Sandra Quinten
Herr Schaufert, das steht außer Frage, dass das genauso in Artikel 8 steht. Aber wenn Sie mir gefolgt wären und wenn Sie bei der Vorbereitung Ihrer Gesetzeseinbringung recherchiert hätten, dann wüssten Sie, dass das bundesweit geltende Versammlungsrecht - auch das im Saarland geltende Versammlungsrecht - eben dieses Recht aus gutem Grund auf alle Bürgerinnen und Bürger ausweitet. (Beifall von der SPD.)
