Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Gesetzesvorlage zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird dem Regelungsbedarf zur Verbesserung der Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit bei der Erhebung kommunaler Abgaben zum Vorteilsausgleich Rechnung getragen. Dies betrifft im Wesentlichen den Bereich der Beiträge für Erschließungs-, Ausbau- und Kanalbaumaßnahmen sowie Ausgleichsbeträge für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vergleichbaren Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Im Kern geht es um die Festlegung einer Höchstfrist, nach deren Ablauf die genannten Beiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Nach der bisher maßgeblichen Festsetzungsverjährungsfrist von vier Jahren ist nicht ausgeschlossen, dass Beiträge wegen offener Rechtsfragen auch viele Jahre nach der technischen Herstellung einer öffentlichen Einrichtung noch erhoben werden können. Da eine erhebliche Verzögerung bei der Abgabenerhebung den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Vorhersehbarkeit und Belastungsklarheit der Abgabenerhebung widerspricht, ist es erforderlich, eine zeitliche Höchstgrenze im Kommunalabgabengesetz zu regeln. Hierbei hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum. Angesichts der im Regelfall erheblichen kommunalen Investitionen, die auf Dauer angelegte Vorteile für die Abgabepflichtigen auslösen, ist ein längerer, aber nicht zu langer Zeitraum angemessen. Die vorgesehene Frist von 20 Jahren berücksichtigt sowohl das Interesse der Kommunen als auch das der Abgabepflichtigen. Diese Frist gewährleistet, dass eine anteilige Deckung der kommunalen Investition auch bei längeren Verzögerungen im Abgabenverfahren noch deutlich vor Ablauf der Nutzungsdauer einer Einrichtung erreicht werden kann. Aus der Sicht der Abgabepflichtigen handelt es sich um einen noch überschaubaren Zeitraum, der auch in den vergleichbaren Regelungen mehrerer anderer Länder aufgenommen worden ist. Diese Änderung ist notwendig, um für die Gemeinden eine verfassungsgemäße, rechtssichere Abgabenerhebung zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. - Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
