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Prof. Dr. Hoff

05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Sehr geehrte Damen und Herren, in Vertretung des Innenministers, der sich, glaube ich, auf dem Weg in das Plenum befindet, und mit dem Ziel, die Beratung hier zügig fortzuführen, darf ich Ihnen den Gesetzentwurf vortragen. Die Landesregierung bringt diesen Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen in den Landtag ein. Es ist das zweite Gemeindeneugliederungsgesetz der aktuellen Wahlperiode und zugleich das fünfte Gesetz, das seit dem Beginn der freiwilligen Gebietsreform in der 6. Legislaturperiode hier in den Landtag eingebracht wurde. Damit tragen wir gemeinsam mit den sich zusammenschließenden Gemeinden weiter dazu bei, die kommunalen Strukturen insbesondere im ländlichen Raum Thüringens nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Ich danke ausdrücklich im Namen der gesamten Landesregierung den zahlreichen Gemeinden, die sich erneut auf den Weg zu größeren und leistungsstärkeren Strukturen gemacht haben. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter haben Partner gefunden, Pläne entworfen, für ihr Vorhaben geworben und das Fusionsprojekt zum Teil auch gegen Kritik und Widerstände verteidigt und schließlich die entscheidenden Mehrheiten gebildet. Als Verantwortungsträger in den Kommunen haben sie mit Mut, Entschlossenheit und oft auch unermüdlichem Einsatz Verantwortung übernommen und erkannt, dass man gemeinsam stärker ist. Die seit 2018 erfolgreich umgesetzten Neugliederungen zeigen uns auch, dass der Weg nicht immer einfach ist, aber dass er sich lohnt, und das ist die einhellige Auffassung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister derjenigen Gemeinden, die diesen Weg in der Vergangenheit bereits gegangen sind. In dem aktuellen Gesetzentwurf wurden alle neun im Innenministerium vorliegenden Anträge auf Gemeindeneugliederung von insgesamt 29 Städten und Gemeinden aufgenommen. Der Gesetzentwurf sieht Gemeindeneugliederungen in sieben Landkreisen vor, konkret in den Landkreisen Eichsfeld, Gotha, Greiz und Schmalkalden-Meiningen, im Saale-Holzland-Kreis, im Unstrut-Hainich-Kreis und im Wartburgkreis. Er beinhaltet die Vergrößerung von acht Gemeinden durch die Eingliederung von insgesamt acht Gemeinden und die Bildung von zwei neuen Gemeinden unter Beteiligung von insgesamt 13 Gemeinden. Hierbei kann eine Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst werden, weil sich fast alle bisherigen Mitgliedsgemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen wollen. Zwei der vorgesehenen Gemeindeneugliederungen sind kreisübergreifend, daher umfasst der Gesetzentwurf auch Gebietsänderungen von Landkreisen. Wie bei zurückliegenden Kreisgebietsänderungen ist vorgesehen, dass die betroffenen Landkreise für die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile übergangsweise eine Kompensation erhalten. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen kommunalen Neugliederungen beruhen auf dem Leitbild und den Leitlinien der Gemeindegebietsreform, die auch den von mir schon zuvor genannten Gemeindeneugliederungsgesetzen zugrunde gelegen haben. In den Gesetzentwurf wurde auch ein Antrag auf Wechsel einer Gemeinde in eine andere Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen. Solche Strukturänderungen von weiteren Verwaltungsgemeinschaften sind zwar keine Gemeindeneugliederungen im Sinne des Leitbilds und der Leitlinien der Gebietsreform, sie sind aber nach der ThürKO zulässig, sofern ihnen keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen. Daher sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass es entsprechend aufgenommen wird. Wie in der Vergangenheit auch wird das Land die aktuellen Gemeindeneugliederungen wieder finanziell unterstützen. So werden die beteiligten Gemeinden zunächst nach dem ThürGFfG Mittel in Höhe von insgesamt 16,6 Millionen Euro erhalten. Darin sind zunächst die Neugliederungsprämien in Höhe von 12,5 Millionen Euro enthalten, die nicht zweckgebunden sind, und darüber hinaus Strukturbegleithilfen und Entschuldungshilfen in einer Gesamthöhe von ca. 4,1 Millionen Euro, um dann auch die Verschuldung der neuen Gemeindestrukturen zu verringern. Dann kommen dazu noch die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen ergänzenden Finanzhilfen. Mit der Zahlung in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro werden für eine Übergangszeit die finanziellen Nachteile betroffener Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften kompensiert. Das Land wird die aktuellen Gemeindeneugliederungen demnach mit insgesamt rund 21,4 Millionen Euro unterstützen. Ich bin im Namen der gesamten Landesregierung überzeugt, dass dies eine mehr als lohnenswerte Investition in die Zukunft unserer Kommunen und damit auch unseres Landes ist. Ich wünsche diesem Gesetzentwurf eine erfolgreiche Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗