Thomas L. Kemmerich
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, das sogenannte Gebäudeenergiegesetz, das eigentlich Novelle des Gebäudeenergiegesetzes heißen müsste, das CDU und SPD – wie eben schon gesagt – im Jahr 2022 beschlossen haben, hat sehr große Wellen geschlagen. Die Frage ist: Warum hat es solche Wellen geschlagen? Ich will versuchen, das mal kurz zusammenzufassen. Es fängt damit an, dass aus dem grüngeführten Wirtschaftsministerium/Klimaministerium von Herrn Habeck – initiiert durch Herrn Graichen, der inzwischen nicht mehr Staatssekretär ist – ein früher Entwurf geleakt, also durchgestochen, wurde, der bis heute die mediale und öffentliche Debatte beherrscht und an vielen Stellen nie so das Licht der Welt erblickt hat. Aber er war einmal in der Welt und das hat viele Leute verunsichert. Das ist auch aufgenommen worden, auch von den Kollegen der CDU, auch hier im Thüringer Landtag; ich will die Wortwahl aller Beteiligten nicht wiederholen. In der Presse sah man das Konterfei von Herrn Habeck, wo er in fremden Kellern stand und die Heizung herausgerissen hat. Auch wir Freien Demokraten haben bei der Kabinettzustimmung, die formaljuristisch, parlamentarisch juristisch einwandfrei, aber vielleicht schwer erklärlich war, nicht dafür Sorge getragen, dass das Erstaunen gesunken ist. Alles in allem wurde tatsächlich der Eindruck erweckt, dass man sich an die Heizungen fast jedes Deutschen machen würde. Aber ich betone: Das war nie der Fall.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit sind wir bei dem Problem, dass wir auch dafür Sorge tragen, dass wir über die Thematiken sprechen, die vielleicht in Sonneberg auch dafür verantwortlich waren, dass die Wahl so ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist, dass wir die Umfragen so stehen haben, wie wir sie stehen haben. Deshalb sollten wir uns alle bemühen, anhand der Fakten zu diskutieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Fakt ist, dass das, was zurzeit als Beschluss vorliegt, in keiner Weise irgendeinen Eingriff in das Eigentum vorsieht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Jeder kann seine Heizung so lange betreiben, wie sie denn funktional ist. Und wenn es diese Wärmeplanung einer Kommune nicht gibt – denn die sind in der Pflicht, sie zu erstellen – und wenn sie es nicht hinbekommen, dann gibt es diese Wärmeplanung nicht und dann wird auch nichts passieren. Und nur in Neubaugebieten, nicht bei jedem Neubau, gibt es die Pflicht, Wärmepumpen mit den entsprechenden Klassifikationen einzubauen. Ansonsten kann jeder so weitermachen, wie er das heute tut. Und jeder, mit dem ich da draußen rede, sagt, es ist völlig normaler Selbstverstand, dass ich darüber nachdenke, wenn mir meine Heizung nach 30 Jahren oder früher oder später kaputtgeht, mir das nächstbessere, modernere, effizientere, sparsamere Modell einzubauen. Das beschreibt dieser Gesetzentwurf in Gänze und Ausführlichkeit, der nun die Parlamente passieren soll. Und er ist, lieber Kollege Voigt, ein technologieoffenes Angebot, der die Vielfältigkeit der Möglichkeiten abbildet, der ermöglicht, dass die Heizung zum Haus passt und nicht umgekehrt und dass in den Fällen, in denen sich Leute das nicht leisten können, wir das fördern. Sie wissen, dass mir als Liberaler das Wort sehr schwerfällt, dass wir das alles auf Förderung abstellen. Aber wenn jemand nicht in der Lage ist, sich mit einer neuen Heizung zu versorgen, weil die Kosten dagegenstehen, dann ist es nur sinnvoll, dass wir ihm da unter die Arme greifen, damit er sich eine neue Heizung leisten kann und nicht nur auf die natürlichen Effekte des Return of Invest angewiesen ist, also dass die Investition sich selbst durch niedrigeren Verbrauch, niedrigere Kosten und andere Entwicklungen reinspielt. Also alles in allem eine vernünftige Sache, auch wenn katastrophal kommuniziert. Und ich gebe auch das zu: Dieser sogenannte Schweinsgalopp, der zurzeit in Berlin passiert mit diesen kurzen Fristen, und dass das unbedingt vor der Sommerpause noch hat passieren müssen, findet auch nicht unsere Zustimmung.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber mitge-
macht haben Sie!) Aber wenn das Gesetz gut ist, gibt es auch keinen Grund, es weiter zu verzögern. Damit haben wir dann alle Klarheit. Meine Damen und Herren, uns drohen ja noch ganz andere Sachen. Zwei will ich nur ganz kurz anreißen, mehr Redezeit habe ich nicht. Aus der EU unter Federführung von Frau von der Leyen – wir wissen, welcher Partei sie angehört – droht die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Da sollten wir mal genau hinschauen, das könnte nämlich der nächste Frontalangriff auf viele Eigentümer von Häusern und Wohnungen sein, gerade auch hier im ländlichen Raum in Thüringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und, liebe Landesregierung, wenn Sie es mit der Energiewende so toll und so gut meinen, dann fangen Sie bei sich an. Frau Ministerin Karawanskij – zurzeit noch nicht im Hause – hat ja diese Woche gesagt, das schaffen wir alles nicht so schnell und es ist auch kaum bezahlbar. Ja, das trifft auch jeden privaten Eigentümer, und da sollte man auch diesen Menschen das Verständnis zugestehen. Der Ausbau von Solaranlagen war ja schon Thema, dass wir also nur 5, 7, 8 Prozent der Liegenschaften von Thüringen überhaupt mit Solaranlagen bepflastert haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich glaube auch, die Vorschläge von Herrn Stengele, 200 Hektar Landwirtschaftsfläche für Photovoltaikanlagen umzuwidmen, sind wenig sinnhaft und sträuben manchem Physiker die Haare. Und die Energiewirtschaft sagt auch: An den richtigen Stellen Photovoltaik zu installieren, macht Sinn, aber nicht nur, um 200 Hektar zu verplanen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
