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Friedrich Josef Dörr

AfD 15.11.2023 Sitzungen 17/19

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich hatte mich bei einer Redezeit von 2 Minuten gemeldet, mehr werde ich wahrscheinlich auch nicht brauchen, aber wir werden sehen. Zunächst einmal: Ja, das war ein sehr sachlicher Vortrag von fast allen, auch von Frau Klein, obwohl sie es sich nicht verkneifen konnte, am Anfang ihres bemerkenswerten Beitrags auszurutschen und die AfD und Herrn Schaufert pauschal ungerechtfertigt anzugreifen, so als wenn uns das Kindeswohl nicht am Herzen liegen würde, nur weil wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Natürlich kann es kein höheres Gut geben als unsere eigenen Kinder und auch die Kinder der anderen, für die wir verantwortlich sind. Natürlich sind wir für den Schutz der Kinder, das ist überhaupt keine Frage. Aber zu den Ausführungen, die hier getätigt worden sind, möchte ich noch eine Dimension hinzufügen, und zwar aus meinem eigenen Erleben. Ich war ja, das wissen Sie, lange Schulleiter, unter anderem auch 23 Jahre in Saarlouis. Dort haben wir Brennpunkte gehabt, bei denen es nicht ganz so einfach war, was dieses Thema hier angeht. Da ist mir mal ein Junge, zehn bis zwölf Jahre, vorgestellt worden, der im Sportunterricht aufgefallen war, weil er auf dem Rücken Narben von Verletzungen hatte. Ich habe die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt. Mir ist dann angeraten worden, die Finger davon zu lassen, weil der betreffende Vater gewalttätig sei. Er habe auch seine Frau aus dem zweiten Stock aus dem Fenster geworfen, die habe dann später im Krankenhaus gesagt, sie sei beim Fensterputzen hinausgefallen, nur um zu verhindern, dass er noch gewalttätiger wird. Die Andeutung war so, dass, wenn man da jetzt etwas unternimmt, dann der Junge darunter leiden muss. Das habe ich so nicht hingenommen. Ich bin zu dem Mann in die Wohnung gegangen, habe ihn angetroffen und habe zu ihm gesagt: Ihr Sohn ist bei mir in der Schule, das-und-das ist festgestellt worden. Sie werden abstreiten, dass Sie das waren, ich kann auch nicht beweisen, dass Sie es waren. Ich habe auch von Ihrer Frau gehört, aber das ist nicht mein Thema, mein Thema ist Ihr Sohn, für den bin ich in der Schule verantwortlich. Ich sage Ihnen: Ich kann Ihnen wirklich nichts beweisen, aber wenn Ihr Sohn noch mal irgendwelche Streifen an einem Körperteil hat und ich das sehe, komme ich wieder zu Ihnen auf Besuch. - Das habe ich ungefähr in so einem Ton gesagt wie jetzt. Ich brauchte nicht mehr dort hinzugehen. Ich will damit sagen, das Gesetz ist gut und richtig, und wir brauchen dieses Gesetz auch, es kann nicht ausführlich genug sein. Aber wir müssen auch als Verantwortliche an den Stellen, wo wir tätig sind, den Mut haben, die Absicht dieses Gesetzes in die Tat umzusetzen. Ich wende mich jetzt an Frau Streichert-Clivot. Das war ja in der Schule, zuständig war damals der Kultusminister. Den musste ich damals nicht ansprechen, denn das ging ja nicht weiter, aber die Behörde muss auch die Leute vor Ort stützen, die dann tätig werden und den Mut aufbringen, etwas zu machen. Das heißt, die Beamten oder Angestellten, die Mitarbeiter vor Ort, müssen immer auch das Gefühl haben: Wenn ich hier tätig werde, werde ich von meinen Vorgesetzten und meiner Behörde unterstützt. Ich rufe also dazu auf: Seid mutig in der Umsetzung, und an die führenden Leute geht mein Appell: Unterstützt eure Leute vor Ort! - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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