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Christina Baltes

15.11.2023 Sitzungen 17/19

Ich danke dem Herrn Minister für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/660. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/660 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/660 einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes (Drucksache 17/488) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Sandra Quinten, das Wort. Abg. Quinten (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes, Drucksache 17/488, in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die durch die Neuressortierung notwendig gewordenen Änderungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Neustrukturierung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden, die eine Anpassung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes erforderlich machen. Die Abteilung für Wissenschaft, die in der Staatskanzlei verortet war, gehört nunmehr zum Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rechtsaufsicht über das UKS entsprechend dem Übergang der Zuständigkeiten von der nunmehr für Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde ausgeübt wird. Des Weiteren werden die Personenbezeichnungen im UKS in Abkehr vom bislang verwendeten generischen Maskulinum an die weibliche und männliche Form angepasst. In Bezug auf Baumaßnahmen sollen Regelungen zur Bauherreneigenschaft dahingehend angepasst werden, dass dem UKS für kleine Maßnahmen, die durch das Land finanziert werden, im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde die Bauherreneigenschaft übertragen wird. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06. September 2023 gelesen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 11. Oktober 2023 stattgefunden hat. Der Ausschuss für Wissenschaft empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes, Drucksache 17/488, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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