Plenarprotokoll 17/19
15.11.2023 · 129 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (20)CDU (19)SPD (16)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2023: Gewalt an Frauen weiter entschieden bekämpfen!“ zwischenzeitlich neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/671 ‑ neu ‑ vor. Bevor wir fortfahren, möchte ich an der Stelle ganz herzlich eine Gruppe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe mit circa 25 Absolventinnen und Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres unter Leitung von Frau Charlotte Klein, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast ist, herzlich begrüßen. Seien Sie uns willkommen! (Beifall des Hauses.) Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, zunächst folgende Schwerpunktthemen zu behandeln. Dies betrifft zum einen das Thema „Saarländisches Kinderschutzgesetz“ mit dem Tagesordnungspunkt 1, für dessen Aussprache ein ganzes Redezeitmodul vorgesehen ist. (Sprechen auf der Regierungsbank.) Gibt es noch Rückfragen? - Dann bitte ich, noch einmal zur Ruhe zu kommen. Zum anderen betrifft es das Thema „Stahl“ mit Tagesordnungspunkt 2, zu dessen Aussprache ebenfalls ein ganzes Redezeitmodul angesetzt ist. Es folgen sodann die Themen „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Tagesordnungspunkt 3 und einem ganzen Redezeitmodul sowie „Einsetzung eines Bürgerrates ‚Klimaschutz im Saarland‘“ mit dem Tagesordnungspunkt 4, mit einem halben Redezeitmodul. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 5, 7, 11 und 13 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten, die Tagesordnungspunkte 8 und 12 mit einem ganzen Redezeitmodul. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) (Drucksache 17/487) (Abände- rungsantrag: Drucksache 17/661) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland, das Saarländische Kinderschutzgesetz (SKG), sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) - Drucksache 17/487 - wurde vom Plenum in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes nehmen wir diese Aufgabe mit dem Ziel wahr, Schutzlücken zu schließen und die Arbeit der Jugendämter zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und weiter auszubauen. Eltern obliegt das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Hierbei unterstützt und (Abg. Scharf (CDU)) hierüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Diese Rechtsposition ergibt sich primär aus dem Schutzbedürfnis der Kinder, die als Grundrechtsträger mit eigener Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wahrzunehmen sind. Kinder bedürfen vor allem in den ersten Lebensjahren der Geborgenheit, der Förderung und der Sicherheit, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können. Die notwendigen Regelungen in den Bundesvorschriften sind hierbei wichtige und weitreichende Instrumente zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages des Staates. Gleichwohl bestanden noch Regelungslücken in den Bereichen Prävention, Unterstützung, Information, Beteiligung, Vernetzung sowie in der Qualitätsentwicklung und -sicherung, die für das Saarland mit diesem Gesetz geschlossen werden sollen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 21. September 2023 eine Anhörung durchzuführen. Für den Input der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen sowie der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bedanken. Es war eine großartige Anhörung. Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion hatten daraufhin zwei Abänderungsanträge eingebracht. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD- und CDU- sowie Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Abänderungsantrag der CDU ‑ Fraktion wurde bei Zustimmung der CDU-, Ablehnung der SPD- und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes wird bei Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion unter der Berücksichtigung des Abänderungsantrags der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme dieses wichtigen Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Florian Schäfer.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Heute habe ich die Ehre, für meine Fraktion zur Verabschiedung dieses Gesetzes zu sprechen, nämlich zum ersten Saarländischen Kinder- und Jungendschutzgesetz. Als Gesetzgeber verabschiedet man innerhalb einer Legislatur eine Vielzahl von Gesetzen im parlamentarischen Verfahren. Aber ich glaube, mit dem heutigen Tag und dem heute eingebrachten Gesetz haben wir einen Meilenstein in der Geschichte des Saarlandes, nämlich das erste Kinder- und Jugendschutzgesetz. Darauf freuen wir uns von unserer Fraktion ganz besonders. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Der Landtag des Saarlandes beschließt es in einem ambitionierten Zeitraum. Minister Dr. Magnus Jung hat erst im Juli des letzten Jahres angekündigt, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Eineinhalb Jahre später, nach externen und internen Anhörungen, nach Aussprachen im Ausschuss und dem parlamentarischen Verfahren, sind wir heute im Plenum mit dem vorgelegten Abänderungsantrag und beschließen nun ein wichtiges Element der saarländischen Gesetzgebung. Im Rahmen der Anhörung und der Ausschussarbeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit wurden über 100 Expertinnen und Experten um Stellungnahme gebeten und ihre guten Ideen mitgenommen. Hermann Scharf hat es eben gesagt: Es waren ganz besondere Anhörungen, denn das Engagement, die emotionale Mitnahme und gerade die Erzählungen aus der Praxis und das, was die Menschen tagtäglich im Bereich des Kinderschutzes leisten, waren enorm und haben unseren vollen Respekt. Deshalb ist es auch wichtig, ihnen Danke zu sagen für das innerhalb der Anhörung Eingebrachte, sodass wir gemeinschaftlich auch Abänderungen vornehmen konnten. Darauf können wir stolz sein. Deshalb noch einmal an alle Verbandsvertreter, Kinderärzte, Verbände und sonstige Partner ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der SPD und der CDU.) Ganz besonders freut es mich, dass auch Handlungsempfehlungen der unabhängigen Kommission „Kinderschutz im Saarland“ mit übernommen wurden. So haben wir zum Beispiel das Amt des Kinderschutzbeauftragten geschaffen. An dieser Stelle vielen Dank an Kai Frisch, der heute da ist. Er hat in dieser Funktion und mit seiner Expertise bereits das Gesetzgebungsverfahren begleitet und ist schon jetzt, in diesem frühen Stadium, eine Bereicherung bei diesem schwierigen Thema. In Ihren Händen liegt das Thema in guten Händen. Herzlichen Dank und herzlich willkommen! (Abg. Schäfer (SPD)) (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Der Kinderschutzbeauftragte wird mit seinen Ideen und seinem Handeln vieles zu einem gesteigerten Kinderschutz im Saarland beitragen. Gerade wenn es um die digitale Welt und ihre unzähligen Gefahren geht, wird er mit seinem Tun und seinen Prozessen eine stabile Säule bilden können, die Netzwerken, Eltern und Kindern zur Verfügung steht. Eine Person kann natürlich diese Themen nicht alleine schaffen. Umso wichtiger ist es, dass die vorhandenen Netzwerke noch enger verzahnt werden und alle Player an einem Strang ziehen zum Wohle unserer Kinder im Saarland. Ob Politik, Verbände oder sonstige Partner, wir alle sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern in unserem Land gut geht. Heute reden wir also nicht nur über den Kinderschutz. Heute stellt dieses Parlament ihn auf eine neue Stufe und in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Wir werden, wie bereits in der Ersten Lesung des Gesetzes angekündigt, unter anderem folgende wichtige Gremien etablieren: Das Kompetenzzentrum Kinderschutz. Hier finden Kinder, Jugendliche, Angehörige, Fachkräfte und Ehrenamtler und die Öffentlichkeit eine Anlaufstelle, um sich über die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu informieren. Den saarländischen Rat für Kinderschutz als unabhängiges, beratendes Fachgremium, das die Arbeit des Kinderschutzbeauftragten berät und unterstützt. Die Netzwerke Kinderschutz verbessern die Vernetzung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure. Ziel ist es, dass Strukturen und Abläufe bei Kindeswohlgefährdung verbessert werden. Nicht zu vergessen sind unsere Ombudsstellen. Sie binden wir in das Kompetenzzentrum Kinderschutz und die Netzwerke als einen wichtigen Partner ein, um beim Thema Kinderschutz ein klares Zeichen zu setzen. Das ergänzen wir außerdem mit folgenden Maßnahmen: Wir fördern, dass Fachstandards weiterentwickelt werden. Wir wollen, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihre fachlichen Standards weiterentwickelt, und werden das entsprechend fördern. Wir etablieren Schulkonzepte in Schulen sowie Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, Familienpflege, Kindertagespflege und Schulen. Meine Kollegin Réka Klein wird darauf in ihrem Beitrag noch konkreter eingehen. Viel Gutes stand damit schon im Gesetzentwurf. Im Rahmen der Ausschussarbeit wurden noch zwei weitere wichtige Punkte, der interkollegiale Ärzteaustausch und die Evaluierung, mit aufgenommen. Zur Evaluierung: Wir nehmen das Gesetz jetzt nicht ein Mal in die Hand und legen es dann in die Schublade. Nein, wir im Parlament sind uns einig, dass das Kinderschutzgesetz stetig verändert wird, dass wir uns aber auch einen Zeitrahmen setzen, der fest drinsteht, nämlich alle fünf Jahre ist das Ganze spätestens zu prüfen und neue Erkenntnisse sind in das Gesetz mit einzubringen. Dadurch schaffen wir heute ein lebendiges Gesetz, das jederzeit und den neuen Herausforderungen entsprechend immer wieder aktualisiert wird. Ich komme nun zum interkollegialen Austausch. Ich weiß, dass die Lösung, die gefunden wurde, wie für uns typisch eine saarländische Lösung ist. Ohne umstrittene Datenbanken, ohne Auflösung der Schweigepflicht, sondern schnell, pragmatisch und empfohlen von denjenigen, die es anwenden werden, haben wir diese Lösung gefunden und in das Gesetz geschrieben. Gerade die Beiträge aus dem Bereich der Kinderärzte waren in der Anhörung ein klares Votum für diese Änderung. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr viele kluge und in ihrer Bedeutung eindrucksvolle Sätze zum Thema Kinderschutz. Einen davon möchte ich verwenden, nämlich dass Kinder unsere Zukunft sind. Wir sagen diesen Satz gerne einmal lapidar dahin. Aber die Frage ist doch: Was meinen wir oder was meine ich mit meinen Worten? Die reine Aussage „Kinder sind unsere Zukunft“ sieht geschrieben gut aus. Damit dieser Satz aber zutrifft, muss man ihn mit Leben füllen. Das heißt, man muss die Bedeutung und die Anstrengungen unterfüttern. Und das tun wir mit dem heutigen Gesetz, das wir verabschieden, mit den Verbänden, die tagtäglich ihr Engagement bei den Kindern, bei Familien, bei Eltern zeigen, mit den Menschen, die sich innerhalb des Ministeriums Gedanken gemacht haben und in kürzester Zeit unter der normalen Belastung, die sie schon haben, dieses Gesetz und diesen ersten Gesetzentwurf unter der Hilfe des Kinderschutzbeauftragten auf den Weg gebracht haben. Dafür darf ich den Dank unserer Fraktion aussprechen. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Warum ist mir dieses Thema so wichtig und auch das angesprochene Thema des interkollegialen Ärzteaustauschs? In meinen Gesprächen, die ich kürzlich hatte, mit Jugendlichen um die 14 Jahre, war ich überrascht, wie offen diese waren und wie wichtig es ist, gerade bei diesem Thema ein Zeichen zu setzen. Wenn man zuhört, ist es erschreckend zu erfahren, wie viel unsere Kinder heute schon tagtäglich mitnehmen und manchmal still in sich hinein schweigen. Umso wichtiger ist es, Anlaufstellen für sie zu schaffen, in die sie Vertrauen haben und wo sie die Möglichkeit haben, sich zu öffnen. Das heißt nicht, dass sie in ihrem normalen Alltag kein Vertrauen haben. Aber manchmal gibt es Themen, über die sie wahrscheinlich schweigen wollen. Umso wichtiger ist, dass wir alle gemeinsam diesen Weg gehen, ein klares Zei- (Abg. Schäfer (SPD)) chen des Vertrauens setzen, gemeinsam darüber sprechen und die Dinge für ihre Zukunft aus der Welt schaffen, damit unsere Kinder die möglichst beste Zukunft aus psychischen, gesundheitlichen oder schulischen Möglichkeiten für sich haben. (Beifall von der SPD.) Das ist der Grund, warum wir so viele Neuregelungen brauchen: Damit unsere Kinder umfassenden Schutz erhalten, damit sie ihre Rechte kennen und wahrnehmen, damit andere Kinder und Jugendliche und wir Erwachsene immer wissen, wie wir betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen können und wie wir alle zusammen sicherstellen, dass Kinder unsere Zukunft sind und auch eine gesicherte Zukunft bekommen. Herzlichen Dank für die gemeinsame Zusammenarbeit bei diesem Gesetz und lassen Sie uns auch in weiteren Schritten das Wohl unserer Kinder immer in den Vordergrund stellen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Ich erteile nun für die CDU ‑ Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Endlich, Frau Präsidentin! Endlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und endlich, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Endlich bekommt das Saarland mit dem heutigen Tage ein eigenes Kinderschutzgesetz. Es ist ein Gesetz, das zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche so gut wie möglich vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt, vor psychischer Gewalt, vor Missbrauch und vor Vernachlässigung zu schützen. Es ist ein Gesetz, das helfen soll, alle Fälle von Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich aufzudecken, und das so viele Menschen und so viele Institutionen wie möglich befähigen soll, Kindeswohlgefährdung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erkennen. Das ist auch bitter nötig, denn alleine im zurückliegenden Jahr 2022 wurden im Saarland 238 Fälle von sexuellem Missbrauch nach den Paragrafen 176 bis 176e, 182, 183 und 183a des Strafgesetzbuches erfasst. In 116 dieser Fälle handelte es sich um den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Bundesweit wurden nach dem aktuellen Lagebild des BKA mehr als 18.400 Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind im Schnitt täglich mindestens 45 Betroffene. In fast jedem siebten Fall hatte das Kind dabei sein sechstes Lebensjahr noch nicht erreicht; das ist unerträglich. Selbst kleinsten Kindern wurde Gewalt angetan. Sie wurden entwürdigt; ihnen wurden körperliche und seelische Schäden zugefügt, die sie in vielen Fällen ein Leben lang begleiten werden. Diese Zahlen beinhalten nur die Taten, die aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden. Wie viele Taten aber bleiben unentdeckt oder werden oft auch aus Scham verschwiegen? Wie viele Taten bleiben unentdeckt, weil Kinder ihre Eltern selbst dann noch lieben, wenn sie ihnen Schlimmstes angetan haben? In wie vielen Fällen wurde weggesehen und in wie vielen Fällen zu wenig hingesehen, weil die, die hätten handeln und helfen können, sich nicht sicher waren, dass sie ihr Bauchgefühl nicht doch trügt, und sie niemandem etwas derart Schlimmes zutrauten oder gar unterstellen wollten? Wir wissen es nicht. Gerade deshalb ist es so unendlich wichtig, dass wir als Politik all denen, die eine Kindeswohlgefährdung erkennen könnten, die Gelegenheit, die Möglichkeit und die Fähigkeit geben, das bloße Bauchgefühl vielleicht zu entkräften oder aber einen Verdacht zu erhärten und alles in die Wege leiten zu können, damit ein Kind aus seiner Not gerettet werden kann. Mit genau dieser Zielrichtung waren wir 2007 das erste Bundesland, das unter Ministerin Monika Bachmann mit dem Programm „Keiner fällt durchs Netz“ ein flächendeckendes Angebot früher Hilfen geschaffen hat, um dort anzusetzen, wo es bereits in frühester Kindheit hakt, und um genau dort zu helfen. Nahezu alle anderen Bundesländer haben es uns seither gleichgetan. Genau diese Zielrichtung haben wir als CDU-Landtagsfraktion verfolgt, als wir am 13.07. des vergangenen Jahres durch eine Änderung des Heilberufekammergesetzes einen interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten ermöglichen wollten. Leider konnte uns die Mehrheitsfraktion hier im Hohen Hause damals noch nicht folgen und hat, anders als selbst ihre eigenen Kollegen in Nordrhein-Westfalen oder im benachbarten Rheinland-Pfalz, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung noch nicht erkannt. Das bundesweite Echo allerdings, das auf die Ablehnung eines interkollegialen Ärzteaustauschs durch die SPD hier im saarländischen Landtag folgte, war unüberhörbar und zeigte meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Landtagsfraktion und mir, dass wir mit unserer Initiative auf dem richtigen Weg waren und bis heute sind. Der Stein war aber ins Rollen gebracht. Er nahm Fahrt auf, als wir als CDU im September des vergangenen Jahres einen eigenen Entwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz in den Landtag eingebracht haben. Es war ein Entwurf, der das Ziel hatte, den Schutz und die Rechts- (Abg. Theobald (CDU)) position von Kindern und Jugendlichen zu stärken und dabei vor allem den Fokus auf ihre Entwicklung zu legen. Die Eckpunkte unseres Entwurfes regelten unter anderem die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken für Kinderschutz, den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von sogenanntem Ärzte-Hopping und die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung. Weitere Eckpunkte waren Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung gelangen, deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen und das Amt eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern einzuführen. Hier begrüße ich ausdrücklich unseren Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch. Vielen Dank für Ihr Engagement! (Beifall des Hauses.) Auch wenn das alles und noch viel mehr im September/Oktober letzten Jahres hier im Hohen Hause noch keine Mehrheit fand, rechne ich es der Landesregierung und Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Jung, sowie Ihrer Fraktion hoch an, dass nahezu all das, was wir als CDU an Forderungen für ein wirklich gutes Kinderschutzgesetz immer wieder betont haben, letztlich seinen Niederschlag im Regierungsentwurf gefunden hat. Durch das neue Gesetz sind die Jugendämter künftig verpflichtet, eine neue Form des Austauschs in Fällen von Kindeswohlgefährdung und insbesondere im Bereich der Prävention und zum Schutz von Kindern umzusetzen. So sollen spezielle Netzwerke für Kinderschutz eingerichtet werden, in denen alle wichtigen, mit dem Kindeswohl befassten Institutionen regelmäßig an einem Tisch sitzen - angefangen von den Jugendämtern über die Gesundheitsämter, die Polizei sowie die Schulen, die Kindertageseinrichtungen und viele andere bis hin zu erfahrenen Fachkräften. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die Pflicht zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten insbesondere an Schulen nun im Gesetz enthalten sein wird. Auch das ist ein wichtiger Meilenstein für den Umgang mit Verdachtsfällen und insgesamt für einen besseren Kinderschutz. Der Gesetzentwurf und die im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen zeigen, dass sich die besseren Ideen und Konzepte auch aus der Opposition heraus durchsetzen lassen. Ich bin froh, dass die SPD nach zunächst ablehnender Haltung jetzt fast alle Forderungen der CDU übernommen hat und so den Weg für einen besseren Schutz von Kindern im Saarland frei gemacht hat. (Beifall von der CDU.) Ein ganz wichtiger und elementarer Punkt fand sich aber nicht im Regierungsentwurf. Er betrifft eine Regelung zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung eines Ärzte-Hoppings, das eine Kindeswohlgefährdung verschleiern soll. Wir als CDU haben uns in Erster Lesung deshalb enthalten und hofften darauf, dass sich ein weiteres Mal das sogenannte Strucksche Gesetz bewahrheiten würde, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist. Dass in der folgenden Anhörung so viele Fachleute und Experten für Kinderschutz ihre Erfahrungen, ihre Meinung und ihr Wissen einbrachten und sich viele von ihnen mit großem Engagement und Herzblut dafür einsetzten, dass die Möglichkeit zu einem interkollegialen Ärzteaustausch ins Gesetz aufgenommen wird, erfüllt mich ebenso mit tiefer Dankbarkeit. (Beifall von der CDU.) Dankbar bin ich auch unserem Unabhängigen Datenschutzzentrum und insbesondere unserer saarländischen Datenschutzbeauftragten Frau Grethel, die uns Wege aufzeigte, wie wir eine solche Regelung im Saarland datenschutzkonform treffen können. Das Gesetz mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen, insbesondere zum interkollegialen Ärzteaustausch, wird heute eine Mehrheit in diesem Parlament finden; dessen bin ich sicher. Wir als CDU werden dem Änderungsantrag und dem Gesetz zustimmen, denn in seiner Gesamtheit wird es ein Meilenstein für den Kinderschutz im Saarland sein. Am Ziel aber sind wir damit noch lange nicht, denn als der zuständige Minister im Juli letzten Jahres noch über den interkollegialen Ärzteaustausch sagte, das ist nicht die Lösung, machte meine Kollegin Dagmar Heib völlig zu Recht deutlich: Im Kinderschutz ist nichts die Lösung. Wir alle können nur daran arbeiten, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen stetig zu verbessern und weiter zu entwickeln und das am besten gemeinsam. Wir müssen dabei immer wieder neue Erkenntnisse und neue Entwicklungen berücksichtigen. Wir müssen uns immer wieder fragen: Reicht das, was wir tun? Wir wissen doch, dass es niemals ganz reichen wird. Deshalb ist schon jetzt klar, dass wir die nächsten Schritte gehen müssen und dass dazu untrennbar auch die Einrichtung eines Childhood-Hauses an unserem Universitätsklinikum gehören muss und dass wir (Abg. Theobald (CDU)) immer und immer mehr auch in Prävention, in Aufklärung und auch in die Strafverfolgung investieren müssen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. - Nun erteile ich für die AfD ‑ Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kollegen Abgeordnete! Zuerst war ich mir heute Morgen unsicher, ob meine Kleidungswahl in Tracht vielleicht nicht irgendwo „drüber“ wäre, aber ich sehe, heute ist irgendein Tag mit orangefarbener Tracht als Bestandteil, da liege ich mit meiner Jacke dann doch irgendwo richtig. Aber jetzt zum Gesetz. Vorneweg: Wir von der ARD werden dem Gesetz nicht zustimmen ‑ ‑ (Heiterkeit. - Zuruf: Wir von der ARD?) Habe ich ARD gesagt? Dann bitte ich um Entschuldigung. Wir von der AfD werden dem Gesetz nicht zustimmen, es aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns wie in Erster Lesung und im Ausschuss enthalten. Das hat nichts damit zu tun, dass uns die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes nicht wichtig wäre, ganz im Gegenteil! Das ist ein Thema, bei dem Parteipolitik eigentlich keinen Platz hat und haben sollte. Allerdings haben Sie es doch geschafft, auch hier im Laufe des Gesetzgebungsprozesses Ihr eigenwilliges Demokratieverständnis zum Ausdruck zu bringen. Eigentlich sollte es das Ziel von uns allen sein, getreu dem Motto „Das Bessere ist der Feind des Guten“ Stück für Stück den Kinder- und Jugendschutz vernünftig voranzubringen. Die Ansätze und die Zielrichtung des Gesetzes sind ja absolut in Ordnung. Bei unserer Enthaltung geht es darum, dass einfach an uns von der AfD vorbei herumgeklüngelt wird. Daher stehen wir auch nicht auf dem Antrag mit drauf. Wir sind im Ausschuss zwar anwesend, werden aber nicht in irgendeine ernsthafte Beratung oder Entscheidungsfindung einbezogen, wie zuletzt beim Zustandekommen des vorliegenden Abänderungsantrags. Das machen die Damen und Herren der SPD und CDU dann unter sich aus. Das kann man so machen, es ist eben nur die Frage, wie lange noch. Diese Strategie hat sich bislang nicht so gut bewährt, was Sie ja laufend am stetig steigenden blauen Balken in Wahlumfragen und bei Wahlen ablesen können. Daraus rührt unsere Enthaltung zu diesem Gesetz. Zur Sache möchte ich aber auch noch etwas sagen. Der Kernpunkt des Abänderungsantrages, der heute in der Drucksache 17/661 vorliegt, bevor das Gesetz Drucksache 17/487 in Zweiter und letzter Lesung beschlossen wird, hat den zentralen Aspekt des interkollegialen Austauschs zwischen Kinderärzten bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. Da sehe ich Probleme, was ich auch schon im Ausschuss zum Ausdruck brachte. Das liest sich gut und die Idee ist nicht schlecht, ist aber zum Scheitern verurteilt und wird entweder am 31.12.2026 oder spätestens am 31.12.2028 wie in § 18 vorgesehen enden. Das hat mehrere Gründe: Haben Kinderärzte bislang die Möglichkeit und Verpflichtung, bei konkreten beleg-, dokumentier- und diagnostizierbaren Kindeswohlgefährdungen sich beispielsweise an die Jugendämter zu wenden, siehe den letzten Absatz auf Seite 4 im Abänderungsantrag, das muss ich jetzt nicht alles wiederholen, geht es bei dem vorliegenden § 10 - interkollegialer Austausch von Ärztinnen und Ärzten - um die niedrigschwelligere Ebene für den verantwortlichen Arzt. Gibt es beispielsweise nach der Vorstellung eines Kindes in der Praxis die Vermutung, bei dem Fall könnte eine Kindeswohlgefährdung dahinterstecken, ist man sich aber eben nicht sicher, könnte man es aber gegebenenfalls zu einem Bild zusammensetzen, wenn man sich mit Kollegen austauschen dürfte, welche das Kind möglicherweise auch behandelt haben. Ein löbliches Ziel, ein gutes Ziel, aber praktisch nicht durchführbar. Woher soll der Kinderarzt denn wissen, bei welchem Kollegen das Kind bislang vorstellig war? Beim Auslesen der Versichertenkarte kann er es nicht feststellen. Die im Ausschuss vorgebrachte Behelfslösung, im U-Untersuchungsheftchen könne man ja feststellen, bei welchem Arzt das Kind bereits vorher war, zielt eindeutig zu kurz. Auch der Wohnort und die Vermutung, dass das Kind dann wahrscheinlich bei dem Kollegen dort behandelt worden ist, wird nur in den wenigsten Fällen zielführend sein. Kurz: § 10 ist in der Zielrichtung gut gemeint, wird sich aber in der Praxis nicht als tauglich herausstellen. Wie eben erwähnt, werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert, und erteile nun für die SPD ‑ Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Réka Klein.
Réka Klein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Saarländer*innen, werte Kollegen und Kolleginnen! Ich bin ehrlich gesagt gar nicht überrascht darüber, dass für Herrn Schaufert der Orange Day und der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen anscheinend ein Novum ist, denn das ist genau das, was wir auch im Ausschuss feststellen: Es gibt Anhörungen, Expertenaustausche, und was bekommen wir von der AfD-Fraktion? Noch nicht einmal einen Abänderungsantrag, noch nicht einmal eine Meinung, sie enthalten sich. So viel zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihnen. In erster Linie ist es ein Grund zu feiern, dass wir hier eine einstimmige Einigung gefunden haben. Etwas verwundert bin ich jedoch, dass Sie, Kollege Theobald, in Ihrer Darstellung betonen, dass wir hier auf I h r e n Vorschlag eingehen. Sie sind doch schon ein alter Hase im parlamentarischen Verfahren, da muss ich Ihnen doch nicht erklären, dass es im parlamentarischen Verfahren - der Anhörung - vor allem auf die Meinung der gefragten Verbände ankommt. Meine Angebote, mit Ihnen persönlich ins Gespräch zu kommen - beziehungsweise unsere Verabredungen zum Austausch zu diesem Gesetz - haben Sie schlicht und ergreifend platzen gelassen. Versetzt haben Sie mich, Herr Theobald, (Abg. Theobald (CDU): Aha!) und dafür schulden Sie mir noch ein Essen! (Beifall von der SPD. - Heiterkeit.) Wie mein geschätzter Kollege Schäfer schon gesagt hat: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den saarländischen Kinder- und Jugendschutz. Das steht außer Frage. Es ist das erste saarländische Kinder- und Jugendschutzgesetz, maßgeschneidert auf das schöne Saarland, mit all seinen Besonderheiten, Ressourcen und Herausforderungen. Und ich feiere dieses Gesetz von ganzem Herzen, nicht nur, weil wir eine Menge Arbeit investiert haben - dafür Danke schön an alle - sondern auch, weil wir uns etliche Meinungen eingeholt haben und wir jetzt nach nur anderthalb Jahren in der Regierung zum geeinten Abschluss kommen. Wir feiern dieses Gesetz, weil es ein Gesetz ist, das vielen Kindern und Jugendlichen helfen wird. Der Kollege Schäfer hat es schon gesagt, „in unseren Kindern liegt die Zukunft“. Das ist wahr. In meiner Rede vor circa einem Jahr habe ich schon kurz darüber gesprochen. Im Rahmen meiner Ausbildung zur Ergotherapeutin durfte ich in meinen Praktika viele Erfahrungen sammeln. Viele davon haben mein Bewusstsein bis heute geprägt. Ich möchte Ihnen davon erzählen, ich möchte Ihnen von Ben erzählen. Ben ist ein neunjähriger Junge mit kurzen Haaren, stets ein Lächeln auf dem Gesicht, etwas zappelig, wie ein aufgeweckter Junge eben. Immer, wenn er ein Radio sah oder auch hörte, war er in einem Tunnel - total fasziniert. Er war für nichts und niemanden rundherum ansprechbar. Einfach weg. Goldig, könnte man meinen. In der Akte von Ben stand, dass die Polizei Ben aus dem Dachboden befreit hat, auf dem er über Wochen und Wochen eingesperrt war, eingesperrt von seinen Eltern. Damit man sein Schreien nicht hören konnte, hatte dieser kleine Junge mit kurzrasierten Haaren, den runden Augen und diesem Lächeln im Gesicht nichts als ein lautgedrehtes Radio bei sich auf dem Dachboden. Geht man in der Akte weiter, steht dort: eitrige Wunden auf dem Rücken, die auf Misshandlungen durch brennende Zigaretten hindeuten und Vernarbungen, die auf die Form eines Bügeleisens hindeuten. Situationswechsel. Ich befinde mich in der gleichen Einrichtung, womöglich sogar in der gleichen Woche und begegne Sophie. Sophie ist 15 Jahre alt, sie ist ein hübsches Mädchen mit langen braunen Haaren, sie schaut immerzu auf den Boden. Ihre gesamte Körperhaltung ist geneigt, sie ist still, abwesend, reagiert kaum auf Ansprache. An ihren Finger hat sie Wunden, weil sie sich nervös die Nagelhaut abkratzt. Den grauen Stickpullover zieht sie an den Ärmeln lang. In ihrer Akte steht, dass die Eltern sie bewusstlos ins Krankenhaus gebracht haben. Blutergüsse an Handgelenken und Fußknöcheln, Verdacht auf Psychose. Die Eltern von Sophie sind beide Akademiker*innen, sie haben sich dafür geschämt, dass ihre Tochter eine Psychose erlitt und beschlossen, sie einzusperren und von der Außenwelt abzuschotten. Doch die 15-Jährige hat das nicht mit sich machen lassen. Die Eltern haben sie ans Bett gefesselt, bis sie dann irgendwann kollabierte. Sowohl Sophie als auch Ben, deren Klarnamen ich selbstverständlich nicht nenne, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, waren ihrem Umfeld schutzlos ausgeliefert und wurden Opfer von schrecklicher Gewalt. Sie haben es überlebt. 101 Kinder wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2022 Opfer eines Tötungsdelikts. 101 Kinder haben ihr Leben verloren, weil Erwachsene sie getötet haben. Das zieht einem den Magen zusammen. Aber, meine Damen und Herren, es bringt nichts, die Augen davor zu verschließen. In dieser Kriminalstatistik aus dem Jahr 2020 steht die Zahl 48. Es wurde eben schon angesprochen. Meine Damen und Herren, 48 Kinder werden jeden Tag in Deutschland Opfer von sexualisierter Gewalt. Kommen wir zurück zu Sophie und Ben. Die zwei saarländischen Kinder haben die körperlichen Misshandlungen zum Glück überlebt. Sie sind aber ihr Leben lang durch die schrecklichen Taten gezeichnet. Ihnen wurde die Möglichkeit auf ein unbeschwertes Aufwachsen, auf die Voraussetzung, gesunde zwischenmenschli- (Abg. Klein (SPD)) che Beziehungen ohne Vorbehalte und Misstrauen aufzubauen, erschwert oder sogar geraubt. Die Beispiele von Sophie und Ben zeigen, die Straftäter*innen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung lassen sich nicht in eine gesellschaftliche Schicht einordnen. Kindeswohlgefährdung zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten. In den meisten Fällen - wie in denen von Ben und Sophie - werden enge, wenn nicht die engsten Vertrauenspersonen zu den Täter*innen. All diese Fakten machen die Aufdeckung von Kindeswohlgefährdung noch viel schwieriger. In diesem Zusammenhang nenne ich das Schlagwort Dunkelziffer. Gerade im Bereich von Kindesmissbrauch ist die Dunkelziffer unglaublich hoch. Das heißt, unglaublich viele Kinder und Jugendliche sind der schrecklichen Gewalt, die vor allem im häuslichen Umfeld passiert, schutzlos ausgeliefert. Es wird ihnen nicht geholfen. Sie bekommen kein Hilfsangebot, kein Therapieangebot und kein sicheres Zuhause. Sie wachsen mit diesen Qualen auf. Sie werden zu Erwachsenen, die es nie erfahren haben, Schutz zu bekommen. Sie wachsen mit der Erfahrung auf, dass körperlich und an Macht überlegene Erwachsene das zu schützende Kind nicht respektieren und ihm sogar Gewalt antun. Liebe Saarländer*innen, dieses Saarländische Kinderschutzgesetz mit den Maßnahmen der Schutzkonzepte in den Schulen, der Institution des Kinderschutzkompetenzzentrums, dem Kinderschutzbeauftragten, der Ombudsstelle und dem Netzwerk für Kinderschutz in den Landkreisen ist wahrhaftig ein Meilenstein für viele Kinder und Jugendliche im Saarland, die täglich psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt sind. (Beifall von der SPD.) Es ist ein Gesetz, das Praxis und Theorie miteinander verbindet, das einen Rahmen schafft, in dem der Kinderschutz stetig weiterentwickelt werden kann durch die Arbeit des Kinderschutzbeauftragten und des Rates für Kinderschutz. Es ist ein Gesetz, das ein ganz neues Bewusstsein für den Schutz unserer Kinder schafft, und zwar mit den Kinderschutzkonzepten, die Handlungssicherheit für die Akteur*innen in den Schulen und im Ehrenamt bieten. Dadurch werden viele zusätzliche Multiplikator*innen für die Gefährdungsfaktoren der Gewalt an Kindern und Jugendlichen sensibilisiert. Es ist ein Gesetz, das mit dem Netzwerk für Kinderschutz in die Fläche geht, in den Landkreisen alle miteinander vernetzt und somit wortwörtlich ein Auffangnetz für alle Unsicherheiten bietet, Kompetenzen vor Ort bündelt und einen Rahmen für wirksame und schnelle Kooperationen bildet. Es stärkt unsere Kinder und Jugendlichen. Das ist uns doch das Allerwichtigste. (Beifall von der SPD.) Es stärkt aber durch die Ombudsstelle im Kompetenzzentrum auch die Jugendhilfe. Im Saarland muss sich niemand der Jugendhilfe ausgeliefert fühlen. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund. Wer das anzweifelt, hat die Möglichkeit sich an diese Beschwerdestelle zu richten. De facto stärkt dies das Band zwischen Jugendhilfe, Kindern und Eltern, die miteinander arbeiten müssen, damit es zu einer nachhaltigen Verbesserung für unsere Kinder kommt. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei all meinen Kolleg*innen in der Jugendhilfe bedanken, die täglich mit Herzblut an die Arbeit und für unsere Kinder und Jugendlichen an die Front gehen. Dank eures persönlichen Engagements geht es vielen Kindern und Jugendlichen viel besser. Dadurch beeinflusst ihr viele Lebenswege positiv. Das wird viel zu selten gesehen. Vielen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Jetzt komme ich zu einem letzten Anliegen. Dieses Gesetz bezieht sich auf eines der Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, deren Verabschiedung sich am 20. November jährt. Deshalb: Liebe Kinder, ihr habt das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, ihr habt das Recht auf Gesundheit, das Recht auf elterliche Fürsorge, das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung, das Recht auf Spiel und Freizeit, das Recht auf Gleichheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht und auch das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung in der Erziehung. Das bedeutet, dass niemand - auch nicht die Erziehungsberechtigten - sie schlagen oder verbal beleidigen darf. Der Staat muss für eine entsprechende Gesetzeslage und Schutzmaßnahmen sorgen. Wir als SPD haben die Chance genutzt und ein richtig tolles Gesetz - das erste saarländische Kinder- und Jugendschutzgesetz - auf den Weg gebracht. Wir haben im Anhörungsverfahren, in dem wir über 100 Expert*innen nach ihrer Meinung gefragt haben, sehr viel Lob und Anerkennung erfahren. Wir haben gemeinsam ein Gesetz geschrieben, das Maßnahmen beinhaltet, Kindeswohlgefährdung aufzudecken, damit den Bens und Sophies unter uns schneller geholfen wird. Es ist ein Gesetz, das ein neues Bewusstsein für das Recht unserer Kinder, gewaltfrei aufzuwachsen, schafft. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein. - Ich erteile nun für die CDU ‑ Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kein Wasser in den Wein gießen. Ich bin froh, dass wir diesen Tag heute haben. Ich möchte aber an meine Rede vom Sommer 2022 erinnern. Ich habe damals dargelegt, liebe Kollegin Klein, was unsere Aufgabe ist, nämlich in die Diskussion mit Expertinnen und Experten einzutreten. Dafür sind die Lesungen da. Es geht um die Erste Lesung und dann die Anhörungen. Wir haben mit unserer Arbeit - Kollege Alwin Theobald hat es gesagt, an dieser Stelle herzlichen Dank für die Arbeit in den letzten Monaten und das gemeinsame Arbeiten daran insgesamt mit der Fraktion - immer wieder Chancen geboten, in diese Diskussion einzusteigen. Die SPD-Fraktion hat auf die Chance gewartet, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung von der Landesregierung eingebracht wird. Dieser Gesetzentwurf hat den interkollegialen Ärzteaustausch nicht vorgesehen. In der Anhörung ist es aber ganz deutlich geworden. Dazu, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen als SPD-Fraktion heute eigentlich gratulieren - nicht eigentlich, ich gratuliere Ihnen. Die SPD-Fraktion hat sich emanzipiert. Es geht um Ihre Fraktionsmeinung. Die habe ich Ihnen damals im Juli in den Gesichtern angesehen. Liebe Kollegin Réka Klein, Sie treibt das Wohl von Kindern um. Das weiß ich. - Ich finde es toll, dass Sie es jetzt geschafft haben, den Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, so gut zu verbessern. Ich bin froh, dass wir das im Ausschuss gemeinsam geschafft haben. Dazu, lieber Kollege Schaufert, möchte ich auch etwas sagen: Wenn man im Ausschuss anwesend ist, kann man sich in Diskussionen einbringen, wenn es um Abänderungsanträge geht. Auch das ist parlamentarisches Verhalten. Ich bin ja eine alte Häsin. Wir haben viele alte Hasen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich bin wie gesagt eine alte Häsin in der Sache, wir haben mehrere alte Hasen, obwohl auch ganz viele junge Hasen und Häsinnen bei der SPD-Fraktion dabei sind. (Abg. Haas (SPD): Ich bin immer Haas. - Heiterkeit.) Weiterhin auf ein gutes Miteinander zum Wohle der Kinder in unserem Lande. ‑ Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Ich darf nun für die Regierung das Wort der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, erteilen.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Die heutige Debatte ist von einer ausgesprochenen Qualität und auch Emotionalität geprägt. Die Vorrednerinnen haben das sehr deutlich gemacht. Ein gutes Umfeld am Lernort Schule zu schaffen, ist das tägliche Ziel unserer Arbeit im Ministerium für Bildung und Kultur und auch - das darf ich so sagen - in der engen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder und Jugend. Nur wem es gut geht, der kann sich gut entwickeln, der kann gut lernen, die Welt erobern und vor allem auch mitbestimmen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere politische Arbeit. Eine ganz zentrale Botschaft dieses Gesetzes: Wir weiten den Kinderschutz aus, betten ihn gesellschaftlich ein und stärken ihn damit nachhaltig. Schulen und Kitas sollen Orte des sicheren Lernens und Lebens für alle sein, frei von Gewalt, insbesondere auch sexualisierter Gewalt. Diese Thematik diskutieren wir auf allen politischen Ebenen. Auch in der Kultusminister*innenkonferenz haben wir das diskutiert und auf meine Initiative vorangetrieben. Mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus bin ich zu diesen Themen in einem sehr engen Austausch. Sie beobachtet sehr genau, was wir hier im Saarland tun. Wir haben vereinbart, dass wir weitere Maßnahmen nach vorne bringen wollen, auch auf Bundesebene, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wir müssen gegen Strukturen kämpfen, die Kindern und Jugendlichen diesen geschützten Raum nicht geben, und diese gemeinsam aufbrechen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Kindern die Möglichkeit zu geben, sich zu offenbaren. Lassen Sie mich deshalb auf die wesentlichen Punkte mit Blick auf den Schulbereich eingehen. Hier kommt es zu konkreten Veränderungen. Unsere Kitas und Schulen haben bereits heute eine Vielzahl an Angeboten zum Schutz von Kindern in den unterschiedlichsten Dimensionen. Es freut mich sehr, dass dieses Gesetz diese Arbeit nun auch würdigt. Im Schulbereich legen wir erstmals eine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Konzepte fest. Diese Schutzkonzepte beinhalten auch außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag und - das finde ich an diesem Gesetz hervorragend - sind von der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen umfasst, das heißt, es wird keine Schutzkonzepte geben, an denen Kinder und Jugendliche nicht mitgewirkt haben. Damit zeigt dieses Gesetz, dass der beste Schutz von Kindern und Jugendlichen entsteht, wenn wir ihnen eine Stimme geben. Damit knüpft dieses Gesetz an unsere Arbeit im Sinne der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen an, die wir auch bereits in diesem Hohen Hause gefasst haben. Wir werden die Schulen dabei selbstverständlich unterstützen und ihnen einen Leitfaden geben, in dem alle relevanten Themen aufgegriffen und aufbereitet werden. Wir lassen unsere Schulen nicht alleine. Es freut mich sehr, dass wir mit dem Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch jetzt schon eine Ansprechperson haben, die - so haben wir uns ausgetauscht - auch von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch Erzieherinnen und Erziehern in Anspruch genommen wird, um Fälle zu melden und zu besprechen und Hilfe und Unterstützung zu erfragen. Diese Erfahrungen zu bündeln und sie in entsprechenden Fortbildungen zu konkretisieren, ist unsere gemeinsame Arbeit. Ich betone: Kitas und Schulen sind die Orte, an denen Gewalt gegen Kinder im privaten Umfeld oft erst sichtbar wird. Der Besuch der Kita, der heute schon vor dem ersten Lebensjahr beginnt, ermöglicht es Erzieherinnen und Erziehern, genauer hinzuschauen. Oftmals ist es so, dass Kinder, die Gewalt erfahren, eine Kita nie von innen gesehen haben, weil Eltern verhindern und verschleiern. Da kommt die Schulpflicht zum Tragen. Nicht selten haben wir Meldungen von Lehrerinnen und Lehrern in den ersten Tagen eines neuen Schuljahres, weil dort sichtbar wird, was die Kinder erlitten haben. Deswegen haben Schulen und Kitas seit jeher eine wichtige Meldefunktion. Wir alle wissen nur zu gut, was die Schließungen von Schulen und Kitas in der Pandemie bewirkt haben. Dann ist diese Meldefunktion nämlich schlichtweg nicht zum Tragen gekommen. Gerade unsere Pädagoginnen und Pädagogen hatten sehr große Mühen und Anstrengungen gemeinsam mit Schulsozialarbeitern, diese Kinder zu erreichen. Mit dem Kinderschutzgesetz schließen wir eine bestehende Rechts- und Regelungslücke. Da Bildung heute im Ganztag organisiert ist, sind der Schutz der Kinder und Jugendlichen und die entsprechenden Meldewege in den Fokus gerückt. Sobald also ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, sind nun auch die pädagogischen Fachkräfte im Ganztag angehalten, dies bei der Schulleitung anzuzeigen. Das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten und hilft am Ende auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Kinder offenbaren sich nämlich ihren Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Die Mitbestimmung hat Räume geschaffen, in denen Kinder erzählen können, wie es ihnen zu Hause ergeht, wie es ihnen vielleicht auch im Sport- oder Kulturverein ergangen ist. Das trägt dazu bei, dass diese Meldeketten immer wichtiger werden. Wir schaffen mit diesem Gesetz darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für die Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt an Schulen, die wir im Ministerium für Bildung und Kultur eingerichtet haben, denn gerade der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein essenzieller Aspekt der Kinderschutzkonzepte. Wer in frühen Jahren seines Lebens sexualisierte Gewalt erfahren hat, trägt diese Last ein Leben lang mit sich, ein Leben lang! Das wirkt sich nicht nur auf die eigene Person aus, sondern auch auf die Familien und möglicherweise später auch auf die Erziehung der eigenen Kinder. Insofern kann man von einer Auswirkung über Generationen hinweg sprechen. Im Frühjahr haben wir deshalb - als die Taten ans Licht kamen, die als Lehrkräfte eingesetzte Priester begangen haben - sehr schnell unsere Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt eingerichtet, auch in Zusammenarbeit mit den Stellen, die für Datenschutz und andere Fragen zuständig sind. Wir haben eine Ansprech- und Beschwerdestelle geschaffen, die drei Aufgaben wahrnimmt: Aufklärung, Prävention und Hilfe. Sie ist direkt bei der Schulaufsichtsbehörde angesiedelt, sodass wir eine zusätzliche Stelle haben, die neben den Schulen als Ansprechstelle da sein kann. Niedrigschwelligkeit ist das Stichwort, also Wege zu schaffen, die für die Opfer keinen großen Aufwand und keine große Überwindung bedeuten. Ihre Erfahrungen sollen nicht länger ignoriert werden. Opfer - ob sie es erst vor Kurzem oder schon vor vielen Jahrzehnten erfahren haben - haben ein Recht auf Aufklärung. Wir haben die Pflicht, sie dabei bestmöglich zu unterstützen, ihnen Wege zu zeigen, wo sie Hilfe und im Übrigen auch Entschädigung erhalten. Unsere Ombudsstelle hat deshalb ein offenes Ohr für alle. Jedes Kind, jede und jeder Jugendliche, der oder die Gewalt oder sexualisierter Gewalt erfahren hat, soll Hilfe bekommen, damit sie mit dieser Last nicht alleine gelassen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft. Ihr Schutz ist unsere wichtigste Aufgabe. Das ist heute in den Redebeiträgen deutlich geworden. Mit dem Saarländischen Kinderschutzgesetz und den damit verbundenen Änderungen im Schulordnungsgesetz wird genau dieser Schutz ausgeweitet. Damit haben wir ein weiteres wichtiges Puzzleteil für unsere Zukunft an die korrekte Stelle gesetzt. Mein ganz besonderer Dank gilt dem für das Gesetz federführenden Minister Dr. Magnus Jung und seiner Weitsicht, an dieser Stelle verschiedene wichtige Einrichtungen zu schaffen: den Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch und die Ombudsstellen, die dafür notwendig sind, um diese Arbeit umzusetzen. Ich bedanke mich bei dir, lieber Magnus, für die enge Zusammenarbeit. Einerseits müssen die politischen Fraktionen diese Arbeit beschließen. Es sind aber auch die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Ministerien und die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer der Zivilgesellschaft, die mit ihren Erfahrungen dazu beigetragen haben, dass wir dieses Gesetz gemeinsam gut voranbringen. Meinen ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Unsere Kitas und Schulen müssen ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche sein. Dieser Schutzraum gilt aber nicht für die Täter. Mit aller Härte und Konsequenz werden wir für den Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt einstehen. Das ist unsere oberste Priorität. Ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit: Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen und Kitas nicht geduldet! Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam einen wichtigen Schritt hin zu einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche gehen, ihr Wohl in den Mittelpunkt stellen, alles erdenklich Mögliche dafür tun, um sie vor Leid zu bewahren. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Kinderschutzgesetz, damit diese überaus wichtige Initiative beschlossen werden kann. - Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, und erteile erneut der Regierung das Wort, nun dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur ist heute ein guter Tag für den Kinderschutz im Saarland, es geht vielmehr ein gutes Jahr für den Kinderschutz im Saarland seinem Ende entgegen. In diesem Jahr haben wir nicht nur den ersten saarländischen Kinderschutzbeauftragten ins Amt eingeführt, wir haben auch die Ombudsstellen eingeführt und das Kompetenzzentrum Kinderschutz geschaffen und führen heute eben die Zweite und letzte Lesung für das erste Saarländische Kinderschutzgesetz durch. Als saarländische Landesregierung sind wir stolz, dieses Gesetz so weit vorangebracht zu haben. Übrigens mussten wir dazu auch von niemandem aufgefordert oder gar gedrängt werden; immerhin war ich selbst der Erste, der von dieser Stelle aus nicht nur ein solches Gesetz gefordert hat, sondern es hier auch im vergangenen Jahr angekündigt hat. Wir haben dieses Verfahren sodann auch unbeirrt und planvoll fortgesetzt. Unser Verständnis von Kinderschutz möchte ich noch einmal skizzieren; wir haben ein sehr breites Verständnis von Kinderschutz: Es geht um den Schutz vor Gewalt, es geht um den Schutz vor Missbrauch, es geht um den Schutz vor Vernachlässigung in allen ihren unterschiedlichen Ausprägungen, die man sich vorstellen und manchmal vielleicht auch gar nicht vorstellen kann. Es geht aber auch um den Schutz vor Armut, denn auch Armut ist ein Faktor, der das Kindeswohl erheblich gefährden kann. Dabei sehen wir Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte. Réka Klein hat das in ihrer beeindruckenden Rede ausführlich dargestellt: Kinder dürfen nicht nur sozusagen als „Eigentum der Eltern“ gesehen werden, ihnen müssen vielmehr eigene Rechte zugeschrieben werden. Sie müssen als Individuen, als Grundrechtsträger verstanden werden. Das bedeutet am Ende aber auch, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen gehören, das möchte ich hier ganz deutlich sagen. In der zurückliegenden Legislaturperiode ist dies im Bundestag leider nicht gelungen, damals hat die CDU/CSU eine entsprechende Einigung verhindert. Vielleicht kann aber der Deutsche Bundestag ja vom saarländischen Landtag lernen, was solche Debatten betrifft; immerhin finden wir hier heute nach einer schwierigen Debatte zur Gemeinsamkeit. Vielleicht gelingt es ja dem Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. (Beifall von der SPD.) Kinder als Grundrechtsträger zu verstehen, das heißt auch, sie zu beteiligen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in den kommenden Monaten ein weiteres Gesetz, ein Gesetz zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der saarländischen Politik, ins Parlament einbringen werden. Sie sehen: Wir arbeiten in vielfältiger Weise intensiv am Thema der Kinder und Jugendlichen. Kinderschutz geht uns alle an - das ist die zentrale Botschaft heute. Umgekehrt als Frage formuliert meint das: Wie kann ein Kinderschutzgesetz Kinder tatsächlich schützen? - Die Beispiele, die Réka Klein genannt hat, auch die Beispiele, die Alwin Theobald genannt hat, da sind schlimme Zahlen. Wir alle wissen bei der Betrachtung dieser Zahlen, dass sie nur die Spitze eines riesigen Eisbergs darstellen. Die spannende Frage ist daher, wie es ein Gesetz verhindern kann, dass es zu dem kommt, was du, Réka, so eindrücklich beschrieben hast. Sicherlich werden wir auch mit einem Gesetz nicht alles verhindern können. Ein Kinderschutzgesetz soll aber eben die Gesellschaft so verändern, dass die Fälle weniger häufig vorkommen und dass im Fall, dass etwas geschieht, früher hingeschaut wird und damit auch früher geholfen werden kann. Das ist es, was der Staat und die Gesellschaft tun können. Alles aber, was wir unternehmen können, das müssen wir auch tun. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt uns dieses Gesetz die richtigen Instrumente an die Hand. (Beifall von der SPD.) Wir brauchen eine deutliche Veränderung in der Praxis des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen, in den Schulen, in den Kitas, in den Freiwilligen Ganztagsschulen, in den Vereinen, vor allem aber natürlich auch in den Familien. Mit diesem Gesetz in die Familien hineinzuwirken, das ist gewiss sehr schwierig. In allen Bereichen aber, zu denen wir sagen können, dass Kinderschutz auch ein Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung betrifft, können wir die Praxis deutlich verändern. Alle sind also in der Verantwortung, auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu achten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird es zur Fort- und Weiterbildung von Tausenden Saarländerinnen und Saarländern kommen. In den Schulen, in den Kitas, in den Vereinen, überall, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, werden Schutzkonzepte entwickelt werden, die mit Leben gefüllt werden müssen. Dafür brauchen wir die Weiterbildung. Das heißt, die Arbeit an der Umsetzung dieses Gesetzes steht mit seiner Verabschiedung erst an ihrem Beginn. Ich bin froh, dass uns viele verdeutlicht haben, dass sie uns dabei unterstützen und begleiten möchten. Ich möchte auch eine Bemerkung zum interkollegialen Austausch bei Ärzten machen: Ich finde, wir haben im Gesetz nun eine gute Lösung verankert. Diese gute Lösung haben wir auf dem Weg gefunden, den ich schon vor mehr als einem Jahr angeboten habe. Wir haben nämlich diese Frage nun entschieden zu genau dem Zeitpunkt, zu dem wir dieses Gesetz zur Verabschiedung gebracht haben. Schon als ich das Gesetz eingebracht habe, habe ich gesagt: Im Gesetzestext steht dazu noch nichts, ich bitte darum, dass der Ausschuss dies zu einem Schwerpunkt der Anhörung macht und wir gemeinsam auf der Grundlage der Anhörung eine Entscheidung treffen. - Wir mussten also keineswegs dazu gezwungen werden, nun sozusagen nachträglich und gegen unseren Willen das Gesetz zu verändern. Vielmehr haben wir genau den Weg vorgeschlagen, der jetzt auch beschritten worden ist. Wir haben den Weg gewählt, dieses Thema im Ausschuss mit den Expertinnen und Experten zu besprechen. Wir haben eine Lösung gefunden, die sich wirklich stark von dem unterscheidet, was Sie damals eingebracht haben. Es ist eine viel bessere Lösung geworden, und wenn diese Lösung doch eine Lösung ist, hinter der wir alle uns versammeln können, ist es eine gute Lösung und ein deutlicher Schritt voran. Deshalb will ich mich trotz aller Debatten in der Vergangenheit, die hinsichtlich der Formulierungen mitunter schwierig waren, am Ende nun, Herr Theobald, ganz herzlich dafür bedanken, dass wir zu einer Gemeinsamkeit finden konnten. Das tut diesem Gesetz und damit den Kindern und Jugendlichen im Saarland sicherlich sehr gut. (Beifall von der SPD.) Zum Schluss meiner Rede will ich aber noch weitere Personen in den Dank einbeziehen: Karin Weindel und Stefanie Wauschek von der zuständigen Abteilung sind heute zu uns gekommen, auch Kai Frisch als Kinderschutzbeauftragter. Bei uns im Haus musste viel Arbeit geleistet werden, wir haben so manche Stunde zusammengesessen und um gute Lösungen gerungen. Dass das nun zu einem guten Ende gekommen ist, das ist auch eure Leistung. Dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der SPD.) Ein herzliches Dankeschön auch an dich, liebe Christine! Es ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit, dass der Kinderschutz im Bildungsbereich so umfassend aufgegriffen wird, wie das im Saarland nun gegeben ist. Im Gesetzentwurf der CDU aus dem vergangenen Jahr war der Bildungsbereich übrigens gar nicht vertreten. Daher einen herzlichen Dank dafür, dass der Bildungsbereich bei diesem Thema so gut mitzieht. Ein herzliches Dankeschön auch allen Verbänden für ihr Engagement in der Anhörung. Vor allem geht der Dank aber auch an den Ausschuss und alle seine Mitglieder, allen voran an seinen Vorsitzenden Hermann Scharf, für die wirklich hervorragende Anhörung. Das hat dem Parlament wirklich gutgetan. Das Parlament hat in diesem Gesetzgebungsverfahren eine großartige Rolle gespielt, dafür herzlichen Dank! - Ihr dürft auch einmal für euch selbst applaudieren! (Beifall von der SPD und Heiterkeit.) Zum Ausblick will ich das ansprechen, was hier auch noch einmal angefragt wurde: das Childhood-Haus. Auch dieses habe ich ja vor mehr als einem Jahr angekündigt. Die Gespräche dazu sind weitgehend abgeschlossen, die Mittel zur Finanzierung sind im Landeshaushalt 2024 bereitgestellt. Ich gehe im Moment davon aus, dass wir den Start dieses Projekts im kommenden Jahr sehen werden. Sobald die einschlägigen Verträge unterschrieben sind, werden wir dazu auch gerne dem Ausschuss berichten. Noch einmal einen herzlichen Dank! Sie haben eine gute Arbeit geleistet zugunsten der Kinder und Jugendlichen in diesem Land. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke dem Herrn Minister. - Ich darf darauf hinweisen, dass die Redezeit, die der Regierung zur Verfügung steht, um 3 Minuten und 30 Sekunden überzogen wurde. Somit steht auch jeder Fraktion zusätzlich diese Zeit zur Verfügung. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass zwischenzeitlich ein technisches Problem am Rednerpult aufgetreten ist: Es erfolgt leider keine Anzeige der Redezeit, auch der verbleibenden Redezeit. Ich werde das aber gerne mitmoderieren, sodass die Rednerinnen und Redner einen Überblick über die ihnen zur Verfügung stehende Zeit haben. Wir fahren in der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt fort. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort und weise darauf hin, Herr Dörr, dass Ihnen 5 Minuten 24 Sekunden zur Verfügung stehen.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich hatte mich bei einer Redezeit von 2 Minuten gemeldet, mehr werde ich wahrscheinlich auch nicht brauchen, aber wir werden sehen. Zunächst einmal: Ja, das war ein sehr sachlicher Vortrag von fast allen, auch von Frau Klein, obwohl sie es sich nicht verkneifen konnte, am Anfang ihres bemerkenswerten Beitrags auszurutschen und die AfD und Herrn Schaufert pauschal ungerechtfertigt anzugreifen, so als wenn uns das Kindeswohl nicht am Herzen liegen würde, nur weil wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Natürlich kann es kein höheres Gut geben als unsere eigenen Kinder und auch die Kinder der anderen, für die wir verantwortlich sind. Natürlich sind wir für den Schutz der Kinder, das ist überhaupt keine Frage. Aber zu den Ausführungen, die hier getätigt worden sind, möchte ich noch eine Dimension hinzufügen, und zwar aus meinem eigenen Erleben. Ich war ja, das wissen Sie, lange Schulleiter, unter anderem auch 23 Jahre in Saarlouis. Dort haben wir Brennpunkte gehabt, bei denen es nicht ganz so einfach war, was dieses Thema hier angeht. Da ist mir mal ein Junge, zehn bis zwölf Jahre, vorgestellt worden, der im Sportunterricht aufgefallen war, weil er auf dem Rücken Narben von Verletzungen hatte. Ich habe die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt. Mir ist dann angeraten worden, die Finger davon zu lassen, weil der betreffende Vater gewalttätig sei. Er habe auch seine Frau aus dem zweiten Stock aus dem Fenster geworfen, die habe dann später im Krankenhaus gesagt, sie sei beim Fensterputzen hinausgefallen, nur um zu verhindern, dass er noch gewalttätiger wird. Die Andeutung war so, dass, wenn man da jetzt etwas unternimmt, dann der Junge darunter leiden muss. Das habe ich so nicht hingenommen. Ich bin zu dem Mann in die Wohnung gegangen, habe ihn angetroffen und habe zu ihm gesagt: Ihr Sohn ist bei mir in der Schule, das-und-das ist festgestellt worden. Sie werden abstreiten, dass Sie das waren, ich kann auch nicht beweisen, dass Sie es waren. Ich habe auch von Ihrer Frau gehört, aber das ist nicht mein Thema, mein Thema ist Ihr Sohn, für den bin ich in der Schule verantwortlich. Ich sage Ihnen: Ich kann Ihnen wirklich nichts beweisen, aber wenn Ihr Sohn noch mal irgendwelche Streifen an einem Körperteil hat und ich das sehe, komme ich wieder zu Ihnen auf Besuch. - Das habe ich ungefähr in so einem Ton gesagt wie jetzt. Ich brauchte nicht mehr dort hinzugehen. Ich will damit sagen, das Gesetz ist gut und richtig, und wir brauchen dieses Gesetz auch, es kann nicht ausführlich genug sein. Aber wir müssen auch als Verantwortliche an den Stellen, wo wir tätig sind, den Mut haben, die Absicht dieses Gesetzes in die Tat umzusetzen. Ich wende mich jetzt an Frau Streichert-Clivot. Das war ja in der Schule, zuständig war damals der Kultusminister. Den musste ich damals nicht ansprechen, denn das ging ja nicht weiter, aber die Behörde muss auch die Leute vor Ort stützen, die dann tätig werden und den Mut aufbringen, etwas zu machen. Das heißt, die Beamten oder Angestellten, die Mitarbeiter vor Ort, müssen immer auch das Gefühl haben: Wenn ich hier tätig werde, werde ich von meinen Vorgesetzten und meiner Behörde unterstützt. Ich rufe also dazu auf: Seid mutig in der Umsetzung, und an die führenden Leute geht mein Appell: Unterstützt eure Leute vor Ort! - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, somit schließe ich die Aussprache. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat mit der Drucksache 17/661 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/661 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD ‑ Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/487. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/487 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stahl ist Zukunft! Unser Saarland steht zusammen für einen Industriestrompreis und eine schnelle Förderung von grünem Stahl durch den Bund (Drucksache 17/667) Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Abgeordneten Marc Speicher das Wort.
Speicher CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte beginnen mit einigen Zahlen zum Bereich Stahl. Uns allen hier im Raum ist die Bedeutung der Stahlproduktion klar, und dennoch ist es wichtig, ab und an einige Fakten zur Untermauerung vorzutragen, um nach außen deutlich zu machen, von welcher Bedeutung des Stahls für unser Land wir hier sprechen. Im Saarland werden per annum 6 Millionen t Stahl produziert, bundesweit sind es 40 Millionen t, das heißt, das ist deutlich mehr als im Bundesschnitt. Wenn man das herunterrechnet auf die Bevölkerung, dann sind das pro Kopf sage und schreibe 5,4 t bei jedem Saarländer, die produziert werden, das ist elfmal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Und um es mal in den Staaten-Vergleich einzuordnen: Im Saarland wird mehr Stahl produziert als beispielsweise in Australien, Thailand oder Südafrika. Im Saarland wird nicht viel weniger Stahl produziert als im gesamten Vereinigten Königreich von England. Die Beschäftigtenzahlen sprechen für sich, es sind 11.000 direkt Beschäftigte in der saarländischen Stahlindustrie, wir sprechen allein bei Dillinger und Saarstahl von einem Umsatz von 3,6 Milliarden Euro. Die indirekten Beschäftigungsverhältnisse werden mit über 30.000 angegeben. Das ist eine Zahl, die ich persönlich sehr spannend finde, die ich so hoch nicht eingeschätzt hätte. Allein 5 Prozent der Bruttolohnsumme im Saarland kommt direkt aus dem Bereich Stahl. Das Auftragsvolumen in die Saarwirtschaft, in den Mittelstand, in die kleineren Unternehmen beträgt pro Jahr 600 Millionen Euro. Eine Zahl, die uns selbstverständlich erscheint: Es gibt bundesweit fünf integrierte Hüttenwerke. Das heißt, das, was für uns allein vom Erscheinungsbild her zum Saarland dazugehört, ist eine Besonderheit in Deutschland, wo es insgesamt nur fünf integrierte Hüttenwerke gibt, und das im mit Abstand am meisten Stahl produzierenden Land in der Europäischen Union. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die lange Tradition des Stahls. Spätestens seit 1593 wurde in Neunkirchen Eisen produziert, das heißt, wir haben eine über 400 ‑ jährige Tradition im Bereich der Eisen- und Stahlproduktion. Der dritte Punkt ist für uns so selbstverständlich klar, wie es wohl auch für die Menschen außerhalb des Saarlandes ist: Dass wir vor 123 Jahren ein eigenes Gebilde geworden sind, hing damit zusammen, dass bei uns die Rohstoffvorkommen an Kohle vorhanden waren und sich eben darum herum ein Industriecluster herausgebildet hat mit der Produktion auch von Stahl. Man sieht heute noch, dass die Identität und auch die Kultur dieses Landes dadurch geprägt worden ist. Ein dritter Punkt sind die aktuellen Herausforderungen, vor allem die Globalisierung. Das Saarland ist davon so sehr betroffen wie möglicherweise kein anderes Bundesland und nur wenige Regionen in Europa. Das beste Beispiel dafür sind die Ford-Werke. Das Vereinigte Königreich war das größte Exportland für das Saarland, das hing maßgeblich damit zusammen, dass der Ford Focus der Marktführer in England gewesen ist, aber es betrifft insgesamt auch die Ausrichtung des Saarlandes als Exportland. Ein vierter Punkt ist der demografische Wandel. Wir sind das westdeutsche Bundesland mit der ältesten Bevölkerung und leiden massiv unter den Folgen des demografischen Wandels. Die Themen Beschäftigungssicherung und Fachkräftemangel seien hier nur kurz erwähnt. Hierzu gehört auch die Digitalisierung. Kein anderes Bundesland, so sagt es das Institut für Arbeitsund Berufsforschung in Nürnberg, ist bei so vielen Arbeitsplätzen betroffen wie das Saarland. Über 30 Prozent der heutigen Arbeitsplätze sind potenziell substituierbar. Noch ein Punkt zum Bereich Stahl: Die Dekarbonisierung ist eine neue Herausforderung - wir erleben es im Bereich Automotive, aber auch ganz besonders im Bereich der Stahlproduktion. Im Zuge dieser vier Megatrends, die uns als Saarland betreffen, insbesondere der Bereich der Dekarbonisierung, werden Standortbedingungen noch verschlechtert. Es sei hier an- (Abg. Speicher (CDU)) gesprochen die Verknappung von Energie auf Bundesebene durch die Bundesregierung. Ich rede davon, dass es massive Mehreinnahmen durch die Inflation und die gestiegenen Energiepreise gibt, und das immer noch zu wenig an die Bürger, aber eben auch an die Betriebe zurückgegeben wird. Ich rede davon, dass es keine breite Entlastungswirkung für Bürger und alle Betriebe gibt. Das soll aber nicht Hauptgegenstand unseres heutigen Antrages und der Debatte sein, sondern entscheidend ist, dass wir den Stahlaktionstag, der im Oktober in Völklingen und Dillingen stattgefunden hat, heute im Plenum fortsetzen und ein starkes Zeichen der Geschlossenheit und der Entschlossenheit senden. Wir müssen eben sagen: Stahl ist Zukunft und dafür steht auch der Landtag des Saarlandes! (Beifall von der CDU und der SPD.) Worum geht es im Kern? Ich will noch mal daran erinnern, was die Geschichte hinter den sogenannten IPCEI-Projekten ist, den Important Projects of Common European Interest. Das war lange Zeit nur eine mögliche Hülle auf europäischer Ebene, die erst insbesondere durch die Initiative von Peter Altmaier, dem Bundeswirtschaftsminister aus dem Saarland, gefüllt worden ist. Er hat gemeinsam mit Bruno Le Maire, seinem Gegenüber in Frankreich, dafür gesorgt, dass spezielle Projekte ausgewählt worden sind, die einer öffentlichen Förderung bedürfen, weil sie eben von überragendem Interesse für die Europäische Union und für die Mitgliedsstaaten sind. Auch das war der Grund dafür, dass das Saarland nach Bayern und Niedersachsen die drittgrößte Anzahl an IPCEI-Projekten von allen Bundesländern hat. Das Saarland ist damals von der Bundesregierung ausgesucht worden. Das hat mit der industriellen Prägung unseres Landes zu tun, aber auch damit, dass wir mit Peter Altmaier eine starke Stimme in der Bundesregierung hatten, der dafür gesorgt hat, dass die Interessen des Saarlandes vertreten wurden. Wir erleben jetzt in der Frage des Förderbescheides, dass diese starke Stimme in der Bundesregierung fehlt. Ich möchte das nicht weiter ausweiten, aber Tatsache ist, es ist nicht gelungen, neben Oliver Luksic einen Saarländer oder eine Saarländerin in der Bundesregierung zu installieren. Die SPD hat keinen Vertreter in der Bundesregierung, und das erleben wir jetzt in der Frage des Förderbescheides und anderer wichtiger industriepolitischer Projekte. Die Geschichte IPCEI bedeutet auch unseren Vorschlag zu dem, was die SPD Transformationsfonds nennt, was als Transformationsschulden im Saarland bekannt ist. Unsere Gegenvorschläge haben beinhaltet, dass es neben den Zuschüssen aus dem Kernhaushalt des Saarlandes extra Gelder geben muss, damit das Saarland seinen Beitrag zu einer Kofinanzierung im Rahmen der IPCEI-Projekte leisten kann. Wichtig ist jetzt, dass die Förderbescheide schnell und in ausreichender Höhe kommen. Ich möchte Jörg Köhlinger zitieren, den Chef des Bezirks Mitte der IG Metall. Er hat am 13. Oktober in der Saarbrücker Zeitung gesagt: „Denn wenn man sich als Bundesregierung dazu bekennt, Wertschöpfungsketten erhalten und auch der Stahlindustrie eine Zukunft geben zu wollen, dann muss man auch die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Wenn die Entscheidungen durch die Bundesregierung verschleppt werden, können Investitionen nicht beauftragt werden. Dann können Anlagen und Maschinen nicht bestellt werden.“ - Ich zitiere ihn weiter: „Andere Stahlunternehmen in Deutschland haben ihre Förderbescheide schon. Wir erwarten, dass die Bundesregierung auch bei der Dillinger Hütte und bei Saarstahl ihrer industriepolitischen Verantwortung gerecht wird und diese Förderbescheide jetzt kommen.“ Wir haben auch deswegen den Stahlaktionstag durchgeführt. Es gab ein breites Bündnis. Wir haben dort parteiübergreifend, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam dafür demonstriert, dass der Bescheid schnell, aber vor allem in einer auskömmlichen Höhe kommt. Gemeint war damit nicht, dass Herr Habeck ganz schnell ein Interview in der Saarbrücker Zeitung gibt. Da ist viel Kommunikation hintendran, aber wenig Inhalt. Mit Verlaub, die Frage, ob ein Förderbescheid an Weihnachten oder am Neujahrstag zugestellt wird, ist relativ irrelevant, entscheidend ist, dass die Förderhöhe auskömmlich ist. Entscheidend ist außerdem vielmehr, dass der Bescheid jetzt wirklich kommt. Seit Mai liegen in Salzgitter und in Essen die Bescheide vor. Es scheint so zu sein, viele haben zumindest diesen Eindruck, dass vielleicht der Einfluss von Hendrik Wüst und der Einfluss des ehemaligen Wirtschaftsministers in Niedersachsen, Bernd Althusmann, in der Bundesregierung größer sind als der Einfluss der SPD-Regierung in Berlin. Wir brauchen jetzt schnell einen Förderbescheid mit auskömmlicher Höhe, meine Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Entscheidend ist, dass Stahl Zukunft ist. Deswegen gilt mein ausdrücklicher Dank auch den Gewerkschaften, die mal wieder und seit Jahren dafür gesorgt haben, dass ein starkes Zeichen der Geschlossenheit und Entschlossenheit gesendet worden ist. Es gab sogar eine Meldung in der Tagesschau. Deswegen möchte ich nur stellvertretend für viele Stephan Ahr und Jörg Fischer nennen. Stephan Ahr gelingt es seit vielen Jahren Tausende in Völklingen zu mobilisieren und mit Aktionen deutlich zu machen, dass das Saarland zusammensteht. Insofern auch heute unser Appell, dass Stahl Zukunft ist. Die (Abg. Speicher (CDU)) Tatsache, dass es dieser Förderung bedarf, hat nichts damit zu tun, dass Stahlproduktion im Saarland nicht wettbewerbsfähig ist, sondern damit, dass als Gesellschaft bewusst entschieden wurde, auf grüne Produktion umstellen zu wollen. Deswegen ist es keine Subventionierung im klassischen Sinne, sondern es geht darum, dass wir einen Weg hin zur guten Transformation ermöglichen. Dafür braucht es die Zuschüsse, dafür muss auch geklärt werden, dass es nicht nur um eine Investitionsförderung geht, sondern dass auch die Betriebskosten in dem Maße anerkannt werden müssen, dass grüner Stahl in Dillingen produziert werden kann. - Ich appelliere daran, dass wir heute ein gemeinsames Zeichen der Geschlossenheit und Entschlossenheit senden. Stahl ist Zukunft! Glück auf! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Speicher. - Ich eröffne nun die Aussprache und erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Fackeln, Lichter, orangefarbene Jacken, Sicherheitsschuhe, laute Sirenen, rote Kappen mit einem weißen Dreieck drauf, Musik und eine emotionale Stimmung. Wir wissen alle, wovon wir sprechen, wir reden von den Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen der IG Metall mit vielen Tausenden Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Wochen und Monaten auf die Straßen gegangen sind. Ganz explizit spreche ich vom 28. September in Wehrden, in Völklingen. Dort haben an diesem Tag die IG Metall und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Dillinger Hütte und von Saarstahl gemeinsam mit vielen Solidaritätseinheiten aus dem Saarland und dem Stahlwerk Bous selbstverständlich dafür gesorgt, dass das Thema Brückenstrompreis in der ganzen Bundesrepublik erneut zum Thema wurde. Sie sind mit Schiffen aus dem gesamten Saarland nach Völklingen gefahren und haben uns allen eindrucksvoll die Forderungen zu diesem Thema verdeutlicht. Sie haben aber auch die Menschen mitgenommen in dieser schwierigen Zeit, in der die Frage der Energiepreise uns alle umtreibt. Diese Aktionen, die es dort gegeben hat, wurden schon in der Vergangenheit gemacht. Ich selbst komme aus der Stahlindustrie, habe dort meine Ausbildung gemacht, viele Freunde und Familienangehörige arbeiten in der Stahlindustrie. Deshalb ist es mir persönlich auch ein besonderes Anliegen, dass wir diese Tradition weiterführen. Lieber Marc Speicher, ich möchte dir, aber auch der gesamten CDU-Landtagsfraktion an dieser Stelle für den Antrag danken, denn es ist richtig und wichtig, dieses Thema heute erneut aufzurufen. Das werden wir an dieser Stelle unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Dass das Saarland dahintersteht, wenn die Stahlindustrie und die Stahlbeschäftigten auf die Straße gehen, haben wir in den Neunzigerjahren bewiesen und im Jahr 2015 mit der großen Kampagne „Stahl ist Zukunft“. Es ist auch in diesem Jahr so und wird in den nächsten Jahren noch so sein. Wenn die Beschäftigten auf der Straße stehen, wenn sie für ihre Rechte und ihre Zukunft einstehen, dann stehen wir als Sozialdemokratie nicht nur irgendwo mit dabei, nein, wir stellen uns vorne an die Speerspitze dieser Bewegung und wollen dafür sorgen, dass die Stahlindustrie auch in den nächsten Jahrzehnten hier eine Zukunft hat. Der 19. Oktober hat gezeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen der Stahlindustrie, aber auch alle, wie wir hier versammelt sind, es mit der Stahlindustrie ernst meinen und es geschafft haben, in den letzten Jahren im Saarland dafür zu werben, dass das Thema Industrie keines für nur einige wenige Menschen ist, sondern eines für das gesamte Saarland. An diesem Tag, an dem es nicht nur um den Brückenstrompreis, sondern auch um die von Marc Speicher angesprochenen wichtigen Förderzusagen geht, haben die IG Metall und die Kolleginnen und Kollegen der Stahlunternehmen es geschafft, 6.000 Menschen morgens nach Dillingen zu bekommen und abends 10.000 Menschen nach Völklingen. Das ist ein gigantischer Erfolg, der gezeigt hat, dass sich der Zusammenhalt der Beschäftigten, der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, aber auch der Politik und der Saarländerinnen und Saarländer lohnt. Vielen Dank an alle! (Beifall von der SPD.) Die IG Metall und die Gewerkschaft machen es uns an dieser Stelle auch einfacher, weil sie dafür sorgen, dass eine Solidarität entsteht, dass wir das, was wir in den Wirtschaftsausschüssen rauf und runter diskutieren, nämlich die Frage, wie sich Wertschöpfungsketten, Kaufkraft, aber auch Steuereinnahmen in diesem Land verhalten, dass sie Slogans wie: „Stirbt der Stahl, stirbt mein Lokal!“ den Menschen noch einmal nahebringen und zeigen, um was es hier eigentlich in diesem Land geht. Deshalb hat das Motto „Stahl ist Zukunft“, das bundesweit bei der IG Metall hier im Saarland die Initialzündung erfahren hat, noch einmal gezeigt, weshalb das so war: Das Saarland ist Stahlland. Das war in der Vergangenheit so und das wird in Zukunft so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Ahr (SPD)) (Beifall von der SPD.) Es gibt immer noch welche im Saarland, die es nicht verstanden haben. Ich glaube, der Antrag heute und ein Teil dieser Geschlossenheit zeigen, dass wir gemeinsam dafür sorgen müssen, dass wir es denen erklären, die es noch nicht verstanden haben. Das müssen wir im Saarland tun, das müssen wir in Berlin und Brüssel tun. Das ist wichtig und entscheidend. Zu den Forderungen, Thema Brückenstrompreis. Wir haben mitbekommen, dass das Paket, das die Bundesregierung mit dem Strompreispaket beschlossen hat, mit dem „Super-Cap“, mit der Strompreiskompensation, mit dem Spitzenausgleich ein Schritt ist. Das muss man an dieser Stelle auch benennen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der ohne den Druck, den wir hier im Hohen Hause, aber, Frau Ministerpräsidentin, auch in Berlin an vielen Stellen gemacht haben, den auch die Gewerkschaften gemacht haben, nicht gekommen wäre. Ich will an dieser Stelle ganz klar betonen: Es darf auch nur ein erster Schritt sein. Die Unternehmen brauchen mehr Unterstützung bei diesen Herausforderungen in der Frage der Energie. Wir werden alles dafür tun. Ich hatte in den vergangenen Reden die Aktivitäten schon aufgezählt. Wir werden alles dafür tun, dass das auch in Zukunft ein Thema wird. Da können sich die Kolleginnen und Kollegen auf unser Wort verlassen. (Beifall von der SPD.) Lieber Marc, du hast mir einiges schon vorweggenommen, was die Datenlage angeht und die Analyse, welche Bedeutung die saarländische Stahlindustrie für uns hat. Ein oder zwei Dinge möchte ich aber noch einmal einordnen. Wir reden von 14.000 Beschäftigten, 14.000 Menschen mit ihren Familien, mit ihren Angehörigen, mit ihren Kindern. Wir reden von über 500 Auszubildenden, Menschen, die in die Berufsschule gehen, die ihre Zukunft hier im Saarland aufbauen wollen. Wenn wir über die Frage der Fachkräfte, über die Arbeitskräfte von morgen sprechen, dann ist das ein entscheidender Faktor, liebe Christine - sie ist gerade nicht hier -, der auch bei der Frage der beruflichen Bildung dazu beitragen wird, dass das ein großer Player ist. Wir müssen dafür sorgen, dass auch solche Unternehmen dafür sorgen, dass wir an dieser Stelle eine Weiterentwicklung der Fachkräfte von morgen erfahren werden. Die Herausforderungen werden natürlich immer größer, nicht nur wegen der Energie, sondern auch, weil die Unternehmen gesagt haben, die Klimaschutzziele nehmen wir ernst, wir wollen sie konsequent umsetzen. Das bringt mit sich, dass Innovation erforderlich ist. Wir müssen Anlagen und Verfahren umstellen, damit das am Ende auch gelingt. Wer sich aber wirklich dafür einsetzen will, dass die Stahlindustrie eine Zukunft hat, dass diese 14.000 Menschen und über 500 Auszubildenden in der Stahlindustrie eine Perspektive haben, der darf nicht nur reden, er muss am Ende auch handeln. Das muss nicht nur hier, das muss auch in Berlin und Brüssel erfolgen. Wir haben das mit vielen Aktivitäten unterlegt, aber vor allem mit der Einführung des Transformationsfonds haben wir dann auch gehandelt. Das ist entscheidend und wichtig. Darauf können wir stolz sein. (Beifall von der SPD.) Neben der Absicherung dieser Arbeitsplätze und der Wertschöpfung geht es aber auch darum, dass wir die Umwelt schützen. Kira hat das an vielen Stellen im Hohen Hause auch schon betont. Es geht darum, dass wir neben der Transformationspolitik zur Sicherung der Arbeitsplätze auch die Umwelt schützen. Durch alle diese Dinge, die die SHS jetzt gerade plant, wird der Verbrauch pro Tonne Stahl von 1.921 kg perspektivisch auf 340 kg reduziert. Das ist Transformationspolitik, die am Ende mit den Menschen und der Umwelt einhergeht. Dafür sind wir angetreten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Förderung bekommen. Denn alleine in der ersten Phase des Projektes und dem, was die Stahlholding Saar, Dillinger Hütte Saarstahl dort erreichen will, geht es um 55 Prozent Reduzierung des CO ‑ Ausstoßes. Ich glaube, das ist etwas, das sich sehen lassen kann. Nicht umsonst sagen wir und die Kollegen aus der Stahlindustrie, dass dieses Projekt das größte Transformationsprojekt in Europa sein wird. Wir können auch an dieser Stelle stolz darauf sein, dass das vor unserer Haustür passiert. Lasst uns alles dafür tun, dass das auch gelingt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will aber auch sagen, was wir in der Zukunft für die zweite Phase dieses Projektes der Stahlholding benötigen. Wir reden davon, dass wir bis 2045 80 Prozent CO reduzieren. Das ist ein wirklicher Gamechanger. Dafür müssen wir auch an dieser Stelle etwas tun. Mit Blick auf das kommende Jahr und die anstehenden Europawahlen wäre und ist es auch ein starkes Signal aus dem Saarland in die Europäische Union, nach Europa, dass wir den Menschen noch einmal zeigen, es funktioniert. Klimaschutz und Industriepolitik ist kein Widerspruch. Es geht Hand in Hand. Deshalb muss es hier im Saarland gelingen. Das muss in diesem europäischen Land einfach klappen. Wir werden alles dafür tun, dass das auch im Hinblick auf die europäische Konstellation in der Zukunft gelingt. Was muss jetzt noch passieren? Wir setzen uns über alle möglichen Wege weiterhin dafür ein - gemeinsam mit Betriebsrat, mit den Gewerkschaften -, dass diese Dinge beschleunigt wer- (Abg. Ahr (SPD)) den, dass wir die Förderzusage schneller bekommen. Lieber Marc, ich glaube nicht, dass es Hendrik Wüst alleine zu verdanken ist, dass es gelingt. Ich glaube, dass es hochkomplex ist in den Verfahren - das bestätigen auch die Kolleginnen und Kollegen der Stahlindustrie ‑ und dass es vor allem bei den Stahlkonzernen in der Frage, welche Anlagen und Verfahren dort angewandt werden, viele Unterschiede gibt. Weil wir ein großes - das größte - Transformationsprojekt brauchen und weil wir das auch hier im Saarland haben wollen, ist es, denke ich, nicht ganz so einfach, wie es eben dargestellt wurde. Wir werden es weiterhin tun, wir müssen es weiterhin tun. Ich will an dieser Stelle auch ansprechen, dass wir es nur dann hinbekommen - es gehört zur Wahrheit dazu, dass man Dinge auch ausspricht, wie sie sind -, wenn wir einen gewissen Eigenanteil haben. Der CIO der SHS hat das an beiden großen Aktionstagen kundgetan und gesagt, dass der Mut, den die Landesregierung, den aber auch dieses Parlament, das Hohe Haus, in der Frage des Transformationsfonds aufbringt, die einzige Chance ist, dass dieses Projekt gelingt. Wenn wir diese Gelder nicht bereitstellen, dann wird die Transformation der Stahlindustrie nicht gelingen. Ohne Transformationsfonds keine Transformation der Stahlindustrie. Das bestätigt uns in unserem Handeln. Wir müssen genau diesen Weg, diesen Kurs fortführen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich freue mich über den Antrag der CDU, weil er alleine in der Überschrift etwas beschreibt, was wir auch so sehen, dass wir nämlich in diesen Zeiten zusammenstehen müssen. Denn nur so können wir den Strukturwandel auch bewältigen. Das tun wir in dem Zukunftsbündnis, alle Akteure an einem Tisch, das müssen wir auch in der Parteienlandschaft machen. Ich möchte aber auch sagen, dass wir, wenn wir es ernst nehmen, an dieser Stelle zusammenstehen. Es wird am Ende nur gelingen, indem wir, wenn wir zukünftig Debatten um den Transformationsfonds führen, diese auch mit einer gewissen Sachlichkeit führen und die Expertise aus der Stahlindustrie ernst nehmen. Die hatte ich eben schon mit dem CIO erwähnt. Bei der Frage, wie wir diesen Transformationsfonds nach außen tragen, wie wir über ihn reden, sprechen Sie, lieber Stephan Toscani, immer von einem Schuldenfonds. Man kann ihn so nennen, aber damit konnotieren Sie ihn in dieser Gesellschaft auch negativ. Das wird weder der Politik noch den Beschäftigten in der Stahlindustrie an dieser Stelle helfen. Die inständige Bitte, liebe CDU lautet also: Lasst uns ihn als das betiteln, was er am Ende ist! Er ist der Möglichmacher für den Strukturwandel im Saarland, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall von der SPD.) Wir werden diesem Antrag zustimmen. Zum Ende will ich das mit einem Appell an die Beschäftigten in der Stahlindustrie mitgeben: Wer sich mit den Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeitern anlegt, der legt sich mit den Saarländerinnen und Saarländern an, der legt sich aber auch mit der Sozialdemokratie an der Saar an. Das kann ich an dieser Stelle keinem empfehlen. - Vielen Dank und Glück auf! (Anhaltender Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Ahr. Wir fahren in der Aussprache fort. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion dem Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir sind stolz auf unser Weltkulturerbe in Völklingen, die Reste der Völklinger Hütte. Wir sind zu Recht stolz darauf. Es zeigt uns aber auch, dass nicht erst seit heute, sondern schon seit Längerem unsere Stahlindustrie gefährdet ist. Sie ist geschrumpft und gefährdet. Kollege Ahr hat eben von 14.000 Beschäftigen gesprochen. Das wird so stimmen. Er hat auch von 500 Auszubildenden gesprochen. Das wird ebenfalls so stimmen. Aber es kommen diejenigen hinzu, die im weiteren Umfeld mit der Stahlindustrie verbunden sind. Das fängt beim Friseur an und hört beim Lebensmittelhändler auf. Dazu kommen - das wird ja sehr oft vergessen - die nachwachsenden Generationen, bei denen, wie das früher so war, erst der Vater auf der Hütte gearbeitet hat und dann der Sohn. Diese Kette wird unterbrochen, wenn wir unsere Stahlwerke verlieren. Das heißt also, wir haben eine ganz wichtige, aber auch schwierige Aufgabe vor uns. Ich sage vorweg, dass die AfD diesem Antrag ebenfalls zustimmen wird. Es gibt keinen anderen Weg, als hinter unserem Stahlwerk und unseren Arbeitern und Arbeiterinnen, von denen es ja vielleicht auch einige gibt, zu stehen. Wir halten zusammen. Aber - und das erfüllt mich mit Sorge und ich hoffe, dass diese Sorge unbegründet ist - wir als Landtag sind nicht die Speerspitze dieser Bewegung, die Gewerkschaft ist das ebenfalls nicht. Die Gewerkschaft bringt Leute auf die Straße und zeigt damit, dass es den Leuten ernst ist. Damit ist es aber auch schon vorbei. Das haben wir bei Ford erlebt. Das hat die Konzernführung in Detroit nicht beeindruckt. Am Schluss kommt es auf die Beziehungen an, die wir in Berlin und Brüssel haben. Wenn wir auch nicht mehr Herrn Altmaier als Wirtschaftsminister haben, so haben wir immerhin unsere (Abg. Dörr (AfD)) Ministerpräsidentin, die im obersten Gremium ihrer Partei sitzt, in dem Bundeskanzler Scholz den Vorsitz führt. Dort kann sie für das Saarland kämpfen. Dort muss sie auch für das Saarland kämpfen. Sie muss Herrn Scholz und den anderen, die zuständig sind, in aller Eindeutigkeit klarmachen, dass davon die Zukunft dieses Landes und der Menschen, die in diesem Lande leben, abhängt. Meine Aufforderung an die Regierung und die Gewerkschaften ist also, auf ihrer Linie bei den Spitzenleuten in Berlin und Brüssel dauerhaft vorstellig zu werden. Es kommt noch eine Dimension hinzu, auf die ich hinweisen möchte. Wir reden hier von sogenanntem grünen Stahl. Man kann dafür oder dagegen sein, aber diese Diskussion ist inzwischen vorbei. Es wird hier im Saarland entweder grünen Stahl geben oder es wird gar keinen Stahl im Saarland geben. Das ist meine persönliche Einschätzung, ich weiß nicht, ob Sie vielleicht eine andere haben, jedenfalls werden wir entweder grünen Stahl haben oder gar keinen. Wir werden - das war mein Appell eben - mit aller Macht danach streben, diesen grünen Stahl zu haben. Dann muss es aber weitergehen. Schon jetzt ist nämlich bekannt, ich habe es zumindest an mehreren Stellen gelesen und dem wurde auch nie widersprochen, dass der neue Stahl, der grüne Stahl, 25 Prozent teurer sein wird als der herkömmliche. Der Stahl muss auf dem Weltmarkt verkauft werden. Dann muss also die Förderung weitergehen, sodass gewährleistet ist, dass wir diesen, unseren anerkanntermaßen guten Stahl, der dann etwas teurer ist als anderer Stahl, auch verkaufen können. Unsere Unterstützung, was unsere schwache Kraft in dieser Sache angeht, haben Sie. Wir unterstützen diesen Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Stefanie Meiser das Wort und weise darauf hin, dass noch eine Restredezeit von 9 Minuten und 44 Sekunden zur Verfügung steht.
Stephanie Meiser SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! „Stahl ist Zukunft!“ So beginnt der vorliegende Antrag. Das ist aber auch das Statement, das ich in den letzten Wochen auf den Straßen und Plätzen von Völklingen und Dillingen hunderte Male gehört habe. Das war gut so. Wir waren viele, wir waren laut und offensichtlich hat es auch etwas genutzt. Denn in die Sache, das große Anliegen, nämlich die Bewilligung der Fördergelder und das Thema Industriestrompreis, ist Bewegung gekommen. Die Proteste wurden wahrgenommen, die Stimmen wurden gehört. Das geht nur, wenn alle zusammenhalten und gemeinsam für eine Sache kämpfen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir Saarländerinnen und Saarländer besonders gut. (Beifall von der SPD.) Ich freue mich heute ganz besonders, dass ich zu diesem Thema hier stehen und reden darf, denn der Satz „Das Saarland ist Industrieland muss es auch bleiben“ ist für mich nicht irgendeine Floskel. Ich komme aus Völklingen, bin dort geboren und lebe seitdem ununterbrochen dort. Manchmal glaube ich, bei uns Völklingern ist Stahl fester Bestandteil unserer DNA. Ich kann mir vorstellen, dass es den Beschäftigten der Dillinger Hüttenwerke, ihren Familien und Bekannten nicht anders geht. In Dillingen gibt es sicher eine ähnliche, wenn nicht sogar die gleiche Verbundenheit mit der Hütte wie bei uns in Völklingen. Jeder hat einen Menschen in der Familie oder zumindest im Bekanntenkreis, der bei Saarstahl arbeitet oder früher „uff de Hütt‘ geschafft“ hat. Somit hat doch jeder einen festen Bezug zu unserer Stahlindustrie im Saarland. Genau wegen dieser Verbundenheit muss man den Völklingern auch nicht erklären, warum es wichtig ist, sich für den Fortbestand der Stahlindustrie einzusetzen. Es ist jedem klar: Wenn es Saarstahl nicht gut geht, geht es Völklingen nicht gut. Auch die anderen Akteure der Völklinger Wirtschaft wissen das. Deswegen war es für mich absolut nicht verwunderlich, dass am 19. Oktober, am Stahlaktionstag, in Völklingen mehr als 10.000 Menschen auf der Straße waren. Neben den Beschäftigten des Werkes war von der Oma bis zum Enkel, vom Fußballverein bis zum Musikverein, vom Handel bis zum Handwerk alles und jeder auf der Straße, nicht zu vergessen die vielen Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und der Politik - eine gute, unglaubliche Welle der Solidarität und ein wahnsinnig wichtiges Zeichen für Völklingen, für Dillingen, für unsere Industrie, für unser Saarland! (Beifall von der SPD.) Aber auch bereits in den Wochen vor dem Aktionstag gab es große Unterstützung für die Saarstahl-Arbeiter bei der Mahnwache auf dem Völklinger Platz. Fünf Tage, 24 Stunden, rund um die Uhr hielten sie Stellung, machten auf die Problematik aufmerksam, informierten jeden interessierten Bürger und jede interessierte Bürgerin. Ich habe größten Respekt vor eurem Einsatz, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank an jeden einzelnen, der sich engagiert hat. Das (Abg. Meiser (SPD)) war gut und so wichtig! Danke auch an den Betriebsrat, die Vertrauensleute der Gewerkschaft und die Unternehmensleitung, die bei dem Thema fest zusammenstehen. Es geht hier - wir haben es jetzt schon mehrfach gehört - nicht nur um die 14.000 Arbeitsplätze in der Stahlindustrie, wir alle wissen, es hängen noch circa 40.000 weitere Arbeitsplätze hintendran. Es geht aber auch, Timo hat es schon erwähnt, um die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen und die Qualifizierung und Beschäftigung der nächsten Generationen. Mit über 500 Auszubildenden ist die SHS der größte Ausbildungsbetrieb im Saarland. Hier können sich die Jugendlichen auf eine fundierte Ausbildung in einem guten Betrieb mit ordentlicher Mitbestimmung und Tarifbindung verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es sein muss, gehe ich dafür gerne noch ein paar Mal auf die Straße. (Beifall von der SPD.) Ich bin guter Dinge, dass die Diskussion um die Fördergelder jetzt Fahrt aufgenommen hat. In den Medienberichten räumt der Bundeswirtschaftsminister dem Projekt grüner Stahl im Saarland, hinter dem auch die gesamte Bundesregierung steht, höchste Priorität ein. Dem Interview der Saarbrücker Zeitung war zu entnehmen: „Der Stahlaktionstag an der Saar mit den Stahlarbeitern auf der Straße und der Unterstützung der Bevölkerung vor Ort trägt dazu bei, dass wir in Brüssel die Dringlichkeit des Projektes deutlich machen können.“ Das war die Reaktion, die wir hören wollten. Aber jetzt müssen Taten folgen. Die Förderbescheide in auskömmlicher Höhe müssen jetzt kommen. (Beifall von der SPD.) Natürlich ist es wichtig, dass wir neben unserer Präsenz auf der Straße auch in den Parlamenten die Möglichkeiten nutzen, die wir zur Verfügung haben, um das Großprojekt Transformation zur grünen Stahlerzeugung weiter voranzubringen. Mit dem Transformationsfonds haben wir das Werkzeug und den Möglichmacher dazu bereitgestellt. Nun müssen wir den Prozess weiter verstärken, sei es mit Resolutionen in Ortsund Stadträten oder wie heute hier mit diesem Antrag im saarländischen Landtag. Stahl ist Zukunft. Aus dem Grund stimmen wir diesem Antrag heute gerne zu. (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Meiser. - Ich erteile nun für die CDU ‑ Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort. Ich darf darauf hinweisen, dass noch eine Redezeit von 10 Minuten und 1 Sekunde zur Verfügung steht.
Stephan Toscani CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Umstellung auf grünen Stahl ist die schwierigste Aufgabe, vor der die saarländische Stahlindustrie in den letzten Jahrzehnten steht. Es ist eine heikle und anspruchsvolle Aufgabe für die Landespolitik, insbesondere für die Landesregierung. Wir wollen das mit unserem heutigen Antrag unterstreichen und ein Ausrufezeichen dahinter setzen, was die IG Metall in beeindruckender Weise beim Stahlaktionstag im Oktober im wahrsten Sinne des Wortes demonstriert hat, nämlich dass es eine große Gemeinsamkeit und Solidarität in unserem Land dafür gibt - auch hier im Forum der öffentlichen Debatte unseres Landes, im saarländischen Landesparlament -, dass Stahl auch in Zukunft ein ganz entscheidendes Rückgrat unserer Industrie bleibt. Lassen Sie uns dafür gemeinsam kämpfen und heute dafür ein starkes Signal setzen! (Beifall von der CDU und der SPD.) Die öffentlichen Mittel zur Unterstützung für die Umstellung auf grünen Stahl sind eine zentrale Voraussetzung. Darauf haben die Kolleginnen und Kollegen in ihren Vorreden hingewiesen. Die saarländische Stahlindustrie hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die Politik am Zug. Jetzt sind die Landespolitik, die Bundespolitik, aber auch die Europäische Union gefragt. Es ist wichtig, dass wir insbesondere der Landesregierung für diese schwierigen Verhandlungen eine gemeinsame Rückendeckung des Parlaments geben. In diesem Sinne ist unser Antrag gemeint. Ich verhehle nicht, dass die Abläufe in den letzten Monaten durchaus holprig gewesen sind. Die IG Metall und die Landesregierung sehen die zentrale Verantwortung beim Bundeswirtschaftsministerium. Der Bundeswirtschaftsminister verweist auf die Verantwortung der Europäischen Union. Es ist ein bisschen schade, dass es so viel Druck und so vieler Demonstrationen von Tausenden von Menschen bedurft hatte, bis sich der Bundeswirtschaftsminister überhaupt geäußert hat. Es ist auch ungewöhnlich, dass eine SPD-Ministerpräsidentin gegen die eigene, SPD-geführte Bundesregierung demonstrieren muss, bis von dieser Bundesregierung öffentliche Äußerungen kommen. Die Vizepräsidentin Dagmar Heib hat es eben so schön gesagt. Ich gehöre auch zu diesen alten „Hasen und Häsinnen“, von denen sie gesprochen hat. Wir wissen, dass manchmal die Wege in der Politik holprig sein können. Am Ende zählt das Ergebnis. Wir wünschen uns, (Abg. Toscani (CDU)) dass diese Förderzusage des Bundes schnell kommt. Das ist jedenfalls unsere gemeinsame Erwartung als Landesparlament. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.) Stichwort Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Wir haben im letzten Jahr ganz ausführlich mit dem Thema Transformationsfonds gerungen. Sie haben Ihren Vorschlag verabschiedet. Wir haben dem einen alternativen Vorschlag entgegengesetzt. Da gibt es Unterschiede, aber die Schnittmenge war doch klar, dass beide Vorschläge - Ihr beschlossener Transformationsfonds und unser Vorschlag - auskömmliche Mittel des Landes zur Unterstützung der Umstellung auf grünen Stahl vorsehen. Ich will einen Punkt akzentuieren, den die Kollegen Timo Ahr und Marc Speicher angesprochen haben. Der Förderbescheid muss kommen. Aber beide haben es angesprochen, er muss auch in der erforderlichen Höhe kommen. Mir war das anfangs gar nicht so klar. Ich dachte in der Debatte zunächst, es kommt darauf an, dass in diesem Förderbescheid die Mittel für die technische Umstellung auf grünen Stahl vorgesehen sind, das heißt, von der Umstellung von - vereinfacht gesagt - Hochöfen, die mit Koks betrieben werden, auf Elektrohochöfen mit Wasserstoff. Ich war zunächst der Meinung, dass es ein reiner Förderbescheid sei, bei dem es um die Unterstützung der technischen Investitionen geht. Aber mir ist im Verlauf der Debatte klargeworden, dass es um mehr geht: Es reicht nicht, dass wir öffentliche Mittel bekommen, um die technische Umrüstung zu finanzieren. Nein, es sind in den ersten Jahren Mittel notwendig, um auch den Betrieb unserer saarländischen Stahlwerke zu subventionieren. Das heißt, es geht auch um Betriebssubventionen in den nächsten Jahren, damit das mit dem grünen Stahl klappt. Deshalb ist der Hinweis so wichtig und ich unterstreiche, es reicht nicht, dass irgendein Förderbescheid bald kommt. Vielmehr muss dieser Förderbescheid auch auskömmlich sein. Er muss in voller Höhe kommen, so wie das die saarländische Stahlindustrie beantragt hat. Auch dafür werben wir gemeinsam. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.) Der Förderbescheid ist eine zentrale Voraussetzung, dass grüner Stahl gelingt. Aber es gibt weitere anspruchsvolle Voraussetzungen. Das betrifft den Strom und den Wasserstoff. Die verbleibende Redezeit reicht nicht, um in allen Einzelheiten darauf einzugehen. Ich will einen Punkt herausgreifen, weil er eine gewisse Aktualität hat. Das ist der Strompreis. Der frühere Chef der Stahlindustrie, Herr Köhler, hat bei seinem Besuch in unserer Fraktion nachdrücklich dafür geworben, dass es einen Strompreis gibt, der diesen grünen Stahl ermöglicht. Er sprach von 4 ct/kWh. Das ist eine Grundbedingung, damit grüner Stahl funktioniert. Damit nicht die ganzen Investitionen des Unternehmens, aber auch die Mittel des Bundes und des Landes am Ende in den Sand gesetzt sind; wenn nachher zwar die Mittel fließen, wenn die Umrüstung kommt, auf Dauer der Strompreis aber zu hoch ist und deshalb kein grüner Stahl produziert werden kann. Wir haben in der letzten Woche eine Entscheidung der Bundesregierung erlebt, die die Strompreise betrifft. Das ist das Strompreispaket, das in der letzten Woche verkündet wurde. Ich will in dieser Debatte die Frage stellen, was dieses Strompaket der Ampelregierung in Berlin für unsere saarländische Stahlindustrie bedeutet. Ich glaube in einer ersten Bewertung, es ist nicht das, was der Bundeskanzler einmal im Wahlkampf versprochen hat. Olaf Scholz hatte im Bundestagswahlkampf ganz konkret 4 ct/kWh als Industriestrompreis versprochen. Ich kann zurückhaltend formuliert sagen, ich glaube, dieses Strompreispaket der Ampel in Berlin aus der letzten Woche erfüllt noch nicht dieses Versprechen von Olaf Scholz. Ich entnehme das auch - ich schaue in Richtung des Kollegen Timo Ahr - Äußerungen der IG Metall auf der Bundesebene. Ich gebe die IG Metall sinngemäß wieder, wonach das Strompreispaket keine Verbesserungen bringt, sondern nur weitere Verschlechterungen verhindert. Weiterhin hieß es, von einem wirksamen Brückenstrompreis sei dieser Vorschlag - gemeint ist das Strompreispaket der Bundesregierung - noch weit entfernt. Sorge sollte uns auch die Äußerung der Bundesvereinigung Stahl machen. Das ist die Vereinigung der deutschen Stahlindustrie. Sie sagt, dieses Strompreispaket sei enttäuschend. Das erklärte Ziel einer Strompreisentlastung für energieintensive Unternehmen im scharfen internationalen Wettbewerb werde damit nicht erreicht. Es stellt sich an dieser Stelle also die Frage: Was ist mit dem Strompreis? Nicht zuletzt deshalb haben wir die Forderung nach einem ausreichend niedrigen Strompreis für das Gelingen des grünen Stahls explizit in unseren Antrag aufgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass grüner Stahl gelingt, dass Stahl bei uns im Saarland Zukunft hat. Deshalb braucht es enorme Mengen an Strom, und es braucht auch günstigen Strom, dessen Preis so niedrig ist, dass grüner Stahl bei uns gelingt. Auch das ist eine zentrale Voraussetzung und eine gemeinsame Forderung von uns! - Vielen Dank! (Abg. Toscani (CDU)) (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Toscani. - Ich darf nun für die Regierung dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke, das Wort erteilen.
Barke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Abgeordneten des Landtags, die heute Morgen hier das Wort ergriffen haben, ganz herzlich bedanken für die Initiative dieses Antrages, die Sachlichkeit und den Druck, der mit der Debatte weiter hochgehalten wird im Hinblick auf die notwendigen Entscheidungen in der Bundesregierung. Dafür zunächst einmal Ihnen allen ein ganz herzliches Dankeschön. Liebe Frau Präsidentin, ich hätte, wenn es mir nicht verboten wäre, von der Regierungsbank aus zu klatschen, einmal gerne an der einen oder anderen Stelle geklatscht, es ist viel Zutreffendes gesagt worden. Ich will aber zwei, drei Punkte einordnen. Es ist heute Morgen über die Anzahl der Arbeitsplätze und die Betroffenheiten gesprochen worden. Würden wir 14.000 Arbeitsplätze in der Stahlindustrie verlieren mit den daran hängenden bis zu 30.000 Arbeitsplätzen in der Saarwirtschaft, hätte das massive Auswirkungen im Transformationsprozess dieses Landes. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass die grüne Transformation der Stahlindustrie gelingt. Denn die Alternative dazu ist: keine Stahlindustrie im Saarland. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Arbeitsplätze mit massiven Unterstützungen durch Subventionen von Bund und Land gewährleisten. Damit wäre ich bei meinem zweiten Thema: Massive Unterstützung mit Subventionen von Bund und Land, und nicht etwa von der EU-Kommission. Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Die EU-Kommission setzt den Subventionsrahmen, in dem sich Bund und Land bewegen dürfen, um die saarländische Stahlindustrie in den nächsten Jahrzehnten - muss man sagen - zu unterstützen, damit die grüne Transformation gelingen kann. Das heißt, das Geld kommt vom Saarland und vom Bund. In der EU-Kommission wird der Rahmen gesetzt und ich nehme nach den letzten Diskussionen, die wir dort sehr intensiv geführt haben, mit, dass der Subventionsrahmen in der Größenordnung, wie wir ihn erwarten, auch gesetzt werden kann. Das schicke ich vorweg. Bei dem ehrgeizigsten Projekt der Stahlindustrie in Europa - und, das muss man an dieser Stelle betonen, deutlich ehrgeiziger als thyssenkrupp und Salzgitter, deutlich ehrgeiziger als Arcelor-Mittal in Deutschland und Europa - gehen wir den Weg mit der Transformation der Stahlindustrie, um die Klimaschutzziele, die die EU ‑ Kommission und die Bundesregierung formuliert haben, am Ende auf der Zeitachse erfüllen zu können. Im Übrigen sind wir auf diesem Weg die Einzigen, die das mit diesem Ehrgeiz tun. Das bringt natürlich enorme Subventionsnotwendigkeiten mit sich, von denen ich allerdings glaube, dass sie, wenn etwa Salzgitter und thyssenkrupp in einem weiteren Schritt ihre weiteren Ziele realisieren wollen, dann dort weitere Subventionsbedarfe auslösen. Es ist das größte, es ist das komplexeste und es ist in der Entscheidung natürlich auch das schwierigste Projekt. Aber es liegen mittlerweile in sehr enger Abstimmung zwischen der Landesregierung, den Unternehmen, den Unternehmensvorständen und der Bundesregierung und den Projektbeurteilern im Bund alle Zahlen, Daten und Fakten auf den Tisch, sodass jetzt eine Entscheidung getroffen werden kann. Es werden in diesem Monat noch abschließende Gespräche geführt, von denen wir glauben, dass sie die wirklich abschließenden Gespräche sind. Dann darf der Vizekanzler dieses Landes, Herr Wirtschaftsminister Habeck, gerne auch Taten folgen lassen und den Bescheid übersenden. Wenn es notwendig ist, holen wir den Bescheid auch gerne selbst dort ab. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es ist in der Debatte darauf hingewiesen worden, dass es nicht reicht, einen Förderbescheid zu haben, sondern dass man auch darüber hinaus die weitergehenden Rahmenbedingungen braucht. Es ist angesprochen worden, dass wir eine gesplittete Förderungsbetrachtung haben, nämlich auf der einen Seite die CAPEX-Förderung in die Anlagen, die jetzt notwendig sind, um zwei quasi komplett neue Fabriken mit Milliardeninvestitionen zu realisieren. Es braucht in dem Förderbescheid aber auch eine Größenordnung zur Begleitung der operativen Kosten in den nächsten Jahren, damit wir uns operativ auf der Kostenseite im Wettbewerb mit anderen im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht aus dem Markt schießen. Das ist allen bewusst. Es ist keine einfache Rechenaufgabe, heute dafür Sorge zu tragen, dass über die nächsten Generationen die notwendigen Subventionen ausreichend bereitgestellt werden, um das mit hinreichender Sicherheit und auskömmlich hinzukriegen. Aber wie gesagt, das Unternehmen ist mit den notwendigen Beratungskapazitäten, die wir an Bord geholt haben, sichergestellt, zumindest von unserer Seite. Wir glauben, dass wir eine auskömmliche Förderung haben, wenn es am Ende den auskömmlichen Förderbescheid gibt, an dessen Notwendigkeit wir keinen Zweifel lassen dürfen. Die Diskussion am heutigen Morgen war wichtig, um neben dem Stahlaktionstag jetzt noch mal den Druck hochzuhalten. Ich will abschließend auf das Thema Industriestrompreis oder Brückenstrompreis eingehen. Sie, lieber Herr Toscani, haben eben darüber gesprochen, dass Sie nicht glauben, dass wir auch nur annähernd in der Größenordnung sind, die wir für die Zukunft brauchen. Das sind wir auch nicht, darüber braucht man nicht zu spekulieren, im Moment sind wir da noch nicht angekommen. Dafür braucht es noch eine Vielzahl von Maßnahmen. Es ist gut, dass der Spitzenausgleich fortgeführt wird. Es ist gut, dass der „Super-Cap“ kommt, um die extrem energieintensiven Unternehmen zu entlasten. Es ist auch gut, dass wir auf die Stromsteuer, auf die Mindestsätze, die in Europa zulässig sind, abstellen. Aber wir werden noch weitere Schritte brauchen. Wir werden einen massiven Ausbau von Kapazitäten, von H - ready-Gaskraftwerken brauchen. Dazu stehe ich auch in Kontakt mit der Energiewirtschaft. Nur über das Volumen oder auch über das Volumen im Markt werden wir Auswirkungen auf Preise erleben. Wir werden einen deutlich schnelleren Ausbau von Windenergie und Fotovoltaikanlagen, aber im Wesentlichen von Windenergieanlagen, brauchen, und in den dazu begleitenden Netzausbau 400 Milliarden Euro in Deutschland investieren müssen, damit es nicht nur darum geht, Erzeugungsanlagen zu haben und den erzeugten Strom in Redispatch-Kosten umzuwandeln, sondern ihn tatsächlich in der Wirtschaft ankommen zu lassen. Dafür brauchen wir auch einen massiven Ausbau der Netze, und das auf deutlich kürzeren Zeitachsen, als ich im Moment glaube, dass sie unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen für die Unternehmen realisierbar sind. Deshalb brauchen wir auch hybrides Kapital für Unternehmen und große Fondsmittel, auf die günstig zugegriffen werden kann, um auf deutlich kürzerer Zeitachse dieses Generationenproblem und die Generationenherausforderung des grünen Umbaus der Energiewirtschaft zu erledigen. Es ist eine Aufgabe für Generationen, die nach uns in diesem Land gedeihlich und in einer prosperierenden Wirtschaft leben wollen. Wenn wir das auf die notwendigen kurzen Zeiträume verknappen wollen, dann braucht es deutlich mehr Mittel und Instrumente im Markt, die jetzt auch noch geschaffen werden müssen. Deshalb halten wir an unserer Forderung eines Brückenstrompreises weiterhin fest. Die Bundesregierung kann im Zusammenspiel der Instrumente, die jetzt noch ergänzt werden müssen, selbst über die Länge der Brücke entscheiden. Wir werden auf allen Ebenen alles dafür tun und uns dafür zielführend einsetzen. Vielen Dank für die Debatte am heutigen Morgen. Das gibt uns noch einmal Rückenwind bei den letzten Gesprächen, die wir bestenfalls in diesem Monat abschließend führen, um dann innerhalb kürzerer nächster Zeit auch die notwendigen Bescheide zu haben. - Vielen Dank für die Unterstützung! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister Barke. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/667. Wer für die Annahme der Drucksache 17/667 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/667 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2023: Gewalt an Frauen weiter entschieden bekämpfen! (Drucksache 17/671 - neu) Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Abgeordneter Christina Baltes das Wort.
Christina Baltes SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An fast jedem dritten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine Frau, Freundin oder Expartnerin. Zwar nimmt seit Jahren die Zahl der polizeilich erfassten Gewalttaten in Deutschland ab, gleich hoch bleibt aber die Gewalt von Männern an ihren Frauen. Es geht um häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Mord und Totschlag. Taten im sozialen Nahfeld sind meist keine Taten, die sich völlig überraschend ereignen. Bei vielen zeichnet sich die Tatbegehung ab. Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Sie wurzelt in einem Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist weltweit verbreitet und kommt in allen sozialen Lagen vor. Die Ursachen der Gewalt liegen daher nicht nur auf individueller, sondern insbesondere auf struktureller Ebene. Sie müssen beseitigt und weitere Gewalt verhindert werden. (Abg. Baltes (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur dann, wenn frauenfeindliche Strukturen aufgelöst werden, kann Geschlechtergerechtigkeit geschaffen werden und nur dann können Frauen und Mädchen gewaltfrei leben. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Meine Damen und Herren, Frauenrechte sind Menschenrechte. Wie allen Menschen stehen Frauen und Mädchen alle Rechte zu, zum Beispiel auf ein Leben frei von Gewalt, ein Recht auf Bildung, auf gerechten Lohn oder das Recht zu wählen. Doch nach wie vor werden Frauen und Mädchen diese Rechte verwehrt. Vielerorts riskieren Frauen ihr Leben, wenn sie sich für ihre Rechte stark machen. Im Iran bestehen Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen in Gesetzen, der Rechtsprechung und in der gesellschaftlichen Einstellung fort. Die Rechte der Frauen im Iran werden vom Regime ständig gewaltsam verletzt. Die jüngsten Unruhen haben die jahrelange Schikane, Unterdrückung und Brutalität des iranischen Regimes nur noch deutlicher gemacht. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die 16-jährige Schülerin Armita Gerawand ist am 28. Oktober in einem Teheraner Krankenhaus gestorben. Sie war Anfang Oktober ins Koma gefallen, nachdem sie von der sogenannten ‚Sittenpolizei‘ des Regimes tätlich angegriffen worden war. Die Schülerin ist ein weiteres Opfer des frauenfeindlichen Regimes im Iran, das mit äußerster Brutalität gegen alle vorgeht, die sich der Gewaltherrschaft nicht unterwerfen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden auch in Zukunft, wo wir können, auf dieses Regime aufmerksam machen und die iranischen Frauen hier bei uns unterstützen, die Gewalt gegen Frauen im Iran zu stoppen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte und über die Kontinente. Sie passiert jeden Tag, auch in Konflikt- und Krisengebieten. Dabei wird sexualisierte Gewalt im Konflikt gezielt als Waffe eingesetzt. Zu den in der Regel männlichen Tätern zählen Soldaten, Paramilitärs, Polizisten, aber auch Zivilisten. Viele Frauen und Mädchen wurden seit Ausbruch des Ukraine-Krieges vergewaltigt, gefoltert und sexuell ausgebeutet. Diese sexualisierte Gewalt in Kriegen wird mit voller Absicht ausgeübt. Die Motive dahinter sind vielfältig, beispielsweise als Rache, als Mittel zur ethnischen Säuberung, um ganze Bevölkerungsgruppen auszulöschen, oder zur Demoralisierung. Wir alle wissen, welche massiven und lang anhaltenden gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen sexualisierte Gewalt für Betroffene hat und wie sehr es ihr Leben beeinträchtigt. Man fühlt sich erniedrigt, schämt sich, es belastet einen oftmals ein Leben lang. Auch innerhalb der Familie und in die nächsten Generationen werden Traumata-Symptome übertragen und bewirken, dass diese Generationen nicht frei aufwachsen und sich nachfolgend damit auseinandersetzen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es nicht laut genug sagen: Deshalb ist es wichtig, all diesen Gräueltaten entgegenzuwirken und sie zu unterbinden. Es ist mehr als Zeit dafür, dass durch das Völkerstrafrecht alle Formen sexualisierter Kriegsgewalt als Völkerstrafrecht eingestuft werden. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Allerdings ist nicht nur die Gewalt an Frauen international, nein, auch der Einsatz gegen Gewalt an Frauen ist international. Das zeigen zum Beispiel der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und die Istanbul-Konvention. Ein wichtiger Baustein gegen häusliche Gewalt ist die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - ein Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit wurde im Juni dieses Jahres die personelle Besetzung der Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention abgeschlossen. Die Stelle wurde mit zwei Mitarbeiterinnen besetzt. Hier wurde im wahrsten Sinne des Wortes ein Meilenstein geschaffen. Mein Dank gilt hier unserem Minister Dr. Magnus Jung und unserer Staatssekretärin Bettina Altesleben sowie Frau Karin Weindel, der Referatsleiterin des Frauenreferates. Vielen Dank für euer Engagement. (Beifall von der SPD.) Weitere wichtige Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sind unsere saarländischen Frauenhäuser. Sie bieten eine sichere Unterbringung, Unterkunft, Beratung und Unterstützung. Ziel ist es, für jede Frau einen individuellen Weg zu finden und sie bei dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben trotz Gewalterfahrung zu begleiten. Hierfür steht zum Beispiel Second Stage. Das Projekt steht für die Unterstützung in die Selbstständigkeit nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus. Für eine ambulante Nachbetreuung müssen wir weiterhin Sorge tragen. Es ist wichtig, dass die Frauen von ihren Tätern dauerhaft unabhängig werden und endlich ein freies Leben führen können. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. An diesem Tag wäre Frau Gabriele Melchior aus meiner Gemeinde Schiffweiler wie jedes Jahr mit dem Verein Courage auf die Straße gegangen, um gegen (Abg. Baltes (SPD)) Gewalt an Frauen zu demonstrieren. Sie ist am 05. September dieses Jahres von zu Hause mit dem E ‑ Bike losgeradelt und nicht nach Hause zurückgekehrt. Gabriele Melchior kann dieses Jahr den Verein Courage nicht mehr unterstützen. Sie wurde selbst Opfer einer Gewalttat beziehungsweise eines Sexualdeliktes und überlebte den Angriff nicht. Sie verstarb und hinterlässt eine Lücke in unseren Reihen. Ich schließe deshalb meine Rede mit meinen Gedanken an Gabriele Melchior und dem Appell an uns alle, weiterhin genau hinzuschauen, zu unterstützen und mit anzupacken, denn jede Gewalttat an einer Frau ist eine Gewalttat zu viel. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. (Beifall von der SPD und der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Baltes. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Christina Baltes, für die Einbringung unseres gemeinsamen Antrages. Ich bitte Sie ebenfalls um Unterstützung und Zustimmung zu diesem Antrag. Ich fange mal damit an: Im Grundgesetz haben wir Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Wir wiederholen das in unserer saarländischen Verfassung. Da steht in Artikel 1: „Jeder Mensch hat das Recht, als Einzelperson geachtet zu werden. Sein Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Anerkennung der Menschenwürde bestimmt, in den Grenzen des Gesamtwohles, die Ordnung der Gemeinschaft.“ Ich bin so frei und zitiere, auch wenn ich nicht um Erlaubnis gefragt habe, Frau Präsidentin, aber bei Gesetzestexten ist das meines Erachtens auch eine andere Sache. Ich zitiere noch Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt (…).“ All diese Artikel sind Grundlage dessen, dass wir heute hier stehen und uns gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aussprechen. Das sind fundamentale Menschenrechte, die hier zugrunde gelegt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Diese Gewalt ist allgegenwärtig und fest in unseren patriarchalischen Strukturen verankert. In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens ein Mal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner - manchmal auch von der Partnerin, auch das gehört dazu - körperlich gefährlich verletzt. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine Frau. Das sind erschreckende Zahlen. Wir hören sie, wir sagen es, wir erwähnen es jedes Jahr, wenn wir einen entsprechenden Antrag einbringen. Aber wir alle wissen auch, dass das keine Aufgabe an uns ist, um ein Mal im Jahr einem Antrag zuzustimmen, sondern es ist eine Alltagsaufgabe für uns alle. Nur wenn jeder und jede von uns im Alltag gegen diese Einstellungen agiert und Politik gestaltet, nur dann können wir auch gemeinsam etwas erreichen und Frauen und Mädchen in Deutschland und darüber hinaus Gutes tun. (Beifall von der CDU und der SPD.) Wir haben in unserem Antrag politische Forderungen formuliert: die vollständige, konsequente und schnelle Umsetzung der Istanbul-Konvention. Christina Baltes hat darauf hingewiesen, wie weit wir damit im Saarland schon sind. Es waren gemeinsame parlamentarische Beschlüsse, die das auf den Weg gebracht haben und deren Umsetzung im Haus erfolgte. Vielen Dank, Herr Minister, auch an Ihre Abteilung, weil das dort immer Gegenstand der politischen Arbeit ist. Dafür unseren Dank. Die Istanbul-Konvention richtet sich darauf, dass nicht die Herkunft, das Alter, die Hautfarbe, die sexuelle Orientierung oder auch die Geschlechtsidentität - auch für Kinder - Gegenstand einer Gewalterfahrung sein dürfen, sondern diese Aspekte müssen besonders gesichert werden. Wir fordern auch, dass geschlechtsspezifische Gewalt als strukturelle Diskriminierung anerkannt wird. Geschlechtsspezifischer Gewalt muss nachhaltig begegnet werden. Die Unabhängigkeit der Frauen ist ein wichtiges Thema in diesem Bereich - darauf komme ich gegen Ende der Rede zurück. Wir fordern in unserem Antrag, dass Außenpolitik, und zwar nationale, europäische und Entwicklungspolitik, die Interessen der Frauen und Mädchen in den Fokus nehmen und in die Mitte rücken muss. Politik muss danach ausgerichtet sein. Stärkung und Schutz für Frauen und Mädchen gegen geschlechtsspezifische Gewalt muss ein wesentlicher Bestandteil dieser Politiken sein. Es muss entsprechende Hilfsangebote geben. In unserem Antrag ist die Rede von Second-Stage. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist der Ausbau von Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, auch für Frauen mit Behinderung, geflüchtete Frauen, queere Menschen. Dieser Auftrag ist in der Istanbul-Konvention normiert. Gesamtstrategien müssen entwickelt werden. Ganz wichtig ist auch, dass die eigenständige Existenzgründung von Frauen gestärkt werden muss: bessere Vereinbarkeit (Abg. Heib (CDU)) von Familie und Beruf, Equal Pay Day, Equal Care Day. Heute haben wir den europäischen Equal Pay Day. Der europäische ist ganz schön weit weg von unserem deutschen Equal Pay Day. Da ist also noch verdammt viel - Entschuldigung ‑ , da ist noch ganz viel zu machen - das war unparlamentarisch, ich weiß, Frau Präsidentin -, auch in Europa, sodass wir weiterkommen. Ich führe mal einen Werbeblock ein. Wir tragen heute Orange. Ich trage auch etwas in Orange. Der eine oder andere kennt das. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Dieses Armband ist von UN Women. Ich habe mir in den vergangenen Jahren angewöhnt, dieses Armband immer wieder zu verschenken. Meine Freundinnen freuen sich alle, wenn wir uns begegnen und alle gleichzeitig das Band tragen. Das tut uns allen gut, insbesondere den Anliegen. - Danke. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort für die AfD-Landtagsfraktion.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Vorweg: Gewalt gegen Frauen ist ganz klar ein Verbrechen, das sich in vielen Formen äußert, sei es physische, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt. Hier herrscht breite Einigkeit unter uns allen. Verschwiegen werden darf aber auf keinen Fall - und da treten wohl die ersten Kontroversen auf -, dass diese Gewalt in verschiedenen Kulturen und Gesellschaften mit eher archaischem Weltbild vermehrt auftritt, auch und gerade hier bei uns in Deutschland eine klare Folge der Massenmigration aus nicht mitteleuropäischen Kulturkreisen. Stichworte Ehrenmorde, Zwangsehe sowie ein allgemein sehr patriarchalisches, gar machistisches Weltbild, welches manche Barbarei gegen Frauen unter einen pervertierten Ehrbegriff subsumiert und dadurch Gewalt gegen Frauen toleriert, fördert und zum Verbleib in der Gemeinschaft der vermeintlich Ehrbaren sogar verlangt. Ein Umstand, der in Ihrem Antrag - oh Wunder - sogar knapp angesprochen wird. Ein Weltbild, welches weit verbreitet ist, gerade im islamischen Bereich, in dem die Frau oft als dem Mann unterstellt angesehen wird. Schockierend und gerade beispielhaft zu sehen bei der islamisch-islamistischen Machtdemonstration kürzlich in Essen, wo es durch den Kulturkreis bedingt nicht einmal dazu reicht, dass Mann und Frau gemeinsam gegen Juden und Israel hetzen - ungestraft und dies mitten in Deutschland. Dazu und zur Lösung später unter TOP 8 mehr. Wieder zurück zum vorliegenden Antrag: Wie immer ist es ein Antrag, der geschmeidig daherkommt, der einem quasi ein Ja ob der glatten, der cremig-weichen Worte abnötigt, um nicht sofort in die Unmenschen-Ecke gestellt zu werden. Aber im Grunde handelt es sich leider nur um eine weitere Zementladung zur Betonierung der woken linken Geschlechter- und Genderideologie. Es wird darin von „Gewalt gegen Frauen“ geredet, das Ziel aber ist ein völlig anderes. Auf der einen Seite lehnt man ja allenthalben eine der wenigen Gewissheiten auf dieser Welt ab, dass ein Mann ein Mann und eine Frau eine Frau ist, und differenziert bis zur grotesken Unkenntlichkeit durch angebliche Geschlechtervielfalt, Genderwahnsinn et cetera. Auf der anderen Seite aber, wenn es darum geht, Frauen gezielt zu bevorzugen oder sie vor Gewalt zu schützen, gibt es für Sie knallhart nur ein Kriterium: Das Kriterium, das dann ausschließlich zählt und entscheidet, ist jenes, das jeder Arzt aufgrund von Äußerlichkeiten bereits gleich nach der Geburt testieren kann. Das wäre nicht einmal schlimm, wenn sich dabei zwischen den Zeilen nicht stets eine strukturelle Männerfeindlichkeit einschleichen würde, wenn man nicht genau mit den Vorurteilen hantieren würde, die wir doch gerne alle egalisieren würden: Mann stark, privilegiert und herrschend - Frau schwach, unterdrückt und benachteiligt. - Ein guter Beleg dafür, wie sich dieses Wording mittlerweile breitgemacht hat, bot vor etwa zwei Wochen die Berichterstattung über das Grubenunglück in Kasachstan, bei der in weiten Teilen der woken Presse von „45 Menschen bei Grubenunglück getötet“ die Rede war. Alles natürlich Männer. Hätte man diese Formulierung auch verwendet, wenn dies 45 Näherinnen in Bangladesch gewesen wären? „45 Menschen bei Brand in Textilfabrik getötet“? Mit Sicherheit nicht. Oder betrachten wir das Thema der sexualisierten Gewalt in Kriegen: Dazu kommt einem nur „Mann missbraucht Frau“ in den Sinn. Haben Sie schon einmal die Berichte zu den Kriegen im Kongo und in Liberia gelesen? Dort war sexualisierte Gewalt gegen Männer gang und gäbe, und das war nicht nur dort und nicht nur zu dieser Zeit der Fall. Oder nehmen Sie - Sie werden das hoffentlich alle kennen - die Berichte des Thomas Edward Lawrence, besser bekannt als Lawrence von Arabien, der in seinen „Sieben Säulen der Weisheit“ sehr abmildernd beschreibt, wie er auf Geheiß von Hacim Bey, des osmanischen Stadtkommandanten von Deraa, nachdem dessen Annäherungsversuche „zu viehisch“ wurden, von Wachen abgeführt wurde, um ihm „das Nötigste beizubringen“. Eine sehr milde Beschreibung für das, was Lawrence stark und für sein Leben traumatisierte. (Abg. Schaufert (AfD)) Wie zu Beginn schon klargestellt: Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen und muss in allen ihren Erscheinungsformen mit allen Mitteln verhindert, bekämpft und geahndet werden. Wir werden uns aber bei dem vorliegenden Antrag enthalten, da es hier nicht um die Sache geht, sondern Frauenelend vor den Karren einer woken Weltanschauung gespannt werden soll. (Genervte Zurufe von der SPD.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ das Wort. (Abg. Kaya-Karadağ (SPD) bemüht sich zu- nächst erfolglos, das Redepult auf eine für sie geeignete Höhe abzusenken.)
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Selbst das Pult ist eingefroren bei so viel Mist, bei dem, was gerade gesagt worden ist. Aber gut. (Heiterkeit bei der SPD.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sie ist überall, egal ob man sie sieht oder nicht sieht: Gewalt gegen Frauen. Alle vier Minuten übt in Deutschland ein Mann psychische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt gegen seine Partnerin oder seine Expartnerin aus. Jeden zweiten bis dritten Tag endet diese Gewalt für eine Frau in Deutschland leider tödlich. Erleben Frauen Gewalt, sind viele der Meinung, das ginge sie nichts an. Das wird als Privatsache oder als soziales Randproblem abgetan. Gewalt gegen Frauen ist aber kein Kavaliersdelikt, insoweit müssen wir als Gesellschaft umdenken. Meine Vorrednerinnen, Frau Baltes und Frau Heib, haben zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Gewalt eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen darstellt. Sie verursacht enormes Leid mit körperlichen, seelischen und auch wirtschaftlichen Langzeitfolgen. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Wir alle sind in der Verantwortung. In meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bereich Gewaltschutz musste ich leider sehr viele von Gewalt betroffene Frauen kennenlernen. So verschieden ihre Lebensgeschichten auch waren, so hatten diese Frauen doch etwas gemeinsam: Sie hatten Gewalt erlebt, Gewalt erlebt in ihren eigenen vier Wänden, Gewalt erlebt durch den Partner oder den Expartner, dem sie vertrauten. Von diesen Begegnungen möchte ich Ihnen heute berichten. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte Sie, meine nachfolgende Wortwahl zu entschuldigen. Ich werde diese Worte wiedergeben, um zu verdeutlichen, was von Gewalt betroffene Frauen tagtäglich erleiden müssen. Viele der Frauen erzählten, dass es zunächst mit emotionalen und seelischen Verletzungen, mit psychischer Gewalt, angefangen habe, zum Beispiel mit einem Anschreien zur Einschüchterung oder aber mit ehrverletzenden Beleidigungen, die ich hier jetzt nicht detailliert aufführen möchte. Es habe begonnen mit Demütigungen und Erniedrigungen, zum Beispiel: Dir glaubt doch sowieso keiner! Oder: Du bist doch psychisch krank! Oder: Aus der Gosse habe ich dich geholt und in die Gosse gehörst du. - Oder aber es gab Drohungen, ihnen die gemeinsamen Kinder wegzunehmen oder sie gar zu töten. Zur psychischen Gewalt kam in den meisten Fällen dann die körperliche Gewalt: die erste Ohrfeige, gefolgt vom Faustschlag, vom An-den-Haaren-Reißen, dem In-den-Bauchraum-Treten, dem Gewürgt-Werden, bis hin zur Vergewaltigung. Aus der Vielzahl dieser Begegnungen habe ich persönlich vor allem die folgenden Erkenntnisse gezogen: Erstens, der gefährlichste Ort für Frauen ist der eigene Haushalt, die gefährlichste Person ist der Partner beziehungsweise Expartner. Zweitens: Gewalt gibt es in allen sozialen Lagen, unabhängig vom Bildungsniveau und unabhängig von der Herkunft einer Person. Drittens: Frauen wird häufig - bewusst oder unbewusst - eine Mitschuld an der Gewalt gegeben. Ihnen wird nicht geglaubt. Sie werden durch die Gesellschaft und die Institutionen stigmatisiert. Viertens: Gewalt gegen Frauen wird oft verharmlost. So heißt es dann immer wieder: „Streit gibt es in jeder Beziehung.“ Oder es wird gesagt, ihm sei „nur die Hand ausgerutscht“. Oder er schlage ja nur, wenn er alkoholisiert sei. Verantwortliche und Ursachen werden nicht klar benannt. Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt, beispielsweise Femizide, werden in den Medien häufig banalisierend als „Familiendramen“ bezeichnet. Ich habe sehr oft auch feststellen müssen, dass es sehr lange dauert, bis die Betroffenen den Gewaltkreislauf durchbrechen können. Das hat viele Ursachen: Oft ist es die finanzielle Abhängigkeit. Es kann aber auch Angst sein, verknüpft mit der Scham, dass jeder erfahren könnte, was einem widerfahren ist. Viele Frauen, die es wagen, sich zu trennen, verlieren ihre Familie, ihre vertraute Umgebung. Und manchmal können sie überhaupt nur mit einer neuen Identität weiterleben. Gelingt es Frauen dennoch, sich zu trennen, bleiben oft Albträume, Panikattacken, Depressionen, dies manchmal jahrelang. (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) Umso wichtiger sind Einrichtungen wie unsere Frauenhäuser und Second-Stage-Angebote, die es ermöglichen, den Schritt aus der Gewaltspirale heraus überhaupt gehen zu können. Wir haben im Saarland eine gute Frauenhilfe-Infrastruktur mit vielen Mitarbeiter*innen, die sehr wertvolle Arbeit leisten. Ihnen allen gebührt an dieser Stelle ein großes Dankeschön. Danke! (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gewalt gegen Frauen richtet sich immer auch gegen ihre Kinder, selbst wenn diese nicht direkt angegriffen werden. Das bloße Miterleben der Gewalt kann zu Auffälligkeiten wie Aggressivität oder Ängstlichkeit führen. Direkte und indirekte Gewalterfahrungen traumatisieren und schaffen die Gefahr, dass Kinder Gewalt als Konfliktlösungsmuster erlernen und akzeptieren. Umso bedeutsamer ist es, dass wir auch insoweit aktiv sind: Das Beratungsangebot für akut von Gewalt betroffenen Frauen beim Frauennotruf sowie bei der Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt wird ausgebaut und erweitert und ein eigenes Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche wird gestartet. Auch das Projekt „Kraft in der Krise“ stärken wir. Damit erhalten Mütter während des Aufenthaltes im Frauenhaus eine vertiefte therapeutische Begleitung mit Fokus auf dem Kinderschutz. Lieber Herr Dr. Magnus Jung, an dieser Stelle auch dir ein Dankeschön, dass du das Vorhaben, die Täterarbeit konzeptionell im Hinblick auf das Wohl von mitbetroffenen Kindern weiterentwickeln willst und dich auf Bundesebene dafür einsetzen wirst, dass Vorfälle häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Entscheidungen zum Umgangsrecht zwingend Berücksichtigung finden müssen. (Beifall von der SPD.) Ein weiterer Aspekt, auf den ich hinweisen möchte, ist derjenige, den ich aus meinem ehrenamtlichen Engagement und als Stadträtin in Homburg gewonnen habe. Dort begegnen mir Frauen und Mädchen, die sich unter anderem mehr subjektive und objektive Sicherheit im öffentlichen Raum wünschen. Hierfür brauchen wir Konzepte, wie das örtliche Leben so gestaltet werden kann, dass bestehende Angsträume vor Ort beseitigt werden und neue gar nicht erst entstehen. Wir unterstützen Kommunen dabei, das Sicherheitsempfinden von Frauen zu stärken und so dafür zu sorgen, dass sich alle mit einem guten Gefühl durch den öffentlichen Raum bewegen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich bitte die Tatsache vergegenwärtigen, dass ein Drittel aller Frauen von Gewalt betroffen sind, können wir davon ausgehen, dass jede und jeder Einzelne von uns betroffene Frauen kennt. Es ist daher enorm wichtig, dass wir nicht nur am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen auf das Thema hinweisen, sondern nicht müde werden, weiter für das Thema zu sensibilisieren, weil das einerseits präventiv wirkt und andererseits Frauen dabei unterstützt, aus den Gewaltsituationen herauszukommen. Wir sind verpflichtet, hinzuschauen und zu sehen, dass Gewalt an Frauen auch bei uns leider tägliche Realität ist. Sie findet genau vor unseren Augen statt. Bitte schauen Sie nicht weg. Wir müssen ihr entgegentreten für eine Zukunft ohne Gewalt, dazu sind wir alle verpflichtet. Bevor ich meine Rede beende, würde ich gerne noch das Geheimnis um das Orange vieler KollegInnen und auch der Regierung auflösen. Dass man etwas nicht weiß, ist unschädlich, man kann ja fragen. Aber wenn man seine eigene Unwissenheit kennend das etwas ins Lächerliche zieht, wie es der Kollege Schaufert eben gemacht hat, dann ist es etwas anderes. Darüber möchte ich jetzt nicht urteilen, das überlasse ich Ihnen allen. Was das Orange angeht: Mit dem „Orange the World“ machen die Vereinten Nationen weltweit auf die fortgesetzte Gewaltanwendung gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Orange ist die Farbe, die als Symbol für eine gewaltfreie Welt für Frauen und Mädchen steht. Durch Tragen von orangefarbener Kleidung oder Accessoires haben wir uns hier, darüber bin ich sehr froh und dankbar, dieser weltweiten Aktion an diesem heutigen Tag angeschlossen, um einfach ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu setzen und um das Bewusstsein dagegen zu schärfen. - Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall von SPD und CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Kaya-Karadağ. Es wurde für die AfD-Fraktion eine Kurzintervention angezeigt, die ich auch gerne zulasse. - Ich bitte, Herrn Dörr das Saalmikrofon zur Verfügung zu stellen. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Frau Kaya-Karadağ, Sie haben hier zuerst einmal von „demokratischen Fraktionen“ gesprochen. Das ist ja immer dasselbe. Aber ich will auf Nummer sicher gehen. Sie hätten ja sagen können „alle Fraktionen hier im Landtag“. Aber wenn Sie „demokratische Fraktionen“ sagen, haben Sie ja wahrscheinlich nicht alle gemeint. Ist das so? Haben Sie, ich vermute mal, die AfD nicht gemeint? (Sprechen bei der SPD.) Also wenn Sie die AfD nicht gemeint haben, dann frage ich Sie und fordere Sie auf, zu sagen, wieso Sie meinen, wir seien nicht demokra- (Abg. Dörr (AfD)) tisch, nicht demokratisch gewählt, würden uns nicht demokratisch verhalten, wie auch immer, dass Sie das mal erklären, denn es wird ja immer so viel von Hass und Hetze geredet. Und das ist ja auch so ein Punkt, wo man ein bisschen Zivilisation zeigen kann. (Zuruf von der SPD: Was? - Lachen bei der SPD.) Ja, das ist ein ziviles Verhalten. Ich sage zu Ihnen zum Beispiel immer, „liebe Kolleginnen und Kollegen“, ich sage nie „die Demokraten“ oder „die Nichtdemokraten“, „die So-und-so“, nein, ich mache da keinen Unterschied. Sie sind alle vom Volk gewählt. Wir wollen doch immer alle so gerecht sein. Dieses Recht nehme ich für mich in Anspruch, dass ich mir nicht meinen Ruf hier beschädigen lasse, (Zuruf von der SPD: Welchen Ruf? - Weitere Zurufe von der SPD.) indem ich dauernd durch Auslassung als Nichtdemokrat bezeichnet werde. Das sage ich so deutlich und das werde ich jedem, der das hier vorbringt, auch wieder sagen. (Sprechen bei der SPD.) Das werde ich so niemals stehen lassen. Ich habe in meinem Leben nämlich bewiesen, dass ich auch für die Demokratie kämpfen kann. Das haben Sie noch vor sich! (Sprechen bei der SPD.) Ja, das habe ich schon bewiesen. Also ich brauche mir das von niemandem gefallen zu lassen, von niemandem! (Unruhe.) Und was die Sache betrifft ‑ ‑ Ich weiß nicht, habe ich noch Redezeit?
Becker
Ja, noch 1 Minute. Aber Herr Dörr, kommen Sie bitte zur Sache. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte jetzt darum, dass wieder Ruhe in unserem Hohen Hause einkehrt. Herr Dörr hat das Wort, er hat noch 1 Minute Redezeit. Ich bitte Sie, Herr Dörr, nun konkret zur Sache zu kommen im Sinne der Anzeige der Kurzintervention, die Sie an die Kollegin Kaya-Karadağ gerichtet haben.
Friedrich Josef Dörr AfD
Das war ganz klar: Ich verwahre mich dagegen, dass wir durch Auslassung als undemokratisch Fraktion bezeichnet werden. (Beifall von der AfD.)
Becker
Frau Kollegin Kaya-Karadağ, möchten Sie darauf erwidern?
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Nein, ich möchte nicht darauf erwidern.
Becker
Dann fahren wir in der Aussprache fort. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! 279 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und sexuelle Übergriffe, 207 sexuelle Belästigungen, 3.037 Fälle von häuslicher Gewalt. Die Opfer sind größtenteils Mädchen und Frauen. Das sind nahezu zehn Fälle pro Tag im Saarland, und die Zahlen steigen, um circa 20 Prozent von 2021 auf 2022. Und diese Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs, weil die Dunkelziffer hoch ist. Das heißt, es gibt mehr als die 3.523 angezeigten Fälle im Saarland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, laut der Istanbul-Konvention ist geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen eine Form von Gewalt, bei der das Hauptmotiv das Geschlecht einer Frau ist. 2020 wurden 139 Frauen in Deutschland von ihrem Partner oder Expartner getötet und jeden Tag wurde versucht, eine Frau zu töten. Bei diesen Fällen spricht man von Femiziden. Das ist kein neuer Begriff, sondern ein Begriff, der sich seit 40 Jahren etabliert hat. Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind, von Männern, die ihnen, den Frauen, ihre Entscheidungsgewalt für ihr Leben nehmen wollen. Frauen werden aus anderen Motiven und in anderen Situationen getötet als Männer. Frauen werden häufiger zu Hause und von einem nahestehenden Menschen umgebracht, von ihrem Vater, von ihrem Bruder oder von ihrem Partner. Überall auf der Welt ist der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Zuhause, und der gefährlichste Mensch für eine Frau ist der eigene Partner. Meist sind Femizide Trennungstötungen. Wir als Parlament hier im Saarland sollten diese Taten klar benennen: Es sind Femizide. Beschreibungen wie Familiendrama, Beziehungstragödie oder auch Ehekrieg romantisieren diese Tötungen, diese Femizide. Ich empfehle allen hier im Hohen Haus - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin ‑ (Die Rednerin hält ein Buch hoch.) (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) das Buch „Femizide - Frauenmorde in Deutschland“. Das ist eine umfassende Darstellung zu dem Thema. Wie gesagt, ich kann das nur allen zur Lektüre empfehlen. Deutschland hinkt hier hinterher. Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Definition, um die Ausweisung der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen in der PKS genau darzustellen. Die Tathintergründe, also warum eine Frau oder ein Mann getötet wurde, gehen nicht in die PKS ein. Wenn das erfolgt ist, kann auch konkret präventiv gegen Femizide vorgegangen werden. Und bereits zum vierten Mal werden bei der IMK in diesem Dezember das Thema geschlechtsspezifische Gewalt und eine klare Definition beraten. Ich hoffe, dass dann die Beratungen auch zum Abschluss kommen, dass wir deutschlandweit, aber auch für das Saarland, eine gute Datengrundlage haben. Als weitere Forderung zum Thema Femizide möchte ich die Verschärfung des entsprechenden Strafrahmens und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung von Auflagen und Vermeidung von Wiederholungstaten ansprechen, zum Beispiel Fußfesseln zur Einhaltung von Näherungsverboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausführungen meiner Vorrednerin möchte ich nicht wiederholen, aber einige Punkte ansprechen, auf die noch nicht eingegangen wurde. Im November 2022 veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Bevölkerungsbefragung zum Thema Sicherheit und Kriminalität in Deutschland. Das Ergebnis: Vor allem Frauen sind betroffen von Unsicherheit und ändern deshalb ihr Verhalten im öffentlichen Raum. Es gibt überall Angsträume, wir kennen sie alle. Frauen, der Statistik folgend eigentlich jede zweite Frau, vermeiden am Abend bestimmte Orte wie Parkhäuser, Parks, Parkplätze, Unterführungen, fahren ungerne mit öffentlichen Verkehrsmitteln, weil man sich unsicher fühlt. Deshalb sollten wir das Thema auch in die Kommunalpolitik übertragen und Räte und Verwaltungen dazu auffordern, dieses Thema stärker in den Fokus zu nehmen, bei Planungen des öffentlichen Raums, bei entsprechenden städtebaulichen Planungen einfach Lichtkonzepte einzuplanen, dort mit Ortspolizei, Polizei, den Räten, Frauen und Jugendlichen Begehungen zu machen und dafür zu werben und zu sorgen, dass dunkle Ecken ausgeleuchtet werden und diese Unsicherheit abnimmt. Wir wollen, das ist Aufgabe unseres Parlaments, dass Männer und Frauen, dass Menschen im Saarland gerne leben. Dazu gehört auch, dass man sich abends in unseren Städten und Gemeinden sicher fühlt. (Beifall von der CDU.) Ansätze dafür sind freie Sichtachsen, damit es eben keine versteckten Ecken gibt, ausreichende Beleuchtung, gute Beschilderung. Und es braucht natürlich auch eine hohe Polizeipräsenz der Orts-, Landes- und Bundespolizei auf unseren Straßen, Plätzen und auch an Bahnhöfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gewalt gegen Frauen gibt es weltweit in den verschiedensten Ausprägungen. Gewalt wird oft in Kriegen auch als Waffe eingesetzt. Leidtragende sind meistens die Frauen und die Kinder, die Schwächsten in einer solchen Situation. Der Angriff auf Israel durch die Hamas seit dem 07.10.2023 hat uns das noch einmal vor Augen geführt. Das, was dort passiert, war und ist abscheulich: Frauen und Kinder wurden gezielt misshandelt, missbraucht und ermordet. Sexualisierte Gewalt ist ein Kriegsverbrechen, und das Auswärtige Amt muss das als solches benennen. Ich will auch den Iran ansprechen. Seit Jahrzehnten werden Frauen vom Mullah-Regime unterdrückt und verfolgt. Ich habe im letzten Jahr, wie viele andere Kolleginnen und Kollegen hier, eine Patenschaft für eine Iranerin übernommen. Mein „Patenkind“ wurde verhaftet und ist seit 300 Tagen inhaftiert. Obwohl ich zig Behörden immer wieder anschreibe, alle zwei Wochen, habe ich keine detaillierten Informationen über ihren Verbleib, ihre gesundheitliche Verfassung, man erfährt nichts. Und das ist nur eine Frau. Deshalb kann ich nur ermutigen, alle, die jetzt schon Partnerschaften übernommen haben, weiter dranzubleiben und auf diese Schicksale aufmerksam zu machen. - Im Iran sind es die Mullahs, in Afghanistan sind es die Taliban. Die Frauen weltweit brauchen unsere Stimme und unsere Unterstützung. Deshalb sollten wir uns solidarisch mit den von Terror, Krieg, Verfolgung und Unterdrückung bedrohten Frauen zeigen und von der Bundesregierung eine Außenpolitik einfordern, die die Lage und die Bedarfe von Frauen beachtet und mitdenkt. Außenpolitik, auch Frauenaußenpolitik, ist eine Politik für Menschenrechte, für Freiheit und für Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gewalt gibt es auch im Internet, natürlich weltweit, auf jedem unserer Tabletts, auf jedem iPad, auf allen Endgeräten, die wir vor uns liegen haben. Hass und Hetze, beleidigende Nachrichten, Drohungen und Cybermobbing sind unser tägliches Geschäft, damit müssen wir als Politikerinnen und Politiker umgehen, und gerade viele Frauen schreckt das ab. Ein Shitstorm im Internet, ein plumpes Anmachen, ein Beschimpfen über den Messenger führen dazu, dass sich gerade viele Frauen von diesen Kanälen abwenden, nicht kommentieren oder gänzlich diese Plattform verlassen. Deshalb begrüße ich, wie auch das ganze Parlament, das Kooperationsprojekt „Courage im Netz - Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ der Landesmedienanstalt, das sich dem Schutz von Freiheit und Demokratie im Netz verschrieben hat. Damit sollen die grundrechtlich verankerten Persönlichkeitsrechte verteidigt (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) und die Rechtsdurchsetzung im Netz mithilfe der „Onlinewache Saar“ erleichtert werden. Zudem brauchen wir aber dringend die rechtlichen Möglichkeiten, mittels Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen Straftäter aus der Anonymität des Netzes herauszuholen und zur Verantwortung ziehen zu können. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich ein Thema ansprechen, bei dem wir uns noch nicht einig sind, und werbe darum, dass wir gerade als Saarländerinnen und Saarländer eine gemeinsame Haltung dazu entwickeln. Schätzungsweise 250.000 Frauen gehen in Deutschland der Prostitution nach, 10 Prozent von ihnen sind bei den Behörden gemeldet. Davon gehen nur wenige Frauen, 10 Prozent, der Prostitution aus freien Stücken als selbstgewählten Beruf nach, während 90 Prozent von ihnen Gewalt, Zwang, Erniedrigung durch Menschenhändler, Zuhälter und Freier ausgesetzt sind. Deutschland und gerade das Saarland werden als „Bordell Europas“ bezeichnet. Ich setze mich bereits seit mehreren Jahren für einen Perspektivwechsel in der Prostitution ein. Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Irland, Israel und auch Frankreich haben es uns vorgemacht. Das Europäische Parlament hat uns vor einigen Wochen auch zugerufen, dass Deutschland seine Haltung überdenken sollte. Wir brauchen dazu neben umfassenden Ausstiegshilfen, Aufklärung und Prävention ein strafbewehrtes Sexkaufverbot für Freier bei gleichzeitiger Straffreiheit für Prostituierte. Dieses Thema ist auch Gewalt an Frauen, deshalb werbe ich dafür, dass Sie heute anlässlich des 25. Novembers über dieses Thema nachdenken. (Beifall von der CDU.)
Becker
Frau Kollegin Wagner-Scheid, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Ihre Redezeit zu Ende ist. Kommen Sie bitte zum Schluss.
Anja Wagner-Scheid CDU
Meine letzten beiden Sätze: Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht an einem Tag wie heute und auch im letzten Jahr, sondern das ganze Jahr über ist Gewalt gegen Frauen ein Thema. Das ist es und sollte es in der politischen Diskussion stärker sein. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Josef Dörr das Wort. Herr Dörr, wegen des technischen Problems möchte ich darauf hinweisen, dass noch 1 Minute und 29 Sekunden zur Verfügung stehen.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Danke, ich komme mit der Zeit aus. Ich will nur noch einige Dinge anfügen, damit das ganz klar ist. Unabhängig von irgendwelchen Abstimmungen ist es für uns als AfD-Fraktion überhaupt gar keine Frage, dass die geringste Gewalt, ob verbal, psychisch, körperlich und egal, wie man das katalogisieren möchte, für uns inakzeptabel ist. Das können wir niemals entschuldigen. Wir sind auch dafür - das ist auch wichtig -, dass man nicht nur redet, sondern dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um das Leben der Frauen sicherer zu machen. Ich denke dabei insbesondere an das, was Frau Kollegin Wagner-Scheid gesagt hat, dass Frauen nicht überall zu allen Zeiten hingehen können. Das habe ich auch als Kind erlebt. Wir hatten solche „Kriegssituationen“ mit einzelnen Straßen in den Dörfern. Wenn man einkaufen ging, musste man Angst haben, geprügelt zu werden. Diese Dinge kannte ich schon als Kind. Ich war nachher froh, als ich 16, 17 Jahre alt war, dass es vorbei war. Ich kann mich seither sicher fühlen und kann überhaupt nicht verstehen, dass es bei uns die Situation gibt, dass Frauen sich nicht sicher fühlen können, zu allen Zeiten und an allen Orten in unserem Land. Das ist mal klargestellt. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch sagen, es ist ganz klar, dass massiv Gewalt gegen Frauen passiert. Ich war 40 Jahre lang in einem sozialen Gefüge tätig, in dem ich das geballt gesehen habe. Das ist so wie beim Augenarzt, dann meint man, dass alle Leute Augenklappen hätten, weil sich das massiert. So müssen wir uns schon davor hüten, dass wir meinen, in allen ‑ ‑
Becker
Herr Dörr, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Friedrich Josef Dörr AfD
Gut. - Gewalt gibt es in meiner Familie nicht, bei meinen Großeltern auch nicht, in meiner Straße ist mir auch nichts bekannt. Ich denke schon, dass in der großen Mehrheit der Haushalte Frauen ungefährdet sind. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dörr. - Ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Regierung zunächst einmal den beiden großen Fraktionen ein herzliches Dankeschön sagen für den vorgelegten Antrag und auch für die Redebeiträge zu diesem Thema am heutigen Vormittag. Das, was die Rednerinnen hier vorgetragen haben, ist auf der einen Seite erschütternd, auf der anderen Seite wird es der Bedeutung dieses Themas gerecht. Was die Redner bislang dazu gesagt haben, ist am Ende nur eine Relativierung der ganzen Geschichte. Wenn Sie jetzt diesen Antrag mit der Wokeness-Debatte in Verbindung bringen wollen oder wenn Sie sagen, so schlimm sei es gar nicht, in den meisten Familien komme so etwas gar nicht vor, dann sagen Sie im Grunde nur, Sie haben nicht verstanden, um was es hier geht. (Beifall von der SPD. - Abg. Dörr (AfD): So habe ich das nicht gesagt.) Sie haben sich aus einer ernsthaften Debatte abgemeldet. Das Erschreckende ist, dass das Unfassbare leider Gottes das Normale ist. Das gilt für Deutschland, das gilt für Europa und verstärkt auch in anderen Teilen der Welt. Deshalb ist die Aufgabe, die sich uns stellt, Frauen deutlich besser zu schützen, eine schwierige und eine langwierige, an der wir weiterhin auch in unserem eigenen Land, auch im Saarland noch hart arbeiten werden müssen. Es ist aber auch wichtig, dass wir an einem solchen Tag nicht nur auf die Situation in Deutschland schauen, sondern dass wir beispielsweise auch an die Frauen im Iran denken, die systematisch als Frauen verfolgt werden, denen ihre Rechte aberkannt werden, die Opfer von Gewalt bis hin zur Ermordung sind. Es ist wichtig, dass wir auch schauen, ob beispielsweise in den Kriegen, ob in der Ukraine oder anderswo, Frauen in besonderer Weise zu Opfern dieser Kriege gemacht werden. Dann gehört es am Ende dazu, auf der einen Seite in unserer außenpolitischen Betrachtung der Welt sehr wohl die besondere Betroffenheit von Frauen, insbesondere von Gewaltlagen, zu betrachten und Frauenrechte als universelle Menschenrechte zu betrachten, die wir überall ansprechen. Es ist eben keine kulturelle Frage, ob man Frauen Rechte zumisst oder nicht, sondern Frauenrechte gelten überall auf der Welt und wir haben die Verantwortung, überall diese Rechte anzusprechen und durchzusetzen. (Beifall von der SPD.) Am Ende muss man das auch mit im Kopf haben, wenn man über die Situation von Geflüchteten in unserem Land redet. Da werden schnell einfach Zahlen in die Welt gesetzt - die ja stimmen -, wie groß die Zahl der Menschen ist, die auf der Flucht bei uns Schutz gefunden haben. Aber da reden wir genau über diese Themen, über die Frauen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, weil sie dort bedroht worden sind, weil sie damit rechnen mussten, vergewaltigt zu werden. Dass wir ihnen hier Schutz geben, ist die Konsequenz aus der Debatte, die wir hier führen. Deshalb ist etwas Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit in der Debatte auch sehr wichtig. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir als Landesregierung an dieser Stelle das eine oder andere einmal deutlich machen, was wir auch bei uns im Land im letzten Jahr getan haben, um an diesem wichtigen Thema zu arbeiten. Ich glaube, insgesamt können wir sagen, wir sind im Saarland auf einem guten Weg. Der Ausbau der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist abgeschlossen. Unter ihrer Federführung wird der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe entwickelt. Der runde Tisch, den wir derzeit auch unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft einrichten, wird in Kürze seine Arbeit dazu aufnehmen. Wir haben in diesem Jahr zur Verbesserung des Gewaltschutzes bereits zusätzliche Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht wie beispielsweise die Etablierung des Projektes Second-Stage zur ambulanten Nachbetreuung gewaltbetroffener Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt oder den Ausbau und die Erweiterung unserer Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen. Auch das gehört in diesen Kontext. Der Gesetzgeber hat soeben ein Kinderschutzgesetz mit einer Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zur Verbesserung ihres Schutzes vor Gewalt beschlossen. Darauf können wir alle stolz sein. Wir haben mit Blick auf die Situation von Obdachlosen in diesem Land im Frühjahr einen Fünf-Punkte-Plan angekündigt. In der Konsequenz werden wir im nächsten Haushalt einige hunderttausend Euro an zusätzlichen Mitteln zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit zur Verfügung stellen. Einen Schwerpunkt werden wir schaffen, indem wir mehr Plätze für Frauen schaffen, die obdachlos sind. Das ist eine ganz konkrete Maßnahme, um Frauen vor Gewalt zu schützen, die ansonsten auf der Straße oder dort, wo sie irgendwie unterkommen, sehr schnell Opfer von Gewalt werden. Auch das ist ein konkretes Angebot und eine konkrete Maßnahme, die wir im nächsten Jahr umsetzen werden. Wir haben im Saarland ein gut vernetztes System, was aber nicht bedeutet, dass wir nicht noch mehr Anstrengungen in diesem Bereich unternehmen müssten. Die Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen verankert sein, von den Kindergärten bis in die Pflegeheime, in sozialen Medien, Sportvereinen, Unternehmen, in Flüchtlingsunterkünften, Behörden, in der Justiz und Polizei. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen und die Finanzierung eines flächendeckenden Hilfesystems, das der individuellen Situation der Frauen gerecht wird, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb ist es auch wichtig, den Blick auf die Verantwortung des Bundes zu lenken. Das gilt auch hinsichtlich der Schließung von Schutzlücken beispielsweise im Bereich der Rechtsetzung, für die wir als Land keine Gesetzgebungskompetenz haben wie beispielsweise für die Schaffung einer Regelung zur zwingenden Berücksichtigung von Vorfällen häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren. Das haben wir bei der diesjährigen Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz auf Antrag des Saarlandes beschlossen. Da haben wir eine erfolgreiche Initiative nach vorne gebracht. Das gilt auch für die finanziellen Hilfen bei der Beteiligung am Ausbau und der Unterhaltung eines Hilfesystems. Deshalb ist es jetzt dringend geboten, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag endlich in die Tat umsetzt und einen Gesetzentwurf für die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens unter dauerhafter Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und des Hilfesystems vorlegt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema wird uns auch als Landesregierung im nächsten Jahr sicherlich an vielen Stellen fordern. Es gibt noch viel Arbeit zu leisten. Für uns als Landesregierung hat das Thema in jedem Fall eine hohe Priorität. Ich will auch an dieser Stelle ganz herzlich den vielen Frauen danken, die in den unterschiedlichsten Einrichtungen des Landes, insbesondere bei den freien Trägern, Frauen in schwierigen Situationen zur Seite stehen, die sie schützen und unterstützen und damit ein gutes Stück dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft menschlicher wird. Sie haben unseren herzlichen Dank verdient. In diesem Sinne bittet auch die Landesregierung um Zustimmung zu vorliegendem Antrag. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/671 ‑ neu. Wer für die Annahme der Drucksache 17/671 neu ist, den ‑ ‑ bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/671 ‑ neu ‑ einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD ‑ Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über den vom Präsidium eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines Bürgerrates „Klimaschutz im Saarland“ (Drucksache 17/663)
Becker
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Präsidium des saarländischen Landtages hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen, den Ihnen vorliegenden Antrag zur Einsetzung eines Bürgerrates zum Thema Klimaschutz im Saarland ins Plenum einzubringen und hat mich mit der Begründung des Antrags beauftragt. Ich habe seit Beginn unserer Legislaturperiode und somit auch seit Beginn meiner Amtszeit den Eindruck gewonnen, dass wir - da spreche ich über alle Fraktionsgrenzen hinweg - einen Weg zu mehr Transparenz, Teilhabe und Partizipation beschreiten wollen. Dies war schon bei der Verschärfung unserer Transparenzregeln, aber auch bei der Einführung des Lobbyregisters der Fall. Die Empfehlung des Präsidiums in dieser Angelegenheit zeigt mir, dass dies nun auch bei der Einsetzung des Bürgerrates der Fall ist. Wir wollen gemeinsam mehr Transparenz. Wir wollen gemeinsam mehr Teilhabe und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen und wir wollen vor allem auch neue Beteiligungsformate erproben. Das ist ein wichtiges Bekenntnis des Parlaments gegenüber den Saarländerinnen und Saarländern. Dafür danke ich Ihnen allen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Transparenz, Teilhabe und Partizipation prägen den Alltag hier im Hohen Hause. Neben dem klassischen Format der Besuchergruppen legen wir bei Kooperationsveranstaltungen im Landtag großen Wert auf Beteiligungsformate. Erlauben Sie mir, einige Formate zu benennen: Das war in diesem Jahr die Jugend-Demokratie-Konferenz. Das war beim Schülerparlament und auch vor ein paar Tagen beim ersten Landesjugendforum der Fall. Das wird Ende dieses Monats bei der Fachveranstaltung zu Demokratie und digitalen Medien so sein, die wir gemeinsam mit der Landesmedienanstalt und der Landeszentrale für politische Bildung veranstalten. Insgesamt werden wir bis Ende dieses Jahres voraussichtlich 4.000 Besucherinnen und Besucher zu Gast gehabt haben, die sich ein Bild von unserer Arbeit, von der Arbeit des Parlamentes machen konnten, die mitreden und sich einbringen konnten. Hinzu kommen die rund 6.000 Besucherinnen und Besucher am diesjährigen Tag der offenen Tür. Diese Beispiele und Zahlen zeigen, dass neben vielen Organisationen auch der Landtag selbst Träger der Demokratiebildung in unserem Lande ist. In diesem Sinne wollen wir unsere gemeinsame Arbeit fortentwickeln. Mein Dank gilt an dieser Stelle natürlich allen Kooperationspartnern, aber ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier im Hause, die uns all dies oft über die üblichen Arbeitszeiten hinaus mit ganz großem und viel Engagement ermöglichen. An Sie alle meinen herzlichen Dank! (Beifall.) Meine Damen und Herren, im Laufe des kommenden Jahres werden nun 51 anhand bestimmter Kriterien per Zufall ausgewählte Saarländerinnen und Saarländer ab 14 Jahren die Gelegenheit haben, ihr Parlament bei der Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen zu beraten. Sie erhalten dabei Unterstützung durch eine inhaltlich neutrale Moderation sowie durch die Einbindung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Das Ergebnis der Beratungen des Bürgerrates wird anschließend dem Parlament zugeleitet, das sich zunächst in einer ersten Aussprache im Plenum und danach in den Ausschüssen mit den Empfehlungen befasst. Dem Bürgerrat und der Öffentlichkeit werden dann wiederum die Ergebnisse der parlamentarischen Befassung zur Verfügung gestellt. Wir betreten mit dem Bürgerrat im Saarland gewissermaßen Neuland. Wir starten ein Experiment. Wir erproben mit dem Bürgerrat jenseits der Rituale und Möglichkeiten des parlamentarischen Alltags ein Instrument zu mehr Teilhabe und Partizipation. Aber wir können auch schon auf Erfahrungen aus Bund, Ländern und Gemeinden zurückgreifen, die bereits Bürgerräte eingesetzt haben - wie wir alle wissen, mit unterschiedlichen Verläufen und Ergebnissen. Zur Erprobung gehört daher auch, dass wir diesen Versuch intensiv begleiten, zum einen als Landtag und Landtagsverwaltung selbst, indem wir die organisatorische Begleitung über eine Projektstelle und eine Steuerungsgruppe gewährleisten, zum anderen aber auch über eine wissenschaftliche Begleitung, die eine Auswertung des Beteiligungsinstruments Bürgerrat vornehmen und im Erfolgsfall Vorschläge für eine Weiterentwicklung dieses Formats machen soll. Mit Beratung und Beschlussfassung über den heute vorliegenden Antrag des Präsidiums zur Einsetzung des Bürgerrates beauftragen Sie uns auch, in das Vergabeverfahren und in die Ausschreibung zur Durchführung des Projektes an einen externen Dienstleister einzusteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Studienergebnisse weisen uns darauf hin, dass im Schatten der großen Umbrüche das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie und in die Funktionsfähigkeit ihrer Institutionen leidet. Gleichzeitig aber - und das, finde ich, ist eine sehr positive Nachricht - wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger mehr Mitsprachemöglichkeiten. Der Bürgerrat kann eine Möglichkeit sein, unsere Demokratie weiterzuentwickeln. Er ersetzt natürlich nicht unser repräsentatives Demokratiemodell, aber er kann wie andere Beteiligungsformen auch eine sinnvolle Ergänzung dessen darstellen. Er kann ein Stimmungsbild der Bevölkerung sichtbar machen und transportieren. Er kann die Alltagserfahrungen der Bürgerinnen und Bürger einbinden und vor allem auch praxisnahe Lösungen erarbeiten. Wir starten also einen spannenden Prozess und wir vertrauen unseren Bürgerinnen und Bürgern. Ich bedanke mich bei allen, die das Projekt Bürgerrat bis hierhin schon konstruktiv begleitet haben und setze auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der CDU und bei der AfD.) Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich das an uns alle, an die Fraktionen von der Präsidentin ausgesprochene Dankeschön explizit zurückgeben. Ich möchte mich bei der Frau Präsidentin ganz herzlich bedanken für das gute Miteinander, für die konstruktive Zusammenarbeit im Präsidium und für die vermittelnde Art der Präsidentin in diesem Gremium. Davon von unserer Seite, von der CDU ‑ Landtagsfraktion ein herzliches Dankeschön an die Präsidentin. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich kann auch gerne sagen, dass wir als CDU-Fraktion wirklich sehr bemüht waren, und will mich bei meinem Kollegen Roland Theis ganz herzlich bedanken. Wir haben uns aktiv in diesen Entstehungsprozess, in die Genese des heutigen Antrags eingebracht. Liebe Martina, auch an euch, an die SPD-Fraktion, ein herzliches Dankeschön, dass all unsere Verbesserungsund Ergänzungsvorschläge geteilt wurden. Ich will nur einen Punkt vielleicht erwähnen: Der Aufnahme des Themas Klimaanpassungsmaßnahmen, diesem zusätzlichen Handlungsfeld, wurde entsprochen. Das wurde thematisch entsprechend ergänzt. Das war uns, insbesondere (Abg. Schäfer (CDU)) unserem klimapolitischen Sprecher Roland Theis besonders wichtig, weil wir die Folgen des Klimawandels ganz konkret vor Ort in den Kommunen spüren. Das merken wir dort. Jetzt werden Lösungsansätze durch den Bürgerrat erarbeitet. Diese Vorschläge werden präsentiert. Es lohnt sich wirklich, sich damit auseinanderzusetzen. Deswegen danke, dass wir dort einen gemeinsamen Weg finden. Konkret hat das natürlich seine Bedeutung. Viele kennen ja die lokalen Probleme, die bestehen. Ich komme aus Saarlouis. Ich will nur ein Beispiel nennen: Der Große Markt ist landesweit, über die Landkreisgrenzen hinaus Thema. Wir haben dort eine Hitzeinsel und das hat gravierende Auswirkungen auf den Baumbestand, auf die Platanen dort. Das möchte ich nur beispielhaft nennen. Deswegen ist dieser Punkt der Klimawandelanpassungsmaßnahmen und entsprechender Lösungsansätze aus unserer Sicht wirklich sehr, sehr wichtig und lohnenswert. Es ist gut, dass wir das ergänzt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stephan Toscani, hat in seiner vorherigen Funktion als Landtagspräsident in der letzten Legislaturperiode im Januar 2020 erstmals den Vorschlag unterbreitet, Bürgerinnen und Bürger durch repräsentative Bürgerforen stärker in den politischen Prozess einzubinden. Stephan Toscani hat damals gesagt, mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich den heutigen Fraktionsvorsitzenden gerne zitieren: „Ich freue mich sehr, dass die im Landtag vertretenen Fraktionen diese neue Form der Bürgerbeteiligung positiv sehen und sich vorstellen können, dass Bürgerforen in Zukunft landespolitisch politisch relevante Themen für die nachfolgende Beratung und Entscheidung im Parlament vorbereiten.“ Genau an diesem Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen wir heute. Wir befassen uns mit dem Antrag. Wir wollen alles auf den Weg bringen und das Gott sei Dank gemeinsam. Es gibt eine einstimmige Beschlussempfehlung des Präsidiums an den Landtag. Ich will deswegen drei zentrale Vorteile nennen. Stephan Toscani hat die Vorteile damals vor drei Jahren genannt, die diese Bürgerforen aus unserer Sicht mit sich bringen. Zunächst stärkt man die aktive, themenorientierte, direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei politischen Themenstellungen. Ein ganz wichtiger Punkt in der heutigen Zeit ist, dass die Bürgerforen einer Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken, denn sie haben sozusagen eine befriedende Wirkung. Ein weiterer Punkt ist mir persönlich sehr wichtig. Der Einfluss von Lobbygruppen wird deutlich reduziert. Diese drei Vorteile möchte ich nur noch einmal genannt haben. Wir alle haben in den letzten Tagen die Zeitung gelesen sowie SR online und die anderen Medien verfolgt. Da wurde über die geplante Einsetzung dieses Bürgerrates sehr umfangreich berichtet. Es wurde heftig argumentiert und Kritik geübt und das sowohl von Journalisten als auch von Bürgerinnen und Bürgern. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass beispielsweise in meiner Partei, in der CDU Saar, dieses Themenfeld durchaus ganz unterschiedlich diskutiert wird. Es gibt dort Stimmen, die sagen, dass es in einer repräsentativen Demokratie originäre Aufgabe von uns, den gewählten Vertretern und Abgeordneten, ist, sich mit schwierigen Entscheidungen auseinanderzusetzen, und dass es keiner parallelen, aus deren Sicht nicht legitimierten Gremien bedarf, um sich mit diesen politischen Fragen auseinanderzusetzen. Das muss man respektieren. Das ist so. Das gehört auch zu einer lebendigen Debatte. Die Saarbrücker Zeitung hat gestern sogar getitelt: „Bürgerrat des Saar-Landtages hat Zeug zum Rohrkrepierer.“ Ich spreche das so offen an, weil das schon eine sehr harte Aussage ist. Wenn man sich aber den Text beziehungsweise die Kommentierung unter dieser Überschrift genauer anschaut, dann steht dort: „Der Befund des Landtagspräsidiums, dass zu wenig Menschen mit unserer freiheitlichen Demokratie zufrieden sind, ist nicht zu bestreiten. Dass neue Formate wie Bürgerräte daran Wesentliches ändern können, ist zwar nicht zu erwarten, aber einen Versuch ist es wert.“ Das ist doch der entscheidende Punkt: „Aber einen Versuch ist es wert.“ Dort müssen wir meines Erachtens wirklich ansetzen und versuchen, die Bürgerinnen und Bürger aktiver in die politischen Diskussionen einzubinden. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig, gehört es doch dazu, dass wir uns frei machen von irgendwelchen Scheuklappen und bereit sind, bei den problematischen Punkten gemeinsam darauf zu achten, ganz sensibel damit umzugehen. Die Frau Präsidentin hat es angesprochen. Es gibt auch andere Bundesländer, in denen schon entsprechende Erfahrungswerte vorliegen. Dort wurden Fehler gemacht. Ich will beispielsweise das Land Berlin in Erinnerung rufen. Genau diese Fehler dürfen wir im saarländischen Landtag nicht machen, denn das wäre ein Bärendienst an dieser von uns geplanten Steigerung der partizipativen Demokratie. Damit würden wir der ganzen Sache am Ende schaden. Deswegen müssen wir genau hinschauen, damit laut Saarbrücker Zeitung kein Rohrkrepierer aus diesem Bürgerrat wird. Was bedeutet das für uns konkret? Zwei Punkte möchte ich nennen: Die Begleitung und ins- (Abg. Schäfer (CDU)) besondere die Zusammensetzung des Bürgerrates. Wir haben in der CDU-Landtagsfraktion eine ganz klare Haltung beim Thema Zusammensetzung. Wir werden nicht zulassen, dass irgendwelche Aktivisten oder auch wirklich einseitig und nicht ausgewogen argumentierende Wissenschaftler und externe Experten dieses Forum als Spielwiese für ihre persönlichen Ansichten missbrauchen werden. Wir legen wirklich Wert auf eine ausgewogene Begleitung der Bürgerinnen und Bürger. Darauf kommt es nämlich am Ende an, damit dieser Bürgerrat zum Erfolg wird.
Becker
Kollege Schäfer, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Ihre Redezeit zu Ende ist.
Raphael Schäfer CDU
Ich versuche, mich kurzzufassen. Wir müssen auf die Zusammensetzung achten. Die soziodemografische Struktur des Saarlandes muss abgebildet werden. Die Moderation ist Aufgabe der Steuerungsgruppe und der Projektstelle beim Landtag. Dort werden wir ganz genau hinschauen. Zum Schluss habe ich eine herzliche Bitte. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses wirklich wichtige Experiment, wie die Frau Präsidentin gesagt hat, im Vorfeld zerredet wird und dass alles miesgemacht und schlechtgeredet wird. Wir müssen gemeinsam diesen Versuch für mehr Transparenz und Partizipation wagen. Lassen Sie uns deswegen den heutigen Antrag gemeinsam auf den Weg bringen und den ersten Schritt machen. Ich bin guter Dinge, dass uns das gemeinsam gelingt. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte zuerst die Gelegenheit nutzen, unserer Landtagspräsidentin Heike Becker im Namen der gesamten SPD-Fraktion unseren herzlichen Dank auszusprechen. Bereits in ihrer Antrittsrede hat Heike Becker gezeigt, dass sie mehr Transparenz und mehr Beteiligung in diesem Hohen Haus stattfinden lassen möchte. Sie knüpft damit an ihren Vorgänger an. Die Bilanz kann sich sehen lassen. Die erste Jugend-Demokratie-Konferenz, das erste Landesjugendforum, das erste Lobbyregister - jetzt der erste saarländische Bürgerrat. Frau Präsidentin, herzlichen Dank für Ihre engagierte Arbeit für ein offenes und lebendiges Landesparlament. Das ist gut für die Außenwahrnehmung unseres Hauses, aber auch für die Demokratie in diesem Land. (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.) Die Demokratie gerät weltweit unter Druck. Klimakrise, Krieg, der zunehmende Systemwettbewerb zwischen einer freien und einer unfreien Welt sind Beispiele dafür. Wir erleben das in der Ukraine und leider zunehmend wieder im Nahen Osten. Auch hier in der Europäischen Union muss man beobachten, wie Demokratien nicht vor antidemokratischen Tendenzen gefeit sind, wie rechtsstaatliche Prinzipien wieder infrage gestellt werden und wie Regierungen versuchen, Presse und auch Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen und ihre Unabhängigkeit somit zu beschneiden, etwa in Ungarn. Auch in Österreich unter Kurz konnte man solche Tendenzen wahrnehmen. Ebenso in Polen, wo wir alle jetzt große Hoffnungen in die neu gewählte Regierung setzen. Es war deswegen ein gutes Zeichen, dass die Landesregierung diesen wichtigen Gesprächsfaden nach Polen in der vergangenen Woche wieder aufgenommen hat. (Beifall von der SPD und vereinzelt von der CDU.) Dann gibt es neben all diesen erodierenden Faktoren, die unsere Demokratie bedrohen, auch die Herausforderungen unserer Zeit. Diese Faktoren sind für die Demokratie nicht nur fordernd, sondern herausfordernd. Wie schaffen wir die klimaneutrale Zukunft? Wie schützen wir unsere natürlichen Grundlagen, noch viel mehr die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkelkinder? Wie gelingt uns dieser notwendige Strukturwandel hin zur Klimaneutralität, ohne dass daraus ein Strukturbruch wird? All das sind keine banalen Fragen, Fragen, die die Demokratie als Herrschaftsform des Volkes vor vielleicht nie vergleichbar da gewesene Herausforderungen stellen. Es ist dabei längst nicht so, dass es überall einen Konsens gibt, diese Fragen demokratisch zu lösen. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auf etwas einzugehen. Wir beobachten, dass der Ruf nach der harten Hand eigentlich eine traditionelle Idee der politischen Rechten ist, die aber leider auch vereinzelt in der Klimabewegung auf Zustimmung trifft. Das trifft längst nicht auf die Mehrheit zu, aber auf eine doch sehr laute Minderheit. Ich will deswegen klar sagen: Auch der beste Zweck heiligt nicht die Mittel. (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.) (Abg. Braun (SPD)) Ich glaube, wir alle haben die Äußerungen gehört und die Bilder von der Bühne gesehen, und deswegen möchte ich auch dazu einen Satz ergänzen. Ein übermäßiger Personenkult tut auch nicht gut. Wenn ich mir diese einseitigen, mehr noch abwegigen und leider auch antisemitischen Äußerungen von Greta Thunberg anhöre, dann muss ich feststellen, diese Person schadet dem Klimaschutz heute mehr, als sie ihm nutzt. Es ist richtig und wichtig, dass man sich in Deutschland klar von solchen antisemitischen Aussagen distanziert hat. (Beifall von der SPD und von der CDU.) Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Weniger an Demokratie ist keine Antwort auf die zentrale Menschheitsaufgabe dieser Zeit. Ich bin überzeugt, nur eine klimagerechte Welt kann eine demokratische Welt sein. Denn eine Welt der Krisen, der Konflikte und Kriege wird nie eine Welt des Friedens, der Freiheit und der Demokratie sein. Deshalb ist es wichtig, dass auch wir heute ein Stück weit mehr Demokratie wagen wollen. Es ist ein Modell, das wir einfach mal ausprobieren werden, wo wir einfach mal mutig sind, genauso wie viele Kommunen damit bereits ihre ganz eigenen Erfahrungen gesammelt haben. Dieses Modell ist ja jetzt auch alles andere als neu, ideengeschichtlich schon mal gar nicht. Die Wahl per Los ist sogar die älteste Form der Demokratie. Wir erinnern uns an den Geschichtsunterricht, ja, an die attische Demokratie, wie sie vor zweieinhalbtausend Jahren in der Antike erprobt wurde. Es war die Antwort auf ältere Herrschaftsformen, auf Oligarchien, auf Theokratien bis hin zur Tyrannis, also der immer auch gewaltsamen Herrschaft einzelner mächtiger Männer. Die attische Demokratie war die Zeit der größten Machtentfaltung Athens, eine Zeit der ökonomischen Blüte, eine Zeit glanzvoller kultureller Entfaltung, deren imposantes Ergebnis man heute noch in den Bauten der Akropolis bestaunen kann. Um das klarzustellen: Nein, der Bürgerrat soll nicht die Arbeit unseres Parlamentes ersetzen. Wir alle wissen, es gibt gute Gründe, die Wahl der Menschen vor die Wahl des Loses zu stellen. (Beifall von der SPD und von der CDU.) Aber es ist doch ein Instrument, das uns ein Stück mehr ungefilterte Hinweise geben wird. Neue Ideen, neue Ansätze, neue Blickwinkel. Denn natürlich ist dieses Parlament nicht nur ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Max Weber hat es gesagt: Politik, das ist auch ein Beruf, den man erlernt. - Das betrifft auch hier uns in den Reihen, auch wenn ich mir sehr sicher bin, dass wir in diesem Parlament doch noch ein gutes Stückchen näher an den Menschen sind, als es vielleicht an anderen Stellen der Fall ist. Ich glaube dennoch, dass der Bürger auch uns neue Impulse liefern kann. Wir stoßen damit sozusagen unser demokratisches Fenster auf und lassen etwas Frischluft rein, auch in unserem eigenen Interesse, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und von der CDU.) Denn ja, politische Entscheidungen in Zeiten der Klimakrise werden nicht einfacher, sie werden komplizierter. Das hat uns auch die gesamte Debatte rund um das Heizungsgesetz gezeigt. Das passiert, wenn man Gesetze im stillen Kämmerlein erarbeitet. Ja, der Herr Habeck redet besser als alle anderen. Aber dieses Gesetz war doch gerade symptomatisch dafür, was passiert, wenn man selbst gut redet, aber nicht genug mit den Leuten redet. Solche Fehler sollten wir nicht wiederholen. Es gilt, daraus zu lernen. Ich bin überzeugt, dass wir auch hier im Kleinen von diesem Bürgerrat lernen können. Es wird darum gehen, bei der Frage nach dem besten Weg zusammenzubleiben, uns nicht auseinanderdividieren zu lassen, Abwägungen transparenter zu machen und auch Chancen aufzuzeigen. Auch dazu wird der Bürgerrat seinen Beitrag leisten, da bin ich ganz sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und von der CDU.) Ja, Herr Kirch hat recht. Es wäre fatal, wenn in diesem Bürgerrat wesentlich für die Landtagsarchive gearbeitet werden würde. Aber ich kann jetzt sagen, so wird das nicht sein. Am Ende des Prozesses soll eine Empfehlung stehen, eine Empfehlung, die auch Grundlage sein wird für uns im Umweltausschuss, aber auch hier für das Hohe Haus. Eine Empfehlung, bei der wir es uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier sicherlich nicht leisten werden zu sagen: „Danke, aber wir werden es einfach gänzlich anders machen.“ Nein, wir werden diese Empfehlungen aufnehmen, werden davon wahrscheinlich auch vieles in das Klimaschutzkonzept einfließen lassen und in konkretes politisches Handeln umsetzen. Das ist unser Anspruch an eine gute Bürgerinnenund Bürgerbeteiligung. (Beifall von der SPD und von der CDU.) Ich bin auch fest davon überzeugt, dass wir die Chance haben, dass die Arbeit des Bürgerrates auch für etwas mehr Verständnis sorgen wird für die Mühlen der Demokratie, für die manchmal auch sehr schwierigen Aushandlungsprozesse und die dicken Bretter, die wir Gesetze nennen, auch dafür, dass die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten sehr gewissenhaft arbeitet, dass das hier nicht irgendeine Quasselbude ist, sondern ein echtes Arbeitsparlament, das man frühmorgens betritt, wo man viele Termine macht und in der Regel - Sie alle kennen das - eher etwas später als früher am Abend nach Hause kommt. (Abg. Braun (SPD)) Zum Schluss lassen Sie mich auf zwei Punkte eingehen, die mir am Herzen liegen. Punkt 1: Besonders freut es mich, dass die Teilnahme am Bürgerrat schon ab 14 Jahren möglich sein wird. Damit setzen wir uns auch von anderen Bundesländern ab - Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg - und ermöglichen jungen Saarländerinnen und Saarländern eine bessere politische Teilhabe an Prozessen. Wie gut das funktioniert oder funktionieren könnte, hat die jüngste Teilnehmerin jetzt bei dem ersten Landesjugendforum vor einigen Wochen im saarländischen Landtag bewiesen, sie war gerade einmal 12 Jahre alt. Ihre Generation und die nachfolgenden Generationen werden am längsten von den Folgen der Klimakatastrophe betroffen sein. Gut, dass diese Generation mit am Tisch sitzen wird. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Punkt 2: Durch die Zufallsauswahl der 51 Mitglieder des Bürgerrats soll eine ausgewogene Beteiligung mit Blick auf soziodemografische Kriterien wie Alter, Geschlecht und auch regionale Verteilung, Gemeindegröße und Bildungshintergrund sichergestellt werden, ich bin gerade eben bereits darauf eingegangen. Wir werden damit vermutlich auch mehr Nicht-Akademikerinnen und Nicht-Akademiker als in unserem Parlament haben, wahrscheinlich auch mehr Menschen mit Migrationsgeschichte und vermutlich weniger Lehrer*innen und Juristinnen und Juristen. Ich glaube, wir werden davon profitieren. (Beifall bei der SPD und bei der CDU.) Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Der Bürgerrat ist eine kleine, aber bedeutende politische Innovation für dieses Parlament. Wir probieren das jetzt einfach mal aus. Walter Scheel hat einmal gesagt, eine Demokratie ist immer auf dem Wege zu sich selbst. Sie ist nie fertig. - Ich finde, er hat recht. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die AfD Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zuerst die schlechte Sache, das ist keine Botschaft, weil wir es alle wissen: Ein großer Teil unserer Bevölkerung hat kein Vertrauen mehr in die Demokratie. Prozente rauf oder runter, aber selbst wenn es nur 10 Prozent wären, wäre es schon nicht so gut. Die gute Nachricht ist die, dass diejenigen, die das ändern können, diese Gefahr zumindest zum Teil erkannt haben und versuchen, gegenzusteuern. Da schließe ich mich auch dem an, was meine Vorredner gesagt haben, dass also unsere Landtagspräsidentin hier schon einige Initiativen gestartet und auf den Weg gebracht hat. Ich möchte aber auch nicht vergessen, dass der vorherige Landtagspräsident, Herr Toscani, der jetzt Fraktionsvorsitzender der CDU ist, ebenfalls eine Arbeitsgruppe einberufen hat, die fleißig gearbeitet und Entwürfe erarbeitet hat und es auch dazu gebracht hat, dass hier gemeinsam Gesetze im Landtag eingebracht worden sind. Das soll auch nicht vergessen werden. Wie sieht die AfD das jetzt? Wir haben genau die gleiche Situation im kleinen Rahmen wie die CDU. Wir haben das ausführlich diskutiert und sind an dem Punkt auch hängengeblieben, wie die Auswahl der Leute für dieses Gremium abläuft. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es Zufälle nur selten gibt. Wenn beispielsweise im Keller die Kellertür zufällt, dann ist das ein Zufall. Ansonsten ist das Ganze meistens schon etwas gesteuert. Wenn ich dann Frau Kollegin Braun höre, die sagt, wir werden das auch in die Tat umsetzen, dann sehe ich hintendran die 29 SPD-Abgeordneten, die das, was dieses Gremium erarbeitet, in die Tat umsetzen. Da kommt bei mir der leise Verdacht auf - hoffentlich stimmt das nicht -, dass in Wirklichkeit die SPD wegen der Wähler nicht die Courage hat, die Politik zu betreiben, die sie betreiben möchte, und sie als Alibi dieses Gremium braucht. Das könnte alles sein. Es kann aber auch sein, dass es nicht so ist. Hoffentlich ist es nicht so. Aber das führt dazu, dass wir als AfD-Fraktion nicht dagegen stimmen werden, um einen einstimmigen Beschluss hier nicht zu behindern, aber wir werden uns enthalten, dann ist es trotzdem einstimmig. Wir werden beobachten, wie dieses Gremium zusammengestellt wird und was es dann nachher macht. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dörr. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/663. Wer für die Annahme der Drucksache 17/663 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/663 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 115) (Drucksache 17/664) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im Grunde ist es ein ähnliches Thema. Es geht um die Demokratie. Die Unzufriedenheit - ich sage es zu diesem Tagesordnungspunkt wieder - der Bevölkerung kann uns nur sehr nachdenklich stimmen und mit Sorge erfüllen. Die Demokratie ist unsere Staatsordnung. Es ist die Staatsordnung des einfachen und normalen Volkes. Das betrifft 99 Prozent der Bevölkerung. Es gibt nur sehr wenige, die die Demokratie nicht brauchen. Das sind nicht einmal die Reichen, das sind die Superreichen. Sie brauchen keinen öffentlichen Personennahverkehr, weil sie in Privatflugzeugen rumfliegen. Sie brauchen auch keine Krankenkasse, sie haben ihr Ärzteteam sowie eigene Krankenhäuser. Sie brauchen kein Schulsystem, sie haben Privatlehrer und so weiter und so fort. Sie brauchen die Demokratie nicht. Wir brauchen sie. Deshalb müssen wir sie verteidigen, wo es nur geht, überall und an allen Ecken und Enden. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Wir haben eben vom Bürgerrat gehört. Es gibt auch andere Initiativen, aber es gibt keine Maßnahme, die Demokratie zu stärken, außer die Demokratie zu leben. Ich sage immer, wir haben eine Demokratie im Aufbau. Hoffentlich ist es keine Demokratie im Abbau. Wir müssen Umgebungen schaffen, in denen man Demokratie leben kann. Wir haben am 01. Januar 1974 eine abgeschafft. Damals haben wir aus 250 Gemeinden 50 gemacht, genauer gesagt 52. Das war eine Reduzierung beziehungsweise Verringerung demokratischer Mitbestimmung, weil jetzt große Dörfer wie Wemmetsweiler - 6.000 Einwohner - zum Beispiel nicht mehr über die Grundschule bestimmen können, also darüber, ob sie geöffnet wird oder nicht. Es gibt noch viele andere Dinge beziehungsweise Dinge, bei denen wir uns schon beschnitten haben. Wie gesagt, Demokratie muss man leben können, dann wird die Demokratie von den Leuten auch angenommen. Jetzt komme ich auf den Punkt zu sprechen, den diese Verfassungsänderung beinhaltet. Wir haben beantragt, dass Beamte nicht Mitglied einer Partei sein dürfen. Das ist nichts ganz Neues. Das gab es schon einmal in der alten Verfassung. Das hatte auch gute Gründe. Ich werde versuchen, sie Ihnen zu erläutern. Es ist etwas ungewohnt für uns, die wir eigentlich eine Parteiendemokratie kennen. Was wir haben, ist im Wesentlichen eine Parteiendemokratie, sie wird bei der Bevölkerung als solche wahrgenommen. Jetzt frage ich Sie einmal etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es wird von Macht gesprochen. Demokratie ist Volksherrschaft. Welche Macht haben Sie persönlich? - Sie sitzen hier alle zusammen mit mir im wichtigsten demokratisch gewählten und mächtigsten Organ, das Gesetze machen kann. Welche Macht haben Sie persönlich in diesem Gremium? - Ich würde einmal sagen, bei der AfD geht es gegen null, bei der CDU ist es durch die eine oder andere Beziehung zu den Ministerien vielleicht noch null Komma sowieso und bei der SPD? - Welche Macht haben Sie persönlich bei 29 Abgeordneten, wobei Sie nicht einmal das Zünglein an der Waage sind? - Wenn Sie sagen, ich mache nicht mehr mit, dann heißt es, bitte tritt aus. (Abg. Commerçon (SPD) lacht.) Sie haben wenig Macht. Wenn Sie ehrlich sind, geben Sie zu, dass Sie wenig Macht haben. Um irgendeinen Druck auf den Fraktionsvorsitzenden - der das alles sehr lustig findet - auszuüben, müssen Sie sich zu viert zusammenrotten und sagen, wir machen nicht mehr mit, denn dann wären es nur 25 Abgeordnete. Ein Einzelner hat allerdings wenig Macht. Wir haben Einfluss. Sie haben vielleicht ein bisschen mehr Einfluss als jemand von der CDU oder der AfD, aber Sie haben nicht viel mehr als Einfluss. Er hängt noch ein bisschen von Ihrem Können und Wissen sowie Ihrer Sympathie ab. (Unruhe und Sprechen.) Jetzt komme ich zurück zur Parteiendemokratie. Wie sind wir hierhergekommen? Wie sind wir in dieses Parlament gekommen? - Durch besondere Leistungen, die wir erbracht haben? Durch besonderes Wissen, das wir haben? Durch besonderes Können? Oder sind wir hierhergekommen, weil wir der Wahlversammlung, die uns aufgestellt hat, sympathisch waren? - Nach meiner langjährigen Erfahrung - das erheitert immer ein bisschen, aber ich sage es trotzdem - in mehreren Parteien kann ich Ihnen sagen, dass man sich nicht verhasst machen darf. Man muss einigermaßen stromlinienförmig und vor allen Dingen beliebt sein. Man muss bei der Mehrheit der Leute beliebt sein, dann wird man hierher gewählt. (Zurufe und Sprechen.) Wir wählen hier den Ministerpräsidenten beziehungsweise die Ministerpräsidentin. Sie ist dann schon nicht mehr von der Bevölkerung gewählt, sondern von uns. Sie bestimmt die Minister und die Staatssekretäre. Das sieht dann so aus, dass (Abg. Dörr (AfD)) in den einzelnen Ministerien - ich nehme jetzt einmal das Wirtschaftsministerium ‑ ‑ (Minister von Weizsäcker spricht mit Minister- präsidentin Rehlinger. - Minister Barke ver- lässt den Plenarsaal.) Der Finanzminister ist gerade im tiefen Gespräch, der Wirtschaftsminister muss jetzt gerade raus. - Dort ist niemand gewählt, niemand, weder der Minister noch der Staatssekretär noch irgendein Beamter dort ist von der Bevölkerung gewählt. Wie wird man Minister? Muss man da Fachwissen haben? - Unsere Erfahrung zeigt, dass Minister ausgetauscht werden können. Heute ist man Minister für das Fach, morgen ist man Minister für ein anderes Fach. Man verlässt sich darauf, dass das Ministerium ein Fachministerium ist und die Leute einem fachlich zuarbeiten. Wenn Leute in führenden Positionen in Ministerien eingestellt werden, ist es leider so, dass es beispielsweise bei Staatssekretären ohnehin nach der Partei geht und die Partei bei anderen, wenn es zum Beispiel um die Einstellung von Abteilungsleitern geht - ich muss jetzt vorsichtig sein, was ich sage -, keine geringe Rolle spielt. Das heißt, da wird oft der Form nach der Bestenauslese Genüge getan, aber in der Praxis hat man das Gefühl, dass es auch andere Dinge sind, die dabei eine Rolle spielen. Das führt dazu, dass man, wenn eine Entscheidung im Ministerium gefasst werden muss oder Dinge ausgearbeitet werden, Berater oder gar Beraterfirmen braucht, um das zu machen. Da fragt sich der normale Bürger: Was ist denn das? In Deutschland ist 1 Prozent der Bevölkerung parteilich organisiert, im Saarland sind es mehr, nämlich 3 Prozent, aber 97 Prozent sind es eben nicht. Die 97 Prozent wissen, dass es, wenn sie beispielsweise Lehrer sind und sich um eine Schulleiterstelle bewerben, nicht ganz so einfach wird, sie zu bekommen. Das heißt, wir haben hier sozusagen ein Gefälle von 97 Prozent der Leute, die Können und Wissen in sich haben, aber Schwierigkeiten haben, zum Zuge zu kommen. Das bedeutet auch ein Stück weit Demokratieverdrossenheit. Aus diesem Grunde wäre es nach Ansicht der AfD dienlich, wenn Beamte nicht mehr einer Partei angehören dürften.
Dagmar Heib
Entschuldigung, Herr Dörr, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit ‑ ‑ (Abg. Haas (SPD): Dann treten Sie jetzt doch aus.)
Friedrich Josef Dörr AfD
Ich bin kein Beamter. Ich bin ‑ ‑
Dagmar Heib
Entschuldigung, das Wort hat im Moment die Präsidentin, die Sitzungsleitung. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit zu Ende ist.
Friedrich Josef Dörr AfD
Gut, das Wesentliche habe ich gesagt. - Danke. (Beifall von der AfD. - Lachen bei der SPD und der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Dörr, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Nadia Schindelhauer.
Nadia Schindelhauer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, finden Sie es nicht beschämend, hier vorne solche Worte von sich zu geben und einen solchen Antrag zu stellen? (Abg. Dörr (AfD): Welche Worte meinen Sie denn?) Es ist beschämend für alle Beamtinnen und Beamten im Saarland, nein, sogar für ganz Deutschland, denn es vergeht keine Plenarsitzung, in der die AfD nicht die saarländische Landesverfassung ändern oder ergänzen will. Sie operieren hier immer an dem in der Normenhierarchie ganz oben stehenden Gesetz. Wenn Sie schon an so einem hohen Gut werkeln, dann sollten Sie doch bitte schön auch das notwendige Handwerkszeug kennen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Jedes Mal offenbaren Sie, dass Sie als AfD-Fraktion dies anscheinend nicht beherrschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich das ganz kurz erläutern. Um eines von Anfang an klarzustellen: Beamtinnen und Beamte sind wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch Träger von Grundrechten. Da gibt es gar keine Diskussion. Beamtinnen und Beamte können sich politisch betätigen, sich für eine nicht verfassungswidrige Partei engagieren und ein Mandat anstreben. Sie können auch ihre politische Meinung außerhalb ihres Dienstes äußern. All dies ist in einer liberalen Demokratie selbstverständlich und steht außer Streit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es ist auch selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte bereits von Verfassung wegen Einschränkungen unterliegen, die auf die beson- (Abg. Schindelhauer (SPD)) deren Anforderungen ihres Berufs zurückzuführen sind. Sie treten nämlich in ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis ein und sind der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet - woran man bei der AfD-Fraktion allerdings ernsthafte Zweifel haben kann. (Beifall von der SPD.) Sie haben auch eine Mäßigungs- und Neutralitätspflicht. Hierauf verweist unsere saarländische Landesverfassung. In Artikel 115 Absatz 1 Satz 1 der saarländischen Verfassung steht, dass Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk dienen, nicht einer Partei. Lässt sich hieraus aber tatsächlich ein Verbot einer politischen Betätigung herleiten? - Die Antwort lautet ganz klar Nein. Denn die Verfassung geht von einem Bild des aktiven Bürgers aus. Auch Beamtinnen und Beamte sind ohne Zweifel Staatsbürger und damit Träger von Grundrechten. Im Rahmen ihres Beamtenverhältnisses sind sie an Recht und Gesetz, Neutralität und an die Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen gebunden. Kollegen der AfD, Sie können natürlich einwenden, dass dies alles ausschließlich Grundsätze theoretischer Natur sind. Zum Glück leben wir aber in einem funktionierenden Rechtsstaat und können uns bei möglichen Dienstverstößen wehren. Verwaltungsentscheidungen können nämlich von den Verwaltungsgerichten kontrolliert und gegebenenfalls auch korrigiert werden. Bei Personalentscheidungen können die Betroffenen eine Konkurrentenklage einreichen. Hierdurch kann eventuellen Bevorzugungen aufgrund einer etwaigen Parteizugehörigkeit ein Riegel vorgeschoben werden. Wissen Sie, wofür es keinen Platz im öffentlichen Dienst gibt? - Für Verfassungsfeinde! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wer für diesen Staat arbeitet, muss auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Beamtinnen und Beamte werden sogar direkt auf das Grundgesetz vereidigt. Sollten sie sich verfassungsfeindlich äußern oder betätigen, dann wird das individuell geprüft. Natürlich ist uns allen klar, warum Sie diesen Antrag heute hier stellen und einführen: Sie wollen sich nur als diejenigen inszenieren, denen die politische Neutralität besonders wichtig ist. Das ist aus meiner Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang besonders schäbig. Unsere Beamtinnen und Beamten stehen fest auf dem Boden unserer Verfassung und sind durchaus in der Lage, ihr privates Engagement von ihrer beruflichen Tätigkeit zu trennen. Wer anlasslos irgendetwas anderes behauptet, der tritt die wichtige Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten mit Füßen. Engagement für die Demokratie sollte nicht zu einem Nachteil führen. Gerade in der heutigen Zeit ist es elementar, dass sich Menschen für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen. Dazu zählen auch unsere Beamtinnen und Beamten. Dass Sie, Kollegen der AfD, diesen Einsatz für die Demokratie nicht wertschätzen, überrascht mich nur wenig. Schließlich sind es auch gerade einige Ihrer Parteimitglieder, Herr Dörr, die in den letzten Jahren bewiesen haben, dass sie den Voraussetzungen der politischen Neutralität nicht nachkommen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wenn Demokratiefeinde in Parlamenten sitzen, müssen sich Demokratinnen und Demokraten zur Wehr setzen. Der Einsatz für die Errungenschaften unserer Demokratie ist wichtig. An dieser Stelle möchte ich mich über Parteigrenzen hinweg bei allen bedanken, die sich für genau diese Werte einsetzen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wenn Sie also in Zukunft noch mal an der Verfassung operieren wollen, dann lassen Sie doch wenigstens ein bisschen juristische Expertise walten. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich fahre in der Rednerliste fort und erteile Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Patrick Waldraff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 115 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes, um den es heute hier geht, besagt - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei.“ - Ein Satz, den man aus meiner Sicht uneingeschränkt unterstreichen kann. Natürlich sind Beamte in Ausübung ihres Dienstes verpflichtet, für alle Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, und unterliegen daher völlig zu recht einer Neutralitätspflicht. Der Beamte darf sich sein Amt im politischen Meinungskampf nicht zunutze machen. Er darf seine amtliche Position nicht zugunsten der von ihm vertretenen Meinung und der von ihm unterstützten Partei in die Waagschale werfen. Er darf seinen Amtsbonus also nicht missbrauchen. Aus dieser Regelung der unparteiischen Amtsführung der Beamten ein grundsätzliches Verbot für Beamte abzuleiten, Mitglied politischer Parteien zu sein, halte ich aber nicht nur für abwegig, sondern auch für rechtlich nicht nachvollziehbar. Die Rechtslage ist an dieser Stel- (Abg. Waldraff (CDU)) le nämlich eindeutig und ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass Sie, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, die Rechtslage kennen. Man muss nicht lange recherchieren, um einschlägige Literatur zu finden, die sich mit der Vereinbarkeit von Beamtenstatus und Parteimitgliedschaft beschäftigt. Deswegen will ich jetzt nicht im Detail rechtlich argumentieren, will aber zumindest zusammengefasst festhalten: Selbstverständlich dürfen sich in unserem Land auch Beamtinnen und Beamte politisch betätigen, sich für eine - ich betone - nicht verfassungswidrige Partei engagieren und ihre politische Meinung außerhalb des Dienstes äußern. Unser Grundgesetz geht - das hat meine Kollegin Frau Schindelhauer auch schon gesagt - vom Bild des aktiven Bürgers aus. Beamte sind ohne Zweifel auch Staatsbürger. Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, und sie ist in den letzten Jahren immer wieder überprüft worden, warum wollen Sie dann daran rütteln? Ich glaube, das tun sie aus zwei Gründen. Erstens: Es macht unter gewissen Umständen einen Unterschied, ob Sie sich als Beamter in einer demokratischen Partei oder in der AfD engagieren. Bevor Sie sich jetzt zu Recht empören - Sie sind eben schon darauf eingegangen -, dass Sie auch eine demokratische Partei sind: Ich will damit nicht sagen, dass die AfD in Gänze eine undemokratische Partei ist. Fakt ist aber: Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten, das heißt inner- und außerdienstlich, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Es gibt einige Mitglieder - nicht alle - in der AfD, die das definitiv nicht tun, (Abg. Dörr (AfD): Aber nicht wir im Saar- land!) die sich bewusst verfassungsfeindlich äußern und sogar betätigen. Ich habe gesagt, insgesamt in der AfD. (Abg. Dörr (AfD): Ah, gut.) Man muss wissen, dass es in der Vergangenheit auch schon etliche Disziplinarverfahren gegen Beamte mit AfD-Parteibuch gegeben hat. Aktuell sieht sich beispielsweise der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier ungerecht behandelt, weil er nicht in sein Amt als Richter zurückkehren kann. Dazu muss man wissen, dass Herr Maier Obmann im mittlerweile offiziell aufgelösten rechtsextremen Flügel der AfD in Sachsen war. Der sächsische Verfassungsschutz betrachtet ihn als Rechtsextremisten, unter anderem wegen unsäglicher rassistischer Äußerungen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: Migration sei die Herstellung von Mischvölkern. Die NS-Aufarbeitung sei ein Schuldkult. Und der rechtsextreme Massenmörder Andreas Breivik sei nur ein Verzweifelter wegen so vieler Kulturfremder. - Sehr geehrte Damen und Herren, wer solche Aussagen trifft, hat im Staatsdienst absolut nichts verloren. Deswegen ist es richtig, dass der Rechtsstaat mit voller Härte gegen solche Leute vorgeht. (Anhaltender Beifall von der CDU und der SPD.) Wie reagiert nun die AfD? Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen attestiert werden. Sie fürchtet nicht nur Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Parteien, sondern auch, dass ihr zahlreiche der nach ihren eigenen Angaben rund 34.000 Mitglieder verlorengehen könnten, vor allem Beamtinnen und Beamte aus Angst vor Problemen mit ihren Dienstherren. Liebe Kollegen von der AfD, da hätte ich doch eine Lösung für Sie: Versuchen Sie nicht, den aus Ihrer Sicht bestehenden Wettbewerbsnachteil auszugleichen, indem Sie Beamtinnen und Beamten verbieten möchten, sich politisch zu engagieren. Das wollen Sie ja heute hier erreichen. Sorgen Sie doch lieber dafür, dass sich Ihre Mitglieder verfassungskonform verhalten, dann haben auch Beamte mit AfD-Parteibuch keine Probleme zu befürchten. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch noch auf etwas anderes kurz eingehen: Ich glaube, dass die Disziplinarverfahren, die gegen AfD-Mitglieder eingeleitet wurden, nicht der einzige Grund sind, dessentwegen Sie heute diesen verfassungsändernden Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie wollen darüber hinaus ganz klar auch, das ist eben in Ihrer Rede deutlich geworden, Herr Dörr, die etablierten Parteien diskreditieren, dies nach dem Motto: Die bringen ihre Leute in der Verwaltung unter, und dann machen die dort nur noch Parteipolitik. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist völliger Nonsens. Die absolut überwiegende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten verhält sich im Dienst politisch, weltanschaulich, aber auch religiös neutral. Ich kenne viele Beamte, diese Feststellung deckt sich mit meinen Erfahrungen. Die allermeisten von ihnen sehen ihre Erfüllung darin, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen. Und ja, auch das zu erwähnen gehört zur Ehrlichkeit: Es gibt unter ihnen auch immer mal wieder schwarze Schafe. Wir alle kennen solche Einzelfälle. In der Regel kommen aber doch solche Fälle schnell ans Tageslicht und es werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Ihnen geht es aber tatsächlich gar nicht um diese Einzelfälle, Sie stellen vielmehr mit Ihrem Ansinnen Beamte mit Parteibuch insgesamt unter Generalverdacht. Dies geschieht mit dem Ziel, die politischen Parteien zu beschädigen. (Abg. Waldraff (CDU)) Sie tun das, obwohl Sie sich bewusst sind, dass wir - das haben Sie eben selbst gesagt - in einer Parteiendemokratie leben. Verlorengegangenes Vertrauen in politische Parteien ist immer auch ein Stück weit verlorengegangenes Vertrauen in das System insgesamt. Entweder nehmen Sie das nur in Kauf, oder aber - und das wäre noch schlimmer - Sie treiben das proaktiv voran. Diese Art, Politik zu machen, ist aus unserer Sicht unverantwortlich. In der Konsequenz werden wir das von Ihnen eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für eine Kurzintervention.
Friedrich Josef Dörr AfD
Lieber Kollege Waldraff, in einem Punkt haben Sie mich missverstanden: Ich sei der Ansicht, Beamte, die in Parteien seien, wären in ihrem Amt parteiisch. - Sollte dieser Eindruck entstanden sein, muss ich dazu sagen, dass ich das überhaupt nicht gemeint habe. Ich war ja selbst 45 Jahre lang Beamter und habe dabei immer versucht, sehr neutral zu sein. Ich habe nie meine Parteizugehörigkeit herausgekehrt, und das unterstelle ich auch keinem anderen Beamten. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Einstellungspraxis so aussieht, dass es für jemanden, der nicht in der Partei ist, die gerade die Regierung stellt, sehr schwierig ist, eine führende Position zu erringen. Eine zweite Anmerkung, zu dem, was Sie gesagt haben, als Sie die AfD angegriffen haben: Ich habe gedacht, dass diese Dinge längst erledigt wären. Man kann ja die Leute, die hier sitzen, nicht verantwortlich machen für einige andere, die außerhalb des Landes tätig sind. (Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Da müsste ich ja aus der katholischen Kirche austreten wegen der vielen Missbrauchsfälle, die bei ihr zutage getreten sind. Ich habe zuhause eine Liste, die ich nie hervorgekramt habe, eine Liste, die ich nie vorgelesen habe. Darauf finden sich Politiker in der Bundesrepublik Deutschland, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Auch für sie alle müsste man sich dann hier schämen. Sie brauchen sich aber doch nicht dafür zu schämen, denn Sie haben keine Straftat begangen. Dasselbe Recht erwarten wir auch für den Umgang mit uns. Auch wir haben keine Straftaten begangen, und wir waren auch nie verfassungswidrig tätig. Im Gegenteil: Wir fühlen uns berufen und wir glauben, dass es notwendig ist, die Verfassung zu verteidigen. (Lachen bei der SPD.) Wie oft müssen denn Gesetze kassiert werden! Gerade heute befindet das Bundesverfassungsgericht wieder über die Verfassungsmäßigkeit einer Handlungsweise der Regierung. Wir sind es also nicht, aber die Regierungen sind es gelegentlich schon ‑ ‑
Dagmar Heib
Herr Kollege, eine Kurzintervention ‑ ‑
Friedrich Josef Dörr AfD
Daher sollten Sie wirklich ein bisschen bescheidener sein. Danke.
Dagmar Heib
Herr Kollege Dörr, eine kurze Anmerkung: Eine Kurzintervention bezieht sich auf die vorangegangene Rede (Abg. Dörr (AfD): Das habe ich doch getan!) und soll keine zweite Rede sein. Dafür steht uns allen Redezeit zur Verfügung. (Beifall von der SPD und der CDU.) Meine Frage an Herrn Abgeordneten Waldraff: Möchten Sie antworten? (Abg. Waldraff (CDU) signalisiert Verzicht.) Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/664. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zugestimmt haben. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/664 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/664 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und damit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen die Sitzung und treten in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sitzung um 14.10 Uhr fort. Vielen Dank. (Die Sitzung wird von 13.08 Uhr bis 14.10 Uhr unterbrochen.)
Dagmar Heib
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort. Vorweg möchte ich sagen, dass die Reparatur der Anzeige am Rednerpult für die heutige Sitzung leider nicht mehr funktioniert hat. Ich werde im Folgenden eine Minute vor Ablauf der Redezeit, wenn sonst das Display aufblinkt, Zeichen geben, dass die Redezeit zu Ende geht. Dann kann man sich darauf einstellen. Sollte die Redezeit entschieden länger werden, werden wir uns natürlich entsprechend von der Sitzungsleitung aus melden. Wir fahren fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 17/659 - neu) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort. - Bitte schön, Herr Minister.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Gesetzesvorlage zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird dem Regelungsbedarf zur Verbesserung der Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit bei der Erhebung kommunaler Abgaben zum Vorteilsausgleich Rechnung getragen. Dies betrifft im Wesentlichen den Bereich der Beiträge für Erschließungs-, Ausbau- und Kanalbaumaßnahmen sowie Ausgleichsbeträge für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Im Kern geht es um die Festlegung einer Höchstfrist, nach deren Ablauf die genannten Beiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Nach der bisher maßgeblichen Festsetzungsverjährungsfrist von vier Jahren ist nicht ausgeschlossen, dass Beiträge wegen offener Rechtsfragen auch viele Jahre nach der technischen Herstellung einer öffentlichen Einrichtung noch erhoben werden können. Da eine erhebliche Verzögerung bei der Abgabenerhebung den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Vorhersehbarkeit und Belastungsklarheit der Abgabenerhebung widerspricht, ist es erforderlich, eine zeitliche Höchstgrenze im Kommunalabgabengesetz zu regeln. Hierbei hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum. Angesichts der im Regelfall erheblichen kommunalen Investitionen, die auf Dauer angelegte Vorteile für die Abgabepflichtigen auslösen, ist ein längerer, aber nicht zu langer Zeitraum angemessen. Die vorgesehene Frist von 20 Jahren berücksichtigt sowohl das Interesse der Kommunen als auch das der Abgabepflichtigen. Diese Frist gewährleistet, dass eine anteilige Deckung der kommunalen Investition auch bei längeren Verzögerungen im Abgabenverfahren noch deutlich vor Ablauf der Nutzungsdauer einer Einrichtung erreicht werden kann. Aus der Sicht der Abgabepflichtigen handelt es sich um einen noch überschaubaren Zeitraum, der auch in den vergleichbaren Regelungen mehrerer anderer Länder aufgenommen worden ist. Diese Änderung ist notwendig, um für die Gemeinden eine verfassungsgemäße, rechtssichere Abgabenerhebung zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. - Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/659 ‑ neu. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/659 ‑ neu ‑ einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. - Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 17/662) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Reinhold Jost Minister für Inneres, Bauen und Sport geworden ist, hat er eines von Anfang an klargemacht: Wir wollen in unserem Saarland eine neue Willkommens- und Bleibekultur etablieren. Studium, Arbeit oder Suche nach Schutz, es gibt viele Gründe, warum Menschen im Saarland eine neue Heimat suchen, und es gibt mindestens genauso viele Gründe, sie hier willkommen zu heißen. Knapp jeder Vierte im Saarland hat eine Migrationsgeschichte, Tendenz steigend. Fest steht, das Saarland im Herzen Europas war immer von Wanderungen geprägt, ist weltoffen und braucht neue Saarländerinnen und Saarländer. Für viele unserer ausländischen Bürgerinnen und Bürger sind die Ausländer- oder Integrationsbeiräte etwas Besonderes, denn sie sind für sie der einzige Weg, sich aktiv an demokratischen Prozessen vor Ort zu beteiligen - sie sind der einzige Weg, dass die eigenen Belange in der eigenen Kommune Gehör finden. Umso wichtiger ist es, dass wir als Demokratinnen und Demokraten auch regelmäßig im Blick haben, wie wir diese Beteiligungsmöglichkeiten verbessern können. Mit der Einführung von Ausländerbeiräten im Jahr 1989 in § 50 KSVG wurde im Saarland eine Beteiligung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger am politischen Leben in den Gemeinden geschaffen. Die 2008 vorgenommene Überarbeitung der relevanten Vorschrift im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, kurz KSVG, sah eine Weiterentwicklung der Ausländerbeiräte zu Integrationsbeiräten vor. Mit ihrer dezidiert auf Integration ausgerichteten Sachkenntnis und Erfahrung tragen sie zur politischen Willensbildung bei und wirken an der Integration mit. Es gibt aber auch Probleme. Bisher sind viele Teile der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte von der Wahl ausgeschlossen. Nur Ausländerinnen und Ausländer können derzeit wählen und gewählt werden. Wer sich einbürgern lässt, scheidet aus dem Integrationsbeirat aus und verliert sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Die Integrationsbeiräte haben auf diese Weise gerade diejenigen Mitglieder verloren, die besonders gut integriert waren, oft langjährige Erfahrungen in der Beiratsarbeit hatten, mit den Abläufen in der Gemeinde vertraut waren und funktionierende Beziehungen zu Politik und Verwaltung aufgebaut hatten. Außerdem schließen die Integrationsbeiräte Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als eine der größten Zuwanderungsgruppen in Deutschland aus, obwohl die insbesondere in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts Zugezogenen teilweise gleiche oder ähnliche Integrationsbedürfnisse und Schwierigkeiten haben wie Migrantinnen und Migranten mit EU-ausländischer Staatsangehörigkeit. Genau dieses Problem gehen wir jetzt an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es liegt in unserer Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, denn der Anteil ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner steigt weiter an. Im Saarland lag der Durchschnitt im Dezember 2021 bei circa 12,3 Prozent. Die steigende Zahl ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner macht auch die Integration gerade auf der kommunalen Ebene zu einem immer wichtigeren Faktor. In der Praxis haben sich allerdings bei der Anwendung von § 50 KSVG Umsetzungsprobleme ergeben, die eine Änderung dringend erforderlich machen. Zum einen ist es notwendig, den Prozentsatz, den die Gemeinden zur verpflichtenden Einführung von Integrationsbeiräten benötigen, von bisher 8 auf 10 Prozent zu erhöhen, denn dadurch und durch die flexible Entscheidung zwischen einem Integrationsbeirat und einem Integrationsbeauftragten oder beidem zeitgleich wird eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden erreicht. Andererseits wird auch die Vorgabe des Regierungsprogramms der Saar-SPD, die Integrationsbeiräte zu stärken, damit umgesetzt. Denn in Zukunft können nicht nur Ausländerinnen und Ausländer dem Beirat angehören, sondern auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Eingebürgerte einschließlich der Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Damit stellen wir die Beiräte breiter auf und die vielfältigen Erfahrungen der unterschiedlichen Gruppen steigern die Qualität der Arbeit unserer Beiräte. Die Akzeptanz der Integrationsbeiräte hat bei der ausländischen Bevölkerung, teilweise auch bei der Kommunalpolitik und der Kommunalverwaltung, abgenommen. Die Wahlbeteiligung ist landesweit gesunken. Nach den letzten Integrationsbeiratswahlen 2019 sind lediglich in vier Städten - Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis und Völklingen - Integrationsbeiräte eingerichtet worden. Die Möglichkeit der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten über die starre und ausschließliche Regelung der Urwahlen greift damit in der Praxis nicht ausreichend. Durch eine geringe Wahlbeteiligung geht zudem auch die Legitimation verloren, Interessenvertretung für die ausländische Bevölkerung zu sein. Auch gelingt mancherorts die Einbindung der Integrationsbeiräte in den Gemeinden nicht richtig. Durch die Erweiterung des Personenkreises ermöglichen wir es Menschen mit den unterschiedlichsten Migrationserfahrungen, sich in (Abg. Haas (SPD)) den Beiräten zu engagieren. Davon erhoffen wir uns, dass sich die Wählerinnen und Wähler stärker repräsentiert fühlen und damit die Akzeptanz der Integrationsbeiräte gegenüber der Politik, letztendlich aber auch die Wahlbeteiligung wieder steigt. Zusätzlich kann die Gemeinde einen Integrationsbeauftragten oder eine Integrationsbeauftragte mit den entsprechenden Aufgaben betrauen. Für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist es notwendig, die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte auch außerhalb des kommunalen Wahlrechts im Rahmen einer Reform der kommunalen Integrationsbeiräte weiterzuentwickeln und dadurch eine Stärkung der Integrationsbeiräte zu erreichen. (Beifall von der SPD.) Wie wollen wir das machen? Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht auf Eingebürgerte inklusive der Doppelstaatler sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ausweist. Damit wird berücksichtigt, dass mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft migrationsspezifische Bedarfe und Interessenslagen fortbestehen können. Zudem ist es der politischen Interessenvertretung dienlich, wenn sich gut integrierte Personen nach einer Einbürgerung weiterhin für migrationsspezifische Interessen einsetzen können. Ferner soll auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, die je nach Herkunftsland ähnliche Integrationsbedürfnisse aufweisen wie Migrantinnen und Migranten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit eingeräumt werden, an der Integrationsarbeit in den Kommunen mitzuwirken. Wir schaffen neben dem Integrationsbeirat auch die Möglichkeit, einen Integrationsbeauftragten zu benennen. Damit schaffen wir mehr Flexibilität. So kann jede Gemeinde mit Blick auf die Situation vor Ort und die bislang gesammelten Erfahrungen die Möglichkeiten auswählen, die am ehesten einen sinnvollen Ansatz zur Stärkung der Integration bietet. Durch eine klarstellende Regelung ermutigen wir auch Gemeinden mit einem geringen Ausländeranteil, also unter 10 Prozent, ebenfalls von diesen beiden Instrumenten Gebrauch zu machen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer Integrationspolitik. Ich bitte Sie daher heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. - Ich bedanke mich. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile zunächst für die CDU ‑ Landtagsfraktion dem Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Haas hat es schon eben vorgestellt, wir reden über einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, konkret geht es um eine Änderung des § 50 KSVG, um die sogenannten Integrationsbeiräte auf kommunaler Ebene in unseren Städten und Gemeinden. Ich habe mir im Vorfeld der heutigen Beratung noch mal die Genese der Gesetzgebung in diesem Bereich angeschaut. Zentrale Punkte hat der Kollege bereits genannt. 1989, das war ein Eckpfeiler, wurden die sogenannten Ausländerbeiräte das erste Mal im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz gesetzlich verankert. Ich will deshalb Jürgen Wohlfarth, den ehemaligen Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken, der auch zahlreiche Kommentierungen und Lehrbücher verfasst hat, aus dem Lehrbuch „Kommunalrecht“ zitieren. Dort heißt es im Nachgang zu der damaligen Gesetzesänderung - das war wirklich interessant -: Der Landtag des Saarlandes hat die Ausländerbeiräte unverbindlicher Ausprägung aus der Grauzone zwischen politischem Wollen und rechtlichem Dürfen herausgeführt. Erstmals in einem Bundesland wurde ein Ausländerbeirat gemeinderechtlich institutionalisiert. - Damals sollten im Übrigen die Ausländerbeiräte in Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 3 Prozent eingesetzt werden. 20 Jahre später, also im Jahr 2008, kam es zu einer Novellierung der gesetzlichen Grundlagen, damals unter der CDU-Landesregierung von Peter Müller. Die CDU-Landtagsfraktion hat die Ausländerbeiräte - das ist eben genannt worden - zu Integrationsbeiräten weiterentwickelt. Damals wurde der Ausländeranteil von 3 auf 8 Prozent angehoben. Um eine engere Verzahnung auf kommunaler Ebene zu erreichen, wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinderatsmitglieder mitwirken können. 15 Jahre später möchte die SPD-Landtagsfraktion diese Novellierung ebenfalls weiterentwickeln. Die zentralen Punkte wurden genannt: Das Quorum soll von 8 auf 10 Prozent angehoben werden. Den Kommunen soll zudem die Wahlmöglichkeit eröffnet werden, Integrationsbeiräte einzurichten oder Integrationsbeauftragte zu benennen. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Laut Gesetzesbegründung soll sogar beides parallel möglich sein. (Abg. Schäfer (CDU)) Ich will vorwegnehmen, dass wir uns heute zunächst enthalten werden, weil sich für uns tatsächlich die eine oder andere Frage ergibt. Ganz konkret bei diesem Punkt: Wie verhält es sich, wenn sowohl ein Integrationsbeirat eingerichtet als auch ein Integrationsbeauftragter bestellt wurde? Wer hat dort den Hut auf? Es gibt Sprecher der Beiräte, da gilt es, noch mal genauer hinzuschauen und diese Problemstellungen zu klären. Der weitere ganz zentrale Punkt ist, dass das aktive und passive Wahlrecht erweitert werden soll auf Eingebürgerte, inklusive Doppelstaatler und Spätaussiedler. Der Kollege Haas ist auf die Ausgangslage eingegangen. Man muss wirklich sagen, sie ist nicht gut, denn die Akzeptanz der Beiräte hat wirklich überall abgenommen. Die Wahlbeteiligung, das muss man auch ganz offen ansprechen, ist derart niedrig, dass die demokratische Legitimation dieser Beiräte gelinde gesagt vielleicht infrage gestellt werden müsste. Zumindest steht diese demokratische Legitimation auf tönernen Füßen, so will ich es formulieren. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch in Ordnung, dass wir heute zumindest über dieses Thema sprechen. Bei diesem letzten Punkt, der Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechtes auf diesen Personenkreis, wollen wir genau hinschauen, ob das wirklich zielführend ist. Ich will auch ganz offen ansprechen - ich schaue zum Kollegen und Minister Reinhold Jost ‑ , das war damals, genau vor 15 Jahren, in diesem Hohen Hause nämlich der Streitpunkt zwischen SPD und CDU. Ich will offen sagen, dass durch Ihre geplante Regelung im Grunde genommen zwei Klassen von Deutschen bestehen: Einmal diejenigen, die Ausländer waren, eingebürgert wurden und dann ein Wahlrecht haben sollen, und eben die übrigen Deutschen, denen dieses aktive und passive Wahlrecht nicht zustehen soll. Die damalige CDU-Landtagsfraktion hatte damals schon Bedenken, deswegen konnte man sich auf diesen Punkt nicht verständigen. Es ist uns wichtig, wir werden genau hinschauen, die Argumente und die Kritikpunkte sammeln, die wir im Rahmen der Anhörung erfahren, und dann werden wir uns wirklich in aller Ruhe mit dem Thema in der Fraktion auseinandersetzen und das Ganze sachlich diskutieren. Ein Punkt ist mir ebenfalls wichtig. Heute Morgen ist alles sehr harmonisch gelaufen. Ich lege jetzt sozusagen den Finger in die Wunde. (Ho-Rufe von der SPD. - Sprechen.) Uns als CDU-Fraktion ist es natürlich wichtig, dass das große Thema Migration und Integration, dazu gehört auch das Thema Einbürgerungen, ganzheitlich betrachtet werden muss. Das ist doch der Punkt. Mein Eindruck ist schon, das muss man auch so offen ansprechen, dass die SPD versucht, gewisse Dinge schönzufärben und beim Thema Integration aus ihrer Perspektive sozusagen Vollgas zu geben. (Anhaltendes Sprechen.) Sie vergessen aber, dass man vor die Lage kommen muss. Das bedeutet, über das Thema Begrenzung der Migration müssen wir erst mal reden, da müssen wir Gas geben. Wir nehmen Sie wirklich beim Wort, was dort passiert. Beim Einbürgerungsrecht ist doch völlig klar, dass Sie falsche Anreize schaffen, jedenfalls in unseren Augen. Sie wollen die Einbürgerung, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wie bislang nach acht Jahren, sondern die SPD, die Ampel, will das bereits nach fünf Jahren verleihen und - so steht es zumindest in den Plänen der Ampelregierung - bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre runtergehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, einseitig den Versuch zu unternehmen, hier zu suggerieren, wir geben einmal richtig Gas beim Thema Integration, das dann aber auszublenden, das ist in meinen Augen nicht in Ordnung. Ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Saarländer da genau hinschauen und das erkennen werden. Deswegen spiele ich diesen Ball noch einmal an Sie zurück. Schauen Sie bitte, dass Sie in Richtung Berlin wirklich einmal deutliche Zeichen setzen. Die Einbürgerung ist das höchste Gut, das wir verleihen können. Teil des deutschen Staatsvolkes sein zu dürfen, den deutschen Pass besitzen zu dürfen, ist ein so hohes Gut, dass man es sich verdienen muss. Das muss man sich hart erarbeiten. Jetzt kommt der ganz entscheidende Punkt.
Dagmar Heib
Herr Schäfer, letzte Minute.
Raphael Schäfer CDU
Ich komme zum Ende. Sie kennen die Probleme, die wir aktuell im Land haben. Man muss sich ganz klar zu unserer Werteordnung bekennen. Das ist der zentrale Punkt. Da appelliere ich noch einmal an Sie. Ich habe gesagt, dass wir uns intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinandersetzen. Deswegen sind wir gespannt auf die Anhörung. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Schäfer. Noch einmal zur Verdeutlichung. Ich melde mich im Laufe der letzten Minute, also nicht wie vorhin, als die Redezeit wirklich zu Ende war. Es sind dann immer noch ein paar Sekunden, die Sie haben. Danke. Wir fahren fort in der Wortmeldeliste. - Ich erteile nunmehr das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD ‑ Fraktion.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es führt kein Weg daran vorbei: Wenn wir Leute in unserem Lande haben, die von außen gekommen sind und auch hier bleiben werden, dann müssen sie um ihrer selbst willen, aber auch um unserer selbst willen integriert, sprich eingegliedert, werden, und zwar so vollständig wie möglich und so schnell wie möglich. Das muss unsere Aufgabe sein. Das haben ja unsere Vorgänger hier schon vor 40 Jahren erkannt und diesen Ausschuss eingeführt. Natürlich wird man Erfahrungen sammeln und Verbesserungen anbringen. Das ist schon einmal geschehen. Jetzt haben wir wieder eine Verbesserung, die geplant ist. Ich würde mich von der geringen Wahlbeteiligung nicht beeindrucken lassen. Man kann ja nicht diejenigen darunter leiden lassen, die gewählt werden wollen oder sollen, dass das Interesse anderer vielleicht nicht so groß ist. Man kann natürlich dafür werben und dann hat man ja vielleicht auch Erfolg. Aber insgesamt sind wir dafür, dass es eine Gruppe von Menschen mehr gibt als normal, die an der Integration, sprich Eingliederung, unserer ausländischen Mitbürger mitarbeitet zum Ziel einer harmonischen und vollständigen Eingliederung. Deshalb sind wir auch jetzt schon in Vorausschau, dass natürlich in den Ausschüssen Verbesserungen eingebracht werden, dafür, dass man dies so ändert. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/662. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/662 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/662 einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD- und AfD-Fraktion, dagegen gestimmt hat niemand. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes bezüglich Saarländisches Versammlungsgesetz (SVersamG) (Drucksache 17/665) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Vorliegender Gesetzentwurf soll in erster Linie die Lücke schließen, dass der Landtag des Saarlandes dem Saarland bis jetzt noch kein Versammlungsgesetz gegeben hat, seit 2006 reine Ländersache und in unserer Kompetenz hier im Hohen Haus liegend. Momentan gilt das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge, Versammlungsgesetz vom 24.7.1953, zuletzt geändert am 30.11.2020, des Bundes noch hier bei uns im Saarland. Doch die Ereignisse bei Versammlungen seit dem 07. Oktober 2023, dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel, haben zu Geschehnissen und Beobachtungen bei Versammlungen geführt, die dringend eines Gegensteuerns bedürfen, zumindest indem man so weit wie möglich grundrechtskonform und schnell rechtlich umsetzbar es den unmittelbar vom Terror Betroffenen in Israel, den Juden weltweit wie dem internationalen Ansehen Deutschlands und des Saarlands in der Welt erspart, hasserfüllte antisemitische Menschenmassen durch die Straßen in Deutschland ziehen zu sehen. Grundsätzlich bin ich dagegen, dass man durch Verbote versucht, weltanschauliche Einstellungen zu kaschieren und zu übertünchen: „Was ich nicht sehe, gibt es nicht“, das linke Auge fest zu und durch! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus der Saarbrücker Zeitung: Antiisraelische Parolen im Saarland künftig strafbar. „Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan ‚From the river to the sea` (‚Vom Fluss bis zum Meer`) wird auch im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt.“ Glauben Sie, dass sich dadurch auch nur irgendetwas verändern wird an der zutiefst israelfeindlichen und antisemitischen Grundeinstellung der Krakeeler oder Plakatträger bei den Versammlungen? Der auf diesen Versammlungen zur Schau gestellten absoluten Integrationsverweigerung in die Grundwerte Deutschlands und der für jeden sichtbar und unzweifelhaft in Trümmer zerschellenden Utopie des Multikulti wie Buntbullerbü und das Alle-Kulturen-sind-integrierbar-Geplappere ‑ ‑ (Zuruf.) (Abg. Schaufert (AfD)) Einmal nebenbei, bei diesen propalästinensischen Demos wäre ein guter Ort und eine gute Gelegenheit, die immer gern von Teilen des Hohen Hauses beschworene Haltung zu zeigen und am Rande des Zuges mit der Regenbogenfahne einmal für die LBGTQ-, Transgender- und Wasauch-immer-Community einzustehen. Das wäre einmal konsequent wie mutig und würde mir Respekt abverlangen. Aber ich schweife ab. (Zuruf.) Vorliegender Gesetzentwurf ermöglicht es uns im Saarland, nun zumindest einen Teil der Demonstranten, oder wie es der damalige SPD Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel einmal in anderem Kontext sagte - ich zitiere -: „Das ist wirklich Pack und Mob (…) Diese Leute haben mit dem Land Deutschland, wie wir es wollen, nichts zu tun“ ‑ ‑ (Minister Jost: Genau solche Leute hat er ge- meint.) Den Satz könnte man prima auf diese Versammlungen mit ihrer kruden Mischung aus Antisemitismus, Israelfeindlichkeit, Islamismus und genereller Verachtung sämtlicher westlichen Werte übertragen. Aber wir können sogleich wirksam einschreiten und zumindest ein wenig die Spitze wie die Masse der Teilnehmer nehmen, indem wir uns an den Wortlaut des Artikels 8 Grundgesetz Absatz 1 „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ sowie des Artikels 6 Satz 1 unserer saarländischen Verfassung „Alle Deutsche haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln“ halten und damit tatsächlich an den Wortlaut unserer Verfassung. Ja, das löst Erstaunen aus. Die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes haben das Versammlungsrecht nur Deutschen zugebilligt. Selbstverständlich zählt und gilt dies auch für EU ‑ Bürger aufgrund unionsrechtlicher Diskriminierungsverbote. Aber das war‘s dann auch! Dies sollten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unbedingt im saarländischen Versammlungsrecht festschreiben. Grotesk in diesem Zusammenhang: Gestern prangte bereits dazu bei Sat.1, ProSieben et cetera die Nachricht: „Abstruse AfD-Pläne: Partei im Saarland will Versammlungsfreiheit nur für Deutsche. Die AfD im Saarland hat im Landtag den abstrusen Antrag eingebracht, die Versammlungsfreiheit künftig nur für Deutsche gelten zu lassen. Von der Regierungspartei SPD und der CDU wurde der Vorstoß bereits abgeschmettert.“ Eine steile These und Schlagzeile, die eindeutigen Worte unserer Verfassung in Bund und Land als abstrus zu betiteln. Gut, die gleich folgenden Redner werden natürlich wieder etwas zusammenschwurbeln, dass die Verfasser des Grundgesetzes es mit diesen tatsächlich sogenannten Deutschen-Rechten nicht so gemeint hätten, wie es geschrieben sei, und so weiter und so fort. Lassen Sie es sich gesagt sein: Doch, genau wie es in Artikel 8 Grundgesetz steht, haben es die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948/1949 gemeint. Das waren keine Hilfsschüler oder grünen Studienabbrecher, die nicht unterscheiden konnten, ob sie ein Grundrecht unmissverständlich und eindeutig Deutschen zusprachen oder generalisiert jedermann. So sicher wie die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei der Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nicht an Afrikaner im Boot dachten, (Abg. Braun (SPD): Das ist unglaublich! So etwas gehört nicht hierher!) sondern an Europäer hinter dem Eisernen Vorhang, die von Sozialismus und Kommunismus drangsaliert wurden - damals herrschte noch Josef Stalin de facto über weite Teile Ost-/Mitteleuropas -, so haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei der Formulierung „alle Deutschen“ tatsächlich an alle Deutschen gedacht und es tatsächlich so gemeint und dieses Grundrecht tatsächlich exklusiv allen Deutschen zugebilligt. Das war kein Aussetzer unserer ehrwürdigen Grundgesetzgeber in Artikel 8, 9, 11, 12 und Teilen von Artikel 16. Die Festschreibung dieses Grundsatzes, dass grundsätzlich nur Deutsche sich friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen, im Versammlungsgesetz wäre nur konsequent und wie man in den letzten Wochen leider feststellen musste, auch zur Wahrung der Staatsräson wie der Reputation Deutschlands und des Saarlandes vor der Welt geboten. (Unmutsbekundung bei der SPD.) Das löst zwar das Problem in den Köpfen nicht, wie es auch nicht das Problem der absoluten Nicht-Integration löst - da wäre unsere stets erhobene Forderung nach einer Abschiebe-Offensive zielführend -, aber zumindest könnten wir durch das Gesetz das Signal senden: „Stopp! Ihr seid hier Gast, ihr tretet unsere Werte und Vorstellungen nicht mit Füßen.“ Wir stehen mit der Forderung auch nicht alleine. So hat am Sonntag die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Leutheusser-Schnarrenberger das Gleiche gefordert, ist mittlerweile allerdings wieder zurückgerudert. Ich bitte um Zustimmung zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Sandra Quinten für die SPD-Fraktion.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein fundamentales demokratisches Prinzip, über einen Eckpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft und unverzichtbaren Bestandteil eines lebendigen demokratischen Gemeinwesens, das höchsten Schutz verdient. Wir sprechen über die Versammlungsfreiheit. Dabei sind das Recht zur freien Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht untrennbar miteinander verbunden und garantieren den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich politisch zu beteiligen, ihre Anliegen zu äußern und gemeinsam für ihre Interessen einzustehen. Die Versammlungsfreiheit zählt zu den wichtigsten Grundrechten im Grundgesetz. Dort ist sie als Recht für alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verankert. Das Versammlungsgesetz auf Bundesebene, das auch für uns Gültigkeit hat, weitet dieses Grundrecht aus gutem Grund auf alle Bürgerinnen und Bürger aus. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der AfD mit der Beschränkung, dass nur Personen, die als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes gelten, das Recht zur Versammlung haben, verdeutlicht die AfD einmal mehr: Sie ist keine demokratische Partei! (Starker Beifall von der SPD. - Zuruf des Ab- geordneten Schaufert (AfD).) Die AfD will mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf eine Regelung schaffen, die ganz klar gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt. Mit diesem Gesetzentwurf sollen Menschen ohne deutschen Pass, die bei uns im Saarland leben, die Teil unserer Gesellschaft sind, von der Möglichkeit der politischen Willensbildung und Willensbekundung ausgeschlossen werden. Deshalb möchte ich klarstellen und mit Verlaub, Frau Präsidentin, zitieren: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ - Alle Menschen! (Beifall von der SPD.) In einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, wie wir sie hier in Deutschland und eben auch im Saarland lieben, schätzen und leben, haben alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur politischen Teilhabe. Eine Beschränkung des Versammlungsrechtes auf Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft würde nicht nur einen Bruch mit dem grundlegenden Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz bedeuten, sondern auch das Risiko bergen, gesellschaftliche Gruppen auszuschließen und zu marginalisieren. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer in unserer Gemeinschaft lebende Menschen von Rechten ausschließen will, der hat tatsächlich nur ein Ziel vor Augen: Er will Menschen an den Rand drängen und die Gesellschaft spalten. Das steht im krassen Widerspruch zu den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft, die auf Offenheit, Toleranz und Vielfalt beruht. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, die Vergangenheit hat uns doch schmerzlich gezeigt, dass Ausgrenzung und Diskriminierung Nährboden für Radikalisierung und Spaltung sind. Die versteckte Forderung der AfD in diesem Gesetzentwurf nach „Grundrechten den Deutschen“ befeuert genau diesen Nährboden für Radikalisierung und Spaltung. (Zuruf von der AfD.) Im Saarland sind viele Menschen ohne deutschen Pass zu Hause. Sie leben und arbeiten hier, teilweise seit mehreren Jahrzehnten. Sie sind engagiert in Vereinen, sie sind integriert und Teil unserer Gesellschaft. Sie gehören zu uns. (Beifall von der SPD.) Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD sie diskriminieren und entrechten. Die AfD will diese Menschen rechtlich davon ausschließen, offen und frei ihre Meinung zu sagen. Die AfD will sie davon ausschließen, ihre Meinung zusammen mit anderen Menschen auf der Straße in der Öffentlichkeit kundzutun. Sie will sie von der politischen Willensbildung und Willensäußerung ausschließen. Dieses Vorhaben ist so absurd, widerlich und menschenverachtend, dass es einem vor Entsetzen fast die Sprache verschlägt. (Beifall von der SPD.) Für uns gibt es keine Menschen zweiter Klasse, keine Saarländerin und keinen Saarländer zweiter Klasse. Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das Recht, sich zu versammeln, ist auch keine Ansichts- oder Geschmackssache. Darüber muss man sich im Klaren sein. Ja, Versammlungsfreiheit ist auch das Recht, Dinge zu äußern oder für etwas einzustehen, das sich manchmal wirklich nur schwer aushalten lässt. Sie gewährt ebenso rechten Gruppierungen und Verschwörungstheoretikern ein Recht auf Demonstration wie Antisemiten. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung als Polizistin und Einsatzkraft sagen, Versammlungen, Aufmärsche der NPD, wie wir sie vor wenigen Jahren in Trier fast im Rhythmus von zwei Wochen hatten, sind nur schwer zu ertragen, genauso wie der Schutz einer Landesparteiveranstaltung der AfD. Das erträgt man nur schwer. Es ist aber die Aufgabe der Polizei, die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen und zu schützen. Auch das ist Demokratie. Auch (Abg. Quinten (SPD)) das muss Demokratie aushalten. Das Versammlungsrecht schützt eben auch die Äußerung von Meinungen, die gegen den vorherrschenden Konsens stehen. Aber Versammlungen sind eben wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie. In der Demokratie dürfen auch Minderheiten ihre Meinung frei und offen äußern. Richtig ist dabei auch, dass genau das nicht jedem gefallen darf, muss und soll. Versammlungen können durchaus den üblichen Ablauf stören und sie können auch provozieren. Ihr Ziel ist es, Menschen zum Nachdenken anzuregen und Meinungen zu präsentieren, die sonst nicht gehört werden. Versammlungsfreiheit, das Recht sich frei zu äußern, ist aber auch kein rechtsfreier Raum. Deshalb existieren selbstverständlich Schranken für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die rechtlichen Bestimmungen sind hier ganz klar definiert. So sind beispielsweise das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder das Mitbringen von antisemitischen Transparenten, das Skandieren von Hassparolen, das Skandieren von antisemitischen Parolen bei einer Versammlung Straftaten. Es sind strafbare Handlungen, Gleiches gilt für die öffentliche Unterstützung von Terrororganisationen. Es ist völlig unbestritten, dass extremistische Positionen, die die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft infrage stellen, nicht toleriert werden. Wird bereits im Vorfeld einer Versammlung befürchtet, dass es zu Gesetzesverstößen kommt, kann die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen. Sie machen davon auch Gebrauch. Die Einhaltung und Beachtung dieser Auflagen wird dabei streng überwacht. Pauschale Versammlungsverbote, wie sie die AfD in ihrem Entwurf aufführt, sind nicht zielführend und - was noch gravierender ist - rechtlich überhaupt nicht zulässig! Hierzu existieren bereits einschlägige, höchstrichterliche Entscheidungen und das in zahlreicher Ausführung. Es ist entscheidend, dass Versammlungsverbote auf Basis von Einzelfallprüfungen verhängt werden. Das beinhaltet, dass jede Versammlung einzeln bewertet werden muss, um festzustellen, ob sie tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Die Versammlungsfreiheit kann gemäß Artikel 8 Absatz 2 Grundgesetz aufgrund eines Gesetzes oder durch Gesetz eingeschränkt werden. So regelt zum Beispiel das Versammlungsgesetz auch, dass ein Verbot ausgesprochen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersG eine Versammlung bereits vor ihrem Beginn verboten oder auch nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit gehört insbesondere die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung und Strafgesetze als ganz gewichtiger Bestandteil. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ultima ratio, also allerletztes Mittel. Auflagen sind mildere Mittel gegenüber pauschalen Verboten von Versammlungen. Pauschale Verbote geben Menschen lediglich das Gefühl, dass sie ihre Meinung nicht offen kundtun dürfen, dass sie mundtot gemacht werden. Auf diese Weise werden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt, während gleichzeitig extremistischen Positionen Einhalt geboten wird. In einer Demokratie ist es wichtig, die Balance zwischen dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Wahrung der Grundrechte zu finden. In der Brokdorf-Entscheidung 1985 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals nach dem Entstehen der Bundesrepublik Deutschland ein modernes, demokratisch-rechtsstaatliches Verständnis der Versammlungsfreiheit herausgearbeitet und definiert und dabei auch auf dessen Funktion des Minderheitenschutzes hingewiesen. Diejenigen, die in Versammlungen, Demonstrationen und Aufmärschen die bestialische Gewalt verherrlichen oder gar das Existenzrecht Israels bestreiten, werden mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt. Radikalen, die das Recht auf Versammlungsfreiheit missbrauchen und unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit Straftaten verüben wollen, wird ganz entschieden entgegentreten. Es ist bezeichnend, dass die AfD immer versucht, den Eindruck zu erwecken, wir würden hier in Deutschland quasi in einer Diktatur leben und Menschen pauschal zentrale Rechte der freien Meinungsäußerung nehmen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Wir haben vorhin unter Tagesordnungspunkt 3 über die mutigen Frauen im Iran gesprochen, die für ihre Rechte auf die Straße gehen. Laut Ihres Gesetzentwurfes dürfen hier bei uns im Saarland lebende Iranerinnen nicht mehr auf die Straße gehen, um auf die Zustände, wie sie im Iran herrschen, aufmerksam zu machen. Das wäre nach Ihrem Gesetzentwurf nicht mehr erlaubt. Sie sehen, hier geht es rein um Populismus. Es ist eine Schande, dass wir uns in diesem Hohen Haus mit solchen Gesetzen auseinandersetzen müssen! (Beifall von der SPD.) Wer zulasten einer nicht-deutschen Minderheit Grundrechte beschneidet, der will und wird die Gesellschaft spalten. Eine Spaltung betrifft uns dann alle. Dabei ist es völlig egal, welchen Pass Sie zu Hause in der Schublade liegen haben. Die (Abg. Quinten (SPD)) SPD-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es gibt eine Kurzintervention. - Ich erteile Herrn Schaufert von der AfD das Wort. Abg. Schaufert (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Sehr geehrte Frau Kollegin Quinten, ich habe jetzt nur eine kleine Ja-Nein-Frage. Steht in Artikel 8 des Grundgesetzes - gerade in dieser Woche aus dem Bundestag mitgebracht - drin, alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung, ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln? Steht das dort drin?
Dagmar Heib
Es steht Ihnen frei, Frau Abgeordnete. Wollen Sie darauf antworten?
Sandra Quinten SPD
Herr Schaufert, das steht außer Frage, dass das genauso in Artikel 8 steht. Aber wenn Sie mir gefolgt wären und wenn Sie bei der Vorbereitung Ihrer Gesetzeseinbringung recherchiert hätten, dann wüssten Sie, dass das bundesweit geltende Versammlungsrecht - auch das im Saarland geltende Versammlungsrecht - eben dieses Recht aus gutem Grund auf alle Bürgerinnen und Bürger ausweitet. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Herr Schaufert, keine Nachfrage? Die Kurzintervention eröffnet nicht den Weg einer Diskussion zwischen dem Fragesteller und demjenigen, der geantwortet hat. - Vielen Dank. Ich fahre fort in der Rednerliste und erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Roland Theis von der CDU-Fraktion das Wort.
Theis CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Der traurige Ausgangspunkt der heutigen Debatte, die Bilder, die wir alle aus den vergangenen Wochen seit dem 07.10. vor Augen haben, sind die Bilder von Demonstrationen und Aufzügen mitten in Deutschland, mitten in unserem Land, mitten im Land, von dem die Schoah ausging. Dabei wurde das Existenzrecht Israels massenhaft infrage gestellt und der Holocaust geleugnet; außerdem ist offen antisemitisch propagiert worden. Die Bilder, die wir alle vor Augen haben, haben uns leider noch einmal gezeigt - es ist nicht so, dass man das vorher nicht schon gewusst hätte -, dass zu dem schäbigen, verbrecherischen, fürchterlichen Antisemitismus, den es in diesem Land von rechts schon immer gab, und - wir haben es gesehen - auch dem von ganz links ein Antisemitismus hinzugetreten ist, dessen Quantität durch die Migration der vergangenen Jahre leider zugenommen hat. Unser Ausgangspunkt dieser Debatte für uns als CDU-Fraktion ist daher das unbedingte und unverbrüchliche Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, aber auch zu dem Ziel, dass wir Deutschen nie aus den Augen verlieren dürfen, nämlich dass Menschen jüdischen Glaubens hier sicher und angstfrei leben können müssen. Das war in den vergangenen Wochen leider nicht der Fall. Das ist etwas, das wir sehr ernst nehmen. (Beifall von der CDU.) Deshalb ist es gerechtfertigt, die Frage zu stellen, wo wir das Recht anpacken müssen, um den Rechtsstaat, der sich das Ziel „Nie wieder“ zu eigen gemacht hat und dessen Staatsraison das ist, was ich gerade beschrieben habe, wehrhafter zu machen gegen jede Form von Antisemitismus, damit „Nie wieder“ keine Floskel bleibt. Sehr geehrte Kollegen der AfD-Fraktion, Sie beschäftigen sich in diesem Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht und gehen - ich will mich gar nicht in Ihren Streit einmischen, den Sie mit der Kollegin Quinten hatten - von Artikel 8 des Grundgesetzes aus, wo in der Tat - Sie haben das richtig zitiert - das Recht der Versammlungsfreiheit als ein Grundrecht für Deutsche ausgestaltet ist und im Gegensatz zu anderen Grundrechten eben nicht als ein Jedermann-Grundrecht. Einfachgesetzlich - Frau Quinten hat zu Recht darauf hingewiesen - ist das anders, aber der verfassungsrechtliche Schutz - das ist korrekt - ist in seinem personellen Schutzbereich beschränkt auf diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Im Hinblick auf das, was sich der parlamentarische Rat, die Mütter und Väter des Grundgesetzes, und im Übrigen die Parlamente seitdem - liebe Frau Quinten, ich habe Ihre Anträge zur Änderung der Landesverfassung auch noch nicht zur Kenntnis genommen -, überlegt hat, meine ich nicht, dass wir das ausdehnen müssten. Ich will das aber auch nicht kritisieren, weil ich die Verfassungsrechtslage wie sie heute ist, nach wie vor für richtig halte. Die Versammlungsfreiheit ist in ihrem sachlichen Schutzbereich und auch in ihrer Begrün- (Abg. Theis (CDU)) dung sehr nah verwandt mit der demokratischen Teilhabe mit der Ausübung der Staatsgewalt durch das Staatsvolk in Wahlen und Abstimmungen. Sie haben das zu Recht beschrieben. Das Staatsvolk sind diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Deshalb ergibt es aus der Genese der Versammlungsfreiheit Sinn, den verfassungsrechtlichen Schutz auf die Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft zu begrenzen. Klar ist aber auch - darauf ist, glaube ich, hingewiesen worden und auch das ist richtig und muss betrachtet werden, wenn man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt -, dass alle Staatsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eben nicht nur einfach gesetzlich geschützt sind, sondern darüber hinaus durch das Primärrecht der Europäischen Union mittels der Unionsbürgerschaft hier in Deutschland aufgrund des Diskriminierungsverbots aus den europäischen Verträgen das gleiche Schutzniveau genießen, den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz, wie es Artikel 8 vermittelt. Das ist auch sinnvoll, denn die Unionsbürgerschaft vermittelt zum Beispiel das Recht, an Wahlen und Abstimmungen auf der kommunalen Ebene teilzunehmen. Es ist doch logisch, dass die Versammlungsfreiheit eben auf diese ausgedehnt wird. Anders ist es, das ist richtig, für Nicht-EU-Ausländer. Aber, Herr Schaufert, in Bezug auf EU-Bürger ist jedenfalls der Wortlaut Ihres Vorschlags, wie Sie ihn heute vorstellen, nicht europarechtskonform. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Deshalb ist unserer Ansicht nach die Erstreckung der Versammlungsfreiheit auf EU-Bürger für eine demokratische Union, für eine demokratische EU auf dem Weg zur politischen Union eine der zentralen Errungenschaften. Die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte sind eine der zentralen Errungenschaften, die wir nicht über Bord werfen dürfen, die wir erst gar nicht gefährden wollen. Man muss sich das mal vorstellen: In der kommenden Woche wird die Union des Français de Sarre 60 Jahre. Wollen Sie wirklich einen Wortlaut heute hier einbringen, der dazu führt, dass Versammlungen von Franzosen, Italienern, Spaniern unter dem Vorbehalt der Genehmigung saarländischer Behörden stehen? Das lehnen wir dem Grunde nach ab. Auch wenn der verfassungsrechtliche Schutz so ist, wie Sie es beschrieben haben, werden wir das nicht über Bord gehen lassen. Das ist eine europäische Errungenschaft, zu der wir stehen und der im Wortlaut Ihr Antrag heute widerspricht. Deshalb lehnen wir diesen auch ab, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und von der SPD.) Anders ist die Verfassungsrechtslage. Das ist richtig im Hinblick auf Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, da wäre es rechtlich möglich, das zu tun, was Sie vorschlagen. Da wäre es theoretisch denkbar und mit Verweis auf die eine oder andere Demonstration und die Bilder, die wir dabei im Blick haben, kann man darüber in der Tat vielleicht auch streiten. Aber eindeutig ist auch: Eine tatsächlich größere Wehrhaftigkeit des Staates, wie Sie sie wollen, wäre damit praktisch nicht verbunden, weil eine Differenzierung entlang der Staatsbürgerschaft bei einer Versammlung, die ja immer eine Vielzahl von Teilnehmern beinhaltet, von denen in der Realität, wie wir sie erleben, zumindest mal einzelne mindestens auch über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, nicht möglich ist. In der Praxis wäre das, was Sie heute vorschlagen, überhaupt gar nicht umsetzbar. Deshalb ist der Gesetzentwurf in der Praxis wirkungslos, deshalb macht er den Rechtsstaat auch nicht wehrhafter. Im Gegenteil, er lässt ihn umso schwächer erscheinen, weil er nicht in der Lage ist, die Dinge auch durchzusetzen, wenn man es denn wollte. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab, weil er den Rechtsstaat nicht stärker macht, sondern nur schwächer erscheinen lässt, und das ist das Letzte, was wir in diesem Land brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Richtig ist aber auch - ich möchte die Gelegenheit nutzen, um nur einzelne Hinweise dazu zu geben -, dass wir uns alle zusammen die Frage stellen müssen: Wo können wir unseren Rechtsstaat gegen seine Feinde wehrhafter machen, wehrhafter machen gegen diejenigen, die dafür sorgen, dass Menschen jüdischen Glaubens sich wieder die Frage stellen, ob man hier angstfrei und sicher leben kann? Wie können wir ihn wehrhafter machen gegen diejenigen, die das aus einem rechtsextremistischen Gedankengut tun, diejenigen, die das aus einem postkolonialen, linksextremistischen Gedankengut tun und eben auch diejenigen, die das aus einem religiös-fanatischen Gedankengut heraus machen? Ich glaube jedenfalls fest daran, dass es hier in Deutschland diesbezüglich Nachholbedarf gibt, damit die Staatsräson, die ich eben beschrieben habe, keine Floskel bleibt, damit „nie wieder“ tatsächlich auch „jetzt“ bedeutet. Ich will Ihnen nur ein paar Punkte nennen, von denen ich glaube, dass wir bei ihnen wirklich besser werden können. Das beginnt zum Beispiel mit der Prävention von Extremismus, egal welcher Couleur, und auch mit der Demokratieförderung in unserem Land. Neulich hat das Bundesfamilienministerium im Hinblick auf die Extremismusprävention verkündet, dass von den ungefähr 700 Projekten, die in diesem Zusammenhang gefördert werden, gerade einmal 12 ver- (Abg. Theis (CDU)) suchen, dafür zu sorgen, dass Menschen muslimischen Glaubens nicht antisemitischen Vorstellungen anhängen. 12 von 700! Das Zweite, was wir im Bereich der Prävention besser und mehr machen müssen, ist, dass wir uns als Rechtsstaat stärker und eindeutiger positionieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir endlich von allen, die Mittel im Rahmen der Demokratieförderung bekommen, ein plausibles Bekenntnis zur freiheitlich ‑ demokratischen Grundordnung, zu unserer Demokratie und ja, auch zur Staatsräson in Bezug auf Israel einfordern müssen. Wer das nicht abgeben will, der gehört nicht vom Familienministerium finanziert, der gehört vom Verfassungsschutz überwacht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da müssen wir eindeutig sein, da waren wir schon mal besser und da kann sich vieles verändern! (Beifall von der CDU und von der SPD.) Das geht weiter mit der Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich. Das ist heute schon mal angesprochen worden. Wir sehen doch, dass Radikalisierung und Hasskriminalität auch und vor allem nicht nur bei den Aufzügen und Demonstrationen stattfindet, sondern eben auch in den sozialen Netzwerken. Wir wissen auch, dass wir dort als Rechtsstaat im Rahmen der Strafverfolgung noch zu viele blinde Flecke haben. Ich weiß nicht, ob es Ihnen auffällt, aber immer dann, wenn irgendwo ein Terroranschlag in Deutschland verhindert wird, gibt es den verschämten Hinweis darauf, dass die eigentlichen Hinweise von befreundeten ausländischen Diensten kamen. Warum? Weil wir nicht hinschauen können, weil wir nicht wehrhaft genug sind, sind wir darauf angewiesen, dass die Franzosen oder die Amerikaner uns helfen, diese Leute dingfest zu machen und die Gefahren in diesem Land zu reduzieren! Das kann doch keine Strategie sein! Wir müssen wehrhafter werden. Das heißt Vorratsdatenspeicherung, das heißt Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz. Das heißt, dass dieser Staat stärker werden muss gegen seine Feinde. Das heißt „nie wieder“, das heißt Staatsräson in diesem Land! Das gilt es, jetzt zu tun, nicht im Versammlungsrecht, sondern im Bereich der Strafverfolgung. (Beifall von der CDU.) Das Gleiche - ich will Ihnen das nur als Beispiel geben - gilt für die Frage, was in diesem Land strafbar ist. Das beziehe ich jetzt auf eine Beschlussfassung der Justizministerkonferenz. Frau Berg, Ihr Staatssekretär Herr Diener hat, wenn ich die Pressemitteilungen richtig deute und die Beschlussfassung richtig lese, dem auch zugestimmt. Ich begrüße das ausdrücklich. Es geht um eine Initiative von Hessen und Berlin, die zum Ziel hatte, eine Strafbarkeitslücke zu schließen bei der Infragestellung des Existenzrechts Israels. Wir müssen deutlich machen, dass derjenige, der die Existenz Israels in Frage stellt, sich in Deutschland strafbar macht. Wenn es dort eine Strafbarkeitslücke gibt, dann müssen wir handeln, damit dieser Staat wehrhaft wird gegen diejenigen, die unser Land verhetzen wollen. Das gilt - letzter Punkt - dann eben auch für den Satz, der in unseren Tagen vielleicht wieder mehr Bedeutung hat als noch in der Vergangenheit, nämlich dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz haben darf. Das muss auch Folgen für das Recht haben, das muss nicht zuletzt auch Folgen für das Aufenthaltsrecht haben. Wer den Holocaust leugnet, wer das Existenzrecht Israels infrage stellt, der hat keinen Platz in Deutschland. Wenn wir ihn abschieben können, dann müssen wir ihn auch abschieben. Das ist das Notwendige, was es zu tun gibt, damit „nie wieder“ jetzt ist, damit wir diese Staatsräson nicht nur vor uns hertragen, sondern tatsächlich auch leben, nicht im Versammlungsrecht, sondern in den Themen, die ich Ihnen gerade benannt habe. Deshalb werden wir da dranbleiben und Ihren Antrag heute ablehnen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. - Ich erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Sevim Kaya ‑ Karadağ.
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Unmutsbekundungen bei der AfD.) Es gibt Dinge, die man nicht oft genug wiederholen kann. Bei den Anträgen der AfD - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte darum, meine Wortwahl zu entschuldigen - bekomme ich einfach einen Würgereiz. Nicht anders verhält es sich auch bei diesem Gesetzesentwurf für ein saarländisches Versammlungsgesetz, mit dem die AfD vielen Menschen das Recht, zu demonstrieren, wegnehmen beziehungsweise es einschränken will. Zunächst stellt sich mir ernsthaft die Frage, was die AfD-Fraktion ohne das Thema Migration machen würde. (Abg. Dörr (AfD): Das wäre gut.) Sie wären völlig aufgeschmissen. Wieder einmal geht es Ihnen nur darum, Menschen wegen ihrer Herkunft zu benachteiligen und auszuschließen. Sie pauschalisieren und hetzen mit einfalls- (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) loser und billiger Polemik, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall von der SPD. - Zurufe der Abgeordne- ten Dörr (AfD) und Schaufert (AfD).) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreiben Sie jedenfalls schäbige Ausgrenzungspolitik. Sie wollen spalten und das tun, was Sie immer tun, nämlich das Eigene gegen das Fremde betonen, doch lassen Sie mich Ihnen etwas sagen: Ihrem Hass und Ihrer Hetze stellen wir uns klar und deutlich entgegen. (Beifall von der SPD. - Unverständnis bei der AfD.) Ich, geboren in der Türkei, eingebürgert und somit Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG, schäme mich jedenfalls fremd für diesen Gesetzentwurf. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie ist ein Menschenrecht und wesentlich für eine funktionierende Demokratie. Die Funktion der Versammlungsfreiheit ist klar. Es ist eine kommunikative Freiheit, ein Baustein lebendiger Diskurse, ein wesentlicher Teil demokratischer Politik. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen sogenannten Jedermann-Grundrechten, auf die sich jeder berufen kann, und Deutschen-Grundrechten. Die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz - das wurde eben schon gesagt - und in der saarländischen Landesverfassung ist als Deutschen-Grundrecht ausgestaltet. Die AfD will nun ein saarländisches Versammlungsgesetz auf den Weg bringen, in dem grundsätzlich nur noch Deutschen ein Demonstrationsrecht zusteht. Bedeutet dies, dass sich nur noch diese auf das Versammlungsrecht berufen dürfen? - Nein, Ausländer - das hat der Kollege Theis eben ausgeführt - aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auf das Diskriminierungsverbot aus Artikel 18 AEUV berufen. Danach ist den Mitgliedstaaten „jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten“. Hiernach dürfen EU-Ausländer auch im Hinblick auf ihr Versammlungsrecht sowieso nicht schlechter gestellt werden als Deutsche. EU ‑ Ausländer können sich für ihre Versammlungen aber immerhin auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen, Artikel 2 Absatz 1 GG. Sie sehen also, eine Aushöhlung der Grundrechte können Sie nicht erreichen. Was würde der vorliegende Gesetzentwurf eigentlich bedeuten, wenn er kommen würde? - Ich möchte das gerne einmal anhand von zwei Beispielen konkretisieren. Nehmen wir zunächst einmal als Beispiel meine Eltern. Nach dem Gesetzentwurf der AfD würden sich meine laut Ausweisdokument türkischen Eltern nur in Ausnahmefällen und dann, wenn keine Gefahren von ihnen ausgehen, auf das saarländische Versammlungsgesetz stützen können. Meine Eltern sind Anfang der Siebzigerjahre zum Arbeiten ins Saarland gekommen. Sie haben ununterbrochen bis zur Verrentung gearbeitet, sie haben Steuern gezahlt und haben in unsere Sozialsysteme eingezahlt. Das Saarland ist erst ihr neues Zuhause und dann zu ihrer neuen Heimat geworden. Sie stehen stellvertretend für eine große Gruppe von Menschen aus der Gastarbeitergeneration, von denen viele nicht eingebürgert und somit laut Definition Nicht-Deutsche sind. Statt ihre Lebensleistung zu würdigen und ihnen durch Teilhabe und Partizipation Wertschätzung zuteilwerden zu lassen, würde man mit dem vorliegenden Gesetzentwurf genau das Gegenteil tun, nämlich ihre Rechte beschneiden. Ohne Wenn und Aber ist dieser Gesetzentwurf daher ein Schlag ins Gesicht all dieser Menschen, die maßgeblich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben. (Beifall von der SPD.) Ich komme zu meinem zweiten Beispiel. In Völklingen haben kürzlich - das wurde heute Morgen schon gesagt - Tausende Menschen für die Sicherung ihrer Arbeitsplätze in der saarländischen Stahlindustrie demonstriert. Nach Polizeiangaben beteiligten sich mehr als 10.000 Menschen am Protest. An der Demonstration haben auch sehr viele Stahlarbeiter*innen teilgenommen, die nach dem vorliegenden Gesetzesvorschlag der AfD gar nicht ohne Zustimmung auf die Straße hätten gehen dürfen, um für Arbeitsrechte zu kämpfen. Arbeiten ja, Teilhabe und Partizipation nein - das kann die AfD nicht ernst meinen. (Beifall von der SPD.) Auch rein praktisch stellt sich mir die Frage, wie bei Versammlungen zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen zu unterscheiden wäre und was die Konsequenzen wären. Würde dann der Stahlarbeiter mit türkischem Pass abgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass er unzulässigerweise für seine Arbeitsrechte demonstriert? - Wenn ich mir das vorstelle, läuft es mir kalt den Rücken hinunter. Zur Begründung Ihres Gesetzes ziehen Sie antisemitische Parolen und Motive auf Demonstrationen heran. Ich sage etwas zur Klarstellung. Von Nicht-Deutschen und/ oder Muslimen geht von Natur aus keine Gefahr aus. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Der Antisemitismus wird bei Muslimen nicht mit der Muttermilch verabreicht. Zu pauschalisieren und alle in eine Schublade zu stecken, ist falsch und brandgefährlich. (Anhaltender Beifall von der SPD und der CDU. - Zuruf des Abgeordneten Schau- fert (AfD).) (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) In Anbetracht der jüngsten Ereignisse suggerieren Sie, dass alle Nicht-Deutschen beziehungsweise Muslime antisemitisch seien. Sie suggerieren, dass allein durch die Einwanderung der Antisemitismus nach Deutschland importiert wurde. Wenn es ein Land auf dieser Welt gibt, das es nicht nötig hat, Antisemitismus zu importieren, dann ist es leider Deutschland. (Beifall von der SPD und bei der CDU. - Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Das zeigen auch heute noch die Statistiken. 84 Prozent der Straftaten gegen Jüdinnen und Juden werden von deutschen Rechtsextremisten verübt. Dass jetzt ausgerechnet die AfD mit ihrer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und ihrem rechtsextremistischen Programm anderen Antisemitismus vorwirft, ist meiner Meinung nach beschämend. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schaufert (AfD).) Wenn Sie ernsthaft ein Zeichen gegen Antisemitismus setzen wollen, fangen Sie doch in Ihrer eigenen Partei an und stellen Sie sich unserer Geschichte, statt sich mit Menschen gemeinzumachen, die den Holocaust als Fliegenschiss in der Geschichte verharmlosen. (Beifall von der SPD und bei der CDU. - Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Wir als SPD stehen geschlossen und unverrückbar gegen Antisemitismus ein, egal, ob wir Sandra, Ulrich, Damhat oder Sevim heißen. (Beifall von der SPD.) Wo immer er uns begegnet, legen wir den Finger in die Wunde. Das haben wir immer getan und tun es auch jetzt. Wissen Sie was? - Es verletzt mich ehrlich gesagt ziemlich, dass diese Feststellung ohne Wenn und Aber geglaubt wird, wenn Sandra und Ulrich sie machen, aber in Frage gestellt wird, wenn Ahmet und Elif sich klar gegen jede Form von Antisemitismus stellen. Ich weiß, das ist Ihr Ziel als AfD, aber vielleicht denken alle anderen einmal darüber nach. (Beifall von der SPD.) Kommen wir zum Thema zurück. Die Versammlungsfreiheit gehört allen, unabhängig davon, wie sie etwas und insbesondere auch was sie gemeinsam sagen wollen. Das mag uns nicht gefallen, aber es ist wertvoll. Und ja, es gibt Demonstrationen, die ideologisch weit weg von dem sind, woran ich selbst glaube: Toleranz und Vielfalt, wir als Teil Europas und der Welt, Respekt voreinander. - Die politische Ausrichtung entscheidet aber nicht darüber, ob man sich versammeln darf. Das Verfassungsrecht ist inhaltlich neutral. Die Grenzen sind ganz klar: Gewalt und Straftaten. Es ist unbequem, weil und wenn extreme Positionen schnell in Gewalt umschlagen können, aber durch dieses Unbequeme müssen wir durch. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die sich im Übrigen wahrscheinlich jetzt im Grab umdrehen, (Abg. Schaufert (AfD): Nach der Rede schon) nach dem, was Herr Schaufert hier eben losgelassen hat, hielten die Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit als politische Form der Beteiligung an der lebendigen Demokratie für besonders wichtig. Sie stehen deswegen unter einem besonderen Schutz. Sie als AfD-Fraktion probieren, diesen Schutz Schritt für Schritt zu untergraben. Wir brauchen aber mehr Miteinander, mehr Zusammenhalt und weniger Hass. Probieren Sie es einfach mal, es tut nicht weh! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Eins will ich einmal klarstellen: Ich definiere mein Deutsch-Sein über kein Ausweisdokument, sondern über die Verbundenheit und das Zugehörigkeitsgefühl, welche ich für dieses Land empfinde, in dem ich zu Hause bin. Wenn ich „Saarlandliebe“ sage, dann fühle ich das. Wir alle haben das Privileg, in einem Land zu leben, in dem Grundrechte gelten, in Frieden und auch in Wohlstand. Damit das alles so bleibt, ist es wichtig, dass wir unsere verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten gegen all diejenigen, die sie einschränken wollen, verteidigen. - Glück auf! (Anhaltender Beifall von der SPD und der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nunmehr dem Herrn Fraktionsvorsitzenden der AfD ‑ Fraktion Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Theis hat hier eine engagierte Rede gehalten, in der er uns zuerst notgedrungen recht geben musste. Nachher hat er das benutzt - das ist auch legitim -, um parteipolitische und persönliche Anliegen in den Vordergrund zu rücken, die nicht zum Tagesordnungspunkt gehören. Er hat auch bemängelt, dass die EU-Bürger nicht aufgezählt sind. Ich glaube, im Gesetzestext ist das auch so. Sie sind aber damit gemeint. Man muss als CDU immer einen Grund finden, um einen normalen, guten AfD-Antrag abzulehnen. Das ist bei manchen auch so weit gelungen, bei mir hat es nicht verfangen. Das lasse ich aber noch als sachlich gelten. Was von der SPD-Seite gekommen ist, muss ich als unsachlich abtun. Gerade der letzte Beitrag hat wieder einmal gezeigt, dass Frau Kaya-Karadağ ‑ ‑ (Abg. Dörr (AfD)) (Der Redner spricht den Namen zögerlich aus. - Sprechen bei der SPD.) Ich muss immer ein bisschen überlegen, dann habe ich es wieder. Es ist nicht so ganz einfach. Ich kann auch Doppelnamen nicht so gut behalten. Man muss mir verzeihen, wenn ich ab und zu mal zögere, wenn ich den Namen ausspreche. - Das war dann unsachlich. Ich fange mal mit Frau Quinten an: Sie hat gemeint, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, was auch richtig ist. Hier geht es aber um ein Gesetz, das wir beantragen. Nach diesem Gesetz, welches dann gilt, sind alle Menschen gleich. Das gibt es jetzt auch schon. Nicht alle Menschen haben die gleichen Rechte. Zum Beispiel hat ein 14-Jähriger nicht das Recht, zu wählen, weil das im Gesetz nicht vorgesehen ist, und ein 39-Jähriger hat nicht das Recht, Bundespräsident zu werden, weil das auch nicht im Gesetz vorgesehen ist. Man muss also unterscheiden: Nach dem Gesetz sind alle gleich. Es sind aber nicht von Haus aus alle gleich. Es haben natürlich alle die gleiche Menschenwürde. Hier geht es aber um Bürgerrechte. Ich muss überlegen, ob ich was verkehrt verstanden habe, aber ich mache einen Unterschied zwischen Bürger und Einwohner. Ein Bürger - ich kann es auch verlängern und „Staatsbürger“ sagen - ist ein Deutscher. Alle Bürger haben nach dem Gesetz die gleichen Rechte. Wenn im Grundgesetz zum Beispiel steht, dass Deutsche das Recht haben, sich ohne Waffen zu versammeln, dann gilt das für alle Deutschen und nicht für andere. Man muss sich überlegen, was man wirklich will. Sind wir das einzige Volk auf dieser Welt, das für andere mehr Rechte erwirken will als für sich selbst? Ich kenne das nicht von Spanien, Frankreich, Italien oder anderen Ländern. Ich kenne das nur von uns. Hier gibt es einen latenten Deutschenhass - das muss ich mal so sagen. (Sprechen bei der SPD.) Ich bin in diesem Land hier groß geworden, ich bin seit 85 Jahren Saarländer, ich liebe mein Saarland. Wir waren jetzt mit dem Präsidium im Burgenland in Österreich. Die lieben ihr Land und haben auch schon für ihr Land gekämpft. Wir haben hier auch eine Abstimmung hinter uns. Wir lieben unser Land und wir lieben auch die Menschen, die hier eingereist sind und sich integriert haben. Ich habe zwei italienische Schwiegertöchter und eine marokkanische Schwiegertochter. Ich habe beileibe überhaupt nichts gegen Marokkaner, auch nichts gegen Italiener oder Franzosen. Ich habe aber was gegen Leute, die nicht Deutsche sind, die hier illegal ‑ ‑
Dagmar Heib
Herr Dörr, ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit zu Ende geht, es sind noch 30 Sekunden.
Friedrich Josef Dörr AfD
Gut. - Leute, die illegal über die Grenze gekommen sind, sich hier nicht an die Ordnung halten, bei uns auf den Straßen Krawall machen und Sachbeschädigungen, Personenverletzungen und andere Straftaten begehen. Dagegen bin ich. Das ist der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfes, dass wir das Grundgesetz - alle Deutschen haben das Recht, sich unbewaffnet zu versammeln - in ein Gesetz formen wollen. Das ist unsere Idee. Es hat mich nichts anderes überzeugen können, im Gegenteil. Es gibt hier immer einen großen Beifallsblock, aber das haben wir früher auch schon mal gehabt. Das wollten wir eigentlich überwinden. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Dörr. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/665. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/665 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/665 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krebsregister sind ein zentrales und unverzichtbares Werkzeug in jedem Krebsbekämpfungsprogramm, denn sie erheben fortlaufend und standardisiert Daten, die Auskunft über Häufigkeit, Versorgung und Folgen von Tumorerkrankungen in der Bevölkerung geben. Trotz kontinuierlicher Fortschritte in der Früherkennung, Behandlung und Nachsorge stellen Tumorerkrankungen die Gesundheitssysteme weiterhin vor immense Herausforderungen. Alleine in der saarländischen Bevölkerung sind im Jahr 2021 bei rund 7.500 Frauen und Männern bösartige Krebserkrankungen neu aufgetreten. Rund 3.300 Menschen sind an den Folgen einer Tumorerkrankung gestorben. In unserem Land hat die Krebsregistrierung eine besonders lange Tradition. Seit über einem halben Jahrhundert werden im Saarland Krebsdaten systematisch erhoben, die sowohl national als auch international für ihre hohe Qualität anerkannt sind. Nirgends in Deutschland liegen bevölkerungsweite Krebsdaten über einen zusammenhängenden Zeitraum von über 50 Jahren vor. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Nachdem im Jahr 2008 im Nationalen Krebsplan empfohlen wurde, die Krebsregistrierung in Deutschland umfassend zu erweitern, wurden in den Ländern die bestehenden Krebsregister flächendeckend zu Werkzeugen auch für die Bewertung und Sicherung der Qualität der onkologischen Versorgung ausgebaut. Dabei wurden die Verfahren der Erhebung, Verarbeitung und Nutzbarmachung der Daten für die Krebsbekämpfung umfassend digitalisiert. Wurden vor zehn Jahren noch sämtliche Informationen mit Papierformularen erhoben, so erreichen heute mehr als 90 Prozent aller Informationen das Saarländische Krebsregister auf elektronischem Weg. Hier klappt also schon mal die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem erfolgten Ausbau haben sich die Beiträge der Krebsregister zur Krebsbekämpfung deutlich erweitert. So arbeiten die Krebsregister heute eng mit regionalen Leistungserbringern der stationären und ambulanten Krankenversorgung zusammen und unterstützen diese bei der Qualitätssicherung. Mit ihren Daten helfen Krebsregister, Wirksamkeit und Nutzen von Krebsvorsorge- und Krebsfrüherkennungsprogrammen zu bewerten. Sie machen messbar, wie die Sterblichkeit durch bösartige Tumorerkrankungen aufgrund weiterentwickelter Behandlungsmöglichkeiten abnimmt. So konnte mit Daten aus dem Saarland frühzeitig gezeigt werden, dass die tumorbezogene Sterblichkeit in den ersten fünf Jahren einer Krebserkrankung in Deutschland seit den 1970er-Jahren annähernd halbiert werden konnte. Die Krebsregister stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Internet statistisch aufbereitete Ergebnisse und im Rahmen gemeinsamer Untersuchungen anonymisierte Daten für vielfältige innovative Forschungsvorhaben und Studien zur Verfügung, etwa zur Erforschung der Ursachen von Tumorerkrankungen. Krebsregister untersuchen des Weiteren die räumliche Verteilung von Krebserkrankungen in ihrem Einzugsgebiet. Regelmäßig beantwortet das saarländische Krebsregister Fragen von Bürgerinnen und Bürgern und Fragen aus den Städten und Gemeinden zu regionalen Häufigkeiten. Nachdem der Ausbau der Krebsregistrierung in allen Bundesländern nun weitgehend abgeschlossen werden konnte, wurden die bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben für die föderal organisierte Krebsregistrierung fortgeschrieben. Aus diesem Grund wurden Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz erforderlich, die der Gesetzentwurf umsetzt. Zudem erweitert der Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Nutzung der Daten des Krebsregisters für Leistungserbringer wie Kliniken und onkologische Zentren und er präzisiert Prozesse und Verfahren im Krebsregister und vereinheitlicht Begrifflichkeiten. Neben der Erhebung von Daten für die Krebsbekämpfung regelt das Saarländische Krebsregistergesetz auch die Mitwirkung der „Zentralen Stelle Mammographie-Screening“ im bevölkerungsweit organisierten Brustkrebs-Früherkennungsprogramm für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren im Saarland. Die „Zentrale Stelle Mammographie-Screening“ ist beim saarländischen Krebsregister angesiedelt. Sie führt das Einladungswesen durch und stellt dabei sicher, dass alle teilnahmeberechtigten Frauen regelmäßig zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen werden und wohnortnah an der gesetzlich ermöglichten Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen können. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss den Leistungsanspruch für das Mammographie-Screening auf Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren ausgeweitet hat, werden mit dem vorliegenden Entwurf erforderliche Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz und in der Meldedatenübermittlungsverordnung vorgenommen, damit die Ausweitung des Screenings fristgerecht erfolgen kann. Ich bitte angesichts all dessen um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland in Erster Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Ich danke dem Herrn Minister für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/660. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/660 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/660 einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes (Drucksache 17/488) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Sandra Quinten, das Wort. Abg. Quinten (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes, Drucksache 17/488, in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die durch die Neuressortierung notwendig gewordenen Änderungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Neustrukturierung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden, die eine Anpassung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes erforderlich machen. Die Abteilung für Wissenschaft, die in der Staatskanzlei verortet war, gehört nunmehr zum Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rechtsaufsicht über das UKS entsprechend dem Übergang der Zuständigkeiten von der nunmehr für Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde ausgeübt wird. Des Weiteren werden die Personenbezeichnungen im UKS in Abkehr vom bislang verwendeten generischen Maskulinum an die weibliche und männliche Form angepasst. In Bezug auf Baumaßnahmen sollen Regelungen zur Bauherreneigenschaft dahingehend angepasst werden, dass dem UKS für kleine Maßnahmen, die durch das Land finanziert werden, im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde die Bauherreneigenschaft übertragen wird. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06. September 2023 gelesen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 11. Oktober 2023 stattgefunden hat. Der Ausschuss für Wissenschaft empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes, Drucksache 17/488, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/488. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/488 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Endlich durchgreifen statt lamentieren - Konsequente Abschiebung verurteilter ausländischer Straftäter (Drucksache 17/666) Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Josef Dörr, das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Eigentlich beschreibt das, was ich hier vortrage, eine Selbstverständlichkeit. Ich muss aber den Antrag doch begründen, werde mich dabei allerdings kurzfassen. Heute Morgen sprachen wir bereits über Gewalt gegen Kinder, über Gewalt gegen Frauen. Das ist ein Teil der kriminellen Handlungen, das ist ein Teil der Verbrechen, man könnte Weiteres anführen. Es gibt sehr vieles, das bei uns Gott sei Dank verboten ist und wofür die Täter und Täterinnen bei uns bestraft werden. Das gilt für alle, die sich in Deutschland aufhalten. Das gilt (Abg. Dörr (AfD)) natürlich auch für diejenigen, die keine Deutschen sind, also für Ausländer. Kommt jemand aus einem triftigen Grund, weil er eben Asyl braucht, oder aus einem verständlichen Grund, weil er seine Lebensverhältnisse verbessern möchte, oder aus einem anderen Grund nach Deutschland, ist das Geringste, das man von ihm erwarten kann, dass er sich an unsere Gesetze hält. Diese Menschen müssen sich nicht an unsere Gebräuche und Sitten halten, sie müssen sich aber an unsere Gesetze halten. Hält sich aber jemand nicht an die Gesetze, wird ertappt, wird verurteilt, ist es nach unserer Ansicht allerhöchste Zeit, dass derjenige des Landes verwiesen, dass er abgeschoben wird. Wir haben in unserem Beschlussantrag noch etwas hinzugefügt: Es muss auch sichergestellt werden, dass diese Menschen nicht wieder in unser Land hereinkommen. Im Augenblick ist es ja so, dass wir wenige abschieben. Es gibt dabei gesetzliche Hürden, es gibt alles Mögliche. Im Grunde sind es nur wenige, die abgeschoben werden. Sie abzuschieben nutzt aber ja gar nichts: Werden sie heute abgeschoben, können sie morgen wieder ins Land kommen - weil nicht kontrolliert wird. Solange nicht kontrolliert wird, ist es im Grunde uninteressant, über Obergrenzen und anderes zu sprechen. Denn diese Leute kommen ja alle wieder ins Land. Daher haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass Grenzkontrollen vorhanden sein müssen, sodass sichergestellt werden kann, dass die Leute, die bei uns wegen Verbrechen verurteilt und ausgewiesen worden sind, nicht wieder ins Land kommen können. Das ist unser Antrag. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Ich danke Ihnen, Herr Dörr, für die Begründung Ihres Antrags. - Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als nächster Redner hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Pascal Arweiler das Wort.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich will zunächst einen Wunsch äußern: In den zurückliegenden Wochen haben wir hinsichtlich der Asyl- und Migrationspolitik eine Eskalationsspirale erlebt, und der Ton gegenüber Geflüchteten wird immer massiver, er verschärft sich. Ich würde mir wünschen, gerade auch zu Beginn unserer Debatte hier, dass wir bei der Asyl- und Migrationspolitik wieder auf eine Sachebene zurückfinden. Ich denke, das würde dem Ganzen sehr guttun. In den letzten Wochen wurde gegenüber Menschen, die bei uns Schutz suchen, ein sehr harter Ton angeschlagen, der so einfach nicht länger hinnehmbar ist. Inzwischen werden Aussagen in ihrer Härte als normal wahrgenommen, die vor gut einem Jahr noch einen großen Aufschrei ausgelöst hätten. Man gewinnt derzeit den Eindruck, Geflüchtete wären an allem schuld, was in unserem Land gerade nicht gut läuft. Und nicht nur das: Mir bereitet es Sorge, dass inzwischen auch in Deutschland geborene Menschen mit Migrationsgeschichte berichten, das aktuelle gesellschaftliche Klima hinterlasse bei ihnen das Gefühl, sie gehörten von heute auf morgen nicht mehr dazu. In unserem Land entsteht gerade ein gefährliches Wir-gegen-die-Gefühl. Hier dürfen und werden wir nicht wegschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das muss uns alle, die wir hier sitzen, wachrütteln! (Beifall von der SPD.) Wenn man manchen Menschen aktuell zuhört, könnte man meinen, man müsse nur die illegale Migration stoppen, ein paar Leute abschieben - und alle unsere politischen Probleme würden sich von heute auf morgen in Luft auflösen. Das stimmt so nicht, das ist natürlich völliger Blödsinn. Natürlich gibt es, und das will ja niemand verschweigen, im Zusammenhang mit dem zunehmenden Zuzugsgeschehen akute Probleme in unseren saarländischen Städten und Gemeinden. Das ist so, daran müssen wir arbeiten, zum Beispiel, indem wir mehr Mittel für Wohnungen oder auch die Integration zur Verfügung stellen. Aber es kann nicht so weitergehen, wie das derzeit in der Debatte läuft. Wir müssen also auf die Sachebene zurückfinden, wir müssen dabei aber auch die Leute in ihren Sorgen ernstnehmen. Diese Sorgen sind berechtigt. Die Leute machen sich Sorgen, wie wir die hohen Zuzugszahlen bewältigen können. Sie machen sich Sorgen darüber, wie die Integration von so vielen Menschen überhaupt funktionieren kann. Und alle diese Sorgen nehmen wir ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, ob es tatsächlich begründet ist, dass Migration derzeit in der politischen Debatte als das zentrale Thema behandelt wird. Oder eher müssen wir uns auch die Frage stellen: Wurde Migration in den letzten Wochen möglicherweise mehr und mehr zu dem einen zentralen Thema aufgebauscht? Dabei haben wir doch viel drängendere Themen, die heute auch schon angesprochen wurden: die Transformation unserer Wirtschaft, der Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, der Kampf gegen den Klimawandel, die Inflation und die damit verbundenen sozialen Folgen für viele Saarländerinnen und Saarländer. (Abg. Arweiler (SPD)) Diese Probleme sind doch die drängenden, diese Dinge müssen wir angehen. Der aktuelle Diskurs nutzt nur einer Partei, der Partei, die hier ganz rechts im Raum sitzt. Und diese Partei will mit genau solchen Anträgen, wie nun ein weiterer vorgelegt wurde, die gesellschaftliche Debatte weiter befeuern und nach rechts verschieben. Für mich ist nicht ersichtlich, was dieser Antrag sonst bezwecken sollte. Es soll der Eindruck erweckt werden, Ausländer seien im Vergleich zu „Biodeutschen“ überproportional kriminell, sie würden die öffentliche Sicherheit gefährden. Der Eindruck, die Regierung mache zu wenig für die Abschiebung der kriminellen Ausländer und die AfD wäre die einzige Partei, die das lösen könne. Die AfD räume jetzt mal so richtig auf. Lösen wir nun doch einmal dieses verzerrte Weltbild für die Zuhörerinnen und Zuhörer auf, machen wir einen Faktencheck: In Ihrem Antrag steht, dass 2022 erstmals seit fünf Jahren in Deutschland wieder die Zahl der Straftaten angestiegen sei. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 sei ein Anstieg um 11,5 Prozent zu verzeichnen. - Und ich lege sogar noch einen drauf: Im Saarland war es sogar ein Anstieg um 16,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Jetzt kommt jedoch das große Aber: Der Anstieg der Fallzahlen lässt sich vor allem durch die Lockerung und den späteren Wegfall der Corona-Maßnahmen im Jahr 2022 erklären. Das hat also in erster Linie nichts mit Zuwanderung zu tun. Wenn alle zu Hause sind, wenn alle im Homeoffice arbeiten, wenn auch weniger Veranstaltungen stattfinden, passiert einfach weniger und es werden weniger Straftaten registriert. Fallen die Beschränkungen weg, geschehen dementsprechend auch wieder mehr Straftaten, die registriert werden. Das klingt nicht nur logisch, sondern wurde uns auch so bei der Vorstellung der PKS im Innenausschuss erläutert. Hätte Herr Schaufert dort zugehört, hätte er seinen Kollegen sagen können, dass dieser Antrag Unsinn ist und man ihn so nicht einbringen sollte. (Beifall von der SPD.) Selbstverständlich sind auch im Saarland im Vergleich von 2021 und 2022 und verbunden mit dem Anstieg der Straftaten auch mehr nichtdeutsche Tatverdächtigte registriert worden, da schlicht die Zahl der Tatverdächtigen in Summe gestiegen ist. Von den 24.988 Tatverdächtigen waren im letzten Jahr 7.382 Tatverdächtigte ohne deutschen Pass, davon wiederum waren 1.587 sogenannte Zuwanderer, also Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte oder Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. An dieser verhältnismäßig geringen Zahl sieht man schon, dass gerade kein evidenter Zusammenhang zwischen den steigenden Zuzugszahlen und dem Anstieg der Zahl der Straftaten besteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Begründung des AfD-Antrags will wieder einmal nur eines erreichen: Es soll ein ausländerfeindliches Weltbild bedient werden. (Beifall von der SPD.) Es liegt auf der Hand, dass der Anstieg an Zuwanderung auch Herausforderungen mit sich bringt. Läuft aber etwas nicht so, wie wir uns das vorstellen, muss man die Lösungen dafür auf der Sachebene unaufgeregt und pragmatisch entwickeln. Genau das haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der vergangenen Woche getan: Ausgearbeitet wurden zur Flüchtlingspolitik zehn weitreichende Maßnahmen mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Humanität und Ordnung, die nun umgesetzt werden sollen. Bund, Länder und die demokratischen Parteien beweisen damit, dass sie handlungsfähig sind. Es ist auch ein starkes Signal, dass die verschiedenen Ebenen des Staates gemeinsam die Herausforderungen anpacken. Zum Herausgearbeiteten gehört, dass wir die Asylverfahren beschleunigen, damit die Menschen auch frühzeitig wissen, ob sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Im Zweifel müssen wir auch die Menschen ohne Bleibeperspektive schneller rückführen. Hierzu heißt es unter TOP 6 der beschlossenen Maßnahmen, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Abgelehnte Asylsuchende müssen konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben.“ Die Bundesregierung hat darüber hinaus bereits am 25. Oktober einen umfassenden Gesetzentwurf zur Verbesserung von Rückführungen beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem auch erleichtern, Schleuser und andere Personen der organisierten Kriminalität besser und schneller auszuweisen. Hierfür soll der Ausreisegewahrsam von zehn auf 28 Tage verlängert werden, damit es in der Praxis bei der Rückführung keine Probleme gibt. Außerdem wird die IMK gebeten, weitere Maßnahmen zu prüfen. So sollen rechtliche Hürden abgebaut werden, damit der Entzug des Schutzstatus sowie die Rückführung von Personen, die schwere Straftraten und Gewaltverbrechen verübt haben, effektiver durchgeführt werden können. Das zeigt, der Staat bleibt handlungsfähig und hat sehr wohl auf dem Schirm, dass diejenigen das Land verlassen müssen, die hier straffällig werden. Wir helfen denjenigen, die unsere Hilfe benötigen, aber wir handeln auch konsequent denjenigen gegenüber, die sich nicht an unsere Regeln halten wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) (Abg. Arweiler (SPD)) Ihr Antrag verzerrt nur die Tatsachen, und er will ein ausländerfeindliches Narrativ bedienen. Er schlägt den völlig falschen Ton an und läuft zudem auch inhaltlich ins Leere, weil er etwas fordert, was schon längst beschlossene Sache ist. Genau deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Arweiler, für Ihren Redebeitrag. - Herr Dörr hat eine Kurzintervention angemeldet. Bezieht sie sich auf die Rede von Herrn Arweiler?
Friedrich Josef Dörr AfD
So sieht es aus. - Herr Arweiler, Sie haben dem Kollegen Schaufert vorgeworfen, dass er nicht aufgepasst hat, als Sie die Zahlen verkündet haben oder als irgendjemand bei der Anhörung diese verkündet hat. Sie haben aber nicht gemerkt, weil Sie Ihre Rede schon zu Hause vorbereitet und hier abgelesen haben, dass ich überhaupt gar keine Zahlen genannt habe. Ich habe in meiner Begründung keine einzige Zahl genannt. Mir ging es nicht darum, Ausländer auszuweisen, das ist ein anderes Thema, sondern nur darum, straffällige und verurteilte Ausländer - nicht nur straffällige, sondern straffällige und verurteilte Ausländer - auszuweisen. Das ist das Thema. Darauf sind Sie nicht eingegangen. Sie haben nur Vorwürfe geäußert von rechtsradikal, rechts außen und alles Mögliche, aber auf diesen einen Tatbestand, den wir beantragen, sind Sie nicht eingegangen. - Danke schön.
Christina Baltes
Herr Arweiler, möchten Sie darauf antworten? Dem ist nicht so. Dann fahren wir fort. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Jonas Reiter das Wort.
Jonas Reiter CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede erst einmal auf das Thema selbst eingehen. Das Thema Migration ist derzeit in der gesellschaftlichen und politischen Debatte wieder so allgegenwärtig wie zuletzt im Jahr 2015. Herr Kollege Arweiler, ich glaube, hier ist nichts künstlich aufgebauscht, es ist einfach Realität: Die Kommunen sind stark gefordert, auch oft überfordert und die gesellschaftliche Akzeptanz ist maximal herausgefordert. Aktuell zeigen leider auch Studien - ich will es an der Stelle ganz nüchtern und sachlich nennen -, dass Antisemitismus in bestimmten migrantischen Kreisen weit verbreitet ist. Eine kleine Ergänzung an der Stelle: Es gibt auch eine andere Gruppe, in der antisemitische Einstellungen überdurchschnittlich verbreitet sind, das ist die Gruppe der AfD-Anhänger, laut mehrerer Studien. In der aktuellen Lage ist es also geboten, dass sich alle politisch Verantwortlichen insbesondere dafür einsetzen, dass diejenigen, die als Asylbewerber mit schweren Straftaten das Gastrecht hier in unserem Land missbraucht haben, das Land auch zeitnah wieder verlassen. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass dies in der Praxis aber nicht so einfach ist. Die entsprechenden Herkunftsländer nehmen ihre Staatsangehörigen nicht mehr zurück. Teils ungeklärte, teils unklare Identitäten und weggeworfene Pässe machen es an der Stelle nicht leichter. Daher müssen alle handelnden Akteure in den Regierungen jetzt ihre Anstrengungen diesbezüglich beschleunigen. Die Beschlüsse der letzten Woche in der Ministerpräsidentenkonferenz sind erste Schritte in die richtige Richtung, aber insgesamt immer noch zu wenig für eine echte Wende in der Flüchtlingspolitik. Viele Monate sind ungenutzt vergangen. Erst nach den Wahlen in Hessen und in Bayern ist endlich auch bei den Ampelparteien angekommen, dass jetzt dringend gehandelt werden muss. Jetzt liegen viele Hoffnungen und Erwartungen auf dem Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp. Diesen Erwartungen muss er aber erst mal gerecht werden. Ich glaube, es wird schwierig für ihn, und da habe ich ein bisschen die Angst - aktuelle Beispiele zeigen es auch ‑ , dass die Bundesinnenministerin sich davor versteckt, sich dieser Verantwortung nicht stellt. Das lassen wir an der Stelle auch nicht zu. Es bleibt aber ebenso spannend, wie sich die insbesondere auch ideologisch agierenden GRÜNEN bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten verhalten werden. Wir beobachten das ganz gespannt. Mit Blick auf das angekündigte Rückführungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung - es liegen große Hoffnungen darauf - bin ich aber skeptisch, ob der aktuelle Entwurf das weitere parlamentarische Verfahren so überstehen wird. Konkret geht es um die Anhebung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams sowie um erweiterte Möglichkeiten für die Polizei. An der Stelle ist es einfach unerklärlich, dass die Polizei derzeit nicht einmal die Nachbarwohnung in Gemeinschaftsunterkünften betreten darf, falls man dort einen Abschiebekandidaten vermutet. Hier muss sich dringend etwas verändern. Aber auch bei der Debatte um das Rückführungsverbesserungsgesetz kristallisiert sich inzwischen heraus, dass dies auch nur ein kleiner Beitrag sein kann, weil das Bundesinnenministerium selbst sogar nur mit 600 Abschiebungen rechnet, die jährlich zusätzlich ermöglicht werden, (Abg. Reiter (CDU)) im Gegensatz zur deutlich höheren Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber. Es ist also ein großer Dissens an der Stelle. Damit will ich den Bogen zum heutigen Antrag der AfD spannen. Eine Debatte über diese ganzen Fragen ist sicherlich einem großen Teil der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist es nur richtig und wichtig, dass diese Debatte auch im saarländischen Landtag geführt wird. Jetzt kommt das große Aber: Für eine solche Debatte braucht es weder den heutigen Antrag der AfD-Fraktion, noch kommen Sie damit rechtzeitig. - Ich zitiere aus unserem CDU-Antrag aus der letzten Plenarsitzung: „Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, Straftäter konsequent abzuschieben: Flüchtlingen, die in Deutschland straffällig werden, muss konsequent der Schutzstatus entzogen werden. Für die Bundespolizei sind die entsprechenden Befugnisse und Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit sie unverzüglich und ohne Übergang in Landeszuständigkeiten Rückführungen und Abschiebungen direkt vollziehen kann.“ Wir haben das Thema gesetzt und konkrete Ansatzpunkte vorgeschlagen. Die CDU hat an dieser Stelle also bereits geliefert und das mehrfach. Wir haben alleine in diesem Jahr, im April und im Oktober, Anträge zur Begrenzung der Migration im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt, darüber hinaus häufig im Innenausschuss und auch zahlreiche parlamentarische Anfragen an die Landesregierung gestellt. Mit Blick auf die Kollegen der SPD, Herr Kollege Arweiler hat eben gesprochen, will ich gerne zu ihrer Verteidigung ergänzen, dass bei allen Unterschieden in diesen Debatten die SPD bereits Anträge zum Thema Migration auf die Tagesordnung gesetzt hat, auch mit der Forderung einer beschleunigten und konsequenten Rückführung von Straftätern. - Ihre Kernaussage, die Kernforderung der AfD, ist damit quasi schon Beschlusslage hier im saarländischen Landtag. (Abg. Dörr (AfD): Super!) Sie springen hier erkennbar auf einen bereits fahrenden Zug auf, wollen sich mit dieser Forderung aus offenkundig rein populistischen Gründen mit diesem offensichtlich schnell geschriebenen, auf einer halben Seite zusammengefassten Antrag noch mal profilieren, obwohl die inhaltliche Forderung bereits von den beiden anderen Fraktionen hier mehrfach diskutiert und, ich betone das, mit gebotener Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit behandelt und diskutiert wurde. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Das ist der richtige Weg. Unsere Anträge reißen dabei mehrere Mosaikteile an. Genau eine solche Gesamtstrategie braucht es auch, um wirklich voranzukommen, sowohl bei der allgemeinen Begrenzung der Migration als auch bei Abschiebungen verurteilter ausländischer Straftäter. Die einfachen und kurzen Stichpunkte in Ihrem Antrag hören sich vielleicht im ersten Moment gut an, aber die letzten Jahre haben leider gezeigt, dass es nicht so einfach ist. Es braucht mehrere Maßnahmen, es braucht eine Gesamtstrategie. Wir haben unsere Punkte bereits vorgelegt und deswegen lehnen wir Ihren Antrag heute ab. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Kollege Reiter, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/666. Wer für die Annahme der Drucksache 17/666 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/666 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Fraktion. Wir kommen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Pläne zur Legalisierung von Cannabis stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken - Keine Modellprojekte im Saarland (Drucksache 17/669) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wollen wir wirklich eine Welt, in der es ausreichen soll, sich mit den scheinbar sehr einfachen Lösungen zu begnügen, und das selbst dann, wenn es für Fachleute längst erkennbar und absehbar ist, dass eine solche Lösung ein Irrweg ist? Dürfen wir zulassen, dass ein solcher Zeitgeist tatsächlich die Politik der derzeit noch amtierenden Bundesregierung und auch einer Landesregierung prägen? - Nein, finde ich. Ich sage, es ist die Aufgabe von uns Parlamentariern, in solchen Fällen Einhalt zu gebieten. Die Debatte um Cannabis, das ausdrücklich erklärte Ziel, wider besseres Wissen eine gefährliche und insbesondere für junge Menschen sehr gefährliche Droge zu legalisieren und hoffähig zu machen, ist ein solcher Fall. Unsere Gesellschaft sollte nicht weitere Suchtgefahren billigend in Kauf nehmen oder gar be- (Abg. Theobald (CDU)) fördern. Ja, Repression und Strafbewehrung haben nicht dazu beigetragen, den Cannabis-Konsum zu verringern. Eine Reform der strafrechtlichen Bewertung sollte jedoch nicht zu einer Bagatellisierung und weiteren Konsumverbreitung führen. Eine unkritische, bisweilen von Ideologie geleitete Betrachtung des Cannabis-Konsums sollte nicht Einfluss auf gesetzgeberisches Handeln haben. Dass es ausgerechnet auch noch Gesundheitsminister sind, die an der Spitze der Legalisierungsbewegung stehen und damit quasi einen Bückling vor der Cannabis-Lobby machen, setzt, wie ich finde, dem Ganzen noch die Krone auf. Wir als CDU lehnen die aktuellen Pläne der Bundesregierung ab. Zu groß ist die Gefahr nicht nur, aber insbesondere für junge Menschen. (Beifall von der CDU.) Der steigende Konsum von Cannabis führt laut einem Bericht der Vereinten Nationen zu einer zusätzlichen Belastung von Gesundheitseinrichtungen. In der Europäischen Union sind Hanfdrogen die Ursache für rund 30 Prozent der Drogentherapien, hieß es im Jahresbericht 2022 des UN-Büros für Drogenverbrechensbekämpfung. Allein im Saarland werden jährlich zwischen 40 und 60 jungen Heranwachsenden psychologische Diagnosen mit Bezug zu Cannabis-Konsum gestellt. Das musste sogar die Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage unserer CDU-Landtagsfraktion hin zugeben. Der Rauch von Joints enthält Gifte, die insbesondere dem Gehirn junger Menschen nachweislich sehr zusetzen, und das erheblich schneller als viele andere Drogen. Ich kann Ihnen wirklich nur raten, lassen Sie sich von der Cannabis-Lobby mit ihren groß angelegten Kampagnen, insbesondere in den Social-Media-Kanälen, nicht hinter die Fichte führen! (Beifall von der CDU.) Informieren Sie sich durch seriöse Quellen, indem Sie beispielsweise einmal einen Blick in die neuesten medizinischen Studien werfen. Zum Beispiel im Journal of Neuroscience können Sie nachlesen, dass schon der ein- oder zweimalige Konsum von Cannabis bei 14-Jährigen sichtbare Spuren im Hirn hinterlässt. Dass gerade die Kinderärzte in ihrer Gesamtheit laut, unermüdlich und ausdrücklich warnen, sollte den Befürwortern der Legalisierung doch eigentlich zu denken geben. Eine bald legale Kifferei hätte zur Folge, dass Kinder und Jugendliche in der Folge leichter an die Drogen kommen können, warnen die Kinderärzte. Sie tun das keineswegs nur aus einem Bauchgefühl heraus. Laut einer Studie haben sich in der kanadischen Provinz Ontario die Notaufnahme-Einlieferungen von Kindern unter 10 Jahren mit Cannabis-Vergiftung seit Legalisierung der Droge verneunfacht. Niemand kann also sagen: „Das habe ich nicht gewusst.“ Niemand in der Bundesregierung, niemand hier in dieser Landesregierung und auch niemand in diesem Parlament wird sich herausreden können, wenn das alles eintritt, was Fachleute unterschiedlichster Profession schon jetzt im Hinblick auf die Legalisierung prophezeien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem insgesamt schon jetzt vor nie da gewesenen Herausforderungen steht, und in Zeiten, in denen die medizinische Versorgung flächendeckend zurückgefahren wird und in denen Menschen mit psychischen Problemen längst in vielen Fällen schon nicht mehr zeitnah auf Hilfe zählen können, sollten wir nicht noch eine weitere Büchse der Pandora öffnen. Ja, natürlich weiß ich, was gleich in den anderen Wortmeldungen wahrscheinlich kommen wird, denn es sind immer die gleichen abgelutschten Argumente: Rauchen ist ja auch tödlich und trotzdem kommt jeder in jedem Alter problemlos an Zigaretten, und Alkohol ist für noch größere Gesundheitsschäden verantwortlich, ohne dass jemand auf die Idee kommt, Wein und Bier zu verbieten oder den Konsum zu reglementieren. Aber der Langmut gegenüber Tabak und Alkohol darf dem Rausch durch Cannabis nicht die Tür öffnen, denn die Wirkweise von Cannabis ist mit der Wirkweise der kulturell etablierten Drogen Alkohol und Tabak überhaupt nicht vergleichbar. Das macht auch die Bundesregierung selbst deutlich, indem sie klarmacht - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der aktuell Zentralen Dienstvorschrift A-2160/6 der Bundeswehr: „Auch nach neuen wissenschaftlichen Untersuchungen setzt der Konsum von Cannabis die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit herab, er beeinträchtigt die Raum-Zeit-Orientierung, die Denkfähigkeit und das Kurzzeitgedächtnis und kann Angstzustände sowie depressive oder paranoide Reaktionen auslösen. Dauerkonsum kann zu Demotivation, Lethargie, affektiven Störungen, Verlust des Empfindens für berufliche und soziale Verpflichtungen und zumindest zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Vor allem bei jungen Menschen können Wesensveränderung mit Vernachlässigung persönlicher Belange bis hin zum Verlust der Leistungsfähigkeit die Folgen von Betäubungsmittelkonsum sein. Ein akuter Cannabis-Rausch schließt die Fähigkeit zu jedem dienstlichen Einsatz aus.“ Das Zitat geht noch weiter: „Aber auch nach Abklingen der nur durch einmaligen Konsum hervorgerufenen Rauschsymptome ist nicht auszuschließen, dass es nach einem symptomfreien Intervall zum Wiederaufflammen einer Rauschwirkung kommt (sogenannter Echorausch, Flashback), sodass der Eintritt eines die Fahr- (Abg. Theobald (CDU)) tauglichkeit und andere Leistungsfähigkeiten mindernden oder ausschließenden Rauschzustandes für die Cannabis-Konsumentinnen oder Cannabis-Konsumenten nicht mehr beherrschbar wird. (…) Daher ist auch der Cannabis-Konsum außerhalb der Dienstzeit - anders als beim Alkoholrausch - eine solche Dienstpflichtverletzung.“ Soldatinnen und Soldaten sind deshalb auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Legalisierung ausdrücklich ausgenommen. Das wird wie folgt begründet. Ich zitiere erneut, Frau Präsidentin: „Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten, bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabisbesitzes zum Zweck der Berauschung vorliegen, zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können, hat.“ Ich kann leider Reinhold Jost jetzt nicht fragen, aber ich hätte ihn gerne gefragt: Lieber Innenminister, wie halten Sie es denn? Müsste diese Begründung für die Bundeswehr nicht auch für die Beamtinnen und Beamten unserer saarländischen Polizei gelten? Oder auch für meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug? Und wie ist es mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Straßenmeistereien oder im Saarforst? Wie ist es mit Piloten oder Busfahrern? Haben nicht auch sie alle berufliche Tätigkeiten mit Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen? (Ministerin Berg: Das ist wie bei Medikamen- ten.) In unserer saarländischen Industrie, in unserem Handwerk, lieber Herr Wirtschaftsminister, nehmen Sie eine erhöhte Zahl von Unfällen in Kauf? Wie sorgen Sie dafür, dass mögliche Unfallopfer vor dem Hintergrund der unberechenbaren Wirkung einer dann legalen Droge abgesichert sind? Vielleicht interessiert Sie vor diesem Hintergrund folgende Tatsache: Nachdem im US ‑ Bundesstaat Washington der Handel mit Cannabis freigegeben wurde, stieg der Fahreranteil an tödlichen Verkehrsunfällen mit THC im Blut von 9,3 Prozent vor der Legalisierung auf anschließend 19,1 Prozent. Abschließend, Herr Sozialminister, welche zusätzlichen Präventionsmaßnahmen und Angebote wollen Sie schaffen, um insbesondere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aufzuklären und zu schützen, wenn schon im Bundeshaushalt die Mittel hierzu gekürzt statt erhöht werden? Sind Sie in diesem Kabinett stark genug, die erforderlichen Mittel beim Finanzminister loszueisen? Im Haushaltsentwurf findet sich dazu nicht viel. Wer übernimmt eigentlich all die unterschiedlichen Kontrollerfordernisse und Aufgaben, die eine Legalisierung von Cannabis mit sich bringen würde? Wenn schon offenbar mit Ausnahme des Verteidigungsministers das gesamte Bundeskabinett zu möglichen Problemen einer Grasfreigabe schweigt, wäre es schön, wenn wenigstens unsere saarländischen Ministerinnen und Minister Rückgrat zeigen und Farbe bekennen würden. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum Schluss und fasse noch einmal zusammen: Wir als CDU fordern die Landesregierung auf, erstens bei Entscheidungen im Bundesrat gegen die geplante Legalisierung von Cannabis zu votieren, zweitens eine fundierte und langfristig angelegte Präventionskampagne durchzuführen, die alle Bevölkerungsschichten erreicht und auf die Risiken des Cannabiskonsums hinweist, drittens in Zusammenarbeit mit Verbänden und Fachleuten für Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Strategie zu entwickeln, die sich speziell auf die Risiken des Cannabiskonsums der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen konzentriert und die Auswirkungen auf ihre Gesundheit berücksichtigt, viertens ein Pflichtmodul Suchtprävention in der Aus- und Fortbildung sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch von Erzieherinnen und Erziehern einzuführen und das Themenfeld verstärkt in den Lehrplänen aller Schulformen zu verankern, fünftens darauf hinzuwirken, dass die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für Maßnahmen und Programme zur Aufklärung und Prävention im Bereich Sucht und Drogen rückgängig gemacht werden, sechstens die Forschungsbemühungen im Bereich der gesundheitlichen Folgen des nichtmedizinischen Cannabiskonsums auch im Saarland zu verstärken, siebtens natürlich die weitere Forschung zur medizinischen Nutzung und die Nebenwirkungen von Cannabis-Arzneimitteln durch Bereitstellung von Forschungsmitteln zu unterstützen, insbesondere auch im Rahmen klinischer Studien, und achtens die finanzielle Unterstützung der Drogenhilfe im Saarland zu verstärken und die wichtige Arbeit des DHZ, insbesondere auch im Bereich der Prävention, weiterhin positiv zu begleiten. „Drogen haben noch jeden betrogen“ stand in den Achtzigerjahren auf Plakaten und Aufklebern der Kaufmännischen Krankenkasse, liebe Kolleginnen und Kollegen. Drogen haben noch jeden betrogen. Niemand sollte ihnen den Weg ebnen und sich durch eine Legalisierung zum Helfershelfer machen. - Danke schön. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Kollege Theobald, für die Begründung Ihres Antrages. - Als nächste Rednerin hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Frau Réka Klein das Wort.
Réka Klein SPD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleg*innen, liebe Saarländer*innen! Lieber Kollege Theobald! Um ehrlich zu sein, bin ich sehr dankbar für Ihren Antrag, liebe CDU-Fraktion, denn er zeigt, auch hier wird sich mit der Tatsache, dass Cannabis konsumiert wird, endlich einmal auseinandergesetzt. Wenn wir uns mit der vorgeschlagenen Teillegalisierung von Cannabis beschäftigen, erkennen wir an, dass der Cannabiskonsum fester Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Das, meine Damen und Herren und alle anderen, ist schon ein großer Erfolg. Sie haben eben Zahlen genannt. Ohne sie jetzt im Detail zu prüfen, kann ich sagen, dass mich persönlich diese Zahlen genauso beunruhigen wie Sie. Cannabis ist weiß Gott kein „Bettseicher“, es ist ein Rauschmittel. Ich habe auch Zahlen mitgebracht. Nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey von 2021 konsumierten in Deutschland 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten mindestens ein Mal Cannabis. Das sind rund 4,5 Millionen Personen. Ich bin zwar kein Mathegenie, aber um es für alle plastisch darzustellen: Im saarländischen Landtag sind 51 Abgeordnete, davon 8,8 Prozent, das heißt, dass statistisch gesehen, abgeleitet auf uns im Parlament, vier Abgeordneten im letzten Jahr mindestens ein Mal konsumiert haben. Man sieht, die Verbotspolitik ist augenscheinlich gescheitert. (Sprechen und Heiterkeit. - Zuruf: Wer waren denn die vier?) Wir brauchen jetzt nicht weiter zu spekulieren, wer die vier sind. Fahren wir fort. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet etwas ganz Wichtiges: Weg von Verbotspolitik und Strafe hin zu mehr Jugendschutz, mehr Gesundheitsschutz und zur Schwächung des Drogenschwarzmarktes. Wer uns an dieser Stelle vorwirft, eine idealistische Politik zu betreiben, ist in vielerlei Hinsicht falsch gewickelt. Meine Damen und Herren und alle anderen, hier wird Realpolitik auf dem höchsten Niveau betrieben. Denn zu behaupten, dass Cannabiskonsum kein Thema in unserer Gesellschaft wäre, romantisiert schlicht und ergreifend die Realität in allerhöchstem Maße. Das Thema Cannabiskonsum muss endlich enttabuisiert werden. Denn ich gebe Ihnen gerne Recht damit, dass viele durch Cannabis in eine Sucht abdriften. Damit endlich Hilfe dort ankommen kann, wo sie benötigt wird, müssen wir diesem Thema gerecht werden und es dorthin bringen, wo es stattfindet - in die Mitte der Gesellschaft. (Beifall von der SPD.) Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die auf den Konsum nicht verzichten wollen oder können, kleineren Risiken ausgesetzt sind. Stand heute ist Cannabis eine illegale Droge, die ausschließlich auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist. Somit profitiert auch nur der Schwarzmarkt. Bei aktuell 100 Prozent Schwarzmarkt wird das Gesetz sicherlich eine Verbesserung darstellen und den Schwarzmarkt eindämmen. Wenn es uns um den Gesundheitsschutz geht, erscheint es mehr als zweckmäßig, wenn wir einen kontrollierten Anbau und eine kontrollierte Abgabe haben und nicht offenen Auges die Konsumierenden verunreinigten Rauschmitteln aussetzen. Liebe Kolleg*innen, ich denke, es ist klar, dass sich hier etwas ändern muss. Am Status quo kann nicht mehr festgehalten werden. (Beifall von der SPD.) Die bisherige Drogenverfolgungspolitik ist schlichtweg und offenkundig gescheitert. Die Mehrzahl der Argumente und Stimmen gegen eine Teillegalisierung hören sich an, als gehe es um die Frage, ob es Cannabis geben soll oder nicht. Tatsache ist - ich wiederhole es gerne -, der Cannabiskonsum existiert, ist weit verbreitet und geht nicht dadurch weg, dass man sich das wünscht oder die Polizei Wohnungen von Konsumenten durchsucht oder den Stromlieferanten erstaunlich hohe Stromkosten von Kunden auffallen. Zur Realpolitik gehört es, Dinge, auch wenn sie unangenehm sind, zu benennen und zu handeln. Ich möchte mich auch gerne in diesem Punkt wiederholen: Noch nie hat man sich in diesem Maße mit der Realität, dass Cannabis konsumiert wird, in der Öffentlichkeit befasst. Alleine das ist ein großer Fortschritt hinsichtlich der Prävention. Aber das Gesetz sieht in seiner jetzigen Fassung noch verschiedene weitere Präventionsaspekte vor. Es ist das erste Mal, dass mit der Cannabisteillegalisierung diesem großen Thema die gebührende Beachtung geschenkt wird und wir eine Regierung haben, die endlich nicht mehr die Augen vor der Realität verschließt. Durch eine geringere Stigmatisierung infolge einer Legalisierung können vor allem Hilfsangebote profitieren, welche einen neuen Stellenwert und auch Beachtung finden. Jugendliche können offen mit ihren Eltern oder in der Therapie darüber sprechen und in der Schule anders aufgeklärt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Suchtprävention und eine echte Herzensangelegenheit von mir ist der landesweite Ausbau von Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche (Abg. Klein (SPD)) aus suchtbelasteten Familien. Das Angebot richtet sich nicht nur an die Schwerstabhängigen, sondern an Kinder von Eltern, die generell ein Suchtproblem haben, etwa Alkoholabhängigkeit oder auch die Spielsucht. Auch die Aufwendungen für unser Drogenhilfezentrum, dem ich an dieser Stelle für die außerordentlich wertvolle und gute Arbeit danken möchte, steigen im Haushalt stetig. Das ist meiner Meinung nach sinnvolle und nachhaltige Prävention im Gegensatz zur Tabuisierung und zu dieser Prohibitionspolitik, meine Damen und Herren. Selbstverständlich gibt es an manchen Stellen Diskussionsbedarf. Das steht außer Frage. Dem kommen wir aber an verschiedenen Stellen nach, wie im Bundesrat, aber auch in der ausgiebigen Anhörung letzte Woche haben wir dem Diskussionsbedarf Rechnung getragen. Auch das ist ein riesiger Erfolg. Denn sich ernsthaft mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen und sich seiner anzunehmen, hat mir in den vergangenen Jahren im Bundesgesundheitsministerium in Gänze gefehlt. (Beifall von der SPD.) Dieses Gesetzesvorhaben abzulehnen und so weiter zu machen wie in den Jahren zuvor - was augenscheinlich auf ganzer Linie gescheitert ist ‑ , steht Ihnen auch nicht gut. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Kollegin Klein. - Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Christoph Schaufert von der AfD-Fraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Werte Kollegen Abgeordnete! Beim Thema Cannabis und Drogen bewegen wir uns in einem schwierigen Feld. Vorweg möchte ich sagen, wir von der AfD werden dem Antrag der CDU zustimmen, hauptsächlich aus folgendem Grund: Wir wissen im Moment mit der restriktiven Drogenpolitik, woran wir sind oder um was es geht. Wir wissen auf der anderen Seite überhaupt nicht, wenn wir jetzt anfangen, wie es weitergeht. Machen wir uns da nichts vor. Mit Cannabis wird das der Beginn einer Entwicklung sein, die hin geht zur Auffassung „Gebt alles frei“. Das ist etwas, was ich in Gedanken schon durchgespielt habe. Das war nur ein Gedankenexperiment. Aber in der Wirklichkeit müsste man sagen, es ist, wie eben von Kollegin Klein gesagt wurde, kein „Bettseicher“, was da konsumiert wird. Das ist sowohl bei Cannabis als auch später bei anderen folgenden Drogen der Fall. Auf der anderen Seite hatte Frau Klein völlig recht, wenn man den Blick in die USA richtet. Eine restriktive Drogenpolitik gibt es zum Beispiel bei Crack. Nach dem dritten Verstoß wird man zu lebenslanger Haft ohne die Chance auf Bewährung verurteilt. Das hat in den USA auch gar nichts gebracht. Wir müssen vielmehr irgendwie akzeptieren, so schwer es fällt, dass wir Leute verlieren, sei es mit restriktiver Drogenpolitik oder mit liberaler Drogenpolitik. Es ist so ähnlich wie man manchmal sarkastisch oder frustriert als Elternteil sagt: In der Erziehung gibt es weder richtig noch falsch, es gibt nur falsch. Genauso ist es in der Drogenpolitik. Wir müssen auf der einen Seite zur Kenntnis nehmen - da rede ich als Historiker und Archäologe -, dass eines der ältesten Kulturdenkmäler - Göbekli Tepe - definitiv zu dem Zweck gedient hat, Alkohol, nämlich das erste Bier dieser Welt, zu konsumieren. Genauso hat jede Kultur quer durch die Epochen vom Äquator zum Südpol und rund um den Globus ihre eigene kulturelle Droge. Jetzt kommt der Aspekt, bei dem in den verschiedenen Kulturen immer versucht wurde, die Sachen einzuhegen, indem man den Konsum ritualisierte, sei es das Kalumet-Rauchen bei den nordamerikanischen Indianern, sei es vorher in der frühesten neolithischen Epoche das Biertrinken in Göbekli Tepe gewesen. Rund um den Globus war das so. Heute haben die Drogen ihre Funktion verändert und zwar in einem gewissen Maße dadurch, dass sie nur noch zur Flucht aus der Realität oder Ähnlichem dienen. Es ist eigentlich ein soziales Problem, weniger ein Drogenproblem. Wie schon gesagt ist es ein vielschichtiges Problem. Wir müssen uns mehr darüber unterhalten. Wir stimmen im Moment dem Antrag der CDU zu, da wir mit der Restriktion noch wissen, woran wir sind. Aber das letzte Wort kann da noch nicht gesprochen sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat Herr Hermann-Josef Scharf von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat des deutschen Heilpraktikers Erhard Blanck beginnen. „Das Hirn ist wie geschaffen für Drogen. Je mehr man nimmt, (Abg. Scharf (CDU)) desto weniger wird es, bis sich die Drogen endlich von allein erübrigen.“ So erging es meinem Nachbarn. Er war ein hochbegabter, sehr intelligenter Nachbar. Er hat mit Cannabis begonnen. Vor einigen Jahren ist er in der Blies gefunden worden. Seit dem Tag habe ich mir vorgenommen, den Kampf gegen die Drogen anzugehen, egal, ob Cannabis - bei ihm war es zum Schluss Heroin -, Nikotin oder Alkohol. In dieser Woche habe ich mich schon im Haushaltsausschuss, als wir diese Dinge beraten haben, von niemandem einbremsen lassen. Das ist meine Lebensgeschichte und meine Erfahrung. Sie lässt mich Dinge nicht nur politisch sehen, vielmehr sehe ich sie aus einer menschlichen Situation heraus. Ich sehe, wie diese Familie zerbrochen war. Ich bin seit 40 Jahren Mitglied des Jugendhilfeausschusses in St. Wendel. Ich erlebe sehr oft, wie wir dort bei vielen Jugendlichen diese Thematiken immer wieder bekämpfen müssen. Deswegen halte ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Form für fahrlässig. Ich kann auch den Bundesgesundheitsminister - Er ist Gesundheitsminister! - in dieser Situation nicht verstehen. Mir wird insgesamt vieles zu sehr verharmlost und romantisiert. Frank-Wolfgang Bensel, der Psychiater der Klink Münchwies, bringt es auf den Punkt. Er stellt mir immer die Frage, warum wir Menschen uns teilweise nur noch ertragen, wenn wir mit Drogen vollgepumpt sind. Ich überlege immer noch, warum das so ist. Haben wir einiges zu verbergen? Haben wir einiges zu verstecken? Ist es der Alltagsstress? Ich engagiere mich seit 20 Jahren im Drogenhilfezentrum und kann feststellen, wenn ich mich mit den Playern unterhalte, dass sie mir immer wieder sagen, es gebe dort so viel Leid und Elend, und das auch in Nadelstreifen. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen. Das macht vor keiner Gruppe von Menschen halt, vor keiner Gruppe. Wir meinen ja, das sind nur Menschen mit einer niedrigen Bildung, nein. Wenn man sich die Angabe von mehr als 8 Prozent Abhängigen vor Augen führt, dann wissen wir, dass der Querschnitt der Gesellschaft dabei ist. Ich will nicht mit dem mahnenden Zeigefinger hier stehen. Das ist nicht meine Art. Ich bin der Meinung, lasst uns diskutieren und die Experten anhören. Ich habe vor Kurzem ein Kind erleben dürfen, das mir berichtet hat, es habe am Morgen seinen Bruder aufgeweckt, weil die Mama noch nicht zuhause war. Wahrscheinlich war sie wieder zugekifft. Wir bauen Angebote aus, aber wir wissen, dass sie bei Weitem nicht ausreichen. Das ist doch das Dilemma. Schauen wir in den Haushalt hinein; das werden wir noch diskutieren. Was die Präventionsangebote angeht, wird der Bundeshaushalt zurückgeführt. Wir sind auf einer Linie, aber wir bräuchten mehr. Das sage ich ganz klar und deutlich. Wir bräuchten mehr, weil die Thematik und die Risiken immer größer werden. Deswegen will ich heute die Gelegenheit nutzen, für unseren Antrag zu werben. Etwas ist mir noch sehr wichtig: Lasst uns in einen Dialog eintreten und die Dinge diskutieren. Lasst uns die Experten anhören, die schon in der letzten Woche bei der Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf zerrissen haben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Richterbund und alle anwesenden Ärztesysteme haben davor gewarnt. Ich kann sagen, unsere Ärzte im Saarland warnen auch. Ich habe mich neulich länger mit Josef Mischo unterhalten. Er warnt dringend vor diesen Dingen. Deswegen habe ich die herzliche Bitte: Bevor wir Dinge in unserem Land umsetzen wollen, lasst uns in eine Diskussion eintreten und lasst uns an die Menschen denken, die leider den Weg gegangen sind, der für ihre Familien sehr schwierig war und die heute nicht mehr unter uns sind. Ihnen will ich meine Gedanken widmen. Ich werbe dafür: Lasst uns diesen Dialog führen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Scharf, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun Frank Schmidt von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden oder nicht? Diese Frage kann man grundsätzlich kontrovers diskutieren, wie jetzt gerade eben meine Vorredner. Man kann Argumente dafür, aber auch Argumente dagegen anführen. Geht es nach der CDU-Fraktion, die hier heute den Antrag gestellt hat, so geht daraus eindeutig hervor, sie möchte es nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Meinung kann man grundsätzlich haben, allerdings nur, wenn man mit seinen Vorstellungen in der Vergangenheit lebt. Schaut man sich die Situation im Hier und Jetzt an, dann stellt man schnell fest, dass der Konsum von Cannabis in unserer Gesellschaft schon längst angekommen ist und auch zunimmt. Dies hat auch die Bundesregierung gesehen und man hat einen ersten Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das Cannabisgesetz, im Bundestag eingebracht. Diskutiert hat man diesen Gesetzesentwurf am 18. Oktober. Da die CDU/CSU im Bund auch gegen eine (Abg. Schmidt (SPD)) Legalisierung ist, hat man einen entsprechenden Antrag gestellt. Vergleicht man diesen Antrag im Bund mit dem heutigen Antrag, stellt man schnell fest, dass beide in weiten Bereichen übereinstimmen, getreu dem Motto „Man muss ja das Rad nicht neu erfinden“, und wenn sich bereits jemand Gedanken zu dem Thema gemacht hat, muss man es selbst nicht mehr machen. So weit, so gut. Das birgt aber auch Gefahren, denn dann schaut man sich den Gesetzentwurf nicht mehr genau und nicht mehr im Detail an, was dort und vor allem hier im Saarland geregelt ist. Aus diesem Grund sind wir als SPD-Fraktion der Auffassung, Sie, liebe CDU-Fraktion, hätten einige Punkte in Ihrem Antrag auch gar nicht zu erwähnen brauchen. Was aber beinhaltet dieser Gesetzentwurf denn überhaupt genau und was sieht er konkret vor? Ich versuche, es in aller Kürze zusammenzufassen: Der Besitz und nun auch der Konsum von Cannabis sollen für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt werden. Man soll zukünftig Cannabis mit maximal drei Pflanzen selbst anbauen dürfen, und es soll eine kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen geben. Allerdings bekommt man Cannabis durch diese Anbauvereinigungen nur, wenn man dort Mitglied ist, und man kann nur in einer Vereinigung Mitglied werden. Für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, gibt es maximal 25 g pro Tag oder maximal 50 g pro Monat. (Abg. Theobald (CDU): Wer kontrolliert ʼ s?) Die Mitgliederzahl solcher Vereinigungen beträgt maximal 500 und jedes Mitglied muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren soll nur bis maximal 30 g pro Monat erlaubt sein, wobei der THC ‑ Gehalt nur 10 Prozent betragen darf. (Abg. Theobald (CDU): Wer kontrolliert ʼ s?) Zum Schutz anderer Menschen, insbesondere - und das ist, glaube ich, uns allen ein wichtiges Herzensthema - Kindern und Jugendlichen, soll innerhalb einer Schutzzone von 200 m um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten der Konsum von Cannabis verboten werden. Auch soll es ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis sowie für Anbauvereinigungen geben. Präventionsarbeit, und das ist auch ein wichtiges Thema, soll durch Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfolgen, hier beispielsweise die Errichtung einer digitalen Plattform mit Informationen zu den Risiken des Konsums und zur Suchtprävention oder die Weiterentwicklung und der Ausbau von bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. In diesem Zusammenhang sollen entsprechende Informations- und Präventionsmaterialien bereitgestellt werden, um - auch das ist wichtig - in Schulen, Vereinen und anderen Umfeldern zur Aufklärung dieser jungen Gruppen beizutragen. Ebenfalls ist eine Evaluierung des Gesetzes vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz bisheriger Verbotsregelungen steigt der Konsum von Cannabis stetig, auch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, daraus machen wir keinen Hehl. Wie meine Kollegin Réka Klein eben erwähnt hat, waren es 2021 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, das entspricht 4,5 Millionen Menschen. Das sind nur die bekannten Zahlen. Die Dunkelziffer kennen wir nicht. Was diese Verbotsregelung aber bisher bewirkt hat: Es gibt einen 100 ‑ prozentigen Schwarzmarkt in Deutschland, auf dem - und das ist auch bewiesen - gesundheitsschädigender Cannabis verkauft wird, da zum Teil giftige Substanzen beigemischt werden und der THC-Gehalt auch überhaupt nicht bekannt ist. Daher lässt sich für uns eindeutig feststellen: Die Verbotspolitik der Vergangenheit ist gescheitert. Wir müssen weg von Verbot und Strafe hin zu mehr Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Schwächung des Drogenschwarzmarktes. Für uns steht fest: Mit dem Cannabisgesetz wird ein Paradigmenwechsel erfolgen. (Beifall von der SPD.) Man könnte sich natürlich einfach wünschen, dass der Konsum nicht mehr da ist, dass er sich nicht mehr verbreitet und dadurch wegfällt. Nein, so ist es nicht. Es bringt auch nichts, wenn die Polizei die Handschuhfächer von Kraftfahrzeugen durchsucht oder auch, wie meine Kollegin Réka Klein eben angeführt hat, die Stromlieferanten die erstaunlichen Verbrauchswerte von Indoor-Plantagen melden. Nein, hier muss man eindeutig sagen, der Konsum von THC, vor allem unter jungen Menschen, steigt, wie ich eben schon erwähnt habe. Man könnte es sich einfach machen und sagen, wie die CDU-Fraktion das gerne hätte: Wir müssen das schärfer verfolgen und sanktionieren. Aber das würde aus meiner Sicht nicht zu dem gewünschten Ziel der Reduzierung des Konsums und der Schwächung des Schwarzmarktes führen. Selbst wenn wir dies machen würden, müssten wir das auch beim Alkohol- und Tabakkonsum machen. Dann müssten wir beispielsweise auch das Oktoberfest in München oder andere Großveranstaltungen verbieten, (Zuruf von der CDU: Schwachsinn!) (Abg. Schmidt (SPD)) weil dort viele Besucherinnen und Besucher - man kriegt es in den sozialen Medien immer mit - sehr, sehr viel Alkohol konsumieren, sich regelmäßig sogar im Delirium befinden. Der regelmäßige Konsum von Alkohol, das ist ja bewiesen, kann zu Gesundheitsschäden führen. Man könnte aber auch sagen, der gewerbliche Ausschank von Weizenbier oder von anderen alkoholischen Getränken wird unter Freiheitsstrafe gestellt. Auch Alkohol ist eine Droge, denn er hat berauschende Wirkung. Wenn wir also ehrlich sind, brauchen wir eine Gesamtdebatte darüber, was im öffentlichen Raum möglich sein soll und was nicht. Die Frage nach geschützten Bereichen muss an sich gleichermaßen für das Rauchen und den Konsum von Alkohol gelten. Das ist das Konfliktfeld, für das die Gesellschaft noch keine klare Antwort gefunden hat. Aber nun zurück zum eigentlichen Thema Cannabis und dem Antrag der CDU-Fraktion. Das Cannabisgesetz beruht auf dem Zwei-Säulen-Eckpunktepapier der Bundesregierung und aktuell soll die erste Stufe zum Eigenanbau und der Weitergabe durch Anbauvereinigungen umgesetzt werden. Das Gesetz beinhaltet die Gesetze zum Konsum und zum Medizinalcannabis. Zu den regionalen Modellen, zu den Modellvorhaben, die im CDU-Antrag stehen, sagt der Gesetzentwurf bisher nichts und es liegt auch kein entsprechender Gesetzentwurf vor, sodass man hierzu, Stand jetzt, überhaupt nichts sagen kann. Was aber hinsichtlich des Medizinalcannabis gesagt werden kann, ist, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass Cannabis weiterhin verschreibungspflichtig sein soll und durch Apotheken abgegeben werden soll. Die Verordnung erfolgt aber künftig über ein normales Rezept und nicht über ein Betäubungsmittelrezept. Neben Cannabis zu diesen medizinischen Zwecken regelt der Gesetzentwurf auch den Umgang mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken. Damit soll insbesondere die medizinische, biologische und pharmazeutische Forschung an der Cannabispflanze ermöglicht werden. Wie im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion formuliert, sollte unsere Gesellschaft weitere Suchtgefahren nicht billigend in Kauf nehmen. Aber gerade dies tut sie im Moment, da der Konsum im Verborgenen abläuft. Eine Aufklärung über eine illegale Droge und, wie hier von der CDU-Fraktion gefordert, eine gezielte Suchtprävention schon im Kindesalter sind, Stand jetzt, nur sehr eingeschränkt möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als SPD-Fraktion geht der Gesetzentwurf mit seinen Regelungen und Zielen in die richtige Richtung. Vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie der Gesundheitsschutz werden erheblich verbessert. Daneben wird die geplante Entkriminalisierung aus unserer Sicht auch zu einer Ressourcenreduzierung im Justizbereich führen. Es wird, so auch die Auffassung der Bundesregierung, zu weniger Strafanzeigen und Strafverfahren führen, wodurch finanzielle Einsparungen eintreten werden. Mit diesen finanziellen Einsparungen können die Kontroll- und Vollzugsaufgaben in den Ländern finanziert werden. Unabhängig von dem aktuellen Gesetzesvorhaben gibt es bereits seit September dieses Jahres die Möglichkeit, auf der Internetseite www.infoscannabis.de Informationen rund um das Thema Cannabis zu bekommen. Was die Prävention bei uns im Saarland betrifft, kann ich Folgendes sagen: Die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen durch das Land erfolgt bereits seit 01.01.2021 auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Hierdurch wird die Suchtprävention gestärkt. Neben den Suchtberatungsstellen gibt es in den Landkreisen und im Regionalverband auch Suchtpräventionsfachstellen, die Angebote für Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sozialen Institutionen machen. Sowohl der Haushaltsansatz für die Präventionsfachstellen und die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Lebensgemeinschaften als auch für das Drogenhilfezentrum wurden seit dem Jahr 2021 jedes Jahr erhöht. Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, liebe CDU-Fraktion, dass es viele Punkte, die Sie in Ihrem Antrag fordern, bereits gibt oder sie in dem Gesetzesentwurf enthalten sind. Aus diesem und den zuvor von mir ausgeführten Gründen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Schmidt, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat Herr Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Interessant an den bisherigen Wortbeiträgen war, dass die von mir aufgeworfenen Fragen an keiner Stelle beantwortet wurden. Wie gehen wir damit um, wenn Menschen mit Maschinen beziehungsweise gefährlichem Gerät arbeiten und einen Flashback oder einen Echorausch haben? - Darauf gibt es keine Antwort von Ihnen. Herr Schmidt, Sie haben in Ihrem Beitrag gerade gesagt, dass der Konsum steigt. Ja, das ist das Ergebnis einer Umfrage. Man könnte - das sagen auch Kritiker - durchaus die Ansicht haben, in einer liberaler werdenden Gesellschaft, in der man über die Legalität von Cannabis offen spricht, könnte es viel offener zugegeben werden, dass man Cannabis konsumiert. Vielleicht (Abg. Theobald (CDU)) ist die Umfrage nicht ganz so aussagekräftig, weil man es vor 10 oder 15 Jahren vielleicht noch nicht so offen zugegeben hat. Ein gutes Beispiel ist die Stadt Frankfurt. Frankfurt würde gerne zur Cannabis-Modellregion werden und hat deshalb eine Umfrage durchgeführt und 10.000 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben. Nun stellt sich heraus, dass ein Großteil der Antworten gefälscht ist. Die Rote Kiffer Fraktion - so nennt sie sich in Frankfurt - hat Hunderte von Antwortschreiben kopiert und selbst abgegeben. Das Ergebnis können Sie sich denken, nämlich dass Frankfurt durchaus eine Mehrheit hätte, um Cannabis-Modellregion zu werden, aber auf falschen Zahlen basierend. Sie haben den Schwarzmarkt angesprochen. Nehmen wir das Beispiel Kanada. Dort wird möglicherweise weniger Cannabis verkauft, aber die Strukturen sind da. Mittlerweile gibt es in Kanada eine Kokainschwemme beziehungsweise eine Schwemme an anderen Drogen wie Fentanyl, die nicht mehr aufzuhalten ist. Ein Ergebnis davon ist, dass die kanadische Regierung jetzt auch Kokain freigeben will. Was ist mit dem Preis, wenn wir das Ganze in diesen Kategorien machen und womöglich noch besteuern? - Irgendwer muss den zusätzlichen Verwaltungsund Kontrollaufwand bezahlen.
Christina Baltes
Herr Kollege, Sie haben noch eine Minute.
Alwin Theobald CDU
Danke schön. - Dann wird das Zeug möglicherweise auf dem Schwarzmarkt billiger zu erhalten sein. Angenommen der THC-Gehalt wird beschränkt, wer sagt uns, dass niemand zu seinen Kunden sagt: „Kauft das Zeug bei mir, das ballert etwas mehr, weil der THC-Gehalt höher ist.“? Man kann das Ganze auch strecken. Es wird durch andere Substanzen längst gestreckt. Es geht darum, was erhältlich ist. Ich verstehe noch etwas nicht. In Spanien macht man Cannabis Social Clubs, dort konsumiert man. Bei uns darf man das nicht. Man kauft das Zeug lediglich und geht damit nach Hause. Eine weitere Frage ist, ob sich jeder registrieren lassen wird. Wird sich der Landtagsabgeordnete der AfD in dem Club registrieren lassen oder geht er vielleicht doch weiter auf den Schwarzmarkt, weil er es in seiner Partei nicht verkaufen könnte. (Heiterkeit. - Zuruf des Abgeordne- ten Dörr (AfD).) Das ist nur als Beispiel gedacht. - Es gibt so viele offene Fragen. Der Richterbund geht nicht davon aus, lieber Kollege Schmidt, dass irgendetwas an Gerichtsverfahren eingespart wird. Man geht davon aus, dass die Zahl der Gerichtsverfahren sogar noch steigen wird, weil Manipulation an der Tagesordnung sein wird, weil der Kontrollaufwand ‑ ‑
Christina Baltes
Herr Kollege, Sie müssten jetzt zum Ende kommen.
Alwin Theobald CDU
Sie sehen, wie stark der Anstieg im Straßenverkehr in anderen Ländern, in denen legalisiert wurde, ist. Es wird also zu mehr Verwaltungsaufwand kommen. Jetzt rede ich noch gar nicht darüber, dass man mittlerweile auch noch Straftaten durch Cannabis aus der Liste in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt streichen lassen kann, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. (Sprechen bei der SPD.) Es ist das Gesetz des Bundes. Da steht es drin. Von daher sind viele Fragen offen, aber es wurden heute wenige Antworten geliefert. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Kollege Theobald, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/669. Wer für die Annahme der Drucksache 17/669 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/669 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und AfD. Dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren, jetzt käme Punkt 13: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Grundstein Deutsch - der Schlüssel zum Bildungserfolg: Eine Qualitätsoffensive zur Sprachförderung jetzt Er wurde heute um 14.50 Uhr von der Tagesordnung zurückgezogen. Wir fahren fort und kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 5) (Drucksache 17/670) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/670. Wer für die Annahme der Drucksache 17/670 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/670 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind nun am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche einen guten Nachhauseweg.
