landtag-saar.de ↗

Christine Ursula Streichert-Clivot

15.11.2023 Sitzungen 17/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Die heutige Debatte ist von einer ausgesprochenen Qualität und auch Emotionalität geprägt. Die Vorrednerinnen haben das sehr deutlich gemacht. Ein gutes Umfeld am Lernort Schule zu schaffen, ist das tägliche Ziel unserer Arbeit im Ministerium für Bildung und Kultur und auch - das darf ich so sagen - in der engen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder und Jugend. Nur wem es gut geht, der kann sich gut entwickeln, der kann gut lernen, die Welt erobern und vor allem auch mitbestimmen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere politische Arbeit. Eine ganz zentrale Botschaft dieses Gesetzes: Wir weiten den Kinderschutz aus, betten ihn gesellschaftlich ein und stärken ihn damit nachhaltig. Schulen und Kitas sollen Orte des sicheren Lernens und Lebens für alle sein, frei von Gewalt, insbesondere auch sexualisierter Gewalt. Diese Thematik diskutieren wir auf allen politischen Ebenen. Auch in der Kultusminister*innenkonferenz haben wir das diskutiert und auf meine Initiative vorangetrieben. Mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus bin ich zu diesen Themen in einem sehr engen Austausch. Sie beobachtet sehr genau, was wir hier im Saarland tun. Wir haben vereinbart, dass wir weitere Maßnahmen nach vorne bringen wollen, auch auf Bundesebene, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wir müssen gegen Strukturen kämpfen, die Kindern und Jugendlichen diesen geschützten Raum nicht geben, und diese gemeinsam aufbrechen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Kindern die Möglichkeit zu geben, sich zu offenbaren. Lassen Sie mich deshalb auf die wesentlichen Punkte mit Blick auf den Schulbereich eingehen. Hier kommt es zu konkreten Veränderungen. Unsere Kitas und Schulen haben bereits heute eine Vielzahl an Angeboten zum Schutz von Kindern in den unterschiedlichsten Dimensionen. Es freut mich sehr, dass dieses Gesetz diese Arbeit nun auch würdigt. Im Schulbereich legen wir erstmals eine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Konzepte fest. Diese Schutzkonzepte beinhalten auch außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag und - das finde ich an diesem Gesetz hervorragend - sind von der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen umfasst, das heißt, es wird keine Schutzkonzepte geben, an denen Kinder und Jugendliche nicht mitgewirkt haben. Damit zeigt dieses Gesetz, dass der beste Schutz von Kindern und Jugendlichen entsteht, wenn wir ihnen eine Stimme geben. Damit knüpft dieses Gesetz an unsere Arbeit im Sinne der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen an, die wir auch bereits in diesem Hohen Hause gefasst haben. Wir werden die Schulen dabei selbstverständlich unterstützen und ihnen einen Leitfaden geben, in dem alle relevanten Themen aufgegriffen und aufbereitet werden. Wir lassen unsere Schulen nicht alleine. Es freut mich sehr, dass wir mit dem Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch jetzt schon eine Ansprechperson haben, die - so haben wir uns ausgetauscht - auch von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch Erzieherinnen und Erziehern in Anspruch genommen wird, um Fälle zu melden und zu besprechen und Hilfe und Unterstützung zu erfragen. Diese Erfahrungen zu bündeln und sie in entsprechenden Fortbildungen zu konkretisieren, ist unsere gemeinsame Arbeit. Ich betone: Kitas und Schulen sind die Orte, an denen Gewalt gegen Kinder im privaten Umfeld oft erst sichtbar wird. Der Besuch der Kita, der heute schon vor dem ersten Lebensjahr beginnt, ermöglicht es Erzieherinnen und Erziehern, genauer hinzuschauen. Oftmals ist es so, dass Kinder, die Gewalt erfahren, eine Kita nie von innen gesehen haben, weil Eltern verhindern und verschleiern. Da kommt die Schulpflicht zum Tragen. Nicht selten haben wir Meldungen von Lehrerinnen und Lehrern in den ersten Tagen eines neuen Schuljahres, weil dort sichtbar wird, was die Kinder erlitten haben. Deswegen haben Schulen und Kitas seit jeher eine wichtige Meldefunktion. Wir alle wissen nur zu gut, was die Schließungen von Schulen und Kitas in der Pandemie bewirkt haben. Dann ist diese Meldefunktion nämlich schlichtweg nicht zum Tragen gekommen. Gerade unsere Pädagoginnen und Pädagogen hatten sehr große Mühen und Anstrengungen gemeinsam mit Schulsozialarbeitern, diese Kinder zu erreichen. Mit dem Kinderschutzgesetz schließen wir eine bestehende Rechts- und Regelungslücke. Da Bildung heute im Ganztag organisiert ist, sind der Schutz der Kinder und Jugendlichen und die entsprechenden Meldewege in den Fokus gerückt. Sobald also ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, sind nun auch die pädagogischen Fachkräfte im Ganztag angehalten, dies bei der Schulleitung anzuzeigen. Das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten und hilft am Ende auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Kinder offenbaren sich nämlich ihren Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Die Mitbestimmung hat Räume geschaffen, in denen Kinder erzählen können, wie es ihnen zu Hause ergeht, wie es ihnen vielleicht auch im Sport- oder Kulturverein ergangen ist. Das trägt dazu bei, dass diese Meldeketten immer wichtiger werden. Wir schaffen mit diesem Gesetz darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für die Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt an Schulen, die wir im Ministerium für Bildung und Kultur eingerichtet haben, denn gerade der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein essenzieller Aspekt der Kinderschutzkonzepte. Wer in frühen Jahren seines Lebens sexualisierte Gewalt erfahren hat, trägt diese Last ein Leben lang mit sich, ein Leben lang! Das wirkt sich nicht nur auf die eigene Person aus, sondern auch auf die Familien und möglicherweise später auch auf die Erziehung der eigenen Kinder. Insofern kann man von einer Auswirkung über Generationen hinweg sprechen. Im Frühjahr haben wir deshalb - als die Taten ans Licht kamen, die als Lehrkräfte eingesetzte Priester begangen haben - sehr schnell unsere Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt eingerichtet, auch in Zusammenarbeit mit den Stellen, die für Datenschutz und andere Fragen zuständig sind. Wir haben eine Ansprech- und Beschwerdestelle geschaffen, die drei Aufgaben wahrnimmt: Aufklärung, Prävention und Hilfe. Sie ist direkt bei der Schulaufsichtsbehörde angesiedelt, sodass wir eine zusätzliche Stelle haben, die neben den Schulen als Ansprechstelle da sein kann. Niedrigschwelligkeit ist das Stichwort, also Wege zu schaffen, die für die Opfer keinen großen Aufwand und keine große Überwindung bedeuten. Ihre Erfahrungen sollen nicht länger ignoriert werden. Opfer - ob sie es erst vor Kurzem oder schon vor vielen Jahrzehnten erfahren haben - haben ein Recht auf Aufklärung. Wir haben die Pflicht, sie dabei bestmöglich zu unterstützen, ihnen Wege zu zeigen, wo sie Hilfe und im Übrigen auch Entschädigung erhalten. Unsere Ombudsstelle hat deshalb ein offenes Ohr für alle. Jedes Kind, jede und jeder Jugendliche, der oder die Gewalt oder sexualisierter Gewalt erfahren hat, soll Hilfe bekommen, damit sie mit dieser Last nicht alleine gelassen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft. Ihr Schutz ist unsere wichtigste Aufgabe. Das ist heute in den Redebeiträgen deutlich geworden. Mit dem Saarländischen Kinderschutzgesetz und den damit verbundenen Änderungen im Schulordnungsgesetz wird genau dieser Schutz ausgeweitet. Damit haben wir ein weiteres wichtiges Puzzleteil für unsere Zukunft an die korrekte Stelle gesetzt. Mein ganz besonderer Dank gilt dem für das Gesetz federführenden Minister Dr. Magnus Jung und seiner Weitsicht, an dieser Stelle verschiedene wichtige Einrichtungen zu schaffen: den Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch und die Ombudsstellen, die dafür notwendig sind, um diese Arbeit umzusetzen. Ich bedanke mich bei dir, lieber Magnus, für die enge Zusammenarbeit. Einerseits müssen die politischen Fraktionen diese Arbeit beschließen. Es sind aber auch die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Ministerien und die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer der Zivilgesellschaft, die mit ihren Erfahrungen dazu beigetragen haben, dass wir dieses Gesetz gemeinsam gut voranbringen. Meinen ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Unsere Kitas und Schulen müssen ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche sein. Dieser Schutzraum gilt aber nicht für die Täter. Mit aller Härte und Konsequenz werden wir für den Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt einstehen. Das ist unsere oberste Priorität. Ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit: Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen und Kitas nicht geduldet! Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam einen wichtigen Schritt hin zu einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche gehen, ihr Wohl in den Mittelpunkt stellen, alles erdenklich Mögliche dafür tun, um sie vor Leid zu bewahren. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Kinderschutzgesetz, damit diese überaus wichtige Initiative beschlossen werden kann. - Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Christine Ursula Streichert-Clivot Protokoll ↗