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Patrick Waldraff

CDU 15.11.2023 Sitzungen 17/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 115 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes, um den es heute hier geht, besagt - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei.“ - Ein Satz, den man aus meiner Sicht uneingeschränkt unterstreichen kann. Natürlich sind Beamte in Ausübung ihres Dienstes verpflichtet, für alle Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, und unterliegen daher völlig zu recht einer Neutralitätspflicht. Der Beamte darf sich sein Amt im politischen Meinungskampf nicht zunutze machen. Er darf seine amtliche Position nicht zugunsten der von ihm vertretenen Meinung und der von ihm unterstützten Partei in die Waagschale werfen. Er darf seinen Amtsbonus also nicht missbrauchen. Aus dieser Regelung der unparteiischen Amtsführung der Beamten ein grundsätzliches Verbot für Beamte abzuleiten, Mitglied politischer Parteien zu sein, halte ich aber nicht nur für abwegig, sondern auch für rechtlich nicht nachvollziehbar. Die Rechtslage ist an dieser Stel- (Abg. Waldraff (CDU)) le nämlich eindeutig und ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass Sie, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, die Rechtslage kennen. Man muss nicht lange recherchieren, um einschlägige Literatur zu finden, die sich mit der Vereinbarkeit von Beamtenstatus und Parteimitgliedschaft beschäftigt. Deswegen will ich jetzt nicht im Detail rechtlich argumentieren, will aber zumindest zusammengefasst festhalten: Selbstverständlich dürfen sich in unserem Land auch Beamtinnen und Beamte politisch betätigen, sich für eine - ich betone - nicht verfassungswidrige Partei engagieren und ihre politische Meinung außerhalb des Dienstes äußern. Unser Grundgesetz geht - das hat meine Kollegin Frau Schindelhauer auch schon gesagt - vom Bild des aktiven Bürgers aus. Beamte sind ohne Zweifel auch Staatsbürger. Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, und sie ist in den letzten Jahren immer wieder überprüft worden, warum wollen Sie dann daran rütteln? Ich glaube, das tun sie aus zwei Gründen. Erstens: Es macht unter gewissen Umständen einen Unterschied, ob Sie sich als Beamter in einer demokratischen Partei oder in der AfD engagieren. Bevor Sie sich jetzt zu Recht empören - Sie sind eben schon darauf eingegangen -, dass Sie auch eine demokratische Partei sind: Ich will damit nicht sagen, dass die AfD in Gänze eine undemokratische Partei ist. Fakt ist aber: Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten, das heißt inner- und außerdienstlich, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Es gibt einige Mitglieder - nicht alle - in der AfD, die das definitiv nicht tun, (Abg. Dörr (AfD): Aber nicht wir im Saar- land!) die sich bewusst verfassungsfeindlich äußern und sogar betätigen. Ich habe gesagt, insgesamt in der AfD. (Abg. Dörr (AfD): Ah, gut.) Man muss wissen, dass es in der Vergangenheit auch schon etliche Disziplinarverfahren gegen Beamte mit AfD-Parteibuch gegeben hat. Aktuell sieht sich beispielsweise der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier ungerecht behandelt, weil er nicht in sein Amt als Richter zurückkehren kann. Dazu muss man wissen, dass Herr Maier Obmann im mittlerweile offiziell aufgelösten rechtsextremen Flügel der AfD in Sachsen war. Der sächsische Verfassungsschutz betrachtet ihn als Rechtsextremisten, unter anderem wegen unsäglicher rassistischer Äußerungen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: Migration sei die Herstellung von Mischvölkern. Die NS-Aufarbeitung sei ein Schuldkult. Und der rechtsextreme Massenmörder Andreas Breivik sei nur ein Verzweifelter wegen so vieler Kulturfremder. - Sehr geehrte Damen und Herren, wer solche Aussagen trifft, hat im Staatsdienst absolut nichts verloren. Deswegen ist es richtig, dass der Rechtsstaat mit voller Härte gegen solche Leute vorgeht. (Anhaltender Beifall von der CDU und der SPD.) Wie reagiert nun die AfD? Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen attestiert werden. Sie fürchtet nicht nur Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Parteien, sondern auch, dass ihr zahlreiche der nach ihren eigenen Angaben rund 34.000 Mitglieder verlorengehen könnten, vor allem Beamtinnen und Beamte aus Angst vor Problemen mit ihren Dienstherren. Liebe Kollegen von der AfD, da hätte ich doch eine Lösung für Sie: Versuchen Sie nicht, den aus Ihrer Sicht bestehenden Wettbewerbsnachteil auszugleichen, indem Sie Beamtinnen und Beamten verbieten möchten, sich politisch zu engagieren. Das wollen Sie ja heute hier erreichen. Sorgen Sie doch lieber dafür, dass sich Ihre Mitglieder verfassungskonform verhalten, dann haben auch Beamte mit AfD-Parteibuch keine Probleme zu befürchten. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch noch auf etwas anderes kurz eingehen: Ich glaube, dass die Disziplinarverfahren, die gegen AfD-Mitglieder eingeleitet wurden, nicht der einzige Grund sind, dessentwegen Sie heute diesen verfassungsändernden Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie wollen darüber hinaus ganz klar auch, das ist eben in Ihrer Rede deutlich geworden, Herr Dörr, die etablierten Parteien diskreditieren, dies nach dem Motto: Die bringen ihre Leute in der Verwaltung unter, und dann machen die dort nur noch Parteipolitik. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist völliger Nonsens. Die absolut überwiegende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten verhält sich im Dienst politisch, weltanschaulich, aber auch religiös neutral. Ich kenne viele Beamte, diese Feststellung deckt sich mit meinen Erfahrungen. Die allermeisten von ihnen sehen ihre Erfüllung darin, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen. Und ja, auch das zu erwähnen gehört zur Ehrlichkeit: Es gibt unter ihnen auch immer mal wieder schwarze Schafe. Wir alle kennen solche Einzelfälle. In der Regel kommen aber doch solche Fälle schnell ans Tageslicht und es werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Ihnen geht es aber tatsächlich gar nicht um diese Einzelfälle, Sie stellen vielmehr mit Ihrem Ansinnen Beamte mit Parteibuch insgesamt unter Generalverdacht. Dies geschieht mit dem Ziel, die politischen Parteien zu beschädigen. (Abg. Waldraff (CDU)) Sie tun das, obwohl Sie sich bewusst sind, dass wir - das haben Sie eben selbst gesagt - in einer Parteiendemokratie leben. Verlorengegangenes Vertrauen in politische Parteien ist immer auch ein Stück weit verlorengegangenes Vertrauen in das System insgesamt. Entweder nehmen Sie das nur in Kauf, oder aber - und das wäre noch schlimmer - Sie treiben das proaktiv voran. Diese Art, Politik zu machen, ist aus unserer Sicht unverantwortlich. In der Konsequenz werden wir das von Ihnen eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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