Nadia Schindelhauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, finden Sie es nicht beschämend, hier vorne solche Worte von sich zu geben und einen solchen Antrag zu stellen? (Abg. Dörr (AfD): Welche Worte meinen Sie denn?) Es ist beschämend für alle Beamtinnen und Beamten im Saarland, nein, sogar für ganz Deutschland, denn es vergeht keine Plenarsitzung, in der die AfD nicht die saarländische Landesverfassung ändern oder ergänzen will. Sie operieren hier immer an dem in der Normenhierarchie ganz oben stehenden Gesetz. Wenn Sie schon an so einem hohen Gut werkeln, dann sollten Sie doch bitte schön auch das notwendige Handwerkszeug kennen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Jedes Mal offenbaren Sie, dass Sie als AfD-Fraktion dies anscheinend nicht beherrschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich das ganz kurz erläutern. Um eines von Anfang an klarzustellen: Beamtinnen und Beamte sind wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch Träger von Grundrechten. Da gibt es gar keine Diskussion. Beamtinnen und Beamte können sich politisch betätigen, sich für eine nicht verfassungswidrige Partei engagieren und ein Mandat anstreben. Sie können auch ihre politische Meinung außerhalb ihres Dienstes äußern. All dies ist in einer liberalen Demokratie selbstverständlich und steht außer Streit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es ist auch selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte bereits von Verfassung wegen Einschränkungen unterliegen, die auf die beson- (Abg. Schindelhauer (SPD)) deren Anforderungen ihres Berufs zurückzuführen sind. Sie treten nämlich in ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis ein und sind der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet - woran man bei der AfD-Fraktion allerdings ernsthafte Zweifel haben kann. (Beifall von der SPD.) Sie haben auch eine Mäßigungs- und Neutralitätspflicht. Hierauf verweist unsere saarländische Landesverfassung. In Artikel 115 Absatz 1 Satz 1 der saarländischen Verfassung steht, dass Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk dienen, nicht einer Partei. Lässt sich hieraus aber tatsächlich ein Verbot einer politischen Betätigung herleiten? - Die Antwort lautet ganz klar Nein. Denn die Verfassung geht von einem Bild des aktiven Bürgers aus. Auch Beamtinnen und Beamte sind ohne Zweifel Staatsbürger und damit Träger von Grundrechten. Im Rahmen ihres Beamtenverhältnisses sind sie an Recht und Gesetz, Neutralität und an die Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen gebunden. Kollegen der AfD, Sie können natürlich einwenden, dass dies alles ausschließlich Grundsätze theoretischer Natur sind. Zum Glück leben wir aber in einem funktionierenden Rechtsstaat und können uns bei möglichen Dienstverstößen wehren. Verwaltungsentscheidungen können nämlich von den Verwaltungsgerichten kontrolliert und gegebenenfalls auch korrigiert werden. Bei Personalentscheidungen können die Betroffenen eine Konkurrentenklage einreichen. Hierdurch kann eventuellen Bevorzugungen aufgrund einer etwaigen Parteizugehörigkeit ein Riegel vorgeschoben werden. Wissen Sie, wofür es keinen Platz im öffentlichen Dienst gibt? - Für Verfassungsfeinde! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wer für diesen Staat arbeitet, muss auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Beamtinnen und Beamte werden sogar direkt auf das Grundgesetz vereidigt. Sollten sie sich verfassungsfeindlich äußern oder betätigen, dann wird das individuell geprüft. Natürlich ist uns allen klar, warum Sie diesen Antrag heute hier stellen und einführen: Sie wollen sich nur als diejenigen inszenieren, denen die politische Neutralität besonders wichtig ist. Das ist aus meiner Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang besonders schäbig. Unsere Beamtinnen und Beamten stehen fest auf dem Boden unserer Verfassung und sind durchaus in der Lage, ihr privates Engagement von ihrer beruflichen Tätigkeit zu trennen. Wer anlasslos irgendetwas anderes behauptet, der tritt die wichtige Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten mit Füßen. Engagement für die Demokratie sollte nicht zu einem Nachteil führen. Gerade in der heutigen Zeit ist es elementar, dass sich Menschen für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen. Dazu zählen auch unsere Beamtinnen und Beamten. Dass Sie, Kollegen der AfD, diesen Einsatz für die Demokratie nicht wertschätzen, überrascht mich nur wenig. Schließlich sind es auch gerade einige Ihrer Parteimitglieder, Herr Dörr, die in den letzten Jahren bewiesen haben, dass sie den Voraussetzungen der politischen Neutralität nicht nachkommen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wenn Demokratiefeinde in Parlamenten sitzen, müssen sich Demokratinnen und Demokraten zur Wehr setzen. Der Einsatz für die Errungenschaften unserer Demokratie ist wichtig. An dieser Stelle möchte ich mich über Parteigrenzen hinweg bei allen bedanken, die sich für genau diese Werte einsetzen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wenn Sie also in Zukunft noch mal an der Verfassung operieren wollen, dann lassen Sie doch wenigstens ein bisschen juristische Expertise walten. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
