thueringer-landtag.de ↗

Franziska Baum

FDP 05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich steige mal mit so einer Grundlage ein, einfach damit wir es mal gesagt haben und damit es hier auch so stehen bleibt. Ein Asylrecht ist und bleibt grundlegendes Menschenrecht und deswegen sollte die Solidarität mit den Ukrainerinnen und mit allen Geflüchteten unsere Entscheidungen beeinflussen, unser Handeln hier auch begleiten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die Hauptlast bei all den Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung der Geflüchteten liegt bei den Kommunen. Deswegen ergibt sich daraus für uns der dringende Anspruch, diese in vollstem Umfang in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Zu dem Gesetzentwurf gab es eine Anhörung, da gab es sicher auch positive Bewertungen zu lesen. Ich möchte mal zwei Kritikpunkte aufgreifen, die der Gemeinde- und Städtebund vorgetragen hat. Die eine bezieht sich auf die jährliche Murmeltierrunde, nämlich darauf, dass die Kommunen das Gefühl haben, sich nicht auf die Übernahme der Kosten verlassen zu können und sich damit berechtigterweise auch jetzt fragen, wie es denn dann im nächsten Jahr weitergeht, wenn wir davon ausgehen, dass die Ukrainerinnen auch noch im nächsten Jahr nicht in ihr Land zurückkehren können. Die Situation löst dieses Gesetz nicht. Der Spielraum ist aber, so ehrlich muss man auch sein, an der Stelle in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht gegeben, weil wir nur die Mittel verteilen, die aus dem Bund heraus für diesen bisher einmaligen Rechtskreiswechsel entstehen und was in dem Zusammenhang auch ausreichend Probleme mit sich bringt. Hier stellt sich dann für uns durchaus auch die Frage, ob es dauerhaft in der Art der Finanzierung ein so taugliches Mittel ist. (Beifall Gruppe der FDP) Daher sollten wir die Kritik der Kommunen durchaus ernst nehmen und die Kostenübernahme muss für die Kommunen verlässlich sein. (Beifall Gruppe der FDP) Das betrifft aber nicht nur die zusätzlichen Kosten, die sich jetzt durch diesen Rechtskreiswechsel ergeben, sondern diese Kritik taucht auch immer wieder bei den Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten im Allgemeinen auf. Die Novellierung der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung hat aus unserer Sicht doch sehr viel Zeit in Anspruch genommen, mittlerweile ist sie da. Die ist aber wichtig, weil die Kommunen neue Unterbringungsplätze ausstatten müssen. Deswegen ist dieser Paradigmenwechsel zur Finanzierung der Unterbringung „Weg vom Kopf – hin zum Platz“ so wesentlich, vor allem dann, wenn wir im Land keine Erstaufnahmekapazitäten erweitern, die den Kommunen beim Eintreffen Geflüchteter Zeit geben würden, Wohnplätze zu schaffen. Das ist nämlich die andere Seite der Medaille. Kollege Bilay bringt das immer gern im Ausschuss an. Sie beharren ja immer so darauf, dass die Frage nach mehr Erstaufnahmekapazitäten eigentlich die Falsche sei, weil die Kommunen unterbringen müssen. Aber dieses bisschen Zeit hilft durchaus bei der Planungssicherheit. (Beifall Gruppe der FDP) Verlässlichkeit ist grundsätzlich die wesentliche Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen, deswegen finde ich es schade, dass die Kommunen hier immer noch das Gefühl haben, nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Das gilt übrigens auch für die Zusammenarbeit zwischen Parlamentariern. (Beifall Gruppe der FDP) Da wäre eine frühzeitige Zuarbeit von Änderungsanträgen auch für unsere Abstimmung hier hilfreich gewesen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich komme zu einem zweiten Kritikpunkt, der sich mit der Schülerbeförderungspauschale beschäftigt. Der Gemeinde- und Städtebund weist darauf hin, dass es nicht nur um die Schülerbeförderungskosten gehen soll, sondern eigentlich auch um die Kosten, die den Schülern entstehen. Wir teilen das nicht zu 100 Prozent, zu sagen, dass hier unbedingt nachgezogen werden muss. Wenn es aber eine tatsächliche Differenz bei der Berücksichtigung der Schülerzahlen inklusive der Schülerinnen und Schüler bei der zugerechneten Schulpauschale gibt, dann muss hier durchaus noch einmal genauer hingeschaut werden. Gerade wenn wir sehen, vor welchen Herausforderungen die Schulträger zurzeit stehen auch unter Berücksichtigung der Neuberechnung von Klassenzimmerkapazitäten, da kommen einige Schulträger an ihre Grenzen. Was die Schülerbeförderung angeht, das habe ich auch in der ersten Debatte dazu gesagt, dass es sich uns nicht so richtig erschließt, warum wir die Kosten nicht einfach an der Stelle übernehmen, wo sie anfallen, anstatt pauschal zu verteilen, denn das Problem mit der Schülerbeförderung für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler haben nicht alle Landkreise. Grundsätzlich stimmen wir dem Vorhaben zu, den Kommunen die Kosten für die Mehraufwendungen zu erstatten. Wir sehen aber generell im Gesetz Schwachstellen. Ich kritisiere an dieser Stelle gern noch einmal ausdrücklich die Huckepack-Technik im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz. Auch wenn Mantelgesetze dazu immer einladen, mal noch ein paar Dinge schnell unterzubringen, ist und bleibt es schlechte Rechtsetzungstechnik. Und die Digitalfunkförderung hat nun wirklich gar nichts, nicht mal ansatzweise irgendwas mit der Erstattung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu tun. Deswegen: Unsere Abstimmung im Zusammenhang mit der Kritik zum Gesetzentwurf wird eine Enthaltung sein; das gilt auch für den Entschließungsantrag der CDU, der jetzt noch einmal in einer Neufassung vorliegt, so schnell kann ich nicht lesen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Der ist her- vorragend!) Genau, Vertrauen ist alles, Herr Walk. Den Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen lehnen wir ab, weil wir unter anderem die Einschätzung nicht teilen, dass der Rechtskreiswechsel für alle die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen ist. Das zeigt die wiederholte Diskussion hier zu dieser Mittelverteilung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

Alle Reden von Franziska Baum Protokoll ↗