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Stengele

05.07.2023 Sitzungen 7/113

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Belastungen für die Menschen durch das ‚Heizungsgesetz‘ mit der ‚Brechstange‘ – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Kolleginnen, liebe Menschen auf der Tribüne und am Livestream, Heizungswahn, Schnüffelstaat, Energiestasi, Atombombe für unser Land – so geht das seit Monaten. Die Menschen brauchen echte Informationen, brauchen Orientierung, brauchen Sachlichkeit und Planbarkeit. Deshalb ist es gut, wenn das Gesetz jetzt endlich kommt. Ich war vor etlichen Wochen in Sonneberg, da hat mich eine ältere Frau angesprochen … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat ge- holfen!) (Heiterkeit und Beifall AfD) Genau, kann ich Ihnen gleich sagen. Es hat mich eine alte Frau angesprochen und hat gesagt: Was soll ich denn machen, Herr Stengele, wenn ich am 01.01.24 jetzt eine neue Heizung einbauen muss, und ich habe eine kleine Rente, dann kommen Sie und enteignen mich. Dann habe ich gefragt: Wie alt ist denn Ihre Heizung? Dann hat sie gesagt: Fünf Jahre. Dann habe ich gesagt: Sie können sie bedenkenlos bis 2045 weiterlaufen lassen. Das war schon im allerersten Referentenentwurf enthalten, dass niemand ab 01.01.24 eine neue Heizung einbauen muss. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat auch keiner gesagt!) Sie verbreiten Lügen! Sie verwirren die Leute und gehen mit diesen Lügen durch das Land. Das schafft eine Unsicherheit in der Bevölkerung, mit der wir alle insgesamt hier zu tun haben, und das ändert sich, sobald das Gesetz beschlossen ist. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wahrheit reicht da nicht!) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer gleichzeitig erneuerbare Energien und Energieeffizienz blockiert, wer die Leute in Angst und Schrecken versetzt, der vergrößert die Politikverdrossenheit der Menschen, der vergrößert unsere Verletzlichkeit für Energiepreisschwankungen auf den internationalen Energiemärkten und der setzt den vielleicht bescheidenen Wohlstand dieser Menschen aufs Spiel. Wir sind gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, gemeinsam mit Kommunen, gemeinsam mit Stadtwerken und gemeinsam mit Wärme- und Gasversorgern auf einem guten Weg für Thüringen. Wir haben bereits Erfahrung, große Plattenbauten warmmietenneutral zu sanieren. Ich habe darüber gesprochen. Vor Kurzem war ich bei einem Hersteller für Heizkörper, der die Wärmewende Made in Thüringen voranbringt und beweist, dass das wesentlich günstiger möglich ist, als es auch Herr Voigt vorhin vorgerechnet hat. Seine Idee senkt die Vorlauftemperatur um 15 Grad und erhöht damit signifikant schon die Effizienz einer Gasheizung, vor allem aber dann einer Wärmepumpe im unsanierten Gebäude. Dabei und deshalb bleiben wir weit hinter diesen Horrorzahlen, die hier verbreitet werden, zurück. Ich bin absolut optimistisch, dass die Thüringer Wirtschaft und die deutsche Wirtschaft in kurzer Zeit immer noch effizientere und günstigere Modelle vorlegen können, denn wir sind gut darin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür brauchen wir aber Planungs- und Investitionssicherheit. Thüringen hat dabei eine viel bessere Ausgangsposition als viele andere Bundesländer. Wir haben bereits einen hohen Fernwärmeanteil – rund ein Viertel der Wohnungen. Durch das Klimagesetz dieser Regierung aus dem Jahr 2018 liegen Konzepte der Wärmeversorger zur Dekarbonisierung der Fernwärmenetze bereits vor. Und wir haben dank der Sanierungen in den 90er-Jahren einen recht modernen, energieeffizienten Gebäudebestand. Das könnte die CDU mal den Menschen erzählen. Sie haben doch damals mitgeholfen in ihrer produktiven Phase. Jetzt will ich die Gelegenheit ein weiteres Mal nutzen und die wichtigsten Daten zum Gebäudeenergiegesetz einmal aufzählen: Wenn Ihre Heizung nicht 30 Jahre alt ist, müssen Sie erst mal gar nichts tun. In einem bestehenden Gebäude, das im Gebiet einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern liegt – also Erfurt, Jena –, kann bis zum Ablauf des 30.06.2026 jede Art von Heizungsanlage ausgetauscht und eingebaut werden. In einem bestehenden Gebäude, das im Gebiet einer Gemeinde bis 100.000 Einwohner oder weniger liegt, kann bis zum Ablauf des 30.06.2028 jede Art von Heizung ausgetauscht und betrieben werden. Danach gibt es – so viel zum Thema „Technologieoffenheit“ – folgende Optionen für den 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien: 1. Anschluss an ein Wärmenetz, 2. Wärmepumpe, 3. Strom-Direktheizung, 4. solarthermische Anlage, 5. Biomasse, 6. grüner oder blauer Wasserstoff sowie daraus hergestellte Derivate, 7. Wärmepumpen-Hybridheizung, 8. Solarthermie-Hybridheizung, 9. – ganz wichtig – Abwärmenutzung. Das sind neun Möglichkeiten, die bestehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gibt es noch eine ganze Reihe von Übergangsfristen und der Einstieg in erneuerbare Wärme wird kräftig sozial flankiert. Der Bund plant eine Sockelförderung von 30 Prozent plus 20 Prozent für einen freiwillig vorgezogenen Heizungstausch plus 30 Prozent, jedoch insgesamt maximal 70 Prozent für Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Und es gibt einen Deckel von maximal 50 Cent für Mieterinnen und Mieter bei der Modernisierungsumlage beim Heizungstausch. Das heißt, bei einer durchschnittlichen Wohnung in Thüringen von 82,5 Quadratmetern wird die Mietsteigerung bei 41,25 Euro gedeckelt und gleichzeitig sinken sofort kurz- und auch langfristig die Energiekosten. Das ist das, was das Gesetz vorsieht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beratung: Wir brauchen natürlich Beratung, denn die Leute sind wirklich überfordert mit den vielen falschen Informationen, mit denen sie konfrontiert werden. Wir bilden Schornsteinfeger zu Energieberatern aus. Auch mit der Handwerkskammer, mit der IHK, mit der Hochschule in Nordhausen habe ich über die Beratungsleistungen von deren Wärmeexperten gesprochen. Wir brauchen eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Für Städte über 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis 2026 vorliegen, für mittlere Kommunen – das sind ca. 30 in Thüringen – bis 2028. Die flächendeckende Wärmeplanung ist aber wichtig für ganz Thüringen. Wir müssen ein Gesetz miteinander besprechen, wie wir das klären können. Wir versuchen, uns instand zu setzen, vor allem den kleinen Kommunen bis 10.000 Einwohner entsprechend beratend und finanziell zur Seite zu stehen. Eine freiwillige kommunale Wärmeplanung ist noch bis Ende dieses Jahres zu 90 Prozent über den Bund förderfähig, es lohnt sich, schnell zu sein. Und wir beraten die Kommunen bereits mit unserer Landesenergieagentur. Wir setzen uns natürlich auch weiterhin beim Bund für die Unterstützung der Kommunen ein. Hören Sie auf, unsere Bürgerinnen und Bürger zu verwirren! Hören Sie auf, in einer fossilen Vergangenheit herumzuwühlen, in der Hoffnung, dort etwas Trost für Ihre mangelnde Fantasie und Produktivität für unsere Zukunft zu finden! Hören Sie auf, die dringend benötigte Zuwanderung zu blockieren! (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Man merkt, dass Sie aus dem Theater kommen!) Die Thüringer können Umbau, die Thüringer können Aufbau, sie können die Zukunft gewinnen, sie haben es bewiesen und sie werden es wieder tun. Dabei hilft uns das Gebäudeenergiegesetz: Es regelt die Dinge, es schafft Verlässlichkeit und Planbarkeit, es überfordert niemanden. Deshalb: Fein, wenn es endlich kommt! Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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