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Dr. Magnus Jung

15.11.2023 Sitzungen 17/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Regierung zunächst einmal den beiden großen Fraktionen ein herzliches Dankeschön sagen für den vorgelegten Antrag und auch für die Redebeiträge zu diesem Thema am heutigen Vormittag. Das, was die Rednerinnen hier vorgetragen haben, ist auf der einen Seite erschütternd, auf der anderen Seite wird es der Bedeutung dieses Themas gerecht. Was die Redner bislang dazu gesagt haben, ist am Ende nur eine Relativierung der ganzen Geschichte. Wenn Sie jetzt diesen Antrag mit der Wokeness-Debatte in Verbindung bringen wollen oder wenn Sie sagen, so schlimm sei es gar nicht, in den meisten Familien komme so etwas gar nicht vor, dann sagen Sie im Grunde nur, Sie haben nicht verstanden, um was es hier geht. (Beifall von der SPD. - Abg. Dörr (AfD): So habe ich das nicht gesagt.) Sie haben sich aus einer ernsthaften Debatte abgemeldet. Das Erschreckende ist, dass das Unfassbare leider Gottes das Normale ist. Das gilt für Deutschland, das gilt für Europa und verstärkt auch in anderen Teilen der Welt. Deshalb ist die Aufgabe, die sich uns stellt, Frauen deutlich besser zu schützen, eine schwierige und eine langwierige, an der wir weiterhin auch in unserem eigenen Land, auch im Saarland noch hart arbeiten werden müssen. Es ist aber auch wichtig, dass wir an einem solchen Tag nicht nur auf die Situation in Deutschland schauen, sondern dass wir beispielsweise auch an die Frauen im Iran denken, die systematisch als Frauen verfolgt werden, denen ihre Rechte aberkannt werden, die Opfer von Gewalt bis hin zur Ermordung sind. Es ist wichtig, dass wir auch schauen, ob beispielsweise in den Kriegen, ob in der Ukraine oder anderswo, Frauen in besonderer Weise zu Opfern dieser Kriege gemacht werden. Dann gehört es am Ende dazu, auf der einen Seite in unserer außenpolitischen Betrachtung der Welt sehr wohl die besondere Betroffenheit von Frauen, insbesondere von Gewaltlagen, zu betrachten und Frauenrechte als universelle Menschenrechte zu betrachten, die wir überall ansprechen. Es ist eben keine kulturelle Frage, ob man Frauen Rechte zumisst oder nicht, sondern Frauenrechte gelten überall auf der Welt und wir haben die Verantwortung, überall diese Rechte anzusprechen und durchzusetzen. (Beifall von der SPD.) Am Ende muss man das auch mit im Kopf haben, wenn man über die Situation von Geflüchteten in unserem Land redet. Da werden schnell einfach Zahlen in die Welt gesetzt - die ja stimmen -, wie groß die Zahl der Menschen ist, die auf der Flucht bei uns Schutz gefunden haben. Aber da reden wir genau über diese Themen, über die Frauen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, weil sie dort bedroht worden sind, weil sie damit rechnen mussten, vergewaltigt zu werden. Dass wir ihnen hier Schutz geben, ist die Konsequenz aus der Debatte, die wir hier führen. Deshalb ist etwas Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit in der Debatte auch sehr wichtig. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir als Landesregierung an dieser Stelle das eine oder andere einmal deutlich machen, was wir auch bei uns im Land im letzten Jahr getan haben, um an diesem wichtigen Thema zu arbeiten. Ich glaube, insgesamt können wir sagen, wir sind im Saarland auf einem guten Weg. Der Ausbau der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist abgeschlossen. Unter ihrer Federführung wird der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe entwickelt. Der runde Tisch, den wir derzeit auch unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft einrichten, wird in Kürze seine Arbeit dazu aufnehmen. Wir haben in diesem Jahr zur Verbesserung des Gewaltschutzes bereits zusätzliche Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht wie beispielsweise die Etablierung des Projektes Second-Stage zur ambulanten Nachbetreuung gewaltbetroffener Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt oder den Ausbau und die Erweiterung unserer Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen. Auch das gehört in diesen Kontext. Der Gesetzgeber hat soeben ein Kinderschutzgesetz mit einer Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zur Verbesserung ihres Schutzes vor Gewalt beschlossen. Darauf können wir alle stolz sein. Wir haben mit Blick auf die Situation von Obdachlosen in diesem Land im Frühjahr einen Fünf-Punkte-Plan angekündigt. In der Konsequenz werden wir im nächsten Haushalt einige hunderttausend Euro an zusätzlichen Mitteln zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit zur Verfügung stellen. Einen Schwerpunkt werden wir schaffen, indem wir mehr Plätze für Frauen schaffen, die obdachlos sind. Das ist eine ganz konkrete Maßnahme, um Frauen vor Gewalt zu schützen, die ansonsten auf der Straße oder dort, wo sie irgendwie unterkommen, sehr schnell Opfer von Gewalt werden. Auch das ist ein konkretes Angebot und eine konkrete Maßnahme, die wir im nächsten Jahr umsetzen werden. Wir haben im Saarland ein gut vernetztes System, was aber nicht bedeutet, dass wir nicht noch mehr Anstrengungen in diesem Bereich unternehmen müssten. Die Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen verankert sein, von den Kindergärten bis in die Pflegeheime, in sozialen Medien, Sportvereinen, Unternehmen, in Flüchtlingsunterkünften, Behörden, in der Justiz und Polizei. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen und die Finanzierung eines flächendeckenden Hilfesystems, das der individuellen Situation der Frauen gerecht wird, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb ist es auch wichtig, den Blick auf die Verantwortung des Bundes zu lenken. Das gilt auch hinsichtlich der Schließung von Schutzlücken beispielsweise im Bereich der Rechtsetzung, für die wir als Land keine Gesetzgebungskompetenz haben wie beispielsweise für die Schaffung einer Regelung zur zwingenden Berücksichtigung von Vorfällen häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren. Das haben wir bei der diesjährigen Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz auf Antrag des Saarlandes beschlossen. Da haben wir eine erfolgreiche Initiative nach vorne gebracht. Das gilt auch für die finanziellen Hilfen bei der Beteiligung am Ausbau und der Unterhaltung eines Hilfesystems. Deshalb ist es jetzt dringend geboten, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag endlich in die Tat umsetzt und einen Gesetzentwurf für die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens unter dauerhafter Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und des Hilfesystems vorlegt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema wird uns auch als Landesregierung im nächsten Jahr sicherlich an vielen Stellen fordern. Es gibt noch viel Arbeit zu leisten. Für uns als Landesregierung hat das Thema in jedem Fall eine hohe Priorität. Ich will auch an dieser Stelle ganz herzlich den vielen Frauen danken, die in den unterschiedlichsten Einrichtungen des Landes, insbesondere bei den freien Trägern, Frauen in schwierigen Situationen zur Seite stehen, die sie schützen und unterstützen und damit ein gutes Stück dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft menschlicher wird. Sie haben unseren herzlichen Dank verdient. In diesem Sinne bittet auch die Landesregierung um Zustimmung zu vorliegendem Antrag. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Dr. Magnus Jung Protokoll ↗