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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 15.11.2023 Sitzungen 17/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kollegen Abgeordnete! Zuerst war ich mir heute Morgen unsicher, ob meine Kleidungswahl in Tracht vielleicht nicht irgendwo „drüber“ wäre, aber ich sehe, heute ist irgendein Tag mit orangefarbener Tracht als Bestandteil, da liege ich mit meiner Jacke dann doch irgendwo richtig. Aber jetzt zum Gesetz. Vorneweg: Wir von der ARD werden dem Gesetz nicht zustimmen ‑ ‑ (Heiterkeit. - Zuruf: Wir von der ARD?) Habe ich ARD gesagt? Dann bitte ich um Entschuldigung. Wir von der AfD werden dem Gesetz nicht zustimmen, es aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns wie in Erster Lesung und im Ausschuss enthalten. Das hat nichts damit zu tun, dass uns die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes nicht wichtig wäre, ganz im Gegenteil! Das ist ein Thema, bei dem Parteipolitik eigentlich keinen Platz hat und haben sollte. Allerdings haben Sie es doch geschafft, auch hier im Laufe des Gesetzgebungsprozesses Ihr eigenwilliges Demokratieverständnis zum Ausdruck zu bringen. Eigentlich sollte es das Ziel von uns allen sein, getreu dem Motto „Das Bessere ist der Feind des Guten“ Stück für Stück den Kinder- und Jugendschutz vernünftig voranzubringen. Die Ansätze und die Zielrichtung des Gesetzes sind ja absolut in Ordnung. Bei unserer Enthaltung geht es darum, dass einfach an uns von der AfD vorbei herumgeklüngelt wird. Daher stehen wir auch nicht auf dem Antrag mit drauf. Wir sind im Ausschuss zwar anwesend, werden aber nicht in irgendeine ernsthafte Beratung oder Entscheidungsfindung einbezogen, wie zuletzt beim Zustandekommen des vorliegenden Abänderungsantrags. Das machen die Damen und Herren der SPD und CDU dann unter sich aus. Das kann man so machen, es ist eben nur die Frage, wie lange noch. Diese Strategie hat sich bislang nicht so gut bewährt, was Sie ja laufend am stetig steigenden blauen Balken in Wahlumfragen und bei Wahlen ablesen können. Daraus rührt unsere Enthaltung zu diesem Gesetz. Zur Sache möchte ich aber auch noch etwas sagen. Der Kernpunkt des Abänderungsantrages, der heute in der Drucksache 17/661 vorliegt, bevor das Gesetz Drucksache 17/487 in Zweiter und letzter Lesung beschlossen wird, hat den zentralen Aspekt des interkollegialen Austauschs zwischen Kinderärzten bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. Da sehe ich Probleme, was ich auch schon im Ausschuss zum Ausdruck brachte. Das liest sich gut und die Idee ist nicht schlecht, ist aber zum Scheitern verurteilt und wird entweder am 31.12.2026 oder spätestens am 31.12.2028 wie in § 18 vorgesehen enden. Das hat mehrere Gründe: Haben Kinderärzte bislang die Möglichkeit und Verpflichtung, bei konkreten beleg-, dokumentier- und diagnostizierbaren Kindeswohlgefährdungen sich beispielsweise an die Jugendämter zu wenden, siehe den letzten Absatz auf Seite 4 im Abänderungsantrag, das muss ich jetzt nicht alles wiederholen, geht es bei dem vorliegenden § 10 - interkollegialer Austausch von Ärztinnen und Ärzten - um die niedrigschwelligere Ebene für den verantwortlichen Arzt. Gibt es beispielsweise nach der Vorstellung eines Kindes in der Praxis die Vermutung, bei dem Fall könnte eine Kindeswohlgefährdung dahinterstecken, ist man sich aber eben nicht sicher, könnte man es aber gegebenenfalls zu einem Bild zusammensetzen, wenn man sich mit Kollegen austauschen dürfte, welche das Kind möglicherweise auch behandelt haben. Ein löbliches Ziel, ein gutes Ziel, aber praktisch nicht durchführbar. Woher soll der Kinderarzt denn wissen, bei welchem Kollegen das Kind bislang vorstellig war? Beim Auslesen der Versichertenkarte kann er es nicht feststellen. Die im Ausschuss vorgebrachte Behelfslösung, im U-Untersuchungsheftchen könne man ja feststellen, bei welchem Arzt das Kind bereits vorher war, zielt eindeutig zu kurz. Auch der Wohnort und die Vermutung, dass das Kind dann wahrscheinlich bei dem Kollegen dort behandelt worden ist, wird nur in den wenigsten Fällen zielführend sein. Kurz: § 10 ist in der Zielrichtung gut gemeint, wird sich aber in der Praxis nicht als tauglich herausstellen. Wie eben erwähnt, werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)

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