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Janine Merz

SPD 05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir bringen heute dieses Gesetz zu einem Abschluss, das zwei grundlegende Fragen rund um die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine berührt. Zum einen: Wie können wir Menschen aus der Ukraine hier in Thüringen gerade auf dem Arbeitsmarkt auch eine Perspektive geben? Und zum anderen: Wie federn wir die Kosten ab, die natürlich auch dadurch entstehen, dass wir Menschen aus einem angegriffenen Land hier bei uns humanitären Schutz gewähren? Die Frage der Integration in den Arbeitsmarkt stellt sich, weil das genau einer der tragenden Gründe dafür war, warum der Bund die Geflüchteten aus der Ukraine aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis der Sozialgesetzgebung zugeordnet hat. Dieser Rechtskreiswechsel ist der Grund unserer heutigen Beratung. Wir als Gesellschaft haben die Menschen aus der Ukraine vor allem aufgenommen, weil wir ihnen eine Zuflucht bieten wollen vor diesem Angriffskrieg aus Russland, der in ihrem Land herrscht. Gleichzeitig ist wahr: Wenn wir zuletzt über 1,7 Millionen unbesetzte Stellen in Deutschland reden, dann macht es wenig Sinn, den Einstieg von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt nicht zu erleichtern. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind relativ viele mit Berufsabschlüssen. Von ihnen sind nicht wenige in Deutschland bereits berufstätig, aktuell ungefähr 140.000 an der Zahl in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diejenigen, die bereits in Arbeit sind, gehen auch in großer Mehrzahl Berufen nach, für die ein Abschluss erforderlich ist. Kurzum: gute Voraussetzungen für eine Integration in den Arbeitsmarkt, wofür das Asylbewerberleistungsgesetz nicht gedacht ist. Zugleich stellen sich aber auch viele Menschen die Frage: Kriegen wir das hin, dass diese Folgekosten von solchen Integrationsleistungen nicht auf dem Konto zum Beispiel unserer Kommunen hängen bleiben? Genau darum kümmern wir uns mit diesem Gesetz, das wir heute in der zweiten Lesung beraten. Das Wesentliche: Rot-Rot-Grün bringt heute im Landtag eine doppelte Finanzhilfe für die kommunale Ebene auf den Weg. Wir danken dabei nicht nur der kommunalen Familie, sondern wir geben ihr zwei greifbare Zahlen an die Hand, an die sie sich halten kann. Zum Ersten zahlen wir den Landkreisen und kreisfreien Städten zeitnah 46,5 Millionen Euro als Abschlag für Kosten, die ihnen aus dem Rechtskreiswechsel entstehen. An dieser Stelle haben wir diese Woche noch mal die Ärmel hochgekrempelt und auch auf die Anhörung reagiert, wie es eben schon gesagt wurde. Schon von vornherein wollen wir vermeiden, dass die Kommunen bis zur eigentlichen Abrechnung ihrer Ausgaben auf Kosten sitzen bleiben oder auf weitere Auszahlungen warten müssen. Das Land zahlt leicht über dem erwarteten Bedarf, den wir aktuell berechnet haben, weil uns eine schnelle und gute Ausfinanzierung der Kommunen das wert ist. Deswegen die erste Finanzzusage: 46,5 Millionen Euro Abschlagszahlung. Selbst im Falle, dass diese Gelder später nicht ausreichen, bleiben die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen, denn sie werden später mit den tatsächlichen Ausgaben verrechnet. Bei diesen tatsächlichen Ausgaben setzt dann unsere Finanzzusage zwei an, denn unser Gesetz regelt diese tatsächlichen Ausgaben und regelt vor allem, dass sie den Kommunen zu 100 Prozent erstattet werden. Die Kollegin hat es schon gesagt: 100 Prozent sind 100 Prozent. Mit diesen 100 Prozent sind wir in den Gesetzgebungsprozess reingegangen, und dabei bleibt es natürlich auch. Uns geht es vor allem darum, diese Entlastung heute zu beschließen. Die Auszahlung erfolgt dann auch nicht irgendwann, sondern spätestens vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Mittel an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgereicht. Ich verstehe auch das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände, dass wir bereits in diesem Gesetz eine Entlastungsperspektive für 2024 im Hinblick auf die Geflüchteten aus der Ukraine regeln sollten. Aber das hätte konkret zur Folge, dass in dieser kurzen Zeit ein hoher bürokratischer Aufwand von Abfragen, Daten und Prognosen angefordert werden müsste und dann stünden wir tatsächlich heute nicht so schnell mit einem handfesten Ergebnis für die kommunale Familie da. Deshalb werden wir das später natürlich auch angehen. Wir leben in einer Zeit großer Unsicherheit und erst recht im Hinblick auf die weitere Entwicklung in der Ukraine. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass es so viele engagierte Menschen, vor allem auch ehrenamtlich auf kommunaler Ebene gibt, die viel Tatkraft für die Unterbringung von Geflüchteten auf die Beine stellen. Es liegt heute an uns als Landtag, für mehr finanzielle Sicherheit zu sorgen. Senden wir das Signal: Eine Entlastung der Kreishaushalte und städtischen Haushalte kommt und sie kommt noch diesen Sommer. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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