Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Reinhold Jost Minister für Inneres, Bauen und Sport geworden ist, hat er eines von Anfang an klargemacht: Wir wollen in unserem Saarland eine neue Willkommens- und Bleibekultur etablieren. Studium, Arbeit oder Suche nach Schutz, es gibt viele Gründe, warum Menschen im Saarland eine neue Heimat suchen, und es gibt mindestens genauso viele Gründe, sie hier willkommen zu heißen. Knapp jeder Vierte im Saarland hat eine Migrationsgeschichte, Tendenz steigend. Fest steht, das Saarland im Herzen Europas war immer von Wanderungen geprägt, ist weltoffen und braucht neue Saarländerinnen und Saarländer. Für viele unserer ausländischen Bürgerinnen und Bürger sind die Ausländer- oder Integrationsbeiräte etwas Besonderes, denn sie sind für sie der einzige Weg, sich aktiv an demokratischen Prozessen vor Ort zu beteiligen - sie sind der einzige Weg, dass die eigenen Belange in der eigenen Kommune Gehör finden. Umso wichtiger ist es, dass wir als Demokratinnen und Demokraten auch regelmäßig im Blick haben, wie wir diese Beteiligungsmöglichkeiten verbessern können. Mit der Einführung von Ausländerbeiräten im Jahr 1989 in § 50 KSVG wurde im Saarland eine Beteiligung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger am politischen Leben in den Gemeinden geschaffen. Die 2008 vorgenommene Überarbeitung der relevanten Vorschrift im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, kurz KSVG, sah eine Weiterentwicklung der Ausländerbeiräte zu Integrationsbeiräten vor. Mit ihrer dezidiert auf Integration ausgerichteten Sachkenntnis und Erfahrung tragen sie zur politischen Willensbildung bei und wirken an der Integration mit. Es gibt aber auch Probleme. Bisher sind viele Teile der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte von der Wahl ausgeschlossen. Nur Ausländerinnen und Ausländer können derzeit wählen und gewählt werden. Wer sich einbürgern lässt, scheidet aus dem Integrationsbeirat aus und verliert sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Die Integrationsbeiräte haben auf diese Weise gerade diejenigen Mitglieder verloren, die besonders gut integriert waren, oft langjährige Erfahrungen in der Beiratsarbeit hatten, mit den Abläufen in der Gemeinde vertraut waren und funktionierende Beziehungen zu Politik und Verwaltung aufgebaut hatten. Außerdem schließen die Integrationsbeiräte Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als eine der größten Zuwanderungsgruppen in Deutschland aus, obwohl die insbesondere in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts Zugezogenen teilweise gleiche oder ähnliche Integrationsbedürfnisse und Schwierigkeiten haben wie Migrantinnen und Migranten mit EU-ausländischer Staatsangehörigkeit. Genau dieses Problem gehen wir jetzt an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es liegt in unserer Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, denn der Anteil ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner steigt weiter an. Im Saarland lag der Durchschnitt im Dezember 2021 bei circa 12,3 Prozent. Die steigende Zahl ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner macht auch die Integration gerade auf der kommunalen Ebene zu einem immer wichtigeren Faktor. In der Praxis haben sich allerdings bei der Anwendung von § 50 KSVG Umsetzungsprobleme ergeben, die eine Änderung dringend erforderlich machen. Zum einen ist es notwendig, den Prozentsatz, den die Gemeinden zur verpflichtenden Einführung von Integrationsbeiräten benötigen, von bisher 8 auf 10 Prozent zu erhöhen, denn dadurch und durch die flexible Entscheidung zwischen einem Integrationsbeirat und einem Integrationsbeauftragten oder beidem zeitgleich wird eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden erreicht. Andererseits wird auch die Vorgabe des Regierungsprogramms der Saar-SPD, die Integrationsbeiräte zu stärken, damit umgesetzt. Denn in Zukunft können nicht nur Ausländerinnen und Ausländer dem Beirat angehören, sondern auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Eingebürgerte einschließlich der Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Damit stellen wir die Beiräte breiter auf und die vielfältigen Erfahrungen der unterschiedlichen Gruppen steigern die Qualität der Arbeit unserer Beiräte. Die Akzeptanz der Integrationsbeiräte hat bei der ausländischen Bevölkerung, teilweise auch bei der Kommunalpolitik und der Kommunalverwaltung, abgenommen. Die Wahlbeteiligung ist landesweit gesunken. Nach den letzten Integrationsbeiratswahlen 2019 sind lediglich in vier Städten - Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis und Völklingen - Integrationsbeiräte eingerichtet worden. Die Möglichkeit der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten über die starre und ausschließliche Regelung der Urwahlen greift damit in der Praxis nicht ausreichend. Durch eine geringe Wahlbeteiligung geht zudem auch die Legitimation verloren, Interessenvertretung für die ausländische Bevölkerung zu sein. Auch gelingt mancherorts die Einbindung der Integrationsbeiräte in den Gemeinden nicht richtig. Durch die Erweiterung des Personenkreises ermöglichen wir es Menschen mit den unterschiedlichsten Migrationserfahrungen, sich in (Abg. Haas (SPD)) den Beiräten zu engagieren. Davon erhoffen wir uns, dass sich die Wählerinnen und Wähler stärker repräsentiert fühlen und damit die Akzeptanz der Integrationsbeiräte gegenüber der Politik, letztendlich aber auch die Wahlbeteiligung wieder steigt. Zusätzlich kann die Gemeinde einen Integrationsbeauftragten oder eine Integrationsbeauftragte mit den entsprechenden Aufgaben betrauen. Für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist es notwendig, die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte auch außerhalb des kommunalen Wahlrechts im Rahmen einer Reform der kommunalen Integrationsbeiräte weiterzuentwickeln und dadurch eine Stärkung der Integrationsbeiräte zu erreichen. (Beifall von der SPD.) Wie wollen wir das machen? Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht auf Eingebürgerte inklusive der Doppelstaatler sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ausweist. Damit wird berücksichtigt, dass mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft migrationsspezifische Bedarfe und Interessenslagen fortbestehen können. Zudem ist es der politischen Interessenvertretung dienlich, wenn sich gut integrierte Personen nach einer Einbürgerung weiterhin für migrationsspezifische Interessen einsetzen können. Ferner soll auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, die je nach Herkunftsland ähnliche Integrationsbedürfnisse aufweisen wie Migrantinnen und Migranten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit eingeräumt werden, an der Integrationsarbeit in den Kommunen mitzuwirken. Wir schaffen neben dem Integrationsbeirat auch die Möglichkeit, einen Integrationsbeauftragten zu benennen. Damit schaffen wir mehr Flexibilität. So kann jede Gemeinde mit Blick auf die Situation vor Ort und die bislang gesammelten Erfahrungen die Möglichkeiten auswählen, die am ehesten einen sinnvollen Ansatz zur Stärkung der Integration bietet. Durch eine klarstellende Regelung ermutigen wir auch Gemeinden mit einem geringen Ausländeranteil, also unter 10 Prozent, ebenfalls von diesen beiden Instrumenten Gebrauch zu machen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer Integrationspolitik. Ich bitte Sie daher heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. - Ich bedanke mich. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
