts anderes, als dass die angefallenen Mehrkosten bereits seit einem halben Jahr durch die Kommunen vorfinanziert werden mussten und somit natürlich auch deren Haushalte belasten. Weiterhin bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die Abschlagszahlung von 32,8 Millionen Euro ist nicht identisch mit dem errechneten Mindestbedarf von 44,2 Millionen Euro. Das schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen erheblich ein; auch das wurde schon mehrfach hier erwähnt. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu Recht und aus Sicht unserer Fraktion auch sehr gut nachvollziehbar fordern die kommunalen Spitzenverbände daher, dass die Höhe der Abschlagszahlung auch auf den hochgerechneten Mindestbedarf angepasst wird. Das haben wir heute auch gemeinsam vor. Dieser Meinung schließt sich im Übrigen auch der Thüringer Rechnungshof an. Wir sprechen immerhin von einer Finanzlücke von 11,4 Millionen Euro. Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat gesagt: Ja, wir haben jetzt einen neuen Vorschlag. Ich gehe gleich noch mal darauf ein und das soll kein Überbietungswettbewerb sein. Ich will jetzt schon ankündigen, dass wir selbstverständlich dieser weitgehenderen Lösung zustimmen werden. Das sage ich auch gar nicht süffisant. Natürlich ist es richtig, dass wir die Ersten waren. Ich hätte mir im Ausschuss auch vorgestellt, dass wir über dieses Thema anders gesprochen hätten. Da fand ich schon, dass wir ziemlich alleine dastanden. Jetzt hört man: Ja, wir haben darüber gesprochen und es war klar und die Bundesmittel, die vorher nicht da waren, sind jetzt trotzdem irgendwie da. Aber, Schwamm drüber – wir können damit unseren Kommunen tatsächlich helfen. Deswegen werden wir – das kann ich hier schon ankündigen – dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auch zustimmen. Interessant ist die neue Zahl bei dem vorliegenden Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün. Dort sind nämlich in der Höhe der Abschlagzahlungen diese 46,5 Millionen Euro enthalten. Und das ist genau die Zahl, die auch Ministerpräsident Ramelow sozusagen – ich will nicht sagen versprochen, aber – in Aussicht gestellt hat. Insofern ist dann auch der Lückenschluss gefüllt. Und im neuen Antrag – ich habe es noch mal rausgeschrieben, 7/8352, man muss aufpassen, dass man nicht durcheinanderkommt – findet sich genau diese Zahl auch wieder. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch ein Wort zur Höhe des hochgerechneten Mindestbedarfs sagen. Fakt ist, dass heute – das ist ehrlich und ich denke, das kann jeder nachvollziehen – keiner wissen und seriös voraussagen kann, wie sich die Situation aufgrund des brutalen Angriffskriegs auf die Ukraine weiterentwickeln wird. Wenn man sich mit den kommunalen Spitzen unterhält, dann hört man schon die Besorgnis, dass möglicherweise, selbst wenn wir die Abschlagszahlungen erhöhen, das Geld insgesamt nicht ausreichen wird. Aber – das ist auch schon erwähnt worden – zum Schluss wird es spitz abgerechnet und die Kommunen werden ihr Geld bekommen. Das war uns ganz wichtig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns steht fest – und das haben wir auch im Ausschuss deutlich gemacht, insofern freue ich mich über den Erkenntnisgewinn. Immerhin hatten wir am letzten Donnerstag die Ausschusssitzung und die Auswertung der Anhörung. Knapp eine Woche später werden wir heute über die Zukunft des Antrags und des Gesetzes entscheiden. Insofern freue ich mich wirklich über den Erkenntnisgewinn und will dennoch noch mal feststellen, dass ich froh bin, dass unsere Argumente offensichtlich dann auch im Ausschuss bei Ihnen Anklang gefunden haben. Nach den aktuellen Entwürfen oder dem Gesetzentwurf haben die Kommunen bis heute einen zusätzlichen Bedarf von mehr als 10 Millionen Euro. Jetzt gibt es zwei Anträge: einmal den von uns in der 7/8347, der schon eingereicht war, und den neuen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün in der 7/8352 – ich habe es gesagt –, der weitergehender ist. Damit können wir den Kommunen helfen. Deswegen, Herr Präsident, werden wir unseren Antrag dann auch nicht zur Abstimmung stellen. Gestatten Sie mir aber noch einen Blick auf einen letzten gravierenden Kritikpunkt, also Punkt 2. Bisher besteht noch keine dauerhafte Lösung oder finanzielle Folgeregelung, wie das so schön bürokratisch heißt, für eine Verstetigung des Kostenersatzes für das Jahr 2024. Das führte auch zur Kritik des Rechnungshofs, zur Kritik der kommunalen Spitzenverbände. Was wir wollen, ist – und Kollegin Baum hat es eben auch in ihrer Rede angesprochen –, wir wollen dauerhaft und unabhängig von der Unterstützung des Bundes vom Land die Kosten für die Kommunen erstattet bekommen wissen. Eine Verstetigung dieser Kosten im nächsten Jahr sorgt dafür, dass die Kommunen Planungssicherheit haben, dass ihnen Handlungsspielräume auch über das Jahr 2023 hinaus eröffnet werden. Genau dieses greifen wir jetzt im Entschließungsantrag in der Neufassung auf, Drucksache 7/8348, um einen dauerhaften rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass auch ab 2024 – bzw. so lange es nötig ist – den Kommunen die Mehrbelastungen auch tatsächlich erstattet werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Fazit. Erstens, Ziel und Rahmen des Gesetzes ist es, den Kommunen schnell Handlungs-, Planungs- und nicht zuletzt Rechtssicherheit zu geben. Zweitens, der vorliegende Entwurf geht auch in die richtige Richtung. Allerdings gibt es in zwei wesentlichen Punkten noch dringenden Nachbesserungsbedarf, zum einen die sofortige Zurverfügungstellung der Differenz zwischen Abschlagszahlung und errechnetem Mindestbedarf. Da haben wir jetzt die zwei Änderungsanträge vorliegen, die ich bereits erwähnt habe. Aber ein zweiter Bereich ist noch nicht geregelt und den wollen wir über unseren Entschließungsantrag auf den Weg bringen: die Erarbeitung einer gesetzlichen Erstattungsregelung über das Jahr 2023 hinaus, um Planungssicherheit für unsere Kommunen sicherzustellen. Ich lese es mal vor, Kollegin Baum hat gar nicht unrecht, aber es ist leicht zu verstehen. In II. der Neufassung steht hier: „Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, […] eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Erstattung von Mehrkosten der Kommunen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten über das Jahr 2023 hinaus sicherstellt“. Und die nötigen Finanzmittel sollen auch zur Verfügung gestellt werden. Insofern in Kurzform: Dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün stimmen wir zu. Ich werbe für unseren Entschließungsantrag, den ich im Kernpunkt gerade noch mal verlesen habe. Dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/8060 werden wir ebenfalls zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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