Denstädt
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und online, am 11. April 2023 und am 5. Mai 2023 wurde der Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen unterzeichnet. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht. Bitte lassen Sie mich erläutern, welche Bedeutung der Staatsvertrag und letztlich die gesetzliche Umsetzung für den Freistaat Thüringen haben. Gemäß § 120 Abs. 1 bis 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind die Oberlandesgerichte im Bezirk des Sitzes der Landesregierung erstinstanzlich unter anderem für sogenannte StaatsschutzStrafsachen zuständig. Die erstinstanzliche Zuständigkeitsbestimmung ist dem besonderen Umfang der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität und der Bedeutung der Staatsschutz-Strafsachen geschuldet. Es handelt sich um Verfahren mit terroristischem und/oder extremistischem Hintergrund. Dem Tatvorwurf entsprechend wird die Anklage durch den Generalbundesanwalt, dessen Hauptsitz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegt, erhoben und auch bei Gericht vertreten. Ohne den Abschluss des Staatsvertrags zur Übertragung der Zuständigkeit von Staatsschutz-Strafsachen verbliebe es bei der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung gemäß § 120 Gerichtsverfassungsgesetz und die Oberlandesgerichte im Bezirk des Sitzes der Landesregierung blieben erstinstanzlich zuständig. In Thüringen ist das das Oberlandesgericht Jena. Allerdings erfordert die Verhandlung von Staatsschutz-Strafsachen besonders wegen des terroristischen und/oder extremistischen Hintergrunds des Tatvorwurfs erhebliche Sicherheitsvorkehrungen insbesondere baulicher Art. Das Gerichtsgebäude des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena weist diese baulich gebotenen Sicherheitsstrukturen nicht auf. Auch darüber hinaus verfügt Thüringen nicht über Gebäude, die den besonderen Sicherheitsanforderungen genügen würden. Insofern sähe sich der Freistaat ohne den Staatsvertrag und ohne die notwendige gesetzliche Umsetzung in der Pflicht, ein eigenes Hochsicherheitsgebäude speziell für Verfahren zu errichten. Die Anzahl der in Thüringen bisher vom Generalbundesanwalt erhobenen Anklageverfahren war jedoch sehr gering und eine erhebliche Zunahme dieser Verfahren, die den kostenintensiven Bau eines Hochsicherheitsgebäudes in Thüringen rechtfertigen würden, steht ebenfalls nicht zu erwarten. Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen jedoch beabsichtigt, ein den aktuellen Sicherheitsanforderungen genügendes Hochsicherheitsgebäude zu errichten. Daraus hat sich für Thüringen ergeben, mit dem Land Niedersachsen einen entsprechenden Staatsvertrag zur Übertragung der Zuständigkeit auf das Oberlandesgericht Celle abzuschließen, auch um auf diese Weise künftig Kapazitäten durch die Nutzung und Stärkung von vorhandenen Verfahrensroutinen und Fachwissen zu bündeln. Eine Baukostenbeteiligung des Freistaats Thüringen ist im Staatsvertrag unter Kostenvereinbarung übrigens nicht vorgesehen. Thüringen ist lediglich zur Erstattung der verhandlungsbezogenen Kosten verpflichtet, die überwiegend pauschaliert auf Basis von Tageshaftkostensätzen bzw. standardisierten Stundensätzen in Höhe der tatsächlich geleisteten Stunden erfolgen wird. Die notwendige Haushaltsvorsorge ist im Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach Inbetriebnahme des geplanten Gebäudes ab 2027 zu treffen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur endgültigen Umsetzung des Vertrags in Landesrecht bedarf es nach Artikel 77 Abs. 2 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Allein hierdurch wird der Staatsvertrag wirksam. Das zur Umsetzung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in StaatsschutzStrafsachen notwendige Zustimmungsgesetz liegt Ihnen daher heute vor und ich werbe insofern um eine diesbezügliche Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
