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Raphael Schäfer

CDU 15.11.2023 Sitzungen 17/19

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Haas hat es schon eben vorgestellt, wir reden über einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, konkret geht es um eine Änderung des § 50 KSVG, um die sogenannten Integrationsbeiräte auf kommunaler Ebene in unseren Städten und Gemeinden. Ich habe mir im Vorfeld der heutigen Beratung noch mal die Genese der Gesetzgebung in diesem Bereich angeschaut. Zentrale Punkte hat der Kollege bereits genannt. 1989, das war ein Eckpfeiler, wurden die sogenannten Ausländerbeiräte das erste Mal im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz gesetzlich verankert. Ich will deshalb Jürgen Wohlfarth, den ehemaligen Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken, der auch zahlreiche Kommentierungen und Lehrbücher verfasst hat, aus dem Lehrbuch „Kommunalrecht“ zitieren. Dort heißt es im Nachgang zu der damaligen Gesetzesänderung - das war wirklich interessant -: Der Landtag des Saarlandes hat die Ausländerbeiräte unverbindlicher Ausprägung aus der Grauzone zwischen politischem Wollen und rechtlichem Dürfen herausgeführt. Erstmals in einem Bundesland wurde ein Ausländerbeirat gemeinderechtlich institutionalisiert. - Damals sollten im Übrigen die Ausländerbeiräte in Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 3 Prozent eingesetzt werden. 20 Jahre später, also im Jahr 2008, kam es zu einer Novellierung der gesetzlichen Grundlagen, damals unter der CDU-Landesregierung von Peter Müller. Die CDU-Landtagsfraktion hat die Ausländerbeiräte - das ist eben genannt worden - zu Integrationsbeiräten weiterentwickelt. Damals wurde der Ausländeranteil von 3 auf 8 Prozent angehoben. Um eine engere Verzahnung auf kommunaler Ebene zu erreichen, wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinderatsmitglieder mitwirken können. 15 Jahre später möchte die SPD-Landtagsfraktion diese Novellierung ebenfalls weiterentwickeln. Die zentralen Punkte wurden genannt: Das Quorum soll von 8 auf 10 Prozent angehoben werden. Den Kommunen soll zudem die Wahlmöglichkeit eröffnet werden, Integrationsbeiräte einzurichten oder Integrationsbeauftragte zu benennen. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Laut Gesetzesbegründung soll sogar beides parallel möglich sein. (Abg. Schäfer (CDU)) Ich will vorwegnehmen, dass wir uns heute zunächst enthalten werden, weil sich für uns tatsächlich die eine oder andere Frage ergibt. Ganz konkret bei diesem Punkt: Wie verhält es sich, wenn sowohl ein Integrationsbeirat eingerichtet als auch ein Integrationsbeauftragter bestellt wurde? Wer hat dort den Hut auf? Es gibt Sprecher der Beiräte, da gilt es, noch mal genauer hinzuschauen und diese Problemstellungen zu klären. Der weitere ganz zentrale Punkt ist, dass das aktive und passive Wahlrecht erweitert werden soll auf Eingebürgerte, inklusive Doppelstaatler und Spätaussiedler. Der Kollege Haas ist auf die Ausgangslage eingegangen. Man muss wirklich sagen, sie ist nicht gut, denn die Akzeptanz der Beiräte hat wirklich überall abgenommen. Die Wahlbeteiligung, das muss man auch ganz offen ansprechen, ist derart niedrig, dass die demokratische Legitimation dieser Beiräte gelinde gesagt vielleicht infrage gestellt werden müsste. Zumindest steht diese demokratische Legitimation auf tönernen Füßen, so will ich es formulieren. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch in Ordnung, dass wir heute zumindest über dieses Thema sprechen. Bei diesem letzten Punkt, der Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechtes auf diesen Personenkreis, wollen wir genau hinschauen, ob das wirklich zielführend ist. Ich will auch ganz offen ansprechen - ich schaue zum Kollegen und Minister Reinhold Jost ‑ , das war damals, genau vor 15 Jahren, in diesem Hohen Hause nämlich der Streitpunkt zwischen SPD und CDU. Ich will offen sagen, dass durch Ihre geplante Regelung im Grunde genommen zwei Klassen von Deutschen bestehen: Einmal diejenigen, die Ausländer waren, eingebürgert wurden und dann ein Wahlrecht haben sollen, und eben die übrigen Deutschen, denen dieses aktive und passive Wahlrecht nicht zustehen soll. Die damalige CDU-Landtagsfraktion hatte damals schon Bedenken, deswegen konnte man sich auf diesen Punkt nicht verständigen. Es ist uns wichtig, wir werden genau hinschauen, die Argumente und die Kritikpunkte sammeln, die wir im Rahmen der Anhörung erfahren, und dann werden wir uns wirklich in aller Ruhe mit dem Thema in der Fraktion auseinandersetzen und das Ganze sachlich diskutieren. Ein Punkt ist mir ebenfalls wichtig. Heute Morgen ist alles sehr harmonisch gelaufen. Ich lege jetzt sozusagen den Finger in die Wunde. (Ho-Rufe von der SPD. - Sprechen.) Uns als CDU-Fraktion ist es natürlich wichtig, dass das große Thema Migration und Integration, dazu gehört auch das Thema Einbürgerungen, ganzheitlich betrachtet werden muss. Das ist doch der Punkt. Mein Eindruck ist schon, das muss man auch so offen ansprechen, dass die SPD versucht, gewisse Dinge schönzufärben und beim Thema Integration aus ihrer Perspektive sozusagen Vollgas zu geben. (Anhaltendes Sprechen.) Sie vergessen aber, dass man vor die Lage kommen muss. Das bedeutet, über das Thema Begrenzung der Migration müssen wir erst mal reden, da müssen wir Gas geben. Wir nehmen Sie wirklich beim Wort, was dort passiert. Beim Einbürgerungsrecht ist doch völlig klar, dass Sie falsche Anreize schaffen, jedenfalls in unseren Augen. Sie wollen die Einbürgerung, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wie bislang nach acht Jahren, sondern die SPD, die Ampel, will das bereits nach fünf Jahren verleihen und - so steht es zumindest in den Plänen der Ampelregierung - bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre runtergehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, einseitig den Versuch zu unternehmen, hier zu suggerieren, wir geben einmal richtig Gas beim Thema Integration, das dann aber auszublenden, das ist in meinen Augen nicht in Ordnung. Ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Saarländer da genau hinschauen und das erkennen werden. Deswegen spiele ich diesen Ball noch einmal an Sie zurück. Schauen Sie bitte, dass Sie in Richtung Berlin wirklich einmal deutliche Zeichen setzen. Die Einbürgerung ist das höchste Gut, das wir verleihen können. Teil des deutschen Staatsvolkes sein zu dürfen, den deutschen Pass besitzen zu dürfen, ist ein so hohes Gut, dass man es sich verdienen muss. Das muss man sich hart erarbeiten. Jetzt kommt der ganz entscheidende Punkt.

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