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Janine Merz

SPD 05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich will gleich zu Beginn mit einer Mär aufräumen, die der Kollege von der AfD eben gestreut hat, dass das alles über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden worden ist in den Kommunen, über die wir heute hier mit diesem Gesetzentwurf sprechen. Das ist mitnichten so. Wir haben es gerade schon über eine Kommune gehört, wo das passiert ist, und ich kann Ihnen eine weitere Kommune sagen, nämlich Sülzfeld: Da hat es definitiv einen Bürgerentscheid gegeben, nach dem sich der Gemeinderat dann für die Eingliederung in die Stadt Meiningen sogar gegen das ursprüngliche Votum des Gemeinderats gerichtet hat. Da haben die Bürgerinnen und Bürger sogar diesen Entscheid eingefordert. Von daher ist das wirklich mehr als Nonsens, was Sie hier erzählen. (Beifall SPD) Ich freue mich – anders als Sie –, dass wir heute wieder über ein weiteres Gemeindeneugliederungsgesetz reden, denn wie so ein Gesetz konkret aussieht, das hängt ganz maßgeblich davon ab, wie Kommunen vor Ort darüber entschieden haben. Freiwillige Entschlüsse von Gemeinderäten oder über ein Bürgervotum, das ist genau das, was dieser Gesetzentwurf abbildet. Ja, das verändert ein Stück weit unsere kommunale Landschaft in Thüringen. Aber diese Veränderung kommt konkret aus der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Das findet auch darin seinen Ausdruck, dass für die 32 von diesem Gesetz betroffenen Gemeinden eben nicht die eine uniforme Lösung gefunden wurde. Die Freiwilligkeit bleibt der Rahmen unserer Neugliederungspolitik. Gleichzeitig sagen wir aber auch, für welches Modell wir klar werben, dass kleine Gemeinden, die einer neuen Struktur bedürfen, mit einer größeren Gemeinde zusammengehen. In Thüringen haben wir nun bekanntlich eine historisch gewachsene Struktur aus sehr kleinen kommunalen Gebietskörperschaften und es ist keine Ketzerei, wenn wir hier und jetzt auch die Frage stellen, wie gut das in einzelnen Gemeinden überhaupt noch funktioniert. Konkret treiben mich Fragen um wie etwa: Wie schaffen wir Gemeindestrukturen, in denen sich trotz des demografischen Wandels oder des Bevölkerungsrückgangs genügend engagierte Kommunalpolitikerinnen finden? Wie gelingt es uns in Zeiten des Arbeitskräftemangels, den Gemeindeverwaltungen die Kapazitäten zu geben, ihre Aufgaben im Bürgerinteresse tatsächlich ordentlich zu erfüllen? Können zum Beispiel größere Gemeinden mit mehr Mitarbeitern nicht besser auf den Ausfall von einzelnen Beschäftigten zum Beispiel bei Krankheit reagieren und werden sie nicht als Arbeitgeber attraktiver, wenn die Beschäftigten in einem größeren Gemeindegebiet etwas mehr Abwechslung in ihrem Tätigkeitsfeld haben? Dieses Neugliederungsgesetz ist ein weiterer Schritt, um auch mit Blick auf all diese Fragen zu nachhaltig verfassten Gemeinden zu kommen. Wir setzen damit eine Politik fort, in der wir erst Anfang des Jahres vom Rechnungshof ausdrücklich bestärkt wurden. Auch er liefert stichhaltige Argumente für Gemeindefusionen. Es kann auf doppelten Verwaltungsaufwand verzichtet werden, zum Beispiel beim Aufstellen von mehreren Haushalten, wie Sie immer in VGs hohe Personalkapazitäten binden. Da hilft auch interkommunale Zusammenarbeit nichts, Herr Walk, denn in Verwaltungsgemeinschaften haben Sie nun mal viele Haushalte aufzustellen und können derzeit das Personal nicht für etwas anderes einsetzen. Aber die Geräte der Bauhöfe oder die Fahrzeuge der Feuerwehren können in größeren Gemeinden effizienter eingesetzt werden. Und die Kommunen werden in ihren Haushalten handlungsfähiger, weil wir sie als Land finanziell unterstützen und weil ihre Haushalte schlicht voluminöser werden, womit größere Vorhaben einfach besser umgesetzt werden können. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist lange an der Zeit, dass wir davon wegkommen, Gemeindeneugliederungen oder Gebietsreformen als Gruselwörter zu betrachten. Rot-Rot-Grün legt heute das fünfte Gesetz seit 2018 vor, mit dem sich Gemeinden auf den Weg in eine neue Struktur machen können. Das ist auch eine kleine Erfolgsgeschichte, denn es sind fünf Gesetze, mit denen wir Gemeinden die Möglichkeit gegeben haben, sich aus einer unbefriedigenden Ausgangssituation heraus in eine bessere Zukunft aufzumachen. Und selbst nach diesen fünf Gesetzen wird Thüringen immer noch deutlich mehr Gemeinden aufweisen als Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Wir haben auch zwei Gemeindeneugliederungen im heutigen Gesetz, die Landkreisgrenzen überschreiten. Da dürften in der Anhörung noch mal wertvolle Hinweise kommen. Unter dem Strich bleibt für mich dennoch stehen: Geben wir diesen Gesetzentwurf zur Beratung und Anhörung an den Innenausschuss, denn er ist meines Erachtens unbedenklich und er wird weiter leistungsfähigere Gemeinden in Thüringen ermöglichen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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