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Georg Maier

05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, infolge des inzwischen seit mehr als einem Jahr andauernden verbrecherischen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine stehen die Thüringer Kommunen angesichts des anhaltenden Fluchtgeschehens weiter vor großen Herausforderungen. Insbesondere stellen die Beschaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für die aus der Ukraine Geflüchteten für viele Kommunen eine Herausforderung dar, da diese teilweise mit einer sehr angespannten Wohnungsmarktsituation einhergehen. Auf den Schultern der Kommunen lastet damit eine sehr große Verantwortung. Die Landesregierung weiß, welchen immensen Kraftakt die Kommunen – unterstützt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – in diesem Zusammenhang täglich zu bewältigen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die heutige parlamentarische Debatte zum Anlass nehmen, den Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nochmals meinen Dank für ihre große Aufnahme- und Hilfsbereitschaft für die Schutz suchenden Flüchtlinge aus der Ukraine auszusprechen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Blick auf die zu bewältigenden Aufgaben erwarten die Thüringer Kommunen völlig zu Recht, dass sie finanziell vom Land entlastet werden. Insbesondere durch den im vergangenen Jahr bundesrechtlich beschlossenen Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Sozialleistung nach Sozialgesetzbuch II, IX und XII haben die Kommunen hier wesentliche finanzielle Lasten bei der Unterbringung und Versorgung dieser Flüchtlinge zu tragen. Anders als der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes werden diese Aufgaben nicht im übertragenen, sondern im eigenen Wirkungskreis durch die Kommunen wahrgenommen. Soweit keine Erstattung von Dritten erfolgt, werden die Aufwendungen für die im Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch genannten Sozialleistungen an aus der Ukraine Geflüchtete aus den eigenen Einnahmen und ergänzend nach Maßgabe des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes über Schlüsselzuweisungen des Landes finanziert. Da diese Mehrbelastungen der Kommunen in die Berechnung des kommunalen Finanzbedarfs für die Jahre 2022 und 2023 noch nicht eingeflossen sind, führen der Aufenthalt und der weitere Zugang Hilfesuchender aus der Ukraine auch im Jahr 2023 zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die öffentlichen Haushalte der Kommunen. Zudem entstehen durch den starken Anstieg der Anzahl an aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern den kommunalen Trägern der Schülerbeförderung erhöhte Kosten. Dieser Umstand macht sich besonders in den großen kreisfreien Städten, aber auch innerhalb einzelner Landkreise bemerkbar. Insbesondere die kreisfreien Städte und die größeren kreisangehörigen Gemeinden müssen zunehmend wegen ausgeschöpfter Kapazitäten im eigenen Zuständigkeitsbereich Schülerinnen und Schüler an weiter entfernt liegende Schulen zum Teil in die umliegenden Landkreise abgeben. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, schnell und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand sicherzustellen, dass die Kommunen auch im Jahr 2023 finanzielle Entlastungen für die vorgenannten Mehraufwendungen erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen der Landesregierung begrüße ich daher, dass mit dem heute hier in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten die Kommunen von den im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aus der Ukraine geflüchteten Menschen entstehenden Mehrbelastungen zeitnah und zu 100 Prozent entlastet werden. Insbesondere für die hochkomplexe Materie des Sozialrechts wird damit eine sachgerechte Lösung gefunden. Das sahen auch die beiden kommunalen Spitzenverbände und der Thüringer Rechnungshof im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu diesem Gesetzentwurf so. Sie begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich als den richtigen Schritt zur Refinanzierung der den Kommunen entstehenden Mehrkosten für aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Bereich der vorgenannten Sozialgesetzbücher. Wichtig war ihnen im Rahmen der Anhörung, dass im Jahr 2023 eine zeitnahe Abschlagszahlung erfolgt, um die Liquidität der Kommunen sicherzustellen, und dass eine Erstattung der Kosten zu 100 Prozent erfolgt. Beides wurde mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. So sollen die Kommunen mit dem vorliegenden Entwurf im Vorgriff auf die Erstattung der jeweiligen Zuschussbedarfe im Jahr 2024 für die Sozialleistungen des Jahres 2023 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 32,8 Millionen Euro erhalten. Darin enthalten ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 700.000 Euro an den Landkreis Gotha für die dort besonders zu pflegenden und medizinisch zu versorgenden Kinder. (Beifall SPD) Die Abschlagszahlungen werden innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von Amts wegen festgesetzt und an die Kommunen ausgezahlt. Seitens der regierungstragenden Fraktionen liegt Ihnen nun eine Änderung zur Beschlussfassung vor, welche die Höhe der Abschlagszahlungen um weitere 14,4 Millionen Euro nach oben korrigiert. Auf Selbiges wurde im Rahmen der Anhörung durch die kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Die Anpassung ist mit Blick auf die bereits entstandenen Kosten der Kommunen und den prognostizierten Finanzbedarf von 44,2 Millionen Euro natürlich zu begrüßen. Entscheidend ist, dass im Jahr 2024 die jeweiligen Zuschussbedarfe aus dem Jahr 2023 zu 100 Prozent erstattet werden. Unter diesen Maßgaben wurden die vorgesehenen Ausgleichsregelungen von den kommunalen Spitzenverbänden für angemessen erachtet. Auch bestand Einigkeit, dass der im Gesetzentwurf angegebene Finanzbedarf bei allen kriegsbedingten Unwägbarkeiten transparent und nachvollziehbar hergeleitet wurde. Begrüßt wurde im Rahmen der Anhörung auch, dass mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs eine gesetzliche Grundlage zur Gewährung einer Pauschale an die zuständigen kommunalen Träger der Schülerbeförderung geschaffen wurde. Den zuständigen Trägern der Schülerbeförderung sollen hierbei insgesamt rund 1,3 Millionen Euro als Pauschale zur Verfügung gestellt werden. Damit kann zumindest ein Teil der Kosten finanziell abgesichert werden, der bei der Planung 2022 für das Haushaltsjahr 2023 haushälterisch bei den kommunalen Trägern noch nicht veranschlagt worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung hat auch gezeigt, dass mit dem heute hier beratenen Gesetzentwurf noch nicht alle Kosten der Kommunen im Zusammenhang mit den aus der Ukraine Geflüchteten erstattet werden. So haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung deutlich gemacht, dass ihnen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung weitere Kosten entstehen, die nicht von den vorgenannten Sozialgesetzbüchern abgedeckt sind. Dies betrifft beispielsweise Verpflegungskosten in Notunterkünften, die Bewachungskosten der Gemeinschaftsunterkünfte und die Kosten der Sozialbetreuung sowie notwendige Investitionskosten. Ich gebe in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs allein der Ausgleich der Zuschussbedarfe der Kommunen für die Rechtskreise des Sozialgesetzbuchs II, IX und XII sowie die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung ist. Die von den Kommunen anlässlich der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf weiter angesprochenen Finanzierungsfragen, die nicht Regelungsgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sind, werden zwischen dem für Migrationsfragen zuständigen Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden noch zu diskutieren sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwar können mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht alle Kostenfragen im Zusammenhang mit dem Fluchtgeschehen aus der Ukraine geklärt werden, dennoch ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weil die Kosten, die den Kommunen für die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch an aus der Ukraine Geflüchteten entstehen, mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu 100 Prozent erstattet werden. Aus Sicht der Landesregierung kann ich daher nur dafür werben, der grundlegenden Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zur Kompensation zu folgen und dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung Ihre Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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