Ringo Mühlmann
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream, interessanter Vorgang, was wir heute hier erlebt haben – unbemerkt von der Öffentlichkeit wohlgemerkt. Sie hätten mal die Tirade an Anträgen erleben müssen, die heute hier direkt zu Plenumsbeginn zu diesem Gesetzentwurf eingebracht wurde.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil Sie es noch nicht auf die Reihe bekommen haben!) Wenn ich jetzt wie zum Beispiel Verfassungsschutzpräsident Kramer Anhänger von kruden Verschwörungstheorien wäre, dann würde ich jetzt hier öffentlich einen Zusammenhang damit herstellen, was die Umfragen heute wieder ergeben haben, aber ich bin nicht so wie Kramer. Zum Gesetz ist zu sagen, dass die Thüringer Landesregierung offenbar vor dem Thüringer Flüchtlingsgipfel Mitte Mai in Waltershausen kapituliert hat. Anders kann man die wesentlichen Teile des Gesetzentwurfs der Koalition nicht zusammenfassen. Sie betreiben Augenwischerei und legen ein Pflaster dahin, wo ein Verband auf eine blutende Wunde gehört hätte. Trotzdem ändern dieser Gesetzentwurf und auch die zahlreichen Änderungsund Entschließungsanträge nichts am eigentlichen Problem der Städte und Landkreise.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Deswegen haben Sie gleich gar nichts gemacht!) Sie verkennen aber – durchaus mit Problembewusstsein – die Probleme der Kommunen bei der Unterbringung der Ukrainer – von den sozialen Verwerfungen, die die jetzige Unterbringung verursacht, mal ganz abgesehen. Ich muss an der Stelle deshalb dringend wiederholen, was wir seit Jahren sagen und fordern: Erstens, begrenzen Sie die Zuwanderung, insbesondere im Bereich der Armutsmigration!
(Beifall AfD)
Schaffen Sie angemessenen Wohnraum, ohne dabei die eigene Bevölkerung jedes Mal wieder erneut vor den Kopf zu stoßen!
(Beifall AfD)
Schieben Sie ausreisepflichtige Asylbewerber effektiv und vor allem nachhaltig ab!
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Darum geht es doch aber nicht!) Und vermeiden Sie unnötige Duldungen, ehe Sie weiterhin alle Welt nach Thüringen einladen! So schwer ist es eigentlich gar nicht.
(Beifall AfD)
Diese Forderungen müssen aus unserer Sicht umgesetzt werden, und das schafft auch wieder einmal nicht, was hier in dem Gesetz und in zahlreichen Anträgen steht. Zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalition ist daher eine Enthaltung das Maximale, und diese Enthaltung auch nur, weil uns als AfD die Kommunen am Herzen liegen und wir endlich – endlich! – gegen die zunehmende Spaltung der Bevölkerung durch die unselige Rhetorik und Migrationspolitik der Altparteien vorgehen müssen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie spalten mit Ihrer Hetze!) Und da sich die Enthaltung auch auf die Anträge bezieht, bei denen sich die beiden Seiten hier im Haus heute versucht haben, gegenseitig zu überbieten, möchte ich auch das begründen, weil es wahrscheinlich die Fragen dazu gibt und Sie mit Sicherheit wegen dieser Enthaltung dann zum Schluss wieder öffentlich uns irgendwie irgendwas unterstellen wollen. Wir enthalten uns bei diesen Anträgen, da eine Zustimmung bedeuten würde, dass wir Ihr System, immer mehr Geld in die Flüchtlingspolitik zu geben, mittragen. In dem Sinne wollen wir aber auch den Kommunen, die ja die Kosten erst mal zu tragen haben, nicht im Weg stehen. Deshalb lehnen wir es nicht ab, sondern enthalten uns. Abschließend ist zu sagen: Stellen Sie sich endlich Ihrer Verantwortung und sagen Sie Nein, wenn die Unterbringungskapazitäten in Thüringen erschöpft sind! Dann braucht es auch nicht solche Gesetzentwürfe.
(Beifall AfD)
