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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 05.07.2023 Sitzungen 7/113

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Sie haben eben einmal mehr das Schauspiel erlebt, dass die AfD ihre übliche Tirade gegen Geflüchtete ablässt, ohne überhaupt auf den Inhalt der vorliegenden Gesetzlichkeiten und der dazu vorliegenden Änderungsanträge einzugehen. Es geht hier tatsächlich ausschließlich um die aus der Ukraine geflüchteten Kriegsflüchtlinge, um deren Unterbringung und um die Schülerbeförderung für die Kinder, die hier betroffen sind, und um niemanden sonst. Das heißt, Sie können sich Ihr gesamtes Gerede über Abschiebung im Allgemeinen oder im Besonderen sparen, weil Sie damit ausschließlich Stimmung machen, aber überhaupt nicht auf den Kern des Gesetzes kommen. (Beifall SPD) Die Bewältigung der Fluchtmigration ist nun mal eine dauerhafte Aufgabe von Bund, von Ländern und von Kommunen. Da gibt es immer ein zähes Verhandeln um die zukünftige Finanzierung der Aufgabe. Wie wir es eben erlebt haben, gerät dabei die Humanität oft aus dem Blick. Ich sage es aber noch mal: Abschottung und Abschreckung sind keine Lösungen, wenn wir Kriege wie derzeit in der Ukraine haben. Es gilt für uns, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu bewältigen, und da stehen wir als Gesamtgesellschaft vor dieser humanitären Verpflichtung. Ich weiß, es ist für Sie von der AfD ein Fremdwort, die Geflüchteten angemessen aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und natürlich auch zu integrieren. Mit dem Gesetz schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die schnelle und unkomplizierte Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Gelder – und zwar in vollem Umfang. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen im November 2022 und zuletzt im Mai 2023 wurden nämlich zusätzliche Umsatzsteueranteile bzw. Bundesmittel für die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2023 entstandenen Mehraufwendungen zugesagt. Wir hatten es hier schon bei der ersten Beratung: Das Land erstattet nun damit die Zuschussbedarfe der kommunalen Träger, sprich derjenigen, die die Aufgaben leisten, der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe zu 100 Prozent. Das letzte Mal hatten wir ja auch schon die Debatte darum, was sind 100 Prozent: 100 Prozent sind 100 Prozent. Hier geht es konkret um den Vorschuss, weil wir ja noch gar nicht wissen, wie hoch die Ausgaben letztlich sind. Das heißt, im Vorgriff erhalten die Kommunen nun eine Abschlagszahlung in Höhe von 46,5 Millionen Euro. Damit – und das sehen Sie aus unserem Änderungsantrag – nehmen wir einen Hinweis der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung auf. Zur Klarstellung – ich will das einfach hier noch mal deutlich sagen: Die volle Mittelausreichung an die Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt hat aber auch zur Folge – das muss uns allen bewusst sein –, dass beispielsweise für die Digitalisierung oder die Personalkosten der Ausländerbehörden neue Mittel gefunden werden müssen, denn die Aufgaben sind auch weiterhin da und müssen erfüllt werden. Wichtig ist dabei natürlich auch die Unterstützung des Fachministeriums bei der Haushaltsdebatte; darauf werden wir zurückkommen müssen. Wir sorgen also einmal mehr für die finanzielle Entlastung der Kommunen, denn über die Möglichkeit der Spitzabrechnung erfolgt dann die hundertprozentige Erstattung. Die Kommunen bleiben also nicht – das ist uns ganz wichtig – auf irgendwelchen Kosten oder zusätzlichen Kosten aufgrund der Sonderregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine im Anwendungsbereich des Zweiten, Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuchs sitzen. Auf diesem Weg kommt das Geld ganz direkt in den Kommunen an. Mit dem Entschließungsantrag setzen wir uns auch für eine weitergehende finanzielle Förderung der Bundesebene ein, um auch für das Jahr 2024 ausreichend Bundesgelder für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Geflüchteten bereitstellen zu können. Denn Migration – das sage ich ganz deutlich – und Integration ist keine Aufgabe, die wir mal eben schnell abhaken können. Es ist und bleibt eine Zukunftsaufgabe, für die wir auch eine tragfähige Finanzierung sicherstellen müssen. Wie gesagt, wir haben jetzt mehrere Änderungsanträge vorliegen, das ist kein Überbietungswettbewerb. Ich gehe davon aus, dass die CDU sicherlich auch der etwas höheren Summe aus unserem Antrag gern zustimmt, wenn es tatsächlich um die Sache geht. Wir haben schlichtweg die Gesamtsumme so aufgenommen, wie wir sie auch im Ausschuss diskutiert haben. Deshalb beide Änderungen, nämlich im Artikel 1 und im Artikel 3, wo einmal die Zahl 46,5 Millionen Euro anstelle von 32,1 Millionen Euro und einmal anstelle von 34,1 Millionen Euro 48,5 Millionen Euro eingefügt wird. Wir werben ebenfalls um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, der noch einmal deutlich macht, wo und wie die Mittel genau ankommen sollen, damit die Arbeit, die wichtige Arbeit, die in den Kommunen geleistet wird, auch entsprechend Anerkennung findet. Noch mal das Plädoyer: Wir dürfen dabei die Digitalisierung und auch die Aufgaben, die bei den Ausländerbehörden liegen, nicht vergessen, die bleiben selbstverständlich bestehen. Das allerdings werden wir dann mit dem Haushalt noch einmal debattieren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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