Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, die Menschen erleben den Staat und staatliche Einrichtungen nicht zuerst in Berlin oder in Erfurt, sondern ganz unmittelbar vor Ort in ihrer Stadt, in ihrem Landkreis oder in ihrem Dorf bzw. ihren Kommunen. Deshalb stehen wir fest an der Seite unserer Kommunen, denn sie sind verlässlich und der stabile Anker für die Menschen vor Ort. Klar ist aber auch: Überschaubare kommunale Verhältnisse vor Ort sind ein hohes Gut. Wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, da lässt sich bürgernahe Kommunalpolitik gestalten und das ehrenamtliche Engagement ist dann sehr gut ausgeprägt. Das ist – das wissen wir alle – schwer genug.
(Beifall CDU)
Es ist auch eher eine Postulierung eines Wunschs, dass das Ehrenamt von uns allen wertgeschätzt wird. Wie schwierig es ist, dass man noch genügend Menschen findet, die sich für Kommunalpolitik interessieren, sieht man daran, dass die Anzahl der leer gebliebenen Kommunalwahlzettel bei der letzten Kommunalwahl so hoch war wie noch nie. Auch heute gilt noch, dass überschaubare, leistungsfähige und auch bürgernahe Kommunalstrukturen für uns auch in dieser Wahlperiode Maßstab unserer verantwortungsvollen Kommunalpolitik sind. Ich will nur noch mal daran erinnern, so lange ist es noch gar nicht her – ich habe eben gehört, wie gut das alles läuft –: Der Versuch, in der letzten Wahlperiode eine Zwangsgebietsreform übers Knie zu brechen, war ein gravierender Fehler.
(Beifall CDU)
Im Nachgang ist man natürlich immer schlauer. Aber ich will nur sagen: So nimmt man die Menschen in Thüringen jedenfalls nicht mit.
(Beifall CDU)
Und – auch das ist neu – wir sind überzeugt, es ist besser, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Auch zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen brauchen wir deshalb vor allem zwei Dinge: Zum einen ist das die Überprüfung von Aufgaben und Standards, zum anderen eine engere interkommunale Zusammenarbeit. Ich will das klar benennen. Gerade in diesem so wichtigen Bereich, wo Effizienzgewinne wirklich auf der Hand liegen, sehe ich jedenfalls im Moment überhaupt keinen spürbaren Fortschritt. Dieser schlafende Riese schläft in Thüringen und schläft und schläft und wird offenbar auch nie geweckt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freiwillige Gemeindefusionen werden immer dann unsere Zustimmung finden, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten. Ich will jetzt aber noch mal auf Punkte eingehen, die mittelbar mit den freiwilligen Gemeindefusionen im Zusammenhang stehen. Ich habe schon mal angedeutet, was noch möglich wäre, was aus meiner Sicht noch nicht genügend nach vorn gebracht wurde. Es sind sechs Punkte. Erstens halten wir an der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen fest. Die Bürger vor Ort wissen am besten, ob und welche Gemeindestruktur eine leistungsstarke und damit zukunftssichere Gebietskörperschaft darstellt. Zwangsfusionen wird es jedenfalls mit uns nicht geben.
(Beifall CDU)
Zweiter Punkt: Wir wollen eine einfachere Zusammenarbeit auf der einen Seite von Gemeinden, Städten und Landkreisen untereinander, aber auch zwischen Kommunen und Landkreisen. Wer Personal und Sachmittel gemeinsam nutzt, der arbeitet wirtschaftlicher, Frau Finanzministerin, und ich finde es gut, dass nachweisbare und erhebliche Einspareffekte auch vom Land honoriert und gefördert werden sollten. Punkt 3: Wir stehen für Modellprojekte, verbesserte Beratungsangebote und einen strukturierten Erfahrungsaustausch zur interkommunalen Zusammenarbeit und dabei, das will ich auch betonen, sind auch unsere kommunalen Spitzenverbände in einer Mitverantwortung. Viertens: Wir brauchen eine Überprüfung von Aufgaben und Standards durch die Landesregierung. Dazu gehört auch eine auf die Kommunen bezogene Kostenfolgenabschätzung bei allen laufenden und zukünftigen Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich. Punkt 5: Wir wollen eine kundenfreundliche, wir wollen eine moderne Verwaltung mit dem Ziel, sämtliche behördliche Dienstleistungen künftig irgendwann einmal digital beantragen und Behördengänge online erledigen zu können. Ich erinnere nur an die digitale Justizakte. Ich weiß nicht, ob ich das in meiner Zeit hier im Landtag noch miterlebe, dass die endlich eingeführt wird. Aber – auch das steht fest – ohne individuellen Service und die persönliche Erreichbarkeit und Ansprache vor Ort wird es auch in Zukunft nicht gehen. Damit komme ich zum letzten Punkt, Punkt 6: Wir stehen für eine Verwaltung, die sich als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber versteht, mit dem Fokus auf einem bürgerfreundlichen Umgang. Geschultes Personal und familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle sind dafür ganz wesentliche Voraussetzungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf das vorliegende Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen eingehen. Zunächst einmal ist zu begrüßen, Herr Minister Hoff in Vertretung, dass die kommunalen Spitzenverbände bereits im Vorfeld Gelegenheit hatten, sich zum Thema zu äußern. Das ist gut und nicht selbstverständlich, in 2000 war das noch anders. Kritisch wird seitens der Verbände jedoch die Verkürzung des Förderzeitraums um zwei Jahre gesehen, also das Vorziehen von 2026 auf 2024. Ich bin mal gespannt – Herr Minister Maier ist ja jetzt wieder da –, was wir da im Ausschuss hören, denn die Gemeinden brauchen natürlich bei solchen schwierigen, komplizierten Prozessen Planungssicherheit. Das wird sicher ein Punkt sein, den wir uns noch mal genauer anschauen müssen. Das hängt natürlich alles auch immer mit den Finanzen zusammen, das ist mir schon klar. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Bürger vor Ort gut wissen, welche Gemeindestruktur für sie passend ist, zeigt das positive Beispiel der Gemeinde Rodeberg. Die haben dort eine umfangreiche Bürgerbefragung durchgeführt und das Ergebnis ist, dass die Bürger sich dafür entschieden haben, dass der Ortsteil Struth nach Dingelstädt und der Ortsteil Eigenrieden nach Mühlhausen eingegliedert wird. Es ist nur vernünftig, dass hier der Mehrheitswillen der Bürger tatsächlich auch ernst genommen wird.
(Beifall CDU)
Ich habe eben davon gesprochen, die Menschen mitzunehmen. Das fordern wir ja immer von uns selbst und auch von den anderen. Da kann ich nur sagen: Nicht nur fordern und sagen, man muss es auch tun. Die haben das dort oben gemacht, wenn ich es mal so salopp ausdrücken darf, und das ist genau der richtige Weg. Wir sehen noch ein Problem: Aufgrund des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Gesetzes wird es laut der Stellungnahme des Landeswahlleiters dazu führen, dass in der Stadt Dingelstädt und der Gemeinde Südeichsfeld die Bürger ihre Stimme nicht in dem Wahlkreis abgeben können, in dem die aufnehmende Gemeinde jetzt liegt oder dann liegt, sondern in ihren früheren Wahlkreisen. Und da, Herr Minister, können wir das ganz einfach dadurch hinbekommen, dass wir gut darüber kommunizieren, dass wir das transparent machen, sodass es auch am Wahltag jeder weiß. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden immer Freiwilligkeit fördern. Ich will noch mal positiv anmerken, dass wir aus der kommunalen Familie bisher noch keine größeren Problemanzeigen erhalten haben. Normal ist das ja immer so ein Seismograf. Das bedeutet nicht, das jetzt alle damit einverstanden sind. Deswegen werden wir uns das in der Anhörung und im Ausschuss genau anschauen. Ich freue mich auf die Beratung, bin guter Dinge, dass wir auch hier eine gute Lösung für die Thüringer Kommunen in Thüringen hinbekommen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
