Sandra Quinten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein fundamentales demokratisches Prinzip, über einen Eckpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft und unverzichtbaren Bestandteil eines lebendigen demokratischen Gemeinwesens, das höchsten Schutz verdient. Wir sprechen über die Versammlungsfreiheit. Dabei sind das Recht zur freien Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht untrennbar miteinander verbunden und garantieren den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich politisch zu beteiligen, ihre Anliegen zu äußern und gemeinsam für ihre Interessen einzustehen. Die Versammlungsfreiheit zählt zu den wichtigsten Grundrechten im Grundgesetz. Dort ist sie als Recht für alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verankert. Das Versammlungsgesetz auf Bundesebene, das auch für uns Gültigkeit hat, weitet dieses Grundrecht aus gutem Grund auf alle Bürgerinnen und Bürger aus. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der AfD mit der Beschränkung, dass nur Personen, die als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes gelten, das Recht zur Versammlung haben, verdeutlicht die AfD einmal mehr: Sie ist keine demokratische Partei! (Starker Beifall von der SPD. - Zuruf des Ab- geordneten Schaufert (AfD).) Die AfD will mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf eine Regelung schaffen, die ganz klar gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt. Mit diesem Gesetzentwurf sollen Menschen ohne deutschen Pass, die bei uns im Saarland leben, die Teil unserer Gesellschaft sind, von der Möglichkeit der politischen Willensbildung und Willensbekundung ausgeschlossen werden. Deshalb möchte ich klarstellen und mit Verlaub, Frau Präsidentin, zitieren: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ - Alle Menschen! (Beifall von der SPD.) In einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, wie wir sie hier in Deutschland und eben auch im Saarland lieben, schätzen und leben, haben alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur politischen Teilhabe. Eine Beschränkung des Versammlungsrechtes auf Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft würde nicht nur einen Bruch mit dem grundlegenden Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz bedeuten, sondern auch das Risiko bergen, gesellschaftliche Gruppen auszuschließen und zu marginalisieren. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer in unserer Gemeinschaft lebende Menschen von Rechten ausschließen will, der hat tatsächlich nur ein Ziel vor Augen: Er will Menschen an den Rand drängen und die Gesellschaft spalten. Das steht im krassen Widerspruch zu den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft, die auf Offenheit, Toleranz und Vielfalt beruht. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, die Vergangenheit hat uns doch schmerzlich gezeigt, dass Ausgrenzung und Diskriminierung Nährboden für Radikalisierung und Spaltung sind. Die versteckte Forderung der AfD in diesem Gesetzentwurf nach „Grundrechten den Deutschen“ befeuert genau diesen Nährboden für Radikalisierung und Spaltung. (Zuruf von der AfD.) Im Saarland sind viele Menschen ohne deutschen Pass zu Hause. Sie leben und arbeiten hier, teilweise seit mehreren Jahrzehnten. Sie sind engagiert in Vereinen, sie sind integriert und Teil unserer Gesellschaft. Sie gehören zu uns. (Beifall von der SPD.) Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD sie diskriminieren und entrechten. Die AfD will diese Menschen rechtlich davon ausschließen, offen und frei ihre Meinung zu sagen. Die AfD will sie davon ausschließen, ihre Meinung zusammen mit anderen Menschen auf der Straße in der Öffentlichkeit kundzutun. Sie will sie von der politischen Willensbildung und Willensäußerung ausschließen. Dieses Vorhaben ist so absurd, widerlich und menschenverachtend, dass es einem vor Entsetzen fast die Sprache verschlägt. (Beifall von der SPD.) Für uns gibt es keine Menschen zweiter Klasse, keine Saarländerin und keinen Saarländer zweiter Klasse. Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das Recht, sich zu versammeln, ist auch keine Ansichts- oder Geschmackssache. Darüber muss man sich im Klaren sein. Ja, Versammlungsfreiheit ist auch das Recht, Dinge zu äußern oder für etwas einzustehen, das sich manchmal wirklich nur schwer aushalten lässt. Sie gewährt ebenso rechten Gruppierungen und Verschwörungstheoretikern ein Recht auf Demonstration wie Antisemiten. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung als Polizistin und Einsatzkraft sagen, Versammlungen, Aufmärsche der NPD, wie wir sie vor wenigen Jahren in Trier fast im Rhythmus von zwei Wochen hatten, sind nur schwer zu ertragen, genauso wie der Schutz einer Landesparteiveranstaltung der AfD. Das erträgt man nur schwer. Es ist aber die Aufgabe der Polizei, die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen und zu schützen. Auch das ist Demokratie. Auch (Abg. Quinten (SPD)) das muss Demokratie aushalten. Das Versammlungsrecht schützt eben auch die Äußerung von Meinungen, die gegen den vorherrschenden Konsens stehen. Aber Versammlungen sind eben wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie. In der Demokratie dürfen auch Minderheiten ihre Meinung frei und offen äußern. Richtig ist dabei auch, dass genau das nicht jedem gefallen darf, muss und soll. Versammlungen können durchaus den üblichen Ablauf stören und sie können auch provozieren. Ihr Ziel ist es, Menschen zum Nachdenken anzuregen und Meinungen zu präsentieren, die sonst nicht gehört werden. Versammlungsfreiheit, das Recht sich frei zu äußern, ist aber auch kein rechtsfreier Raum. Deshalb existieren selbstverständlich Schranken für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die rechtlichen Bestimmungen sind hier ganz klar definiert. So sind beispielsweise das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder das Mitbringen von antisemitischen Transparenten, das Skandieren von Hassparolen, das Skandieren von antisemitischen Parolen bei einer Versammlung Straftaten. Es sind strafbare Handlungen, Gleiches gilt für die öffentliche Unterstützung von Terrororganisationen. Es ist völlig unbestritten, dass extremistische Positionen, die die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft infrage stellen, nicht toleriert werden. Wird bereits im Vorfeld einer Versammlung befürchtet, dass es zu Gesetzesverstößen kommt, kann die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen. Sie machen davon auch Gebrauch. Die Einhaltung und Beachtung dieser Auflagen wird dabei streng überwacht. Pauschale Versammlungsverbote, wie sie die AfD in ihrem Entwurf aufführt, sind nicht zielführend und - was noch gravierender ist - rechtlich überhaupt nicht zulässig! Hierzu existieren bereits einschlägige, höchstrichterliche Entscheidungen und das in zahlreicher Ausführung. Es ist entscheidend, dass Versammlungsverbote auf Basis von Einzelfallprüfungen verhängt werden. Das beinhaltet, dass jede Versammlung einzeln bewertet werden muss, um festzustellen, ob sie tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Die Versammlungsfreiheit kann gemäß Artikel 8 Absatz 2 Grundgesetz aufgrund eines Gesetzes oder durch Gesetz eingeschränkt werden. So regelt zum Beispiel das Versammlungsgesetz auch, dass ein Verbot ausgesprochen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersG eine Versammlung bereits vor ihrem Beginn verboten oder auch nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit gehört insbesondere die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung und Strafgesetze als ganz gewichtiger Bestandteil. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ultima ratio, also allerletztes Mittel. Auflagen sind mildere Mittel gegenüber pauschalen Verboten von Versammlungen. Pauschale Verbote geben Menschen lediglich das Gefühl, dass sie ihre Meinung nicht offen kundtun dürfen, dass sie mundtot gemacht werden. Auf diese Weise werden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt, während gleichzeitig extremistischen Positionen Einhalt geboten wird. In einer Demokratie ist es wichtig, die Balance zwischen dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Wahrung der Grundrechte zu finden. In der Brokdorf-Entscheidung 1985 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals nach dem Entstehen der Bundesrepublik Deutschland ein modernes, demokratisch-rechtsstaatliches Verständnis der Versammlungsfreiheit herausgearbeitet und definiert und dabei auch auf dessen Funktion des Minderheitenschutzes hingewiesen. Diejenigen, die in Versammlungen, Demonstrationen und Aufmärschen die bestialische Gewalt verherrlichen oder gar das Existenzrecht Israels bestreiten, werden mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt. Radikalen, die das Recht auf Versammlungsfreiheit missbrauchen und unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit Straftaten verüben wollen, wird ganz entschieden entgegentreten. Es ist bezeichnend, dass die AfD immer versucht, den Eindruck zu erwecken, wir würden hier in Deutschland quasi in einer Diktatur leben und Menschen pauschal zentrale Rechte der freien Meinungsäußerung nehmen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Wir haben vorhin unter Tagesordnungspunkt 3 über die mutigen Frauen im Iran gesprochen, die für ihre Rechte auf die Straße gehen. Laut Ihres Gesetzentwurfes dürfen hier bei uns im Saarland lebende Iranerinnen nicht mehr auf die Straße gehen, um auf die Zustände, wie sie im Iran herrschen, aufmerksam zu machen. Das wäre nach Ihrem Gesetzentwurf nicht mehr erlaubt. Sie sehen, hier geht es rein um Populismus. Es ist eine Schande, dass wir uns in diesem Hohen Haus mit solchen Gesetzen auseinandersetzen müssen! (Beifall von der SPD.) Wer zulasten einer nicht-deutschen Minderheit Grundrechte beschneidet, der will und wird die Gesellschaft spalten. Eine Spaltung betrifft uns dann alle. Dabei ist es völlig egal, welchen Pass Sie zu Hause in der Schublade liegen haben. Die (Abg. Quinten (SPD)) SPD-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
