Becker
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2023: Gewalt an Frauen weiter entschieden bekämpfen!“ zwischenzeitlich neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/671 ‑ neu ‑ vor. Bevor wir fortfahren, möchte ich an der Stelle ganz herzlich eine Gruppe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe mit circa 25 Absolventinnen und Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres unter Leitung von Frau Charlotte Klein, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast ist, herzlich begrüßen. Seien Sie uns willkommen! (Beifall des Hauses.) Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, zunächst folgende Schwerpunktthemen zu behandeln. Dies betrifft zum einen das Thema „Saarländisches Kinderschutzgesetz“ mit dem Tagesordnungspunkt 1, für dessen Aussprache ein ganzes Redezeitmodul vorgesehen ist. (Sprechen auf der Regierungsbank.) Gibt es noch Rückfragen? - Dann bitte ich, noch einmal zur Ruhe zu kommen. Zum anderen betrifft es das Thema „Stahl“ mit Tagesordnungspunkt 2, zu dessen Aussprache ebenfalls ein ganzes Redezeitmodul angesetzt ist. Es folgen sodann die Themen „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Tagesordnungspunkt 3 und einem ganzen Redezeitmodul sowie „Einsetzung eines Bürgerrates ‚Klimaschutz im Saarland‘“ mit dem Tagesordnungspunkt 4, mit einem halben Redezeitmodul. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 5, 7, 11 und 13 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten, die Tagesordnungspunkte 8 und 12 mit einem ganzen Redezeitmodul. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) (Drucksache 17/487) (Abände- rungsantrag: Drucksache 17/661) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland, das Saarländische Kinderschutzgesetz (SKG), sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) - Drucksache 17/487 - wurde vom Plenum in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes nehmen wir diese Aufgabe mit dem Ziel wahr, Schutzlücken zu schließen und die Arbeit der Jugendämter zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und weiter auszubauen. Eltern obliegt das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Hierbei unterstützt und (Abg. Scharf (CDU)) hierüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Diese Rechtsposition ergibt sich primär aus dem Schutzbedürfnis der Kinder, die als Grundrechtsträger mit eigener Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wahrzunehmen sind. Kinder bedürfen vor allem in den ersten Lebensjahren der Geborgenheit, der Förderung und der Sicherheit, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können. Die notwendigen Regelungen in den Bundesvorschriften sind hierbei wichtige und weitreichende Instrumente zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages des Staates. Gleichwohl bestanden noch Regelungslücken in den Bereichen Prävention, Unterstützung, Information, Beteiligung, Vernetzung sowie in der Qualitätsentwicklung und -sicherung, die für das Saarland mit diesem Gesetz geschlossen werden sollen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 21. September 2023 eine Anhörung durchzuführen. Für den Input der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen sowie der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bedanken. Es war eine großartige Anhörung. Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion hatten daraufhin zwei Abänderungsanträge eingebracht. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD- und CDU- sowie Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Abänderungsantrag der CDU ‑ Fraktion wurde bei Zustimmung der CDU-, Ablehnung der SPD- und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes wird bei Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion unter der Berücksichtigung des Abänderungsantrags der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme dieses wichtigen Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
