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Jörg Henke

AfD 05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, nachdem ich in der letzten Legislatur eine Kommunal- und Gebietsreform begleiten durfte, weiß ich, dass die Argumente ähnlich sein werden, angefangen von Minister Poppenhäger über Minister Maier bis Staatssekretär Uwe Höhn. Am Ende geht es immer um das Geld oder um die Hochzeitsprämie, um das Zusammengehen von Gebietskörperschaften voranzubringen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was haben Sie?) Ein Beispiel hierfür ist der Wartburgkreis und die frühere kreisfreie Stadt Eisenach, wo mit rund 50 Millionen Euro eine Gebietsreform durchgeführt wurde, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Waren nur 44!) in der sich zeigen muss, ob der neue Landkreis wirtschaftlich und finanziell gesund ist oder ob er künftig auf Bedarfszuweisungen angewiesen ist. Hören Sie noch den Landrat des Unstrut-HainichKreises über die letzte Gebietsneugliederung jammern? Ihm ist zu spät aufgefallen, dass die Einnahmen aus der Kreis- und Schulumlage von seinen in das Eichsfeld gewechselten Dörfern fehlen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich glaube, Sie wissen noch nicht mal, was das ist!) Es mangelt daher nach wie vor an einer Evaluation der bislang stattgefundenen kommunalen Neugliederungen. Ich wiederhole: Wir müssen evaluieren, was uns die eingesetzten Gelder gebracht haben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da hat Herr Urbach ja einen guten Vorschlag gemacht!) Ich stehe heute vor Ihnen, um meine tiefgreifenden Bedenken und Ablehnung gegenüber dem Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden im Jahre 2024 zum Ausdruck zu bringen. Dieses Gesetz und damit einhergehende Änderungen beunruhigen mich zutiefst und ich möchte Ihnen gern erklären, warum. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ungerecht- fertigt!) Das grundlegende Konzept der freiwilligen Neugliederung von Gemeinden ist zweifellos ein wichtiges Instrument, um die Effizienz und Funktionalität unserer kommunalen Strukturen zu verbessern. Die Möglichkeit, Fusionen von Gemeinden anzustreben, um beispielsweise Verwaltungsaufgaben zu bündeln oder finanzielle Ressourcen besser zu nutzen, kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Allerdings sollten solche Entscheidungen auf einer soliden Grundlage von Transparenz, demokratischer Legitimation und vor allem dem Willen der Bürger der betroffenen Gemeinden basieren. Ich wiederhole: Willen der Bürger. (Beifall AfD) Das vorliegende Gesetz scheint jedoch einige entscheidende Mängel aufzuweisen. Insbesondere stört mich die Tatsache, dass die Neugliederung von Gemeinden in Thüringen im Jahr 2024 nicht auf reiner Freiwilligkeit beruht, sondern durch dieses Gesetz aktiv gefördert und vorangetrieben wird. Dies stellt einen klaren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und lässt wenig Raum für eine autonome Entscheidungsfindung der betroffenen Gemeinden samt ihrer Bürger. Des Weiteren gibt es erhebliche Zweifel hinsichtlich der demokratischen Legitimation dieses Gesetzes. Eine derart weitreichende Veränderung der kommunalen Strukturen sollte nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg beschlossen werden. Es ist unerlässlich, dass die betroffenen Gemeinden ausreichend Zeit und Ressourcen haben, um eine umfassende öffentliche Debatte zu führen und ihre Stimme in diesem Prozess zu Gehör zu bringen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was?) Wir werden sehen. Darüber hinaus sollten wir die Auswirkungen auf die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der betroffenen Gemeinden nicht unterschätzen. Lokale Gemeinschaften haben oft eine starke Bindung zu ihrer eigenen Identität und Geschichte. Eine hier unter anderem aus finanziellen Zwängen heraus erzwungene Neugliederung kann zu einem Verlust der Identität führen und das soziale Gefüge in den Gemeinden destabilisieren. Es ist daher von größter Bedeutung, dass in erster Linie die Bürger aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und ihre Anliegen und Bedenken ernst genommen werden. Wo ist das hier im Vorfeld geschehen? Ich weiß, dass im Gemeinderat darüber gesprochen worden ist, aber die Bürger selbst sind nicht so eingebunden worden, man hat sie auch nicht befragt. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wo denn?) Zusammenfassend will ich betonen, dass wir das Ziel einer effizienten und funktionalen Verwaltung unserer Gemeinden unterstützen. Allerdings sollten solche Veränderungen auf einer soliden Grundlage des Willens der betroffenen Bürger, Transparenz und finanzieller Kraft der zusammengehenden Gemeinden und Städte beruhen. Wir werden uns der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss nicht verweigern und uns daher auf die Debatte freuen, die wir im Ausschuss führen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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