Stefan Möller
a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Damen und Herren, der Ausgangspunkt unserer Aktuellen Stunde ist schnell erklärt: Der AfD-Kandidat hat die Landratswahl in Sonneberg mit fast 53 Prozent gewonnen und nun will das Innenministerium prüfen lassen, ob man Herrn Sesselmann wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Amt entfernen kann. Dabei, meine Damen und Herren, geht es nicht um verfassungswidrige Handlungen von Robert Sesselmann, denn Herr Sesselmann hat nie etwas Verfassungswidriges getan. Herr Sesselmann hat während der Coronakrise keine Grundrechte suspendiert. Er hat auch keine Ausgrenzung von Ungeimpften gefordert. Er hat keinen Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt, weil er das falsche Urteil gefällt hat. Er hat nie legale Waffenbesitzer schikaniert. Er hat auch keine Ministerpräsidentenwahl rückgängig gemacht und er verweigert auch keiner Oppositionsfraktion die Teilhabe an den nach ihrem Wahlergebnis zustehenden Funktionen, insbesondere beispielsweise an der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes. Er hat auch nie Mitglieder irgendeiner Partei aus dem öffentlichen Dienst entfernen lassen. Er hat nie amtlichen Druck auf Unternehmen ausgeübt, Mitarbeiter zu entlassen. All das geschieht, allerdings mit Mitarbeitern der AfD.
(Beifall AfD)
Bei der Prüfung der Verfassungstreue von Herrn Sesselmann geht es vor allem darum, bei welchen Demos er teilgenommen hat, was er geschrieben hat, welche Auffassungen er vertreten hat. Meine Damen und Herren, das ist keine Verfassungsprüfung, das ist eine Gesinnungsprüfung.
(Beifall AfD)
Entlarvend ist in dem Zusammenhang, wer prüft. Da haben wir einerseits den Chef des Landesverwaltungsamts, das für die Prüfung zuständig ist. Das ist Herr Roßner, früher SED-Mitglied, heute SPD. Die SED war übrigens wirklich mal eine verfassungsfeindliche Partei. Sie ließ auf Flüchtlinge schießen. Sie sperrte Oppositionelle ein. All das, was man der AfD immer nur nachsagt.
(Beifall AfD)
Von einem Verfassungscheck von Herrn Roßner habe ich nie etwas gehört. Dann haben wir Staatssekretärin Schenk. Sie ist sozusagen Vorgesetzte von Herrn Roßner, ins Amt gekommen ohne Bestenauslese oder ohne Ausschreibung, das ist aus einem Rechnungshofgutachten. Begründet wird dieser ganze Prüfvorgang mit einer Zuarbeit aus dem Verfassungsschutz, einer Abteilung des Innenministeriums, geleitet von Stephan Kramer, auch er wie die beiden anderen mittlerweile SPD-Mitglied. Er führte diese Prüfung unter der Ägide seines Chefs, Innenminister Maier, auch SPD-Mitglied, durch. Zu Herrn Kramer gibt es noch Folgendes zu sagen: Er meint, 20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wären ein „brauner Bodensatz“. Dasselbe sagte er übrigens in einem Interview, befragt zur vermeintlichen Radikalisierung der AfD, indem er sie mit der Behauptung begründete, ja, sie versuche mit einer brachialen Sprache den politischen Gegner zu diffamieren. Wie gesagt, kurz nachdem er 20 Prozent der Wähler in Deutschland zu braunem Bodensatz erklärt hat. Was wir also feststellen können: Geprüft wird all das. Die ganze Prüfung ist durch ein SPD-Klüngel angestoßen worden, das kann man gar nicht anders sagen, nämlich eines, welches das Innenministerium im weitesten Sinne beherrscht. Gestützt wird sich dabei auch auf eine Ausarbeitung des Verfassungsschutzes, auch wiederum unter der Führung der SPD. Warum das problematisch ist? Da kann ich auf ein Interview verweisen, das die „Süddeutsche Zeitung“ mit Nora Markard, einer Verfassungsrechtlerin, geführt hat. Das war gestern abgedruckt. Die Frage der SZ lautete: Legt nicht der Verfassungsschutz fest, wer Extremist ist? Die Antwort von Frau Markard war: Schon, aber der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die den Weisungen des jeweiligen Innenministeriums unterliegt und die dort gerade herrschende politische Haltung zu einem gewissen Grad wiedergibt.
(Beifall AfD)
Aha! Genau das ist geschehen. Genau aus dem Grund, meine Damen und Herren, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes Artikel 21 eingeführt und festgelegt, dass nur eine Instanz entscheiden kann, ob eine Partei verfassungswidrig ist, und das ist das Bundesverfassungsgericht und kein Inlandsgeheimdienst.
(Beifall AfD)
Genau aus dem Grund, meine Damen und Herren, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen. Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive Bedeutung bei. Das wird seit Jahrzehnten überall in der Bundesrepublik beachtet, nur nicht in Thüringen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, so plump wäre nicht mal das Zentralkomitee der SED vorgegangen, wie Sie das hier gemacht haben,
(Beifall AfD)
denn dort galt immer noch der Grundsatz: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben. Im Thüringen des 21. Jahrhunderts scheint auch dieser Anspruch über Bord geworfen zu sein, es kann offenkundig auch undemokratisch aussehen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
