landtag-saar.de ↗

Dr. Magnus Jung

15.11.2023 Sitzungen 17/19

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krebsregister sind ein zentrales und unverzichtbares Werkzeug in jedem Krebsbekämpfungsprogramm, denn sie erheben fortlaufend und standardisiert Daten, die Auskunft über Häufigkeit, Versorgung und Folgen von Tumorerkrankungen in der Bevölkerung geben. Trotz kontinuierlicher Fortschritte in der Früherkennung, Behandlung und Nachsorge stellen Tumorerkrankungen die Gesundheitssysteme weiterhin vor immense Herausforderungen. Alleine in der saarländischen Bevölkerung sind im Jahr 2021 bei rund 7.500 Frauen und Männern bösartige Krebserkrankungen neu aufgetreten. Rund 3.300 Menschen sind an den Folgen einer Tumorerkrankung gestorben. In unserem Land hat die Krebsregistrierung eine besonders lange Tradition. Seit über einem halben Jahrhundert werden im Saarland Krebsdaten systematisch erhoben, die sowohl national als auch international für ihre hohe Qualität anerkannt sind. Nirgends in Deutschland liegen bevölkerungsweite Krebsdaten über einen zusammenhängenden Zeitraum von über 50 Jahren vor. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Nachdem im Jahr 2008 im Nationalen Krebsplan empfohlen wurde, die Krebsregistrierung in Deutschland umfassend zu erweitern, wurden in den Ländern die bestehenden Krebsregister flächendeckend zu Werkzeugen auch für die Bewertung und Sicherung der Qualität der onkologischen Versorgung ausgebaut. Dabei wurden die Verfahren der Erhebung, Verarbeitung und Nutzbarmachung der Daten für die Krebsbekämpfung umfassend digitalisiert. Wurden vor zehn Jahren noch sämtliche Informationen mit Papierformularen erhoben, so erreichen heute mehr als 90 Prozent aller Informationen das Saarländische Krebsregister auf elektronischem Weg. Hier klappt also schon mal die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem erfolgten Ausbau haben sich die Beiträge der Krebsregister zur Krebsbekämpfung deutlich erweitert. So arbeiten die Krebsregister heute eng mit regionalen Leistungserbringern der stationären und ambulanten Krankenversorgung zusammen und unterstützen diese bei der Qualitätssicherung. Mit ihren Daten helfen Krebsregister, Wirksamkeit und Nutzen von Krebsvorsorge- und Krebsfrüherkennungsprogrammen zu bewerten. Sie machen messbar, wie die Sterblichkeit durch bösartige Tumorerkrankungen aufgrund weiterentwickelter Behandlungsmöglichkeiten abnimmt. So konnte mit Daten aus dem Saarland frühzeitig gezeigt werden, dass die tumorbezogene Sterblichkeit in den ersten fünf Jahren einer Krebserkrankung in Deutschland seit den 1970er-Jahren annähernd halbiert werden konnte. Die Krebsregister stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Internet statistisch aufbereitete Ergebnisse und im Rahmen gemeinsamer Untersuchungen anonymisierte Daten für vielfältige innovative Forschungsvorhaben und Studien zur Verfügung, etwa zur Erforschung der Ursachen von Tumorerkrankungen. Krebsregister untersuchen des Weiteren die räumliche Verteilung von Krebserkrankungen in ihrem Einzugsgebiet. Regelmäßig beantwortet das saarländische Krebsregister Fragen von Bürgerinnen und Bürgern und Fragen aus den Städten und Gemeinden zu regionalen Häufigkeiten. Nachdem der Ausbau der Krebsregistrierung in allen Bundesländern nun weitgehend abgeschlossen werden konnte, wurden die bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben für die föderal organisierte Krebsregistrierung fortgeschrieben. Aus diesem Grund wurden Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz erforderlich, die der Gesetzentwurf umsetzt. Zudem erweitert der Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Nutzung der Daten des Krebsregisters für Leistungserbringer wie Kliniken und onkologische Zentren und er präzisiert Prozesse und Verfahren im Krebsregister und vereinheitlicht Begrifflichkeiten. Neben der Erhebung von Daten für die Krebsbekämpfung regelt das Saarländische Krebsregistergesetz auch die Mitwirkung der „Zentralen Stelle Mammographie-Screening“ im bevölkerungsweit organisierten Brustkrebs-Früherkennungsprogramm für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren im Saarland. Die „Zentrale Stelle Mammographie-Screening“ ist beim saarländischen Krebsregister angesiedelt. Sie führt das Einladungswesen durch und stellt dabei sicher, dass alle teilnahmeberechtigten Frauen regelmäßig zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen werden und wohnortnah an der gesetzlich ermöglichten Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen können. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss den Leistungsanspruch für das Mammographie-Screening auf Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren ausgeweitet hat, werden mit dem vorliegenden Entwurf erforderliche Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz und in der Meldedatenübermittlungsverordnung vorgenommen, damit die Ausweitung des Screenings fristgerecht erfolgen kann. Ich bitte angesichts all dessen um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland in Erster Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Dr. Magnus Jung Protokoll ↗