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Dagmar Heib

15.11.2023 Sitzungen 17/19

Herr Kollege Dörr, eine kurze Anmerkung: Eine Kurzintervention bezieht sich auf die vorangegangene Rede (Abg. Dörr (AfD): Das habe ich doch getan!) und soll keine zweite Rede sein. Dafür steht uns allen Redezeit zur Verfügung. (Beifall von der SPD und der CDU.) Meine Frage an Herrn Abgeordneten Waldraff: Möchten Sie antworten? (Abg. Waldraff (CDU) signalisiert Verzicht.) Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/664. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zugestimmt haben. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/664 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/664 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und damit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen die Sitzung und treten in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sitzung um 14.10 Uhr fort. Vielen Dank. (Die Sitzung wird von 13.08 Uhr bis 14.10 Uhr unterbrochen.)

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